Die Arbeit expliziert den in der Rahmenordnung für die Priesterbildung der Deutschen Bischofskonferenz erwähnten Begriff der affektiven Reife (vgl. Nr. 69). In einem Dreischritt - Empathie, Selbstbesitz und Selbsthingabe - wird die Wichtigkeit und Notwendikeit einer Eignungsüberprüfung von Priesterkandidaten vor dem Kritierium der affektiven Reife deutlich. Dies hat insbesondere seine Berechtigung aufgrund der hohen Anforderungen des heutigen zölibatären Priesterlebens und den wissenschaftlichen Erkenntnissen im Bereich von Theologie und Psychologie im Hinblick auf die Erfahrungen des Missbrauchsskandals.
cand. theol.
Lukas Schröder
Affektive Reife -
Kriterium zur Beurteilung der Eignung für den Priesterberuf
Vortrag im Rahmen der Kurseinheit „Zölibatäre Lebenskultur“
- 30. November 2011 -
Propädeutikum der österreichischen Diözesen in Horn
- schriftliche Kurzfassung -
Was ist unter der affektiven Reife als Beurteilungskriterium für Priesterkandidaten zu verstehen? In der Hl. Schrift lesen wir die Mahnung des Apostels Paulus an seinen Mitarbeiter Timotheus "Lege niemand voreilig die Hände auf, und mache dich nicht fremder Sünden mitschuldig!" (1 Tim 5,22).
Das Recht der Kirche greift diese Mahnung auf, wenn es anweist (c. 241 § 1[1]):
- "In das Priesterseminar dürfen vom Diözesanbischof nur solche zugelassen werden, die aufgrund ihrer (...) psychischen Gesundheit (...) fähig erscheinen, sich dauernd geistlichen Ämtern zu widmen."
Die Formulierung „psychische Gesundheit“ ist nun äußert weit gefasst und vermag im Hinblick auf unsere Ausgangsfrage nach der affektiven Reife zunächst nicht weiterhelfen. Diese offene Formulierung ist jedoch überlegt gewählt, da sie eine genaue Überprüfung der psychischen Gesundheit eines jeden Kandidaten erforderlich macht.
So kann ein Kandidat unter psychischen Störungen leiden, was jedoch keine Auswirkung auf die geforderte dauernde Widmung geistlicher Ämter hat – denken wir nur an Fälle von Angststörungen, wie Höhenangst oder Angst vor Spinnen.
Hingegen wird klar, dass ein beispielsweise schwer depressiver Bewerber oder Kandidat vor Aufnahme/Weihe zunächst eine intensive Therapie absolvieren muss und nur bei erfolgreichen Abschluss zugelassen werden darf.
Wir wollen weiter überlegen, was unter der affektiven Reife verstanden werden kann.
Das II. Vaticanum definiert in dem Dekret über die Priestererziehung Optatam totius (Nr. 12) wie folgt:
- „In klug abgestufter Ausbildung sollen die Alumnen auch zur nötigen menschlichen Reife geführt werden, die sich vor allem in innerer Beständigkeit bewähren muss, in der Fähigkeit, abgewogene Entscheidungen zu fällen, und in einem treffenden Urteil über Ereignisse und Menschen.“
[...]
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in Lukas Schröders Vortrag "Affektive Reife - Kriterium zur Beurteilung der Eignung für den Priesterberuf"?
Der Vortrag behandelt die Frage, was unter affektiver Reife als Beurteilungskriterium für Priesterkandidaten zu verstehen ist. Er nimmt Bezug auf die Mahnung des Apostels Paulus in 1 Tim 5,22 und das Kirchenrecht (c. 241 § 1), welches die psychische Gesundheit als Voraussetzung für die Zulassung zum Priesterseminar fordert.
Was bedeutet "psychische Gesundheit" im Kontext der Priesterausbildung?
Die Formulierung "psychische Gesundheit" ist bewusst weit gefasst, um eine genaue Überprüfung jedes Kandidaten zu gewährleisten. Nicht jede psychische Störung schließt eine Eignung für geistliche Ämter aus. Schwerwiegendere Probleme, wie Depressionen, erfordern jedoch eine intensive Therapie vor Zulassung.
Wie definiert das II. Vaticanum die Reife, die von Priesterkandidaten erwartet wird?
Das Dekret Optatam totius (Nr. 12) des II. Vaticanum betont die Notwendigkeit menschlicher Reife, die sich in innerer Beständigkeit, der Fähigkeit zu abgewogenen Entscheidungen und einem treffenden Urteil über Ereignisse und Menschen äußert.
Welche Rolle spielt die affektive Reife bei der Beurteilung von Priesterkandidaten?
Die affektive Reife ist ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung der Eignung für den Priesterberuf. Sie wird als wesentlicher Bestandteil der psychischen Gesundheit betrachtet und ist eng mit der Fähigkeit verbunden, geistliche Ämter dauerhaft und verantwortungsbewusst auszuüben.
Worauf bezieht sich der Hinweis auf die cann. 1051 1° und 1052 § 3?
Diese Canones enthalten ähnliche Formulierungen wie c. 241 § 1 im Hinblick auf die Zulassung zur Weihe. Sie betonen ebenfalls die Bedeutung der psychischen Gesundheit und Reife für die Eignung zum Priesteramt.
- Quote paper
- Lukas Schröder (Author), 2011, Affektive Reife - Kriterium zur Beurteilung der Eignung für den Priesterberuf, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/204497