Onkologische und palliative Masterclass

Modulentwicklung für Pflegefachkräfte in der Euregio Maas-Rhein


Masterarbeit, 2012

221 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Kurzfassung

Vorwort

1 Ausgangssituation
1.1 Europäisches Interreg IV A Projekt als Initiative zur Modulentwicklung in der Euregio Maas-Rhein
1.2 Die onkologische- und palliative Pflege als fachlicher Rahmen für die Modulentwicklung
1.3 Der Bedarf an palliativer und onkologischer Pflege in Europa

2 Kompetenzorientierter Hintergrund
2.1 Qualifizierung von Pflegefachkräften in der Onkologie (EONS) als Referenzrahmen
2.2 Curriculare Elemente und Empfehlungen für den Bereich Palliative Care für Pflegende als Orientierungsrahmen

3 Theoretische Konstruktion Interkultureller Kompetenz
3.1 Begriffliche Grundlagen
3.1.1 Kulturbegriff
3.1.2 Kompetenzbegriff
3.2 Berufspädagogische Konzepte
3.2.1 Konzept des Lebenslangen Lernens
3.2.1.1 Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR)
3.2.1.2 Europäische Qualifikationsrahmen (EQR)
3.2.1.3 Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET)
3.2.2 Pflegekompetenzmodell nach OLBRICH (2010)
3.3 Der Begriff der Interkulturellen Kompetenz
3.3.1 Interkulturelles Lernen
3.3.2 Interkulturelle Pädagogik
3.4 Spektrum der interkulturellen Kompetenzmodelle
3.4.1 Listenmodelle
3.4.2 Strukturmodelle
3.4.3 Prozessmodell
3.4.4 Situative und interaktionistische Modelle
3.4.5 Anforderungen an das Konzept interkultureller Kompetenz nach RATHJE (2006)
3.4.6 Zusammenfassung
3.5 Beschreibung denkbarer Modelle für die Modulkon-struktion
3.5.1 Moduleinheit 1: Imaginationsreflexivität als Aspekt interkultureller Kompetenz nach VOGLER (2010)
3.5.2 Moduleinheit 2: Kohäsionsansatz zum Kulturbegriff nach RATHJE (2006)
3.5.3 Moduleinheit 3: Fallbezogene Lehr- Lernprozesse
3.5.3.1 Der systemische Ansatz von Pflege (HUNDENBORN, KREIENBAUM 1994; HUNDENBORN, KREIENBAUM, KNIGGE-DEMAL 1996; In: HUNDENBORN 2007) als Bezugsrahmen für fallbezogene Lehr- und Lernprozesse
3.5.3.2 Das Modell des verantwortlichen Handelns nach HEFFELS (2003)
3.5.3.3 Die Heuristische Fallmatrix zur Analyse und Identifikation beruflicher (interkultureller) Anforderungen nach SIEGER et. al. (2008)
Spezieller Teil

4 Best Practice: „Euregiokompetenz“ in der beruf-lichen Bildung in der Euregio Maas-Rhein (EMR)

Teil A: Begründungsrahmen

5 Anforderungen an die Modulkonstruktion
5.1 Begriffliche Grundlagen
5.2 Hintergrund und Zielsetzung der Modularisierung
5.2.1 Beschreibung des Moduls anhand einer einheitlichen Darlegungsform

6 Kompetenzprofil von onkologisch und palliativ tätigen Pflegefachkräften
6.1 Berufliche Anforderungen und resultierende Handlungserfordernisse
6.1.1 Handlungsanlass
6.1.2 Interaktionsstrukturen
6.1.3 Erleben und Verarbeiten
6.1.4 Institutioneller Kontext
6.1.5 Gesellschaftliche Einflussfaktoren

7 Konsequenzen für die Modularisierung
7.1 Das Modulhandbuch als Grundlage und Produkt zur Förderung modularer Konzepte
7.2 Konzeptionelle Grundlagen der Modulentwicklung
7.2.1 Grundlagen der Modulkonstruktion durch die Implikation der Interkulturellen Kompetenzforschung
7.2.2 Bestimmung und Zuordnung der Leistungsergebnisse zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)
7.2.3 Zuordnung der Lernergebnisse zum Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR)

Teil B: Modularisiertes Konzept

8 Masterclass Modul für die onkologische und palliative Pflege
8.1 Leitideen
8.2 Leitziele
8.3 Berechnung der ECVET Leistungspunkte des Moduls
8.4 Empfehlungen zur Gestaltung von Modulabschlussprüfungen
8.5 Übersicht: Masterclass Modul mit 3 Moduleinheiten

9 Kritische Auseinandersetzung

10 Weitere Vorgehensweise und Ausblick

11 Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen

12 Abkürzungsverzeichnis

13 Literaturverzeichnis

14 Anlagen

15 Erklärungen

Kurzfassung

Gegenstand der hier vorgestellten Masterthesis ist der Prozess einer Modulentwicklung für interkulturelle Kompetenzentwicklung in der onkologischen und palliativen Pflege für Pflegefachkräfte in der Euregio Maas-Rhein. Der inhaltliche Aufbau der Masterthesis lässt sich wie folgt beschreiben:

Einleitend wird die Frage, wie das Thema zustande gekommen ist, durch die Beschreibung der Ausgangssituation und den Bedarf speziell für den onkologischen und palliativen Bereich geklärt. Der anschließende allgemeine theoretische Teil beschäftigt sich mit dem für die Modulkonstruktion zentralen Begriff der „Interkulturellen Kompetenz“. Erkenntnisse aus der Kompetenzorientierung berufspädagogischer Konzepte und der Interkulturellen Kompetenzforschung beschreiben die Anforderungen an das Modulkonzept „Interkulturelle Kompetenz“ für die Pflege. Sie bilden einen Begründungsrahmen für eine denkbare zentrale Modulkonstruktion.

Der spezielle Teil dieses Abschnittes stellt einige Best-Practice Modelle interkultureller Kompetenz der beruflichen Bildung in der Euregio Maas-Rhein vor. Eine Inhaltliche Modulbestimmung wird durch ein Kompetenzprofil von onkologisch und palliativ tätigen Pflegefachkräften anhand des systemischen Ansatzes der Pflege von HUNDENBORN und KREIENBAUM (1994) zugeordnet.

Das Modulhandbuch teilt sich in Teil A und Teil B auf. Im Begründungsrahmen Teil A werden die allgemeinen Konstruktionsmerkmale eines Moduls und die Konsequenzen für die Modularisierung des Masterclass Moduls beschrieben.

In Teil B wird das modularisierte Konzept vorgestellt. Abschließend findet eine kritische Auseinandersetzung mit den bisherigen Ergebnissen statt. Eine in die Zukunft gerichtete Perspektive rundet diesen Abschnitt für den Leser mit einem Überblick über die weitere Vorgehensweise sowie einem Ausblick ab.

Die Masterthesis im Studiengang Lehrer für Pflege an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Köln, Fachbereich Gesundheitswesen wurde im Rahmen des „Interreg IV A Projektes“ „Euregionaler Arbeitsmarkt und Kompetenzcampus für die Pflegeberufe: future proof for cure and care“im Zeitraum von Februar 2012 bis Juli 2012 angefertigt.

Schlagwörter: Anerkennung, Deutscher Qualifikationsrahmen, Diversity Management, Ethik, Euregio Maas-Rhein, Europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET), Europäischer Qualifikationsrahmen, Handlungskompetenzen, Hermeneutik, Interkulturelle Kommunikation, Interkulturelle Didaktik, Interkulturelle Kompetenz, Interkulturelle Kompetenzforschung, Interkulturelle Trainingsprogramme, Interkulturelles Verstehen, Interreg VI A Projekt, Interkulturalität, Kompetenz, Konzepte interkultureller Pädagogik, Kultur, Kulturwissenschaften, Lebensweltorientierung, Modulentwicklung, Modulkonstruktion, Multiperspektivische Bildung, Multikultureller Dialog, Onkologie, Onkologische Pflege, Onkologische Weiterbildung, Palliative Care, Palliative Geriatrie, Palliativmedizin, Palliativpflege, Palliativversorgung, Perspektivwechsel, Pflegedidaktische Modelle, Subjektorientierte Didaktik, Systemtheorie, Transkulturelle Kommunikation, Verstehen.

Vorwort

Hochverehrte(r) LeserIn[1],

in einem Europa ohne Grenzen spielt vor allem die wachsende Mobilität der Bürgerinnen und Bürger - auch in Fragen der gesundheitlichen Versorgung - zunehmend eine Rolle. In den europäischen Grenzregionen, den Euregios, gibt es daher auch im Zusammenhang mit der onkologischen und palliativen Versorgung Fragen und Probleme, die einer grenzüberschreitenden Diskussion und administrativer Verfahren bedürfen. Für den Bereich der onkologischen- und palliativen Pflege könnte das als pädagogischer Auftrag bedeuten, gemeinsame grenzüberschreitende Lehr- und Lernprozesse zu initiieren. Wie lassen sich nun sprichwörtlich bildungspädagogische „Brücken bauen“ zwischen den verschiedenen kulturellen Identitäten? Wie könnte ein Kulturbegriff beschrieben werden? Wie lässt sich „interkulturelle Kompetenz“ als Schlüsselkompetenz des 21. Jahrhunderts (vgl. ERLL 2007, S. 7) für onkologisch und palliativ tätige Pflegefachkräfte grenzüberschreitend in der Euregio Maas-Rhein entwickeln? Gibt es überhaupt DIE „interkulturelle Kompetenz“? Ein Konstruktionsprozess, der „Kultur“ als grundlegenden Baustein nutzt und die pädagogische Frage des woraufhin als Entwicklungsprozess „interkultureller Kompetenz“ sieht, bedarf zunächst einmal einer grundlegenden wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den allgemeinen Grundlagen der „interkulturellen Kompetenz“. Wissenschaftliche Erkenntnisse sowohl aus der interkulturellen Kompetenzforschung als auch aus berufspädagogischen Konzepten zur interkulturellen Kompetenz sind als Begründungsrahmen für die Modulkonstruktion grundlegend. Es geht im Modulkonstruktionsprozess um die Frage, wie interkulturelle Kompetenz theoretisch fundiert, didaktisch systematisiert und methodisch versiert vermittelt werden kann (vgl. STRAUB et. al. 2010). Am Ende dieser Auseinandersetzung steht ein Modulhandbuch als Orientierung für den Lehr- und Lernprozess. Dieses Modulhandbuch ist als vorläufig und offen anzusehen. Es dient als erster grundlegender Orientierungsrahmen und Diskussionsgrundlage, um das onkologische und palliative Modul für Pflegefachkräfte in der Euregio Maas-Rhein im Lehren und Lernen begehbar zu machen und nachhaltig weiter zu entwickeln.

Danksagung

Den Anstoß zu dieser Arbeit verdanke ich Herrn Jochen Vennekate, M.A. Schulleiter an der Bildungsakademie am Luisenhospital in Aachen, der das Projekt „onkologische und palliative Modulentwicklung“ für die Pflege als Projektleiter im Rahmen des Interreg IV A Projektes in der Euregio Maas-Rhein mit Herrn Dipl. Pflegewirt Uwe Osterland, Qualitätsentwicklungsbeauftrager am Luisenhospital in Aachen, initiiert hat. Herr Vennekate hat mich zu diesem Projekt inspiriert, den Weg geebnet und stand mir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Ich freue mich, das Projekt über die Masterarbeit hinaus als Projektmitarbeiter begleiten zu dürfen.

Insbesondere gebührt mein ganz besonderer Dank Herrn Professor Dr. phil. Wolfgang M. Heffels, Prorektor der KatHO NRW und hauptamtlich Lehrender an der Katholischen Hochschule in Köln für seine fachliche Begleitung.

Mein persönlicher Dank gilt meiner Frau Andrea.

Aachen, den 29. Juni 2012

Horst Küpper

Dipl. Pflegewirt (FH), B.Sc. Pflegewissenschaften

1 Ausgangssituation

1.1 Europäisches Interreg IV A Projekt als Initiative zur Modulentwicklung in der Euregio Maas-Rhein

Die vorliegende Masterthesis ist im Rahmen des Europäischen Interreg IV A Projektes für die Euregio Maas-Rhein entwickelt worden[2]. Die Euregio Maas-Rhein besteht aus folgenden fünf Regionen der 3 EU-Mitgliedsstaaten Deutschland, Niederlande und Belgien[3]:

1. dem südlichen Teil der Provinz Limburg (NL)
2. der Regio Aachen (D) – ein eingetragener Verein, zusammengesetzt aus der kreisfreien Stadt Aachen, dem Kreis Aachen, dem Kreis Düren, dem Kreis Euskirchen und dem Kreis Heinsberg
3. der Provinz Limburg (B)
4. der Provinz Lüttich (B)
5. der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (B)

Zur Euregio zählen die Städte: Aachen, Lüttich, Maastricht, Heerlen und Hasselt. Zusätzlich zu den fünf Partnerregionen der Euregio Maas-Rhein gehört ein Teil des Landes Rheinland-Pfalz (D) (Eifelkreis Bitburg-Prüm und Kreis Vulkaneifel) sowie die Arrondissements Leuven (B) und Huy-Waremme (B) und Zuidoost Noord-Brabant (NL) .

Das Programmgebiet ist dicht besiedelt: Etwa 4 Millionen Einwohner in einem circa 13.000 km² großen Gebiet (301 Einwohner/km²) leben in der Euregio Maas-Rhein (ca. 1,4 Millionen in Deutschland, 0,7 Millionen in den Niederlanden und 1,8 Millionen in Belgien).[4] In der Euregio wird deutsch, französisch und niederländisch gesprochen.

INTERREG [5] ist ein Europäisches Programm mit dem Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu stimulieren und zu fördern. Die Projekte, die durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden, sollen zur Verstärkung des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Potenzials der Grenzregionen dienen. Das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ stellt die Fortsetzung[6] der Gemeinschaftsinitiative INTERREG dar, die 1989 durch die Europäische Kommission ins Leben gerufen wurde. Aus diesem Grund wird diesbezüglich häufig von „INTERREG IV“ für den Programmzeitraum 2007-2013 gesprochen.

Das Interreg IV Projekt besteht aus verschiedenen „Aktionsfeldern“ für den wirtschaftlichen und sozialen Bereich, die jeweils den 4 Prioritäten des Operationellen Programms[7] zugeordnet sind. In der Priorität 1 - „Stärkung der wirtschaftlichen Struktur, Förderung von Wissen und Innovation sowie zusätzliche und bessere Arbeitsplätze“ und dem Aktionsfeld „Stärkung des euregionalen Arbeitsmarktes“ - will das Projekt „Interreg IV A“ „Euregionaler Arbeitsmarkt und Kompetenzcampus für die Pflegeberufe: future proof for cure and care“ dem Fachkräftemangel begegnen und das Berufsbild der Pflege attraktiver gestalten. In der Aktion 5 (insgesamt gibt es 10 Aktionen) soll ein „Master Class Angebot“ für die Euregio entwickelt werden. Unter Master Classes[8] wird ein „kurzes Seminar, das mit Fachexperten durchgeführt wird“ verstanden.[9] Ein Ziel des Projektes ist es neue Möglichkeiten der Qualifizierung in der Pflege zu entwickeln – mit besonderem Blick auf die Stärkung des euregionalen Arbeitsmarktes im Dreiländereck Deutschland, Belgien und den Niederlanden. Ein weiteres Ziel des Verbundprojektes besteht darin die Durchlässigkeit zu verbessern: Zum einen zwischen den verschiedenen Qualifikationsniveaus, zum anderen zwischen den Ländern in der EUREGIO. Dafür haben sich 25 Projektpartner aus diesen drei Ländern zusammengeschlossen (vgl. Presseartikel der KatHO NRW Köln vom 04.01.2012.). Der Projektzeitraum erstreckt sich vom 01.09.2011 bis zum 31.08.2014.

1.2 Die onkologische- und palliative Pflege als fachlicher Rahmen für die Modulentwicklung

Die Pflege, Betreuung und Begleitung von Patienten und deren Angehörigen im onkologischen, schmerztherapeutischen und palliativmedizinischen Bereich stellt an die Pflegekräfte in fachlicher und sozialer Hinsicht hohe Anforderungen. In diesem Abschnitt wird der Begründungshintergrund für die Spezialisierung des Moduls auf das Fachgebiet der onkologischen- und palliativen Pflege im Versorgungskonzept Palliative Care erläutert.

Was ist Onkologie?

„Die Onkologie (griech. „Anschwellung“ und „Lehre“) ist die Lehre von der Entstehung, Diagnostik und Behandlung bösartiger Tumorerkrankungen. Die Onkologie beschäftigt sich mit bösartigen Erkrankungen, die in allen Bereichen des menschlichen Körpers auftreten und somit alle medizinischen Fachbereiche betreffen können, wie z.B. die Gynäkologie, die Urologie, die Viszeralchirurgie u.a.“ (vgl. SCHEWIOR-POPP 2009, S. 1373). Der Begriff „Krebs“ steht im heutigen allgemeinen Sprachgebrauch für eine bösartige (maligne) Tumorerkrankung. Aus der Situation „bösartige Tumorerkrankung“ kann sich ein onkologischer Pflegebedarf begründen und dieser ist im „Erleben und Verarbeiten“ der Betroffenen mit einer direkten Konfrontation einer potentiell zum Tode führenden Erkrankung verbunden.

Das Arbeitsfeld der Pflege in der Onkologie unterliegt nach BÄUMER (2008) einer stetigen Veränderung. Wichtige Gründe der Veränderung sind:

- „veränderte Krebstherapien und das damit verbundene Assessment,
- veränderte Nebenwirkungen und das damit verbundene pflegerische Assessment,
- Zunahme der Krebserkrankungen,
- hohes Patientenaufkommen in den Kliniken,
- veränderte ökonomische Strukturen in den Kliniken,
- Verbesserung der Überlebenschancen,
- Verlagerung der Behandlung vom stationären in den ambulanten Sektor,
- Diskussion der Rolle von Pflegenden in der Versorgung“ (BÄUMER 2008, S.2).

Die Veränderung der Rolle hat nach BÄUMER (2008) auch etwas mit der Veränderung der Versorgungsstrukturen zu tun. „Die Versorgung der Patienten wird sich immer mehr in Zentren vollziehen. Durch die Etablierung von Organzentren[10] und Comprehensive Cancer Center[11] wird der Pflege eine neue Rolle zugweisen.“ Daneben findet die onkologische Pflege nicht nur in Zentren, sondern ebenso im Akutkrankenhaus, in Einrichtungen der Altenhilfe, in ambulanten Praxen und in der ambulanten Pflege statt.

Was bedeutet Palliative Care?

„Das Wort „palliativ“ kommt vom lateinischen Wort „pallium“ = „Mantel, Hülle, Bedeckung“ bzw. palliare= „mit einem Mantel bedecken“. Der englische Begriff „care“ lässt sich wörtlich nur schwer ins Deutsche übertragen. Am ehesten bedeutet „care“ „Versorgung“ im Sinne einer umfassenden Begleitung, Betreuung und Pflege von Patienten. Palliativpflege und Palliativmedizin sind beides Teildisziplinen von Palliative Care, deren Vertreter sich unter dem „umfassenden Dach“ Palliative Care“ versammeln (vgl. HELLER 2000a In: PLESCHBERGER et. al. 2002, S.15). Sie ergänzen und verstärken einander, um ein Ziel zu erreichen: die bestmögliche Erhaltung der Lebensqualität von schwerkranken und sterbenden Menschen.

„Im Konzept Palliative Care gibt es keine klare Abgrenzung in Bezug auf die Zielgruppe. Es wird lediglich festgelegt, dass es um PatientInnen geht, die an einer unheilbaren Erkrankung leiden und bei denen kurative Maßnahmen keine positive Wirkung mehr zeigen. Historisch bedingt besteht innerhalb von Palliative Care eine starke Ausrichtung auf onkologische Erkrankungen, wenn gleich es vielfältige Anwendungen in anderen Feldern gibt. Palliativpflege umfasst ein breites Spektrum an Krankheitsbildern und kann sowohl technikintensive Schwerstkrankenpflege heißen als auch Sterbebegleitung von hochbetagten Menschen (z.B. im Pflegeheim). Es ist offensichtlich, dass die jeweils damit verbundenen Anforderungen für die Pflege sehr unterschiedlich sind, und eine zielgruppenspezifische Vorbereitung schon aufgrund der konzeptuellen Unklarheiten sowie der individuellen Variabilität kaum möglich und sinnvoll erscheint. Zudem sieht das Konzept vor, dass Palliative Care überall umgesetzt werden kann, was bedeutet, dass es nicht an bestimmte Strukturen gebunden ist. Jedoch muss davon ausgegangen werden, dass der jeweilige Versorgungskontext die Bedingungen des Sterbens nachhaltig beeinflusst“ (ebd., S.18). Palliative Care wird wissenschaftlich und politisch als Versorgungskonzept begriffen, welches in der Regel auch flächendeckend in den Alltag der Versorgungseinrichtungen und der Gesundheitsplanung zu integrieren ist (vgl. HELLER/KNIPPING, 2007, S. 39). In verschiedenen Definitionsschritten hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO 1990, 2002, 2004) dieses Konzept modifiziert und den neueren Entwicklungen angepasst. Nachfolgend eine Definition von Palliative Care der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im englischen Original:

WHO Definition of Palliative Care [12]

“Palliative care is an approach that improves the quality of life of patients and their families facing the problem associated with life-threatening illness, through the prevention and relief of suffering by means of early identification and impeccable assessment and treatment of pain and other problems, physical, psychosocial and spiritual. Palliative care:

- provides relief from pain and other distressing symptoms;
- affirms life and regards dying as a normal process;
- intends neither to hasten or postpone death;
- integrates the psychological and spiritual aspects of patient care;
- offers a support system to help patients live as actively as possible until death;
- offers a support system to help the family cope during the patients illness and in their own bereavement;
- uses a team approach to address the needs of patients and their families, including bereavement counselling, if indicated;
- will enhance quality of life, and may also positively influence the course of illness;

is applicable early in the course of illness, in conjunction with other therapies that are intended to prolong life, such as chemotherapy or radiation therapy, and includes those investigations needed to better understand and manage distressing clinical complications.”

Palliative Care ist in Definitionen nach HELLER und KNIPPING (2007, S.41) allein schwer zu fassen: „Die Haltungen, die erforderlich sind, um eine Aufmerksamkeit in der Interaktion und Kommunikation mit den Betroffenen und ihren Bezugspersonen und Angehörigen zu entwickeln, die sich im Erleben einer palliativen Betreuungssituation befinden, sind zu erschließen und zu umschreiben. [...] So löst die Haltung in Palliative Care zugleich eine Resonanz zur Kultur in der Palliative Care aus, welche sich in der Personenkultur und Organisationskultur auch darin erschließt, Schmerz und umfassendes Leiden erträglicher werden zu lassen, indem sie ein sinnvolles Umfeld integriert, im Leben und Sterben als Herausforderung erkannt, gedeutet, anerkannt und gewürdigt werden können, um den betroffenen Menschen zu ermöglichen, ihr eigenes Erleben darin entsprechend verantwortlich zu gestalten. Fachwissen, Versorgungs- und Instanzketten allein schaffen keine tragende Beziehung zu fremden Menschen am Lebensende. Man hat möglicherweise viel gelernt, aber wenig verstanden. Man weiß viel, ist aber hilf- und ahnungslos [...]. Palliative Care als Haltung meint auch, als Person in einen Prozess der Reflexion des eigenen Lebens einzutreten, in dem Sterben und Endlichkeit, Abschied und Trauer Themen werden können und zwar so, dass Gedanken gefühlt und Gefühle gedacht werden“ (ebd. S. 41).

Konzeptionell lassen sich in Palliative Care einige „Orientierungen“ bündeln (HELLER/KNIPPING. In: KNIPPING 2007, S. 44-45):

1. „Radikale Betroffenenorientierung“: D.h. „Radikales Interesse und Mitleidenschaft, Orientierung an den Äußerungen und Wünschen, dem Lebenslauf und der Lebensgeschichte der Betroffenen bilden den Ausgang allen Bemühens. Sich um schwer kranke und sterbende Menschen zu kümmern, bedeutet in dieser radikalen Mitleidenschaft, die Unterschiede und Besonderheiten, die unwiederholbare Einmaligkeit und den individuellen Charakter wahrzunehmen, nicht zu verallgemeinern, sondern zu individualisieren und zu personalisieren [...]“ (vgl. ebd. S. 44)
2. „Orientierung: Interdisziplinarität“ durch ein Zusammenspiel der Disziplinen. Nach HELLER und KNIPPING (ebd.) ist Interdisziplinarität, „eine ständige Einübung in die Fähigkeit, sich selbst zu relativieren, dem anderen großmütig den Vortritt zu gewähren und bescheiden zu bleiben.“
3. „Orientierung: Interprofessionalität“ durch ein Zusammenspiel der Berufe und Berufsgruppen und der freiwillig Helfenden. „Die Herausforderung besteht [...] darin, Unterschiede, als Reichtum wahrzunehmen und in der Fremdheit anderer Sichtweisen und Professionen die eigene Ergänzungsbedürftigkeit zu Gunsten eines gemeinsamen Zieles anzunehmen“ (ebd., S. 44-45). Es bleibt eine „Daueraufgabe, eine angemessene, verständliche Sprache und Versprachlichung von Beobachtungen und Wissensbeständen zu finden. Sinnvollerweise ist diese auch anschlussfähig an die unterschiedlichen kulturellen Hintergründe der Betroffenen“ (ebd., S. 45)
4. „Orientierung: Interorganisationalität“ durch ein Zusammenspiel von Organisationen. „Letztlich geht es um die Organisation dessen, was aus der Sicht der Betroffenen und ihrer Angehörigen in der letzten Lebensphase zählt, um es mit ihnen individuelle zu realisieren! Jede Organisation entwickelt ihre eigene Logik, tickt nach der eigenen Uhr. Immer wieder müssen die unterschiedlichen << Uhren >> aufeinander abgestimmt werden [...]“ (vgl. SCHAEFFER 2005, In: KNIPPING 2007, S. 45)
5. „Orientierung: Interkulturalität und Interreligiosität“ heißt: „Leben ist nicht mehr vorgeschrieben, sondern die Lebensgeschichte muss selbst geschrieben werden. Und das bedeutet: Entscheidungen treffen, z.B. wie und mit wem man in welcher Kultur mit welchen spirituellen und religiösen Weltanschauungen leben will und wie man dieses Leben auch wieder verändert, erweitert, umschreibt etc.. In Palliative Care ist diese Orientierung an den unterschiedlichen kulturellen, religiösen und spirituellen Konzepten von Menschen unaufgebbar. Sie ergibt sich selbstverständlich aus der Achtung und dem Respekt vor der Unmittelbarkeit und Individualität jedes einzelnen Menschen [...]. Diese Orientierung im Team, in der Organisation, in einem Gesundheitssystem umzusetzen schulden wir einander, damit Würde von Menschen und unsere eigene Würde bewahrt bleiben“(ebd. S. 45).

Aus dem organisationalen Zusammenhang geht es in Palliative Care darum, dass in Organisationen zentrale unauflösbare Widersprüche menschlichen Lebens bearbeitet werden. Im Gesundheitssystem geht es um die Widersprüche von Gesundheit und Krankheit (Krankenhaus), von Abhängigkeit und Autonomie (Betreuungseinrichtungen z.B. Behindertenschule), von Leben und Tod (z.B. Alters- und Pflegeheime) die bearbeitet werden. „Die Widersprüche sind nicht einseitig auflösbar und auch nicht unter Kontrolle zu bringen. Die besondere Herausforderung besteht darin, die Widersprüche im Prozess von Behandlung, Pflege und Betreuung aufzunehmen und individuelle Bedürftigkeiten aufeinander zu beziehen und zu prozessieren“ (GROSSMANN, 2000/HELLER, 2000 In: HEIMERL, HELLER, PLESCHBERGER, 2007, S. 51. In: KNIPPING 2007, a.a.O.).

Das Verhältnis von Onkologie und Palliation im Masterclass Modul

Nachdem nun die Begriffe „Onkologie“ und „Palliative Care“ theoretisch beschrieben

wurden, möchte ich nun kurz auf das Verhältnis von Onkologie und Palliation im Masterclass Modul eingehen. Abschließend wird der Pflegeanlass für das Masterclass Mo-

dul definiert und genauer beschrieben. Unter einem Pflegeanlass sind relevante Einflussgrößen auf das Handeln in Situationen anzusehen: „Pflegeanlässe werden verstanden als die Erfordernisse, die berufliches Handeln notwendig machen“ (zit. n. HUNDENBORN 2007, S.45).

Die Onkologie befasst sich mit einem speziellen Krankheitsbild, der Diagnostik und Behandlung von Patienten mit bösartigen Geschwulsterkrankungen aller Organe. Die Palliation im Behandlungskonzept Palliative Care ist neben der Gesundheitsförderung, der Prävention (Vorbeugung), Kuration (Heilung) und Rehabilitation (Widereingliederung) einzuordnen im Hinblick auf eine bestimmte Therapieentscheidung und umfasst den Beschäftigungsbereich der Pflege. Ziele der Therapien in der Onkologie sind die Entfernung oder Zerstörung des gesamten Tumorgewebes (kurative Therapie) oder, wenn dies nicht mehr möglich ist, die Verkleinerung des Tumorgewebes mit der Absicht, die Lebenszeit zu verlängern und tumorbedingte Beschwerden zu reduzieren (Palliation) (vgl. http://www.Wikipedia.org. Zugriff am 20.02.2012). Es tritt im Verlauf[13] einer unheilbaren Krebserkrankung ein zu bearbeitender Widerspruch zwischen Kuration und Palliation auf. Das Zitat „Den Tagen mehr Leben geben, nicht dem Leben mehr Tage“ von Cicely SAUNDERS,[14] der Begründerin der modernen Hospizbewegung, verweist darauf, dass es am Ende des Lebens im Sinne von Palliative Care um Lebensqualität geht und nicht um die Verlängerung des Lebens.

Im Jahr 2003 zitierte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in „Palliative Care – the solid facts“ (World Health Organization 2004) eine Arbeit der Geriaterin Joanne Lynn und anderer (Lynn et al. 2003), in der prototypische Krankheits- und Sterbeverläufe für Krebs (ebenso Lungen-, Herz-, Kreislauf-Erkrankungen und Demenz) beschrieben wurden (Abb. 1).

Abb. 1 : Prototypische Krankheitsverläufe für Krebs-, Lungen-, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Demenz

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: World Health Organization (WHO) (Hrsg.) /2004): The Solid facts. Deutsche Fassung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, zuletzt aktualisiert am 15.09.2008, zuletzt geprüft am 20.07.2009. In: Eichner, Eckhard (2012): „Krankheitsverläufe“ zwischen Kuration und Palliation. Zeitschrift Praxis Palliative Care 14/2012, Arbeitsheft, S. 6ff.

Bei Krebserkrankungen (gelbe Kurve) gibt es häufig einen relativ stabilen Verlauf mit guter Lebensqualität und Leistungsfähigkeit des Betroffenen. Der Sterbeverlauf ist relativ kurz und gekennzeichnet durch rapide Verschlechterung.

Die Abnahme der kurativen Behandlung und die Zunahme der Palliativversorgung hat EICHNER (Abb. 2) u.a. für die Palliation bei Krebserkrankungen in einem Verlauf versucht darzustellen.

Abb. 2 : Krankheitsverlauf - Kuration - Palliation bei Krebserkrankungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: EICHNER, Eckhard (2012): „Krankheitsverläufe“ zwischen Kuration und Palliation. Zeitschrift Praxis Palliative Care 14/2012, Arbeitsheft, S. 11.

Dabei beruft er sich auf die Lynn`sche Verlaufskurve für Tumorerkrankte. Er stellt sie abweichend nicht nach Krankheitsverläufen, „sondern vielmehr als Lebenskurven von Menschen, die an chronischen Erkrankung leiden“ dar. Daraus ergibt sich seiner Ansicht nach die Möglichkeit, „Kuration und Palliation für das jeweilige Leben oder den jeweiligen Lebensverlauf als Funktion anzusehen. Dabei ist die Kuration unterhalb der Kurve (blau) und die Palliation oberhalb der Kurve anzusiedeln. Ad hoc ergibt sich, dass je nachdem, unter welcher chronischen Erkrankung ein Mensch leidet, das Verhältnis von Kuration zu Palliation sich nun unmittelbar am Krankheits- und Lebensverlauf zu orientieren hat“ (Abb. 2).

Der Pflegeanlass für das Masterclass Modul

Optimalerweise beginnt die Palliation bereits bei Diagnosestellung einer möglicherweise zum Tode führenden Krebserkrankung (auch bei einem überwiegend kurativen Ansatz mit guten Therapieerfolgsaussichten). In diesem Modul wird Palliative Care als integraler Bestandteil einer onkologischen Erkrankung gesehen. Die Palliation beginnt bereits bei Diagnosestellung neben der Kuration und nimmt im Laufe der Zeit in ihrer Bedeutung zu, wenn keine Therapiemaßnahmen zu einer Heilung geführt haben. Pflegeanlässe von nicht onkologischen sowie nicht heilbaren und zum Tode führenden Erkrankungen schließt das Masterclass Modul ausdrücklich thematisch mit ein. Der Schwerpunkt liegt allerdings auf den onkologischen Erkrankungen.

Zusammenfassung

Nachdem der Anlass für die Masterthesis im Rahmen des Interreg IV A Projektes erläutert wurde, fand im Anschluss aus der Betrachtungsperspektive „Pflege“ eine begriffliche Bestimmung und Einordnung des Fachgegenstandes der onkologischen und palliativen Pflege statt.

1.3 Der Bedarf an palliativer und onkologischer Pflege in Europa

Im diesem Abschnitt geht es darum, den Bedarf für die palliative und onkologische Pflege zu begründen. Hier finden sich erste empirische Daten im Hinblick auf eine nachfrageorientierte Bedarfsanalyse für das zu entwickelnde Modul. Im Sinne einer angebotsorientierten Bedarfsanalyse wird der Fachgegenstand der onkologischen- und palliativen Pflege auf europäischer Ebene curricular zugeordnet. Als gemeinsamer Referenzrahmen in der Euregio Maas-Rhein wird der Aufbau-Lehrplan für Pflegekräfte in der Onkologie der European Oncology Nursing Society EONS (European Oncology Nursing Society 2005b) und der EONS-Lehrplan für Krebserkrankungen bei älteren Menschen (European Oncology Nursing Society 2006b) vorgestellt. Anschließend werden aus den Ergebnissen der Schlagwortsuche des Begriffs der „interkulturellen Kompetenz“ Thesen formuliert. Für den palliativen Bereich ergeben sich exemplarisch mögliche (curriculare) Anschlussmöglichkeiten für das Modul sowie Empfehlungen auf internationaler und europäischer Ebene.

Empirische Daten

In Europa sterben 70-80% der Menschen in einer fremden Umgebung, alleine, oder manchmal begleitet von ihrer Familie - in Krankenhäusern. Die meisten Menschen in Europa sterben nicht zu Hause sondern in Institutionen.[15] In der Abb. 3 „Sterbeorte in 8 europäischen Ländern“ finden sich u.a. Angaben, wie viel Prozent der Menschen in Belgien und den Niederlanden zuhause und in Institutionen sterben.

Abb. 3 : Sterbeorte in 8 europäischen Ländern (2008)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Health statistics 2005. Lisbon, Statistics Portugal, 2006. Online im Internet unter http://www.ine.pt/xportal/xmain?xpid=INE&xpgid=ine_publicacoes&PUBLICACOESpub_boui=129520&PUBLICACOEStema=55538&PUBLICACOESmodo=2, accessed 1 December (2010). In: Hall, Sue (2011): Palliative care for older people. Better practices. Copenhagen: Who Regional Office for Europe, S. 9 ff.. Abb. in der unveränderten englischen Version.

Der Wunsch vieler Menschen zu Hause sterben zu können wurde auf europäischer Ebene als gesellschaftlicher Auftrag an die Politik für die nahe Zukunft erkannt: im November 2003 formulierte der EU Ministerrat die klare Empfehlung zur Verbesserung der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung an die Mitgliedstaaten. Zugrunde lag das Ergebnis einer Erhebung der WHO über die Versorgung der überalternden Gesellschaft in Europa (´palliative care - The solid facts´). Es wurde postuliert, dass Palliative Care ein integraler Bestandteil der Gesundheitsfürsorge, ein unveränderbares Bürgerrecht ist. Die Empfehlungen des EU Ministerrates haben für die Mitgliedsstaaten bindenden Charakter; die Regierungen bekamen damit den Auftrag sicherzustellen, dass die palliativmedizinische Hilfe alle erreicht die ihrer bedürfen. Diese Empfehlung war konkret abgefasst und enthielt wesentliche Qualitätskriterien für die Umsetzung der palliativen Versorgung in Europa.[16] In Deutschland waren die Kriterien auch Maßstab für Leitsatz fünf („die internationale Dimension“) in der Charta zur Betreuung schwerstkranker sterbender Menschen [17]; Im Herbst 2010 wurde die "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" verabschiedet und der Öffentlichkeit vorgestellt. In der Charta wird der Ist-Zustand in der Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland dargestellt - verbunden mit Handlungsoptionen und einer Selbstverpflichtung für die Zukunft. An dem zwei Jahre währenden Prozess zur Konsentierung der Charta waren rund 200 Expertinnen und Experten aus 50 gesellschaftlich- und gesundheitspolitisch relevanten Institutionen beteiligt.

In Leitsatz 5 „Die europäische und internationale Dimension“ der Charta heißt es:

„Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht darauf, dass etablierte und anerkannte internationale Empfehlungen und Standards zur Palliativversorgung zu seinem Wohl angemessen berücksichtigt werden. In diesem Kontext ist eine nationale Rahmenpolitik anzustreben, die von allen Verantwortlichen gemeinsam formuliert und umgesetzt wird. Wir werden uns für die internationale Vernetzung von Organisationen, Forschungsinstitutionen und anderen im Bereich der Palliativversorgung Tätigen einsetzen und uns um einen kontinuierlichen und systematischen Austausch mit anderen Ländern bemühen. Wir lernen aus deren Erfahrungen und geben gleichzeitig eigene Anregungen und Impulse.“[18] Im Bereich Aus-, Weiter- und Fortbildung ist die internationale Zusammenarbeit durch Austauschprogramme zu fördern.[19]

Die im Leitsatz 5 der Charta formulierte Selbstverpflichtung kann als pädagogischer Auftrag gedeutet werden, Lehr- und Lernprozesse im Bereich der palliativen Versorgung auf europäischer und internationaler Ebene zu initiieren. Das Masterclass Modul soll dazu einen Beitrag leisten.

Insbesondere besteht durch den demographischen Wandel ein Handlungsbedarf. „Die Bevölkerung Europas (wird, Einfügung Küpper) aufgrund steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenraten immer älter“[20] (Online im Internet unter http://europa.eu Zugriff am 20.03.2012).

Ältere Menschen erreichen das Ende des Lebens häufig mit multimorbiden Erkrankungen (wie Demenz, Osteoporose und Arthritis) und dieser Zustand hält oft über einen längeren Zeitraum an (vgl. HALL et. al. 2011). Zum Beispiel leiden ein Viertel der Menschen im Alter von 85 Jahren und älter Demenz (ebd., S. 3). Die Palliativversorgung setzt schon frühzeitig ein und ist nicht nur auf die Endphase beschränkt. Die Abb. 4 zeigt die Todesursachen in 27 EU Ländern aus dem Jahr 2006.[21]

Abb. 4 : Todesursachen und Alter in 27 EU Ländern (2006)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Public health [on-line database]. Brussels, Eurostat, 2010.

Online im Internet unter http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/health/public_health/database, accessed 1 December 2010. In: HALL, Sue (2011): Palliative care for older people. Better practices. Copenhagen: Who Regional Office for Europe, S. 4 ff.. Abb. in der unveränderten englischen Version.

Zusammenfassung: Die palliative Versorgung wird aufgrund des demographischen Wandels weiter zunehmen. Nicht nur palliative Versorgung von Schwerstkranken mit Krebserkrankungen sondern auch multiple chronische oder fortschreitende Erkrankungen (z.B. Demenzerkrankungen[22]) am Lebensende bedürfen einer interdisziplinären Versorgung, indem die palliativpflegerische Versorgung ein Teil ist. Dabei ist die palliativpflegerische Versorgung nicht auf das Lebensende begrenzt sondern beginnt schon bei Beginn der Erkrankung.

Der Bedarf an onkologischer Pflege in Deutschland, den Niederlanden und Belgien aufgrund empirischer Daten

Deutschland

Aus einer Pressmitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 03.02.2012 (vgl. Statistisches Bundesamt 2012) geht hervor, dass in Deutschland im Jahr 2010 insgesamt 218889 Menschen an den Folgen einer Krebserkrankung (bösartige Neubildung) starben, davon 118202 Männer und 100687 Frauen. Krebs war damit bei einem Viertel aller Todesfälle (858768) die Todesursache. Wie schon in den Vorjahren war Lungen- und Bronchialkrebs mit 42972 Fällen die insgesamt am häufigsten festgestellte Krebsart mit Todesfolge. Danach folgte Brustkrebs mit 17573 Verstorbenen. An dritter und vierter Stelle standen Krebserkrankungen des Dickdarms mit insgesamt 17161 Fällen (2,0%) und der Bauchspeicheldrüse mit 15488 Fällen (1,8%). Die bei Männern häufigste Krebsart mit Todesfolge war Lungen- und Bronchialkrebs mit 29357 Gestorbenen. Das waren insgesamt 7,2% aller männlichen Sterbefälle. Bei den Frauen dominierten Brustkrebserkrankungen. 17466 Frauen erlagen 2010 dieser Krebsart; 3,9% aller weiblichen Gestorbenen. Nahezu ein Viertel (23%) aller an Krebs verstorbenen Personen war jünger als 65 Jahre. In der Altersgruppe der 45- bis 65-Jährigen war eine Krebserkrankung mit einem Anteil von 41,6% aller Sterbefälle die bedeutendste Todesursache. In der Altersgruppe der 1-bis unter 15-Jährigen war Krebs die häufigste natürliche Todesursache. 2010 erlagen 192 Kinder einem Krebsleiden; 16,5% aller gestorbenen Kinder dieser Altersgruppe. Im Jahr 2010 wurden bundesweit 1483992 an Krebs erkrankte Patientinnen (674522) und Patienten (809430) im Krankenhaus vollstationär aufgenommen und entlassen. 39,4% dieser Patientinnen und Patienten waren zwischen 25 und 65 Jahre alt. Die häufigste Diagnose bei den Frauen war in 140337 Fällen eine Krebserkrankung der Brust. Bei den Männern war der häufigste Grund für einen stationären Krankenhausaufenthalt ein Lungen- und Bronchialkrebs mit 127567 Fällen.

Am 16. Juni 2008 hat in Deutschland das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft (http://www.krebsgesellschaft.de/), der Deutschen Krebshilfe (http://www.krebshilfe.de) und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (http://www.tumorzentren.de/) den Nationalen Krebsplan (vgl. Bundesministerium für Gesundheit 2008) initiiert.

Ziel ist es die Aktivitäten aller an der Krebsbekämpfung Beteiligten wirksamer aufeinander abzustimmen und ein zielgerichtetes Vorgehen zu forcieren. Hierzu wurde die zielgerichtete Bearbeitung von vier Handlungsfeldern[23] mit insgesamt 13 Zielen und Teilzielen im Nationalen Krebsplan empfohlen. Ein Ziel ist es die Kommunikationskompetenzen für Gesundheitsberufe in der Aus-, Weiter- und Fortbildung in der onkologischen Versorgung zu verbessern:

Im Handlungsfeld 4: Stärkung der Patientenorientierung des Nationalen Krebsplans heißt es:

Ziel 12a: „Alle in der onkologischen Versorgung tätigen Leistungserbringer verfügen über die notwendigen kommunikativen Fähigkeiten zu einem adäquaten Umgang mit Krebspatienten und ihren Angehörigen: - In der Aus-, Weiter- und Fortbildung der Gesundheitsberufe wird die Vermittlung adäquater Kommunikationskompetenzen verbessert. Die Kommunikationsfähigkeiten werden im Rahmen der Qualitätssicherung laufend überprüft und trainiert“ (Bundesministerium für Gesundheit 2008, S.2ff.).

Für das Masterclass Modul lässt sich schlussfolgernd daraus konstatieren, die Kommunikationskompetenz für Pflegefachkräfte auch grenzüberschreitend im Rahmen dieser Fortbildungsmaßnahme zu trainieren.

Niederlande

Ebenfalls einen Anstieg der Krebserkrankungen zeigen Daten aus dem niederländischen Krebsregister (NKR): „Im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts stieg die Zahl der Krebs-Patienten pro Jahr von 70300 auf 95500 pro Jahr. Bei Brust-, Haut-, Darm-, Lungen-und Prostatakrebs lag die Steigerung bei 36%. Im Jahr 2010 gab es 12800 Menschen mit Krebs in den Niederlanden, im Jahr 2000 waren es 6000. Das ist eine Steigerung von 113%. In zehn Jahren gab es auch einen starken Anstieg von 79% bei der Anzahl der Frauen mit Lungenkrebs [...]. Die Zahl der Menschen mit Krebs im Alter von 85 Jahren und älter steigt am schnellsten. In dieser Altersgruppe sind besonders häufig Patienten mit Haut,- Darm- und Brustkrebs. Menschen zwischen 65 und 85 Jahren haben oft Darm-, Lungen-und Prostatakrebs. Personen jünger als 65 Jahre erkranken häufig an Brustkrebs gefolgt von Haut-und Lungenkrebs.[24]

Belgien

Das Nationale belgische Krebsregister[25] veröffentlichte im Frühjahr 2011 Statistiken für den Zeitraum 2004 bis 2008. Im Laufe des Lebens erkrankt jeder dritte Mann und jede vierte Frau an Krebs - Tendenz steigend. »2008 waren in Belgien 60000 Menschen an Krebs erkrankt, in 20 Jahren werden es 80000 pro Jahr sein«.

Onkologische und palliative Versorgungssysteme in Deutschland und in der Euregio Maas-Rhein:

In Deutschland besteht ein 3-Stufen Modell der interdisziplinären onkologischen Versorgung.[26] Während die Organkrebszentren auf ein Organ oder ein Fachgebiet spezialisiert sind, erstrecken sich die Onkologischen Zentren auf mehrere Organe oder Fachgebiete. Die Onkologischen Spitzenzentren legen darüber hinaus ihren Schwerpunkt vor allem auf Forschung und Lehre. Das 3-Stufen-Modell wird häufig in Pyramidenform dargestellt (siehe Abb. 5).

Abb. 5: 3-Stufen-Modell der onkologischen Versorgung in Deutschland

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Deutsche Krebsgesellschaft, Online im Internet unter http://www.krebsgesellschaft.de/wub_zertifizierte_zentren_info,120890.html (Zugriff am 20.03.2012).

Die Organzentren stellen die breite Basis dar, die möglichst flächendeckend für eine spezifische Tumorentität wie für Brust-, Darm-, Haut-, Lungen-, Prostata-, Pankreas- und gynäkologische Krebserkrankungen umgesetzt werden. Während die Onkologischen Zentren einen höheren Grad an Spezialisierung benötigen, da hier die Expertise für seltene Erkrankungen gebündelt wird und somit keine flächendeckende Verteilung erreicht werden kann und muss. Folgerichtig sind die Onkologischen Zentren mit ihrem spezialisierten Fokus noch weiter zentralisiert (vgl. WESSELMANN 2011).[27]

Im Allgemeinen lassen sich im Versorgungsgebiet der Euregio Maas-Rhein allgemeine und spezialisierte Versorgungsstrukturen für onkologische und palliative Erkrankungen unterscheiden[28], in denen Pflegefachkräfte tätig sind. Zur spezialisierten onkologischen Versorgungform gehört das beschriebene 3-Stufen-Modell. Ansonsten findet die allgemeine onkologische Versorgung innerhalb der allgemeinen stationären Versorgung, in Krankenhäusern oder im ambulanten Bereich durch Pflegedienste.

Ebenfalls unterschieden wird zwischen der allgemeinen und der spezialisierten Palliativversorgung. „Zu der allgemeinen Palliativversorgung gehört in erster Linie die kontinuierliche Versorgung durch Haus- und Fachärztinnen und -ärzte, Pflegedienste in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen (Seelsorgerinnen und Seelsorgern, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Psychologinnen und Psychologen, Therapeutinnen und Therapeuten) und den ambulanten Hospizdiensten. Aber auch die stationären Pflegeeinrichtungen und allgemeinen Krankenhäuser gehören dazu. Der überwiegende Teil schwerstkranker und sterbender Menschen wird in der Regel in der allgemeinen Versorgung betreut“ (Definition: Deutscher Hospiz- und PalliativVerband, http://www.dhpv.de, 23.03.2012.).

Zur spezialisierten Palliativversorgung gehören Stationäre Hospize, Palliativstationen und seit ihrer Einführung 2007 (§37b SGB[29] V und §132d SGB V) die spezialisierte ambulante Palliativversorgung. „Rund 10-15 % der Sterbenden benötigen eine spezielle Versorgung, so wird geschätzt“ (vgl. ebd.).

Die Beschäftigung von Pflegefachkräften erfolgt in der Regel im Rahmen eines vertraglich geregelten Arbeitsverhältnisses und ist zudem in die Arbeitsorganisation einer Institution eingebettet. Institutionen können dabei ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeeinrichtungen sein.

Zusammenfassung

„Krebserkrankungen waren, sind und werden auch in naher Zukunft eine der großen gesundheitlichen Herausforderungen innerhalb Europas bleiben. Zirka 1,5 Mio. Menschen der EU erkranken, ca. 750000 sterben jährlich an einer Krebserkrankung. Die Zahl der krebsbedingten Todesfälle wird sich aufgrund des demographischen Wandels von dem in ähnlicher Weise alle Länder der EU betroffen sind, in den nächsten Jahren noch erhöhen“ (vgl. WEDDING et. al. 2006, S. 2563–2581). Der Bedarf an spezialisierten Pflegefachkräften in der onkologischen Pflege wird weiter ansteigen. Hierzu bedarf es eines entsprechenden Angebots an grenzüberschreitenden Bildungskonzepten und Qualifizierungsmaßnahmen, sowohl im onkologischen als auch im palliativen Bereich.

2 Kompetenzorientierter Hintergrund

2.1 Qualifizierung von Pflegefachkräften in der Onkologie (EONS) als Referenzrahmen

Welche gemeinsame fachliche Bildungsbasis könnte die Anschlussfähigkeit des Moduls für die Teilnehmer aus den Ländern der Euregio Maas-Rhein sichern? Als gemeinsamer Referenzrahmen, in denen sich sowohl onkologische als auch palliative Inhalte in Europa finden, wurden 2 Lehrpläne ausgewählt:

1) Der Lehrplan für Pflegekräfte in der Onkologie der European Oncology Nursing Society (European Oncology Nursing Society 2005b).
2) Der EONS Lehrplan für Krebserkrankungen bei älteren Menschen (European Oncology Nursing Society 2006b).

Nationale Bildungsträger können ihre Kursangebote durch die European Oncology Nursing Society (EONS) akkreditieren lassen (vgl. WECHT 2008, S.3). Die Akkreditierung erfolgt seit 2007 entweder auf der Basis des EONS Cancer Nursing Curriculum 2005 oder des EONS Cancer in Older People Curriculum 2006. Ersteres entspricht vom Umfang und den Inhalten her den deutschen landesrechtlich geregelten Weiterbildungs- und Prüfungsordnungen und kann auch Vorbild für deren Novellierungen sein. Bildungsanbieter und ihre Kunden müssen nach WECHT (ebd.) allerdings beachten, dass mit den Anforderungen für eine EONS-Akkreditierung „zwar ein europäisch länderübergreifender Rahmen formuliert ist, der jedoch keinesfalls einem Landesrecht übergeordnet ist. Die Anforderung der EONS sind vor allem kein EU-Recht“ (ebd. S.4).

Beide Curricula können den Referenzrahmen für das Masterclass Modul als „kleinster gemeinsamer Nenner“ auf europäischer Ebene für die anspruchsvolle und fachpraktische Tätigkeit der Pflegefachkräfte bilden:

„Die pflegerische Versorgung krebskranker Menschen und die Begleitung ihrer Angehörigen ist eine besondere Herausforderung für Pflegende. Im Umgang mit onkologischen Patienten zeigt sich ein erheblicher und stetig wachsender Beratungs- und Schulungsbedarf. Dies erfordert neben den speziellen und anspruchsvollen fachpraktischen Tätigkeiten ein hohes Maß an kommunikativer, psychosozialer und pädagogischer Kompetenz. Eine Spezialisierung für Pflegefachkräfte in der Onkologie z.B. in Form einer Fachweiterbildung[30] ist heute mehr denn je erforderlich“ (vgl. BÄUMER et.al. 2008, S. 49.).

Verortung der onkologischen Weiterbildung

Weiterbildungen in der onkologischen Pflege gibt es in 16 von 20 Mitgliedsländern der Europäischen Union. Ihre Dauer reicht von 6 bis zu 24 Monaten und von 40 bis 800 Unterrichtsstunden. Die EONS – Leitlinie für onkologische Weiterbildung dient in 18 Ländern in der einen oder anderen Form als Leitlinie (GLAUS 2001 nach FOUBERT. In: BÄUMER 2008, S. 7). Nach FOUBERT (Präsident der EONS 2003-2005 – Online im Internet unter http://www.cancernurse.eu Zugriff am 12.03.2012) befindet sich die Weiterbildung in einem stetigen Wandel. Veränderungen der Kurse in der Onkologiepflege sind u.a. „mehr Inhalte der Palliativpflege“ (ebd.).

In Deutschland gibt es seit Anfang der 90er Jahre zweijährige berufsbegleitende Fachweiterbildungen für Pflege in der Onkologie. Die Weiterbildungsrichtlinien für die Pflege in der Onkologie nach Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)[31] stehen inhaltlich in engem Bezug zu dem „Aufbau Lehrplan für Pflegekräfte in der Onkologie von EONS“ der European Oncology Nursing Society, der 1990 von der European Oncology Nursing Society (EONS)[32] im Auftrag der Europäischen Union (EU) erarbeitet wurde. Die EU schlug damals im Rahmen ihrer Kampagne „Europa gegen den Krebs“ (Europe Against Cancer, EAC; 1987 bis 1989) vor, dass „jeder Mitgliedstaat den speziellen Charakter der Onkologie anerkennen solle“, und im Bereich der Onkologie die Aus- und Weiterbildung von Pflegekräften gefördert werden sollten. 1991 einigten sich onkologische Pflegeexperten aus verschiedenen europäischen Ländern und Vertreter nationaler Behörden auf die Kursinhalte und die Umsetzung des Basislehrplans für den Aufbaukurs für Pflegekräfte in der Onkologie. Im Jahr 2005 veröffentlichte die EONS den modifizierten „Aufbau-Lehrplan für Pflegekräfte in der Onkologie von EONS, 2005[33] (European Oncology Nursing Society, 2005b). Der Aufbau-Lehrgang ist bausteinartig gestaltet und bietet 8 Einheiten (Module). Jedes Modul bietet ein unabhängiges Schulungsprogramm mit Inhalten und Lernzielen (Abb. 6). Diese Lerneinheiten können entweder zusammen oder einzeln absolviert werden. Jeder Einheit werden in einer Übersicht „Lernziele“ und „praktische Kompetenzen“ zugeordnet (ebd., S 15-22). Bei der ausführlichen Darstellung zu jeder Einheit findet sich eine „Zusammenfassung“, „Lernziele“ (in „Fachwissen“ und „praktische Kompetenzen“ differenziert), „Inhalt“, „Lehr- und Lernmethoden“, „Bewertungsmethoden“, und ein „Literatur- und Quellenverzeichnis“ wieder (ebd., S. 23ff.).

Die Gesamtlänge des Kurses beträgt 40 Wochen bzw. 1200 Stunden[34] bei 30 Unterrichtsstunden pro Woche[35].

Abb. 6 : Aufbau Lehrplan für Pflegekräfte in der Onkologie (2005b) - 8 Einheiten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: European Oncology Nursing Society 2005b, S.13. Deutsche Übersetzung.

Die Ausbildungsziele des EONS-Lehrgangs sind (European Oncology Nursing Society 2005b, S.12):

1. Förderung des Bewusstseins, dass onkologische Pflege eine Spezialisierung im Rahmen der medizinischen Versorgung in Europa darstellt,
2. Bereitstellung eines praxisorientierten Rahmens für Ausbilder und Leiter zur Förderung eines Aufbaukurses für onkologisches Pflegepersonal und dessen berufliche Entwicklung,
3. Förderung von Wissen, Verständnis und praktischen Fähigkeiten des onkologischen Pflegepersonals, um die medizinische Versorgung von Krebspatienten zu verbessern,
4. Befähigung des Pflegepersonals, einen Beitrag im Rahmen eines multidisziplinären Teams zur Krebsbehandlung für Forschung, Betreuung und Praxis zu liefern,
5. Förderung der Entwicklung von strategischen Fähigkeiten im Rahmen der Krebsbehandlung (vgl. BÄUMER 2008, S.5).

„Um an einem Kurs teilnehmen zu können muss eine Pflegekraft den ersten Abschluss als Pflegekraft gemäß Richtlinie 77/452/EEC der Europäischen Kommission[36] (nachfolgend durch die Richtlinie 89/595/EEC des Rats[37] abgeändert) oder vergleichbarer Regelungen in anderen Ländern erreicht haben. Es wird empfohlen, dass die Teilnehmer nach ihrem Abschluss als Pflegekraft mindestens ein Jahr lang entweder in einem allgemeinen oder onkologischen Umfeld Erfahrungen gesammelt haben. Wenn der Kurs nur auf Teilzeitbasis durchgeführt wird, muss die Pflegekraft für die Zeit des Kurses in der Pflege und Betreuung von Krebspatienten und deren Familien tätig sein“ (European Oncology Nursing Society 2005b, S.12).

Interkulturelle Kompetenz im Aufbau-Lehrplan für Pflegekräfte in der Onkologie von EONS, 2005 (vgl. European Oncology Nursing Society 2005b)

Der Aufbau-Lehrplan für Pflegekräfte in der Onkologie (2005b) ist der Rahmen für die zukünftige Entwicklung der Ausbildung und die Mitglieder von EONS werden angehalten, ihn entsprechend anzupassen und ihren jeweiligen professionellen Erfordernissen an onkologische Pflegekräfte in ihrem Land anzugleichen (vgl. ebd., S.6). Wenn die „Interkulturelle Kompetenzentwicklung“ im Vordergrund des zu entwickelnden Moduls steht, dann ist zunächst die Frage: Wie wird die Interkulturelle Kompetenzentwicklung in dem Lehrplan von EONS als Referenzrahmen berücksichtigt? Um diese Frage einer Beantwortung zuzuführen, wurde das pdf. Dokument „Aufbau-Lehrplan für Pflegekräfte in der Onkologie von EONS, 2005“ nach den Stichworten „Interkulturelle Kompetenz“ und „Kultur“ durchsucht: Die Suche nach dem Stichwort „Interkulturelle Kompetenz“ ergab keine Treffer. Die Suche nach dem Stichwort „Kultur“ ergab insgesamt 10 Treffer. In der Tab. 1 wurden die jeweiligen Treffer mit Quellenangabe zitiert und die entsprechenden Obergliederungspunkte und Untergliederungspunkte angegeben:

Tab. 1 : Stichwortsuche "Interkulturelle Kompetenz" im „Aufbau-Lehrplan für Pflegekräfte in der Onkologie von EONS, 2005“ <wird fortgesetzt>

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: European Oncology Nursing Society 2005b. Stichwortsuche in der Deutschen Übersetzung.

Konklusion:

Der Kulturbegriff wird insgesamt 10x[39] im EONS Lehrplan erwähnt. Einleitend in der „Philosophie des Lehrplans“ als auch in „Lernziele und Kompetenzen für die Praxis“ findet das Wort „Kultur“ Erwähnung - insbesondere in den „Rahmenbedingungen der onkologischen Pflege“. So sollen in der zitierten Philosophie des Lehrplans die onkologischen Pflegekräfte in der Lage sein, [...] „ein therapeutisches Umfeld zu schaffen, das den Patienten und deren Familien ermöglicht, ihre Bedürfnisse auszudrücken, und in dem diesen Bedürfnissen mit dem Feingefühl für die jeweilige Kultur begegnet wird.[40]

Inhaltlich nicht näher bestimmt ist der Begründungsrahmen, welches Kulturverständnis der Curriculumkonstruktion zugrunde liegt. Des Weiteren findet sich im Curriculum kein berufspädagogisches Konzept, auf dessen Grundlage die Curriculumkonstruktion entwickelt wurde. Ausdrücklich findet sich die (bereits erwähnte) Aufforderung an die Mitglieder von EONS, den Lehrgang als Rahmen für die zukünftige Entwicklung der Ausbildung „entsprechend anzupassen und ihren jeweiligen professionellen Erfordernissen an onkologische Pflegekräfte im eigenen Land anzugleichen“ (vgl. ebd., S.6).

Arbeitsimpulse:

(1) Für ein onkologisches und palliatives Modul für Pflegefachkräfte in der Euregio Maas-Rhein kann eine Anpassung bzw. spezifische Modulkonstruktion notwendig sein, wenn die Modulteilnehmer aus verschiedenen Ländern, aus einem gemeinsamen Versorgungsgebiet, in einem Lehr- und Lernraum in Interkation treten
(2) Wenn das Learning Outcome[41] /Lernergebnis die Entwicklung interkultureller Kompetenzen sein soll, so bedarf es zunächst einmal einer grundlegenden wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Begriff der „interkulturellen Kompetenz“. Wissenschaftliche Erkenntnisse, sowohl aus der interkulturellen Kompetenzforschung als auch berufspädagogischer Konzepte zur „Interkulturellen Kompetenz“, sind als Begründungsrahmen für eine Modulkonstruktion zunächst zusammenzuführen
(3) Wenn die Förderung Interkultureller Kompetenzen bereits im Lehrplan der EONS enthalten ist, so ist eine „ergänzende Modulkonstruktion“ aus These 1+2 wissenschaftlich zu begründen.

EONS-Lehrplan für Krebserkrankungen bei älteren Menschen (

Ein weiterer curricularer Referenzrahmen ist der Lehrplan für Krebserkrankungen bei älteren Menschen der EONS (vgl. European Oncology Nursing Society 2006a[42]). Er wurde in Anlehnung an das Modell des Basis-Lehrplans der EONS für Pflegekräfte in der Onkologie 2005 (3. Auflage), entwickelt. „Der EONS-Lehrplan für Krebserkrankungen bei älteren Menschen hat eine erweiterte Zielgruppe: er stellt ein Lernangebot dar sowohl für Pflegende, die ältere Menschen versorgen (Ambulante Pflegekräfte, Altenpflegekräfte etc.), als auch für spezialisierte onkologische Pflegekräfte. In diesem Lehrplan wird eine große Bandbreite an Themen bezüglich der Pflege älterer krebskranker Menschen behandelt, um die Lernbedürfnisse beider potenzieller lernenden Gruppen anzugleichen. Es handelt sich hier um einen Basis-Lehrplan von kürzerer Dauer und mit weniger ECTS-Punkten als beim Basis-Lehrplan für Pflegekräfte in der Onkologie. Nach Abschluss des EONS-Lehrplans für Krebserkrankungen bei älteren Menschen können die Teilnehmer anschließend den Basis-Lehrplan für Pflegekräfte in der Onkologie absolvieren“ (vgl. Deutsche Übersetzung EONS-Lehrplan für Krebserkrankungen bei älteren Menschen 2006b, S. 10ff.). „Der EONS Lehrplan für Krebserkrankungen bei älteren Menschen bietet den Lernenden eine fundierte Wissensgrundlage, um den Basis-Lehrplan in onkologischer Pflege meistern zu können und entwickelt Wissen und Fertigkeiten der Lernenden im Umgang mit älteren krebskranken Menschen - eine wichtige Priorität in der onkologischen Pflege“ (vgl. ebd., S.11).

Struktur, Länge und Art der Ausbildung: Der EONS-Lehrplan für Krebserkrankungen bei älteren Menschen ist ein modularisierter Rahmenlehrplan, der aus 5 Modulen besteht, die zusammen als kompletter Kurs oder als unabhängige Module absolviert werden können. Der Kurs beinhaltet praktische sowie theoretische Elemente. Die Gesamtlänge des Kurses beträgt 300 Stunden und entspricht 15 ECTS-Punkten. Die Lernziele und Kompetenzen sind definiert, so dass die Benutzer des Rahmenlehrplans die entsprechenden akademischen Punkte auf institutioneller Ebene beantragen können. Jedes Modul enthält ein eigenständiges Seminarkonzept mit Inhalt, Einschätzung der Lernziele und Kompetenzen für die Praxis. Zwei der Module finden als Fernlehrgang statt, die anderen drei werden in einem Zeitraum von drei Monaten als Präsenzseminare angeboten. In jedem Modul wird eine kleinere Arbeit angefertigt, die in eine umfangreichere Arbeit in Form eines Portfolios integriert wird, um den Lernfortschritt der Lernenden über den gesamten Kurs zu zeigen.

Praktika: Pflegende aus dem onkologischen Bereich sollten ein Praktikum auf einer geriatrischen Station oder in einem Pflegeheim, und Pflegende von allgemeinen oder geriatrischen Stationen ein Praktikum auf einer onkologischen Station absolvieren, um die Lernerfahrung zu festigen. Pflegende mit entsprechenden Klinikerfahrungen sollten als Praxisanleiter/Mentoren den Praktikanten zugeteilt werden.

In der Abb. 7 ist das Ausbildungsrahmenwerk des EONS-Lehrplans für Krebserkrankungen bei älteren Menschen in der Deutschen Übersetzung dargestellt (European Oncology Nursing Society 2006b).

Abb. 7 : Ausbildungsrahmenwerk des EONS-Lehrplans für Krebserkrankungen bei älteren Menschen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: European Oncology Nursing Society 2006b, S.13. Deutsche Übersetzung.

Aufnahmevoraussetzungen: Um an dem Kurs teilnehmen zu können, muss eine Pflegekraft den ersten Abschluss als Pflegekraft gemäß der Richtlinie 77/452/EEC der Europäischen Kommission (nachfolgend durch die Richtlinie 89/595/EEC des Rates abgeändert) oder vergleichbarer Regelungen in anderen Ländern erreicht haben. Empfehlenswert ist eine mindestens einjährige Berufserfahrung nach der Ausbildung. Wird der Kurs auf Teilzeitbasis durchgeführt, muss die Pflegende in der Pflege älterer krebskranker Menschen und ihrer Familien tätig sein“ (vgl. ebd. S. 14).

Die Suche nach dem Stichwort „Interkulturelle Kompetenz“ ergab keine Treffer. Die Suche nach dem Stichwort „Kultur“ ergab insgesamt 9 Treffer. Die jeweiligen Treffer wurden mit Quellenangabe zitiert und die entsprechenden Obergliederungspunkte und Untergliederungspunkte angegeben (Tab. 2):

Tab. 2 : Stichwortsuche "Interkulturelle Kompetenz" EONS-Lehrplan für Krebserkrankungen bei älteren Menschen (European Oncology Nursing Society 2006b) <wird fortgesetzt>

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Konklusion: Es finden sich Elemente, die im Zusammenhang mit dem Kulturbegriff genannt werden, im Curriculum inhaltlich wieder. Wenn die interkulturelle Kompetenz als lebenslanges Lernen verstanden wird und die Teilnehmer aus den Ländern der Euregio Maas-Rhein kommen bleibt die Frage, ob das Modul für onkologische und palliative Pflege eine sinnvolle Ergänzung zu den hier vorgesellten EONS Curricula darstellen kann. Als Referenzrahmen bieten die Curricula zumindest länderübergreifende Anerkennungs- und Anschlussmöglichkeiten auf fachlicher Ebene für das Modul.

2.2 Curriculare Elemente und Empfehlungen für den Bereich Palliative Care für Pflegende als Orientierungsrahmen

Für den Bereich Palliative Care für Pflegende ließ sich nach einer ersten Literaturrecherche kein gemeinsames Basiscurriculum auf europäischer Ebene identifizieren. Von der European Asscociation for Palliative Care wurde ein Leitfaden für die Palliativpflege Bildung in Europa „ A Guide to the Development of Palliative Nurse Education in Europe“ im Jahr 2004 herausgegeben (vgl. De Vlieger M. et. al. 2004), in dem sich Ansätze zur Standardisierung eines europäischen Curriculums für die palliative Ausbildung in Europa finden. Der Leitfaden wurde mit Hilfe von Feedback Bögen von Palliative-Care Pflegefachkräften aus Europa erstellt. Das Ergebnis, so die 4 Autoren aus Belgien, Spanien, Irland und der Schweiz, kann genutzt werden für die Entwicklung von Bildungsprogrammen in Europa im Rahmen der palliativen Pflege (vgl. ebd., S.8ff.).

Auf internationaler Ebene wurde von der International Society of Nurses in Cancer Care (ISNCC) (2002) ein “core curriculum for palliative nursing“ herausgegeben.[43] Die ISNCC wurde im Jahr 1984 gegründet und ist ein Zusammenschluss von nationalen und internationalen Gesellschaften der Krebskrankenpflege, Institutionen im Kontext von Krebserkrankungen sowie Einzelmitgliedern, die sich mit den Themen der onkologischen Pflege, Ausbildung und Pflegeforschung beschäftigen. Weltweit repräsentiert die ISNCC dadurch ca. 60000 Pflegende. Die Vision der ISNCC ist „to be the voice of cancer nursing in the international arena“ (zit. n. Wylegalla 2011 In: Forum Onkologische Pflege 2011, S.9).

Da kein einheitlicher curricularer[44] Referenzrahmen in Palliative Care auf europäischer Ebene gefunden wurde, fand keine Schlagwortsuche zum Begriff der „Interkulturellen Kompetenz“ statt. Anzumerken ist, dass sich palliative Inhalte in dem Basiscurriculum der EONS (2005) und dem Curriculum für ältere krebserkrankte Menschen EONS (2006) wiederfinden. In Deutschland werden für Pflegekräfte der Palliativ- und Hospizpflege Palliative Care Kurse angeboten. Zum Beispiel der vom Deutschen Hospiz- und PalliativVerband und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin empfohlene Basiscurriculum Kurs Palliative Care (Kern, Müller, Aurnhammer 2010) mit 160 Stunden.[45] Die Fachweiterbildungskurse für die Pflege in der Onkologie erfüllen diese Vorgaben ebenso, da sie Pflege in palliativen Situationen genauso thematisieren (vgl. WECHTER 2008, S. 5).

Zusammenfassung:

Das zu entwickelnde onkologische und palliative Modul für die Euregio Maas-Rhein kann an bestehende nationale und internationale Curricula anknüpfen:

Im Bereich der onkologischen Pflege:

- Der Lehrplan für Pflegekräfte in der Onkologie der European Oncology Nursing Society (EONS, 2005) könnte den gemeinsamen curricularen Referenzrahmen für den Bereich der onkologischen Pflege bilden.
- EONS-Lehrplan für Krebserkrankungen bei älteren Menschen (European Oncology Nursing Society 2006b)
Im Bereich der palliativen Pflege:
- Im Bereich der palliativen Pflege in der Onkologie liegt ein internationales palliatives Curriculum “core curriculum for palliative nursing” der Society of Nurses in Cancer Care (ISNCC) vor.
- Ergänzend wird auf die Empfehlungen der von der Europäischen Gesellschaft für Palliative Care herausgegebenen „A Guide to the development of Palliative Nurse Education in Europe“ für die Gestaltung des Moduls verwiesen.
- Basiscurriculum Palliative Care (Kern, Müller, Aurnhammer 2010) für Deutschland

Zu hinterfragen ist, in wie weit fachliche Lehrinhalte auf das zu bestimmende Lehrziel der Interkulturellen Kompetenz bedeutsam erscheinen, und wie ein möglicher Lehr – Lernprozess anhand möglicher theoretischer Modelle gestaltet werden kann.

Um diese Frage einer Beantwortung zuzuführen bedarf es einer theoretischen Auseinandersetzung mit der theoretischen Konstruktion der Begriffe der „Kultur“, der „Interkulturellen Kompetenz“ und theoretischer Modelle im Rahmen der allgemeinen interkulturellen Kompetenzforschung und der Pflegedidaktik.

3 Theoretische Konstruktion Interkultureller Kompetenz

Allgemeiner Teil

3.1 Begriffliche Grundlagen

3.1.1 Kulturbegriff

Das Wort „Kultur“ stammt aus dem Lateinischen und wird abgeleitet vom Verb ,colere‘, was so viel wie pflegen, bebauen, bearbeiten und bewohnen bedeutet und entspricht dem lateinischen Substantiv cultura bzw. cultus, was im Deutschen die Bedeutung ,Pflege‘ aufweist (vgl. LÖWITSCH 1989, S.19). „Die ursprüngliche Bedeutung von Kultur ist also die Bearbeitung der Natur durch den Menschen nach Zwecken, die der Mensch setzt. [...] Der Mensch erhebt sich so über seinen rein natürlichen Zustand durch die Betätigung geistiger Kräfte, indem er Zwecke denkt und diese gedachten Zwecke nach reflexiver Abwägung und Kalkulierung seiner natürlichen Kräfte im Umgang mit der Natur und natürlichen Umwelt zu verwirklichen sucht. Die genutzten geistigen Kräfte sind dabei den rein natürlichen Kräften, der reinen Natur fremd, es liegt also eine Art Entfremdung vor: Insofern ist jede Kulturhandlung ein Entfremdungsprozess der Natur“ (ebd., S.19). „Kultur ist kein Bereich, der anderes als Nichtkultur ausgrenzt, sondern sie ist ein Bereich, der alles durch Menschen geistig Geschaffene umfasst“ (ebd., S. 25). Das Verhältnis von Natur und Kultur beschreibt HANSEN (2003, S.29) als ein „Sowohl-Als --Auch; es ist keine Addition, sondern eine Interaktion. Es ist das Verhältnis von Material und Ausführung.“ Durch Lernen, durch Außenstimulanzien kommt Kultur zustande (vgl. ebd., S. 30). „Das Modell von natürlichem Material und kultureller Formung geht von einer Interaktion zwischen Natur und Kultur aus“ [...] (ebd.). Kultur ist etymologisch als das, was von Menschen geschaffen und gepflegt wird auszuweisen. Der verwendete Pluralbegriff Kulturen verweist darauf, dass sich unterschiedliche Menschengruppen vor allem durch ihre kulturelle Andersartigkeit voneinander abheben (vgl. HEFFELS 2003, S.67).

Der Kulturbegriff sowie dessen Inhalt beziehen sich immer auf ein Kollektiv z.B. eine Gruppe, eine Organisation, eine Region, ein Land, internationale Vereinigungen. Der Kulturbegriff umfasst nicht das Visionäre als ein ideell Gedachtes, sondern die faktische Kraft des Normativen, d.h. all dessen, was ein Kollektiv wertschätzt und lebt und bei Nichteinhaltung sanktioniert. [...] Jedes Kollektiv bildet seine eigene Kultur aus und beeinflusst hierüber das Handeln seiner einzelnen Mitglieder“ (vgl. HEFFELS 2010, S. 57-58). [...] „Eine Person wird in eine Kultur, bestehend aus Moralvorstellungen (z.B. was richtig oder falsch ist), technischen Möglichkeiten (z.B. Internet, Handy), Vorstellungen vom guten Leben (z.B. schön sein, reich sein) in ein bestehendes Gesellschaftssystem innerhalb einer bestimmten Region und Familie hineingeboren. In der Ursprungsfamilie erlebt und erfährt der Einzelne das, was in dieser Ursprungsfamilie gelebt und gepflegt wird, z.B. die Regeln, nach denen gesprochen, gegessen und miteinander gelebt wird. Diese kulturelle Primärerfahrung wird durch kulturelle Sekundärerfahrung außerhalb der Familie erweitert. Für den Menschen bedeutet dies, dass er immer Mitglied unterschiedlicher Kulturen ist“ (ebd., S.58-59). Die Belgier, die Deutschen, die Niederländer gibt es nicht (vgl. BOLTEN 2007, S.25). Es gibt allenfalls Millionen belgische, deutsche und niederländische Individuen, [...] „die jeweils über eine gemeinsame Sprache, teilweise auch über ähnliche Sozialisations- und Bildungswege etc. verfügen, die aber als Individuen durchaus auch vollkommen „untypisch“ sein können (und damit letztlich erst bewirken, dass Kulturen sich hinsichtlich der akzeptierten Werte, Verhaltensweisen etc. verändern)“ (vgl. BOLTEN, 2007, S. 25).

„Die Ausbildung einer gruppenbezogenen Verhaltens- und Empfindensdetermination mit Ausprägung eines kollektiven Sinn- und Denkstils lassen sich entweder auf soziale Interaktionsprozesse, Kulturismus oder einer genetischen Determination, den sog. Biologismus, zurückführen. Dieses allgemein als „Anlage – Umwelt – Problem“ bekannte Phänomen zeichnet den Menschen als Bewohner mindestens zweier Welten aus. Einerseits als Naturwesen und andererseits als historisch-soziales Gemeinwesen.[46] Ferner kann der Mensch handeln, d.h. er kann das ihm Vorgegebene, in einer sog. Dritten Welt, überprüfen und hierdurch das ihm Vorgegebene bestätigen oder verwerfen. Dieses als Handeln zu Bezeichnende steht als Produkt aktiver Verstandes- oder Vernunftleistung dem oben genannten deterministischen Verhalten entgegen. Kultur ist hiernach zunächst als ein von Menschen historisch Entstandenes und ihm Vorgegebenes, in der sozialen Welt Anerkanntes, Gelebtes, Ordnendes und für den Einzelnen und die Gemeinschaft Verbindliches und Verbindendes zu bestimmen“ (vgl. WUKETITIS, 1990, S. 7-21.In: HEFFELS 2003, S. 67). [...] „Kultur ist als etwas der Natur Entgegengesetztes zu verstehen, was der Mensch geschaffen hat und pflegt“ (LÖWITSCH 1989, S.24. In: HEFFELS 2003, S. 68). „Die theoretische Bearbeitung der Natur geschah und geschieht [...] aus zwei Motiven heraus – sie wurden in der Antike Zweck und Sinn genannt. Diesen beiden Motiven lassen sich zwei Arten menschlicher Aktivität zuordnen. [...] Es handelt sich um das Schaffen und um das Herstellen auf der einen Seite und um das Handeln im engeren Sinne auf der anderen Seite, um poiesis und praxis (LÖWITSCH 1989, S.42). „In Anlehnung an Aristoteles kann das, was im weitesten Sinne Kultur[47] auszeichnet, in drei nur analytisch trennbare, faktisch aber zusammenfallende Kulturbereiche getrennt werden.

(a) Theorie (cultura animi) Wissen, Sinn und Glauben: bezieht sich auf das durch Verstandes- und Vernunfttätigkeit des Menschen Geschaffene.
(b) Poiesis/Herstellen: bezieht sich auf alle Technologien und die Technik der herstellenden Handlungsbereiche menschlicher Tätigkeit, und beinhaltet einerseits eine Zweck-Mittel-Relation und andererseits steht dieser Bereich für den Grad der erreichten Zivilisation einer Gesellschaft.
(c) Praxis/faktische Normativität: bezieht sich auf das sittliche rechtmäßige Handeln und beinhaltet die Art und Weise des Umgangs mit sich und anderen Menschen“ (LÖWITSCH 1989, S. 18-26. In: HEFFELS 2003, S.68).

Kultur ist „alles, was der Mensch in Bearbeitung der Natur geschaffen hat, auch in Bearbeitung seiner menschlichen Natur [...] und was er in erneuter Bearbeitung der Güter, die schon geschaffen worden sind, neuerlich geschaffen hat. [...] Kultur ist somit ein offener Inbegriff dessen, was die Menschen nicht schon von Natur als Anlage mitbekommen haben, sondern was sie durch ihre eigene geistige Schöpferkraft hervorgebracht haben und hervorbringen werden“ (LÖWITSCH 1989, S.24-25).

LÖWITSCH (1989, S.60) fasst den Kulturbegriff in fünf Verständnissen von Kultur zusammen:

1. „Kultur betrifft alles das, was der Mensch schafft: w as er mit seinem Geist, d.h. seinem Verstand und seiner Vernunft unter Zweckgedanken und Sinngedanken von poiesis und praxis schafft (=aktives Verständnis).
2. Kultur betrifft alles was der Mensch bestimmt. Gemeint ist alles das, was der Mensch geschaffen hat und was auf ihn zurückwirkt: der Stand von Techniken, Wissenschaften, [...] von gesellschaftlichen Institutionen, [...] allen Organisationsformen des Lebens usw. (=passives Verständnis).
3. Kultur betrifft alle Arten und Weisen, wie der Mensch lebt.“ (ebd. S. 60). Hiermit sind die kulturgemeinschaftlich bestimmten Formen und Möglichkeiten der Lebensführung gemeint (=modales Verständnis).
4. „Kultur betrifft alles das, womit der Mensch arbeitet. [...] Er arbeitet ständig mit Kultur und an ihr: Kulturprodukte werden Anlässe für ihre kulturelle Weiter- verarbeitung (=mediales Verständnis)“ (ebd.).
5. Kultur betrifft alles das, worüber der Mensch nachdenkt: worüber er auf wissenschaftliche, philosophische und religiöse (spirituelle - Küpper) Weise nachdenkt, um hinter den Zweck und Sinn seiner kulturschöpferischen Handlungen zu kommen. Er denkt nach, auch um dieses Handeln und mit ihm die Kulturentwicklung richtig und damit verantwortungsvoll steuern zu können (=kontemplatives Verständnis)“ (ebd.).

In diesen fünf Verständnissen von Kultur findet sich der Mensch „ständig in Auseinandersetzung mit Natur, mit der menschlichen Natur, mit den Mitmenschen, mit den Kulturprodukten und mit dem Übersinnlichen“ (ebd).

„Auf dem Weg über die Beschäftigung und Auseinandersetzung mit Kulturgütern kultiviert sich das Individuum selber. Es stellt eine Verbindung her zwischen Kulturgütern und sich selbst. Das Besondere dieser Verbindung ist, [...] es wird eine Brücke zwischen Individuum und Kulturgut d.h. Gegenstand: denn zusätzlich bezieht das Individuum die Kulturgüter auf sich: Die Kulturgüter werden in Bezug zu einer Seele (der des Individuums) gesetzt und bekommen dadurch einen Sinn“ (ebd., S. 72). Es findet als eine Synthese aus subjektiver Seele und dem objektiven geistigen Erzeugnis statt.[48] Kultur hängt somit sowohl am Subjekt als auch am Objekt (ebd.).

„In der Interkulturalitätsforschung bezieht sich der Begriff der Kultur nicht auf den sogenannten „Kulturbetrieb“ oder auf „Kulturgüter“ (von Goethes Faust über den Kölner Dom bis zur Wagner- Oper) auf „Hochkultur“ also-, sondern er bezeichnet im Sinne der modernen Kulturwissenschaften die soziale (oder: „kollektive“) Konstruktion der Wirklichkeit.“ (vgl. ERLL et. al. 2007, S.19). Es geht um die Frage: Wie richten sich bestimmte Gruppen von Menschen in ihrer jeweiligen Lebenswelt ein? Religiöse Überzeugungen, Umgangsformen, Konzept vom Verlauf der Zeit oder der Bedeutung des Raums, Werte und Normen sind kulturelle Konstrukte, die in einer uns fremden Kultur vollkommen anders aussehen können“ (ebd.).

Der Kommunikationswissenschaftler GERHARD MALETZKE gibt eine Kulturanthropologische Definition von „Kultur“ in seinem Buch Interkulturelle Kommunikation (1996):

„In der Kulturanthropologie ist Kultur im Wesentlichen zu verstehen als ein System von Konzepten, Überzeugungen, Einstellungen und Wertorientierungen, die sowohl im Verhalten und Handeln der Menschen als auch in ihren geistigen und materiellen Produkten sichtbar werden. Ganz vereinfacht kann man sagen: Kultur ist die Art und Weise, wie die Menschen leben und was sie aus sich selbst und ihrer Welt machen“

(MALETZKE 1996, S.16).

„Dort, wo man versucht, das ganze Spektrum sprachlich und begrifflich zu fassen, steigt man – bildlich gesprochen, aus dem Vollzug des Lebensalltags, das heißt aus dem naiv und unreflektiert gelebten Alltag heraus. Man steigt aus ihm heraus und tritt in Distanz zu ihm, man betrachtet ihn von einer anderen Warte oder Position aus, man beschaut ihn. Das griechische Wort für Betrachtung, Beschauung, Schau ist das Wort „theoria“. Jeder Versuch nun, das im Alltag gelebte Kulturselbstverständnis gedanklich sich klarzumachen und auf durchdachte Begriffe zu bringen, ist ein theoretischer Versuch. [...] Das Denken bleibt aber nicht auf der ersten Abstraktionsstufe, die bisher eingenommen wurde, stehen. Das Denken geht weiter: Es versucht, gedankliche Ordnungen herzustellen, es versucht, zu zergliedern (zu analysieren) und zusammenzufügen (zu synthetisieren) oder gedanklich erfasstes Isoliertes in einen Zusammenhang zu bringen (zu systematisieren). Diese Form des Denkens ist die nächste Stufe der Abstraktion: es handelt sich um die Ablösung der naiven theoretischen Reflexion (Theorie ersten Grades) durch die wissenschaftliche Reflexion. Mit Bezug auf diese Reflexion kann man auch von einer Theorie zweiten Grades sprechen“ (LÖWITSCH 1989, S.32-33).

Erweiterter vs. enger Kulturbegriff

Nach Bolten (2007, S.10) sind „Definitionen des Kulturbegriffs so zahlreich und vielfältig, dass man schon aus diesem Grund Erwartungen an eine verbindliche und „richtige“ Bedeutungsregelung enttäuschen muss: „Den“ allgemein gültigen Kulturbegriff gibt es nicht. Er unterscheidet aufgrund des etymologisch breiten Spektrums von „Kultur“ zwischen einem erweiterten und einem engen Kulturbegriff“ (ebd.) (Abb. 8).

Abb. 8 : Etymologie des Kulturbegriffs nach BOLTEN (2007)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: BOLTEN (2007, S.11)

„Abgeleitet aus dem lateinischen Verb colere fanden über die Vermittlung des französischen cultiver Zusammensetzungen mit dem Wortstamm kult- Eingang in das Deutsche, die hinsichtlich ihrer Bedeutungskontexte in vier deutlich voneinander abgrenzbare Gruppen eingeteilt werden können. Es handelt sich hierbei um 1. (be-)wohnen, ansässig sein, 2. pflegen, schmücken, ausbilden, wahren, veredeln, 3. bebauen, Ackerbau treiben und 4. verehren, anbeten, feiern 1. Während die Bedeutungszuweisung in der Variante (4) verehren, anbeten, feiern relativ eindeutig in Wortverbindungen mit dem Grund- oder Bestimmungswort „kult“ realisiert ist (Kultusministerium, Starkult, Kultfilm, Kultfigur, kultig), werden die drei erstgenannten Bedeutungen im Deutschen undifferenziert mit dem Grund- oder Bestimmungswort „Kultur“ belegt. Das jedoch Nationalkultur, Kulturraum (1) mit Geisteskultur, Kulturbanause, „Kunst“, Kulturgut, Kulturtasche (2) oder mit Bakterienkultur, Kulturpflanze, Kulturflüchter (3) in keinem unmittelbaren Sinnzusammenhang stehen, liegt auf der Hand. Offenkundig sind indes Unterschiede in Bezug auf die Breite der jeweiligen Bedeutungsspektren: während der lebensweltliche (1) und der im weiteren Sinne naturbezogene Kulturbegriff (3) jeweils auf sehr unterschiedliche und breit gefächerte Gegenstandsbereiche verweisen, verfügen die auf hochkulturelle (2) und kultbezogene Aspekte (4) verweisenden Kulturbegriffe auf eher enge Bedeutungsspektren wie Kultiviertheit, Kunst und Religion bzw. deren säkularisierte Kultformen“ (vgl. ebd., S.10ff.).

Zusammenfassend kann nach BOLTEN (2007) so zwischen einem engen und erweiterten Kulturbegriff unterschieden werden: Der enge Kulturbegriff („hochkulturelle“) als der „geschlossene“ bzw. räumlich fixierte Kulturbegriff und der erweiterte Kulturbegriff als lebensweltlich orientierter Kulturbegriff bzw. sozial fixierter Kulturbegriff (vgl. ebd.).

Geschlossener vs. offener Kulturbegriff

BOLTEN (2007) sieht die Notwendigkeit, den erweiterten Kulturbegriff aus zwei sehr unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten und hier wiederum zwischen einem geschlossenen Kulturbegriff und einem offenen Kulturbegriff zu differenzieren (Abb. 9):

Abb. 9 : Erweiterter Kulturbegriff- Differenzierung zwischen geschlossenem und offenem Kulturbegriff nach BOLTEN (2007)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: BOLTEN 2007, S. 15.

„Wie ist ein in diesem Sinne „offener“ Kulturbegriff konkret zu denken? Kulturen definieren sich vor diesem Hintergrund als soziale Lebenswelten wechselnder Größe und Zusammensetzung [...]. Lebensgeschichten werden dementsprechend auch nicht mehr von einem Ort oder einem „Land“ aus gedacht, sondern vom Lebensprozess selbst. Identitäten – sowohl auf der Mikroebene von Individuen als auch in Makrobereichen von „Kollektiven“ wie virtuellen Teams, internationalen strategischen Allianzen oder transnationalen Unternehmen – sind nicht mehr „autonom“ und kohärent, sondern kohäsiv zu denken. „Kohäsion“ ist hierbei durchaus in naturwissenschaftlichem Sinn gemeint: Wie Wassermoleküle aufgrund von Kohäsionskräften eine Oberflächenspannung erzeugen, aus der sie sich aber zu jeder Zeit „unbeschädigt“ auch wieder lösen und anderweitig „andocken“ können, so gilt dies auch für lebensweltliche Identitätsbildungsprozesse [...]“ (vgl. BOLTEN 2007, S.18ff.).

Kultur als Orientierungssystem

Kultur kann auch als Orientierungssystem verstanden werden (vgl. BECK nach BOLTEN (Hrsg.) 2004 In: LOSCHE et. al. 2009, S. 13). Der Psychologe Alexander THOMAS definiert Kultur als

„…ein universelles, für eine Gesellschaft, Organisation und Gruppe aber sehr typisches Orientierungssystem. Dieses Orientierungssystem wird aus spezifischen Symbolen [49] gebildet und in der jeweiligen Gesellschaft usw. tradiert. Es beeinflusst das Wahrnehmen, Denken, werten und Handeln aller ihrer Mitglieder und definiert somit deren Zugehörigkeit zur Gesellschaft. Kultur als Orientierungssystem strukturiert ein spezifisches Handlungsfeld für die sich in der jeweiligen Gesellschaft fühlenden Individuen und schafft damit die Voraussetzungen zur Entwicklung eigenständiger Formen der Umweltbewältigung “ (THOMAS 1993, 1, S.380[50]. In: LOSCHE et. al. 2009, S.13).

Das kulturspezifische Orientierungssystem schafft nach THOMAS (1996, In: THOMAS 2003, S.22) einerseits Handlungsmöglichkeiten und Handlungsanreize, andererseits aber auch Handlungsbedingungen und setzt Handlungsgrenzen fest.

Wer in seiner Kultur einen Sozialisationsprozess (Enkulturation) durchlaufen hat, kennt sich aus, weiß über das, was zu tun und zu lassen ist, Bescheid. So erfährt er Bestätigung bzw. Missbilligung, wenn er sich den Normen und Regeln entsprechend verhält bzw. nicht entspricht (ebd., S. 23). Dieses „Werkzeug der Adaption“ (ebd.) versagt aber seinen Dienst, wenn die Interaktionspartner aus einer anderen Nation, Organisation oder Gruppe stammen.

Bei der Erforschung der jeweiligen kulturspezifischen Orientierungssysteme entwickelte THOMAS die „Kulturstandards“, unter die sich alle Arten des Wahrnehmens, Denkens, Wertens und Handelns subsumieren lassen (zit. n. LOSCHE et. al., 2009), „die von der Mehrheit der Mitglieder einer Kultur als normal, selbstverständlich, typisch und verbindlich angesehen werden“ (vgl. THOMAS 1993, 1, S. 381 In: LOSCHE et. al. 2009, S. 13). Kulturstandards bestimmen demzufolge Essstandards, Arbeitsverhalten, das politische System, religiöse Gebräuche, Erziehungsregeln wie Sprachverhalten etc. (vgl. ebd.). Nach Thomas (2003, S.24) bezeichnen Kulturstandards „kulturspezifische Orientierungsmerkmale von den Personen der einen oder der anderen Kultur in bestimmten Begegnungssituationen [...]“. Sie werden zur Lösung spezifischer Probleme aktiviert, zum Beispiel zur Behandlung von zwischenmenschlichen Konfliktsituationen oder zur Bewältigung spezifischer Aufgabenstellungen oder Arbeitsaufgaben. (vgl. ebd.).

Nach THOMAS et. al. (2003, S.25) können Kulturstandards durch folgende fünf Merkmale definiert werden:

- „Kulturstandards sind Arten des Wahrnehmens, Denkens, Wertens und Handelns, die von der Mehrzahl der Mitglieder einer bestimmten Kultur für sich und andere als normal, typisch und verbindlich angesehen werden.
- Eigenes und fremdes Verhalten wird aufgrund dieser Kulturstandards gesteuert, reguliert und beurteilt.
- Kulturstandards besitzen Regulationsfunktion in einem weiten Bereich der Situationsbewältigung und des Umgangs mit Personen[51].
- Die individuelle und gruppenspezifische Art und Weise des Umgangs mit Kulturstandards zur Verhaltensregulation kann innerhalb eines gewissen Toleranzbereichs variieren.
- Verhaltensweisen, die sich außerhalb der bereichsspezifischen Grenzen bewegen, werden von der sozialen Umwelt abgelehnt und sanktioniert.“

Nationale Kulturstandards definiert THOMAS (2003) als „zentrale Kulturstandards“, „weil sie nicht bei eng begrenzten Problemstellungen und spezifischen Handlungsfeldern wirksam werden, sondern als bereichsübergreifende kulturspezifische Orientierungen. Solche zentralen Kulturstandards sind für das Handeln der Menschen in einer bestimmten Nation oder in einem bestimmten Kulturraum unverwechselbar und charakteristisch“ (vgl. THOMAS et. al. 2003, S.26). „Im Unterschied zu zentralen Kulturstandards entfalten bereichsspezifische Kulturstandards ihre Wirksamkeit erst in Abhängigkeit von einem bestimmten Handlungsfeld [...]. Sie sind ziel-, aufgaben- und kontextgebunden und werden auch nur von Personen, die in den entsprechenden Aufgabenfeldern tätig werden, zur Orientierung eingesetzt (vgl. THOMAS 2003, S.28).

Daraus schlussfolgert THOMAS für die Anforderungen in interkulturellen Begegnungssituationen:

Nur wer sich selbst und den ausländischen Partner gut kennt, kann zu einer verständnisvollen und fruchtbaren Zusammenarbeit kommen. Wissen und Kenntnisse über Kulturstandards, verbunden mit der Fähigkeit zum Umgang mit Kulturstandards, sowohl der eigenen wie den fremden, erhöhen die Chance zur realistischen Wahrnehmung fremdkulturellen Verhaltens, zum kulturadäquaten Verständnis für die charakteristischen Merkmale des eigenkulturellen und des fremdkulturellen Orientierungssystems und zur Initiierung, Steuerung und Kontrolle von interaktiven Verhalten“ (vgl. ebd., S. 30).

Ein solches Verhalten ist nach THOMAS (ebd.) bestimmt von „kultureller Sensibilität“ und einem hohen Maß an interkulturellem Verstehen.

Kulturelle Überschneidungssituationen

Abb. 10: Die Dynamik kultureller Überschneidungssituationen nach THOMAS et. al. (2003)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: THOMAS et. al. (2003, S.46).

Durch die Interaktion zweier Gesprächspartner aus verschiedenen Orientierungssystemen ergeben sich kulturelle Überschneidungssituationen (Abb. 10). Nach THOMAS (2003, S.46) wird in dieser Situation das Fremde für das Eigene bedeutsam und es kommt zu wechselseitigen Beziehungen zwischen Eigenem und Fremden. Beide Partner denken und handeln aus ihrem eigenkulturellen Verständnis heraus, obwohl sie sich in einer kulturellen Überschneidungssituation befinden. Beide Partner sind sich weder ihres eigenkulturellen Orientierungssystems bewusst noch kennen und wissen sie etwas über das des anderen. Erst wenn das Fremde für das Eigene bedeutsam wird entstehen kulturelle Überschneidungssituationen (ebd.).

Forschungen über die Dynamik im Feld kultureller Überscheidungssituationen (BOCHNER 1982, In: THOMAS 2003, S.47ff.) unterscheiden vier Typen der Verhaltensregulation:

1. Im Dominanzkonzept werden die eigenkulturellen Werte und Normen fremder Kulturen als überlegen angesehen.
2. Im Assimilationskonzept werden die fremdkulturellen Werte und Normen bereitwillig übernommen und in das eigene Handeln integriert bis zum Verlust der eigenen kulturellen Identität.
3. Im Divergenzkonzept werden Werte und Normen beider Kulturen als bedeutsam und effektiv angesehen. Viele Elemente sind allerdings inkompatibel und führen zur Verunsicherung.
4. Im Synthesekonzept gelingt es den Partnern, bedeutsame Elemente beider Kulturen zu einer neuen Qualität (Gesamtheit) zu verschmelzen. So könnten unter günstigen Bedingungen kulturelle Synergieeffekte entstehen (THOMAS 2003, S.47ff.).

Kultur als „Standardisierungen“

Kultur basiert auf die Herausbildung von Gewohnheiten innerhalb von Kollektiven. So geht das Kollektiv der Christen etwa traditionell sonntags in die Kirche (vgl. HANSEN 2003, S.39ff.). Nach LÖWITSCH (1989, S.26) sei die Lebensalltagskultur getragen „von den in der Regel unbefragten und zur Gewohnheit gewordenen Verhaltensweisen.“ Der Amerikanist KLAUS-PETER HANSEN bezeichnet diesen Vorgang der Gewohnheitsbildung als „Standardisierung“ und definiert „Kultur“ daher auf folgende Weise: „Kultur umfasst Standardisierungen, die in Kollektiven gelten“ (ebd.).

Der Begriff „Standardisierungen“ meint nach HANSEN (2003, S.43) „[...] das zum Überleben funktionslose Gleichverhalten von Mitgliedern eines Kollektivs.“

Er unterscheidet die folgenden vier Bereiche der kulturellen Standardisierung: Kommunikation, Denken, Empfindungen und Verhalten/Handeln (ebd., S. 48ff.):

(1) Die „Standardisierung der Kommunikation“ (ebd., S. 46ff.) kann sich auf bestimmte Gesten, Wörter (vgl. ebd., S.63ff.), Kleidung (vgl. ebd., S.55) oder auf komplexe mathematische Symbole beziehen. Zeichen sind kulturspezifisch. Es bilden sich „kulturelle Codes“ heraus, d.h. Konventionen über den Gebrauch und die Bedeutung von Zeichen. Zeichen konstituieren sich dadurch, dass innerhalb einer Benutzergemeinschaft willkürlich einem Bedeutungsträger eine Bedeutung zugeordnet wird (z.B. Verkehrszeichen) (ebd., S.50). Das wichtigste Zeichensystem ist die Sprache (ebd., S.51). Zeichen ganz besonderer Art bilden ASSMANN das „kulturelle Gedächtnis“. In größeren Kollektiven kommt es zur Ausprägung eines „kulturellen Gedächtnisses “. Unter dem Begriff des „kulturellen Gedächtnisses“ fasst ASSMANN (1988, S.15; zit. n. Hansen 2003, S. 87), „den jeder Gesellschaft und jeder Epoche eigentümlichen Bestand an Wiedergebrauchs-Texten,- Bildern und –Riten zusammen, in deren „Pflege“ sie ihr Selbstbild stabilisiert und vermittelt, ein kollektiv geteiltes Wissen vorzugsweise (aber nicht ausschließlich) über die Vergangenheit, auf das eine Gruppe ihr Bewusstsein von Einheit und von Eigenart stützt“ (ebd.). Die Funktion des kulturellen Gedächtnisses ist die Schaffung und Stabilisierung eines, wie ASSMANN sagt „Selbstbildes“. Eine Nation entwickelt nationale Identität oder gar Nationalismus (vgl. HANSEN 2003, S. 88)
(2) Die „Standardisierung unseres Denkens“ (ebd. S. ,88ff.) findet sich in Alltagswissen, das sich oft in Lebensregeln und Sprichwörtern niederschlägt
(3) Die „Standardisierung des Empfindens“ (ebd., S.113ff.) d.h. das unsere Emotionen und Affekte kulturspezifisch sein sollen geht auf MICHEL FOUCAULT (in Überwachen und Strafen, 1977) zurück. Er hat gezeigt, dass Gefühle sozial konstruiert werden. Im Prozess der Zivilisierung des Subjektes werden Emotionen (wie Mitleid und Scham) erst herausgebildet. „Gefühle sind über die Kulturen hinweg universeller Natur [...]. Es gibt in allen Kulturen Freude, Trauer, Ärger, Abscheu, Wut [...] usw. [...]. Der Gefühls-Ausdruck und welche Ereignisse welche Gefühle auslösen, wird allerdings in Übereinstimmung mit bestehenden Regeln des kulturellen Zusammenlebens gebracht“ (vgl. GROSSMANN 1993, S.67/68. In: HANSEN 2003, S.115)
(4) Die Standardisierung des Verhaltens und Handelns ( vgl. HANSEN 2003, S.122ff.)

„Verhalten“ ist hochgradig kulturabhängig. Z.B. das beinah automatisch ablaufende Händeschütteln bei einer Begegnung im deutschen Kulturkreis; in anderen Kulturen hingegen unüblich. Aber auch die „Handlung“, die bewusster erfolgt und der ein Nachdenken vorangeht (z.B. jemandem nicht die Hände schütteln und damit seine Abneigung zeigen), bleibt in kulturellen Zusammenhängen verortet, die den Rahmen für mögliche Handlungen vorgeben (vgl. ERLL et. al. 2007, S.22).

Das Verhältnis von Kollektiven zum Individuum:

Wie gestaltet sich nun das Verhältnis von Kultur, welches von Kollektiven getragen wird, zum Individuum? Das Kollektiv besteht letztlich aus einzelnen Individuen. „Trotzdem existieren Kultur und Kollektiv auch unabhängig vom Individuum, denn sie besitzen eine spezifische Eigendynamik, die sich nicht aus dem Rekurs auf das Einzelindividuum ableiten lässt. Daher muss man sich nach HANSEN (2008, S.158) zu der Paradoxie bequemen, dass Kultur sowohl vom einzelnen abhängt als auch nicht [...]. Die Standardisierung, das erkennen wir daran, existiert zwar nur, weil Einzelindividuen sie praktizieren, doch sie geht über deren Lebensspanne hinaus. Das Verhältnis von Individuum auf der einen und Kultur bzw. Kollektiv auf der anderen Seite ist also ein dialektisches“ (HANSEN 2003, S.158).

Durch Kommunikation, Nachahmung und ein „kulturelles Gedächtnis“ wird Kultur aufbewahrt (z.B. Dokumente, Traditionen). So überlebt die Standardisierung das Einzelindividuum, auch wenn es von einer Minderheit nicht gelebt wird (ebd., S.158-159).

Drei Dimensionen der Kultur (ebd., S.22ff.):

Bei den dargestellten Standardisierungen, die in Kulturen erfolgen bzw. über die Kultur konstituiert sind, handelt es sich um kognitive Phänomene: Codes, Gedanken, Gefühle und Handlungskompetenzen – sie gehören zur mentalen Dimension der Kultur. Daneben werden in der Anthropologie noch zwei weitere Dimensionen unterschieden. Die materiale Dimension umfasst Medien und andere kulturelle Artefakte, von literarischen Werken und Gesetzestexten über Gemälde, Fotografien und Bauwerke. Die soziale Dimension umfasst die konkrete Interaktion in Gruppen und Gesellschaften sowie die sozialen Strukturen und Institutionen, die eine kulturelle Gemeinschaft etabliert Abb. 11

Abb. 11: Drei Dimensionen der Kultur nach ERLL et. al. (2007)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Nach ERLL et. al. 2007, S.23.

Beobachtbar sind die soziale und die materiale Dimension der Kultur. Unbeobachtbar ist die mentale Dimension der Standardisierungen. „Für die Entstehung von Kultur ist die mentale Dimension“ von prinzipiell nicht fassbaren mentalen Phänomenen außerordentlich wichtig. Kulturspezifische Denkformen oder Handlungsformen müssen sich in konkreten Artefakten und Handlungen niederschlagen. Nur so werden sie intersubjektiv (d.h. zwischen zwei Subjekten einer Kultur) nachvollziehbar und können möglicherweise zu einer von vielen Menschen geteilten Gewohnheit werden. „Kulturspezifische Denkformen und Handlungsmuster müssen sich in konkreten Artefakten und Handlungen niederschlagen. Erst dann können sie zum Gegenstand der Beobachtung, Kommunikation und Interaktion einer Gemeinschaft werden; und nur so werden sie intersubjektiv (d.h. zwischen den Subjekten einer Kultur) nachvollziehbar und können möglicherweise zu einer von vielen Menschen geteilten Gewohnheit werden. Über diese Verschachtelung der mentalen Dimension mit der materialen und sozialen entsteht (vgl. ERLL et. al. 2007, S.23). durch die Weitergabe von Vorstellungen, Denkformen, Handlungsmustern und Gefühlsdispositionen ein „kollektives Gedächtnis“ (ebd.).

Das Eisbergmodell der Kultur

Ein Modell, welches häufig innerhalb interkultureller Trainings zur Verdeutlichung der Darstellung der Kultur verwendet wird (vgl. BOLTEN 2007) ist das „Eisbergmodell“ (Abb. 12). Der Eisberg ist in zwei Teile unterteilt. Einem sichtbaren Teil des Eisbergs „Perceptas“ und einem unsichtbaren Teil „Conceptas“ (vgl. BOLTEN 2007, S.20). „Das Verhältnis zwischen kultureller perceptas und kultureller conceptas ist vorstellbar als das von Oberflächen- und Tiefenstruktur eines Eisbergs. Das Wahrnehmbare selbst (perceptas) ist selektiv und subjektiv, es ist ein aktiver Vorgang und erfahrungsabhängig. Im Gegensatz zu „Perceptas“ steht „Conceptas“ (vgl. BOLTEN 2007, S.20). Conceptas ist der unsichtbare Teil. Erkenntnisse und Wissen darüber ermöglichen eine Erklärung kultureller Spezifika, während Perceptas nur eine Beschreibung einer Kultur zulässt (vgl. BOLTEN, 2007 ). „Erst unter Einbeziehung derartiger konzeptioneller Hintergründe wird eine Kultur erklär- und verstehbar. So wie auf der Ebene der perceptas das Was einer Kultur beschrieben wird, so ermöglicht die konceptas-Ebene in einem zweiten Schritt Erklärungen des Warum bestimmter Eigenarten und Funktionszusammenhänge einer Kultur“ (BOLTEN 2007, S.21) [...]. „Ein Verständnis von Kulturen lässt sich nicht mit Auflistung von Oberflächenphänomenen wie beispielsweise den berüchtigten „Do's und Taboos“ oder „Verhaltenskniggen“ erzielen, sondern erst im Dreischritt von Beschreibung (Was?), Erklärung (Warum?) und Kontextualisierung (Welche Zusammenhänge?)“(ebd.).

Abb. 12: Eisbergmodell in Anlehnung an BOLTEN (2007)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an BOLTEN (2007)

[...] In der Interaktion mit kulturell fremden Menschen tendiert man dazu, aus den beobachtbaren perceptas Rückschlüsse auf die kulturspezifischen Standards, die conceptas, zu ziehen (ebd., S.24).

[...]


[1] Im weiteren Text wird nicht explizit zwischen weiblichen und männlichen Wortformen unterschieden. Dennoch wird, wenn nicht anders hervorgehoben, die so ausgeschlossene Geschlechtsform i.d.R. miteinbezogen!

[2] Projektinitiierung erfolgte durch die Bildungsakademie am Luisenhospital Aachen

[3] Online im Internet unter http://www.interregemr.eu/old_de/interreg_emr/foerdergebiet.php (Zugriff am 02.02.2012).

[4] Vgl. Operationelles Programm Ziel Europäische Territoriale Zusammenarbeit, S.15.

[5] Online im Internet unter http://www.interregemr.eu/site_de1/interreg_programm/interreg_programm.php (Zugriff am 02.02.2012).

[6] Das Programm wurde bereits in drei Durchführungszeiträumen umgesetzt: INTERREG I: 1990-1993, INTERREG II: 1994-1999, INTERREG III: 2000-2006.

[7] Das Operationelle Programm des Interreg IV A Programmes enthält die Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit 4 Prioritäten. In der Priorität 1 „Wirtschaft, Wissen, Innovation + Arbeitsmarkt“ geht es als Zielsetzung u.a. um die Entwicklung des Arbeitsmarktes. Online im Internet unter http://deko-design-wahler.de/site_de1/downloads/view.php?cat=10, S. 63 ff.. (Zugriff am 02.02.2012).

[8] Beispiel: Die European Oncology Nursing Society(EONS) veranstaltet jährlich ein mehrtägiges internationales Masterclass Angebot. Die multiprofessionelle Veranstaltung mit internationalen Experten ist für fortgeschrittene Pflegefachkräfte in der Onkologie und Ärzte konzipiert. Inhalte sind aktualisiertes klinisches Wissen über das Management von Brust-, Prostata-, Dickdarm-, Lungen- und gynäkologischen Krebserkrankungen. Das Angebot beinhaltet Workshops und Coaching für die pflegerische Praxis zu den Themen Kommunikation, Symptommanagement, Betreuung älterer Patienten, Folgen der Krebstherapie und die palliative Versorgung.
(Freie Übersetzung der Themen für das 5te Masterclass Angebot vom 17.-22. März 2012 in Ermatingen, Schweiz. Online im Internet unter http://www.cancernurse.eu/education/masterclass2012.html (Zugriff am 11.02.2012).

[9] Definition Master Class aus dem „Antragsformular eines Projektes“ zum GRENZÜBERSCHREITENDEN PROGRAMM INTERREG IV-A „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ Euregio Maas-Rhein (nicht veröffentlicht).

[10] In Deutschland z.B. zertifizierte Organzentren der Deutschen Krebsgesellschaft: Brustzentrum, Darmzentrum, Hautkrebszentrum, Kopf-Hals-Tumor-Zentren, Lungenkrebszentrum, Pankreaskarzinomzentrum, Prostatazentrum und gynäkologische Krebszentren. Online im Internet unter http://www.krebsgesellschaft.de/wub_zertifizierte_zentren_info,120890.html (Zugriff am 21.06.2012).

[11] Z.B. Euregionales Comprehensive Cancer Center Aachen (ECCA) am Universitätsklinikum Aachen, Internet: www.ECCAachen.de, 20.01.2012.

[12] WHO Definition of palliative care, Geneva, World Health Organization. Online im Internet unter http://www.who.int/cancer/palliative/definition/en (Zugriff am 08.02.2012).

[13] Weiterführende Literatur zum Verlauf und zur Bewältigung chronischer Erkrankungen bei CORBIN und STRAUS (2004) und SCHAEFFER und MOERS (2008).

[14] Cicely SAUNDERS (1918-2005)

[15] Empfehlung Rec (2003) 24 des Ministerkomitees an die Mitgliedsstaaten zur Strukturierung der palliativmedizinischen und -pflegerischen Versorgung verabschiedet durch das Ministerkomitee am 12. November 2003 bei der 860sten Versammlung der Ständigen Vertreter der Außenminister nach Robert Gosenheimer. Online im Internet unter http://www.igpweb.org/sapv.htm (Zugriff am 27.02.2012).

[16] 1) Empfehlung Rec (2003) 24 des Ministerkomitees an die Mitgliedsstaaten zur Strukturierung der palliativmedizinischen und -pflegerischen Versorgung verabschiedet durch das Ministerkomitee am 12. November 2003 bei der 860sten Versammlung der Ständigen Vertreter der Außenminister nach Robert Gosenheimer. Online im Internet unter http://www.igpweb.org/sapv.htm (Zugriff am 27.02.2012).

[17] Online im Internet unter http://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de (Zugriff am 27.02.2012).

[18] Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e. V. Bundesärztekammer (Hrsg.): Charta zur Betreuung Schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland, S. 20ff.. Online im Internet unter http://www.dgpalliativmedizin.de/allgemein/charta.html (Zugriff am 27.02.2012).

[19] Ebd. S. 22.

[20] Demografische Daten von Eurostat. Eurostat ist das statistische Amt der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg. Es hat den Auftrag, die Union mit europäischen Statistiken zu versorgen, die Vergleiche zwischen Ländern und Regionen ermöglichen. Online im Internet unter http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/statistics/search_database. und http://europa.eu (Zugriff am 20.03.2012).

[22] „Ungefähr 7,3 Millionen Menschen in der EU leiden an einer Demenzkrankheit, eine Zahl, die sich bei steigender Lebenserwartung der Bevölkerung in den kommenden 20 Jahren verdoppeln könnte“ ( Quelle: Offizielle Internetpräsenz der Europäischen Kommission. Online im Internet unter http://ec.europa.eu/about_de.htm (Zugriff am 20.02.2012).

[23] Vier Handlungsfelder: 1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung, 2. Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen, 3. Sicherstellung einer effizienten onkologischen Behandlung (Schwerpunkt zunächst auf onkologischer Arzneimitteltherapie), 4. Stärkung der Patientenorientierung (Bundesministerium für Gesundheit 2008).

[24] Quelle: Daten aus dem Niederländischen Krebsregister (NKR). Online im Internet unter http://www.cijfersoverkanker.nl (Zugriff am 08.02.2012).

[25] Online im Internet unter http://kankerregister.nettools.be (Zugriff am 10.02.2012).

[26] Deutsche Krebsgesellschaft. Online im Internet unter http://www.krebsgesellschaft.de/wub_zertifizierte_zentren_info,120890.html (Zugriff am 27.02.2012).

[28] Bedarf einer wissenschaftlichen angebotsorientierten Bedarfsanalyse in der Euregio Maas-Rhein. Die aber wegen des Umfangs der Bearbeitung nicht Gegenstand dieser Arbeit ist.

[29] Sozialgesetzbuch

[30] In Deutschland in der Regel berufsbegleitend über einen Zeitraum von 2 Jahren. Der theoretische und fachpraktische Unterricht umfasst mindestens 720 Stunden. Die Weiterbildungslehrgänge für Pflegende in der Onkologie in Deutschland werden an staatlich zugelassenen oder von der Deutschen Krankenhausgesellschaft anerkannten Weiterbildungsstätten durchgeführt. Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, sowie Berufserfahrung im onkologischen Bereich. Die Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung ist landesrechtlich geregelt.

[31] DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegekräften für die pflegerischen Fachgebiete Intensivpflege, Funktionsdienste, Pflege in der Onkologie, Nephrologie und Psychiatrie in der Fassung vom 20. September 2011, Pflege in der Onkologie, S.91-108.

[33] Die EONS veröffentlichte neben diesem grundlegenden Curriculum ebenfalls spezifische Lehrpläne für Krebs bei älteren Menschen, Brust- und Lungenkrebs. Online im Internet unter http://www.cancernurse.eu/education/guidelines.html (Zugriff am 13.03.2012).

[34] Entspricht 60 ECTS-Punkte (European Credit Transfer System) vgl. Foubert In: Bäumer 2008, S. 8.

[35] Ebd.

[36] Online im Internet unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31977L0452:DE:HTML (Zugriff am 27.02.2012).

[37] Online im Internet unter http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=de&numdoc=31989L0595&model=guichett (Zugriff am 27.02.2012).

[38] Hervorhebungen in der Tabelle- Küpper

[39] Nr. 4 auf den Seiten 17 und 29 (Tab.1).

[40] Aufbau-Lehrplan für Pflegekräfte in der Onkologie von EONS, 2005, S. 10

[41] Learning Outcomes beschreiben die in dem Modul zu erwerbende Kompetenz (aus Studierenden Sicht)

[42] Englische Originalausgabe

[43] International Society of Nurses in Cancer Care (2002). Verfügbar unter www.isncc.org/files/resources/palliative_nursing_core_curriculum.pdf. 27.02.2012.

[44] Schließt die Suche nach modularisierten Formen in erster Linie mit ein.

[45] Die Fortbildung ist von folgenden Institutionen anerkannt: Deutscher Hospiz- und Palliativverband; Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin; Ansprechstelle im Land NRW zur Pflege Sterbender, Hospizarbeit und Angehörigenbegleitung (ALPHA); Deutsche Krebshilfe.

Die Teilnehmenden erhalten nach Teilnahme an allen vier Seminarwochen ein entsprechendes Zertifikat. Die Fortbildung entspricht den gesetzlichen Anforderungen nach §§ 37b und 39a SGB V zur qualifizierten Hospiz- und Palliativpflege (ambulant und stationär).

[46] Vgl. HANSEN (2003) S. 20: „Was zur Natur und was Kultur gehören soll, darüber schwellt ein jahrhunderterlanger Streit.“ Was ist angeboren, was ist erworben? Es geht um die Abgrenzung und um die Größe der Einflussbereiche von Natur und Kultur (vgl. ebd.). Hier wird von einem Kulturbegriff in der Modulkonstruktion als prägendes und offenes gestalterisches Element ausgegangen (Küpper).

[47] „Im engeren Sinne wird zwischen Zivilisation und Kultur unterschieden. Nach LÖWITSCH ist Zivilisation aber selbst ein Kulturgut, so dass diese Trennung wissenschaftlich nicht haltbar ist“ (vgl. LÖWITSCH 1989, S.24; zit. n. HEFFELS 2003, S.68).

[48] LÖWITSCH nach Simmel, Georg (1911): Philosophische Kultur. Gesammelte Essais, Leipzig (Philosophische-soziologische Bücherei, Band XXVII). Teil. VII: Zur Philosophie der Kultur. Kapitel: Der Begriff und die Tragödie der Kultur, S. 249.

[49] Z.B. Sprache, Gestik, Mimik, Kleidung, Begrüßungsrituale (vgl. Thomas 2003, S. 22).

[50] der Autor fasst unterschiedliche Ansätze der Psychologie, u.a. Beiträge von C. Rogers, A. Adler, R. Cohn, F. Perls und P. Wazlawick zusammen.

[51] Anmerkung (Küpper): Dies wäre ein Hinweis, dass Kulturstandards eine regulative Funktion zur Kompetenzentwicklung haben.

Ende der Leseprobe aus 221 Seiten

Details

Titel
Onkologische und palliative Masterclass
Untertitel
Modulentwicklung für Pflegefachkräfte in der Euregio Maas-Rhein
Hochschule
Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen  (Fachbereich Gesundheitswesen)
Veranstaltung
Pflegepädagogik
Note
1,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
221
Katalognummer
V204292
ISBN (eBook)
9783656318026
ISBN (Buch)
9783656319054
Dateigröße
5962 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Anerkennung, Deutscher Qualifikationsrahmen, Diversity Management, Ethik, Euregio Maas-Rhein, Europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET), Europäischer Qualifikationsrahmen, Handlungskompetenzen, Hermeneutik, Interkulturelle Kommunikation, Interkulturelle Didaktik, Interkulturelle Kompetenz, Interkulturelle Kompetenzforschung, Interkulturelle Trainingsprogramme, Interkulturelles Verstehen, Interreg VI A Projekt, Interkulturalität, Kompetenz, Konzepte interkultureller Pädagogik, Kultur, Kulturwissenschaften, Lebensweltorientierung, Modulentwicklung, Modulkonstruktion, Multiperspektivische Bildung, Multikultureller Dialog, Onkologie, Onkologische Pflege, Onkologische Weiterbildung, Palliative Care, Palliative Geriatrie, Palliativmedizin, Palliativpflege, Palliativversorgung, Perspektivwechsel, Pflegedidaktische Modelle, Subjektorientierte Didaktik, Systemtheorie, Transkulturelle Kommunikation, Verstehen.
Arbeit zitieren
M.A. Lehrer für Pflege und Gesundheit, Dipl. Pflegewirt , B.Sc. Pflegewissenschaft Horst Küpper (Autor:in), 2012, Onkologische und palliative Masterclass, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/204292

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Titel: Onkologische und palliative Masterclass



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