Die Demokratiequalität Ungarns in vergleichender Perspektive


Tesis de Máster, 2012

95 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Tabellen- & Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Das Demokratiebarometer und die Demokratiequalität
1.2 Die Struktur der Arbeit

2 Der Wandel der Demokratiequalität in Ungarn
2.1 Das politische System Ungarns
2.2 Ökonomische Faktoren und ihr Einfluss auf den politischen Wandel
2.3 Die Parlamentswahl 2010 und ihre Folgen für das politische System

3 Das Demokratiebarometer und die Messung von Demokratiequalität
3.1 Idee und Konzept des Demokratiebarometers
3.2 Vor- und Nachteile im Vergleich zu anderen Demokratieindizes
3.3 Die Entwicklung der Demokratiequalität innerhalb eines Landes

4 Ergebnisse und Analyse der Verlängerung des Demokratiebarometers
4.1 Die Indikatoren und der Wandel der ungarischen Demokratiequalität
4.2 Ursachen für das Scheitern des Demokratiebarometers

5 Vergleich zwischen Demokratiebarometer und Experteneinschätzungen
5.1 Die Entwicklung der ungarischen Demokratie aus Sicht von Experten
5.2 Der Wandel der ungarischen Demokratiequalität im Vergleich
5.3 Weitere institutionelle Faktoren und der Demokratiewandel

6 Fazit und Ausblick

Anhang

Verlängerung der Indikatoren des Demokratiebarometers für Ungarn

Unstandardisierte Daten

(1) Freiheit

(2) Kontrolle

(3) Gleichheit

Literatur- und Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellen- & Abbildungsverzeichnis

Tabelle 1: Welche Indikatoren des Demokratiebarometers veranschaulichen den demokratischen Wandel in Ungarn?

Tabelle 2: Wie bewerten Experten den Wandel der Demokratie in Ungarn?

Tabelle 3: Die Entwicklung der Demokratiequalität in Ungarn aus vergleichender Perspektive

Abbildung 1: Ein Ausschnitt des Konzeptbaums beim Demokratiebarometer

Abbildung 2: Der Einfluss der qualifizierten Mehrheit auf institutionelle Faktoren und Akteure im politischen System Ungarns

1 Einleitung

1.1 Das Demokratiebarometer und die Demokratiequalität

Die Demokratiemessung ist fester Bestandteil der vergleichenden Politikwissenschaft, wobei ein Großteil der empirischen Demokratieforschung die demokratische Qualität politischer Systeme analysiert (Abromeit 2004; Bollen 1980; Bühlmann/Merkel/Weßels 2008; Bühlmann u.a. 2008; Collier/Levitsky 2009; Fuchs 2004; Fuchs/Roller 2008; Lauth 2004; Lijphart 1999 (Kap. 16); Munck/Verkuilen 2002; Müller/Pickel 2007; Stoiber 2008). Es wird versucht zu klären, ob ein Land eine Demokratie ist oder nicht und ob ein politisches System demokratischer im Vergleich zu einem anderen ist (vgl. Hüller/Deters 2011: 202).

Prinzipiell lassen sich demokratische Systeme einerseits nach verschiedenen Demokratietypen (Gerring and Thacker 2008; Lijphart 1999; McGann 2006; Powell 2000) differenzieren, wobei die unterschiedlichen Merkmale auf ihrer eigenen Demokratiepraxis basieren, und anderseits variieren sie hinsichtlich ihrer Demokratiequalität, wohingegen ihr Demokratiegehalt[1] an bestimmten Maßstäben gemessen werden soll (vgl. Kaina 2008: 519).

Ein generelles Problem der vergleichenden Demokratieforschung besteht darin, dass es kein grundlegendes sowie überzeugendes normatives Demokratiekonzept gibt (Bühlmann et al. 2008; Hüller/Deters 2011; Kaina 2008). Damit die demokratische Qualität politischer Systeme festgestellt werden kann, ist es notwendig, dass das verwendete normative Demokratiekonzept sich gegen andere behaupten kann (vgl. Hüller/Deters 2011: 204). Diese essentielle Voraussetzung wird jedoch durch den normativen Pluralismus erschwert, weil es sich bei vielen normativen Ansätzen um umstrittene Konzepte (Gallie 1956) handelt, welche aus nachvollziehbaren Gründen auf verschiedene Art und Weise interpretierbar sind (ebd.: 204). Daher sind in der vergleichenden Demokratieforschung viele verschiedene, teilweise gegensätzliche normative Konzepte vorhanden, worauf wiederum verschiedene, teilweise unvereinbare Institutionalisierungsformen sowie Indikatorensysteme der empirischen Forschung folgen (Cunnigham 2002; Schmidt 2006, Hüller/Deters 2011).

Bei der Konzeptbestimmung von Demokratie ist insbesondere der angemessene Umgang mit der normativen Komplexität von Demokratie entscheidend (vgl. Hüller/Deters 2011: 205). Hierbei können einfache von mehrdimensionalen oder komplexen Bewertungsmaßstäben unterschieden werden (ebd.: 205). Während die meisten bislang veröffentlichten Messindizes an das Polyarchy-Konzept von Dahl (1971) anknüpfen und auf mehrdimensionalen Konzepten basieren (Coppedge/Alvarez/Maldonato 2008), erkennen wenige andere die Möglichkeit für Tradeoffs zwischen den Grundwerten Freiheit und Gleichheit (Bühlmann et al. 2008 und 2011; Ganghof/Stecker 2009).

Die Suche nach einem geeigneten Demokratiekonzept ist zwar nicht das einzige Problem der vergleichenden Demokratieforschung, auch die Anwendung bzw. die Umsetzung des normativen Konzepts an einem bestimmten Forschungsgegenstand kann sich als schwierig erweisen (vgl. Hüller/Deters 2011: 206). Insbesondere bei der Operationalisierung des Demokratiekonzeptes können sich zwischen dem normativen Ansatz und den in der Messung angewendeten Messkriterien folgenschwere Probleme ergeben (ebd.: 206). Ein Beispiel in diesem Zusammenhang ist, wenn bei der Operationalisierung das Maß an Realisierung hinsichtlich bestimmter fester Institutionalisierungsformen[2] gemessen wird, z.B. die ,Komponenten‘ beim Demokratiebarometer von Bühlmann et al. (2011).

Dennoch ist die Bestimmung des normativen Demokratiebegriffs seit Jahrzehnten Thema der empirischen Demokratieforschung (Gallie 1956; Dahl 1989; Sartori 2006). Um überhaupt erklären zu können, ob ein Staat demokratisch ist oder nicht bzw. ob er mehr oder weniger demokratisch ist, verlangt vorher eine genaue Definition, was unter dem Begriff Demokratie verstanden wird (vgl. Hüller/Deters 2011: 208). Allerdings ist diese normative Begriffsbestimmung innerhalb der empirischen Forschung umstritten. Lauth (2004) sowie Müller und Pickel (2007) beschreiben diesen Zustand damit, dass eine theoretische Uneinigkeit über das richtige Demokratiekonzept vorliegt (vgl. Lauth 2004; Müller/Pickel 2007: 517). Die Kontroverse erstreckt sich über mehrere Dimensionen, wie beispielsweise wesentliche normative Standards sowie Institutionalisierungsformen (Hüller/Deters 2011: 208f.).

In diesem Zusammenhang beabsichtigt das Demokratiebarometer die Schwäche anderer Messindizes, deren Demokratiekonzept zu minimalistisch sei, zu vermeiden, indem es auf einem Konzept mittlerer Reichweite basiert, wobei angenommen wird, dass demokratische Systeme darauf abzielen, ein Gleichgewicht zwischen den interdependenten Werten Freiheit und Gleichheit mithilfe der demokratieinhärenten Dimension der Kontrolle herzustellen (vgl. Bühlmann et al. 2011: 4). Vom Demokratiebarometer wird erwartet, dass es den Grad an Demokratiequalität in einem Land zu einem bestimmten Zeitpunkt feststellen kann (ebd.: 16f.). Demnach sollte dieser Demokratieindex die Entwicklung bzw. den Wandel in der Demokratiequalität eines Landes erfassen können. Bei genauer Betrachtung von Design und Operationalisierung des Messkonzepts fällt jedoch auf, dass hundert Indikatoren wahrscheinlich zu viele sind, um die demokratische Qualität in einem Land zu bestimmen. Mehr noch ist an der umgekehrten theoretischen Deduktion zu bezweifeln, ob ein Ableitungszusammenhang zwischen den normativen Grundprinzipien des Messkonzeptes und beliebig ausgewählten Institutionalsierungsformen besteht (vgl. Hüller/Deters 2011: 207).

Die vorliegende Masterarbeit schließt an dieser Stelle an, indem sie die Frage stellt, wie geeignet das Demokratiebarometer ist, um den Wandel der Demokratiequalität in einem bestimmten Land abzubilden. Als Fallbeispiel dient Ungarn, um festzustellen, ob das Demokratiebarometer diesen Anspruch erfüllt. Es wird angenommen, dass sich die ungarische Demokratie seit den Parlamentswahlen und dem Regierungswechsel 2010 verändert und sich dabei die Qualität der Demokratie insgesamt verschlechtert hat. Denn mithilfe der qualifizierten Mehrheit ist der Fidesz befähigt, alleine Gesetzes- und Verfassungsänderungen zu verabschieden, um die eigene Machtposition zu stärken und gleichzeitig andere Vetopunkte im politischen Systems Ungarns zu schwächen. Anhand dieser Prämissen ergeben sich die beiden folgenden Thesen:

Hypothese 1: Das Demokratiebarometer kann den Wandel der Demokratiequalität in Ungarn nicht abbilden, weil insgesamt zu viele Indikatoren enthalten sind und die Auswahl der Indikatoren zu ungenau ist.

Hypothese 2: Während das Demokratiebarometer die Entwicklung der Demokratiequalität in Ungarn nicht abbilden kann, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass anhand der Experteneinschätzungen deutlich wird, dass die gegenwärtige Exekutive einen negativen Einfluss auf die Qualität der Demokratie hat.

Zur Beantwortung der Fragestellung werden die unstandardisierten Daten für die Indikatoren des Demokratiebarometers im Zeitraum von 2008 bis 2012 generiert und anschließend miteinander verglichen, um herauszufinden, an welchen Indikatoren die Veränderungen in der Qualität der ungarischen Demokratie erkennbar sind und ob das Demokratiebarometer seinem Anspruch gerecht wird, den Wandel der Demokratiequalität zu veranschaulichen.

Die Analyse der Ergebnisse zeigt, dass das Demokratiebarometer u.a. aufgrund seines Designs nicht die Entwicklung der ungarischen Demokratie abbilden kann. Bereits die Auswahl der Indikatoren ist als problematisch zu bewerten, weil sich viele Indikatoren als nicht trennscharf erwiesen haben. Ebenfalls wird deutlich, dass die Umsetzung selbstgewählter formaler Kriterien verfehlt wird.

Die Analyse der vier Experteneinschätzungen im Vergleich zu den Ergebnissen der empirischen Analyse beim Demokratiebarometer hingegen veranschaulicht, dass alle vier Experten darin übereinstimmen, dass sich die ungarische Demokratiequalität seit dem Regierungswechsel 2010 insgesamt negativ verändert hat und vor allem die Regierung unter Orbán die ungarische Demokratie nachteilig beeinflusst.

1.2 Die Struktur der Arbeit

Diese Masterabeit ist wie folgt gegliedert: Zunächst veranschaulicht Kapitel 2, warum sich Ungarn als Länderbeispiel zur Evaluierung des Arguments eignet. Dabei werden die institutionellen Elemente des politischen Systems, der Einfluss ökonomischer Faktoren sowie der politische Wandel seit den Parlamentswahlen 2010 erläutert. Kapitel 3 beschäftigt sich mit der theoretischen Analyse des Demokratiebarometers, wobei das Demokratiekonzept, die Ausgestaltung sowie Vor- und Nachteile des Messindex vorgestellt werden. Anschließend beantwortet Kapitel 4 anhand der empirischen Ergebnisse zur Verlängerung der Indikatoren die zentrale Frage dieser Arbeit, ob das Demokratiebarometer den Wandel der Demokratie in Ungarn abbilden kann. Kapitel 5 vergleicht die Standpunkte der Experten mit den Ergebnissen zur Verlängerung der Indikatoren hinsichtlich der Entwicklung der demokratischen Qualität in Ungarn. Abschließend diskutiert Kapitel 6, welche Implikation sich aus den empirischen Ergebnissen ergeben.

2 Der Wandel der Demokratiequalität in Ungarn

In den Parlamentswahlen 2010 konnte die national-konservative Partei Fidesz eine Zweidrittelmehrheit erlangen. Seitdem ist in Ungarn ein politischer Wandel erkennbar, der auch die demokratische Qualität dieses Landes beeinflusst. Ziel dieser Arbeit ist es festzustellen, ob das Demokratiebarometer den Wandel der demokratischen Qualität in Ungarn abbilden kann, doch bevor eine empirische Analyse zum Messindex erfolgt, wird in diesem Kapitel verdeutlicht, warum Ungarn als Länderbeispiel zur Evaluierung des Arguments geeignet ist. Hierfür wird in Abschnitt 2.1 auf die institutionellen Elemente des ungarischen, politischen Systems eingegangen, bevor unter 2.2 ökonomische Faktoren sowie ihr Einfluss auf den politischen Wandel des Landes beschrieben werden. Anschließend geht es in Abschnitt 2.3 um die wesentlichen Veränderungen im politischen System nach den Parlamentswahlen 2010 und die daraus folgenden Implikationen für die ungarische Demokratie.

2.1 Das politische System Ungarns

Das parlamentarische Regierungssystem Ungarn ist ein Einkammersystem mit einer zweigeteilten Exekutive, wobei die Regierung (Neue Verf. Art. 16) sowie der Präsident als Staatsoberhaupt (Neue Verf. Art. 10) vom Parlament gewählt werden. Die Regierung ist dem Parlament gegenüber durch das Vorhandensein eines konstruktiven Misstrauensvotums verantwortlich (Neue Verf. Art. 21 Abs.1), umgekehrt besteht für den ungarischen MP die Möglichkeit, die Vertrauensfrage zu stellen, auch in Verbindung mit einer Sachfrage (Neue Verf. Art. 21 Abs. 3-4).

Von besonderer Bedeutung ist die Zweidrittelmehrheit bei Beschlüssen in vielen Gesetzgebungsbereichen sowie bei Verfassungsänderungen (Körösényi/Fodor 2004: 327). Da die ungarische Verfassung keinen unveränderlichen Verfassungskern[3] enthält, soll ihre Stabilität dadurch gesichert werden, dass Verfassungsänderungen nur mit einer Zweitdrittelmehrheit im Parlament möglich sind (ebd.: 327). Außerdem fördert sie eine ungewöhnlich breite Konsensbedürftigkeit und wirkt sich somit positiv auf den Minderheitenschutz aus, weil das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit für die parlamentarische Opposition ein indirektes Vetorecht darstellt (vgl. ebd.: 327f.). Die Zweidrittelmehrheit soll auch als ein wichtiges institutionelles Element zur Begrenzung der Macht dienen, weil Regierung und Opposition gemeinsam Entscheidungen treffen müssen, welche sich auf die Grundlagen des Rechtsstaats und der liberalen Demokratie beziehen (vgl. Magyar 2011: 94).

Zu den wichtigen Akteuren im politischen System zählen das Parlament einschließlich Regierung und Ministerpräsident, der Staatspräsident sowie das Verfassungsgericht. Im Folgenden wird auf die Ausgestaltung sowie die Aufgaben, die die Akteure erfüllen sollen, eingegangen.

Ins ungarische Parlament werden 386 Abgeordnete für eine Dauer von vier Jahren gewählt[4] (vgl. Merkel 2010: 370). Zu den Funktionen des Parlaments gehören u.a. die Gesetzgebung, das Haushaltsrecht, die Bestellung mehrerer hoher Staatsämter und die Kontrolle der Regierung (ebd.: 370). Es gliedert sich in Plenum[5], Präsidium, Fraktionen, Ausschüsse, Unterausschüsse sowie die Abgeordneten als individuelle Akteure (vgl. Dieringer 2009: 196). Eine entscheidende Rolle nehmen die ständigen Ausschüsse im Gesetzgebungsprozess ein, weil sie im Plenum auch Gesetzesentwürfe einbringen können (Körösényi/Fodor 2004: 333). Ebenso können Untersuchungsausschüsse eingesetzt werden, welche für die Opposition eine Möglichkeit darstellen, um die Regierungstätigkeit zu kontrollieren (ebd.: 333). Weitere Kontrollinstrumente der Opposition sind das Interpellationsrecht und die Fragestunden, bei denen Abgeordnete ihre Anfragen an Regierungsmitglieder richten dürfen (ebd.: 334). Auch dem Parlament stehen verschiedene Kontrollinstrumente zu, wie bspw. der Rechnungshof (ebd.: 334) oder der Ombudsmann für Grundrechte[6] (Neue Verf. Art. 30). Anfangs sind Fraktionen eine relativ neue Institution im ungarischen Parlamentarismus und daher intern auch schlecht organisiert, aber im Laufe der Verstetigung und Stabilisierung des Parteiensystems sind Fraktionen[7] sowie die Fraktionsdisziplin immer größer geworden (vgl. Dieringer 2009: 208).

Kennzeichnend für das parlamentarische Regierungssystem Ungarns ist eine starke Exekutive, in der das Regierungskabinett dominiert (vgl. Merkel 2010: 395). Zur Regierung gehören der Ministerpräsident und die Minister (vgl. Dieringer 2009: 229). Die Kabinettssitzung wird vom MP geleitet (ebd.: 253). Obwohl die Entscheidungsfindung dem Mehrheitsprinzip in einem formalen Abstimmungsprozess unterliegt, fasst der MP die Diskussion zusammen und entwickelt einen Lösungsvorschlag, der meistens angenommen wird (ebd.: 253). Der MP bezieht seine Legitimation durch die Parlamentswahl und ist somit hinsichtlich der institutionellen Quelle seiner Macht sowie der Legitimationskette dem Präsidenten gleichgestellt (ebd.: 239). Zwar verfügt der MP nicht über eine verfassungsrechtlich sanktionierte Richtlinienkompetenz, trotzdem bestimmt er die Richtlinien der Politik (ebd.: 240). Aus diesem Grund ist die Stellung des MP im Kabinett unmittelbar an die Führerschaft in der entsprechenden Regierungspartei gebunden (ebd.: 241f.). Im Zuge der Polarisierung des politischen Lebens und des daraus resultierenden Populismus entsteht eine Zuspitzung auf den politischen ,Leader[8] ‘, an den die Strategien des jeweiligen politischen Lagers individuell angepasst werden (ebd.: 251). Auch Ilonszki und Olson (2011) argumentieren in diesem Zusammenhang, dass politische Führungspersönlichkeiten in mittel- und osteuropäischen Ländern die Ergebnisse der Wahlresultate sind und sich ihre Bedeutung aus ihren Ämtern ergibt[9] (vgl. Ilonszki and Olson 2011: 118). Die starke Stellung und Stabilität der Regierung kann einerseits durch das konstruktive Misstrauensvotum kontrolliert werden und andererseits verfügt auch das Verfassungsgericht über eine vorbeugende und ex post Normenkontrolle, wodurch die starke Regierung konstitutionell beschränkt wird (vgl. Merkel 2010: 395).

Der Staatspräsident kann als mittelstark eingestuft werden (vgl. Merkel 2010: 370). Er wird für die Amtsdauer von fünf Jahren vom Parlament gewählt (Neue Verf. Art. 10) und eine Amtsenthebung ist bei schwerwiegenden Verstößen durch Beschluss des Verfassungsgerichts möglich (vgl. Dieringer 2009: 168). Seine Aufgaben umfassen u.a. die höchste Repräsentation des Staates in In- und Ausland, umfangreiche Ernennungsbefugnisse (Neue Verf. Art. 9 Abs. 4 a-e) sowie Oberbefehlshaber der Ungarischen Armee (Neue Verf. Art. 9 Abs. 2). Kennzeichnend für den ungarischen Präsidenten ist, dass er über Handlungsoptionen verfügt, die weit über repräsentative oder symbolische Aufgaben hinausgehen (vgl. Dieringer 2009: 169; Körösényi/Fodor 2004: 329; Merkel 2010: 370). Im Vergleich zum deutschen Bundespräsidenten besitzt der ungarische Präsident gegenüber dem Parlament weitaus mehr Befugnisse, z.B. die Teilnahme an Sitzungen des Parlaments und die Option politische Reden zu halten (Neue Verf. Art. 9 Abs. 3b), die Möglichkeit Gesetze zu initiieren (Neue Verf. Art. 9 Abs. 3c), Volksabstimmungen auf Landesebene anzuregen (Neue Verf. Art. 9 Abs. 3d) und ein verfassungsrechtliches[10] sowie suspensives[11] Vetorecht gegenüber dem Parlament (Neue Verf. Art. 9 Abs. 3i). Auf den zweiten Blick ist das suspensive bzw. politische Veto nur wenig wirksam, weil das Parlament den Gesetzestext im zweiten Anlauf dennoch annehmen kann, ohne dass eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist (vgl. Dieringer 2009: 169).

Nach deutschem Vorbild wird ein starkes Verfassungsgericht eingerichtet (vgl. Körösényi/Fodor 2004: 327). Mit der Schaffung des Verfassungsgerichts wird das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsmäßigkeit staatlichen Handelns festgeschrieben[12] (vgl. Dieringer 2009: 277). Laut der Neuen Verfassung besteht das Verfassungsgericht aus fünfzehn Verfassungsrichtern, die für zwölf Jahre mit einer Zweidrittelmehrheit vom Parlament gewählt werden (Neue Verf. Art. 24 Abs. 4). Im Gegensatz zum deutschen Verfassungsgericht verfügt die ungarische Variante über einflussreichere Kompetenzen und ist daher ein wichtiger Akteur im politischen System (vgl. Merkel 2010: 371). Zahlreiche oberste Staatsorgane können das Verfassungsgericht ex post zur Normenkontrolle sowie zur vorbeugenden Normenkontrolle noch während des Gesetzgebungsprozesses anrufen (ebd.: 371). In Hinblick auf die konfrontative politische Kultur erweist sich das Verfassungsgericht immer mehr als Schiedsrichter, das Blockaden im politischen System auflöst (vgl. Dieringer 2009: 290).

Die Ausgestaltung des Wahl- und Parteiensystems beeinflusst das politische System Ungarns und wird daher im Folgenden umschrieben. Das ungarische Wahlsystem ist „far too complex to described here“ (Lijphart 1992: 221; Merkel 2010: 371; Nohlen/Kasapović 1996: 125), daher werden nur einige Grundzüge[13] zusammengefasst vorgestellt. Nohlen und Kasapović (1996) zufolge handelt es sich um ein kompensatorisches Wahlsystem, bei dem mit unterschiedlichen Auszählungsverfahren Elemente der absoluten Mehrheits- und Verhältniswahl miteinander kombiniert werden (vgl. Merkel 2010: 371). Laut Wahlgesetz hat jeder Wähler zwei Stimmen, wobei die Erststimme für einen Abgeordneten im Einerwahlkreis und die Zweitstimme für die Partei abgegeben wird (vgl. Körösényi/Fodor 2004: 343). Die Komplexität des ungarischen Wahlsystems wird u.a. daran deutlich, dass die Kandidaten auf drei verschiedenen Wegen ein Parlamentsmandat erhalten können (ebd.: 343). Nach dem absoluten Mehrheitswahlrecht werden 176 Sitze[14] in Einerwahlkreisen vergeben, 152 Sitze werden nach Verhältniswahl in zwanzig Mehrpersonenwahlkreisen verteilt und weitere mindestens 58 Mandate werden nach einem nationalen kompensatorischen System über Landeslisten zugeteilt (ebd.: 343). Außerdem existiert eine Fünf-Prozent-Sperrklausel für die gültigen Regionallistenstimmen, eine Zehn-Prozent-Sperrklausel für Wahlbündnisse aus zwei Parteien und eine Fünfzehn-Prozent-Sperrklausel für Mehrparteienwahlbündnisse (ebd.: 343).

Einerseits bewirkt das ungarische Wahlsystem starke Disproportionalitätseffekte zwischen Wählerstimmen und Parlamentsmandaten, wodurch insbesondere starke Parteien bevorteilt werden (vgl. Merkel 2010: 371). Und andererseits führen das Mehrheitswahlsystem sowie die Fünf-Prozent-Sperrklausel zu einem Konzentrationseffekt, welcher die Anzahl der Parteien im Parlament reduziert und der durch den Disproportionalitätsbonus begünstigten, stärksten Partei zu einer regierungsfähigen Mehrheit verhilft (ebd.: 371).

Das ungarische Parteiensystem erlangt nach der Systemtransformation zwar verhältnismäßig schnell Stabilität, dennoch entwickelt sich eine bipolare Struktur (vgl. Bos 2011: 47). Seit den Parlamentswahlen 1998 ist das Parteiensystem[15] durch eine dominierende große Partei auf der linken sowie rechten Seite des Parteienspektrums gekennzeichnet (ebd.: 47). Die Konfliktlinie national vs. kosmopolitisch ist nicht nur tief in der politischen Kultur[16] verankert, sondern strukturiert auch primär das Parteiensystem (vgl. Dieringer 2009: 148f.). Umgekehrt verdeutlicht die Bipolarisierung des Parteiensystems die Verfestigung der Lager national vs. international[17] (ebd.: 149). Infolge der Wahlen 2002 verschärft sich die Situation zwischen den beiden Lagern, wodurch sie sich letztendlich noch unversöhnlicher gegenüberstehen (vgl. Bos 2011: 48). Den Höhepunkt erreicht die Auseinandersetzung nach den Wahlen 2006, als eine Rede von MP Gyurcsány veröffentlich wird, in der er vor den Mitgliedern der MSZP-Fraktion zugibt, die Wähler während des Wahlkampfes angelogen zu haben (ebd.: 48). Daraufhin kommt es zu einer Welle von Protestaktionen und gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei (ebd.: 49). Die Art und Weise der politischen Kontroverse wird mehr und mehr konfrontativer, Repräsentanten des linken sowie rechten Lagers verwenden zunehmend populistische Schlagwörter (ebd. 49). Während der Fidesz die MSZP und ihre Politik als illegitim bezeichnet, wird die rechte Seite vom Großteil der Sozialisten und Liberalen als antidemokratisch eingestuft (ebd.: 49). Der politische Gegner gilt als ,totaler Feind‘ und Politik wird als Nullsummenspiel interpretiert, wodurch die politische Auseinandersetzung auf ein ,wir oder sie‘ hinausläuft (ebd.: 50). Für das linke Lager geht es seit den Wahlen 2002 um das Überleben der Demokratie, umgekehrt nimmt das rechte Lager an, dass die Rettung der Nation im Mittelpunkt steht (ebd.: 50). Hass auf den politischen Gegner sowie Exklusion sind generell unvereinbar mit den Grundwerten demokratischer Systeme[18] (ebd.: 50). Die demokratischen Institutionen werden geschwächt, indem beteiligte Akteure politische Entscheidungsprozesse aus den verfassungsrechtlich legitimierten Institutionen verlagern und parlamentarische Rechte ignorieren[19], wodurch weite Teile der Gesellschaft sowie der Eliten nur noch die Zustimmung zu demokratischen Regeln nachahmen (ebd.: 50f.).

Die Parlamentswahlen 2010 wiederum sind der Auslöser für eine Umgestaltung des Parteiensystems (ebd.: 51). Während der Fidesz alleine zur dominierenden Kraft[20] wird, zieht auch die rechtsextremistische Partei Jobbik mit ins Parlament ein (ebd.: 51).

2.2 Ökonomische Faktoren und ihr Einfluss auf den politischen Wandel

Inwiefern haben ökonomische Faktoren und die wirtschaftliche Entwicklung Ungarns den politischen Wandel in Ungarn beeinflusst? Seit 2002 hat Ungarn noch immer mit den Folgen der katastrophalen Staatsverschuldung, der fehlgeleiteten Wirtschaftspolitik und dem Ignorieren von notwendigen Reformen der Sozialsysteme zu kämpfen (vgl. Richter 2011: 218). Darüber hinaus haben unzureichende Staatseinnahmen erheblich zur Schwächung des ungarischen Staatshaushalts beigetragen (vgl. Ehrke 2007: 12). Nach den Parlamentswahlen 2006 ist das Haushaltsdefizit mit über 10 Prozent sogar das höchste innerhalb der EU und infolge vieler Jahre der Schuldenpolitik muss die Regierungskoalition MSZP-SZDSZ mit Reformen reagieren (vgl. Richter 2011: 218). Somit sieht sich die Regierung gezwungen, den Staatshaushalt zu sanieren, wodurch wiederum der Wachstumsprozess gestoppt wird (vgl. Ehrke 2007: 12). Zwar kann mithilfe eines Sparpakets das Haushaltsdefizit bis 2008 auf unter vier Prozent gesenkt werden, aber den Hauptteil der Lasten hat die breite Öffentlichkeit zu tragen (vgl. Richter 2011: 219). Insbesondere die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes von 15 auf 20 Prozent führt zu Preissteigerungen bei Lebensmitteln sowie bei Strom, Gas und Wasser (ebd.: 219).

Obwohl sich bis Mitte des Jahres 2008 wieder ein Aufschwung andeutet, wird diese Erwartung durch die internationale Finanzkrise unterbrochen (ebd.: 220). Nachdem im Oktober 2008 der Wechselkurs des ungarischen Forint extremen Schwankungen ausgesetzt ist, bricht der Markt für ungarische Staatsanleihen ein und die Prämien der Kreditausfallversicherungen für ungarische Staatsanleihen steigen schnell an (ebd.: 220). Ein Staatsbankrott kann nur durch ein Hilfspaket über 20 Milliarden Euro, welches der IWF, die EU[21] und die Weltbank bereitstellen, verhindert werden (ebd.: 220). Die Bedingung, die der IWF für die Bereitstellung der Hilfspakets fordert, ist die Senkung des Haushaltsdefizits auf 2,6 Prozent des BIP im Jahr 2009 (ebd.: 220). Aber die Inlandsnachfrage ist zu diesem Zeitpunkt sehr schwach, wodurch das BIP weiter schrumpft und auch zu geringeren Staatseinnahmen führt, daher werden im Frühjahr 2009 erneute Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung vorgenommen (ebd.: 220). Dennoch kann sich die Regierung in der zweiten Jahreshälfte von 2009 wieder an den internationalen Kapitalmärkten refinanzieren und ist nicht mehr auf finanzielle Mittel vom IWF, der EU und der Weltbank angewiesen (ebd.: 220).

Nach dem Sieg bei den Parlamentswahlen 2010 verkündet Orbán ehrgeizige wirtschaftliche Ziele, denn infolge radikaler Steuersenkungen sollen das Wachstum angekurbelt, neue Arbeitsplätze geschaffen und die Löhne erhöht werden (ebd.: 221). Es wird angenommen, dass vor allem steuerliche Mehreinnahmen durch den Aufschwung die Maßnahmen tragen werden (ebd.: 221). Fragwürdig an diesem Vorhaben ist, ob in einem hochverschuldeten Land diese Ziele überhaupt umsetzbar sind, denn das zentrale Problem, die Sozialsysteme zu reformieren, wird nicht versucht zu lösen (ebd.: 221).

Ohne Neuverschuldung kann die Regierung unter Orbán ihr Konjunkturprogramm nicht beginnen, aber dieser Plan würde zwangsläufig gegen die mit der EU und dem IWF vereinbarten Obergrenze von vier Prozent für das Haushaltsdefizit verstoßen (ebd.: 221). Um dennoch die mit der EU und dem IWF vereinbarten Defizitziele einhalten zu können, entscheidet sich die Regierung für radikale Steuersenkung zu Beginn des Jahres 2011 (ebd.: 221). Aus diesem Grund wird der Einkommenssteuersatz auf 16 Prozent[22] und die Körperschaftssteuer für kleinere und mittlere Unternehmen auf 10 Prozent gesenkt (ebd.: 221). Demgegenüber gibt es ungewöhnliche Steuererhöhungen, z.B. werden Unternehmen des Finanzsektors mit einer befristeten Abgabe belastet, eine temporäre Sondersteuer für den Einzelhandel eingeführt und der Rentenfonds der privaten Pflichtversicherung verstaatlicht (ebd.: 222). Problematisch ist an diesem Vorgehen, dass die Sonderabgaben befristet und die Einnahmen aus den verstaatlichen Rentenfonds einmalig sind, während die Steuersenkungen bestehen bleiben und somit höhere Haushaltsdefizite wahrscheinlich sind (ebd.: 222). Die wirtschaftlichen Probleme Ungarns wirken sich auch negativ auf die Arbeitslosenquote[23] aus, denn von 2008 bis Februar 2012 steigt sie von 7,8 auf 11,6 Prozent (vgl. Pester Lloyd 2012 b).

Obwohl strukturelle Reformen notwendig sind, um die Wirtschaft anzukurbeln und den Staatshaushalt zu sanieren, reagiert die Regierung unter Orbán bislang nur mit schnell greifenden Maßnahmen[24] (vgl. Kiszelly 2011: 171f.). Letztendlich sind jedoch für eine langfristige Konsolidierung des Haushalts Einsparungen im Gesundheitssystem, Rentensystem, bei Hochschulen sowie Kommunen nicht vermeidbar (vgl. Richter 2011: 222).

Der Fidesz verspricht seinen Wählern vor den Parlamentswahlen 2010 zwar, dass nicht gespart werden müsste und verurteilt das Konsolidierungsprogramm der Vorgängerregierung scharf (ebd.: 222). Die Situation hat sich aber nach den Turbulenzen in der Eurozone im Oktober und November 2011 verschärft, wodurch der Forint gegenüber dem Euro verliert und die Kreditausfall-Swaps (CDS) für ungarische Staatsanleihen in die Höhe schnellen (ebd.: 223.) Daraufhin muss sich der ungarische Wirtschaftsminister an den IWF wenden, um ein neues Abkommen über internationale Kredithilfen für Ungarn auszuhandeln (ebd.: 223). Für ein neues Abkommen mit dem IWF und der EU muss Ungarn aber wesentliche Korrekturen seiner Wirtschaftspolitik vornehmen (ebd.: 223). Bislang erscheinen die Maßnahmen der Regierung in diesem Zusammenhang weiterhin als Fehlentscheidungen, z.B. verabschiedet das ungarische Parlament Anfang Juli eine Finanztransaktionssteuer[25], die sich letztendlich als eine weitere Mehrwert- bzw. Einkommensteuer erweist (vgl. Pester Lloyd 2012 g). Mitte Juli beginnen die Verhandlungen für ein neues Kreditabkommen[26] mit dem IWF (vgl. Pester Lloyd 2012 h). Wie die Verhandlungen enden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass die Entscheidung über die Vergabe eines neuen Kredits für Ungarns Staatshaushalt und die Wirtschaft des Landes existenziell sein kann.

2.3 Die Parlamentswahl 2010 und ihre Folgen für das politische System

Auswirkungen der Wirtschaftskrise in Kombination mit populistischer und fehlgeleiteter Politik sorgen dafür, dass sich Ungarn in einer tiefen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Krise befindet (vgl. Sapper/Weichsel 2011.: 7). Die schlechte Leistungsbilanz der sozialistischen Regierung unter Gyurcsány führt zu einem erheblichen Anstieg der Staatsverschuldung von 53 auf mehr als 80 Prozent des BIP (vgl. Bos 2011: 39). Vor allem die zögerliche Reformpolitik der Vorgängerregierung trägt nicht zur Bewältigung der bislang schlimmsten Wirtschafts- und Finanzkrise in Ungarn bei (ebd.: 39).

Die seit Ende 2006 vorgenommenen Sparmaßnahmen und die Einschnitte in die sozialpolitischen Leistungen stoßen beim Großteil der Wähler auf Ablehnung (ebd.: 40). Hinzu kommt die moralische Diskreditierung der MSZP sowie die vor der Wahl gehäuft auftretenden Korruptionsfälle, in die Politiker der MSZP involviert sind (ebd.: 40). Diese Faktoren in Kombination mit Enttäuschung und Angst vor sozialem Abstieg auf Seiten der Bevölkerung, einer hohen Wahlenthaltung sozialistischer Wähler und einem Wahlsystem, das den Gewinner belohnt, ermöglichen dem Fidesz gemeinsam mit seinem kleinen Bündnispartner KDNP, im Parlament eine Mehrheit von über zwei Dritteln zu erlangen (vgl. Küpper 2011: 137).

Zuvor ist das politische System noch auf Konsens ausgerichtet, aber mithilfe der Zweidrittelmehrheit, beginnt die Regierung unter Orbán mit dem Umbau des politischen Systems[27] (vgl. Bos 2011: 51). Die seitdem getroffenen Maßnahmen des Fidesz zielen mit großer Wahrscheinlichkeit auf die eigene Machterhaltung und uneingeschränkte Machtkonzentration ab (vgl. Sapper/Weichsel 2011: 8). Vieles deutet darauf hin, dass Orbán ein „neues bürgerliches Ungarn“[28] errichten will, indem er mit den zwanzig Jahren nach der Systemtransformation radikal bricht (vgl. Bos 2011: 51). Seiner Meinung nach besteht die Lösung des Problems nicht darin, einen Kompromiss zu finden oder Konsens anzustreben, sondern indem eine Seite zum dominierenden Zentrum wird (ebd.: 51).

Infolge des kompletten Umbaus des politischen Systems werden wesentliche Elemente der institutionellen Machtbeschränkung abgeschafft und somit grundlegende Bestandteile einer liberalen Demokratie sowie der Rechtsstaatlichkeit beschädigt (vgl. Sapper/Weichsel 2011: 7). Die Einschränkungen zeigen sich u.a. darin, dass die Kompetenzen des Verfassungsgerichts beschnitten werden, das Pensionsalter von Richtern und Staatsanwälten herabgesetzt und eine neues Strafgesetzbuch[29] verabschiedet wird, welches ab dem 1. Juli 2013 in Kraft treten soll (vgl. Pester Lloyd 2012 d).

Von zentraler Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Verabschiedung der neuen Verfassung (vgl. Bos 2011: 52). Unmittelbar nach dem Wahlsieg des Fidesz beginnen auf ausdrücklichem Wunsch von Orbán die Arbeiten an der neuen Verfassung (vgl. Küpper 2011: 137). Es wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt und die Abstimmungen erfolgen vornehmlich mit dem MP und der Parteiführung des Fidesz (ebd.: 137). Der Fidesz setzt alles daran, um das neue ungarische Grundgesetz in weniger als einem Monat[30] im Parlament zu verabschieden (vgl. Sapper/Weichsel 2011: 7). Kritisch ist hierbei vor allem zu betrachten, dass die Verabschiedung der Verfassung weder auf einem nationalen Konsens noch einem breiten Konsens der politischen Eliten[31] basiert, weil es kein Referendum über Verfassung gibt und schon während der Ausgestaltung des Grundgesetzes die geltende Verfassung modifiziert sowie im November 2010 die Kompetenzen des Verfassungsgerichts beachtlich eingeschränkt werden (vgl. Bos 2011: 53 f .; Bozóki 2011: 84).

Bei der neuen ungarischen Verfassung wird auf Anhieb deutlich, dass die im Grundgesetz enthaltene Präambel, in der die Weltanschauung des Fidesz als gesamtungarisches Weltbild ausgegeben wird, sehr ideologisiert ist und die Nation zum höchsten Wert erhebt (vgl. Halmai 2011: 146 f.; Küpper 2011: 138; Sapper/Weichsel: 7). Auf diese Weise unterscheidet sich das neue ungarische Grundgesetz von anderen europäischen Verfassungen[32] dahingehend, dass sie ideologisch nicht neutral ist. Sie macht ideologische Werte, die nur von einem Teil der Bevölkerung getragen werden, für alle verbindlich (vgl. Küpper 2011: 144).

Ein weiteres Anzeichen für den Systemumbau stellt das neue Mediengesetz dar, welches auf eine fundamentale Umstrukturierung der öffentlich-rechtlichen Medien abzielt (vgl. Bos 2011: 55). Im Januar 2011 tritt dieses Gesetz in Kraft, wodurch eine zentrale Kontrollbehörde die Legitimation erhält, die Medien zu überwachen und somit grundlegende Elemente der Pressefreiheit bspw. der Informantenschutz oder das Redaktionsgeheimnis ausgehebelt werden (vgl. Sapper/Weichsel 2011: 7). Es kommt innerhalb der öffentlich-rechtlichen Medien zu einer umfangreichen Entlassungswelle (vgl. Bos 2011: 56). In Hinblick auf die Zusammensetzung des Medienrats kritisiert die OSZE, dass eine pluralistische und von den Mehrheitsverhältnissen unabhängige Zusammensetzung nicht gewährleistet werden kann (vgl. Nyman-Metcalf 2011: 11f.).

Auch andere entscheidende, staatlich unabhängige Institutionen werden gezielt mit Fidesz-Anhänger besetzt, die wiederum Richter benennen oder die Generalstaatsanwaltschaft, den Rechnungshof sowie die Wettbewerbsbehörde leiten (vgl. Sapper/Weichsel 2011: 8). Mit der Änderung des Wahlgesetzes, welches bei der Parlamentswahl im Jahr 2014 zum ersten Mal angewendet wird, zielt der Fidesz darauf ab, die Macht der Partei dauerhaft abzusichern (ebd.: 8). Darüber hinaus wird mithilfe dieses neuen Wahlgesetzes der Parteienwettbewerb geschwächt, indem die Wahlkreise neu zugeschnitten werden und die stärkste Partei überproportional begünstigt wird (vgl. Bozóki 2011: 77).

Alle diese Maßnahmen sind mit demokratischem Pluralismus unvereinbar (vgl. Sapper /Weichsel 2011: 8). Insgesamt scheint die Regierung unter Orbán gezielt die Rechtsstaatlichkeit und die Freiheit beschränken zu wollen. Nicht nur die Medien, sondern auch das Europäische Parlament stufen die Reformen der Regierung unter Orbán als kritisch ein (vgl. Bos 2011: 42). Als Reaktion sperren die EU-Finanzminister im März 2012 Zahlungen aus den EU-Entwicklungstöpfen und wollen ihren Beschluss im Juni nochmals überprüfen (vgl. FAZ 2012 a). Bis dahin soll die ungarische Regierung entscheidende Schritte unternehmen, um das anhaltend hohe Haushaltsdefizit zu verringern (ebd.). Das Einfrieren der Fördergelder ist bisher ein einzigartiger Vorgang innerhalb der EU (ebd.). Die Drohung, Ungarn Geldmittel zu entziehen, ist das einzige wirksame Druckmittel der EU[33]. Außerdem leitet die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren[34] gegen Ungarn ein, weil sie durch die weitreichende Staatsreform der Regierung Orbán nach EU-Recht die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verletzt sieht (vgl. FAZ 2012 b). Auch der Demokratieindex Freedom House bescheinigt für die beiden Jahre 2011 und 2012[35], dass die Demokratiequalität in Ungarn gesunken ist.

Vieles deutet darauf hin, dass die Regierung unter Orbán mit ihren Maßnahmen erhebliche, größtenteils negative Veränderungen für die ungarische Demokratie herbeiführt. Daher ist Ungarn als Länderbeispiel geeignet zu sein, um festzustellen, ob dieser Wandel der demokratischen Qualität vom Demokratiebarometer abgebildet wird. Bevor sich das Kapitel 4 mit den Ergebnissen der Analyse des Demokratiebarometers beschäftigt, geht es im nachfolgenden Kapitel um die theoretische Auseinandersetzung des ausgewählten Messindex.

3 Das Demokratiebarometer und die Messung von Demokratiequalität

Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der theoretischen Analyse des Messindex, wobei zuerst erklärt wird, auf welchem Demokratiekonzept das Demokratiebarometer beruht und wie es ausgestaltet ist. Anschließend wird auf die Vor- und Nachteile des Demokratieindex im Vergleich zu drei anderen Messindizes eingegangen, bevor schlussendlich erläutert wird, was dafür spricht, dass das Demokratiebarometer den Wandel der Demokratiequalität in einem Land veranschaulichen sollte.

3.1 Idee und Konzept des Demokratiebarometers

Das Projekt Demokratiebarometer[36] zielt darauf ab, einen Demokratieindex zu entwickeln, der die konzeptionellen und methodologischen Schwachstellen bisheriger Messindizes vermeidet, indem es die Qualität von etablierten Demokratien misst und miteinander vergleichbar macht (vgl. Bühlmann et al. 2011: 1). Bislang wurde die Entwicklung der Demokratiequalität anhand eines Ländersamples von 75 etablierten Demokratien in einer Zeitreihe von 1990 bis 2007[37] untersucht und miteinander verglichen.

Bei diesem Messindex gründet das theoretische Demokratiekonzept auf den drei Grundprinzipien Freiheit, Gleichheit und Kontrolle, aus denen zuerst neun grundsätzliche Funktionen deduziert, dann achtzehn Komponenten und daraus wiederum 51 Subkomponenten und schlussendlich 100 Indikatoren abgeleitet werden (ebd.: 1). Es wird von der Grundannahme ausgegangen, dass demokratische Systeme mithilfe einer dritten demokratieinhärenten Dimension der Kontrolle[38] versuchen, ein Gleichgewicht zwischen den interdependenten Grundwerten Freiheit und Gleichheit herzustellen (ebd.: 4).

Das Demokratiebarometer soll zwei Ansprüchen gerecht werden, einerseits wird erwartet, dass man den Grad an Demokratiequalität in einem Land zu einem bestimmten Zeitpunkt feststellen kann und anderseits soll die gemessene und aggregierte Demokratiequalität im Längs- sowie Querschnitt mit anderen demokratischen Systemen vergleichbar sein (ebd.: 16f.).

Wie ist das demokratische Grundprinzip Freiheit beim Demokratiebarometer definiert?

An erster Stelle wird Freiheit als Schutz eines Individuums vor illegitimen Eingriffen gegenüber dritten Privatpersonen und insbesondere gegenüber dem Staat verstanden (ebd.: 5). Denn die Existenz sowie Garantie von individuellen Freiheiten innerhalb eines demokratischen Systems stellt eine notwendige Bedingung für die demokratische Selbst- und Mitbestimmung des Bürgers dar (ebd.: 10). Historisch bedingte, individuelle Freiheiten sind unter anderem das Recht auf Integrität von Leib und Leben sowie Meinungs- und Religionsfreiheit (ebd.: 5). Es wird davon ausgegangen, dass eine minimale Bedingung für demokratische Systeme der rechtsstaatlich garantierte Schutz der individuellen Freiheiten ist (ebd.: 5). Solange keine Rechtsstaatlichkeit existiert, welche die bürgerlichen Freiheitsrechte garantiert, können Bürger ihre politischen Partizipationsrechte nicht hinreichend nutzen (ebd.: 5). Freiheitsrechte und politische Beteiligungsrechte sind funktional aufeinander bezogen, ansonsten können sie nicht von Bestand sein und daher ist ein Rechtsstaat notwendig für den Grundwert Freiheit, wenn er den Funktionen der Kontrolle sowie der Gleichheitssicherung nachkommt (ebd.: 10). Ebenfalls gehören auch Versammlungs- und Organisationsrechte sowie Meinungs- und Medienfreiheit zu den demokratischen Grundrechten und werden daher beim Demokratiebarometer berücksichtigt (Linz und Stephan 1996). Denn Freiheit ist auch die Möglichkeit, sich mit Anderen auszutauschen und zu versuchen, andere von dem eigenen Standpunkt zu überzeugen sowie für eine Sache zu mobilisieren (vgl. Beetham 2004: 62). Eine effektive Meinungsfreiheit ist abhängig von den Bedingungen, unter denen die Bürger Informationen erhalten (Sartori 2006), demnach muss ein freier Informationsfluss[39] gewährleistet und prinzipielle Bedingungen für das Funktionieren einer demokratischen Öffentlichkeit dauerhaft geschützt sein (ebd.: 5).

Da in der politischen Moderne ein enger Zusammenhang zwischen Freiheit und politischer Gleichheit besteht, ist Gleichheit als zweiter demokratischer Grundwert beim Demokratiebarometer von Bedeutung (vgl. Bühlmann et al.: 6). Mit politischer Gleichheit ist die Gleichbehandlung aller Individuen im politischen Prozess gemeint, daher sollten alle Bürgerinnen und Bürger über die gleichen Rechte verfügen, um demokratische Entscheidungen beeinflussen zu können (Dahl 1976) und die gleichen Zugangschancen zu politischer Macht haben (Böckenförde 1991; Lauth 2004; Saward 1998; Vossenkuhl 1997). Beim Demokratiebarometer geht man davon aus, dass politische Gleichheit am effektivsten ist, sofern möglichst alle individuellen Präferenzen gleichberechtigt eingebunden und berücksichtigt werden (vgl. Bühlmann et al. 2011: 6). Deshalb sollen konventionelle sowie unkonventionelle politische Partizipation[40] möglichst gleich wahrgenommen werden, so dass bestimmte gesellschaftliche Gruppen nicht vom politischen Prozess ausgeschlossen sind (Lijphart 1997; Teorell et al. 2007). Ebenfalls wird berücksichtigt, dass die möglichst adäquate deskriptive[41] und substantielle[42] politische Repräsentation eine weitere wichtige Voraussetzung für die gleichberechtigte Einbindung aller Präferenzen darstellt (vgl. Bühlmann et al. 2011: 7) und hohe Transparenz des politischen Entscheidungsprozesses für die gleichberechtigte Wahrnehmung politischer Rechte entscheidend ist (Stiglitz 1999). Denn fehlende Transparenz wirkt sich negativ auf die Demokratiequalität aus, indem bestimmte Interessengruppen bevorteilt und der Grundsatz der politischen Gleichheit unterminiert wird (vgl. Bühlmann et al. 2011: 14). Für Transparenz ist es von zentraler Bedeutung, dass offen über die Regierungspolitik berichtet wird und Medien keinem politischen Druck oder Zensur ausgesetzt sind (ebd.: 15).

Welche Bedeutung wird der Dimension Kontrolle im Demokratiebarometer zu teil?

Die beiden demokratischen Grundwerte Freiheit und Gleichheit stehen nicht nur in einem interdependenten Verhältnis zueinander (Talman 1960; Tocqueville 1888), sondern sie werden auch als ein dynamisches Equilibrium verstanden und für jede Demokratie ist es eine Herausforderung, eine optimale Balance[43] zu finden (vgl. Bühlmann et al. 2011: 7). Dem Demokratieverständnis des Demokratiebarometers zufolge dient die Dimension der Kontrolle dazu, dieses instabile Equilibrium mittels Machtbeschränkung der politischen Repräsentanten auszubalancieren (ebd.: 7). Die Beschränkung der Macht kann vertikal durch die Bürger sowie horizontal durch konstitutionelle und institutionelle Kontrollmechanismen erfolgen, wodurch Gewaltenkontrolle gewährleistet werden kann, indem sich die demokratischen Gewalten gegenseitig kontrollieren und beschränken (ebd.: 7). Der klassischen Gewaltenteilung zufolge funktioniert die horizontale Kontrolle[44], indem autonome Institutionen gewählte Autoritäten kontrollieren und sich gegenseitig in ihrer Macht ausbalancieren (O’Donnell), währenddessen vertikale Kontrolle durch Wahlen garantiert wird, denn auf diese Weise haben Bürgerinnen und Bürger die Chance politische Repräsentanten wiederzuwählen oder zu ersetzen (Manin et al. 1999). Wahlen sollen nicht nur frei und fair, sondern auch kompetitiv und offen sein, weil ein hoher Grad an Wettbewerb[45] bei der Besetzung von politischen Ämtern für eine Demokratie erforderlich ist (Bartolini 1999 und 2000; Dahl 1971), eine reale Auswahl gewährleistet und Amtsträger zu responsivem Verhalten verpflichtet (vgl. Bühlmann et al. 2011: 8). Responsivität bei Wahlen kann nur erreicht werden, wenn die Regierung über eine hinreichende Handlungsfähigkeit verfügt, um Entscheidungen zu treffen und zu implementieren (ebd.: 8). Auch sind Wahlen nur effektiv und die Repräsentation angemessen, wenn aus Wählerinteressen politische Entscheidungen gebildet werden (Alonso et al. 2011) und eine Demokratie kann nur responsiv sein, wenn politische Entscheidungen entsprechend den Wählerpräferenzen umgesetzt werden (Powell 2004). Die Durchsetzungsfähigkeit von demokratisch legitimierten Entscheidungen durch eine demokratisch gewählte Regierung ist ein notwendiger Bestandteil demokratischer Kontrolle und der Demokratiequalität, daher sollte es eine demokratisch ausgewählte Regierung sein, welche die politischen Entscheidungen letztendlich umsetzt (vgl. Bühlmann et al. 2011. 8). Demnach ist auch die Regierungs- und Implementierungsfähigkeit einer demokratisch legitimierten Regierung für das Demokratiebarometer von Bedeutung.

[...]


[1] Bei der Bestimmung des Demokratiegehalts von etablierten demokratischen Systemen muss in jedem Fall beachtet werden, dass die Idee, die Demokratiequalität zu messen, eine Übertreibung bzw. Überspitzung darstellt, denn in der Praxis existiert keine maximale Demokratie.

[2] Direktdemokratische Verfahren kann man beispielsweise mit Wahlen gleichsetzen, denn sie erfüllen ähnliche normative Funktionen (vgl. Hüller/Deters 2011: 206). Sollten in einem Messkonzept nur die Wahlen berücksichtigt werden, dann vernachlässigt man Systeme mit ausgeprägter Direktdemokratie wie beispielsweise die Schweiz (ebd.: 206). Auf weitere Schwächen und Stärken des Demokratiebarometers wird in dieser Arbeit in Abschnitt 3.2 genauer eingegangen.

[3] Im deutschen Grundsetz bspw. ist die Ewigkeitsgarantie bzw. Ewigkeitsklausel verankert, wonach bestimmte Verfassungsprinzipien auf ewig nicht modifiziert werden sollen (vgl. GG Art. 79 Abs. 3).

[4] Infolge einer Wahlrechtsreform, deren Änderungen bei den Parlamentswahlen 2014 wirksam werden, verringert sich die Anzahl an Parlamentssitzen von 386 auf 199 (vgl. Bozóki 2011: 80).

[5] Im ungarischen Parlamentarismus ist das Plenum von besonderer Bedeutung, denn es ähnelt stark einem Redeparlament, d.h. die parlamentarische Hauptarbeit findet in der Vollversammlung der Abgeordneten statt (vgl. Dieringer 2009: 202). Insbesondere ist die Debatte als Konsensfindungsinstrument bei den Zweidrittelgesetzen notwendig (ebd.: 202).

[6] Der Ombudsmann für Grundrechte soll eine unabhängige Institution darstellen, der die Verletzung der Grundrechte in privaten oder staatlichen Einrichtungen sowie Behörden untersucht und die Betroffenen, die Öffentlichkeit und andere Behörden über seine Ergebnisse informiert (vgl. Körösényi/Fodor 2004: 334). Beim Ombudsmann kann jeder Bürger eine Beschwerde einbringen (ebd.: 334). Er wird mit einer Zweidrittelmehrheit aller Parlamentsabgeordneten für sechs Jahre gewählt (ebd.: 334). Infolge des Regierungswechsels 2010 ist das Amt des Ombudsmann für Grundrechte mit einem Fidesz-Anhänger besetzt worden (vgl. Bozóki 2011: 79; Halmai 2011: 153).

[7] Die Polarisierung des Parteiensystems ist dafür verantwortlich, dass Fraktionswechsel zur anderen Seite beinahe unmöglich sind (vgl. Dieringer 2009: 208). Sich während der extremen Polarisierung der Fraktionsdisziplin zu entziehen bedeutet, sich dem Vorwurf des Verrats oder Komplotts mit dem politischen Gegner auszusetzen (ebd.: 208f.).

[8] Bereits in der Legislaturperiode von 1998 bis 2002 wird deutlich, dass sich Viktor Orbáns Rolle als politischer ,Leader‘ weit stärker vom Charisma des Einzelnen ableitet (vgl. Dieringer 2009: 252). Sein Herrschaftssystem ist Ergebnis der bewussten Auffüllung des Machtvakuums des rechten Lagers und dessen Führung überdeckt mangelnde Kohärenz, ohne sie zu beseitigen (ebd.: 252).

[9] Die derzeitige Amtszeit von Orbán ähnelt einer Situation, in der eine Person mehr zu verkörpern scheint als sein Amt tatsächlich beinhaltet (vgl. Ilonszki and Olson 2011:119).

[10] Der Präsident kann aus rechtlichen Gründen Gesetze ans Verfassungsgericht übersenden, damit sie auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft werden (vgl. Körösényi/Fodor 2004: 329).

[11] Ebenso hat der Präsident das Recht, Gesetze zur Beratung und erneuten Beschlussfassung ans Parlament zurückzusenden (vgl. Merkel 2010: 370).

[12] Seine Tätigkeit nimmt das ungarische Verfassungsgericht zum 1. Januar 1990 auf (vgl. Dieringer 2009: 282).

[13] Bei der Beschreibung des ungarischen Wahlsystems wird an dieser Stelle nur auf wesentliche Regelungen des alten Wahlgesetzes eingegangen, weil die Parlamentswahlen 2010 noch nach diesem Gesetz abgehalten worden sind.

[14] Es gibt zwei Wahlgänge in den Einerwahlkreisen, wobei ein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erlangen muss, um ein Mandat zu erhalten (vgl. Körösényi/Fodor 2004: 343). Da dies nur selten der Fall ist, können diejenigen Kandidaten, die mindestens fünfzehn Prozent der Stimmen erhalten, am entscheidenden zweiten Wahlgang teilnehmen (ebd.: 343).

[15] Die Entstehung des Grabens zwischen den beiden Blöcken Links und Rechts ist nach Dieringer (2009) das Ergebnis einer langjährigen Entwicklung (vgl. Dieringer 2009: 143). Die Verwandlung in ein bipolares Parteiensystem vollzieht sich in der Legislaturperiode 1994-1998 mit der Wanderung des Fidesz, wodurch der liberale Block gesprengt wird (ebd.: 143).

[16] Vor allem die rechte Seite des politischen Spektrums verfolgt eine Kultur der Ausgrenzung, die sich in einem starken Antikommunismus, teilweise offenen Antisemitismus und der Ausgrenzung der Roma zeigt (vgl. Dieringer 2009: 320).

[17] Auf der rechten Seite befinden sich Fidesz und KDNP, während auf der linken Seite MSZP und SZDSZ stehen, wobei der Fidesz eher nationale Interessen betont (vgl. Dieringer 2009: 149).

[18] Ein Grundkonsens über die demokratischen Werte und Verfahren sowie gegenseitiges Vertrauen trägt maßgeblich zum Funktionieren des demokratischen Wettbewerbs zwischen unterschiedlichen Elitegruppen bei (vgl. Bos 2011: 50).

[19] Gyurcsány nutzt 2009 auf fragwürdige Art und Weise das parlamentarische Recht des Regierungssturzes, um einen Amtswechsel des Regierungschefs zu ermöglichen, ohne dabei den Staatspräsidenten einzubinden, indem er gegen sich selbst ein konstruktives Misstrauensvotum herbeiführt (vgl. Dieringer 2009: 9).

[20] Zwar gewinnt der Fidesz in einem Parteienbündnis die Parlamentswahlen 2010, aber die KDNP ist seit 2006 mit der Partei und Fraktion des Fidesz verbunden und verliert somit ihre Selbstständigkeit (vgl. Kiszelly 2011: 168).

[21] Infolge der EU-Erweiterung 2004 ist Ungarn am 4. Mai 2004 der EU beigetreten.

[22] Hierfür wird eine sogenannte ,Flat tax‘ in die Einkommensteuer eingeführt, nach der alle Einkünfte einheitlich nach einem Steuersatz von 16 Prozent versteuert werden (vgl. Pester Lloyd 2012 c). Zugleich werden die Freibeträge gestrichen und die Sozialabgaben erhöht (vgl. Pester Lloyd 2012 f). Vor allem die Besserverdienenden profitieren von der ,Flat tax‘, während die niedrigeren Einkommensgruppen benachteiligt werden, indem als Berechnungsgrundlage nicht der Bruttolohn, sondern das Superbrutto, d.h. Brutto plus Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben, herangezogen wird, wodurch diejenigen mit niedrigerem Einkommen mehr Steuer als vorher bei einem Durchschnittseinkommen zahlen (vgl. Pester Lloyd 2011 b). Infolge dieser Maßnahmen steigt die Staatsverschuldung und breitere Gesellschaftsschichten verarmen (vgl. Pester Lloyd 2012 f).

[23] Zwar lauten die Ziele des Wirtschaftsprogramms der Regierung, Arbeitsplätze schaffen, Wirtschaftswachstum verbessern und Anreize für die mittelständischen Unternehmen erzeugen, aber ihre Maßnahmen enden größtenteils in einem erhöhten Steueraufkommen, bspw. werden die Personalkosten für Arbeitgeber reduziert, wodurch nicht die Auftragslage in einem Unternehmen gesteigert wird (vgl. Pester Lloyd 2012e).

[24] Daher wird erneut zum 1. Januar 2012 die Mehrwertsteuer auf 27 Prozent erhöht (vgl. Kiszelly 2011: 172).

[25] Bei der Finanztransaktionsteuer werden ab 2013 alle Banküberweisungen, Bareinzahlungen, Kreditkarten-, Bankkarten- und Scheckgeschäfte mit einer Steuer von 0,1 Prozent belegt (vgl. Pester Lloyd 2012 g). Der Zweck, exzessive Spekulationen u.a. durch maßlose, automatisierte Wertpaper- und Währungsgeschäfte einzudämmen, wird aber durch die Regelung verhindert, dass die Besteuerung bei 6.000 Forint Steuerleistung gedeckelt wird, denn diese Geschäfte bewegen sich eigentlich weit jenseits der gewählten Obergrenze (ebd.).

[26] Hierbei soll es um die Vergabe eines 15 Milliarden Euro Stand-by-Kredits gehen (vgl. Pester Lloyd 2012 h).

[27] Seine Pläne zum vollständigen Systemwechsel äußert Orbán bereits am 23. Oktober 2010 in einer Rede zum Jahrestag des Volksaufstandes von 1956, in der er verkündet, dass im Land alles geändert werden muss – die Verfassung, die Gesetze, die öffentliche Moral, die Werte, die Medien, die öffentlich Verwaltung usw. (vgl. Bos 2011: 40).

[28] Laut Bos (2011) betreibt Orbán eine majoritäre Politik und beabsichtigt die Herrschaft eines konservativ-christlich-nationalen Wertesystems (vgl. Bos 2011: 52).

[29] Das neue Strafgesetzbuch ist nur ein Teil der umfassenden Justizreform des Fidesz (vgl. Pester Lloyd 2012 d). Von Rechtsexperten wird die Reform des Strafrechts als ,Law-and-Order‘-Politik bewertet (ebd.). Insbesondere die Absenkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahren ist hierbei als negativ einzuschätzen, welche offenbar auf die Romaminderheit angepasst ist, damit sich der Staat auf diese Weise seiner Fürsorge- und Aufsichtspflicht durch Wegsperren entziehen kann (ebd.).

[30] Vor allem die Venedig-Kommission kritisiert die fehlende Transparenz beim Verfassungsgebungsprozess, denn der rigide Zeitplan von der Vorlage des Verfassungsentwurfs bis zur Verabschiedung lässt kaum Zeit für eine notwendige parlamentarische Debatte (vgl. Bos 2011: 54; Venice Commission 2011 a: 5 und 2011 b: 28).

[31] Ferner findet keine Diskussion innerhalb der Regierungskoalition statt und auch Juristen werden kaum zur Ausarbeitung der neuen ungarischen Verfassung hinzugezogen (vgl. Küpper 2011: 137).

[32] In anderen europäischen Verfassungen sind nur bestimmte Grundwerte festgelegt, wie bspw. Demokratie, Rechtsstaat oder Menschenwürde (vgl. Küpper 2011: 144).

[33] Allerdings empfiehlt Barroso im Mai 2012 der EU-Kommission, die Aufhebung der Sanktionen gegen Ungarn und das Defizitverfahren wieder zu verwerfen, weil festgestellt werden konnte, dass das Land notwendige Maßnahmen ergriffen habe und man davon ausgehe, dass das BIP in diesem und im kommenden Jahr unter drei Prozent betragen werde (vgl. Pester Lloyd 2012 i).

[34] Die EU-Kommission leitet ein Verfahren wegen mangelnder Unabhängigkeit der Notenbank ein, welches jedoch wieder ausgesetzt wird, weil sich die Kommission mit den Änderungsvorschlägen der ungarischen Regierung zufrieden gibt (FAZ 2012 b). Die beiden anderen noch laufenden Verfahren beziehen sich auf die Unabhängigkeit der Justiz und die Änderungen im Datenschutz (ebd.).

[35] Hauptsächlich bezieht sich die Kritik von Freedom House auf die Maßnahmen der Regierung, welche darauf abzielen, die Kontrolle über unabhängige Institutionen zu erhöhen, z.B. der Medienkontrollrat oder die Besetzung wichtiger Ämter mit Parteianhängern in der Justiz (vgl. Freedom House 2011 und 2012 a).

[36] Beim Demokratiebarometer handelt es sich um ein interdisziplinäres Forschungsprojekt, welches vom schweizerischen Nationalfond unterstützt und im Rahmen des NCCR Democracy durchgeführt wird. Die Zeitreihe dieses Projekts reicht bislang bis einschließlich 2007. Die Projektleiter sind Prof. Dr. Wolfgang Merkel vom Wissenschaftszentrum Berlin und Prof. Dr. Daniel Bochsler von der Universität Zürich.

[37] Auf Nachfrage bei Prof. Dr. Daniel Bochsler ist es zwar geplant, die Zeitreihe sowie das Ländersample des Demokratiebarometers zu erweitern, aber hierfür gibt es noch keinen konkreten Termin (Stand 28. 02.2012).

[38] Bühlmann et al. (2011) zufolge hat Kontrolle einen essentiellen Wert für Demokratie, denn Machtbeschränkung der politischen Repräsentanten ist ein grundlegender Unterschied von demokratischen zu autokratischen Systemen, in denen tendenziell unkontrollierte Machtausübung vorherrscht (vgl. Bühlmann et al. 2001: 4).

[39] Laut dem Konzept des Demokratiebarometers muss Meinungsfreiheit in der Verfassung verankert sein und wird in repräsentativen Demokratien insbesondere durch ein freies, vielfältiges und ausgewogenes Pressesystem garantiert (vgl. Bühlmann et al. 2011: 11).

[40] Mit konventioneller Partizipation sind alle diejenigen Formen der politischen Beteiligung gemeint, die zu den verfassten und institutionalisierten politischen Verfahren und Orten gehören wie beispielsweise Wahlen, Parteien, Parlamente, Regierungen usw., während unter unkonventioneller Partizipation alle diejenigen nicht verfassten oder nur wenig institutionalisierten Formen verstanden werden, zum Beispiel Demonstrationen, Bürgerinitiativen, Versammlungen usw. (vgl. Holland-Cunz 2010: 542).

[41] Ein wichtiges Kriterium ist hierbei die adäquate deskriptive Repräsentation von Minderheiten im Parlament (Mansbridge 1999; Wolbrecht and Campbell 2007).

[42] Der Fokus der substantiellen Repräsentation liegt auf der adäquaten Inklusion von Präferenzen (Mansbridge 2003).

[43] Die verbreitete Vorstellung eines Machtausgleichs zwischen den demokratischen Gewalten beruht seit Locke (1689) und Montesquieu (1748) auf der gegenseitigen Kontrolle der demokratischen Gewalten. Damit eine Machtbalance zwischen Exekutive und Legislative erreicht werden kann, müssen die Regierungs- und Oppositionskräfte im Parlament möglichst gleich stark sein (vgl. Bühlmann et al. 2011: 12).

[44] Die Absetzbarkeit der Regierung mittels Misstrauensvotum durch das Parlament sowie die Auflösbarkeit des Parlaments mittels Vertrauensfrage durch die Regierung trägt zur effektiven wechselseitigen Kontrolle der Exekutive und Legislative bei (de la Porta et al. 2004).

[45] Beim Demokratiebarometer wird auf die empirische Analyse von Bartolini (1999 und 2000) zurückgegriffen. Bartolini unterscheidet vier Bereiche von Wettbewerb, von denen im Demokratiebarometer nur die beiden Bereiche ʻvulnerabilityʼ und ʻcontestabilityʼ verwendet werden, weil sie der Demokratiekonzeption mittlerer Reichweite am besten entsprechen sollen (vgl. Bühlmann et al. 2011: 12).

Final del extracto de 95 páginas

Detalles

Título
Die Demokratiequalität Ungarns in vergleichender Perspektive
Universidad
University of Potsdam  (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät)
Autor
Año
2012
Páginas
95
No. de catálogo
V204061
ISBN (Ebook)
9783656308430
ISBN (Libro)
9783656310617
Tamaño de fichero
932 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Demokratiewandel, Demokratiequalität, Ungarn, Parlamentswahlen 2010, Demokratiebarometer, Fidesz, Qualifizierte Mehrheit, Demokratiemessung, Messindex
Citar trabajo
B.A. Politik und Verwaltung, Soziologie Anja Kegel (Autor), 2012, Die Demokratiequalität Ungarns in vergleichender Perspektive, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/204061

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