Die vorliegende Arbeit bietet im Folgenden einen Überblick über die wesentlichen Rechtsfragen, die aktuell mit der Einstufung und dem Status eines geschlossenen Verteilernetzes verbunden sind. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt hierbei auf den Voraussetzungen, die zur Erlangung der Einstufung als geschlossenes Verteilernetz im Sinne des § 110 EnWG nötig sind, inklusive der Abgrenzung zur Kundenanlage, sowie auf der Problematik der Netzentgeltregulierung in Verbindung mit der § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) - Umlage.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Die bisherige Entwicklung des § 110 EnWG
I. Entstehung der Begrifflichkeiten
II. Objektnetze und Privilegierungen
III. Rechtsprechung zu § 110 EnWG a.F
C. Geschlossene Verteilernetze
I. Tatbestandsmerkmale geschlossener Verteilernetze
1. Energieversorgungsnetz
a. Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG
b. Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung nach § 3 Nr. 24b EnWG
2. Geographisch begrenztes Industrie oder Gewerbegebiet
3. Gebiet, in dem Leistungen gemeinsam genutzt werden
4. Nutzungsformen
5. Keine Versorgung von Letztverbrauchern
II. Einstufung durch die Regulierungsbehörde
D. Rechtsfolgen
I. Privilegierungen
II. Pflichten
E. Regulierung der Netzentgelte für geschlossene Verteilernetze
I. Regulierung nach § 110 Abs. 4 EnWG
II. Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV
1. Alte und Neue Fassung des § 19 Abs. 2 StromNEV
2. Bedeutung für Betreiber geschlossener Verteilernetze
F. Europarechtskonformität des § 110 EnWG
G. Fazit und Ausblick
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein geschlossenes Verteilernetz (§ 110 EnWG)?
Es ist ein Energieversorgungsnetz, das ein geographisch begrenztes Industrie- oder Gewerbegebiet versorgt und bestimmte Kriterien der Regulierungsbehörde erfüllt.
Was ist der Unterschied zur Kundenanlage?
Eine Kundenanlage ist meist kleiner und unterliegt kaum der Regulierung, während geschlossene Verteilernetze spezifische Privilegien, aber auch Pflichten haben.
Welche Privilegien haben Betreiber geschlossener Verteilernetze?
Sie sind von bestimmten Regulierungspflichten der Netzentgelte befreit, sofern sie die Einstufung durch die Bundesnetzagentur erhalten.
Was bedeutet die Umlage nach § 19 StromNEV?
Es handelt sich um eine Umlage zur Finanzierung entlasteter Netzentgelte für stromintensive Unternehmen, die auch für Netzbetreiber relevant ist.
Ist § 110 EnWG europarechtskonform?
Die Arbeit prüft, ob die deutschen Regelungen zu geschlossenen Verteilernetzen mit den EU-Richtlinien zum Elektrizitätsbinnenmarkt übereinstimmen.
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- Stefan Schleip (Author), 2012, Rechtsfragen der geschlossenen Verteilernetze, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/205225