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Das Volkstribunat der römischen Republik. Ein revolutionäres Amt?

Title: Das Volkstribunat der römischen Republik. Ein revolutionäres Amt?

Essay , 2003 , 6 Pages , Grade: 2-3

Autor:in: Richard Albers (Author)

World History - Early and Ancient History
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Summary Excerpt Details

Nach Beendigung der Tyrannei des Monarchen Tarquinius Superbus schufen sich die Römer
eine Verfassung die aus einer Mischung von Monarchie, Aristokratie und Demokratie
bestand. Im Wesentlichen beruhte die römische Republik auf drei Institutionen: dem Rat, der
Volksversammlung und den Ämtern. Die direkte Führung des Staates wurde von zwei
Konsuln übernommen, die die meisten Vollmachten des Königs übernahmen. Führende
Persönlichkeiten und ehemalige Amtsträger bildeten den Senat. Des Weiteren gab es noch
verschiedene Magistrate wie etwa die Praetores oder die Quaestores. Ihre Aufgaben waren
beispielsweise das Gerichtswesen und die Statthalterschaft der Provinzen außerhalb Roms
(Praetores) oder sie waren Finanzbeamte und verwalteten verschiedene Kassen (Quaestores).
Alle Ämter wurden allerdings vornehmlich von Patriziern bekleidet. So war das
demokratische Element zu Beginn der Republik noch recht gering.
Dies änderte sich um 494 v. Chr., in der Zeit der Ständekämpfe. Nun gründeten die Plebejer
eine eigene Versammlung, das Volkstribunat wurde eingerichtet und zum 10. Dezember eines
jeden Jahres wurden 10 neue Volkstribunen in dieses Kollegium gewählt. Dies geschah mit
der Intention sich eine wirksame Institution gegen die immense Übermacht der patrizischen
Bevölkerung in den hohen Ämtern des Staates zu schaffen. Diese gegen den Staat gerichtete
und wohl als revolutionär anzusehende Gewalt war allerdings nicht ein Bestandteil der
öffentlichen Rechtsordnung. Vielmehr waren die Volkstribune „Beamte für die Plebs“. Sie
waren Sprachführer und gleichzeitig oberste Behörde. Doch da sie wie gesagt ein quasi
„illegales Amt“ bekleideten und ihre Aktionen somit nicht rechtlich abgesichert waren,
mussten sie irgendwie vor Angriffen geschützt werden. Zur Lösung dieses Problems wurden
sie von den Plebejern für sacrosanctus (unverletzlich) erklärt und mit einem religiösen Tabu
belegt. Dies alles war unerlässlich für ihre eigentliche Aufgabe: den Schutz der Plebs bei
Übergriffen der ordentlichen Magistrate, das auxillium. [...]

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Das Volkstribunat der römischen Republik: Ein revolutionäres Amt?

1.1 Entstehung und Funktion des Volkstribunats

1.2 Entwicklung und Legalisierung durch die Lex Hortensia

1.3 Das Volkstribunat in der späten Republik: Tiberius Sempronius Gracchus

1.4 Fazit: Revolutionärer Charakter des Amtes

Zielsetzung und Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die historische Entwicklung und politische Rolle des Volkstribunats in der römischen Republik, um zu klären, ob es sich dabei um ein genuin revolutionäres Amt handelte.

  • Ursprung des Volkstribunats als Schutzinstrument der Plebs
  • Rechtliche Absicherung durch sacrosanctitas und ius intercessionis
  • Integration in den politischen Apparat durch die Lex Hortensia
  • Transformation des Amtes im Kontext der Gracchen-Reformen

Auszug aus dem Buch

Das Volkstribunat der römischen Republik: ein revolutionäres Amt?

Das Volkstribunat der römischen Republik: ein revolutionäres Amt? Diese einleitend gestellte Frage ist nun also nicht eindeutig zu beantworten. Eindeutig zu sagen ist, das es definitiv aus einer revolutionären Situation heraus mit einer ähnlichen Intention geschaffen. Ursprünglich war es also als Waffe gegen die Obrigkeit, als wirksamer Schutz des Volkes der Plebejer eingerichtet worden mit eben auch dem Ziel eine größere politische Mitbestimmung in der jungen Republik zu erhalten.

Im Laufe der Zeit und wohl schlussendlich mit den Hortensischen Gesetzen von 287 v. Chr. verlor es seinen revolutionären Charakter. Es war nun nicht mehr als eine weitere Institution innerhalb des politischen Apparates. Sicherlich immer noch mit den Aufgaben der ersten Stunde, doch wurden diese nun von einem anderen Blickwinkel aus ausgeführt. Die ehemalige Abwesenheit von Plebs aus hohen Ämtern war einfach nicht mehr vorhanden, viele von ihnen gehörten selbst der Nobilität an, welche damals Ausschlag war für das Schutzbedürfnis vieler Plebs. Schließlich brachte Tiberius Sempronius Gracchus durch seinen Gesetzesvorschlag etwas revolutionären Geist zurück ins Tribunat, obwohl dem nicht und dies vermutlich nicht mal seine Absicht war. Für seine Gegner zumindest stand er als Revolutionär fest.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Das Volkstribunat der römischen Republik: Ein revolutionäres Amt?: Einleitende Betrachtung der römischen Verfassungsordnung nach der Monarchie und der Etablierung des Volkstribunats als plebejisches Schutzorgan.

1.1 Entstehung und Funktion des Volkstribunats: Analyse der Ursprünge des Amtes im Kontext der Ständekämpfe, insbesondere die Rolle der sakralen Unverletzlichkeit und des auxilium.

1.2 Entwicklung und Legalisierung durch die Lex Hortensia: Erörterung der formalen Eingliederung des Tribunats in die römische Magistratur und der Ausweitung politischer Befugnisse.

1.3 Das Volkstribunat in der späten Republik: Tiberius Sempronius Gracchus: Untersuchung der agrarpolitischen Reformbestrebungen des Tiberius Gracchus und des Bruchs mit traditionellen Amtskonventionen.

1.4 Fazit: Revolutionärer Charakter des Amtes: Zusammenfassende Bewertung der Transformation des Amtes von einem revolutionären Schutzorgan zu einem Bestandteil des etablierten politischen Systems.

Schlüsselwörter

Volkstribunat, Römische Republik, Plebejer, Patrizier, Ständekämpfe, Lex Hortensia, Interzessionsrecht, Tiberius Sempronius Gracchus, ager publicus, sacrosanctitas, Nobilität, politische Institution, Verfassungsgeschichte, Magistratur.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die historische Funktion und den Charakter des Volkstribunats in der Römischen Republik.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen die Entstehung des Amtes, seine rechtliche Entwicklung sowie seine Rolle im politischen Machtgefüge zwischen Senat und Plebs.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, die Frage zu beantworten, ob das Volkstribunat als revolutionäres Amt eingestuft werden kann.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Untersuchung basiert auf einer historischen Quellen- und Literaturanalyse der römischen Verfassungsentwicklung.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die Transformation des Tribunats von einem Instrument des Widerstands bis hin zu seiner Integration in den staatlichen Apparat sowie den Wendepunkt durch Tiberius Gracchus.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind Volkstribunat, Ständekämpfe, Interzessionsrecht, Lex Hortensia und Tiberius Gracchus.

Welche Bedeutung hatte das Interzessionsrecht für die Volkstribune?

Es ermöglichte den Tribunen, rechtliche oder politische Maßnahmen von Magistraten und Senatsbeschlüsse zu blockieren, was sie zu einflussreichen Akteuren machte.

Warum wird Tiberius Gracchus in diesem Kontext als „revolutionär“ betrachtet?

Er brach mit der Tradition, indem er die Amtsenthebung eines anderen Volkstribuns betrieb, um seine eigene Reformagenda gegen den Widerstand des Senats durchzusetzen.

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Details

Title
Das Volkstribunat der römischen Republik. Ein revolutionäres Amt?
College
University of Cologne  (Institut für Alte Geschichte)
Course
ES Alte Geschichte
Grade
2-3
Author
Richard Albers (Author)
Publication Year
2003
Pages
6
Catalog Number
V20469
ISBN (eBook)
9783638243339
Language
German
Tags
Volkstribunat Republik Alte Geschichte
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Richard Albers (Author), 2003, Das Volkstribunat der römischen Republik. Ein revolutionäres Amt?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20469
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