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Das Gebot der Staatsferne im öffentlich-rechtlichen Rundfunk – Nicht mehr als eine Wunschvorstellung?

Title: Das Gebot der Staatsferne im öffentlich-rechtlichen Rundfunk – Nicht mehr als eine Wunschvorstellung?

Term Paper , 2012 , 15 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Christian Orth (Author)

Communications - Broadcast and entertainment
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Die Errichtung des Nachkriegsrundfunks in Gestalt einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit dem Gebot der Staatsferne geschah nicht ohne Grund. Zu frisch waren die Erfahrungen mit dem Rundfunk als Sprachrohr der Exekutive zur Gleichschaltung der Massen in der Zeit des Nationalsozialismus. Statt einem monistischen und zentralistischen Staatsfunk sollte der nun, nach britischem Vorbild geschaffene, öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht nur für Pluralismus stehen, föderal strukturiert und gemeinwohlorientiert sein, sondern auch gänzlich frei von staatlicher Einflussnahme (vgl. Schrag, 2007: 170). Heute, über 70 Jahre nach ihrer Gründung, sind die Öffentlich-Rechtlichen fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft und noch dazu die mitarbeiterstärksten ihrer Art weltweit (vgl. Assheuer, 2004: 2). Die Diskrepanz zwischen den Leitideen der Gründerväter und der Wirklichkeit hat jedoch seit dem Aufbau der Landesrundfunkanstalten vor über sieben Jahrzehnten zahlreiche Kritiker aus Wissenschaft und Gesellschaft auf den Plan gerufen. Neben der Qualität des Programms und der Art der Finanzierung ist nicht zuletzt die Staatsferne und Unabhängigkeit des gebührenfinanzierten Rundfunks immer wieder in Frage gestellt worden. Insbesondere der große Einfluss von Parteien und Regierungsvertretern auf die interne Aufsicht der Rundfunkanstalten hat immer wieder zu öffentlichen Kontroversen geführt. Für viele Kritiker ist Staatsferne im öffentlich-rechtlichen System nicht mehr als eine Wunschvorstellung. Aber ist dem wirklich so? Dieser Frage soll in der folgenden Hausarbeit nachgegangen werden. In einem ersten Teil möchte ich auf verfassungsrechtliche Prinzipien und gesetzliche Regelungen zur Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Bundes- und Länderebene eingehen. In diesem Kontext sind die Urteile des Bundesverfassungsgerichts von entscheidender Bedeutung. Ferner werden kurz Stellung und Aufgaben der Aufsichtsgremien Rundfunk- bzw. Fernsehrat (ZDF), Verwaltungsrat und Intendant erläutert. In einem zweiten Teil werden der staatliche Einfluss in den Kontrollgremien und dessen Auswirkungen auf die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Gegenstand der Diskussion sein. Dieser Sachverhalt soll schließlich exemplarisch an einem ausgewählten empirischen Beispiel, nämlich der Einflussnahme im Fall des ehemaligen ZDF Chefredakteurs Nikolaus Brender durch den ZDF Verwaltungsrat im Jahr 2009, veranschaulicht werden.

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Idee vom staatsfernen Rundfunk

2.1 Verfassungsrechtliche Prinzipien

2.2 Der Rundfunkstaatsvertrag

2.3 Die „Rundfunkurteile“ des Bundesverfassungsgerichts

3 Das Gebot der Staatsferne in der Praxis

3.1 Von wem kann staatlicher Einfluss ausgehen?

3.2 Parteien und ihre Freundeskreise in den Rundfunkgremien

3.3 Die Causa Brender – Präzedenzfall für staatliche Einflussnahme

4 Fazit

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht, inwiefern der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland tatsächlich staatsfern agiert oder ob dies lediglich ein idealistisches Wunschbild darstellt. Im Fokus steht dabei die Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie der realen Einflussnahme durch politische Parteien auf die internen Aufsichtsgremien der Sendeanstalten.

  • Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unabhängigkeit des Rundfunks
  • Funktionsweise und Besetzung der öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien
  • Politischer Einfluss durch parteiliche „Freundeskreise“
  • Fallbeispiel: Die Nichtverlängerung des Vertrags von Nikolaus Brender
  • Diskussion über die Rolle und Eigenverantwortung der Rundfunkjournalisten

Auszug aus dem Buch

3.3 Die Causa Brender – Präzedenzfall für staatliche Einflussnahme

Heutzutage werden im Namen von Hanns-Joachim Friedrichs Preise für Fernsehjournalismus vergeben. Ein Mann, der diesen Preis 2009 in Empfang nehmen durfte ist Nikolaus Brender. Bis er im April 2010 von Peter Frey abgelöst wurde, war er insgesamt 10 Jahre lang Chefredakteur des ZDF. Die Kontroverse um die gescheiterte Verlängerung seines Vertrages beim ZDF im Jahr 2009 kann als Präzedenzfall für parteipolitisch motivierte Personalentscheidungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesehen werden. Verantwortlich für das Scheitern der Vertragsverlängerung war der ZDF-Verwaltungsrat. Dieser besteht aus 14 Mitgliedern. Sechs davon sind Vertreter der Politik, der Rest wird vom Fernsehrat des ZDF gewählt. Für den Posten des Chefredakteurs befindet er sich in einer Vetoposition. Stimmen 3/5 seiner Mitglieder nicht für den Vorschlag des Intendanten, so gilt der Kandidat als abgelehnt. (vgl. Schäfer, 2010: 112).

Im Februar 2009 wurde bekannt, dass der ZDF Verwaltungsrat von seiner Vetomacht Gebrauch machen und den im Frühjahr 2010 auslaufenden Vertrag des Chefredakteurs Nikolaus Brender nicht verlängern möchte. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass zum einen die Einschaltquoten von Informationssendungen wie „Heute“ oder „Auslandsjournal“ während Brenders Tätigkeit stark gesunken sind und zum anderen dessen Managementqualitäten nicht ausreichend seien (vgl. Schäfer, 2010: 114/115). Für viele Kritiker ist das jedoch nur ein Vorwand gewesen. So soll Roland Koch, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats und CDU-Ministerpräsident in Hessen, aus parteipolitischen Gründen eine Allianz gegen Brenders Verlängerung im Verwaltungsrat geformt haben (vgl. ZAPP, 2009). Das ging, da auch die Mitglieder im Verwaltungsrat, die vom Fernsehrat gewählt werden und keinen politischen Hintergrund besitzen, in die Freundeskreise von SPD und CDU eingebunden sind. So könnte man annehmen, dass Brender seine Rolle als Chefredakteur genutzt haben muss, um die Berichterstattung für die SPD positiv und die Union negativ zu gestalten. Doch nicht eine linke Gesinnung, sondern Brenders Unabhängigkeit war der Union ein Dorn im Auge, wie Hartmann von der Tann bemerkt: „Nikolaus Brender […] lässt sich keiner Partei zu- und erst recht nicht in eine einordnen. Er geht zu keiner Sitzung der politischen ‚Freundeskreise‘, wo ‚rote‘ oder ‚schwarze‘ Gremienmitglieder mit Journalisten kungeln – ein Unikum.“

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Einführung in die Problematik der Staatsferne im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Vorstellung der zentralen Fragestellung sowie des empirischen Fallbeispiels.

2 Die Idee vom staatsfernen Rundfunk: Erläuterung der verfassungsrechtlichen Prinzipien, des Rundfunkstaatsvertrags und der wegweisenden „Rundfunkurteile“ des Bundesverfassungsgerichts.

3 Das Gebot der Staatsferne in der Praxis: Kritische Untersuchung der Gremienstruktur, der parteipolitischen Einflussnahme („Freundeskreise“) und detaillierte Analyse der Causa Brender.

4 Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit sowie Ausblick auf die zukünftige Notwendigkeit unabhängiger Berichterstattung.

Schlüsselwörter

Staatsferne, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Rundfunkfreiheit, Medienpolitik, Aufsichtsgremien, Nikolaus Brender, ZDF, Parteien, Freundeskreise, Rundfunkrat, Verwaltungsrat, Programmüberwachung, Medienjournalismus, Medienrecht, Binnenpluralismus

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Diskrepanz zwischen dem verfassungsrechtlichen Gebot der Staatsferne im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und der tatsächlichen Einflussnahme politischer Akteure auf die Rundfunkanstalten.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die verfassungsrechtliche Stellung des Rundfunks, die Aufgaben und die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien (Rundfunk- und Verwaltungsrat) sowie das Spannungsfeld zwischen Politik und unabhängigem Journalismus.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es zu analysieren, ob und wie staatlicher Einfluss über parteipolitisch geprägte Gremienstrukturen den Anspruch auf einen staatsfreien Rundfunk untergräbt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine theoretische Aufarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine exemplarische Fallanalyse (Fallbeispiel Nikolaus Brender) zur Illustration der praktischen Problemlage.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Herleitung der Unabhängigkeit sowie eine praktische Diskussion über die Machtverhältnisse in den Kontrollgremien und die Rolle der „Freundeskreise“ der Volksparteien.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Zu den prägenden Begriffen gehören die Rundfunkfreiheit, das Demokratieprinzip, der Binnenpluralismus sowie die Begriffe Staatsferne und politische Einflussnahme.

Warum wird der Fall Nikolaus Brender als Präzedenzfall bezeichnet?

Der Fall dient als Beispiel dafür, wie eine Vertragsverlängerung trotz fachlicher Eignung an parteipolitischen Interessen im Verwaltungsrat scheitern kann, was die strukturellen Defizite der Aufsichtsgremien verdeutlicht.

Welche Rolle spielen die sogenannten „Freundeskreise“?

Die „Freundeskreise“ sind parteipolitische Lagerbildungen innerhalb der Gremien, die durch ein abgestimmtes Abstimmungsverhalten versuchen, Personalentscheidungen zu ihren Gunsten zu beeinflussen und so die politische Kontrolle über das Programm zu sichern.

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Details

Title
Das Gebot der Staatsferne im öffentlich-rechtlichen Rundfunk – Nicht mehr als eine Wunschvorstellung?
College
LMU Munich  (IfKW München)
Grade
1,3
Author
Christian Orth (Author)
Publication Year
2012
Pages
15
Catalog Number
V204092
ISBN (eBook)
9783656308942
ISBN (Book)
9783656393580
Language
German
Tags
Öffentlich-Rechlich Staatsferne öffentlich-rechtlicher Rundfunk ARD ZDF Nikolaus Brender Rundfunkrat
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Christian Orth (Author), 2012, Das Gebot der Staatsferne im öffentlich-rechtlichen Rundfunk – Nicht mehr als eine Wunschvorstellung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/204092
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