Die Hierarchie der Sprachen


Dossier / Travail, 2006

14 Pages, Note: 1,0


Extrait


INHALTVERZEICHNIS

1 Einleitung
1.1 Begriffsdefinition „autochthon – allochthon“.

2 Der Nationalstaat als staatliche Organisation einer Sprachgemeinschaft
2.1 Sprachenpolitischer Umgang mit der Mehrsprachigkeit in Deutschland…
2.2 Die Bedeutung der Sprache in der Anpassungsdebatte
2.3 Sprachenfreiheit und Sprachgebietsprinzip
2.4 Sprachanpassung

3 Hierarchie der Sprachen
3.1 Die Stellung der Migrantensprachen
3.2 Der monolinguale Habitus einer multilingualen Gesellschaft.
3.3 Minderheitenschutz für Migrantensprachen

4 Macht durch Sprache
4.1 Neuer Rassismus – Alltagsrassismus
4.2 Selbstreflexion der Autochthonen

5 Integration als zweiseitiger Prozess.

6 Fazit.
Bibliographie und Internetquellen

1. Einleitung

„Aber bei den Leuten angenommen zu sein, da fehlt es.“[1]

Migranten und Migrantinnen erster bzw. zweiter Generation erfahren oftmals, wie schwer es sein kann, sich als integriertes Mitglied eines Einwanderungslandes zu fühlen. Nicht selten wird ihre teilweise äußerliche und sprachliche „Andersartigkeit“ von einem Teil einer Gesellschaft dazu genutzt, um sie auf ihre fremde Herkunft zu verweisen bzw. aufmerksam zu machen. Dieses kann oft mit weiteren ethnischen Vorurteilen verbunden sein, die jedoch nicht immer isoliert als einzelne Urteile oder Aussagen existieren müssen. Auch auf gesellschaftlicher Ebene zeigen sich übergeordnete Aussagesysteme, die in einem Wechselwirkungszusammenhang mit den Einstellungen von Personen stehen. So finden sich Vorurteile, Ansichten und Einstellungen als objektivierte und „materialisierte“ Vorkommnisse der Gesellschaft in beispielsweise einem Gesetzestext oder in einem Schulcurriculum wieder.[2]

Im Folgenden soll anhand der Texte von Kirchhof,[3] ergänzend Mäder,[4] zunächst die gesetzliche Sprachregelung in Deutschland aufgezeigt werden, um dann die Ergebnisse von Leiprecht vergleichend heranzuziehen.[5] So wird versucht zu klären, wie sich hierarchische Sprachvorstellungen und ein monolingualer Habitus im Gesetz darstellen und ob bzw. wie sich diese Strukturen im Alltagsdenken widerspiegeln.[6] Anschließend wird erläutert, wann dieses Alltagsdenken als „alltagsrassistisches“ Denken gesehen werden kann, um dann im letzten Abschnitt Integration als einen von zwei Seiten nötigen, nämlich von den Migranten und der Einwanderungsgesellschaft ausgehenden Prozess zu beschreiben.

1.1 Begriffsdefinition „autochthon – allochthon“

Oftmals besteht das Problem, wie Lebensrealitäten von Menschen bezeichnet werden können, ohne die auftretenden Unterschiede auszuklammern, Unterschiede zu vereinfachen oder gar zu verfälschen. Das Begriffspaar autochthon - allochthon wird in dieser Hausarbeit anderen „Kategorisierungen“, wie deutsch-ausländisch, vorgezogen.[7] Auf Deutschland bezogen steht autochthon für in Deutschland geborene deutsche MuttersprachlerInnen ohne Migrationshintergrund. Der Begriff allochthon bezeichnet deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund (im Ausland Geborene oder im Inland geborene mit mindestens einem im Ausland geborenen Elternteil),[8] aber auch MigrantInnen ohne deutschen Pass.[9]

2.Der Nationalstaat als staatliche Organisation einer Sprachgemeinschaft

2.1 Sprachenpolitischer Umgang mit der Mehrsprachigkeit in Deutschland

Isidor von Sevilla nahm an, dass aus den Sprachen die Völker, nicht aus den Völkern die Sprache entstand. Daran anknüpfend stellt Mäder die These auf, dass moderne europäische Nationen aus Sprachgemeinschaften entstehen und bestehen.[10] Sobald die gemeinsame Sprache jedoch nicht selbstverständliche Staats- und Freiheitsgrundlage ist, regelt das Rechtswesen die Mehrsprachigkeit einer Gesellschaft.[11] In Deutschland besagen diese Regelungen, dass die Bundesrepublik ein auf Einsprachigkeit beruhender Nationalstaat ist. Die BRD baut rechtlich auf eine vorgefundene, natürliche deutschsprachige Gemeinsamkeit der in seinem Gebiet lebenden Menschen.[12] Folglich bestimmt die sprachliche Homogenität das einsprachige deutsche Staatsvolk.[13]

Wie sich diese Sprachenpolitik auf allochthone Minderheiten auswirkt, soll in den folgenden Abschnitten dargestellt werden.

2.2 Die Bedeutung der Sprache in der Anpassungsdebatte

Die Befragung niederländisch-autochthoner Jugendlichen ergibt, dass größtenteils die Auffassung besteht, dass Personen mit Migrationshintergrund niederländische Gewohnheiten und Gebräuche übernehmen müssen. Offen bleibt die Frage, was die niederländische, aber auch deutsche Kultur ist.[14] Da sich keine allgemeingültige Definition für niederländische Gewohnheiten finden lässt und die Identität der Autochthonen nicht fixiert werden kann, wird verglichen mit anderen kulturellen Gewohnheiten. Identität wird ex negativum, durch das, was die betroffene Gruppe nicht ist, hergestellt. Und hier wird der eigene Sprache einen hohen Stellenwert im Anpassungsdiskurs zugesprochen, da sie ein deutliches Unterscheidungs- und Abgrenzungskriterium bietet. Personen, die vom sprachlichen Gesichtspunkt als allochthon bezeichnet werden, unterliegen nicht zuletzt aufgrund dieser Sprachhomogenität und Identifikation durch Sprache einer Assimilationspflicht.[15]

Es zeigt sich, wie oben beschrieben: Eine nationale Identität wird durch Vereinheitlichung einer Sprache geschaffen, da sich die kulturelle Eigenheit eines Staatsvolkes oft in der Eigenständigkeit ihrer Sprache zeigt.[16] Folglich wird eine erwünschte kulturelle Einheit durch eine Einheitssprache gesteuert.

2.3 Sprachenfreiheit und Sprachgebietsprinzip

Die Vorherrschaft der Sprache der Allochthonen als Selbstverständnis wird durch MigrantInnen und ihren Sprachen in Frage gestellt. Das Herr-im-Hause-Prinzip nachdem ein autochthoner Niederländer sich ermächtigt sieht, einem Allochthonen sagen zu können, was in den Niederlanden erlaubt ist und was nicht, schlägt sich auch in der Sprache nieder. Die Vorherrschaft der „eigenen Sprache“ im „eigenen Land“ wird von den Jugendlichen ins Besondere im öffentlichen Bereich gefordert: „[...] wenn sie mit Niederländern zusammen sind, finde ich, dass sie dann einfach niederländisch sprechen müssen. [...Zum Beispiel] wenn sie in einer Kneipe unter Niederländern sitzen.“ In privater Umgebung wird der sprachlichen Minderheit jedoch eine gewisse Freiheit im Sprachgebrauch zugesprochen. Wie privat diese Umgebung nach Vorstellung der Jugendlichen sein sollte, damit eine fremde Sprache nicht als störend empfunden wird, ist individuelles Ermessen. So findet Dorien eine private Unterhaltung in einer ihr fremden Sprache schon unverschämt, wenn „Leute (mensen) dabei sind.“[17] Andere fordern eine Sprachanpassung, wenn die Mehrheit im Raum autochthon ist.

Die von Leiprecht aus den Aussagen der Jugendlichen herauskristallisierte Trennung von öffentlichen und privaten Sprachgebrauch deckt sich mit der deutschen Sprachpolitik und der rechtlichen Verankerung.[18] So unterscheidet Kirchhof zwischen Spachenfreiheit und Sprachgebietsprinzip.[19] Die Sprachenfreiheit findet ihre Geltung in den individuellen Freiheitsrechten und dem Prinzip der Sprechfreiheit, nachdem jeder die Sprache seiner Wahl benutzen darf. Dieses Recht beschränkt sich jedoch gleichzeitig auf den privaten Bereich und vor dem Gesetz, da das Territorialprinzip eine amtliche Spracheinheit fordert. Demnach gilt für sprachliche Minderheiten im Privaten das Prinzip der Freiheit und Vielfalt, in der öffentlich-amtlichen Sprechweise das Prinzip der Gemeinsamkeit und Einheit.

[...]


[1] Schramkowski: Internetquelle 2.

[2] Vgl. Lüdde>

[3] Vgl. Kirchhof: 2002.

[4] Vgl. Mäder: 1997.

[5] Vgl. Leiprecht 2001. Leiprecht zeigt in dem hier behandelten Abschnitt auf, wie der Bereich Sprache im Anpassungsdiskurs von niederländischen Schülern verschiedener Schulformen gesehen wird, in dem er ihre Einstellungen anhand von Fragebogen, Einzelgesprächen und Gruppendiskussionen analysiert.

[6] Ich übertrage die niederländischen Aussagen der Jugendlichen auf Deutschland und werte sie als größtenteils deckend mit möglichen Aussagen deutscher Jugendlichen.

[7] Vgl. Leiprecht: 2001. S.3.

[8] Vgl. Vogel: 2003. S.25.

[9] Offen bleibt, auf wie viele Generationen zurückgeblickt werden kann/ wird.

[10] Vgl. Mäder: 1997 S.31.

[11] Die deutsche Sprache ist nicht direkt im Grundgesetz verankert, jedoch bestehen Forderungen bezüglich der Einbindung der deutschen Sprache in einem neuen Artikel 22a. Vgl. www.vds-ev.de.

[12] Anzumerken ist, dass sich die Gründung des Nationalstaates auf eine einheitliche Sprache stützte, ohne, dass diese bestand. (zB. Bairisch- Plattdeutsch) und die Entwicklung einer Standardsprache erst durch die Schulen einsetzte.

[13] Einsprachig hieße meines Erachtens zugleich, dass nur die deutsche Standartsprache beherrscht wird.

[14] Grünkohl, Sankt Nikolaus bzw. Sauerkraut ,Weißwurst stellen keine deutliche Beschreibungen dar.

[15] Vgl.: Stölting: Internetquelle 3.

[16] Vgl. Kirchhof: 2002. S.205.

[17] Leiprecht: 2001. S.272.

[18] Ich gehe davon aus, dass sich diese und weitere Aussagen prinzipiell auf deutsche Einstellungen und mögliche Aussagen übertragen lassen.

[19] Mäder: 1997. S.32.

Fin de l'extrait de 14 pages

Résumé des informations

Titre
Die Hierarchie der Sprachen
Université
Carl von Ossietzky University of Oldenburg
Note
1,0
Auteur
Année
2006
Pages
14
N° de catalogue
V204206
ISBN (ebook)
9783656307945
Taille d'un fichier
447 KB
Langue
allemand
Annotations
zehn Seiten
Mots clés
Migrant, Sprachenpolitik, Rassismus, monolingualer Habitus, Alltagsrassismus, allochthon, autochthon, Einwanderungsgesellschaft
Citation du texte
Nika Ragua (Auteur), 2006, Die Hierarchie der Sprachen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/204206

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Die Hierarchie der Sprachen



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur