Un- oder schwerregierbar? – Grundzüge des politischen Systems der Republik Italien


Dossier / Travail, 2012

18 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Verfassungsentwicklung und Verfassungsprinzipien

3. Parlament: Abgeordnetenhaus und Senat

4. Wahlrecht und Wahlsystem

5. Parteiensystem
5.1 Das Parteiensystem der „Ersten Republik “(1946-1991)
5.2 Transformationsphase (1991-1996)
5.3 Das Parteiensystem der „Zweiten Republik “(seit 1996)
5.4 Neuere Entwicklungen

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Wer sich mit dem politischen System Italiens beschäftigt, stellt schnell fest, dass es sich dabei um einen durchaus anspruchsvollen Untersuchungsgegenstand handelt. So ist beispielsweise Köppl (2007: 11) fraglos zuzustimmen, wenn er konstatiert: „ Das Studium der italienischen Politik ist kein leichtes Unterfangen. Der Weg ist viel- mehr steinig und voller verwirrender Windungen. “Eine Parteiensystemtransformation Mitte der 1990er-Jahre, ein beinahe undurchschaubares Geflecht von Parteien, meh- rere Wahlrechtsreformen sowie Regierungen, die im statistischen Durchschnitt nie länger als ein Jahr im Amt sind, lassen in den Augen des Betrachters das Bild eines politischen Systems entstehen, das ständig in Bewegung zu sein scheint. Aus die- sem Grund erscheint es auch nicht weiter verwunderlich, dass die italienische Politik häufig mit Begriffen wie „ Chaos und Dauerkrise “(Köppl 2007: 11) assoziiert wird und Italien gemeinhin als „ unregierbar und instabil “(Ulrich 2009: 651) gilt.

Doch ist die vielfach vertretene These der Un regierbarkeit Italiens tatsächlich auch empirisch zutreffend oder entspringt sie eher einem defizitären Wissen über die ita- lienische Politik und es müsste vielmehr von einer Schwer regierbarkeit Italiens ge- sprochen werden? Um diese Frage zu beantworten, werden im vorliegenden Essay die Grundzüge des politischen Systems der Republik Italien skizziert und es wird im Zuge dessen der Versuch unternommen, einige der Faktoren herauszuarbeiten, die das Regieren in Italien erschweren und aus denen die spezifischen Probleme der ita- lienischen Politik resultieren. Es ist dabei selbstverständlich nicht möglich, das politi- sche System Italiens in allen Facetten darzustellen und auch neuere Entwicklungen - wie die italienische Schuldenkrise oder der Rücktritt Silvio Berlusconis im Novem- ber 2011 - sollen ausgeklammert bleiben. Vielmehr hat es sich der vorliegende Es- say zum Ziel gesetzt, die groben Strukturen und Entwicklungslinien der italienischen Politik knapp darzustellen, um auf diese Weise die These der Unregierbarkeit Italiens zu überprüfen. Nach einem Blick auf die Entstehung der italienischen Verfassung (Kapitel 2) sowie auf den Aufbau und die Funktionsweise des italienischen Parla- ments (Kapitel 3), werden das italienische Wahlsystem (Kapitel 4) und das italieni- sche Parteiensystem (Kapitel 5) näher in den Blick genommen, bevor schließlich die Ausgangsfrage mit den gewonnenen Erkenntnissen beantwortet wird (Kapitel 6).

2. Verfassungsentwicklung und Verfassungsprinzipien

Der moderne italienische Staat ging aus den drei italienischem Unabhängigkeitskrie- gen hervor und wurde am 17. März 1861 gegründet; von der Staatsgründung bis 1946 war Italien eine konstitutionelle Monarchie (vgl. Köppl 2007: 17ff.). Nach dem Zusammenbruch des Faschismus fand am 2. Juni 1946 eine Volksabstimmung statt, bei der die Italiener dazu aufgerufen waren, über die zukünftige Staatsform abzu- stimmen, gleichzeitig wurde eine Verfassungsgebende Versammlung gewählt (vgl. Köppl 2007: 29). Das Ergebnis des Referendums fiel relativ knapp aus: 54,3 % der Wähler stimmten für eine parlamentarische Republik, 45,7 % für eine parlamentari- sche Monarchie (vgl. Ulrich 2009: 643). Hinsichtlich der regionalen Mehrheitsverhält- nisse war Italien praktisch in zwei Lager gespalten: Der fortschrittliche Norden hatte mehrheitlich für die Republik votiert, der eher traditionell orientierte Süden mehrheit- lich für die Monarchie (vgl. Köppl 2007: 29f.). Hierin liegt vielleicht bereits der Ur- sprung der langanhaltenden und bis heute bestehenden Spannungen zwischen den beiden Landesteilen, die auch in Kapitel 5 noch einmal kurz angesprochen werden.

Die am 1. Januar 1948 in Kraft getretene italienische Verfassung1 zeichnet sich durch einen Kompromisscharakter aus, der sich aus der unmittelbaren Nachkriegs- geschichte erklären lässt. Während des Krieges hatten sich alle antifaschistischen Parteien - also liberale, sozialistische, kommunistische und katholisch geprägte Par- teien - zum gemeinsamen Widerstandskampf gegen den Faschismus zusammenge- schlossen (vgl. z.B. Köppl 2007: 29) und sich nach Kriegsende entschieden, nun auch die neue Verfassung gemeinsam auszuarbeiten. Diese stellt somit „ einen Kom- promiss zwischen den gro ß en politischen und kulturellen Lagern dar, vor allem zwi- schen den Katholiken, Sozialisten/Kommunisten und Liberalen “(Ulrich 2009: 644). Jener Kompromisscharakter der Verfassung lässt sich beispielsweise an der Kon- struktion des Staatspräsidenten2 oder der Einrichtung eines Zweikammerparlamen- tes ablesen, zudem ist an den zahlreich eingebauten Mechanismen der Machtbe- schränkung und -kontrolle das Bestreben erkennbar, aus den Erfahrungen des Fa- schismus zu lernen und Machtkonzentration in Zukunft möglichst zu verhindern (vgl. Köppl 2007: 30). Möchte man die wesentlichen Grundzüge der italienischen Verfas- sung in einem einzigen Satz zusammenfassen, kann man dies so tun, wie es Ulrich (2009: 643) getan hat. Er definiert Italien „ als demokratische, auf dem Prinzip der Gewaltenteilung basierende, rechtsstaatlich verfasste, die Menschenrechte gewähr- leistende und sozial verpflichtete Republik mit einem pluralistischen Parteiensystem und einem parlamentarischen Regierungssystem, das dem Staatsoberhaupt nur we- nige Kompetenzen einräumt.

Aus dieser Definition werden sofort die vergleichsweise geringen formalen Einfluss- möglichkeiten des Ministerpräsidenten, die Existenz eines pluralistischen Parteien- systems sowie die zentrale Rolle des Parlamentes ersichtlich. Gleichzeitig weist die Definition jedoch auch Lücken auf, indem sie weitere bedeutende Merkmale der ita- lienischen Verfassung außer Acht lässt, beispielsweise die starke Betonung plebiszi- tärer Elemente in Form von Gesetzesinitiativen des Volkes, Volksbegehren, Volks- entscheiden, Referenden oder Volksabstimmungen (vgl. Ulrich 2009: 659f.). Da die Zulässigkeit aller Volksabstimmungen laut Verfassung vom Verfassungsgerichtshof überprüft werden muss, ist dieser verhältnismäßig mächtig und nimmt seine Rolle selbstbewusst wahr (vgl. Köppl 2007: 118f.)3. Im Zuge einer Teilrevision der Verfas- sung wurden zudem 2001 die Beziehungen zwischen Gesamtstaat, Regionen und den anderen Gebietskörperschaften in föderalistischem Sinne neu geordnet (vgl. Ul- rich 2009: 643), sodass ein verhältnismäßig mächtiger Verfassungsgerichtshof sowie Dezentralisierung zwei weitere wichtige Merkmale der italienischen Verfassung sind.

Unbestritten ist die italienische Verfassung nach über sechs Jahrzehnten auf vielen Gebieten reformbedürftig. Aus diesem Grund wurden ab den 1980er-Jahren immer wieder Anläufe zu umfassenden Verfassungsreformen unternommen, diese waren jedoch nie von Erfolg gekrönt und sind infolge tiefergehender inhaltlicher Divergen- zen und gegensätzlicher politischer Strategien der beteiligten politischen Akteure stets gescheitert (vgl. Ulrich 2009: 643ff.). Dabei scheinen gerade die - in der Ver- fassung festgeschriebenen - geringen formalen Einflussmöglichkeiten des Minister- präsidenten problematisch. Da die Verfassung ihm keine Richtlinienkompetenz zubil- ligt, wird der Partikularismus der einzelnen Ministerien gefördert, die ministerielle Zu- sammenarbeit auf allen Ebenen und somit auch das Regieren insgesamt erheblich erschwert (vgl. Ulrich 2009: 651). Selbst die Einrichtung eines Sekretariats zur Koor- dinierung der verschiedenen Aktivitäten der einzelnen Ministerien Ende der 1980er- Jahre (vgl. Köppl 2007: 167) konnte daran nicht viel ändern: „ Nach wie vor bleiben die informellen Gespräche zwischen den Parteiführern die wichtigsten Runden, in denen politische Richtungsentscheidungen getroffen werden. Institutionelle Anreize für Kabinettsdisziplin oder effiziente Entscheidungsprozesse fehlen weiterhin “(Köppl 2007: 168).

[...]


1 Eine deutsche Übersetzung der kompletten italienischen Verfassung ist unter http://www.verfassungen.eu/it/ on- line verfügbar (letzter Zugriff: 14.03.2012).

2 Auf Rolle und Funktion des italienischen Staatspräsidenten kann im Rahmen der vorliegenden Arbeit nicht eingegangen werden, vgl. hierzu z.B. Ulrich (2009: 645ff.) oder Köppl (2007: 139ff.).

3 Ulrich (2009: 695) weist jedoch darauf hin, dass der italienische Verfassungsgerichtshof dennoch insgesamt eine schwächere Rolle im politischen System spiele als das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Un- oder schwerregierbar? – Grundzüge des politischen Systems der Republik Italien
Université
University of Heidelberg  (Institut für Politische Wissenschaft)
Cours
Seminar: Wahlrecht und Parteiensystem in vergleichender Perspektive
Note
1,0
Auteur
Année
2012
Pages
18
N° de catalogue
V205009
ISBN (ebook)
9783656313878
ISBN (Livre)
9783656314738
Taille d'un fichier
477 KB
Langue
allemand
Mots clés
Italien, Wahlsystem, Parteiensystem, Politische Systeme, Europäische Union, Wahlrecht, Verfassung, Schwerregierbarkeit, Unregierbarkeit
Citation du texte
Christian Rohm (Auteur), 2012, Un- oder schwerregierbar? – Grundzüge des politischen Systems der Republik Italien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/205009

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