Überblick zur Friedensschrift "Zum Ewigen Frieden" von Immanuel Kant


Exposé (Elaboration), 2008

20 Pages, Note: 1,0


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Zum historischen Kontext, Titel und Aufbau des Werkes
2.1 Historischer Kontext
2.2 Titel und Thema
2.3 Stil und Aufbau

3. Die Vorbedingungen des Friedens - Zur Deutung der Präliminar­artikel.
3.1 Der vorbehaltlose Frieden - Erster Präliminarartikel
3.2 Staatliche Souveränität - Zweiter Präliminarartikel
3.3 Abrüsten statt Wettrüsten - Dritter Präliminarartikel
3.4 Staatsverschuldung - Vierter Präliminarartikel
3.5 Interventionsverbot - Fünfter Präliminarartikel
3.6 Zur Stellung des Rechts im Krieg - Sechster Präliminarartikel

4. Prinzipien der Weltrepublik – Zur Deutung der Definitivartikel
4.1 Zum Staatsrecht - Erster Definitivartikel
4.2 Zum Völkerrecht - Zweiter Definitivartikel
4.3 Zum Weltbürgerrecht - Dritter Definitivartikel

5. Natur und Politik/ Philosophie und Politik
5.1 Natur und Politik (Zusatz 1: Von der Garantie des ewigen Friedens)
5.2 Philosophie und Politik (Zusatz 2: Geheimer Artikel zum ewigen Frieden)

6. Der Zusammenhang von Moral, Recht und Politik (Anhang)

7. Fazit

Literaturverzeichnis, Internetquellen

1. Einleitung

"Der Geist, den die Kantische Schrift zum ewigen Frieden atmet, muß jedem Freunde der Gerechtigkeit wohltun, und noch die späteste Nachwelt wird auch in diesem Denk­male die erhabene Gesinnung des ehrwürdigen Weisen bewundern."[1]

Dies schrieb Friedrich Schlegel zu seiner Zeit, vorausahnend, dass auch heute noch die von Immanuel Kant verfasste und Ende 1795 erschienene Schrift Zum ewigen Frie­den the­matisch aktuell sein und vielerorts zitiert werden wird. Wie auch mit dem vorausgegange­nen Referat soll mit dieser Ausarbeitung ein grober Über­blick über diese Kantische Frie­densschrift gegeben werden. Nachdem im zweiten Ab­schnitt der histo­rische Kontext zur Zeit der Erstveröffentlichung erläutert wird, sowie An­merkungen zum Ti­tel und Aufbau des Werkes gemacht werden, folgt eine nahe am Text arbei­tende Erläute­rung zu den einzelnen Kapitel der Friedensschrift. Schwerpunkte der Bearbeitung die Präli­minar- und Definitivarti­kel sein, so dass die Darstellung des An­hangs – der nach Meinung vieler Autoren auch als eigenständige Abhandlung gele­sen werden kann – weitaus gerin­ger ausfallen wird.

2. Zum historischen Kontext, Titel und Aufbau des Werkes

Es folgt eine knappe historische Verortung sowie die Erläuterung zu Titel und Aufbau.

2.1 Historischer Kontext

Immanuel Kant, geboren am 22. April 1724 in Königsberg und gestorben am 12. Febru­ar 1804 ebenda, ließ seine Friedensschrift 19 Jahre nach der Unabhängigkeitserklärung der USA und sechs Jahre nach der Französischen Revolution veröffentlichen. Er lebte somit in einer Zeit der Umbrüche, in der Epoche der Aufklärung. Unter diesem Ein­druck behandelt Kant im Zuge seiner Vernunftkritik u.a. die Fra­ge, wie das Wissen des Menschen praktisch werden kann.[2] Kant versucht dabei nicht nur zu klä­ren, ob der Mensch sich auch in seiner öffentlichen Wirksamkeit nach seinen Einsichten richten soll, sondern ob er dies, „nach al­lem, was er über sich, seine Natur und Geschich­te in Erfahrung ge­bracht hat, tatsächlich kann.“[3] Auf diese Schrift bezogen, lautet Kants Frage konkret: Wie ist ein dauerhafter Frie­den zwischen Staaten möglich?[4] Mit dieser Frage knüpft Kant direkt an die Verhältnisse seiner Zeit an. Denn am 05. April 1795 einig­te sich Preußen im Friedensvertrag zu Basel mit dem revo­lutionären Frankreich, wobei klar war, dass sich beide Seiten nur Ent­lastung für ande­re Kriegsfronten verschafften und keinen dauer­haften Frieden beabsichtig­ten.[5]

2.2 Titel, Thema und Aufbau

Das Titelwort der hier noch zu erläuternden Schrift Zum ewigen Frieden lässt zu Zeiten Kants auf ein philosophisch noch recht margina­les Thema schließen, da der Friede vor Kant kein philosophischer Grund­begriff war, wenngleich der dauerhafte Friede eine exis­tentielle Aufgabe von hohem mo­ralischen Rang darstellte.[6] Höffe konstatiert, dass erstma­lig durch Kant der Frie­de programma­tisch zu einem philoso­phischen, nicht mehr theologi­schen Grundbegriff wird, der seinen Schwerpunkt in poli­tischer Rechts- und Staatsphiloso­phie hat. So darf auch das ewig im Titel nicht theolo­gisch oder überge­schichtlich ge­deutet werden.[7] Vielmehr bezieht sich das Wort auf eine be­stimmte Qualität des Dies­seits. Es geht um Frieden ohne jeden Vorbehalt, ernst­haft und ohne Ein­schränkung, den Frie­den schlechthin.[8] Von die­sem Verständnis aus­gehend entwickelt Kant eine globale Friedens­ordnung auf Grundla­ge einer ebensolchen Rechtsord­nung. Dabei - so der Unterti­tel - nimmt er Di­stanz zu den Macht ha­benden Politikern seiner Zeit und spricht als Philo­soph.

Obwohl die Friedensschrift wahrscheinlich aus politi­schen Anlass, dem Bas­ler Frieden, ent­stand, kann sie nicht als politische Gelegenheits­schrift ver­standen werden. Vielmehr weist sie Züge einer vollständigen Rechts- und Staatsphi­losophie auf und enthält Prinzipien ihrer Umsetzung in reale Politik.[9] Kant ver­zichtet auf re­ligiöse Motive und politi­scher Schwärme­rei, stattdessen erkennt er ein Grund­element des Politischen, den Konflikt, an. Darauf auf­bauend erklärt Kant, dass dort Friede herrschen soll, wo nach rechtsmorali­schen Grundsät­zen mit Konflikt umge­gangen wird. Damit wird der ewige und somit auch immer global ge­dachte Frieden zu einer un­mittelbaren, rechts­moralischen, der Vernunft fol­genden Pflicht erho­ben. So ver­urteilt Kant den Krieg im Na­men des Menschenrechts und plädiert für eine völkerrechtli­che Ordnung. Sein Argumenta­tionsschwerpunkt liegt somit auf der institutionel­len Siche­rung des Frie­dens, geschaffen durch ein System der wechselseiti­gen Rechtsga­rantien. Kernthese ist, dass der Rechtsfrie­de im äußeren Verhältnis der Staa­ten nur dauer­haft sein kann, wenn auch in deren Inneren die Bedingungen rechtsstaatli­cher Art sind. Gerhardt spricht in diesem Zusammen­hang auch von Kants Rechtslehre vom Weltfrie­den.[10]

Doch wie stellt sich Kant den ewigen Frieden vor? Um dies zu beantwor­ten, um zu klären welche Voraussetzungen erfüllt, welche Maßnahmen von wem ergriffen werden müssen, entwirft Kant seine Friedensschrift nach dem Muster damaliger Friedens­verträge.[11] Er er­stellt ein Ver­tragswerk, bestehend aus sechs Präliminar- und drei Definitvartikeln. Letztere stellen den Schwerpunk dar, indem sie „die ver­nunftrechtliche po­sitive Forderungen dar­stellen, de­ren Erfül­lung nicht sofort zu erwarten ist.“[12] Es folgen zwei Zu­sätze sowie ein zweiteili­ger Anhang.

3. Die Vorbedingungen des Friedens - Zur Deutung der Präliminarartikel

Die Weltlage lieferte und liefert auch heute stets aktuelle Anlässe, um sich mit Krieg und Frieden zu befassen. Zur Zeit der Aufklärung standen sich die europäischen Staaten hoch­gerüstet gegenüber und hatten, in Fortsetzung ihrer bisherigen Politik, Vorwände ge­nug, weiterhin gegeneinander Krieg zu führen.[13] Nun wäre es ein Leichtes, Zustände zu be­schreiben unter denen zukünftig kein Krieg mehr stattfinden bräuchte, doch eine sol­che uto­pische Darstellung schlägt Kant nicht ein. Denn er sieht ein, dass in der eigenen Gegen­wart Maßnahmen für den ewigen Frieden eingesetzt werden müssen. Wie diese Maßnah­men auszusehen haben, die für jeden Machthaber ohne Aus­nahme zu gelten ha­ben, führt Kant in den im Folgenden zu beschreibenden Präli­minarartikeln vor.

Kant selbst unterscheidet die Artikel dahingehend, dass Artikel eins, fünf und sechs kei­nen Aufschub dulden und auf sofortiger Abschaffung drängen, während Artikel zwei, drei und vier der politischen Auslegung unter Kenntnis der Umstände und eines Urteils über die ge­gebenen Möglichkeiten bedürfen. In Rücksicht auf diese Einsicht, wird die Aufschiebung der Vollführung erlaubt, ohne, dass der eigentliche Zweck aus den Augen zu verlieren sei.[14]

Für Höffe deutet sich hier eine Theorie an, die eine Politik übereilter Maßnahmen kriti­siert.[15] Denn trotz „generelle[r] Ächtung des Krieges macht Kant sich die Mühe, das Geäch­tete, solange es noch wirklich ist, zu reformieren.“[16]

Die geforderte Verände­rung des Krie­ges des Friedens willen, eine friedensfunktionale Kriegsreform, findet zudem kaum Vorgän­ger.

3.1 Der vorbehaltlose Frieden - Erster Präliminarartikel

Um nicht nur Waffenstillstand zu erreichen, sondern einen wahren Frieden, der das Ende aller Feind­seligkeiten (Hostilitäten) bedeutet, bedarf es folgender Voraussetzung: „Es soll kein Frie­densschluss für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu ei­nem künftigen Kriege gemacht worden.“[17] D.h. Vor- und Elementarbedin­gung des Frie­dens ist, ihn wirklich, d.h. ernsthaft und beharrlich zu wollen.

In der weite­ren Ausfüh­rung appelliert Kant auch an das Selbstverständnis der politi­schen Akteure und greift so­mit den Inhalt des Anhangs vorweg. Denn es müsse unter der Würde der Regierenden und der Mi­nister liegen, sich solcher Tricks zu bedienen.[18] D.h., der An­spruch auf Wahrhaftigkeit ver­stärkt sich in ei­nem öffentlichen Amt durch rechtliche Verbind­lichkeiten und einem hohen moralischen An­spruch durch die Repräsentativität der Aufga­ben. Somit korre­spondiert die Würde des Am­tes mit der Ehre des Staates, da die regieren­den als politi­sche Subjekte zu­gleich öffentli­che Verant­wortung haben, die institutionell ge­bunden ist. Folglich bedeutet dies, dass Lü­gen und/oder geheime Vorbehalte nicht ein Recht sein dür­fen, da sie die öf­fentlich-rechtli­che Sphäre vernichten würden.[19]

3.2 Staatliche Souveränität - Zweiter Präliminarartikel

Ebenso fordert Kant, dass die Staaten Souveränität erhalten und nicht verdinglicht wer­den können. Daher stellt der zweite Präliminarartikel folgende Bedingung: „Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder groß, das gilt hier gleichviel) von einem andern Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden können.“[20] Denn Kant de­finiert den Staat als „eine Gesellschaft von Menschen, über die niemand an­ders, als er selbst, zu gebieten und zu disponieren hat.“[21] Da Staaten ein Verhältnis zu sich selbst ha­ben, sind sie für sich bestehende und somit souveräne Einheiten. Denn der Wil­le der Be­völkerung stellt sich durch die eigene Regierung dar und Regieren ist ein ak­tives Selbst­verhältnis, eine ausdrückliche Verfügung einer Körperschaft über sich selbst. Somit haben auch die Be­wohner selbst zu entscheiden, unter welchen Bedingun­gen sie leben wollen. Dafür aber muss ihr Staat unabhängig vom Willen anderer Staaten und eigen­ständig sein. Heutzutage gehört die gegenseitige Achtung der Souveränität der Staaten zu den aner­kannten Grund­sätzen des Völkerrechts. So basiert die UN-Charta nach Arti­kel 2(1) auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit ihrer Mitglie­der.[22]

3.3 Abrüsten statt Wettrüsten - Dritter Präliminarartikel

Eine weitere Vorbedingung für das Erreichen des ewigen Friedens ist die Abschaf­fung ste­hender Heere. Auch hier zeigt sich die mittelfristige Perspektive Kants. So for­dert Kant: „Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören.“[23] Als stehen­de Hee­re werden hierbei Berufsarmeen, also alle auf Dauer eingestellten Ar­meen ver­standen bzw. Söldnerheere. Denn diese bedrohen durch ihre bloße Existenz und ih­rer damit einherge­henden Be­reitschaftshaltung andere Staaten permanent mit Krieg. Dies reizt wieder­um zum Auf- bzw. Wettrüsten an. Da zudem ein solches Wettrüsten hohe Kosten verur­sacht, kann ein kurzer Krieg als weniger drückend empfunden werden als der Friede.[24] Eine wei­tere Ge­fahr sieht Kant darin, dass Berufsarmeen dem Staat ein Be­wusstsein von Stärke verlei­hen, was zu einem Krieg verführen kann. Hinzu kommt, dass das Sölderner­wesen einen direkten Verstoß gegen das Zweck-an-sich-selbst-Sein des Menschen be­deutet, da diese instrumentalisiert werden.[25]

[...]


[1] Schlegel, Friedrich: zit. nach: Malter, Rudolf 2005. S. 84.

[2] Vgl. Gerhardt, Volker 1995. S. 1-7. Hier auch Näheres bzgl. der Verortung der Schrift in Kants Gesamt­werk.

[3] Gerhardt, Volker 1995. S. 6.

[4] Vgl. Klemme, Heiner F. 2004. S. 100.

[5] Vgl. Patzig, Günther 1996. S. 14f.

[6] Vgl. Höffe, Ottfried 2001. S. 164.

[7] Vgl. Gerhardt, Volker 1995. S. 42f.

[8] Vgl. Kant, Immanuel 2005. S. 3f.

[9] Vgl. Höffe, Ottfried 2001. S. 163.

[10] Vgl. Gerhardt, Volker 1995. S. 12f.

[11] Vgl. Gerhardt, Volker 1995. S. 8.

[12] Klemme, Heiner F. 2004. S. 101.

[13] Vgl. Gerhardt, Volker 1995. S. 41f.

[14] Vgl. Kant, Immanuel 2005. S. 8.

[15] Vgl. Höffe, Ottfried 2001. S. 166.

[16] Höffe, Ottfried 2001. S. 166.

[17] Kant, Immanuel 2005. S. 3.

[18] Vgl. Kant, Immanuel 2005. S. 4.

[19] Vgl. Gerhardt, Volker 1995. S. 45.

[20] Kant, Immanuel 2005. S. 4.

[21] Kant, Immanuel 2005. S. 4.

[22] Vgl. Internetquelle 1.

[23] Kant, Immanuel 2005. S. 5.

[24] Kant, Immanuel 2005. S. 5.

[25] Vgl. Beestermöller, Gerhard 1995. S. 89.

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Überblick zur Friedensschrift "Zum Ewigen Frieden" von Immanuel Kant
Université
Carl von Ossietzky University of Oldenburg
Note
1,0
Auteur
Année
2008
Pages
20
N° de catalogue
V204272
ISBN (ebook)
9783656334743
Taille d'un fichier
492 KB
Langue
allemand
Mots clés
überblick, friedensschrift, ewigen, frieden, immanuel, kant
Citation du texte
Nika Ragua (Auteur), 2008, Überblick zur Friedensschrift "Zum Ewigen Frieden" von Immanuel Kant, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/204272

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