Konzerninterne Verrechnungspreise in multinationalen Unternehmen am Beispiel der XXX in der Rolle als Tochtergesellschaft


Thèse de Bachelor, 2010

66 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Rechtsprechungsverzeichnis

1 Einführung

2 Grundlagen konzerninterner Verrechnungspreise
2.1 Begriffliche Abgrenzung
2.2 Funktion und Ziele

3 Verrechnungspreise in international agierenden Unternehmen
3.1 Unternehmenspolitische Bedeutung
3.2 Konzerninterne Gestaltungsspielräume

4 Betriebswirtschaftliche Ermittlungsmethoden angemessener Verrechnungspreise
4.1 Standardmethoden
4.1.1 Preisvergleichsmethode (comparable price method)
4.1.2 Wiederverkaufspreismethode (resale price method)
4.1.3 Kostenaufschlagsmethode (cost plus method)
4.2 Gewinnorientierte Methoden
4.3 Sonstige Methoden

5 Steuerrechtliche Betrachtung von Verrechnungspreisen
5.1 Rechtliche Dokumentationsvorschriften
5.1.1 Bisherige Rechtlage
5.1.2 Reform der bisherigen Rechtslage
5.2 Steuerrechtlich relevante Verrechnungspreismethoden
5.3 Auswirkung von Verrechnungspreisen auf die Steuerbelastung eines Unternehmens

6 Die XXX
6.1 Unternehmensbeschreibung
6.1.1 Gegenstand des Unternehmens
6.1.2 Rechtliche Struktur
6.1.3 Überblick der konzerninternen Geschäftsbeziehungen
6.2 Die Bedeutung interner Verrechnungspreise für die XXX
6.2.1 Steuerrechtliche Auswirkungen
6.2.2 Pretiale Lenkung
6.3 Die Ersterstellung einer Verrechnungspreisdokumentation bei der XXX
6.3.1 Allgemeine Anforderungen an die Dokumentation
6.3.1.1 Inhalt und Formalitäten
6.3.1.2 Qualitative Anforderungen
6.3.1.3 Zeitpunkt der Erstellung
6.3.1.4 Sonderregelungen
6.3.2 Der Dokumentationsprozess
6.3.2.1 Analyse der Transaktionsflüsse zu nahestehenden Unternehmen
6.3.2.2 Funktions- und Risikoanalyse
6.3.2.3 Festlegung der Verrechnungspreismethode
6.3.3 Die Bedeutung konzerninterner Richtlinien
6.3.4 Kritische Betrachtung des Erstellungsprozesses

7 Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis

Anhangsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Konzernstruktur

Abb. 2: Übersicht der Konzernströme

Abb. 3: Analyseprozess der Transaktionsflüsse

Abb. 4: Unternehmensbesteuerung im internationalen Vergleich

Abb. 5: Dokumentationspflichten – Globales Verrechnungspreisklima

Abb. 6: Übersicht der Verrechnungspreismethoden

Abb. 7: Übersicht Dokumentationsanforderungen

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Beispielrechnung der Verrechnungspreisauswirkung 1

Tab. 2: Beispielrechnung der Verrechnungspreisauswirkung 2

Tab. 3: Charakterisierung der Konzernströme

Tab. 4: Umsatzanalyse

Tab. 5: Funktionsanalyse F&E

Rechtsprechungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

Im Zuge der stetig steigenden weltweiten Verflechtung zwischen Unternehmen und Konzernen gewinnt die Bewertung interner Leistungsflüsse zunehmend an Bedeutung. Aktuell ist die Entwicklung derart fortgeschritten, dass bereits 60 Prozent aller internationalen Waren und Dienstleistungslieferungen durch konzerninterne Ströme verursacht werden. Die Tatsache, dass somit der größere Teil der internationalen Transaktionen nicht durch das Aufeinandertreffen von Angebot und Nachfrage auf einem freien Markt erzeugt wird, verdeutlicht den Stellenwert von Verrechnungspreisen.[1]

Aufgrund der hohen Ergebnisrelevanz von Verrechnungspreisen für international agierende Unternehmen wurden im Jahr 2003 weitreichende Änderungen in der deutschen Gesetzgebung vorgenommen. Die neue Rechtslage verpflichtet sämtliche international tätige Unternehmen einer gewissen Größe dazu, eine lückenlose Dokumentation der Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen[2] anzufertigen. Eine solche Dokumentation hat das Ziel, die Prüfbarkeit konzerninterner Geschäftsbeziehungen zu verbessern, wodurch eine Gewinnverschiebung über Landesgrenzen hinweg zunehmend erschwert wird.[3]

In dieser Arbeit werden zunächst die Grundlagen konzerninterner Verrechnungspreise dargestellt. Im Folgenden wird die daraus resultierende Bedeutung für multinationale Konzerne aufgezeigt und es erfolgt eine Erläuterung der unterschiedlichen Ermittlungsmethoden der Verrechnungspreise. Aufgrund der hohen steuerrechtlichen Relevanz von Verrechnungspreisen wird explizit auf die Reform der Gesetzgebung eingegangen, bevor die rechtlichen und theoretischen Ansätze am Beispiel der XXX Anwendung finden. Zudem wird dargestellt, welche Auswirkungen die konzerninternen Verrechnungspreise auf ein Tochterunternehmen, wie es die XXX ist, haben. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Bedeutung sowie die Umsetzung der Dokumentationsvorschriften gelegt.

Im Rahmen der Schlussbemerkung werden die erzielten Erkenntnisse bewertet, zusammengefasst und kritisch auf den Dokumentationsprozess bei der XXX projiziert.

2 Grundlagen konzerninterner Verrechnungspreise

2.1 Begriffliche Abgrenzung

Verrechnungspreise werden in der Literatur zum Teil mit sehr unterschiedlichen Synonymen charakterisiert. Dazu gehören z. B. Verrechnungswert, Bereichsabgabepreis, Lenkungspreis sowie Transferpreis und Knappheitspreis. Diese Begriffe beschäftigen sich jeweils mit der Problematik, die in Unternehmen auftritt, welche aus mehreren Teileinheiten bestehen. Gemeint ist die monetäre Quantifizierbarkeit konzerninterner Leistungsströme.[4]

Die Begriffsabgrenzung eines Verrechnungspreises lässt sich nicht exakt bestimmen. Eng gefasst fallen lediglich konzerninterne Lieferungen und Leistungen unter den Verrechnungspreisbegriff, wodurch vor allem vertriebene Vorproduktlieferungen sowie erbrachte Dienstleistungen inbegriffen sind. Wird der Begriff jedoch etwas weiter gefasst, so können ebenso Leistungsbeziehungen einbezogen werden, welche nicht tatsächlich monetär in Rechnung gestellt werden, jedoch grundsätzlich monetarisierbar sind. Zu dieser Kategorie zählen beispielsweise umgelegte Gemeinkosten in Form von zentralen Managementleistungen sowie der Abschluss von Lizenzvereinbarungen über die Übertragung von Geschäftschancen.[5]

Die Notwendigkeit von Verrechnungspreisen wird besonders dann deutlich, wenn bestehende Unternehmensleistungen in eine separate Unternehmenseinheit ausgegliedert werden, bzw. bestimmte Leistungen in einem neuen Unternehmen zusammengefasst werden und ehemals unternehmensinterne Leistungen eine Bewertung erfahren, wodurch oftmals erstmalig eine monetäre Erfassung erfolgt.[6]

Finden die konzerninternen Geschäftsbeziehungen über steuerliche Hoheitsgrenzen hinweg statt, so wird das Steuersubstrat durch die Höhe der Verrechnungspreise bestimmt, wodurch die Steuerbelastung eines Unternehmens und auch die des dazugehörigen Konzerns maßgeblich beeinflusst werden. Aufgrund dieser Thematik existieren nationale Gesetze wie auch internationale Richtlinien, beispielsweise von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).[7]

Im Gegensatz zu Marktpreisen werden Verrechnungspreise nicht durch das Aufeinandertreffen von Angebot und Nachfrage auf einem freien Markt bestimmt, weshalb sie von den Preisen zu fremden Dritten abweichen. Dieses Faktum ist darauf zurückzuführen, dass in konzernverbundenen Unternehmen häufig zweckorientiertes Verhalten anzutreffen ist, da übergeordnete Konzernziele und -vorgaben verfolgt werden.[8]

Entstehen Verrechnungspreise auf der Grundlage von Verhandlungen, so weichen diese dennoch von denen ab, die zwischen unverbundenen Unternehmen am externen Markt erzielt werden. Diese Grenze charakterisiert den Unterschied zwischen Verrechnungspreisen und Marktpreisen sehr passend.[9]

In dieser Arbeit werden unter dem Begriff der Verrechnungspreise sämtliche konzerninternen Leistungsflüsse zusammengefasst, da auf diesen der Fokus der steuerlichen Betrachtung liegt.

2.2 Funktion und Ziele

Die Funktionen von Verrechnungspreisen lassen sich aus der betriebswirtschaftlichen und der steuerlichen Sichtweise betrachten. In vielen Fällen findet lediglich die steuerliche Betrachtung der Verrechnungspreisbildung Berücksichtigung, da es sich hierbei um eine Funktion handelt, durch die das Konzernergebnis signifikant beeinflusst werden kann. Möglich ist dies durch die Verlagerung von Erträgen in Nationen mit geringerer Steuerbelastung, wie auch die Gestaltung des Zoll- und Umsatzsteueraufkommens.[10]

Die steuerlichen Gestaltungsspielräume werden durch den Fremdvergleichsgrundsatz (Arm’s-Length-Principle[11]) eingeschränkt, wodurch ein enger Rahmen geschaffen wird, in dem konzerninterne Steuerplaner agieren können, möglichst ohne das Risiko von Strafen sowie einer Doppelbesteuerung einzugehen.[12]

Eine weitere Funktion der steuerlichen Betrachtungsweise bildet die Gewinnermittlung und -verteilung, da die Konzerngewinnermittlung nicht lediglich durch eine Summierung der Einzelgewinne erzielt werden kann. Nach § 290 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) ist eine Konsolidierung des Konzerngewinnes durchzuführen, da die Einzelgewinne zu hohen Anteilen auf Verrechnungspreisen beruhen. Anzuführen ist, dass der Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), bzw. den United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) durchzuführen ist. Bei börsennotierten Unternehmen ist zusätzlich eine Segmentberichterstattung durchzuführen, wodurch sämtlichen Interessensgruppen eine umfassende Informationsgrundlage gegeben wird.[13]

Verrechnungspreise besitzen neben den steuerlichen Funktionen jedoch ebenso betriebswirtschaftliche. Von zentraler Bedeutung ist die Anreiz- und Koordinationsfunktion. Beide Funktionsarten werden oftmals ebenso als Motivations-, bzw. Lenkungsfunktion bezeichnet und sind sehr eng miteinander verzahnt.[14]

Der Anreizaspekt zielt darauf ab, eine Leistungssteigerung hervorzurufen, da der gemeinsam erzielte Konzerngewinn mittels der Verrechnungspreise auf die einzelnen Konzernmitglieder verteilt wird. Die zunehmende Spartenorganisation sowie die Errichtung eigenständiger Profit-Center führen dazu, dass die Wertschöpfung einer jeden Leistungseinheit ermittelt werden kann und folglich ebenfalls eine leistungsgerechte Entlohnung realisierbar ist. Ein faires Verrechnungspreissystem bietet den Vorteil Schwachstellen im Konzern auszumachen, diese zu fördern, jedoch ebenso überdurchschnittliche Leistungsträger zu noch höherer Performance anzuregen.[15]

Deutlich wird die Verbindung zur Lenkungs- und Koordinationsfunktion, da durch die Verrechnungspreise eine Fremdvergleichbarkeit hergestellt wird, die bei der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmensbereichs von Nutzen sein kann. Des Weiteren können beispielsweise Make-or-Buy Entscheidungen nur auf der Grundlage von vergleichbaren Preisen getroffen werden.[16]

Die ständige Anwendung von fairen Verrechnungspreisen macht eine aufwändige Ist-Kostenanalyse in den beschriebenen Fällen folglich überflüssig und vereinfacht somit die innerbetriebliche Leistungsverrechnung.[17]

Die Ziele konzerninterner Verrechnungspreise sind eng mit den Funktionen verbunden. So ist als Ziel die Anreizsetzung für die Gliedunternehmen anzuführen, welches durch die Motivationsfunktion in der Realität Anwendung findet. Die Optimierung des Ressourceneinsatzes ist eine weitere Intention. Die Grundlage für die Zielerreichung ist in diesem Fall die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Gliedunternehmen und den daraus resultierenden Entscheidungen.[18]

Ein weiteres sehr bedeutendes Verrechnungspreisziel wird durch die pretiale, also die monetäre und ergebnisbezogene Gesamtlenkung des Konzerns gebildet. Die Absicht ist hierbei, nicht die bestehenden Ströme zu beeinflussen, sondern die vorhandenen Ressourcen einer optimalen Allokation zuzuführen, sodass die Konzernfunktionen dergestalt angeordnet werden, wie es der Produktionsprozess erfordert.[19]

Deutlich wird, dass die Funktionen und Ziele konzerninterner Verrechnungspreise weit über das steuerliche Motiv hinausgehen. Dies ist auf die gute rechtliche Prüfbarkeit sowie die hohen Strafen, die in Folge des Missbrauchs von Verrechnungspreisen anfallen können, zurückzuführen. Es wird zudem eine Reihe von betriebswirtschaftlichen Entscheidungen durch Verrechnungspreise beeinflusst.

3 Verrechnungspreise in international agierenden Unternehmen

3.1 Unternehmenspolitische Bedeutung

Ein Charakteristikum multinational agierender Unternehmen ist die arbeitsteilige Organisation einzelner Unternehmensstandorte. So erfolgt die Leistungserstellung bestimmter Komponenten innerhalb der Wertschöpfungskette dergestalt, dass ein Optimum an Effizienz erreicht wird.[20]

Die Ansiedelung der Gesellschaften in unterschiedlichen Staaten macht die Verwendung von Verrechnungspreisen notwendig, sofern die einzelnen Konzernunternehmen direkte Geschäftsbeziehungen pflegen, was in der wirtschaftlichen Praxis dem Regelfall entspricht. Multinational organisierte Unternehmen sind dementsprechend von der Verwendung von Verrechnungspreisen für die interne Leistungsverrechnung abhängig. Die Einhaltung der steuerrechtlich geforderten Fremdvergleichbarkeit der Preise besitzt hierbei die oberste Priorität, da andernfalls mit hohen Strafen seitens der Finanzverwaltung zu rechnen ist.[21]

Eine angemessene Verrechnungspreisgestaltung ist aus unternehmenspolitischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ebenfalls sinnvoll, da nur so eine realistische Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einzelner Unternehmensbereiche bzw. Organisationseinheiten möglich ist. Ebenso führen nur fremdvergleichbare Verrechnungspreise zu einer optimalen Ressourcenallokation. Es folgt daraus eine eigenständige Lenkung sowie die Koordination des Unternehmens, welche wirtschaftlichen Ansprüchen Rechnung trägt und folglich zu einer Optimierung der gesamten Wertschöpfung beiträgt.[22]

Der Bedeutung konzerninterner Verrechnungspreise kann sich ein Unternehmen mit grenzüberschreitenden internen Transaktionen nicht entziehen. Es entstehen Situationen, in denen Preise für einzelne Transaktionen zu ermitteln sind, was die verhandlungsführenden Parteien zu der Problemstellung der internen Leistungsverrechnung führt. Basieren Verrechnungspreise auf Verhandlungen, so ist grundsätzlich dennoch davon auszugehen, dass eine Abweichung zu tatsächlichen Marktpreisen vorzufinden ist. Begründbar ist eine Preisdifferenz jedoch durch vielerlei Aspekte, beispielsweise der Funktions- und Risikostruktur des Unternehmens.[23]

Die Verrechnungspreisrelevanz wurde nicht zuletzt durch die Einführung einer Dokumentationspflicht in Deutschland weiter in den Fokus der Betrachtung gerückt, wodurch jedes Unternehmen, das die Voraussetzungen erfüllt, sich zwangsläufig mit der Entstehung und Zusammensetzung der eigenen Verrechnungspreise auseinanderzusetzen hat.[24]

3.2 Konzerninterne Gestaltungsspielräume

Der Gestaltungsspielraum bei der Verrechnungspreisbildung eines Unternehmens ist durch den Grundsatz der Fremdvergleichbarkeit sehr eingeschränkt. Dennoch existiert ein gewisser Aktionsradius für ein Unternehmen, da ein Fremdvergleich nicht unter vollständiger Transparenz durchgeführt werden kann. Daraus resultierend kann lediglich ein vergleichbarer Preis ermittelt werden, nicht aber eine verbindliche Preisvorgabe.[25]

Die Einführung eines Verrechnungspreisoptimierungssystems entlang der gesamten Wertschöpfungskette eines Konzerns ermöglicht eine verursachungsgerechte Gewinnverteilung innerhalb der Einzelgesellschaften. Der Maßstab für die Verteilung wird durch die von den Unternehmen übernommenen Funktionen und Risiken gebildet. Diese Betrachtungsweise ist komplementär zu der Ermittlung fremdüblicher Verrechnungspreise, sodass eine derartige Herangehensweise keinerlei Gewinnverschiebungsabsichten unterstützt, sondern in erster Linie das Ziel einer verursachungsgerechten Gewinn- und Verlustverteilung verfolgt.[26]

Der Gestaltungsspielraum erstreckt sich über konzernweite Entscheidung und Richtlinien bezüglich der Verrechnungspreisverwendung, sodass alle Einzelunternehmen zu gleichen Teilen betroffen sind, was ebenfalls keiner Verschiebung im Gewinn entspricht. Eine Entscheidung bezüglich der zu verwendenden Verrechnungspreismethode kann folglich zu unterschiedlichen Bewertungen interner Leistungsströme führen, eine konsistente Anwendung führt grundsätzlich jedoch zu keiner Gewinnverschiebung.[27]

Deutlich wird, dass eine Gestaltung und Optimierung der Verrechnungspreise nur unter Berücksichtigung aller relevanten Rechtsvorschriften möglich ist, was die Optionen deutlich beschränkt. Eine bedeutsame Anpassung der Preise ist somit lediglich durch eine Veränderung in der Funktions- und Risikostruktur der Konzernunternehmen erzielbar, da derartige Veränderungen die Höhe der legitimierten Gewinnmargen beeinflussen.[28]

4 Betriebswirtschaftliche Ermittlungsmethoden angemessener Verrechnungspreise

4.1 Standardmethoden

4.1.1 Preisvergleichsmethode (comparable price method)

Nach den deutschen Verwaltungsgrundsätzen (VWG), den OECD-Richtlinien sowie den US-amerikanischen Verrechnungspreisgrundsätzen ist die Preisvergleichsmethode eine der drei Standardverrechnungspreismethoden. Innerhalb der Standardmethoden existiert keinerlei Rangfolge, sodass die Preisvergleichsmethode mit der Wiederverkaufspreismethode und der Kostenaufschlagsmethode auf einer Ebene angesiedelt ist. Grundsätzlich steht der tatsächliche Fremdvergleich im Fokus, sodass in der Praxis das zweckmäßigste Verfahren Anwendung finden sollte.[29]

Die Preisvergleichsmethode lässt sich in zwei verschiedene Arten disponieren, zum einen dem äußeren Preisvergleich, der sich wiederum in einen direkten und einen indirekten segmentieren lässt, und zum anderen dem inneren Preisvergleich.[30]

Der äußere Preisvergleich zielt explizit darauf ab, dass die internen Verrechnungspreise nicht mit den internen Preisen eines anderen Konzerns zu vergleichen sind, sondern dieser Vergleich nur zwischen voneinander unabhängigen Personen anzuwenden ist. Es ist die Intention einen Verrechnungspreis zu finden, welcher ebenso zwischen fremden Unternehmen entstanden wäre. Anwendung findet dieser Preisvergleich insbesondere bei Marktpreisen, von denen Börsennotierungen existieren, oder welche über branchenübliche Preise und Verträge zwischen unverbundenen Unternehmen zu ermitteln sind.[31]

Ein direkter Preisvergleich ist durchführbar, sofern die zu vergleichenden Geschäfte möglichst gleichartig sind, was bedeutet, dass alle maßgebenden Bewertungs- und Einflussfaktoren identisch oder zumindest ähnlich sein müssen. Zu diesen Faktoren gehören beispielsweise die Qualität der Güter, wie auch die geographische Vergleichbarkeit sowie das Volumen eines Geschäfts. Selbst wenn nahezu identische Verhältnisse zwischen zu vergleichenden Geschäften anzutreffen sind, so ist nicht zu erwarten, dass daraus identische Preise resultieren. In der Realität werden regelmäßig keine homogenen Verhältnisse vorzufinden sein, sodass ähnliche Geschäfte lediglich ähnliche Preise hervorbringen. Des Weiteren ist ein entsprechender Gestaltungsspielraum einzuräumen, ohne den die wirtschaftliche Praxis nicht lebensfähig wäre.[32]

Für einen indirekten Preisvergleich können auch ungleichartige Geschäftsfälle herangezogen werden, sofern der Einfluss der abweichenden Faktoren eliminiert wird. Sind die Unterschiede in Menge, Qualität, Wechselkursrisiken sowie Lieferungs- und Leistungsbedingungen begründet, so ist deren Auswirkung auf den Preis zu ermitteln. Anschließend ist es notwendig diese Auswirkungen herauszurechnen, um eine Vergleichbarkeit der Preise herzustellen. Ein Beispiel hierfür wird durch die Umrechnung verschiedener Lieferbedingungen, der sog. International Commercial Terms (INCOTERMS) gebildet. Diese international anerkannten Bedingungen enthalten die Rechte und Pflichten der Käufer und Verkäufer einer Ware oder Dienstleistung.[33]

Die Durchführung des inneren Preisvergleiches ist möglich, sofern das steuerpflichtige Unternehmen selbst bzw. ein verbundenes Unternehmen die identische Leistung einem verbundenen wie auch einem unabhängigen Dritten anbietet. In diesem Fall wird der Preis, den der Unabhängige zu entrichten hat, als Verrechnungspreis angesetzt. Voraussetzung ist, dass es sich bei diesem Geschäft um ein tatsächlich marktentstandenes mit einem unabhängigen Marktteilnehmer handelt.[34]

Erbringt ein Unternehmen ausschließlich konzerninterne Leistungen, so kann die unechte innere Preisbildung Anwendung finden. Interne Geschäfte besitzen nicht die gleiche Beweiskraft wie freie Marktgeschäfte, bei einer konsistenten Preisbildung innerhalb des gesamten Konzerns kann jedoch von einer betriebswirtschaftlichen Richtigkeit ausgegangen werden. Es fehlt dem unechten inneren Preisvergleich jedoch der Fremdvergleich, wodurch eine tatsächliche Beweiskraft nicht begründet werden kann.[35]

Wie beim äußeren Preisvergleich ist auch beim inneren eine Unterscheidung zwischen dem direkten und indirekten möglich. Es gelten hierbei die bereits angeführten Ausführungen zum äußeren Preisvergleich entsprechend.

4.1.2 Wiederverkaufspreismethode (resale price method)

Die Wiederverkaufspreis-Methode findet ihre Anwendung im Wesentlichen bei der Verrechnungspreisüberprüfung von Unternehmen, deren Haupttätigkeit im Vertriebsbereich liegt.[36]

Der Ausgangspunkt für die Ermittlung eines angemessenen Verrechnungspreises wird bei dieser Methode durch den Absatzpreis eines Gutes gegenüber einer unverbundenen Person dargestellt. Bei Anwendung der Wiederverkaufspreismethode in einer Kette von verbundenen Unternehmen beginnt die Berechnung bei dem Gliedunternehmen, welches das Gut an eine dritte Person veräußert, und wird anschließend stufenweise durchgeführt.[37]

Der Absatzpreis wird hierbei jeweils um die marktüblichen Zuschläge gekürzt und entspricht somit theoretisch dem Bezugspreis. Die marktüblichen Zuschläge werden durch die Rohgewinnmarge gebildet und in Prozent ausgedrückt. Dieser Ablauf hat zur Folge, dass die Höhe der absoluten Gewinnmarge im Vorfeld nicht bekannt ist, da der Endabnahmepreis häufig variabel ist. Bei gleichbleibendem Prozentsatz kann dies zu abweichendem Gewinn führen.[38]

[...]


[1] Vgl. Kahle, H. (2007), S. 96.

[2] Vgl. § 1 Abs. 2 AStG.

[3] Vgl. Haberkamp, S. (2005), S. 2.

[4] Vgl. Vögele, A. / Brem, M. (2004), S. 601.

[5] Vgl. Weber, J. (2008), S. 439.

[6] Vgl. Vögele, A. / Brem, M. (2004), S. 601.

[7] Vgl. Art. 9 OECD-MA (2003).

[8] Vgl. Ewert, R. / Wagenhofen, A. (2008), S. 577.

[9] Vgl. Vögele, A. / Brem, M. (2004), S. 602.

[10] Vgl. Martini, J. T. (2007), S. 10.

[11] Vgl. Kohlhepp, R. (2008), S. 128.

[12] Vgl. Jacobs, O. H. (2003), S. 863.

[13] Vgl. Wassermeyer, F. / Baumhoff, H. (2001), S. 222.

[14] Vgl. Wassermeyer, F. / Baumhoff, H. (2001), S. 222.

[15] Vgl. Vögele, A. / Brem, M. (2004), S. 608 - 609.

[16] Vgl. Weber, J. / Stoffels, M. / Kleindienst, I. (2004), S. 14.

[17] Vgl. Bauer, M. E. (2000), S. 53.

[18] Vgl. Martini, J. T. (2007), S. 12.

[19] Vgl. Steven, M. (2007), S. 497.

[20] Vgl. Scherer, A. G. (2003), S. 6.

[21] Vgl. Rek, R. / Pache, S. / Brück, M. u. a. (2008), S. 41.

[22] Vgl. Lohschmidt, A. (2005), S. 177.

[23] Vgl. Weddewer, M. (2007), S. 54.

[24] Vgl. Smolenski, F. (2008), S. 154.

[25] Vgl. Martini, J. T. (2007), S. 129.

[26] Vgl. Lühn, A. (2009), S. 237.

[27] Vgl. Vögele, A. / Brem, M. (2004), S. 601.

[28] Vgl. Teschke, M. (2009), S. 109.

[29] Vgl. Wassermeyer, F. / Baumhoff, H. (2001), S. 259.

[30] Vgl. King, E. (2009), S. 22.

[31] Vgl. Allichhammer, W. (2001), S. 111.

[32] Vgl. Lühn, A. (2009), S. 236.

[33] Vgl. Kutschker, M. / Schmid, S. (2008), S. 49.

[34] Vgl. Klein, F. (2000), S. 64.

[35] Vgl. Ewert, R. / Wagenhofen, A. (2008), S. 589.

[36] Vgl. Diessner, C. (2004), S. 232.

[37] Vgl. Mitsch, H. (2001), S. 130.

[38] Vgl. Mitsch, H. (2001), S. 130.

Fin de l'extrait de 66 pages

Résumé des informations

Titre
Konzerninterne Verrechnungspreise in multinationalen Unternehmen am Beispiel der XXX in der Rolle als Tochtergesellschaft
Université
Leibniz Academy Hanover - University of Cooperative Education Hanover
Note
1,7
Auteur
Année
2010
Pages
66
N° de catalogue
V205374
ISBN (ebook)
9783656361565
ISBN (Livre)
9783656361848
Taille d'un fichier
885 KB
Langue
allemand
Mots clés
Transferpreis, Verrechnungspreis, Dokumentationsvorschriften
Citation du texte
Bachelor Gerrit Albers (Auteur), 2010, Konzerninterne Verrechnungspreise in multinationalen Unternehmen am Beispiel der XXX in der Rolle als Tochtergesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/205374

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