Empirische Untersuchung von Nutzen und Nutzungsprozessen niedrigschwelliger, akzeptanzorientierter Drogenhilfeangebote


Tesis, 2008

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Extracto


Inhaltsverzeichnis

I Einleitung

II Die theoretischen und drogenpolitischen Grundlagen
1. Der drogenpolitische Kontext
1.1 Historische Rekonstruktion der Drogenproblematik und Drogenpolitik bis Ende der 1960er Jahre
1.2 Die Drogenpolitik der Bundesregierung ab 1971
1.3 Die Drogenmythen und das Krankheitsparadigma als Argumentation und drogenpolitische Legitimation
1.4 Rauschgiftbekämpfung und Abstinenzparadigma
1.5 Die kriminalisierten Substanzen und die gesellschaftliche Abwehrhaltung gegenüber deren GebraucherInnen
1.6 Die Drogenprohibition, ihre ökonomischen Folgen, ihre sozialen und gesundheitlichen Risiken und die Profiteure der Prohibition
1.7 Die ‚neue’ Drogenpolitik der Bundesregierung seit 1998
1.7.1 Die Konsumräume
1.7.2 Die Substitution
1.7.3 Die Prävention
1.7.4 Fazit und derzeitiger Stand der Drogenpolitik
1.8 Die Drogenforschung und die Entwicklung von Forschungsperspektiven
1.8.1 Kritik an Drogenhilfepraxis, Drogenforschung und Drogenpolitik
1.8.2 Erste Versuche in eine neue Forschungsrichtung
1.8.3 Die neuere bundesdeutsche Drogenforschung
2. Akzeptanzorientierte Drogenarbeit
2.1 Die soziopolitischen Bedingungen zur Durchsetzung akzeptanzorientierter Konzepte
2.2 Prämissen und Ziele akzeptanzorientierter Drogenarbeit
2.3 Der Stellenwert akzeptanzorientierter Drogenarbeit
2.4 Praxis und Methoden akzeptanzorientierter Drogenarbeit
2.5 Drogenpolitische Konsequenzen eines Akzeptanzparadigmas
2.6 Zusammenfassung akzeptanzorientierter Drogenarbeit

III Soziale Arbeit als Dienstleistung
1. Einleitung
2. Die erste Dienstleistungsdiskussion in den 70er und 80er Jahren
3. Die neuere Dienstleistungsdebatte seit den 1990er Jahren
4. Theoretische Konzepte sozialer Dienstleistung
4.1 Funktionstheoretische Ansätze personenbezogener Dienstleistung
4.2 Konsumtions- und interaktionstheoretische Dienstleistungskonzeptionen
4.2.1 Theoretische Grundelemente Sozialer Arbeit als Dienstleistung

IV Theoretische Grundlagen und Perspektiven sozialpädagogischer Nutzerforschung
1. Einleitung
2. Nutzerforschung als sozialpädagogische Forschung
3. Theoretischen Begründung sozialpädagogischer Nutzerforschung
4. Kontexte sozialpädagogischer Nutzerforschung
5. Methodologie und Methoden sozialpädagogischer Nutzerforschung
6. Sozialpädagogische Nutzerforschung – Perspektiven
7. Nutzen und Nutzung sozialpädagogischer Angebote – Forschungsstand
7.1 Der Nutzen Sozialer Arbeit – Inhaltsebene
7.2 Der Nutzen Sozialer Arbeit – Prozessebene
8. Nutzenfördernde und nutzenlimitierende Bedingungen bei der Dienstleistungserbringung

V Empirischer Teil
1. Auswahl des exemplarischen Untersuchungsfeldes
2. Die Institution: niedrigschwellige, akzeptanzorientierte Drogenhilfeeinrichtung
3. Konkretisierung der Forschungsfrage
4. Forschungsdesign
4.1 Zur Forschungsmethodologie
4.2 Methodische Prinzipen qualitativer Forschung
4.3 Zur Wahl der Forschungsmethode
4.4 Der Feldzugang
4.5 Zur Auswahl der NutzerInnen
4.6 Das Interviewsetting
4.7 Zur Datenauswertung
5. Ergebnisse der Untersuchung
5.1 Zur Lebenssituation
5.1.1 ‚Oliver’
5.1.2 ‚Franko’
5.1.3 ‚Olga’
5.1.4 Jack’
5.1.5 ‚Julia’
5.1.6 ‚Vanessa’
5.1.7 ‚Miriam’
5.1.8 ‚Fred’
5.1.9 ‚Jens’
5.2 Nutzungs- uns nutzenfördernde Bedingungen auf der Ebene der direkten Interaktion (Ebene 1)
5.2.1 Die Erbringungsdimension
5.2.1.1 Aktive und unmittelbare Weise der Hilfeerbringung
5.2.1.2 Kontinuierliches und verlässliches Hilfeangebot der Professionellen
5.2.1.3 Konkrete Handlungsanweisungen seitens der Professionellen
5.2.1.4 Persönliches Engagement der Professionellen
5.2.1.5 Persönliche Sorge seitens der Professionellen
5.2.1.6 Emotionale Unterstützung seitens der Professionellen
5.2.1.7 Durchsetzungsvermögen der Professionellen
5.2.1.8 Kontrolle seitens der Professionellen
5.2.2 Die Beziehungsdimension
5.2.2.1 Reziproke Beziehungsstruktur zwischen NutzerInnen und Professionellen
5.2.2.2 Ausgeglichenes Nähe- Distanzverhältnis zwischen NutzerInnen und Professionellen
5.2.2.3 Authentizität der Professionellen
5.2.2.4 Angenehme Persönlichkeit und Menschlichkeit der Professionellen
5.3 Nutzungs- und nutzenlimitierende Bedingungen auf der Ebene der direkten Interaktion (Ebene 1)
5.3.1 Die Erbringungsdimension
5.3.1.1 Passivität und Gleichgültigkeit seitens der Professionellen
5.3.1.2 Geringe Kompetenz der Professionellen
5.3.2 Die Beziehungsdimension
5.3.2.1 Hierarchisches Beziehungsverhältnis zwischen Professionellen und NutzerInnen, sowie mangelnde Akzeptanz der NutzerInnen und Willkür seitens der Professionellen
5.4 Nutzungs- und nutzenfördernde Bedingungen des institutionell- organisationellen Erbringungskontextes (Ebene 2)
5.4.1 Fördernde Bedingungen im Kontext des Angebot des Kontaktladens
5.4.1.1 Offene und anforderungsarme Gegebenheit der Infrastruktur
5.4.1.2 Unmittelbare szenenahe Lage
5.4.1.3 Umnutzungsmöglichkeit der baulich- räumlichen Struktur der Einrichtung an spezifische Bedürfnisse
5.4.1.4 ‚Nutzungsfreundliches’ soziales Klima
5.4.1.5 Bereitstellung einer kostenlosen Rechtsberatung
5.4.1.6 Räumliche Konzentriertheit einer breiten Angebotspalette
5.4.1.7 Bereitstellung kostengünstiger bzw. kostenloser Nahrungsmittel
5.4.1.8 Sicherung eines angenehmen sozialen Klimas durch Regeln
5.4.1.9 Hilfen bezüglich der Vermittlung einer Arbeitstätigkeit
5.4.1.10 Kostenloses Spritzentauschprogramm der Institution
5.4.1.11 Bereitstellen einer Postlageradresse
5.4.1.12 Hilfen bezüglich der Vermittlung einer Wohnung
5.4.2 Fördernde Bedingungen im Kontext des Angebots der Notschlafstellen
5.4.2.1 Flexible Struktur des Hilfeangebotes
5.4.2.2 Vorteilhafte Zimmergröße und reinliche Beschaffenheit der Notschlafstelle
5.4.2.3 Kenntnis über das bestehende Hilfeangebot und dessen Mobilisierbarkeit
5.4.2.4 Bereitstellung einer kostenlosen Übernachtungsmöglichkeit
5.4.3 Fördernde Bedingungen im Kontext des Angebots des Konsumraumes
5.4.3.1 Direkte Hilfe in Krisensituationen
5.4.3.2 Bereitstellung von gesundheitsfördernden bzw. -stabilisierenden Hilfeangeboten
5.4.3.3 Legale Konsummöglichkeit innerhalb der Einrichtung
5.4.4 Fördernde Bedingungen im Kontext des Angebots der Tagesruhebetten
5.4.4.1 Bereitstellung von kostenlosen Tagesruhebetten
5.5 Nutzungs- und nutzenlimitierende Bedingungen des institutionell- organisationellen Erbringungskontextes (Ebene 2)
5.5.1 Limitierende Bedingungen im Kontext des Angebots des Kontaktladens
5.5.1.1 Ungünstiges soziales Milieu
5.5.1.2 Institutionelle ‚eins-zu-eins’ -Regel erschwert bzw. verhindert Zugang
5.5.1.3 Aggressives soziales Klima
5.5.1.4 Kostenpflichtige Nahrungsmittel
5.5.1.5 Gesteuerter Zugang in die Institution: Einlasskontrolle
5.5.1.6 Nicht existente Arbeits- und Beschäftigungsangebote bzw. Weiterbildungsmaßnahmen und unzureichende Vermittlung in dieselben
5.5.2 Limitierende Bedingungen im Kontext des Angebots der Notschlafstellen
5.5.2.1 Männerzentrierte Ausrichtung des Übernachtungsangebotes und gemischt geschlechtliche Zimmerbelegung
5.5.2.2 Unzureichende Intimsphäre
5.5.2.3 Unzureichend vorhandene Kapazitäten (speziell hinsichtlich frauenspezifischer Angebote)
5.5.3 Limitierende Bedingungen im Kontext des Angebots des Konsumraumes
5.5.3.1 Lange Wartezeiten hinsichtlich der Konsumraumnutzung
5.5.3.2 Kontrolle seitens der Professionellen im Kontext der Druckraumnutzung
5.5.3.3 Unzureichend vorhandene Kapazitäten bzw. Überlastung derselben
5.5.3.4 Unzureichende Erreichbarkeit des Angebotes
5.6 Nutzungs- und nutzenlimitierende Bedingungen des gesamtgesellschaftlichen Erbringungskontextes (Ebene 3)
5.6.1 Politisch induzierte ‚Sparmaßnahmen’ erschweren bzw. verhindern die Realisation von Nutzen
5.6.2 Gesetzliche Bestimmung (BtMG §10 a Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen) bildet die Grundlage für die institutionelle Konsumraumbenutzungsordnung
5.6.3 Politische Bestimmungen verhindern neue nutzbringende Angebote (exemplarisch ‚Heroinstudie’)
5.6.4 ‚Kooperationsvereinbarungen' zwischen repressiven (Polizei) und helfenden Ansätzen (Drogenhilfe)
5.6.5 Kriminalisierung des Drogenbesitzes erschwert bzw. verhindert den Zugang zur Institution und die Inanspruchnahme des Konsumraumangebotes
5.6.6 Ineffektive Drogenpolitik erschwert bzw. verhindert ‚Normalisierung’
5.6.7 Degradierende Kontrollen seitens der Polizei erschweren bzw. verhindern die Nutzung der Institution
5.7 Zusammenfassende ?? Diskussion der nutzungs- und nutzenfördernden, sowie nutzungs- und nutzenlimitierenden Bedingungen
5.8 Rekonstruktion von Nutzungsstrategien und Typenbildung
5.8.1 Typ I: abwägend- annehmende Nutzungsstrategie in einer ‚alltäglichen’ Situation bei einer periodischen Relevanz des konkreten Angebotes
5.8.2 Typ II: direkt- gezielte Nutzungsstrategie in ‚schwierigen’ Situationen bei einer temporären Relevanz des konkreten Angebotes
5.8.2.1 Typ II: direkt- gezielte Nutzungsstrategie in ‚schwierigen’ Situationen bei einer temporären Relevanz der professionellen Hilfen
5.8.2.2 Typ II: direkt- gezielte Nutzungsstrategie in ‚schwierigen’ Situationen bei einer temporären Relevanz des konkreten materiellen Angebotes
5.8.3 Typ III: einfordernde Nutzungsstrategie in ‚Notsituationen’ bei einer akuten Relevanz des konkreten Angebotes
5.9 Zusammenfassung und Präzisierung der Typenbildung
5.9.1 Der Typ I
5.9.2 Der Typ II
5.9.3 Der Typ III
5.10 Diskussion der Typenbildung

VI Konfrontation und Konklusion

VII Literaturverzeichnis

I Einleitung

In der Drogen- und Suchthilfe dominiert immer noch die ‚berufliche Fürsorglichkeit’ gestützt auf der Annahme, dass KlientInnen zu KlientInnen werden, weil sie „Träger von Defiziten, Problemen, Pathologien und Krankheiten sind, daß sie – in kritischem Maße – beschädigt oder schwach sind“ (Herriger 1997: 68). Inzwischen hat zudem das Krankheitsparadigma drogenpolitisch eine Renaissance erfahren: ‚Drogenabhängigkeit’ wird als Krankheit festgeschrieben, Drogengebrauch als krankhaftes Verhalten angesehen, wodurch DrogengebraucherInnen per se als behandlungsbedürftig betrachtet, entsprechenden ‚ExpertInnen’ zugeführt und zu unmündigen Behandlungsobjekten gemacht werden.

Die modernde Sucht- und Drogenforschung hat jedoch nachdrücklich gezeigt, dass ‚Drogenabhängigkeit’ kein statischer Zustand ist, welcher – wenn einmal erreicht – nur durch spezifische sozialpädagogische oder therapeutische Betreuungsaktivitäten ‚lösbar’ ist. Die Forschungsergebnisse zeigen auf, dass Drogenabhängigkeit nicht als eine rein pharmakologisch und psychisch bedingte, generell behandlungsbedürftige Krankheit angesehen werden kann. Ferner widersprechen die Forschungsergebnisse einer Opfertheorie, die kein aktives Subjekt kennt, das selbstbestimmend und selbsttätig kooperierend im Hilfeprozess agiert.

Insofern sind drogengebrauchende Menschen weder an sich behandlungsbedürftig noch generell krank, folglich nicht per se KlientInnen, sondern werden durch das Diagnosesystem dazu gemacht, zu ‚Objekten’ der medizinischen, drogenhilfepraktischen, psychiatrischen und repressiven ‚Fürsorglichkeit’, die aufgrund ihrer ‚Defizite’ nicht als gleichberechtigte Verhandlungs- und KooperationspartnerInnen im Hilfeprozess angesehen werden.

Die praktischen Konsequenzen für die Drogenhilfe – gestützt auf den Erkenntnissen der modernen Sucht- und Drogenforschung – erscheinen jedoch evident: Modelle der freiwilligen Selbstbindung qua vermittelter Einsicht sind zum Scheitern verurteilt.

„Der Drogenabhängige bedient sich, bezogen auf seine Biographie, bestimmter bereitgestellter Dienstleistungen. Er wird eben nicht gegriffen und dann therapiert. Dieses Konzept ist gescheitert“ (Degwitz 1996: 72).

Insofern kann Drogenhilfe auch nichts produzieren – weder Therapiemotivation noch Abstinenz etc. – sondern lediglich Unterstützung zur Selbstproduktion der Subjekte anbieten. Mithin können DrogenhilfeexpertInnen – mit ihrem funktional- normierenden Auftrag – eben keine bestimmten pädagogischen Methoden als ‚Werkzeuge’ einsetzen, um erwünschtes Verhalten herzustellen und somit auch nichts produzieren, denn das können nur die Subjekte selbst.

Die vorliegende Diplomarbeit verfolgt die Rekonstruktion von Nutzen und Nutzungsprozessen sozialer Dienstleistungen anhand qualitativer Interviews mit NutzerInnen von niedrigschwelligen, akzeptanzorientierten Drogenhilfeangeboten.

Sozialpädagogische Nutzerforschung – als Forschungsansatz der vorliegenden Diplomarbeit – fokussiert radikal die Perspektive der NutzerInnnen im Dienstleistungsprozess. Ausgangspunkt sozialpädagogischer Nutzerforschung ist das Aneignungshandeln der NutzerInnen im Prozess der Dienstleistungsproduktion. Die NutzerInnen nehmen – aus dienstleistungstheoretischer Perspektive hergeleitet – den ProduzentInnenstatus bei der Erbringung sozialer Dienstleistungen ein. Im Mittelpunkt des Forschungsinteresses steht der ‚Gebrauchswert’ sozialer Dienstleistungen für die Lebensführung der NutzerInnen.

Die Motivation zu dieser Arbeit entwickelte sich anlässlich der Teilnahme an mehreren Projektseminaren zum Thema ‚Sozialpädagogische Nutzerforschung’ an der Johann Wolfgang Goethe- Universität in Frankfurt am Main.

Dieser Forschungsansatz erscheint aus verschiedenen Gründen interessant: Da ich selbst mehrere Jahre als Mitarbeiterin in einer Dienstleistungsagentur der Sozialen Arbeit, einer niedrigschwelligen, akzeptanzorientierten Drogenhilfeeinrichtung tätig war, hielt ich es für attraktiv in einer analogen Drogenhilfeinstitution sozialpädagogische Nutzerforschung zu betreiben und danach zu fragen, was die NutzerInnen mit Blick auf die Aufgaben ihrer Lebensführung von den sozialen Diensten haben, was es ihnen ‚bringt’? Darüber hinaus erscheint es mir wichtig einen Forschungsbeitrag über den Nutzen Sozialer Arbeit, über die Logik ihrer Aneignung durch die NutzerInnen und Strukturbedingungen ihrer Nutzung zu leisten, da Wissen bislang darüber spärlich vorhanden ist. Gleichermaßen besteht ein besonderes Interesse darin, anhand der empirischen Ergebnisse Perspektiven für eine mögliche Modifikation der Dienstleistungserbringung – zum Zweck der Erhöhung der Gebrauchswerthaltigkeit – aufzuzeigen.

Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Debatten um Effektivität und Effizienz in der Sozialen Arbeit gewinnt der ‚subjektive’ Faktor resp. die NutzerInnnenperspektive an Bedeutung. Werden die Subjekte als die ProduzentInnen ihres Lebens verstanden, ist die ‚Effektivität’ von sozialen Dienstleistung im besonderen Maße von den ProduzentInnen der Dienstleistung, den NutzerInnen, abhängig. Insbesondere muss die angebotene Dienstleistung für die ProduzentInnen resp. NutzerInnen eine Wertigkeit besitzen, dementsprechend die soziale Dienstleistung aus NutzerInnperspektive hinsichtlich der Bearbeitung der individuellen Lebenssituation als nützlich beurteilt werden. Die Frage nach dem Nutzen Sozialer Arbeit und der Prozesse der Nutzung ergibt sich nicht zuletzt aus den Anfragen an die gesellschaftliche Leistungsfähigkeit Sozialer Arbeit und gewinnt daher eine besondere Relevanz.

In der vorliegenden Diplomarbeit wird im Hinblick auf die Steigerung des ‚Gebrauchwertes’ anhand qualitativer Interviews mit NutzerInnen von niedrigschwelligen, akzeptanzorientierten Drogenhilfeangeboten rekonstruiert, ob die NutzerInnen als die eigentlichen ProduzentInnen im Dienstleistungsprozess auftreten und agieren (können), wie die NutzerInnen mit den Angeboten umgehen, welche Strategien sie in der Auseinandersetzung mit den Angeboten entwickeln, unter welchen Rahmenbedingungen eine Nutzung stattfindet und was die NutzerInnen hinsichtlich der Bewältigung ihrer jeweiligen Problemlage als tauglich beurteilen? Damit ist das spezifische Erkenntnisinteresse der vorliegenden Diplomarbeit umschrieben und lässt sich in folgende Forschungsfrage übersetzen:

„Wie nutzen die Nutzerinnen und Nutzer die Angebote der niedrigschwelligen, akzeptanzorientierten Drogenhilfe und was ist dabei nützlich für sie im Hinblick auf die Bearbeitung der sich ihnen stellenden Lebensaufgaben“?

Entsprechend richtet sich das analytische Erkenntnisinteresse auf das Erbringungsverhältnis der Dienstleistungsproduktion. Das Erbringungsverhältnis ist eingebettet in konkrete institutionell- organisationelle und gesamtgesellschaftliche Erbringungskontexte, wodurch zugleich Bedingungen fokussiert und der kritischen Analyse zugänglich gemacht werden, die das Aneignungshandeln und die Nutzung der NutzerInnen befördern, erschweren oder gar verhindern. Folglich richtet sich der Fokus der Analyse – neben dem auf Nutzungsstrategien der NutzerInnen – sowohl auf Faktoren auf der Interaktionsebene zwischen NutzerInnen und Professionellen als auch auf institutionell- organisationelle und gesamtgesellschaftliche Bedingungen der Dienstleistungsproduktion.

Die Diplomarbeit gliedert sich in zwei Hauptteile, einen Theorieteil (Kapitel II, III und IV) und einen empirischen Teil (Kapitel V und VI).

Zu Beginn der Arbeit wird ein ausführlicher Überblick über die deutsche Drogenpolitik und das ‚Abstinenzparadigma’ gegeben, weil es notwendig erscheint die politischen Rahmenbedingungen aufzuzeigen, die den ‚Alltag’ und die Lebensbedingungen von drogengebrauchenden Menschen bestimmen und einen bedeutenden Einfluss auf Form und Inhalt der Drogenhilfeangebote sowie deren Realisierung haben, mithin die Rahmenbedingungen der sozialen Dienstleistung ‚Drogenhilfe’ markieren (II 1.). Dementsprechend können die Dienstleistungsangebote von Drogenarbeit nicht isoliert von den gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen betrachtet und analysiert werden.

Um die grundsätzliche Andersartigkeit von akzeptanzorientierten Konzepten im Vergleich zu traditionellen zu verdeutlichen und nachvollziehbar zu machen, wird die Entwicklung bundesdeutscher Drogenhilfepraxis nachgezeichnet und Kritikpunkte zur traditionellen Drogenhilfepraxis, zu Drogenforschung und Drogenpolitik aufgeführt sowie der Stand der modernen Sucht- und Drogenforschung umrissen (II 1.8- 1.8.3).

Im Anschluss daran wird dem Abstinenzparadigma das Akzeptanzparadigma gegenübergestellt, das auf akzeptanzorientierter Drogenarbeit beruht. Es werden sowohl die Bedingungen zur Durchsetzung akzeptanzorientierter Konzepte in der Drogenhilfepraxis als auch die Begriffe, Prämissen und Ziele akzeptanzorientierter Drogenhilfe expliziert. Des weiteren werden Funktion und Stellenwert sowie Methoden und Effektivität akzeptanzorientierter Drogenarbeit erörtert und drogenpolitische Konsequenzen dieses Handlungsmodells diskutiert (II 2.- 2.6).

In Kapitel III wird Soziale Arbeit als Dienstleistung theoretisch begründet, da der vorliegende Forschungsansatz auf dieses kategorial neu konzipierte Konzept von Dienstleistung rekurriert (III 4.2.1). Dazu wird zunächst die ‚alte’ Dienstleistungsdiskussion nachgezeichnet (III 2.) und in einem nächsten Schritt die ‚neue’ Dienstleistungsdebatte, die sich wiederum in zwei Diskussionsstränge aufteilt, rekonstruiert (III 3.). Anschließend werden theoretische Konzepte, die eine Bestimmung der Dienstleistungskategorie vornehmen, gegenübergestellt (III 4.- 4.2). Schließlich wird die grundsätzlich systematisch und kategorial neue Konzeptualisierung von Sozialer Arbeit als Dienstleistung rekonstruiert (III 4.2.1).

Im Hinblick auf den vorliegenden Forschungsansatz werden in Kapitel IV die theoretischen Grundlagen sozialpädagogischer Nutzerforschung aufgeführt. Expliziert werden die spezifische Fokussierung, theoretische Begründung und Kontexte sozialpädagogischer Nutzerforschung. Ebenso werden Methodologie und Methoden sowie Perspektiven sozialpädagogischer Nutzerforschung beleuchtet. Weiter wird auf die grundlegende Differenzierung von Nutzen und Nutzung sowie auf Bedingungen bei der Dienstleistungserbringung verwiesen (IV).

Im zweiten Hauptteil der Diplomarbeit – dem empirischen Teil – werden die Institution der Untersuchung und die Forschungsfrage vorgestellt sowie das Ziel der Untersuchung formuliert. Des weiteren wird das Forschungsdesign erläutert, die Wahl der Forschungsmethode begründet und der Feldzugang, die Auswahl der NutzerInnen, das Interviewsetting und die Datenauswertung beschrieben (V 1.- 4.7).

Die Darstellung der Ergebnisse der Untersuchung beginnt mit der Kategorie der Lebenssituation der NutzerInnnen (IV 5.1- 5.1.9). Im Anschluss daran werden die Ergebnisse – die nutzungs- und nutzenfördernde und nutzungs- und nutzenlimitierende Bedingungen im Prozess der Dienstleistungserbringung thematisieren – zusammenfassend, in zuvor differenzierte Kontexte, systematisiert aufgeführt (IV 5.2- 5.6.7). Eine erste Diskussion der empirischen Ergebnisse erfolgt in Punkt IV 5.7. Die Ergebnisse, die hinsichtlich der Rekonstruktion von Nutzungsstrategien mit anschließender Typenbildung gewonnen werden konnten, werden in Punkt IV 5.8- 5.8.3 dargestellt. Anschließend erfolgt die Zusammenfassung und Präzisierung der Typenbildung (IV 5.9- 5.9.3) sowie die Diskussion der Typenbildung (IV 5.10).

Abschließend werden Schlussfolgerungen anhand der empirischen Ergebnisse unternommen und mögliche Modifikationen der Dienstleistungserbringung aufgezeigt sowie – nach angeführter Kritik – Perspektiven für die notwendige Neugestaltung in Drogenhilfepraxis und Drogenpolitik eröffnet (VI).

II Die theoretischen und drogenpolitischen Grundlagen

1. Der drogenpolitische Kontext

In diesem Kapitel werden die drogenpolitischen Rahmenbedingungen aufgeführt, die das Problem der Drogenproblematik erst entstehen lassen – obwohl gerade diese Bedingungen das Drogenproblem ‚lösen’ sollen – und gleichzeitig auf die staatlich vorgegebenen Bedingungen hingewiesen unter denen Soziale Arbeit und insbesondere Drogenhilfe stattfinden muss und letztlich die Folgen der ‚Problematik’ – der Drogenverbotspolitik – zu bearbeiten hat. Weiter wird aufgezeigt, wie die repressive staatliche Drogenverbotspolitik den ‚Alltag’ und die Lebensbedingungen von DrogenkonsumentInnen bestimmt und welche Konsequenzen aus den drogenpolitischen Rahmenbedingungen für drogengebrauchende Menschen – existentielle Bedrohungen wie Stigmatisierung und Kriminalisierung – resultieren.

1.1 Historische Rekonstruktion der Drogenproblematik und Drogenpolitik bis Ende der 1960er Jahre

Zunächst wird ein historischer Überblick über die Genese der Problematik illegalisierter Drogen in Deutschland vermittelt. Bereits anhand der Betrachtung der historischen Entwicklungen im Drogensektor ergeben sich konkrete Anhaltspunkte, welche die erforderliche Umgestaltung von Drogenhilfepraxis und Drogenpolitik notwendig machten und machen.

Opiate zählen, medizinhistorisch betrachtet, zu den ältesten pharmakologisch genutzten Substanzen. Zu Beginn des Mittelalters gewannen in Deutschland opiumhaltige Tinkturen an medizinischer Bedeutung. Spätestens ab dem 16. Jahrhundert fanden sie als wichtigste Analgetika und Sedativa Verwendung. Das kommerziell hergestellte Opiumalkaloid Morphium, von der Firma Merck & Co in den 1820er Jahren auf den Markt gebracht, fand große medizinische Verbreitung, da es mittels Injektion direkt in den Blutkreislauf gelang und somit die angestrebte pharmakologische Wirkung schneller entfalten konnte als oral angewendete Opiate. Bereits im Preußisch- Österreichischen Krieg von 1866 und im Deutsch- Französischen Krieg von 1870/71 kam es zu einer massenhaften und unkontrollierten Anwendung des Morphiums als Universalschmerzmittel. Nach Kriegsende nahm das Morphium auch ins zivile Leben Einzug. Morphium subkutan appliziert gewann bei ÄrztInnen und PatientInnen an immer größer werdender Beliebtheit und die Kriterien für die Indikation wurden kritiklos erweitert. In den 1870er Jahren wurde ‚Morphiumsucht’ als Krankheit erkannt und zunehmend in der medizinischen Fachliteratur thematisiert.

Anhand Kokain, das 1850 vom Göttinger Forscher Niemann isoliert wurde, glaubte man zunächst ein Mittel zur Behandlung der Morphiumsucht gefunden zu haben. Siegmund Freud war der erste, der diese Behandlungsmethode 1884 propagierte. Das Resultat war jedoch, dass Morphiumabhängige zusätzlich kokainabhängig wurden. Trotzdem blieben Opiate und Kokain bis 1896 rezeptfrei in Apotheken erhältlich. 1898 kam die als Heroin benannte Substanz, vom Bayer-Chemiker Hoffman 1897 re-synthetisiert, als Atmungssedativum und Hustenmittel auf den Arzneimittelmarkt. Die Substanz machte Rekordumsätze.

Morphium und Kokain als Genuss- oder Rauschmittel waren, im Gegensatz zu Alkohol, aufgrund der hohen Anschaffungskosten überwiegend Drogen der gesellschaftlichen Oberschichten. Morphiumsucht wurde als bemitleidenswerte Krankheit definiert und nicht als Angriff auf die normative Verfassung der Gesellschaft verstanden, wodurch für den Gesetzgeber kein Handlungsbedarf bestand. Die KonsumentInnen wurden im Gegensatz zu AlkoholikerInnen nicht als gesellschaftliche Problemfälle definiert, weil sie Konformität bewahrten und aus einem sozial- integrierten Personenkreis rekrutierten.

Nach Ende des Ersten Weltkrieges nahm die Anzahl der KonsumentInnen rapide zu und es war eine Verbreitung der Substanzen in allen Gesellschaftsschichten, was durch verschiedene Faktoren – Vergessenwollen grausamer Kriegserlebnisse, politische Instabilität, ungewisse Zukunftsperspektiven etc. – begünstigt wurde, zu verzeichnen.

Am 30. Dezember 1920 wurde, nicht aufgrund dieser Entwicklungen sondern infolge internationalen Drucks, das erste deutsche Opiumgesetz eingeführt. Im Friedensvertrag von Versailles war Deutschland zur Ratifizierung des Den Haager Opiumabkommens von 1912 und zu dessen Umsetzung in nationales Recht verpflichtet worden. Dieses internationale Abkommen war durch ökonomische Konkurrenzen und politische Konflikte charakterisiert. Das Deutschland aufgezwungene Gesetz zum Vollzug des internationalen Opiumabkommens diente als Instrument staatlicher Kontrolle. Von diesem Zeitpunkt an wurde die Produktion, der Handel, Abgabe und Erwerb von Kokain oder Opiaten staatlicher Kontrolle unterworfen. Vor dem Inkrafttreten des Opiumgesetzes erhielten die genannten Substanzen keine nennenswerte Aufmerksamkeit, folglich existierte kein Rauschgiftproblem.

Das Rauschgiftproblem wurde durch die einsetzende staatliche Kontrollpolitik künstlich geschaffen, kontinuierlich verstärkt und daraufhin von der Öffentlichkeit erst als solches, als ‚Rauschgiftproblem’ – von Sensationsberichten in der Presse genährt – wahrgenommen. Diese Entwicklung wurde dadurch begünstigt, dass sich allmählich eine sichtbare Kokainszene in den Großstädten herausbildete, die als ‚moralische Bedrohung’ angesehen und über Publikationen in das öffentliche Bewusstsein transportiert wurde (vgl. Gerlach/Engemann 1999: 6ff). Zudem gerieten DrogenkonsumentInnen verstärkt unter Verdacht in kriminelle Aktivitäten verwickelt zu sein.

„Die neue gesetzliche Regelung sollte [...] das Suchtproblem von einer Sache der Fürsorge zu einer der Polizei machen. Damit einher ging ein langsamer Wandel der moralischen Bewertung, die Herausbildung des heutigen Stereotyps vom ‚Fixer’ und eine allgemeine Dramatisierung des Betäubungsmittelkonsums“ (Scheerer 1982: 53).

Einen entscheidenden Beitrag hierzu lieferte die Ärzteschaft. Aufgrund der Überkapazität an ÄrztInnen nach dem Ersten Weltkrieg mussten für diese neue Aufgabengebiete, z.B. der Drogenbereich, gefunden werden. Mit der einsetzenden Spezialisierung wurde die ‚Suchtpersönlichkeit’ wiederentdeckt. DrogengebraucherInnen, bis dahin als ‚normal’ Kranke verstanden, wurden in Psycho- und SoziopathInnen umdefiniert. Gegen Ende der 1920er Jahre generierte sich aus dem Bild des Abhängigen, der medizinischer Versorgung bedarf, das Bild eines kranken, kriminellen Fixers (vgl. Gerlach/Engemann 1999: 12f).

Die Kontrolle über die DrogenkonsumentInnen wurde durch die Verabschiedung des ‚Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln’ (Opiumgesetz) von 1929, das 1930 in Kraft trat, verschärft. Von diesem Zeitpunkt an stand nicht allein die Kontrolle bestimmter Substanzen, sondern auch die Kontrolle des Konsums von Einzelnen, die Kontrolle der Abhängigkeit im Vordergrund. Mit dem Opiumgesetz von 1929 vollzog sich eine Umorientierung der Kontrolle vom Handel hin zu den KonsumentInnen. Durch Inkrafttreten des neuen Opiumgesetzes konnten jetzt auch ÄrztInnen die gegen das Gesetz verstießen bestraft werden.

Die prohibitiv ausgerichtete Drogenpolitik fand bereits ein Jahr zuvor (1928) weitere Unterstützung durch den 47. Deutschen Ärztetag in Danzig. Als Ziel jeglicher Behandlung von Süchtigen wurde die völlige Drogenabstinenz postuliert. Grundlage dieses abstinenzorientierten Bekenntnisses waren die einstimmig verabschiedeten ‚Leitsätze über Suchtgifte und Giftsuchten’, die eine Vorgabe hinsichtlich des Umgangs mit kompulsiven[1] DrogengebraucherInnen machte. Hiernach sollte es zur Pflicht für ÄrztInnen gemacht werden, Opiat- und KokainkonsumentInnen in geschlossene Einrichtungen (Entziehungsanstalten) einzuweisen. Bis zum Antritt einer Entziehungskur sollte allerdings die Versorgung der PatientInnen mit einer Mindestdosis möglich sein. Strikt abgelehnt wurde eine langfristige Weiterbehandlung mit Originalsubstanzen. Langfristige Behandlungen konnten aufgrund der Bestimmungen des Opiumgesetzes und der Entschließung des Danziger Ärztetages nur noch heimlich erfolgen. Das bis dahin vertrauliche ÄrztInnen- PatientInnen- Verhältnis schlug in gegenseitiges Misstrauen um, denn viele ÄrztInnen waren aus Angst vor der möglichen Entziehung der Approbation nicht mehr bereit Opiate oder Kokain an entzugsunwillige PatientInnen abzugeben. Viele DrogenkonsumentInnen waren gezwungen sich jetzt auf illegale Weise – durch Rezeptdiebstähle, Apothekeneinbrüche oder über den entstandenen Schwarzmarkt – mit Drogen zu versorgen. Binnen weniger Jahre hatte sich eine ursprünglich akzeptierende Grundhaltung gegenüber Opiat- und KokainkonsumentInnen in ihr Gegenteil verkehrt. Einzig unberührt von der repressiven Drogenpolitik blieb die deutsche Pharma- Industrie, welche einen immensen Aufschwung erlebte (vgl. Gerlach/Engemann 1999: 14f).

Auf dem Deutschen Ärztetag von 1955 bestätigte die Ärzteschaft die von 1928 in Danzig getroffene Grundsatzentscheidung für eine abstinenzorientierte stationäre Therapieform. Opiatabhängigkeit wurde als schwere physische und psychische Krankheit definiert, welche durch Persönlichkeitsstörungen verursacht ist (vgl. Gerlach/Engemann 1999: 16f).

Die stationäre Abstinenztherapie wurde als ‚Königsweg’ in der Behandlung drogenabhängiger PatientInnen, jetzt zu ‚PsychopathInnen’ umdefiniert, proklamiert. Die Verfechter des Abstinenzparadigmas hatten sich endgültig durchgesetzt. Die ‚PsychopathInnen’ wurden als Kriminelle stigmatisiert, die Kontrollinstanz Polizei ging zunehmend restriktiver gegen DrogengebraucherInnen vor und baute ihre Verfolgungsapparate kontinuierlich aus. Diese ‚bemerkenswerte’ Entwicklung hat sich vollzogen, obwohl illegaler Drogengebrauch bis Ende der 1960er Jahre nur marginal in Erscheinung getreten ist (vgl. Gerlach/Engemann: 1999: 19f).

1.2 Die Drogenpolitik der Bundesregierung ab 1971

Der Beginn der 70er Jahre markiert in der Bundesrepublik die normative Durchsetzung der Abstinenzfixierung mittels des schärfsten Instrumentes, dessen sich ein Staat bedienen kann: der Prohibition und Repression auf der Grundlage eines Drogenstrafrechtes[2].

1971 kam es infolge der ersten ‚Drogenwelle’[3] von 1968 zu einer Verschärfung des alten Opiumgesetzes. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), welches das Gefahrenpotential aller illegalisierten[4] Drogen gleichsetzte und bereits deren Besitz unter Strafe stellte, wurde eingeführt. Das politische Handeln wurde dadurch begründet, dass die Dringlichkeit des Gesetzes durch Pressemitteilungen immer deutlicher in das öffentliche Bewusstsein traten. Ähnlich wie in den 20er Jahren reagierte die Drogenpolitik vornehmlich auf Pressemitteilungen und wissenschaftlich wenig fundierte Fachveröffentlichungen. Die damalige Bundesregierung sagte mit der Einführung des BtMG weniger dem Drogenkonsum an sich den Kampf an, als vielmehr den kulturfremden illegalen Drogen als Symbol einer subkulturellen und sozialkritischen Werthaltung, die das gesellschaftliche Wert- und Normgefüge der ‚Normalkultur’ in Frage stellen.[5] Das herrschende Drogenverbot ist somit kein sachliches Produkt realer Problembearbeitung, sondern ein moralisches Produkt irrationaler Ängste.[6] Der Öffentlichkeit gegenüber wurde versichert, dass sich das Gesetz in erster Linie gegen die DrogenhändlerInnen richtet. Realiter zielte es aber primär auf die Bestrafung der DrogenkonsumentInnen ab. Zum Inhalt hat das neu geschaffene BtMG außer der Gleichstellung des Gefährlichkeitspotentials aller illegaler Drogen und Erhebung des Besitzes zur Straftat, die Anhebung der Höchststrafe bei Vergehen gegen das BtMG von drei auf zehn Jahre sowie die Einschränkung des Postgeheimnisses und des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung bei Verdacht auf Drogendelikte (vgl. Gerlach/Engemann 1999: 21f).

1976 wurden sogenannte Mindestkriterien als Bewilligungsgrundlage für die finanzielle Bezuschussung von Beratungs- und Therapieeinrichtungen von der Bundesregierung und den Landesregierungen erlassen. Durch die Auflage der Einhaltung der Therapiestandards setzte in der Drogenarbeit ein Bürokratisierungsprozess ein. Parallel dazu fand auch ein Professionalisierungsschub statt. DrogengebraucherInnen wurden durch diese neu geschaffenen ‚ExpertInnen’ in KlientInnen umdefiniert (Klientelisierung). Einen ‚KlientInnenauftrag’ haben sie jedoch nie explizit erhalten (vgl. Gerlach/Engemann 1999: 26f).

Es kann konstatiert werden, dass der Staat zu Beginn der 70er Jahre durch die Verschärfung der Gesetzeslage und die Professionalisierung der Drogenarbeit versuchte, die illegalisierten Drogen aus der Gesellschaft zurückzudrängen. Um nun die ‚Therapieresistenz’ der DrogenkonsumentInnen zu bekämpfen und um der Eskalation der Heroinproblematik entgegenzuwirken, wurde wieder einmal das Betäubungsmittelgesetz verschärft. Das Betäubungsmittelgesetz wurde 1981 novelliert und trat 1982 in Kraft. Die BtMG- Novelle wird im Zusammenhang mit dem ‚Nationalen Rauschgiftmittelbekämpfungsplan’ in Kapitel II 1.4 expliziert.

1.3 Die Drogenmythen und das Krankheitsparadigma als Argumentation und drogenpolitische Legitimation

Nach wie vor sind wissenschaftliche und öffentliche Diskussionen immer noch durch Diabolisierungs- und Dramatisierungsszenarien, als andauernde Reproduktion von Drogenmythen, bestimmt (vgl. Schneider 2001: 196). Nach Hess (1986: 28) unterschlägt ein Mythos, „daß seine Aussage und das in dieser enthaltene Phänomen etwas sozial Gemachtes ist, und er unterschlägt auch die unterschwellige Zielsetzung dieser sozialen Konstruktion von Wirklichkeit“. Ein Mythos enthält eine struktur- und orientierungsstiftende Nachricht, denn „im Mythos wird eine geschichtliche Tatsache als naturgegeben und wesenhaft dargestellt“ (Strassberg 1993: 126).

‚Drogenabhängigkeit’, als gesellschaftlich- kulturelles Konstrukt, vermittelt auch eine Nachricht, „nämlich die Nachricht des Bösen, der Verfremdung, des Außer- Sich- Seins, des Verlustes von Autonomie und Selbstkontrolle“ (Schneider 2001: 197). Von besonderer Bedeutung ist der Mythos von ‚Drogenabhängigkeit’ als eine rein pharmakologisch und psychisch bedingte Krankheit, die generell behandlungsbedürftig sei. GebraucherInnen illegalisierter Drogen wird verallgemeinernd eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit – die aus der Macht der Drogen und/oder aus psychischen Prädispositionen resultiert – unterstellt. Dem eindimensionalen Krankheitsbild ‚Drogenabhängigkeit’ ist ein spezifisches Verlaufsdenken, sozial und gesundheitlich abwärts gerichtet, immanent. Das neurophysiologische und psychiatrische Krankheitsmodell von ‚Drogenabhängigkeit’ (lineares, monokausales Abhängigkeitsmodell) lässt das Individuum – als Träger von Defiziten, Problemen, Pathologien und Krankheiten – als generell behandlungsbedürftiges, unmündiges Objekt erscheinen, wofür sich eine Vielzahl von ‚ReparaturexpertInnen’ als zuständig betrachten.[7]

Die Drogenpolitik forciert den immer fortwährenden Verlauf: „Mythenbildung, Dammbruch- und Einbahnstrassenszenarien, Dramatisierung, Kriminalisierung, Kommerzialisierung, Pathogolisierung, Therapeutisierung“ (Schneider 2001: 208). Drogenpolitik geht es nicht darum das sozial konstruierte ‚Drogenproblem’ zu lösen – was es auch nicht ist – es zu entdämonisieren und damit zu normalisieren, sondern um die öffentlichwirksame Präsentation, dass gegen ein Grundübel der Gesellschaft etwas unternommen wird. Aus Gründen der Massenloyalitätssicherung muss das gegenwärtige „Drogensystem“ in „seiner affektiv notwendigen Irrationalität“ erhalten bleiben (ebd.). Diese Gedankenbühne, welche die Drogenpolitik ‚legitimiert’, legt den typischen Gehalt der Akteure von vorn herein fest:

„Den Schurken: das Betäubungsmittel. Das (böswillige) Opfer: der unwillige Patient, der Unzurechnungsfähige, die Volksgesundheit. Und der Retter: das Strafrecht, der Richter, der Therapeut“ (Quensel 1996: 29f.).

Die herrschenden Wahrnehmungsfolien werden damit beständig reproduziert. Durch die Personifizierung psychoaktiver Substanzen wird in der Drogenpolitik ein Schädlichkeitsmythos aufgebaut, der einerseits zur Legitimation des Abstinenzparadigmas[8] dient und andererseits gesellschaftliche Angst erzeugt. Der Aufbau einer dichotomen Sichtweise durch Mystifizierung und Dämonisierung negiert die tatsächliche Ambivalenz – positiv erlebte Wirkung, potentiell mögliche Gefahren – einer jeden Droge. GebraucherInnen illegalisierter Drogen werden als abhängig und krank etikettiert und zu willenlosen, behandlungsbedürftigen Objekten generalisiert. Die Festschreibung des Konstrukts ‚Drogenabhängigkeit ist Krankheit’ führt zu Entmündigung und Klientelisierung der drogenkonsumierenden Menschen und hält, weil politisch gewollt, die Substanzenillegalität und die entsprechende Marktökonomie aufrecht (vgl. Schneider 2001: 214).

1.4 Rauschgiftbekämpfung und Abstinenzparadigma

Der 1990 verabschiedete „Nationale Rauschgiftmittelbekämpfungsplan“[9] bildet die Grundlage für die drogenpolitische Arbeit der Bundesregierung.[10] Das Ziel ist alle Voraussetzungen für ein drogenfreies Leben, die Abstinenz, zu schaffen. Erreicht werden soll dieses Ziel durch Prävention (Mystifizierung und Dämonisierung von illegalen Drogen zur Angsterzeugung und Abschreckung), Repression (Kriminalisierung und Verfolgung von KonsumentInnen und HändlerInnenstrukturen) und spezielle Behandlungskonzepte. Rechtlich abgesichert und verankert ist diese Strategie im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in seiner Novellierung von 1982[11].

Die „totale Abstinenz im Hinblick auf illegale Drogen“ (Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit/Bundesminister des Inneren 1990: 3) ist oberstes Leitziel aller präventiven Maßnahmen. Volker Limburg, Kriminaloberrat im Bundeskriminalamt, unterstreicht mit dem Hinweis auf die „Präventivfunktion“ (ebd. 87) den besonderen drogenpolitischen Stellenwert der Repression. Die Repression ist bundesweit nach wie vor konstituierendes Element der Drogenprävention.[12]

Der paradoxen Logik prohibitiver Drogenpolitik – einerseits werden DrogenkonsumentInnen als Kranke pathogolisiert, andererseits als Kriminelle stigmatisiert – liegt die Drogendeszendenztheorie zugrunde. Diesem Abhängigkeitsmodell als Kausalkette zufolge, führt der Gebrauch illegalisierter Drogen in eine Einbahnstrasse, aus welcher die DrogenkonsumentInnen – der Theorie entsprechend – nur mit professioneller Hilfe wieder herauskommen. Die generelle Pathogolisierung von GebraucherInnen illegalisierter Drogen und die Etikettierung derselben als kriminell und/oder krank, sichert die normative und damit öffentlichkeitswirksame „Drogenordnung“ durch den Einsatz legitimierter Zwangsmittel (vgl. Schneider 2001: 208). DrogengebraucherInnen werden als unmündige Behandlungsobjekte erklärt.

1.5 Die kriminalisierten Substanzen und die gesellschaftliche Abwehrhaltung gegenüber deren GebraucherInnen

Historisch bestimmt immer die jeweils herrschende Kultur einer Gesellschaft, welche Substanzen als „kulturfremd“ oder „kulturintegriert“ zu gelten haben (Schneider 2001: 193). Die illegalisierten Drogen werden als kulturfremd bezeichnet und als individuelle, gesellschaftliche und kulturelle Bedrohung betrachtet. Sie werden von sogenannten moralischen ‚Unternehmern’ als unerwünscht bzw. gefährlich für die ‚Volksgesundheit’ thematisiert. Weil sie als „Probleme wahrgenommen werden“, bedürfen sie zu ihrer Entstehung „der Problematisierung“ (Scheerer 1993: 79). Die Produktion und Vermittlung von Problemdefinitionen erfolgt publikumswirksam insbesondere durch die Medien und speziell ‚die’ Wissenschaft spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle. Nach und nach dringen diese Definitionen in das öffentliche Bewusstsein und es schließt sich die Phase der Legitimation des ‚sozialen Problems’ durch amtliche Organe, Behörden oder Institutionen an (vgl. Scheerer 1993).

Das Drogenproblem wird als weltweites Sozialproblem erster Ordnung eingestuft. Durch Medienspektakel inszeniert erklären die USA die 90er Jahre zum Jahrzehnt der Rauschgiftbekämpfung – gleichgestellt mit der Terrorismusbekämpfung – als primäres politisches Ziel, da die Sozial- und Individualschädlichkeit nachgewiesen zu sein scheint (vgl. Zurhold 1993: 205). Der Dämon ‚Rauschgift’ soll gemeinsam und global bekämpft werden. Für die KonsumentInnen von illegalisierten Drogen bedeutet dies soziale Ausgrenzung durch Pathogolisierung, Stigmatisierung und Kriminalisierung. Durch einseitige Moralisierung, indem etwas konstruiert wird was nur ‚böse’ und schlecht ist, wird eine herrschaftsfunktionale, kollektive Abwehrhaltung erzeugt. Solche Moralen haben politische, ökonomische und machtsichernde Funktionen.

Die gesundheitlichen Risiken die von Alkohol und Tabak ausgehen, sind in der breiten Öffentlichkeit hinlänglich bekannt. Dem Heroin hingegen, das zu den illegalisierten Substanzen zählt, werden gesundheitliche Schädigungen unterstellt.[13] Diese gesundheitlichen Schädigungen sind aber weniger durch die Substanz an sich, als durch die drogenpolitischen Bedingungen, unter denen es konsumiert werden muss, bedingt.[14] Der Gebrauch illegalisierter Drogen wird erst durch die politischen Rahmenbedingungen zum sozialen Problem, das völlig unsozial und inhuman durch gesetzlichen Zwang und Repression gelöst werden soll.

Eine staatliche Drogenpolitik, die Drogen selektiv verbietet (legal/illegal) und primär strafrechtliche Mittel zur Bekämpfung des Umgangs mit verbotenen einsetzt, muss sich legitimieren.[15] Die strafrechtliche Legitimation beruht auf der „Vereinigungstheorie“, in der absolute und relative Straftheorie miteinander kombiniert sind (Zurhold 1998: 49). Durch die selektive Drogenprohibition, die willkürlich zwischen illegalen Rauschmitteln und legalen Genussmitteln unterscheidet, existiert eine grundlegende rechtliche Ungleichbehandlung. Die Unverhältnismäßigkeit der Sanktionsandrohungen im BtMG verstößt gegen das Prinzip der Proportionalität (vgl. Zurhold 1998: 53). Die Legitimationsgrundlage der selektiven Drogenprohibition ist dadurch berührt.

Dem Betrachter drängt sich der Eindruck auf, dass es der Drogenpolitik an Rationalität mangelt am Abwägen von Zwecken, Mitteln und Nebenfolgen sowie an der Bereitschaft, pragmatisch etwas zu ändern. Das Festhalten an der Kriegsrhetorik, die Weigerung, Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen ernsthaft zur Kenntnis zu nehmen, das Ignorieren alternativer Vorschläge aus der Drogenhilfepraxis lassen den Verdacht aufkommen, dass Drogenpolitik mehr ist als nur der ‚war on drugs’, dass dieser in tatsächlicher Weise ein Selbstzweck ist, der seine Funktionen auch ohne Erfolge auf dem erklärten Schlachtfeld erfüllt.

„Funktionen für die Politiker, die Stärke und Aktionsbereitschaft demonstrieren, den Ausbau der Kontrollorgane legitimieren, von anderen sozialen Übeln ablenken oder diese auf den bequemen Feind Droge zurückführen können“ (Hess 1991: 35).

1.6 Die Drogenprohibition, ihre ökonomischen Folgen, ihre sozialen und gesundheitlichen Risiken und die Profiteure der Prohibition

Die internationale Drogenpolitik gibt Milliardensummen für Repressionskosten, von jeder Kosten- Nutzen- Analyse befreit, zu Lasten der Steuerzahler aus. Zu den direkten Repressionskosten – der Aufwand für Polizei, Zoll und Justiz sowie für das Strafvollzugsystem – kommen noch die Gesundheitskosten, also der Aufwand für Akutbehandlung, Therapie und Drogenprävention hinzu. Diesen werden dann noch die durch Morbidität und Mortalität entstandenen Kosten hinzugerechnet (vgl. Amendt 2000: 7f).

Die Drogenprohibition wird weiter aufrecht erhalten, obwohl sie unwirksam, teuer und schädlich ist. Die Erfahrungen mit Drogenverboten hat gezeigt, dass der Versuch des Staates mit repressiven Mitteln Kontrolle über Drogennachfrage und -angebot zu gewinnen, gerade umgekehrt dazu führte, dass er die Kontrolle über die Substanzen, über Gesundheitsschutz, Aufklärung und Markt verlor. Die durch die Prohibition jeweiligen geschaffenen Probleme und Leiden übertrifft den Schaden, der durch den Konsum von Genussmitteln oder ‚Drogen’ verursacht wird um ein Vielfaches (vgl. Schmidt- Semisch 2005: 2f). Die Politik hält die Drogenprohibition aufrecht, weil das Drogenproblem ein „nützlicher Feind“ ist (Christie/Bruun 1991). Die Drogenprohibition funktioniert nicht, wird aber mit viel Macht und Geld vor dem Kippen bewahrt und immer weiter mit personellen, finanziellen und ideologischen Ressourcen unterfüttert und abgestützt (vgl. Schmidt- Semisch 2005: 4).

Die staatliche Drogenprohibitionspolitik erzeugt das, was sie eigentlich verhindern will. Organisierter Drogenhandel und organisiertes Verbrechen profitieren von der Prohibition. Die Prohibition bewirkt hohe Endpreise und damit, bei niedrigen Kosten im Ursprungland, hohe Handelsgewinne. Das Geschäft mit illegalen Drogen ist selbst für ‚Kleinunternehmer’ und ‚Neu- Einsteiger’ in den Drogenhandel immer wieder lohnend (vgl. Hess 1991: 39). Die Kriminalisierung des Drogenkonsums ist zudem für die Drogendealer nützlich. Durch die Kriminalisierung des Stoffbesitzes erhöht sich der Preis der Droge, da die Abhängigkeit der KonsumentInnen von der Droge dem Dealer garantiert, dass sie den überteuerten Preis bezahlen und die KonsumentInnen das dafür benötigte Geld auch um jeden Preis ‚auftreiben’. Ohne Kriminalisierung gäbe es keine solch hohen Gewinne, welche die Organisierung des Drogenhandels so lukrativ machen (vgl. Raschke 1993: 44f). ‚Gewinner’ dieser Drogenpolitik sind ebenfalls die Alkohol- und Tabakkonzerne, die ihre Produkte als relativ harmlose ‚Genussmittel’ im Vergleich zum bösen ‚Rauschgift’ darstellen und verkaufen können (vgl. Hess 1991: 35). Auch zu den Gewinnern zählen die Pharmaindustrien, ÄrztInnen, AnwältInnen, TherapeutInnen und SozialarbeiterInnen. Sie alle haben ihren Nutzen an der Sucht. Weitere Institutionen wie private Sicherheitsdienste, die von Behörden und Unternehmen beauftragt werden besonders ‚gefährliche’ Stadtteile und Ladenpassagen vor den DrogenkonsumentInnen freizuhalten, profitieren von der beschrieben Dramaturgie der Sucht (vgl. Schmidt- Semisch/Nolte 2000: 67f).

1.7 Die ‚neue’ Drogenpolitik der Bundesregierung seit 1998

Nach dem Regierungswechsel 1998 proklamierten die MinisterInnen der rot- grünen Bundesregierung einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik. Die drei klassischen Säulen der staatlichen Drogenpolitik (Prävention, Repression und Therapie) wurde um eine vierte Säule, die Überlebenshilfen, erweitert.

Angebote der Schadensminimierung (harm- reduction) und Überlebenshilfen sind Arbeitsansätze der akzeptanzorientierten Drogenarbeit. Akzeptanzorientierte Angebote und Begrifflichkeiten wurden als ‚neue Wege’ in der staatlichen Drogenpolitik instrumentalisiert und als Beweis für einen Paradigmenwechsel benutzt. Tatsächlich handelt es sich aber um einen Etikettenschwindel, da nach wie vor an der Zielsetzung des Nationalen Rauschgiftmittelbekämpfungsplan von 1990 festgehalten wird. Akzeptanzorientierte Konzepte werden missbraucht, um das Abstinenzparadigma zu verabsolutieren. De facto setzte die neue Bundesregierung mit einer überraschend hohen Kontinuität die altgewohnte Repressionspolitik der Vorgängerregierung fort. Einzige Ausnahmen bilden die in Nordrhein- Westfalen neu eröffneten Drogenkonsumräume und das in die Wege geleitete wissenschaftliche Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung langjährig Opiatabhängiger[16].

Von Rechts wegen setzte die Bundesregierung die stetige Ausweitung des Straftatenkataloges durch Erweiterung der Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nach der Manier der alten Regierung fort. Hinsichtlich der Überlebenshilfen ist, nachdem Konsumräume und auch Konsumgelegenheiten über mehr als ein Jahrzehnt in einem rechtlichen Graubereich betrieben worden sind, der Betrieb von Konsumräumen aufgrund des 3. Betäubungsmitteländerungsgesetzes (3. BtMÄG)[17], das am 1. April 2000 in Kraft getreten ist, nach bundeseinheitlichen Standards legalisiert worden. Der oft angekündigte Modellversuch einer ärztlich kontrollierten Heroinabgabe ist im Frühjahr 2002 angelaufen, wobei dieser Modellversuch für weniger als ein Prozent der Opiatabhängigen konzipiert wurde und die Vergaberichtlinien von den meisten Betroffenen zudem nicht erfüllt werden können.

Die Überlebenshilfen als eigenständige Säule in der Sucht- und Drogenpolitik richtet sich an ‚schwerstabhängige’ Menschen, deren Überleben es zunächst zu sichern gilt. Überlebenshilfen verfolgen aber eine doppelte Strategie: Sie helfen den Betroffenen zunächst zu überleben, um sie nachkommend einer ‚effektiven’ Behandlung zuzuleiten. Letztlich wird das Ziel Abstinenz beibehalten.

1.7.1 Die Konsumräume

Der erste offizielle ‚Druckraum’, in einer rechtlichen Grauzone betrieben, wurde bereits im Jahr 1994 in Hamburg eingerichtet. Das vom Frankfurter Oberstaatsanwalt Dr. Körner verfasste strafrechtliche „Gutachten zur Zulässigkeit von Gesundheitsräumen für den hygienischen und stressfreien Konsum von Opiatabhängigen“ stellte eine halbwegs tragfähige juristische Grundlage für den Betrieb von Drogenkonsumräumen dar. Darin kam Körner zu dem Ergebnis, „dass unter bestimmten Bedingungen geführte Konsumräume weder gegen das BtMG noch gegen andere Strafgesetze oder gegen internationale Suchtstoffabkommen verstoßen“ (Hentschel/Skomorowsky 2001: 85). Jedoch schlossen sich nicht alle Staatsanwalten Körners Auffassung an, wodurch Druckräume[18] lange Zeit juristisch auf wackeligen Beinen standen.

Der erste legale Drogenkonsumraum, nach Aufnahme des § 10a in das BtMG, ist in Münster eröffnet worden (vgl. Wierling 2002: 4). Mit der Einrichtung von Konsumräumen werden vor allem gesundheitspolitische und ordnungspolitische Ziele verfolgt. Zu den Zielsetzungen zählen die Gesundheitsfürsorge, wobei die Bereitstellung risikoarmer, hygienischer und stressfreier Konsumbedingungen zentral ist, um gesundheitliche Risiken des intravenösen Drogengebrauchs zu minimieren, sowie die Leistung von Überlebenshilfe für Opiatabhängige durch Sicherstellung medizinischer Versorgung in Notfällen (Verhinderung von Drogentodesfällen). Durch das Angebot einer medizinischen Grundversorgung soll die Gesundheit der KonsumentInnen verbessert bzw. stabilisiert werden. Des weiteren sind Prävention (z.B. HIV- und Hepatitisprävention) und das Bereitstellen und Vermitteln weiterführender (ausstiegsorientierter) Hilfeangebote anzuführen. Zu den ordnungspolitischen Intentionen zählen beispielsweise die Reduzierung des Konsums in der Öffentlichkeit und die Zurückdrängung öffentlicher Drogenszenen (vgl. Stöver/Michels1999).

Bezogen auf den Aspekt der Einrichtung von Konsumräumen wird implizit am Abstinenzparadigma festgehalten. Therapieresistente Süchtige, die vorher nicht erreicht wurden, sollen zum Ausstieg motiviert werden (vgl. Schuster 2000). Die Beibehaltung des Legalitätsprinzip, das die strafrechtliche Verfolgung von DrogenkonsumentInnen legitimiert, erschwert allerdings die Inanspruchnahme der Konsumräume mit ihrer schadensbegrenzenden Funktion. Zudem kann der § 31a BtMG[19] zu problematischen Fallkonstellationen führen, wenn sich KonsumentInnen vor dem Konsumraum Drogen beschaffen. Ungeklärt ist, ob dann von einem Erwerb zum sofortigen Konsum (nicht strafbar) oder späteren Konsum (strafbarer, unerlaubter Besitz von BtM) ausgegangen werden muss (vgl. Schuster 2000: 30).

1.7.2 Die Substitution

Ein weiterer neuer Baustein der Drogenpolitik ist der wissenschaftliche Modellversuch[20] zur heroingestützten Behandlung langjähriger Opiatabhängiger. Die Ziele der staatlich kontrollierten Heroinabgabe sind Verringerung von sozialem Leid, Reduzierung von gesundheitlichen Schädigungen sowie die Unterbrechung des Kreislaufes von Krankheit und Kriminalität, indem den ‚Suchtkranken’ der Druck genommen wird, Geldmittel illegal zu beschaffen, die sie für ihre Sucht benötigen. Chancen zum Ausstieg aus der Drogenszene sollen für solche Opiatabhängige geschaffen werden, die durch die bisherigen Angebote der Drogenhilfe nicht oder nur unzureichend erreicht worden sind, um damit abstinenzorientierte Entwicklungsprozesse einzuleiten (vgl. Schuster 2000: 26). Das Behandlungsziel Abstinenz wurde erweitert um das Ziel der Reduzierung der schädlichen Konsequenzen des Konsumverhaltens sowohl für die KonsumentInnen selbst, als auch für ihre nähere Umgebung und die Gesellschaft als Ganzes.

Um überhaupt substituiert werden zu können, sei es nun mit Methadon oder dem Originalstoff Diamorphin (Heroin), müssen Betroffene bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die sich am Krankheitsparadigma orientieren. Diese überaus unkritische Hinwendung zum Krankheitsparadigma zeigt sich bei der staatlich kontrollierten Originalstoffabgabe eklatant. Unter höchst selektiven Zugangsbedingungen[21] – Nachweis schwerer körperlicher Krankheitssymptome oder psychischer Symptome, Dauer der Opiatabhängigkeit von mindestens fünf Jahren, Mindestalter von 23 Jahren, Erfolglosigkeit anderer Behandlungsmethoden, aktuelle Hauptdiagnose der Opiatabhängigkeit nach den Kriterien des ICD-10[22] etc. – wird der ‚Schwerstabhängige’ ausgewählt. Er wird „zum staatlich registrierten und kontrollierten Kranken“ (Schmidt- Semisch 1994: 6). Der Logik folgend müssen also diejenigen, die nicht als ‚Schwerstabhängige’ definiert worden sind erst ‚schwerstabhängig’ werden, um am Modell der Originalstoffvergabe teilnehmen zu können (vgl. Schneider 2001: 213). Dabei darf die Gefahr einer „unheiligen, kontrollorientierten Allianz zwischen Psychiatrie, Allgemeinmedizin, Drogenhilfe und Ordnungs- und Finanzpolitik“ und die weitere Pathogolisierung aller DrogengebraucherInnen nicht außer Acht gelassen werden (ebd.). Die Medizin war, wie Foucault (1976: 38 ) gezeigt hat, immer ein Hilfssystem der Strafjustiz.

Gegenwärtig ist das Modellprojekt der heroingestützten Behandlung opiatabhängiger Menschen abgeschlossen. Die Ergebnisse der Zulassungsstudie – Zulassung von Diamorphin (Heroin) als Medikament in der Substitutionsbehandlung – liegen seit Frühjahr 2006 vor[23]. Sie bestätigen eine signifikante Überlegenheit des Medikamentes Diamorphin gegenüber der Methadonsubstitution bei der untersuchten Zielgruppe. Durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung – Diamorphin müsste zu einem verkehrs- und verschreibungsfähigen Medikament umdeklariert werden – könnte eine Zulassung von Diamorphin als Medikament, mit einem sehr eingeschränkten Anwendungsbereich im Rahmen einer Substitutionstherapie, erfolgen. Derzeit wird diese notwendige Gesetzesänderung im Bundestag blockiert.

1.7.3 Die Prävention

Präventive Maßnahmen beruhen meist auf Zuschreibungskonstrukten einer Problem- und Defizitperspektive, auf Verallgemeinerungen von (sicherlich existenten) Drogengebrauchsrisiken und zielen auf Abstinenz ab. Ohne die fortwährende politische und pädagogische Aktivierung verallgemeinernder Defizit-, Risiko- und Problemunterstellungen ist Prävention weder etablierbar, noch gesellschaftlich und somit öffentlichwirksam legitimierbar. Prävention ist stets ein normativer Prozess, der auf unterstellten und befürchteten ‚Gefährdungen’ und möglichen Risiken, Mängeln und Beeinträchtigungen beruht, die es zu verhindern, zu reduzieren, zu vermeiden, zu kontrollieren etc. gilt.

Die rot/grüne Bundesregierung (1998) die den Grundsatz ‚Drogenabhängige sind Kranke’ zu einem Leitthema ihrer Arbeit im Bereich der Drogen- und Suchthilfe gemacht hatte, sah ihre Aufgaben von Suchtprävention[24] in der Förderung von Lebenskompetenzen und in Gesundheitsförderung. Die Primärprävention, die den Einstieg in den Drogenkonsum verhindern oder hinauszögern soll, stand immer noch im Vordergrund.

Erfreulicherweise ignorierte das Bundesgesundheitsministerium und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die langjährige, weitverbreitete fachliche Kritik an der Kampagne ‚Keine Macht den Drogen’ nicht mehr länger und stellte diese ein. Die Einstellung der Kampagne erfolgte wegen ihrer Negativbotschaft, ihrer einseitigen Ausrichtung auf illegale Drogen und ihrer Unglaubwürdigkeit. Zudem hat sie die eigentliche Zielgruppe – drogenexperimentierende und drogenkonsumierende Jugendliche – nicht erreicht (vgl. Püschl/Schlömer 2002: 131).

Neu eingesetzt wurde die Kampagne ‚Kinder stark machen’ und massenmedial in Form von Anzeigen, Plakaten und TV- Spots inszeniert, um das Thema Suchtvorbeugung in der Öffentlichkeit präsent zu halten. Damit wird ein Ansatz der frühzeitigen Aufklärung verfolgt, um Missbrauch und Abhängigkeit von vorn herein zu verhindern. Durch frühzeitige Intervenierung wäre der Gebrauch (il-)legaler Drogen vermeidbar, wodurch die Beherrschbarkeit sozialer Risiken suggeriert wird. Jeglicher Drogenkonsum sollte unterbunden und auch die Ablehnung des „Probierens“ (Bundesministerium für Gesundheit 1999: 35) unterstützt werden, womit ein möglicher kontrollierter und genussorientierter Konsum und die positiven funktionalen Seiten des Drogengebrauchs negiert werden. Das Ziel das letztlich aufrecht erhalten werden soll, ist die Abstinenz.[25]

An einem defizitorientierten Ursache- Wirkungsprinzip wird weiter festgehalten. Als Ursachen für Sucht und Abhängigkeit werden „frühe seelische Verletzungen in der Kindheit und Jugend, persönliche Krisen und soziale Verwerfungen, ein ungünstiges Umfeld und besondere negative Erlebnisse“ identifiziert (Bundesministerium für Gesundheit 1999: 10).

Die Entwicklung von ‚Drogenkarrieren’ sind jedoch dynamische, komplexe und zeitlich offene Prozesse und durch vielfältige Faktoren und Motive ausgelöst und mitbestimmt, so dass diese komplexen Verlaufszusammenhänge in ihrer subjektiven und soziokulturellen Dynamik nicht exakt diagnostiziert und als Bedingungsgefüge für suchtpräventive Maßnahmen begründet werden können. Dabei ist es illusorisch zu meinen: „Je besser Sucht in ihren Entstehungsbedingungen, in ihrer Entwicklung und ihren Ausprägungen verstanden wird, umso frühzeitiger und spezifischer können Maßnahmen der Suchtprävention greifen“ (Büro für Suchtprävention 2002: 2). Das Problem der Suchtprävention liegt jedoch nicht in der Gegenwart, sondern in der Zukunft. Suchtprävention zielt auf ein derzeit nicht virulentes, vermutetes Ereignis ab, das verhindert werden soll. Für zukünftiges Verhalten, in diesem Fall Drogengebrauchsentwicklung, gibt es aber keine zuverlässige Prognose bzw. Diagnostik, wodurch das Begründungsgefüge für suchtpräventive Maßnahmen stets willkürlich bleibt. Daher werden die potentiell möglichen DrogenkonsumentInnen ins Visier genommen und fürsorglichen Präventionsbemühungen und ‚sanften’ Kontrollstrategien unterzogen (vgl. Schneider 2001: 205).

Im Vergleich zum Strafrecht sind suchtpräventive Maßnahmen zur Erreichung des Zielzustandes zwar ‚weiche’ Interventionsformen, aber dennoch tritt neben der ‚Hilfe’ auch das ‚Verfolgen’ abweichenden Handelns. Nöcker (1990: 11) konstatiert, dass „wohl kaum jemand ernsthaft den Sinn von Maßnahmen in Frage stellen“ will, „die helfen, eine drohende Sucht oder kriminelle Karriere abzuwenden“. Ob diese Hilfe aber auch von den AdressatInnen gewollt wird denen sie zugemutet wird, wird allerdings nicht gefragt. Vielmehr wird ungeprüft angenommen, dass die „Adressaten von Prävention an den Hilfen (Zielen) selbst interessiert sein müssten“ (Nöcker 1990: 11), was allerdings nicht immer zutrifft. Derart kann Prävention einen Bevormundungs- und Zwangscharakter annehmen. Insofern wird mit Prävention – unter dem Vorwand, Hilfen für den Einzelnen anbieten zu wollen – eher ein gesellschaftliches Interesse verfolgt, um „bestimmte Probleme zu vermeiden oder zu entsorgen“ (ebd.).

Seit 1998 bezieht sich die ‚neue’ Drogenpolitik auch auf den Bereich der legalen Drogen und widmet sich verstärkt den sozialen und gesundheitlichen Folgen des Tabak- und Alkoholkonsums. Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt den bei der Gesundheitsministerkonferenz 1997 verabschiedeten ‚Aktionsplan Alkohol’ und erweitert durch die Kampagne ‚rauchfrei’ die Maßnahmen zur Förderung des Nichtrauchens, des Nichtraucherschutzes und der Raucherentwöhnung. Im Gegensatz zu illegalisierten Rauschmitteln wird mit legalen Genussmitteln differenziert umgegangen und überdies realitätsverzerrende Aussagen aufgestellt. Ein veranschaulichendes Beispiel für diese willkürliche Selektion und deren Erklärung ist folgende, vom Bundesverfassungsgericht (9.März 1994) vertretene Auffassung:

„(...) alkoholartige Substanzen dienen als Lebens- und Genußmittel; (...). In allen Fällen dominiert eine Verwendung des Alkohols, die nicht zu Rauschzuständen führt; seine berauschende Wirkung ist allgemein bekannt und wird durch soziale Kontrolle überwiegend vermieden“ (zit. nach Quensel 1996: 28).

Demnach ist bei legalen Drogen im Gegensatz zu illegalen Drogen ein kontrollierter Konsum möglich. Bei illegalen Drogen stehe die Erzielung einer berauschenden Wirkung im Vordergrund. Illegale Drogen würden ein so großes Suchtpotential besitzen, dass der Schutz der Bevölkerung nur durch ein grundsätzliches Verbot garantiert werden könne. Mit diesem Argument wird das europaweite Drogenverbot begründet. Offizieller Ausgangspunkt der Drogen- Einteilung ist das angeblich unterschiedliche medizinische Gefährdungspotential. Das Bundesministerium für Gesundheit stellt fest, dass es bei Alkohol „um einen vernünftigen Umgang und nicht um generelle Abstinenz“ geht und „Rauchen dagegen immer schädlich ist“ (Bundesministerium für Gesundheit 1999: 34f).

1999 sind ca. 100000 tabakbedingte und 40000 alkoholbedingte Todesfälle im Vergleich zu 1812 sogenannten Drogentoten zu beklagen (vgl. Bundesministerium für Gesundheit 1999: 21). Die politische Einteilung in legale und illegale Drogen und die daraus resultierende, grundlegend rechtliche Ungleichbehandlung ist damit mehr als fraglich.

Auch Tretter (1998: 234f) als Abstinenzvertreter, kritisiert die offizielle Drogenpolitik und liefert in seiner Argumentation stichhaltige Gründe, welche die Unterscheidung in legale und illegale Drogen nicht rechtfertigt, weil sowohl legale als auch illegale Drogen schädlich sein können. Aus präventiver Sicht hält es Tretter für notwendig, den Alkoholkonsum stärker zu problematisieren. Die Verwobenheit von Politik und öffentlicher Verwaltung mit der Industrie zeigt sich am mangelnden Engagement für Maßnahmen gegen den Alkohol, da Werbung für alkoholische Getränke immer noch nicht verboten ist. „Diese Zwiespältigkeit relevanter gesellschaftlicher Instanzen beim Umgang mit legalen Drogen stellt die Glaubwürdigkeit der offiziellen Politik gegenüber illegalen Drogen in Frage“ (Tretter 1998: 235).

1.7.4 Fazit und derzeitiger Stand der Drogenpolitik

Als Ausdruck des Paradigmenwechsels werden die Verlagerung der Zuständigkeit vom Innenministerium zum Gesundheitsministerium[26] – was aber eher ökonomischen Interessen nützlich ist – sowie die Neuorganisation im Drogen- und Suchtbereich im Ministerium und die Erweiterung um die vierte Säule ‚Überlebenshilfe’ postuliert.

Ein Paradigmenwechsel hat jedoch nicht stattgefunden, weil drogenpolitische Grundlagen (Legalitätsprinzip und Abstinenznorm), Maßnahmen (Repression und Verfolgung), Bedingungen (Kriminalisierung, Pathogolisierung und Stigmatisierung von KonsumentInnen) und Ziele (nationale und internationale Rauschgiftbekämpfungsabkommen) unverändert geblieben sind. Die Analyse zeigt, dass weiterhin am Krankheitsparadigma festgehalten und individuumszentriert und defizitorientiert gedacht und gehandelt wird. Die neuen Bausteine der Drogenpolitik ‚Konsumräume’ und ‚Originalstoffvergabe’ lassen den Eindruck einer modernden und humanen Drogenpolitik entstehen. Allerdings dienen sie aufgrund ihrer größeren Reichweite primär der Erfassung, Überwachung und Kontrolle von DrogenkonsumentInnen, zum Zweck der Erhöhung der Therapiebereitschaft mit dem Ziel der Abstinenz.

Auch Amendt (2000) kann einen tatsächlichen Kurswechsel in der Drogenpolitik nicht feststellen. Amendt bestätigt, dass die „in Panik konzipierte Drogenpolitik“ (2000: 5) der frühen 70er Jahre schon falsch und unhaltbar war. Das Problem ist, dass drei Jahrzehnte später, die Axiome von damals, „noch immer Grundlage der internationalen Drogenpolitik sind“ (ebd.). Die Fachöffentlichkeit stimmt überein, dass der Krieg gegen die Drogen verloren ist und „die „schweren, nicht selten irreparablen Schäden an der Gesundheit“ junger Menschen Ergebnis und Folge dieser gescheiterten Politik ist“ (ebd.). Die Drogenkriegsstrategie der Vereinten Nationen steht dabei längst in der internationalen Kritik. Hochrangige PolitikerInnen und renommierte WissenschaftlerInnen forderten Kofi Annan – den Generalsekretär der UN – auf, die Drogenpolitik der Vereinten Nationen endlich zu evaluieren. Als Begründung fügten sie an, dass sie glauben, „dass der Krieg gegen Drogen mittlerweile mehr Schaden verursacht als der Drogenmissbrauch selbst“ (ebd. 12). Amendt unterstreicht, dass ein wirklich beabsichtigter Kurswechsel Interesse an einer Evaluation der globalen Kontrollmaßnahmen haben muss. Allerdings findet innerhalb der „politischen Klasse [...] diese Diskussion nicht statt“ und auch „die rot-grüne Bundesregierung ist an dieser Diskussion nicht interessiert“ (ebd. 11).

Inzwischen hat das Krankheitsparadigma drogenpolitsch eine Renaissance erfahren: Drogenabhängigkeit wird als Krankheit festgeschrieben. Gleichwohl werden Ungenauigkeiten und Mängel begrifflicher Konstrukte – Sucht, Abhängigkeit, Missbrauch, neuerdings auch ‚Schwerstabhängige’ etc. – im Rahmen der Drogen- und Suchtdiskussion kaum noch reflektiert. Es wird ein gegenseitiges Wissen unterstellt über das, worüber gesprochen wird. Dabei scheint die Kontextgebundenheit spezifischer Wertvorstellungen ausgeklammert und die Diskussion erfolgt nicht selten auf einer Ebene diffuser „Pseudoverständigung“ mittels leichtfertig konstruierten „Worthülsen“ (Schneider/Gerlach 1999b: 127).

Drogengebrauch wird generell als krankhaftes Verhalten angesehen, wodurch DrogengebraucherInnen per se als behandlungsbedürftig (Klientelisierung) betrachtet, entsprechenden ‚Experten’ zugeführt und weiter entmündigt werden. Mit Hilfe eines erweiterten Methodenrepertoires befördert die zunehmende Medizinalisierung und Psychiatrisierung des ‚Drogenproblems’ die generelle Pathogolisierung der DrogenkonsumentInnen und macht sie – durch therapeutische und/oder sozialpädagogische Diagnosen – zu unmündigen Behandlungsobjekten.[27] Neuere Forschungsergebnisse zeigen jedoch auf, dass DrogengebraucherInnen weder an sich behandlungsbedürftig noch generell krank sind (vgl. II 1.8.3). Das abstrakte Heilungs- und Cleanpostulat bleibt unter der neuen Bundesregierung – trotz diesem Denkbild widersprechenden Erkenntnisse neuerer qualitativer Drogenforschung – ebenso erhalten, wie unter ihrer Vorgängerin.

Wie bereits Szasz (1980) schon feststellte, besitzen Drogen die Funktion des ‚Sündenbocks’ in unserer Gesellschaft. Die KonsumentInnen werden nach wie vor pathogolosiert, etikettiert, stigmatisiert und kriminalisiert. Sie werden durch die Prohibition und den daraus resultierenden vielfältigen Konsequenzen sozial ausgegrenzt und diskriminiert.

Die derzeitige Sucht- und Drogenpolitik ist im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vom 11. November 2005 festgelegt. Die Sucht- und Drogenpolitik beruht weiterhin auf den vier Säulen Prävention, Therapie, Schadensminimierung und Repression. Die Grundlage bildet der geltende Aktionsplan Drogen und Sucht. Die in der EU-Drogenstrategie 2005- 2012 niedergelegten Vorgaben zur Angebotsreduzierung (durch Strafverfolgungsmaßnahmen) und Nachfragereduzierung (durch Drogenpräventionsprogramme) sollen konsequent umgesetzt werden.

Der Schwerpunkt wird auf die Säule der Prävention gesetzt. Prävention wird wohl deshalb stärker berücksichtigt, da polizeiliche Maßnahmen versagt haben. Wie in den vergangenen Jahren auch, soll weiterhin durch frühes Intervenieren Missbrauch und Abhängigkeit von legalen wie illegalen Drogen von vorn herein verhindert werden. Maßnahmen zur Reduzierung des illegalen Konsums treten aber nicht in den Hintergrund, zumal die Reduzierung des Drogenangebots zentrales Ziel des Aktionsplans 2005- 2008 ist. Die Ziele, Maßnahmen, Konsequenzen und die Denksysteme der gegenwärtigen Drogenpolitik sind der zuvor skizzierten Drogenpolitik (vgl. Kapitel II 1.7 – 1.7.3) nach wie vor immanent.

1.8 Die Drogenforschung und die Entwicklung von Forschungsperspektiven

Bevor in Kapitel II 2.- 2.6 das akzeptanzorientierte Paradigma dem Abstinenzparadigma gegenübergestellt wird, werden Kritikpunkte an Drogenhilfepraxis, zu Drogenforschung und Drogenpolitik expliziert, welche als Reaktionen auf die Novellierung des BtMG von 1981 erfolgten und als Impulsgeber für die Erarbeitung und Erprobung alternativer Konzepte in Forschung und Praxis fungierten. An die Kritik anschließend werden erste Schritte in eine neue Richtung anhand des Forschungs- und Praxisprojekt TUdrop dargestellt, welches Perspektiven für neue Entwicklungsmöglichkeiten eröffnete. Sodann wird der andere Blick auf Drogenkonsum der neueren bundesdeutschen Drogenforschung nachgezeichnet sowie der Stand der modernen Sucht- und Drogenforschung umrissen.

1.8.1 Kritik an Drogenhilfepraxis, Drogenforschung und Drogenpolitik

Schon die Etablierung des Drogenhilfeverbundsystems als Therapiekette[28] in den 70er Jahren hat vereinzelt Kritik laut werden lassen. Im Zusammenhang damit ist die sogenannte ‚Leidensdrucktheorie’ zu erwähnen, welche besagt, dass KonsumentInnen, die diese lineare Form der Hilfe (Therapiekette) für sich nicht akzeptieren, (noch) zu wenig Leidensdruck haben und somit (noch) nicht ‚therapiewillig’ sind. Demzufolge werden soziale Verelendungsprozesse und Haftzeiten bewusst, weil Leidendruck steigernd, in Kauf genommen. Als kontraproduktiv gelten lebenspraktische Unterstützungsangebote für nicht therapiemotivierte DrogenkonsumentInnen, weil diese den Leidensdruck[29] mindern.

Verschärft wurde diese Kritik mit der Verabschiedung der BtMG- Novelle zu Beginn der 80er Jahre. Durch die Einführung der Therapieparagraphen §§ 35- 38 BtMG (Therapie statt Strafe) sind Bewährungsstrafen im Drogenbereich vermehrt mit der Auflage, sich einer Drogentherapie unterziehen zu müssen, gekoppelt worden. Die Freiwilligkeit des Therapiebeginns – als Vorraussetzung für therapeutische Erfolge – ist damit grundlegend unterhöhlt worden, was Quensel als „Therapie als Strafe“ thematisiert (Quensel 1982: 174). Durch die gerichtliche Rückmeldepflicht bei Therapieabbrüchen entwickelten sich Drogentherapieeinrichtungen zu einem Element sozialer Kontrollinstanzen (vgl. Gerlach/Engemann 1999: 31). Mit den Auswirkungen des neuen BtMG gerieten ebenso die therapeutischen Methoden, die Reichweite der hochschwelligen ‚Komm- Struktur’ abstinenzorientierter Drogenhilfeangebote als auch deren Effizienz in die Kritik[30].

Neben der Kritik an der konkreten Praxis der Drogenhilfe werden auch die deskriptiven und klassifizierenden wissenschaftlichen Erklärungsansätze, welche die Grundlagen deren Konzeptionen bilden, infrage gestellt. Die Erklärung zur Genese von Drogenabhängigkeit ist durch traditionell psychologische und sozialisationstheoretische Ansätze begründet worden. Demnach sind frühkindliche Traumata oder negative Sozialisationsbedingungen typische Merkmale für die Entstehung von Drogenabhängigkeit. Diese sozialen Merkmale aus der Kindheit gelten als geradlinig disponierende Kriterien für eine spätere Sucht. Erfolglose Hilfeangebote werden aufgrund des individuumszentrierten Erklärungsmusters – das die Ursache des Scheiterns in der Psyche der Betroffenen lokalisiert – nicht hinterfragt. So werden beispielsweise Therapieresistenzen der „Suchtpersönlichkeit“ zugeschrieben (vgl. Schmerl 1984: 7f). Die Kritik richtet sich generell gegen psychologische und sozialisationstheoretische Erklärungsansätze. Ohne Erklärungswert für die Entstehung von Drogenabhängigkeit sind die als typisch für DrogenkonsumentInnen definierten Merkmale, weil diese im allgemeinen charakteristisch für soziale Randgruppen sind. Außerdem könne bei deskriptiven Merkmalszuschreibungen bezüglich. bereits Drogenabhängiger, notwendigerweise nicht mehr zwischen Ursachen und Folgen des Drogenkonsums differenziert werden. Kritisiert werden auch Kausalzusammenhänge, die durch Korrelation zweier Merkmale, wie frühkindlicher Traumata und späterem Drogenkonsum, konstruiert werden (ebd. 62ff). Die Herstellung eines solchen Zusammenhanges – frühkindliches Trauma, aktueller Drogenkonsum – könne nicht erklären, weshalb es zu einem bestimmten Zeitpunkt zum (exzessiven) Konsum komme. Ferner werden die spezifischen Wirkungsweisen der jeweiligen Droge sowie die kulturelle Symbolik der entsprechenden Subkultur ausgeblendet. Dieses Modell der Genese von Drogenabhängigkeit ignoriert zudem, dass sich auch in den Biographien der nicht (illegale) Drogen konsumierenden Menschen, diese Merkmale – z.B. frühkindliche Störung – finden lässt. Des weiteren sind die Verallgemeinerbarkeit von Forschungsergebnissen infrage gestellt worden, da diese Ergebnisse ausschließlich auf Untersuchungen von institutionell (Therapie, Gefängnis etc.) untergebrachten DrogenkonsumentInnen beruhen (ebd. 65ff).

Kritisch diskutiert wird zudem die Frage nach der Rationalität und Legitimierbarkeit der grundsätzlichen Trennung zwischen legalen ‚Genussmitteln’, wie Nikotin und Alkohol, und illegalen ‚Drogen’, z.B. Heroin und Kokain. Diese juristische Unterscheidung bedingt weitreichende Konsequenzen für die Konsum- und Lebensbedingungen der jeweiligen KonsumentInnen. Schon Scheerer (1983) und Quensel (1982) hatten hervorgehoben, dass Heroin im Gegensatz zu Nikotin und Alkohol keine schwerwiegenden, irreversiblen, physischen oder psychischen Schäden verursache. Heroin sei, abgesehen von seinem relativ hohen körperlichen Abhängigkeitspotential, eher nicht gesundheitsschädlich aber trotzdem weiterhin von einem „Nimbus der unbeherrschbaren Gefährlichkeit“ (Quensel 1982: 23) umgeben, welcher Stereotypen und nur negative Wertungen der Droge und ihrer GebraucherInnen generiere. Scheerer spricht in diesem Zusammenhang von einem „Heroinmythos“ (Scheerer 1983: 14). Folglich gerieten sowohl positive Genussaspekte illegaler Drogen als auch negative Aspekte legaler Drogen aus dem Fokus. Nach Quensel würde die Bedeutung des Abhängigkeitspotentials von Heroin oft überschätzt werden. Zudem widerspreche die ‚Drogendeszendenztheorie’[31], in Anlehnung an US- amerikanische Studien, der empirischen Wirklichkeit, wodurch diese keine Gültigkeit mehr habe (vgl. Quensel 1982: 153ff). Die Studien zeigten, dass ein Abhängigkeitsstatus auch bei regelmäßigem Heroinkonsum zu vermeiden ist. Ein kontrollierter Gebrauch ist demnach, unter bewusster Einhaltung von schadensbegrenzenden Gebrauchsregeln, möglich. Ferner stellt sich die Annahme, dass eine einmal erreichte körperliche Abhängigkeit nur mittels therapeutischer Intervention möglich sei, durch empirische Forschungen als unhaltbar heraus. Es fanden sich zahlreiche Hinweise auf Selbstheilungs- oder ‚Maturing- Out’- Phänomene.

Die Ursache für das dramatische Erscheinungsbild des Drogenkonsums und die soziale, gesundheitliche als auch partiell psychische Verelendung der KonsumentInnen sehen Scheerer (1983) und Quensel (1982) nach wie vor nicht in der Substanz des Heroins, sondern in der repressiven Drogenpolitik und den dadurch bedingten prekären Konsum- und Lebensbedingungen der UserInnen begründet. Für die genannten Autoren ist das Drogenproblem ein Drogenpolitikproblem. Die herrschende Drogenpolitik und Drogenideologie zeichnen sich durch Irrationalität und Ineffizienz aus. Scheerer konstatiert, dass erst durch die autoritäre Verbotspolitik die Risiken des Heroinkonsums virulent würden. Die horrenden Schwarzmarktpreise entstünden erst durch die Illegalisierung der Substanz, welche abhängige KonsumentInnen unter Beschaffungsdruck setzt, wodurch sie zu kriminellen Aktivitäten und/oder zur Prostitution gezwungen sind. Der sogenannte ‚Drogentod’ sei als Folgeerscheinung auf die inhumane Drogenpolitik zurückzuführen und sei nicht durch die spezifische Toxizität des Heroins bedingt. Ferner entstünden nicht substanzabhängige Gesundheitsrisiken aufgrund toxischer Strecksubstanzen, unkalkulierbaren Dosierungen, unhygienischen Konsumbedingungen und das Fehlen von sterilen Einwegspritzen. Die sozialen Umstände seien es, welche die Drogenbeschaffung zum alleinigen Existenzinhalt der KonsumentInnen werden lasse. Die gesundheitlichen oder sozialen Bedürfnisse werden dadurch vernachlässigt. (vgl. Scheerer 1983: 14ff).

Scheerer und Quensel forderten übereinstimmend eine legale Erreichbarkeit von Opiaten zu gewährleisten. Die KonsumentInnen sollten dadurch aus der Illegalität herausgeholt und die Ausbildung autonomer, subkultureller Normen und Regeln zum kontrollierten und gesundheitsbewussten Gebrauch ermöglicht werden (Scheerer 1983: 14; Quensel 1982: 187ff) Diese Forderung war imposant, zumal diese die Schaffung von Substitutionsangeboten, die Entkriminalisierung des Besitzes und Konsums von Heroin – was vor dem Hintergrund der Tatsache, dass zu Beginn der 80er Jahre sogar die Methadonbehandlung politisch noch utopisch erschien – beinhaltete.

1.8.2 Erste Versuche in eine neue Forschungsrichtung

Für die methodisch und konzeptionell festgefahrene traditionelle Drogenhilfe eröffnete das von 1980- 1983 durchgeführte Forschungsprojekt „TUdrop“ Perspektiven für neue Entwicklungsmöglichkeiten (vgl. Kindermann 1981; Projektgruppe TUdrop 1984).[32] Das Ziel von TUdrop bestand darin, das Drogenkonsumverhalten und die Lebensbedingungen jugendlicher KonsumentInnen differenziert zu erfassen und zu eruieren, weshalb die Mehrzahl dieser UserInnen keine professionelle Hilfsangebote in Anspruch nahm. Die Entstehung von Drogenabhängigkeit wurde – in Abgrenzung zu deskriptiven und klassifizierenden Theorien – multifaktoriell betrachtet und aus dem jeweiligen individuellen Entwicklungsverlauf heraus verstanden (vgl. Kindermann 1981: 1200). Drogenentwicklungsverläufe wurden insofern prozessual begriffen. Neben der Suchtgenese sollten auch die Bedingungen der Suchterhaltung erforscht werden. Die Forschungsfragen richteten sich auf die Ausstiegsmotivation, auf die Bedingungen gelingender und nicht gelingender Ausstiegsversuche als auch auf die individuellen Ressourcen und Handlungskompetenzen der KonsumentInnen. Die Absicht war, Strategien zur Motivationsarbeit und zur Unterstützung von Selbstheilungsprozessen zu entwickeln, zum Zweck der Verbesserung der professionellen Hilfsangebote (ebd.).

Das methodische Vorgehen unterschied sich von bisherigen Forschungsdesigns, da nicht nur institutionell betreute Jugendliche, sondern auch jene, die sich in ihren subkulturellen Lebensbereichen aufhielten, aufgesucht wurden. Die Jugendlichen wurden in narrativen Interviews zu ihrer Biographie befragt, wodurch sie die Möglichkeit hatten eine subjektive Gliederung der biographischen Erzählung vorzunehmen, ohne dass dabei zwangsläufig die eigene Drogenkarriere im Zentrum der Erzählung zu stehen hat. Heroinabhängigkeit wurde als in die Biographie integrierte Entwicklung aufgefasst. Die Befragten wurden nicht als drogenabhängig etikettiert, sondern in ihrer alltäglichen Existenz anerkannt und akzeptiert (vgl. Kindermann: 1201).

Verfolgt wurde ein subjektbezogener Forschungsansatz, der sowohl auf das Verstehen der subjektiven Deutungsmuster biographischer Erfahrungen als auch der jeweiligen Konfliktbewältigungsstrategien vor dem Hintergrund der individuellen Bedeutungshorizonte zielte. Als Ergebnis zeigte sich, dass die Drogendeszendenztheorie nicht legitim ist, sondern dass Drogenkonsum – zwischen den Extrempunkten Abstinenz und Abhängigkeit – durch vielfältige Verhaltensmuster (Clean- Phasen, verschiedenes Konsumausmaß, längere Abstinenzphasen ohne vorausgegangene therapeutische Intervention) charakterisiert ist. Es ging die Forderung einher die gängigen Vorstellungen von Drogenkonsum aufgrund dieses Forschungsergebnisses zu revidieren. Es gibt nicht „die Drogenabhängigen, die Suchtpersönlichkeit und die Ursachentheorie“ (Schneider 1989: 172, Herv. i. Orig.).

Die KonsumentInnen wurden nicht wie bisher als defizitäre Objekte, sondern als handlungsfähige Subjekte verstanden.

„Die angebotenen Hilfen müssen vom Subjekt kontrolliert werden können, d.h. im weiteren Sinne, die Abhängigen müssen zu ‚Benutzern’ der Hilfen werden“ (Schneider 1984: 230).

Begriffe wie Suchtbegleitung, nicht- bevormundende Drogenhilfe und Niedrigschwelligkeit markierten die neue Richtung in der Drogenhilfe im Anschluss an das von TUdrop entwickelte Suchtbegleitungskonzept. Das Suchtbegleitungskonzept bricht mit den zentralen Dogmen des Abstinenzparadigmas (Drogendeszendenz- und Leidensdrucktheorie, lineare Konzeptionalisierung der Therapiekette) und hat bereits wichtige Elemente akzeptanzorientierter Drogenarbeit – Subjektbezogenheit, Angebotsdiversifikation, Lebenswelt- und Bedürfnisorientierung – zum Inhalt. Der zentrale Unterschied zu akzeptanzorientierten Konzepten ist die Auffassung, dass Drogenkonsum an sich ein Übel und ein durch pädagogische Interventionen zu lösendes Problem sei. Drogenfreiheit bleibt, wenn auch nicht mehr so signifikant wie zuvor, ein Erfolgskriterium von Drogenhilfe.

1.8.3 Die neuere bundesdeutsche Drogenforschung

Die Ergebnisse des Forschungsprojektes TUdrop waren nicht nur für neue Überlegungen in der Drogenhilfepraxis signifikant. Darüber hinaus eröffnete die subjektbezogene, prozess- und entwicklungsorientierte Perspektive von TUdrop zugleich eine neue Forschungsperspektive in der Drogenforschung. Drogenabhängigkeit wurde in nachfolgenden Studien als dynamischer, multifaktorieller und interaktiver Prozess mit unterschiedlichen Stadien und Phasen gefasst, welcher in seinen denkbaren Entwicklungsrichtungen nur bedingt prognostizierbar ist. Paradigmatisch für die sich hieraus ergebenden Forschungsdesiderate sind die Frankfurter Selbstheilerstudie (Happel et al 1993) und das an der Universität Münster angesiedelte Projekt „Herauswachsen aus der Sucht“ (Weber/Schneider 1992; Schneider 1995) anzuführen. Der Fokus der beiden Studien war auf das Bedingungsgefüge und die Entwicklungszusammenhänge von kontrolliertem Heroingebrauch und selbstorganisierten Ausstiegen[33] aus dem abhängigen Konsum gerichtet. Das Ziel der Studien war eine exemplarische Dokumentation von drogalen Entwicklungsverläufen und Ausstiegsprozessen vorzunehmen. Die Forschungsergebnisse der genannten Studien wiederlegten das gängige Bild von UserInnen als handlungsunfähige, generell behandlungsbedürftige ‚Opfer’. Ferner widersprechen die Ergebnisse der mechanistisch- deterministischen Auffassung von Drogenentwicklungsverläufen als automatisch linear ablaufende Verelendungsprozesse. Die Variabilität von Konsumverläufen, -mustern und Konsummotiven und der Einfluss von Umweltfaktoren ist wissenschaftlich belegt worden, was eine Revision der bisherigen Sichtweise von KonsumentInnen als „Defizitwesen“ (Schneider 1995: 20) oder „Risikopersonen“ (ebd.) erforderlich macht. Das kausal- lineare Verlaufsmodell „Persönlichkeitsdefizit – Abhängigkeit – Therapie – Abstinenz“ (ebd. 15) ist empirisch widerlegt worden. In den Fokus der Kritik geriet auch die repressive Drogenpolitik. Die Kritik bezog sich v.a. auf die Illegalisierung und rechtliche Sanktionierung des Konsums. Die repressive Drogenpolitik wird für die Entwicklung erfolgreicher selbstorganisierter Ausstiege als kontraproduktiv betrachtet. Sie trägt eher zu einer Verfestigung einer drogalen ‚Junkie’ - Identität bei. Des weiteren zeigten die rezipierten Studien die Notwendigkeit einer Neukonzeptionierung der Drogenhilfepraxis auf. Die gewonnenen Ergebnisse beider Studien werden als legitimierende und unterstützende Grundelemente zur Durchsetzung akzeptanzorientierter Konzepte von Drogenhilfe erachtet.

Die moderne Sucht- und Drogenforschung hat nachdrücklich gezeigt, dass ‚Drogenabhängigkeit’ kein statischer Zustand ist, welcher, wenn einmal erreicht, nur durch langzeittherapeutische oder stufenspezifische Betreuungsaktivitäten ‚lösbar’ ist. Es existieren keine vorab festgelegten Kategorien welche Drogenabhängigkeit definieren können. Es kann weder von ‚der’ Verlaufsform einer Drogenabhängigkeit, ‚dem’ Drogenabhängigen, ‚der’ Suchtpersönlichkeit noch von ‚den’ Ursachen für deren Entstehung gesprochen werden. Keine Biographie führt ‚automatisch’ zur Abhängigkeit, auch wenn ungünstige personale, soziale oder materielle Merkmale vorliegen oder angehäuft werden. Ferner widersprechen die Forschungsergebnisse einer Opfertheorie, die kein aktives Subjekt kennt, das sich mit den szenetypischen Widrigkeiten situationsspezifisch auseinandersetzt, als auch einer mechanistischen Betrachtungsweise der Drogengebrauchsentwicklung, die eine stereotype Abfolge von physischen und psychischen Zuständen unterstellt. Sie widersprechen auch einer rein problemorientierten Beschreibung und Erklärung, welche die Variabilität von Einstiegs- und möglichen Ausstiegsverläufen, deren Motive sowie die Etablierung auch kontrollierter Gebrauchsmuster negiert, sowie einer individuumszentrierten und rein drogenspezifischen Perspektive, welche umfeldgestützte Einflussgrößen vom Einstieg über zwanghafte oder kontrollierte Gebrauchsmuster bis hin zum möglichen Ausstieg außer Acht lässt (vgl. Schneider 2005: 269). Ein lineares Verlaufsmodell von Drogenabhängigkeit ist für deren Erklärung ungeeignet. Drogenabhängigkeit kann nicht mehr als eine rein pharmakologisch und psychisch bedingte, generell behandlungsbedürftige Krankheit betrachtet werden (vgl. Schmidt 1996; Weber/Schneider 1997; Kemmesies 2002).

2. Akzeptanzorientierte Drogenarbeit

In diesem Kapitel wird dem Abstinenzparadigma das ‚Akzeptanzparadigma’ gegenübergestellt. Folgend werden sowohl die Bedingungen bzw. Voraussetzungen, welche diese Umorientierung in der Drogenhilfepraxis erforderlich machten, als auch die Begriffe, Prämissen und Ziele akzeptanzorientierter Drogenhilfe expliziert. Erörtert werden Funktion und Stellenwert sowie die Methoden und die Effektivität akzeptanzorientierter Drogenarbeit. Abschließend werden die drogenpolitischen Konsequenzen eines Akzeptanzparadigmas diskutiert. Dieses Kapitel wird ausführlicher behandelt, weil die Institution, in welcher die Untersuchung der vorliegenden Diplomarbeit durchgeführt worden ist, sich an diesem Handlungsmodell orientiert.

2.1 Die soziopolitischen Bedingungen zur Durchsetzung akzeptanzorientierter Konzepte

Ausschließlich abstinenzorientierte Konzepte und Strategien in Drogenpolitik und Drogenhilfepraxis, haben sich als ineffizient erwiesen. Die Lebensbedingungen von DrogenkonsumentInnen sowie die Effizienz der Angebote konnten nicht durch den ‚helfenden Zwang’ und durch die Vorgaben des Gesetzes verbessert bzw. erhöht werden (vgl. Gerlach/Engemann 1999: 32). Weder der Heroinkonsum konnte durch die Verschärfung des Betäubungsmittelgesetzes eingeschränkt, noch konnte die Zahl der ‚NeueinsteigerInnen’ gesenkt werden. Zudem konnte der illegale Drogenmarkt nur peripher beeinflusst werden. Resümierend kann für die Drogenhilfepraxis konstatiert werden:

„Die Maxime der Drogenfreiheit als Voraussetzung und Ziel der therapeutischen Intervention gleichermaßen, das Kalkül mit dem Leidensdruck als Motivation für Therapie erwies sich in der Vergangenheit als äußerst selektiv und drückte sich in einer geringen Reichweite und Effizienz aus“ (Schuller/Stöver 1986: 13).

Die geringe Reichweite, Effizienz und Akzeptanz[34] der abstinenzorientierten Angebote waren jedoch nur einige der Gründe für eine notwendige Umorientierung in der Drogenarbeit. Die politisch praktische Öffnung des Drogenhilfesystems für neue Konzepte und Methoden, war vielmehr durch eine dramatische Anhäufung negativer Entwicklungen im Drogenbereich begründet. Die Mortalitätsrate unter DrogengebraucherInnen stieg seit Mitte der 80er Jahre rapide an. Gleichzeitig nahmen soziale und gesundheitliche Verelendungsprozesse von DrogenkonsumentInnen in den öffentlichen Drogenszenen zu. Des weiteren stiegen aufgrund eskalierender Drogenbeschaffungsdelikte die gesellschaftlichen Sekundärkosten. Der entscheidende Auslöser, der zu einer Umorientierung in der Drogenarbeit seit Mitte der 80er Jahre geführt hat, der es auch notwendig machte neue Wege im sekundärpräventiven Bereich zu gehen – Schadensbegrenzung statt unmittelbarer Abstinenzforderung – war die rapide Zunahme der HIV- Infektionsrate und das Aufkommen der Immunschwächekrankheit AIDS unter intravenös applizierenden DrogengebraucherInnen (vgl. Schneider 1997: 7).[35] Die seit Mitte der 80er Jahre zusätzlich zu den klassischen Drogenberatungsstellen hinzukommenden AIDS-Hilfen kritisierten die Haltung der traditionellen Drogenhilfe und die Dominanz des „legal approach“[36] – des sicherheitspolitischen Aspektes im Bereich der Drogenhilfe – und postulierten eine Umorientierung auf gesundheits- und sozialpolitische Aspekte sowie akzeptanzorientierte und bedürfnisgerechte Angebote (vgl. Schneider 1993: 63; Gerlach/Engemann 1999: 34f).

Die drogenkonnotierten HIV- Infektionsrisiken, wie Beschaffungsprostitution oder ‚needle- sharing’ (Spritzentausch), waren drogenpolitisch induzierte Sekundärfolgen und nicht primäre Folge des Drogenkonsums. Die an der Leidensdrucktheorie festhaltende, in Passivität verharrende Drogenhilfe galt als inhuman. Bossong (1988) forderte AIDS- Präventionskonzepte aus anderen Bereichen auch auf Drogenszenen zu übertragen. Diese Konzepte zeichneten sich durch Subjektbezogenheit und Orientierung an spezifisch subkulturellen Lebenswelten der AdressatInnen aus. Der Kontakt und die Kommunikation dürfe weder diskriminierend noch kriminalisierend sein. Zudem müssten Spritzenverteilung und Substitutionsbehandlungen ermöglicht werden (vgl. Bossong 1988: 34).

Durch die AIDS- Krise erfuhr auch die Diskussion um Substitutionsbehandlungen mit Methadon und Polamidon einen neuerlichen Aufschwung. EntscheidungsträgerInnen in Drogenpolitik und Drogenhilfe lehnten diese bislang eher ab, da sie der Ansicht sind, dass eine Substitution die Heroinsucht nicht heile, sondern nur durch eine andere stoffliche Abhängigkeit ersetze. Mögliche soziale und gesundheitliche Positivaspekte der Substitution rückten nunmehr in den Mittelpunkt der Debatte (vgl. Gerlach/Engemann 1999: 34f).

Die Krise der Drogenhilfe führte ab Mitte der 80er Jahre zu einer Öffnung des Verbundsystems. Lebenspraktische Angebote, welche die Risiken des Drogenkonsums reduzieren und die Integration von niedrigschwelligen wie suchtbegleitenden Methoden, wurden möglich. In Abwendung von der Leidensdruckthese widmete sich ambulante Drogenhilfe verstärkt auch alltagspraktischen und drogenunspezifischen Aufgaben zu. Drogenberatungsstellen erfuhren eine enorme Funktionserweiterung. Die Drogenhilfe übernahm, neben den klassischen Tätigkeitsfeldern der Prävention, Therapiemotivierung und -vermittlung sowie Cleangruppenbetreuung, weitere Funktionen in den Bereichen aufsuchende Arbeit (streetwork) und/oder richteten offene, niedrigschwellig konzipierte Cafébereiche ein, wo sich DrogenkonsumentInnen unverbindlich aufhalten, kostengünstige Getränke und Mahlzeiten als auch z. T. sterile Spritzen erhalten konnten (vgl. Gerlach/Engemann 1999: 34f).

Jedoch genau diese Integration niedrigschwelliger Ansätze ‚in’ die traditionelle Drogenhilfe bewerten Gerlach und Engemann als Instrumentalisierung, da die Erweiterung der Methodik lediglich die Reichweite und Attraktivität der weiterhin strikt abstinenzorientierten Angebote erhöht. Niedrigschwelligkeit wird zum Zulieferdienst für die klassische Drogenhilfe, wobei hinter dieser Innovation kein verändertes Menschenbild und keine neue Zielbestimmung stünden (vgl. ebd. 40). Diese Entwicklung bezeichnen verschiedene Autoren als „Etikettenschwindel“ (Schneider 1990: 38) oder als „Lockvogelstrategie“ (Gerlach/Kemmesies 1990: 31).

Dennoch dürfte unumstritten sein, dass die dramatischen Entwicklungen in den Drogenszenen und die durch diesen Handlungsdruck entstandenen politischen Spielräume, unabdingbare Voraussetzung waren für die praktische Durchsetzbarkeit akzeptanzorientierter Konzepte.

2.2 Prämissen und Ziele akzeptanzorientierter Drogenarbeit

Mit der Entwicklung alternativer Konzepte im Bereich der Drogenhilfe ging die Inflation neuer Begrifflichkeiten wie niedrigschwellige, nicht- bevormundende, bedürfnisorientierte, suchtbegleitende, klientenzentrierte oder risikomindernde Drogenarbeit einher. Durch den Begriff ‚akzeptanzorientierte Drogenarbeit’ werden jedoch Elemente einer praktischen und normativen Umorientierung ausgedrückt (vgl. Schuller/Stöver 1990: 14).

Wichtigster Ausgangspunkt einer normativen Umorientierung ist die Abkehr von der Utopie einer drogenfreien Gesellschaft.[37] Grundlage akzeptanzorientierter Drogenarbeit ist, dass GebraucherInnen illegalisierter Substanzen als mündige, zur Selbstbestimmung und Selbstverantwortung fähige Menschen betrachtet werden (vgl. Schneider 2005: 271). Dies impliziert, dass KonsumentInnen in Drogenhilfe und -politik ein – trotz grundgesetzlicher Verbriefung bei weitem nicht selbstverständliches – Recht auf Menschenwürde zuzuerkennen ist, ohne dass dieses erst durch abstinentes und angepasstes Verhalten erworben werden müsste. Der Konsum illegalisierter Substanzen wird akzeptiert als eine einem bestimmten individuellen Wertkonzept und Lebensstil entsprechende, individuelle Entscheidung, die als subjektiv sinnhaft zu betrachten ist, selbst wenn dieser subjektive, positive Sinn aus der Perspektive der Professionellen nicht unmittelbar zu erkennen ist (vgl. Schuller/Stöver 1990: 15).

Akzeptanzorientierte Drogenarbeit ist möglichst nicht bevormundend, nicht direktiv ausgerichtet und basiert auf Freiwilligkeit. GebraucherInnen illegalisierter Drogen werden so akzeptiert wie sie sind. Akzeptanzorientierte Drogenarbeit sieht ihre Aufgabe auch nicht in der Lösung und Beseitigung eines sozialen ‚Drogenproblems’. Der problematische Charakter des Drogenproblems wird zudem nicht im Drogenkonsum an sich, sondern in den soziopolitischen Rahmenbedingungen der repressiven prohibitiven Drogenpolitik begründet gesehen (vgl. Gerlach/Engemann 1999: 46f).

Ziel ist die individuelle Unterstützung und Hilfe für die einzelnen DrogenkonsumentInnen. Gebunden an die Umsetzung akzeptanzorientierter Drogenarbeit sind mehrere qualitative Orientierungsstandards (Schneider 2005: 271f):

- „Verständnis der positiven und negativ- schädlichen Seite von psychoaktiv wirksamen Substanzen (Drogenambivalenz);
- Wahrung und Schutz der Menschenwürde;
- Gelassenheit gegenüber der dynamischen und auch diskontinuierlichen Entwicklungsmöglichkeit auch bei zwanghaft und exzessiv Drogengebrauchenden;
- Verzicht auf den helfenden Appell zur sofortigen Verhaltensänderung und auf übermäßige, von außen gesetzte Strukturierung des Kontaktverlaufes;
- Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts von Drogengebrauchenden bezüglich Intensität, Richtungsverlauf und Verbindlichkeit der Kontakte;
- Akzeptanz von Drogengebrauchenden als Subjekte ihrer eigenen Entwicklung (keine Klientelisierung und damit defizitbezogene Unterstellung genereller Behandlungsbedürftigkeit);
- Akzeptanz des drogenbezogenen Lebensstils, jedoch keine „Verbrüderungen“ und Überidentifikationen bei eindeutiger, respektbezogener Grenzziehung;
- Fachliche Herstellung eines ausgeglichenen Verhältnisses zwischen Nähe und Distanz sowie Verzicht auf helferische Verantwortungsübernahme (nach dem Motto: Du musst Dich verändern, sonst bin ich von Dir enttäuscht);
- Fachliches Verständnis der bipolaren Berufsrolle (Kontrolle/Vertrauen);
- Verzicht auf eine pädagogisch- instruktive Interaktion („Du sollst das wollen“), auf Instrumentalisierung und Vermeidung eines sozialpädagogischen Opportunismus“.

Die Zielperspektive der akzeptanzorientierten Drogenarbeit ist die der Normalisierung der Lebensbedingungen von DrogengebraucherInnen und die Ermöglichung einer menschenwürdigen Alltagspraxis trotz Drogenkonsums. Dazu zählt die aktive Schadensbegrenzung, d.h. die Reduktion der gesundheitlichen und sozialen Risiken des Drogenkonsums durch beispielsweise Safer- Use- Informationen oder Informationen zu kontrollierten Gebrauchsregeln, durch Vergabe steriler Spritzen, Vermittlung von Substitutionsplätzen und ähnlichem. Zu nennen sind auch konkrete Überlebenshilfen, welche die Phase des abhängigen Gebrauchs ohne irreversible, gesundheitliche Schädigungen zu überstehen helfen. Beispielhaft sind in diesem Zusammenhang Angebote ambulanter Wundversorgung, Nahrungs-, Hygiene- oder Übernachtungsangebote anzuführen. Als weitere Ziele sind die Unterstützung eines selbstverantwortlichen, kontrollierten Drogengebrauchs zur Vermeidung zwanghafter Gebrauchsmuster, sowie die Ermöglichung und Unterstützung längerer Drogenkontrollphasen – mit Substitut oder ohne – anzugeben. Unterstützt wird ferner, unter der Voraussetzung der Selbstveränderungsmotivation, die individuelle Herauslösung aus der Drogenszene. Die Abfederung des Kriminalisierungsdruck im Rahmen von z.B. Sozialhilfe- oder Schuldnerberatung, sowie drogenpolitisches Engagement und eine sachgerechte, nicht- moralisierende Öffentlichkeitsarbeit über Risiken bestimmter Drogen, sind als weitere wichtige Handlungsfelder zu bestimmen (vgl. Stöver/Michels 1999: 155f; Schneider 2005: 272).

Voraussetzung und Basis akzeptanzorientierter Drogenarbeit ist Gerlach und Kemmesies (1990: 32f) zufolge die „Resubjektivierung“ von DrogenkonsumentInnen. Resubjektivierung meint nicht nur die Akzeptanz ihres Selbstbestimmungsrechts im allgemeinen, sondern auch die Anerkennung Betroffener als Problemdefinitionsinstanz innerhalb von Hilfebeziehungen. DrogenkonsumentInnen sind daher als ExpertInnen ihrer eigenen Lebenssituation in Entscheidungsprozesse einzubeziehen und Angebote an die Besonderheiten der Lebenswelt Drogenszene sowie die daraus resultierenden Problem- und Bedürfnislagen anzupassen. Die Drogenhilfe solle, anstatt sich selbst als soziale Problemverwaltungsinstanz bzw. Problemlösungsinstanz zu begreifen, ihr Selbstverständnis im Sinne einer Anwalts- und Lobbyfunktion neu definieren und die Interessen der DrogengebraucherInnen in soziopolitischen Kontexten zur Geltung bringen.

Akzeptanzorientierte Drogenarbeit kann charakterisiert werden als zieloffene, subjekt- , bedürfnis- und lebensweltbezogene Hilfe, die DrogengebraucherInnen ohne Vorbedingung, wie eine konkrete Verhaltensänderung bezüglich des Drogenkonsums, unterstützend begleitet. Die Umsetzung des Akzeptanzparadigmas wird dabei als notwendig gekoppelt an eine Politisierung der Drogenarbeit betrachtet. Gerlach und Engemann unterstreichen, dass Aufgabe akzeptanzorientierter Drogenarbeit nicht nur die unmittelbare Unterstützung von DrogenkonsumentInnen sei, sondern auch das Hinwirken auf eine Normalisierung der Konsumbedingungen auf soziopolitischer Ebene. Hierzu zählen Öffentlichkeits- und politische Gremienarbeit als auch drogenpolitische Alternativkonzepte, die zur Diskussion gestellt werden müssen (vgl. Gerlach/Engemann 1999: 47).

Die Respektierung der Eigenverantwortlichkeit von DrogengebraucherInnen und die Umsetzbarkeit des Ziels der Normalisierung der Lebensbedingungen, werden durch die rechtlichen Bestimmungen des BtMGs allerdings immer wieder behindert, wenn nicht gar verhindert. Die Bestimmungen des BtMGs konterkarieren weitgehend die Arbeit akzeptanzorientierter Drogenhilfe. Gerlach und Engemann zufolge leiden sowohl „Effektivität als auch Stellenwert und Selbstverständnis akzeptierender Drogenarbeit [...] unter der paradoxen Situation, gegen die offizielle Drogenpolitik anarbeiten zu müssen (Gerlach/Engemann 1999: 44). Daher bestehen die Autoren auch auf den Terminus der ‚Akzeptanzorientierung’, da eine tatsächlich ‚akzeptierende Drogenarbeit’ hinsichtlich des geltenden BtMG unmöglich sei. Der eingeklagte Paradigmenwechsel hat sich demnach noch nicht vollzogen.

2.3 Der Stellenwert akzeptanzorientierter Drogenarbeit

Akzeptanzorientierte Drogenarbeit versteht sich weder als Alternative noch als Konkurrenz zu abstinenzorientierten Drogenhilfe, sondern als ein zusätzliches Hilfsangebot. Akzeptanzorientierte Drogenhilfe intendiert somit keine Verdrängung ‚drogenfreier’ Angebote, sondern strebt eine Erweiterung und Diversifikation der Angebotspalette an. Dabei müssen unterschiedlichste ambulante und stationäre Möglichkeiten umfasst sein. Denn den Drogenkonsum akzeptierende Hilfen in Form offener, szenenaher Kontakt- und Anlaufstellen machen feste Beratungs- und Therapieangebote nicht überflüssig. Gerade durch die große Reichweite akzeptanzorientierter Angebote hat sich auch die Nachfrage nach verbindlichen Hilfen (Einzellfalltherapie, Entgiftungsmaßnahmen, Therapieantritte, Substitutionsbehandlungen etc.) erhöht. Akzeptanzorientierte Drogenhilfe ist aber niemals nur als Ergänzung der Angebotspalette der traditionellen Drogenhilfe zu verstehen, sondern sie versucht durch ihre neuen Ansätze auch drogenpolitisch auf diese zurückzuwirken (vgl. Gerlach/Engemann 1999: 55; Schneider 1997: 9f).

Zentral für eine akzeptanzorientierte Drogenarbeit ist es, durch den Aufbau diversifizierter Angebote, für DrogenkonsumentInnen eine echte Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Hilfsangeboten zu schaffen (vgl. Schneider 2005: 273). Drogengebrauchende Menschen sollten das Recht erhalten, über den für sie geeigneten Weg mit oder ohne Drogenkonsum selbst zu bestimmen.[38]

Nach wie vor stehen Drogenhilfe und Drogenpolitik vor einer inhaltlich- konzeptionellen Neubestimmung, die in der akzeptanzorientierten Drogenarbeit partiell vorweggenommen wurde und wird. Akzeptanzorientierter Drogenhilfe kommt eine Vorreiterfunktion zu, die sich aufgrund der enormen sozialen und gesundheitlichen Verelendungsprozesse und einer hohen Anzahl an Drogentodesfällen als dringend erforderlich erwiesen hat. Gerade auch aufgrund der Vorreiterfunktion ergeben sich eine Vielzahl von Problemen wie Kontroll- und Organisationsfragen, rechtliche Fragen, Probleme vor ‚Ort’ (Anwohner, Polizei, Akzeptanz bei der Bevölkerung etc.), die es zu bearbeiten gilt (vgl. Schneider 1997: 10).

2.4 Praxis und Methoden akzeptanzorientierter Drogenarbeit

Die normative Grundlage akzeptanzorientierter Drogenarbeit ist, wie oben expliziert, die Akzeptanz des Drogenkonsums und der KonsumentInnen als eigenverantwortliche und selbstbestimmungsfähige Individuen. Akzeptanzorientiert ist nicht mit dem inflationär verwendeten Begriff ‚niedrigschwellig’ gleichzusetzen. Niedrigschwelligkeit bezeichnet die Zugangsmethode und impliziert, dass keine oder geringe Hemmschwellen Drogengebrauchende von der Nutzung der Angebote abschrecken resp. ausschließen sollen. Insofern bedeutet Niedrigschwelligkeit nicht notwendigerweise eine Abkehr von der Abstinenzorientierung (vgl. Schneider 1997: 8). Niedrigschwellige Angebote sind anforderungsarm zu gestalten, wie der Verzicht auf feste Termine, Clean- Status und eine demonstrative Darstellung einer Abstinenzmotivation. DrogengebraucherInnen können daher jederzeit über Form, Ausmaß und Struktur des Kontaktes zu Professionellen selbst bestimmen, wodurch die Nutzung schadensbegrenzender Angebote und die Aktivierung von Selbsthilferessourcen gefördert werden soll. Intendiert wird damit auch der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses, welches im Bedarfsfall die Nachfrage nach intermittierenden Hilfen ermöglicht.

Es hat sich inzwischen in der Praxis erwiesen, dass die Angebote akzeptanzorientierter Drogenarbeit – Kontaktläden, Safer- Use- Vermittlungen, Konsumräume, Spritzentauschprogramme, szenenahe medizinische Akutversorgungen, Streetwork u.a.m. – erreicht haben, auch diejenigen DrogengebraucherInnen anzusprechen, die vom abstinenzorientierten Drogenhilfeverbundsystem nicht erreicht werden konnten. Der inhaltliche Arbeitsansatz Akzeptanz und die Zugangsmethode Niedrigschwelligkeit erhöhen folglich insgesamt die Reichweite von Drogenarbeit (vgl. Schneider 2005: 271f). Die Methode der Niedrigschwelligkeit ist der Akzeptanzorientierung aber nicht immanent. Dass akzeptanzorientierte Einrichtungen überwiegend niedrigschwellig ausgerichtet sind liegt darin begründet, dass es zum Zeitpunkt der Etablierung akzeptanzorientierter Drogenhilfe Ende der 1980er Jahre einen gesellschaftlichen Bedarf an nicht- hochschwelligen Angeboten gab. Demgegenüber ließen sich auch höherschwellige Praxisfelder wie Therapien und Entgiftungen, die immer noch vorherrschend traditionell abstinenzorientiert sind, akzeptanzorientiert ausrichten (vgl. Gerlach/Engemann 1999: 43).

Kernpunkte akzeptanzorientierter- niedrigschwelliger Praxis sind die Unterstützung eigenständiger Alltagsbewältigung und die (Wieder-) Herstellung eigenverantwortlicher Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit und zielt somit auf den Abbau der ‚Opfer- und KlientInnenrolle’. Auf Seiten der Professionellen müsse nach Schneider (1997: 11) die sozialpädagogische „Reparaturmentalität“ und die „Methodisierung der Köpfe“ aufgehoben werden.

Im Mittelpunkt der Praxis akzeptanzorientierter Drogenarbeit stehen die Kontaktläden, die mittlerweile in vielen Städten in Deutschland eingerichtet worden sind. Die Kontaktläden stellen zunächst unverbindliche Treffpunkte mit Aufenthalts- und Kontaktmöglichkeiten dar. Sie liegen meist nahe der örtlichen Drogenszene und bieten Möglichkeiten zur Realisierung existentieller Bedürfnisse, beispielsweise in den Bereichen Nahrung und Hygiene. Maßnahmen zum risikominimierenden, drogengebrauchsbegleitenden Gesundheitsschutz (‚harm- reduction’) stellen ein zentrales Handlungsfeld dar. Dazu zählen die Vergabe von Spritzen und Kondomen, eine ambulante medizinische Akutversorgung, kostenlose Hepatitisimpfungen, Informationen über risikoarme und gesundheitsschonende Gebrauchsvarianten (‚safer- use’), die Einrichtung von Gesundheitsräumen (‚Druckräume’), Einrichtung von Clearingstellen zur Analyse von Strassendrogen – um Überdosierungen zu vermeiden und zur Reduktion von allgemeinen Risiken – sowie die Vermittlung von Reanimationskenntnissen an DrogengebraucherInnen. Über die Minimierung des Leidensdrucks sollen gleichzeitig selbstinitiierte Ausstiegsversuche gefördert und unterstützt werden (vgl. Schneider 1997: 11f; Gerlach/Engemann 1999: 60f).

Neben drogenbezogenen Maßnahmen leisten und organisieren die Kontaktläden auch juristische und soziale Hilfen. Kriminalisierungs- und Verelendungserscheinungen sollen dadurch abgefedert bzw. verhindert werden. Die Angebote umfassen Sozialhilfe- und Rechtsberatung sowie Schuldenregulierung. Im Bedarfsfall werden Betroffene bei Behördengängen begleitet oder bei der Wohnungs- und Arbeitssuche unterstützt.

Auch der Vermittlung von intermittierenden Hilfen für KonsumentInnen mit Ausstiegswunsch kommt in der Praxis ein bedeutender Stellenwert zu. Zugleich plädieren Schneider (1997) sowie Gerlach und Engemann (1999) für eine kostenlose, flächendeckende, niedrigschwellige Vergabe von Substitutionsmitteln – Methadon, Polamidon, Codein oder andere Opioide – ohne rigide Indikationskriterien und damit nicht nur eine Vergabe an ausschließlich ‚Schwerstabhängige’. Ferner wird die zwangsweise Kopplung der Substitution an eine regelmäßig stattfindende psychosoziale Betreuung kritisiert. Demgegenüber sollten psychosoziale Unterstützungsangebote auf freiwilliger Basis zur Verfügung stehen und nicht als Behandlungsauflage gestaltet sein (vgl. Gerlach/Engemann 1999: 58).

Die Zielgruppendifferenzierung ist ein weiterer wichtiger Aspekt in der Praxis akzeptanzorientierter Drogenarbeit. Durch die Schaffung diversifizierter Hilfsangebote wird auf die spezifischen Bedürfnisse bestimmter Zielgruppen der Drogenszene eingegangen. Solche Angebote sind an wohnungslose GebraucherInnen, HIV- positive KonsumentInnen, drogengebrauchende Eltern, substituierte UserInnen oder speziell an drogenkonsumierende Frauen gerichtet. Die Etablierung von Angeboten dieser Art sind als Reaktion auf die Einsicht in die Heterogenität von DrogengebraucherInnen entstanden. Sie stellen den Versuch dar, den divergierenden, aus unterschiedlichen Lebenslagen und Erfahrungen resultierenden Bedürfnislagen gerecht zu werden (vgl. Gerlach/Engemann 1999: 61).

Primär- oder Generalprävention wird in der akzeptanzorientierten Praxis, im Gegensatz zur traditionellen Drogenarbeit, nicht betrieben. Schneider (1997: 105f; 2001: 204f) und andere Autoren erteilen geläufigen generalpräventiven Maßnahmen wie medialen Abschreckungskampagnen (‚Keine Macht den Drogen’, ‚Crack, die Teufelsdroge’)[39] u.ä. eine dezidierte Absage. Diese Medieninszenierungen gesellschaftlicher Drogenphobien haben keineswegs abschreckende Wirkung. Jede Publikation, jeder primärpräventive Abschreckungs- und Immunisierungsversuch heben die Attraktivität des dargestellten ‚normwidrigen’ Verhaltens hervor und wirken als negative Propaganda. Ferner sei das Ziel der Drogenfreiheit grundsätzlich illusionär und gerade die mit generalpräventiven Konzepten einhergehende Tabuisierung des Drogenkonsums verhindere die Entwicklung risikobewusster und lebensstilorientierter Gebrauchskontrollregeln und somit einen kundigen Umgang mit (il-) legalen Drogen. Daher sei ein offene und liberale ‚Drogenerziehung’ notwendig, die auf die Vermittlung von Genussfähigkeit und auf die Einübung eines eigenverantwortlichen, regelorientierten, risikominimierten und selbstkontrollierten Umgang mit Drogen abziele.

2.5 Drogenpolitische Konsequenzen eines Akzeptanzparadigmas

Ein tatsächlicher Paradigmenwechsel hat, wie oben bereits konstatiert, bis heute nicht stattgefunden. Dies ist auf den Umstand zurückzuführen, dass eine nicht- moralisierende, nicht- diabolisierende akzeptierende Betrachtungsweise des Konsums illegaler Drogen als zentrale Prämisse des Akzeptanzparadigmas, im Widerspruch zum geltenden Recht des BtMG und zu traditionellen drogenpolitischen Grundhaltungen steht. Dadurch werden nicht nur die Umsetzbarkeit innovativer Praxisinitiativen akzeptanzorientierter Drogenarbeit behindert, sondern auch die Erreichbarkeit des zentralen Ziels der Entstigmatisierung von UserInnen und der Normalisierung ihrer Lebenslagen erheblich restringiert. Der auch heute noch dominierende ‚legal approach’ und die strafrechtliche Verfolgung und Pönalisierung stellen sozial integrierte Konsumformen illegalisierter Drogen unentwegt in Frage. Für eine akzeptanzorientierte Drogenarbeit ergibt sich hieraus die Notwendigkeit sich in drogenpolitische und wissenschaftliche Diskussionen und Entscheidungsprozesse aktiv einzumischen, auf Gesetzesänderungen hinzuwirken sowie sachorientierte Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben (vgl. Gerlach/Engemann 1999: 69f).

Das Drogenproblem sei in erster Linie ein Drogenpolitikproblem. Das Drogenelend, die sozialen Folgekosten des Konsums illegalisierter Substanzen rufe weitestgehend die repressive Politik hervor, wodurch die ‚Lösung’ des ‚Problems’, die Normalisierung im Umgang mit Drogen und deren KonsumentInnen auch im drogenpolitischen Bereich zu finden sei. Ein Hinwirken auf Veränderungen drogenpolitischer Rahmenbedingungen sei unabdingbar, da ansonsten akzeptanzorientierte Drogenarbeit weiterhin „Elendsverwaltung“ und „Sozialkosmetik“ (Schneider 2001: 23) betreiben müsse und somit nur die Negativeffekte der herrschenden Drogenideologie abfedere oder verdecke (vgl. Gerlach/Engemann 1999: 69f).

Drogenpolitische Forderungen, die ein Akzeptanzparadigma impliziert, sind sowohl auf kurzfristige, realpolitisch durchsetzbare Veränderungsmaßnahmen (BtMG- immanente Verbesserungen) als auch auf langfristige Veränderungsmaßnahmen (vollständige Umstrukturierung des BtMG im Sinne einer Streichung zugunsten alternativer, nicht- staatlicher Formen der Drogenkontrolle) bezogen.[40]

2.6 Zusammenfassung ‚Akzeptanzorientierte Drogenarbeit’

In der Vergangenheit haben sich ausschließlich abstinenzorientierte Konzepte und Strategien in Drogenhilfepraxis und Drogenpolitik als wenig effizient erwiesen. Die Entstehung akzeptanzorientierter Konzepte in der Drogenarbeit in Deutschland kann als eine Reaktion auf vielfältige, kritische Entwicklungen in Drogenhilfe, Drogenforschung und -politik begriffen werden. Die allmähliche Durchsetzung akzeptanzorientierter Konzepte sind vor dem Hintergrund dramatisch progressiver und öffentlich zunehmend sichtbaren Verelendungserscheinungen von DrogengebraucherInnen, extrem steigenden Mortalitätsquoten, rapide steigender HIV- Infektionsraten und AIDS- Erkrankungen sowie der mangelnden Erreichbarkeit und sinkender Effizienz des traditionellen, ausschließlich abstinenzorientierten Drogenhilfeverbundsystems zu betrachten.

Bereits die Etablierung des traditionellen Drogenhilfeverbundsystems Ende der 1970er Jahre als lineare Therapiekette (‚Königsweg’), wurde von einzelnen kritischen Stimmen begleitet. Nach der Verschärfung des BtMG von 1981 konstituierte sich, parallel zur auf den ‚Königsweg Therapie’ festgelegten Fachöffentlichkeit, ein kritischer Diskurs mit Fokus auf Drogenhilfe und Drogenpolitik. Die Diskussionen lieferten bedeutende Impulse für die Erarbeitung alternativer Konzepte in Forschung und Praxis. Die politische Durchsetzung der neuen Konzepte und Methoden konnte jedoch erst aufgrund dramatischer Anhäufungen negativer Entwicklungen in der Drogenszene, die das traditionelle Drogenhilfesystem nicht in der Lage war aufzuhalten oder auch nur einzudämmen, und der raschen Ausbreitung des HI-Virus ab Mitte der 1980er Jahre, realisiert werden.

Die notwendige Umorientierung ging mit dem Postulat eines Akzeptanzparadigmas einher. Dieser Arbeitsansatz, der von grundsätzlich anderen drogentheoretischen Prämissen und Zielsetzungen ausgeht als die traditionelle Drogenarbeit, wollte nicht nur durch den Einsatz neuer Arbeitsmethoden die Reichweite und Effektivität traditioneller Drogenhilfe erhöhen oder gar nur Ergänzung der Angebotspalette derselben sein, sondern vielmehr der herrschenden Drogenideologie insgesamt – der Mystifizierung und Dramatisierung des Gefährlichkeitspotentials illegalisierter Drogen, der Utopie von einer drogenfreien Gesellschaft und der dogmatischen Abstinenzorientierung – eine dezidierte Absage erteilen. Im Mittelpunkt der Kritik standen dabei die probleminduzierende Wirkung der repressiven prohibitiven Drogenpolitik und das zum Teil in die Strafverfolgungspraxis integrierte Hilfesystem.

Akzeptanzorientierte Drogenarbeit respektiert – in Abgrenzung von der traditionellen Leidensdruck- und Drogendeszendenztheorie und der Überzeugung, dass DrogengebraucherInnen grundsätzlich persönlichkeitsgestörte, entscheidungs- und handlungsunfähige und generell behandlungsbedürftige ‚Sklaven der Sucht’ sind – das Recht auf Anders- Sein, den ‚abweichenden’ Lebensstil von DrogengebraucherInnen und den Konsum von illegalisierten Drogen als individuelle Entscheidung. In Abkehr zum abstrakten Heilungsideal und Clean- Postulat des Abstinenzparadigmas, setzt sie auf die Akzeptanz der Selbstbestimmungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit von DrogenkonsumentInnen und zielt auf den Abbau der ‚Opfer- und KlientInnenrolle’, die Entdramatisierung des gesellschaftlichen Umgangs mit illegalisierten Drogen und die Enstigmatisierung von UserInnen ab.

Durch den Aufbau einer diversifizierten Palette von bedürfnis-, zielgruppen- und schwellendifferenzierten Angeboten, wird eine weitgehende Normalisierung und somit eine Verbesserung der Lebens- und Konsumbedingungen von DrogengebraucherInnen illegalisierter Drogen angestrebt. Ferner wird eine personenbezogene Entkriminalisierung und substanzbezogene Legalisierung forciert, so dass die Entscheidung über den (Nicht-) Gebrauch psychotroper Substanzen konsequent der Eigenverantwortlichkeit jedes/r Einzelnen überlassen wird. Visionäres Ziel ist eine Enkulturation nicht endemischer Drogen durch die Legalisierung bislang illegalisierter Substanzen. Derart eröffnen sich Perspektiven für eine Entwicklung von Drogengebrauchskulturen, innerhalb derer der Konsum in ein Netz informeller, kultureller Normen und Riten eingebunden ist. Das ‚Drogenproblem’ ist zwar als solches nicht zu lösen, dennoch würde es wirksam entschärft werden. Der idealistische Traum von einer ‚sucht- und drogenfreien’ Gesellschaft ist zwar legitim, dennoch illusorisch und zudem gefährlich.

„Die Mission für eine suchtfreie Gesellschaft ist der sicherste Weg zur absoluten Bevormundung“ (Wolf 1992: 555 zit. n. Schneider 2001: 214).

III Soziale Arbeit als Dienstleistung

1. Einleitung

Bevor in Kapitel IV sozialpädagogische Nutzerforschung – welche Forschungsform der vorliegenden Diplomarbeit ist – expliziert wird, ist es notwendig Soziale Arbeit als Dienstleistung theoretisch zu begründen, da die spezifische Fokussierung der sozialpädagogischen Nutzerforschung in das neuere dienstleistungstheoretische Paradigma der Sozialen Arbeit eingebettet ist und personenbezogene soziale Dienstleistungen untersucht.

Um Soziale Arbeit als Dienstleistung theoretisch begründen zu können ist es sinnvoll zunächst auf die ‚alte’ Dienstleistungsdiskussion, die in den 70er und 80er Jahren geführt worden ist, einzugehen. In einem nächsten Schritt wird die ‚neue’ Dienstleistungsdebatte, die seit den 1990er Jahren thematisiert wird, rekonstruiert. Die neue Debatte lässt sich wiederum in zwei Diskussionsstränge aufteilen, wobei in einem Strang ‚Dienstleistung’ zu einem Konzept wird, das primär das Interesse die Effektivität und Effizienz der Dienstleistungsproduktion zu erhöhen zum Ausdruck bringt. Der zweite Diskussionsstrang nimmt die Dienstleistungskategorie als theoretisches Konzept für eine notwendige Neuorientierung Sozialer Arbeit. Das Verbindungsmoment beider Diskussionen ist der Perspektivwechsel des nunmehr im Zentrum stehenden nachfragenden Subjekts.

Vor dem Hintergrund des vollzogenen Perspektivwechsels wird unter Rückgriff auf theoretische Konzepte der alten Dienstleitungsdebatte eine Neubestimmung Sozialer Arbeit als Dienstleistung vorgenommen. Diese grundsätzlich systematisch und kategorial neue Konzeptualisierung hat ihren systematischen Bezugspunkt im Verhältnis von Konsumtion und Produktion mit Bezug auf das Problem gesellschaftlicher Integration.

2. Die erste Dienstleistungsdiskussion in den 70er und 80er Jahren

Der erste Dienstleistungsdiskurs fand unter den „Bedingungen ökonomischen Wachstums, wachsender Staatstätigkeit sowie kultureller Modernisierung und Liberalisierung statt“ (Olk 1994: 18). Die ‚alte’ Diskussion war wesentlich inspiriert von gesellschaftstheoretischen Entwürfen angesichts der sich entwickelnden Dienstleistungsgesellschaft (Bell 1979; Gartner/Riessman 1978). Dienstleistung wird vorwiegend negativ in Abgrenzung zur herstellenden Arbeit definiert.[41]

[...]


[1] Als kompulsiver Drogengebrauch wird ein zwanghafter und exzessiver Konsum bezeichnet.

[2] Das Drogenstrafrecht, das ursprünglich als Verwaltungsrecht konzipiert war, „hat sich zum repressivsten Strafgesetz überhaupt entwickelt“ (Böllinger 2002: 453).

[3] Im Zuge der Hippie- und StudentInnenbewegung gegen Ende der 1960er Jahre breitete sich der Konsum von Cannabis, LSD und Opiaten aus. Die StudentInnenbewegung war gekennzeichnet durch die radikale Ablehnung bestehender sozialer Normen und hierarchischer Strukturen. Es war eine Zeit der Umorientierung und der Suche nach neuen Identitäten. Der Konsum illegalisierter Drogen hatte dabei Symbolcharakter für die ablehnende Haltung gegenüber traditionellen gesellschaftlichen Werten. Das Einsetzten der ‚Drogenwelle’ von 1968 wurde durch unsachgemäße, sensationslüsterne und verteufelnde Berichterstattung der konservativen Massenmedien über Drogen und deren KonsumentInnen ‚heraufbeschworen’ (vgl. Gerlach/Engemann 1999: 20).

[4] Seit 1971 sind auch halluzinogene Stoffe, Stimulanzien, Sedativa und Tranquilizer dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt und somit der Drogenkontrolle unterworfen (vgl. Amendt: 2000: 4).

[5] Auf die einsetzende ‚Drogenwelle’ reagierte nicht nur allein die Gesetzgebung, sondern es entstand auch eine organisierte Drogenhilfe für KonsumentInnen illegalisierter Drogen. Als Alternative zur repressiven bürgerlichen Psychiatrie entstand ab 1970 unter dem Namen ‚Release’ aus der StudentInnenbewegung selbst heraus ein Netz von Selbsthilfe und Basisinitiativen. Sie konstituierten sich als ‚gemeinnützige Vereine’ unter dem Namen ‚Release’. Elemente deren Arbeit ließen sich heute als niedrigschwellig und akzeptanzorientiert bezeichnen. Charakteristisch für ‚Release’ war eine antiautoritäre Grundhaltung. Sie verzichteten bewusst auf eine Entmündigung der Betroffenen, wie sie in den traditionellen Einrichtungen stattfand. Drogenabstinenz war nur Sekundärziel. Im Vordergrund standen bedürfnis- und betroffenenorientierte Angebote als solidarische und emanzipatorische Hilfe zur Selbsthilfe. Die Release- Bewegung war im Kern politisch- ideologisch ausgerichtet und die Genese von Drogenabhängigkeit wurde ausschließlich vor dem Hintergrund soziopolitischer Defizite erklärt. Als wesentliche Arbeitsprinzipien galten die Tolerierung der Drogenabhängigkeit, die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme von Angeboten sowie die sachliche und differenzierte Information über Wirkungsweisen und Gefahren der konsumierten Drogen. Abgelehnt wurde die Kooperation mit sozialen Kontrollinstanzen wie Ämtern oder Polizei als auch die Beschäftigung professioneller MitarbeiterInnen. Das Scheitern der Release ist auf mangelnde finanzielle Unterstützung, da nur Vereine mit dem Ziel absoluter Abstinenz gefördert wurden, zurückzuführen. Insgesamt betrachtet wurde die originäre Release- Philosophie ein Opfer von Bürokratisierung, Professionalisierung und Institutionalisierung der Drogenarbeit (vgl. Gerlach/Engemann 1999: 22ff).

[6] Der niederländische Drogenforscher Eric Fromberg (1996) erläutert hierzu, dass im Gegensatz zu anderen Gesetzen die Drogengesetze in Europa nicht als Reaktion auf ein soziales Problem eingeführt, sondern infolge des amerikanischen Puritanismus „aufgezwungen“ worden sind (ebd. 55).

[7] Selbstverständlich wird nicht bestritten, dass es Menschen gibt, die unter Verstrickung in kompulsive Gebrauchsformen und den daraus möglicherweise bedingten psychischen Störungen leiden oder selbstmedikativ Drogen einsetzen und insofern kompetente Hilfe benötigen (vgl. Schneider 2001: 210).

[8] Der Begriff ‚Abstinenzparadigma’ ist das Ziel einer Behandlungsmethde zur Realisierung der gesellschaftlichen Nüchternheitsnorm.

[9] Zum „Nationalen Rauschgiftmittelbekämpfungsplan“ vgl. Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit/Bundesminister des Inneren 1990

[10] Seine Legitimation bezieht dieser ‚war on drugs’ aus dem 1912 von den damaligen Großmächten initiierten Haager Abkommens, das eine bestimmte Gruppe von toxischen Stoffen ächtet und damit die Grundlage für die Drogenprohibition im 20. Jahrhundert bildet.

[11] Die Bestimmungen der BtMG- Novelle von 1982 und ihre wesentlichen Veränderungen, welche an dieser Stelle kurz aufgeführt werden, haben die Lebensbedingungen der KonsumentInnen freilich nicht verbessert: Die Höchststrafe für Vergehen gegen das Gesetz wurde auf 15 Jahre heraufgesetzt. Die sogenannten Therapieparagraphen §§ 35-38 wurden unter dem Motto ‚Therapie statt Strafe’ eingeführt und mit § 31 wurde die ‚Kronzeugenregelung’ gültig. Den betroffenen DrogenkonsumentInnen wurde nur noch die Wahl zwischen Strafe oder stationärer Therapie zugestanden. Der erzwungene Therapieantritt – Betroffene werden gerichtlich zur Therapie verurteilt – wurde zur Regel. Von Freiwilligkeit, was eine zentrale Voraussetzung für therapeutische Erfolge darstellt, von einer echten Bereitschaft mitwirken zu wollen, kann unter ständiger Strafandrohung keineswegs die Rede sein. Dies stellt einen unauflösbaren Widerspruch dar (vgl. Gerlach/Engemann 1999: 30). Durch die §§ 35-38 vollzog sich faktisch, wenn auch begrenzt, ein Paradigmenwechsel, da Drogenabhängigkeit primär nicht mehr als delinquentes Verhalten, sondern als Krankheit eingestuft wurde (vgl. Heindorff 2004: 35).

[12] Eine auf Abschreckungspädagogik und auf Strafdrohung und Bestrafung gestützte Drogenprävention von illegalisierten Drogenkonsum hat hinsichtlich ihrer vorgetragenen präventiven Zielsetzung kontraproduktive Effekte und beeinträchtigt darüber hinaus die grundgesetzlich geschützte freie Entfaltung der Persönlichkeit und damit die Menschenwürde.

[13] Heroin ist eine Substanz, die auch bei chronischer Einnahme keine irreversiblen Organschädigungen – anders als bei Tabak oder Alkohol – herbeiführt (vgl. Quensel 1982: 23).

[14] „Die dem Heroin zugeschriebenen Eigenschaften des körperlichen Verfalls wie etwa Leberschäden, Infektionen etc. gehen eindeutig auf unsterile Injektionsmethoden, unreine oder unbekannte Stoffkonzentrationen, Überdosen, ungesunden Lebensstil in der kriminalisierten Subkultur und deren Folgen zurück. Diese Informationen über Heroin werden in fast allen Drogenhandbüchern unterschlagen, obwohl sie unter Fachleuten sehr wohl bekannt sind“ (Schmerl 1984: 16).

[15] Dem Juristen Böllinger (1996) zufolge ist der Drogenprohibition ein Verstoß gegen verfassungskonforme Strafrechtsprinzipien vorzuwerfen und deshalb die Legitimation des BtMG generell in Zweifel zu ziehen.

[16] In der Heroinstudie wird zu wissenschaftlichen Zwecken Heroin an 560 Opiatabhängige ärztlich verabreicht. Eine Kontrollgruppe von 560 Personen erhält parallel dazu das Ersatzsubstitut Methadon.

[17] In das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wurde der § 10a ‚Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen’ neu aufgenommen (§10a Abs. 2 BtMG).

[18] Es haben sich verschiedene Begrifflichkeiten wie „Druckraum“, „Konsumraum“, „Injektionsraum“, „Gesundheitsraum“ sowie „Gassenzimmer“ und „Fixerstübli“ in der Schweiz verwendet, herausgebildet. In der öffentlichen Diskussion wird meist der Begriff „Gesundheitsraum“ verwendet (vgl. Wierling 2002: 39).

[19] Der Gesetzgeber hat mit der 1992 in Kraft getretenen Vorschrift des § 31a BtMG die Möglichkeit des Absehens von der Strafverfolgung geschaffen, wenn der Täter eine geringe Menge BtM zum Eigengebrauch mitführt, die Schuld somit als gering anzusehen ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht (vgl. Zurhold 1998: 46).

[20] Die Studie erfolgt als Klinische Arzneimittelprüfung, die nach den internationalen Leitlinien zur guten klinischen Praxis (Good Clinical Practice – GCP) durchgeführt wird. Sie ist die Voraussetzung für eine mögliche Zulassung von injizierbarem Heroin als Arzneimittel in Deutschland (vgl. Michels 2002: 297).

[21] vgl. http://www.heroinstudie.de/faq.html#3 (vom 20.06.2007)

[22] "Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme" (ICD-10).

[23] Die Arzneimittelstudie wurde von einem internationalen wissenschaftlichen Beirat aus renommierten WissenschafterInnen begleitet. Die Qualität und Aussagekraft der Arzneimittelstudie sind unstrittig. Die Zulassung eines Krebstherapeutikums wäre aus arzneimittelrechtlicher Sicht und auf dieser Forschungsgrundlage selbstverständlich. Die Erfolge der Heroinbehandlung sprechen für sich: Verbesserung des Gesundheitszustandes der Betroffenen, Reduktion der Kriminalitätsbelastung sowie eine deutlich bessere soziale Integration der Patienten (vgl. http://www.hls-online.org/download/Heroinverschreibung07.pdf vom 26.04.2007).

[24] In der Praxis der Drogenprävention wurde in den 70er und 80er Jahren auf Abschreckung durch einseitige drastische Darstellungen und unsachliche Botschaften gesetzt. Zur Strategie der Drogenprävention zählte auch die Strafverfolgung der KonsumentInnen illegaler Drogen sowie ihre pauschale Verurteilung und Stigmatisierung. Dieses Konzept litt unter der Glaubwürdigkeit der DrogenaufklärerInnen und war zum Scheitern verurteilt. Die einseitige Risikodarstellung und überzogenen Darstellung wirkten nicht abschreckend, sondern machte viele Jugendliche eher neugierig (illegale) Drogen auszuprobieren. In den 80er Jahren setzte eine Entwicklung von der Drogenprävention hin zur ursachenorientierten Suchtprävention ein. Gegen Ende der 80er Jahre leiteten neue Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie einen Wechsel von einer eher krankheitsfixierten zu einer mehr gesundheitsbezogenen Perspektive ein, wobei an der Ursachenorientierung weiter festgehalten wird (vgl. Püschl/Schlömer 2002: 119f)

[25] Dabei müsste eine Suchtprävention die sich realistisch mit ihren Wirkungsmöglichkeiten auseinandersetzt akzeptieren, dass eine drogenabstinente Gesellschaft nicht realisiert werden kann (vgl. Hayner 2001: 52).

[26] Durch Pathogolisierung der KonsumentInnen wird die Öffentliche Hand finanziell entlastet und die Krankenkassen zur Finanzierung der Behandlung bestimmt, wodurch die Betroffenen einer stärkeren Kontrolle und Steuerung unterzogen und neue ‚KundInnen’ für neue Aufgabengebiete und Fachstellen geschaffen werden (vgl. Schneider/Gerlach 1999a: 24).

[27] An dieser Stelle soll nicht bestritten werden, dass es viele Menschen gibt, die unter der Kriminalisierung, zwanghafte und exzessive Drogengebrauchsmuster entwickeln und unter den daraus bedingten psychischen und/oder physischen Krankheiten leiden, die daher kompetente Hilfe (medizinische wie therapeutische) benötigen.

[28] Die Elemente der Therapiekette sind die Kontakt- und Beratungsphase (Drogenberatungsstellen sollen für nötige Therapiemotivation sorgen), die Entzugsphase (Aufnahme auf eine Entgiftungsstation zum körperlichen Entzug) und die Entwöhnphase (stationäre Therapie).

[29] Leidensdruck und ‚helfender Zwang’ galten vornehmlich in den 70er und 80er Jahren als legitime Mittel in der Drogenhilfe. „Helfender Zwang kommt initial als einzige Möglichkeit der Rettung für diejenigen in Betracht, die eine Freiheit der Selbstbestimmung im Sinne des Grundgesetzes nicht mehr besitzen“ (Wanke 1980: 56).

[30] Zur Kritik der stationären Drogenlangzeittherapien als ‚totale Institutionen’ und den dort angewendeten, als „Brainwashing“ (Müller et al 1983: 66) bezeichneten Methoden vgl. Müller et al. 1983. Scheerer (1983a) stellt die Verfassungsmäßigkeit der Drogentherapie in Frage und kommt zu dem Befund, dass „die Drogentherapien [...] uns um das Grundgesetz und den Schutz der Menschenwürde [...] herum geradewegs ins Mittelalter zurück [führen]“ (ebd. 95). Zur Kritik an der Reichweite und Effizienz des Drogenhilfesystems vgl. Bossong 1983: S. 28-38.

[31] Die Drogendeszendenztheorie geht von einem Automatismus der Entwicklung vom erstmaligen über einen gelegentlichen hin zum exzessiven, abhängigen Heroinkonsum aus (‚Einbahnstrasse’, ‚Sackgasse’).

[32] TUdrop war ein an der Technischen Universität Berlin angesiedeltes integriertes Forschungs- und Arbeitsprojekt, welches die Heroinabhängigkeit unbetreuter Jugendlicher untersuchte.

[33] Im Laufe der Untersuchung nahm das Forschungsteam von dem Begriff der ‚Selbstheilung’ Abstand, da dieser den Drogenkonsum semantisch in einen Krankheitskontext stellt. Die Bezeichnung Selbstheilung wurde durch ‚selbstorganisierter Ausstieg’ ersetzt (vgl. Happel et al 1993: 25).

[34] Die Therapiebereitschaft der UserInnen ging vor dem Hintergrund eines wachsenden Anteils rechtlich nach §35 BtMG erzwungener Therapien massiv zurück (vgl. Schneider 1993: 62).

[35] Selbst der Gesetzgeber der BRD ist diesem Ansatz zumindest teilweise gefolgt: „1992 wurde eine Opportunitätsvorschrift eingeführt (§ 31a BtMG), die eine Einstellung des Verfahrens bei geringen Mengen zum Eigengebrauch seitens der Staatsanwaltschaft vorsieht, wobei eine länderspezifische Vereinheitlichung, was denn nun eine geringe Menge ist, immer noch aussteht“ (Schneider 2005: 267).

[36] Als ‚legal approach’ ist die strafrechtliche Sanktionierung des Konsums und Verkaufes bestimmter Drogen bezeichnet. Er erwies sich nicht nur als ineffektiv, sondern sogar als kontraproduktiv hinsichtlich der eigenen Zieldefinitionen (vgl. Schneider 1993: 63).

[37] Treffend formulierte der Jurist Körner (vgl. 1999: 208), ob denn nicht auch der Gesetzgeber mehr als abhängig, nämlich schwerst abhängig von dem Glauben an eine drogenfreie Gesellschaft, von dem Glauben an die Wirkungen der Repression ist?

[38] Allerdings kann es eine wirklich akzeptierende Drogenarbeit unter der weiterhin gültigen Drogenprohibitionspolitik nicht geben. Somit bleibt akzeptanzorientierte Drogenarbeit unter diesen Bedingungen letzten Endes Elendsverwaltung, dient der Sozialkosmetik und reproduziert sich durch ihre ausgedehnte Institutionalisierung selbst (vgl. Schneider 2005: 273).

[39] Aus suchtpräventiver Sicht fördert die prohibitive Drogenprävention die gefährliche Dämonisierung und Mystifizierung der illegalisierten Substanzen. Parolen wie ‚Keine Macht den Drogen!’ vermitteln den Eindruck, dass das ‚gefährliche’ aus den Eigenschaften der Substanz hervorgeht und nicht aus risikoreichen, unkontrollierten Konsummustern entspringt. „Dies beeinträchtigt in gravierender Weise die Möglichkeit und die Bereitschaft derjenigen, die sich für den Konsum der illegallisierten Drogen entscheiden“ (Schlömer 1993: 190) sich Konsumformen anzueignen, die dem Genuss dienen, den Körper und der Psyche möglichst wenig schaden, und so Suchtrisiken vermieden werden können.

[40] Für eine detaillierte Darstellung über notwendige Veränderungsmaßnahmen des BtMG vgl. Gerlach/Engemann (1999): 70ff; Nagler- Eulering (1993): 142ff.

[41] Als zentrale Bestimmungsmerkmale von Dienstleistung lassen sich „die Immaterialität/Intangibilität (ihre Leistung ist weder unmittelbar sicht- noch greifbar), die Unteilbarkeit im Sinne einer Nicht- Speicherbarkeit oder Nicht- Lagerbarkeit (Produktion und Konsumtion fallen zusammen), die Integration des externen Faktors (der Kunde oder die Dinge des Kunden müssen vor Ort sein und in der Regel ist ein intensiver Kontakt zwischen Angebot- und Nachfrageseite erforderlich), die Standortgebundenheit oder Nicht- Transportfähigkeit (die Dienstleistung ist immobil, da ProduzentIn und KonsumentIn an einem Ort sein müssen) und schließlich die Individualität (sie muß jedes Mal gesondert hergestellt werden)“ (Grunwald/Thiersch 2003: 78).

Final del extracto de 220 páginas

Detalles

Título
Empirische Untersuchung von Nutzen und Nutzungsprozessen niedrigschwelliger, akzeptanzorientierter Drogenhilfeangebote
Universidad
University of Frankfurt (Main)  (Sozialpädagogik - Soziale Arbeit)
Calificación
1,0
Autor
Año
2008
Páginas
220
No. de catálogo
V205317
ISBN (Ebook)
9783656327189
ISBN (Libro)
9783656327783
Tamaño de fichero
1260 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
sozialpädagogische Nutzerforschung, Dienstleistungstheorie;, Drogenhilfe, Drogenpolitik, Geschichte der Drogenhilfe, Drogenforschung, qualitative Forschung, akzeptanzorientierte Drogenarbeit, Drogenprohibition, Sozialpolitik
Citar trabajo
Jessica Müller (Autor), 2008, Empirische Untersuchung von Nutzen und Nutzungsprozessen niedrigschwelliger, akzeptanzorientierter Drogenhilfeangebote, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/205317

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Título: Empirische Untersuchung von Nutzen und Nutzungsprozessen niedrigschwelliger, akzeptanzorientierter Drogenhilfeangebote



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