Bekannt aus dem Studium ist die Privatautonomie als der bestimmende Grundsatz des Zivilrechts. Privatautonomie bedeutet, dass jeder seine Rechtsverhältnisse nach seinem eigenen Willen und in eigener Verantwortung gestalten kann. Weniger bekannt aus dem Studium, in der Praxis des Internationalen Wirtschaftsrechts jedoch von nicht geringerer Bedeutung ist die Parteiautonomie. Diese kollisionsrechtliche Freiheit, im Gegensatz zur materiellrechtlichen Freiheit, der Privatautonomie, spielt vor allem dann eine Rolle, wenn ein Sachverhalt Bezug zum Recht verschiedener Staaten aufweist. Sie erlaubt den Parteien, das auf ihre Rechtsverhältnisse anwendbare Recht zu wählen und damit auch Einfluss auf die Reichweite der Privatautonomie zu nehmen.
Die Seminararbeit stellt die Rechtswahlfreiheit vor staatlichen Gerichten der Parteiautonomie vor Schiedsgerichten gegenüber. Dabei werden Rechtsgrundlage, Gestaltungsmöglichkeiten und Einschränkungen der Rechtswahlfreiheit vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten verglichen und erläutert. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auch auf der Wählbarkeit nichtstaatlichen Rechts. Damit sind solche Rechtsquellen gemeint, die nicht durch Staaten erlassen, sondern von Privaten ausgearbeitet wurden. Als Beispiele lassen sich die lex mercatoria, die UNIDROIT Principles, aber auch die Transferreglements der FIFA anführen. Schließlich widmet sich der letzte Abschnitt einem Ausblick auf eine mögliche Reform der Parteiautonomie vor staatlichen Gerichten hin zu mehr Liberalität. Diskutiert wird das Für und Wider einer Angleichung der Rechtswahlfreiheit vor staatlichen Gerichten an die Parteiautonomie vor Schiedsgerichten im Hinblick auf die Wählbarkeit nichtstaatlichen Rechts.
Inhaltsverzeichnis
A. Parteiautonomie im Internationalen Schuldvertragsrecht
B. Rechtswahl vor staatlichen Gerichten
I. Der Anwendungsbereich der Rom I-VO
II. Rechtswahl unter der Rom I-VO
1. Wählbares Recht
2. Wirksamkeit und Zustandekommen der Rechtswahl
3. Gestaltungsmöglichkeiten der Rechtswahl
III. Grenzen der Rechtswahl
1. Inlandssachverhalte und Binnenmarktklausel
2. Weitere Grenzen der Rechtswahlfreiheit
IV. Zwischenergebnis
C. Rechtswahl vor Schiedsgerichten
I. Anwendbarkeit der Rom I-VO in der Schiedsgerichtsbarkeit
II. Anwendungsbereich des § 1051 ZPO
III. Rechtswahlfreiheit nach § 1051 Abs. 1 ZPO
1. Die Frage des wählbaren Rechts
2. Gestaltungsmöglichkeiten und Wirksamkeit der Rechtswahl
IV. Einschränkungen der Rechtswahlfreiheit
V. Folgen einer Missachtung des § 1051 ZPO durch das Schiedsgericht
VI. Zwischenergebnis
D. Rechtswahl vor staatlichen Gerichten: De lege ferenda
E. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Reichweite der Rechtswahlfreiheit im internationalen Schuldvertragsrecht mit einem Fokus auf den deutschen Rechtsraum. Ziel ist es, die Unterschiede zwischen staatlicher Gerichtsbarkeit, in der die Rom I-Verordnung dominiert, und der Schiedsgerichtsbarkeit herauszuarbeiten, insbesondere im Hinblick auf die Zulässigkeit nichtstaatlicher Rechtswahl.
- Grundlagen und Bedeutung der Parteiautonomie im Internationalen Privatrecht.
- Anwendungsbereich und Grenzen der Rechtswahl vor staatlichen Gerichten unter der Rom I-VO.
- Analyse der Rechtswahlfreiheit in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit nach § 1051 ZPO.
- Vergleichende Betrachtung der Zulässigkeit nichtstaatlicher Rechtsquellen (z.B. lex mercatoria).
- Kritische Würdigung der aktuellen Rechtslage und Perspektiven (de lege ferenda).
Auszug aus dem Buch
B. Rechtswahl vor staatlichen Gerichten
Deutsche staatliche Gerichte bestimmen von Amts wegen das anwendbare Sachrecht nach den Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts. Das Internationale Privatrecht legt fest, welche materiellen Normen anzuwenden sind, wenn mehrere Rechtsordnungen zur Entscheidung eines Falles in Betracht kommen. Dies gilt zwar nicht nur für Sachverhalte mit internationalem Bezug, doch wird die Frage lediglich in diesen Fällen relevant, in denen das anzuwendende Recht nicht von vorneherein feststeht. In den letzten Jahren wurde das Internationale Privatrecht zunehmend auf der Ebene der Europäischen Union in Form von Verordnungen geregelt.
Auch das internationale Schuldvertragsrecht ist heute durch die Rom I-Verordnung, die nach Art. 29 Abs. 1 Rom I-VO am 24.07.2008 in Kraft getreten ist, weitestgehend europäisiert. Die Verordnung verdrängt in ihrem Anwendungsbereich auf Grund des Vorrangs des unmittelbar anwendbaren primären und sekundären Gemeinschaftsrechts das nationale Kollisionsrecht, Art. 288 Abs. 1 AEUV. Im Zuge der Harmonisierung wurden auch die Art. 27-37 EGBGB a.F. aufgehoben. Entsprechend wenden deutsche staatliche Gerichte heute die Vorschriften der Rom I-Verordnung an.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Parteiautonomie im Internationalen Schuldvertragsrecht: Einführung in die Grundlagen der Parteiautonomie als Instrument zur Bestimmung des Vertragsstatuts und ihre Bedeutung für die Rechtssicherheit.
B. Rechtswahl vor staatlichen Gerichten: Analyse der strikten Bindung staatlicher Gerichte an die Rom I-Verordnung und die damit einhergehende Beschränkung der Rechtswahl auf staatliches Recht.
C. Rechtswahl vor Schiedsgerichten: Untersuchung der weitergehenden Gestaltungsfreiheit in der Schiedsgerichtsbarkeit, die auf § 1051 ZPO basiert und die Wahl nichtstaatlicher Rechtsvorschriften erlaubt.
D. Rechtswahl vor staatlichen Gerichten: De lege ferenda: Diskussion darüber, ob eine Liberalisierung des Kollisionsrechts für staatliche Gerichte wünschenswert ist, um diese im Wettbewerb mit Schiedsgerichten attraktiver zu gestalten.
E. Zusammenfassung und Ausblick: Fazit der Untersuchung und Zusammenführung der Ergebnisse zur unterschiedlichen Ausprägung der Rechtswahlfreiheit.
Schlüsselwörter
Rechtswahlfreiheit, Parteiautonomie, Rom I-Verordnung, Schiedsgerichtsbarkeit, § 1051 ZPO, internationales Schuldvertragsrecht, nichtstaatliches Recht, lex mercatoria, ordre public, Kollisionsrecht, Vertragsstatut, Rechtsverfolgung, Justizstandort, Rechtssicherheit, UNIDROIT Principles.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Befugnis von Vertragsparteien, das anwendbare Recht für ihre Schuldverträge frei zu wählen (Rechtswahlfreiheit), und wie sich diese Freiheit vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten unterscheidet.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Anwendbarkeit der europäischen Rom I-Verordnung vor staatlichen Gerichten einerseits und den speziellen Regeln der Zivilprozessordnung für Schiedsverfahren andererseits.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, warum Schiedsgerichte eine weitergehende Rechtswahlfreiheit bieten können als staatliche Gerichte und ob eine Anpassung der staatlichen Regelungen sinnvoll wäre.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die Gesetze, Verordnungen, einschlägige Literatur und einschlägige Rechtsprechung analysiert und dogmatisch einordnet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Untersuchung der Rechtswahl vor staatlichen Gerichten (unter der Rom I-VO) und eine separate Analyse der Rechtswahl vor Schiedsgerichten (unter § 1051 ZPO).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Rechtswahlfreiheit, Parteiautonomie, Rom I-VO, § 1051 ZPO, nichtstaatliches Recht und internationale Schiedsgerichtsbarkeit.
Welche Bedeutung haben nichtstaatliche Rechtsvorschriften in der Arbeit?
Die Arbeit untersucht, ob Regelwerke wie die lex mercatoria oder die UNIDROIT-Principles als wirksames Vertragsstatut gewählt werden können – vor Schiedsgerichten bejaht die Arbeit dies, während staatliche Gerichte dies meist ablehnen.
Inwiefern beeinflusst der ordre public die Rechtswahl?
Der ordre public dient sowohl vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten als letzte Grenze der Rechtswahl, um grobe Verstöße gegen grundlegende Wertvorstellungen zu verhindern.
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- Lars Stegemann (Author), 2012, Freie Rechtswahl in der Schiedsgerichtsbarkeit und staatlichen Gerichtsbarkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/205294