Das duale System der Berufsausbildung und seine Vorläufer - Eine historisch-systematische Analyse der Entwicklung in Deutschland von 1869 bis 1945


Tesis, 2010

122 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Abkürzungsverzeichnis

II. Abbildungsverzeichnis

III. Tabellenverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Thema und zentrale Fragestellung
1.2 Aufbau und methodisches Vorgehen
1.3 Begriffsbestimmung und charakteristische Merkmale des dualen Berufsausbildungssystems

2. Die Vorläufer einer dualen Berufsausbildung im Kaiserreich
2.1 Sozial - historischer Kontext
2.2 Die Betriebliche Berufsausbildung
2.2.1 Rechtliche Grundlagen und charakteristische Merkmale
2.2.2 Die Facharbeiterausbildung in den Lehrwerkstätten des Kaiserreichs
2.2.3 Deutscher Ausschuss für Technisches Schulwesen (DATSCH)
2.3 Berufsschulische Ausbildung - Von der Fortbildungsschule zu den Anfängen der Berufsschule
2.3.1 rechtliche Grundlagen und charakteristische Merkmale
2.3.2 Die Fortbildungsschule als Instrument für die wilhelminische Jugendpflege
2.4 Zusammenfassung des Kapitels

3. Duale Berufsausbildung in der Weimarer Republik
3.1 Sozial - historischer Kontext
3.2 Betriebliche Berufsausbildung
3.2.1 Rechtliche Grundlagen und charakteristische Merkmale
3.2.2 Der Einfluss des DINTA auf die Berufsaubildung während/in der Weimarer Republik
3.3 Berufschulische Berufsaubildung
3.3.1 Rechtliche Grundlagen und charakteristische Merkmale
3.3.2 Die Werkschulen der Industrie als „Gegenspieler“ der öffentlichen Berufsschulen
3.4 Zusammenfassung des Kapitels

4. Duale Berufsaubildung im Nationalsozialismus
4.1 Sozial-historischer Kontext
4.2 Betriebliche Berufsausbildung
4.2.1 Rechtliche Grundlagen und charakteristische Merkmale
4.2.2 Die Bedeutung der Hitlerjugend für die Berufserziehung
4.3 Berufsschulische Ausbildung
4.4 Zusammenfassung des Kapitels

5. Schlussfazit

Literatur

Internetquellen

I. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

II. Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Eigene Grafik: Das Haus der dualen Berufsausbildung

Die Grafik zeigt einen Überblick über die wichtigsten Strukturmerkmale des dualen Systems und soll einen Überblick der dualen Berufsausbildung liefern. Sie ist an eine Darstellung von Arnold und Krämer in ihrer Arbeit „Berufliche Bildung in der Bundesrepublik Deutschland“ angelehnt, wurde jedoch weiterentwickelt. Aufgrund der Tatsache, dass beide Lernorte Betrieb und Berufsschule der beruflichen Nachwuchsqualifizierung dienen, wurden sie gezielt als tragende Säulen des dualen Berufsausbildungssystems dargestellt. Aufgrund dessen, dass die Dominanz in diesem Ausbildungsmodell eindeutig beim Lernort Betrieb liegt wurde dieses Teilsystem vergleichsweise größer dargestellt als die Berufsschule. Besonders wird auf die „Doppelrolle“ der Jugendlichen aufmerksam gemacht, welche einerseits den Status des Auszubildenden (Betrieb) und andererseits des Schülers (Berufsschule) haben und innerhalb des dualen Systems (dargestellt als Haus) die Hauptprotagonisten, ohne die eine duale Berufsausbildung sinnfrei wäre, sind.

Die Treppe des „Hauses duales System“ bilden die drei tragenden Prinzipien Konsensprinzip, Berufsprinzip und Dualitätsprinzip welche die gesetzliche Grundlage für das Modell der dualen Berufsausbildung bilden.

Abbildung 2: Eigene Grafik: Die duale Berufsausbildung im Kaiserreich

Abbildung 3: Eigene Grafik: Die duale Berufsausbildung in der Weimarer Republik Abbildung 4: Eigene Grafik: Die Jugend unter dem Hakenkreuz Abbildung 5: Eigene Grafik: Die duale Berufsausbildung im Nationalsozialismus

III. Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Schüler der Fortbildungsschulen in Preußen (1853-1919)

Tabelle 2: Zahl der Pflichtschüler und Pflichtschülerinnen in gewerblichen und kaufmännischen Berufsschulen Preußens 1921-1926

Tabelle 3: Anzahl der Teilnehmer am Reichberufswettkampf 1934-1939

1. Einleitung

1.1 Thema und zentrale Fragestellung

Nahezu jedes Land verfügt über ein eigenes Berufsausbildungssystem, das als ein Teil des jeweiligen Bildungssystems stark durch historische, politische und gesellschaftliche Ereignisse geprägt und an neue Herausforderungen und Gegebenheiten angepasst wurde. Das Thema der vorliegenden Diplomarbeit ist - Das duale System der Berufsausbildung und seine Vorläufer - Eine historisch-systematische Analyse der Entwicklung in Deutschland von 1869 bis 1945.

Das deutsche Berufsausbildungssystem gliedert sich heute in drei große Teilbereiche: 1. duale System, 2. Schulberufssystem und 3. dem neu entstandenem Ü bergangssystem. Laut den aktuellen Daten aus „Bildung in Deutschland“, einem Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), absolvierten im Jahr 2006 43,5 % aller Jugendlichen eines Alterjahrganges eine duale Ausbildung, 16,8% nahmen an einer vollzeitschulischen Ausbildung teil und 39,7% verweilten im Übergangssystem, wobei nur im dualen und dem Schulberufssystem die Ausbildung in einem gesetzlich anerkannten Beruf vollzogen wird.[1]

Obwohl die Zahl der Teilnehmer des dualen Systems im Vergleich von 2006 zu 1995 um fast zehn Prozent gesunken ist, zeigt sich hier, mit fast 40% die große Relevanz des dualen Systems für die Berufsausbildung, das von vielen Berufsbildungspädagogen als das „Kernstück der beruflichen Bildung in Deutschland“[2] bezeichnet wird.

Trotz dessen, dass die deutsche duale Berufsausbildung ein „einheitlich und kompakt institutionalisiertes System“ [3] bildet, lange Zeit als „Prunkstück des deutschen Bildungswesens und als qualifikatorisches Fundament des deutschen Produktions- und Sozialmodells“[4] galt und lange Zeit für andere Länder ein Modell mit Vorbildcharakter darstellte und darstellt, fand es nur wenig Nachahmung außerhalb des deutschsprachigen Raumes, was seine Eigenart und seine Bindung an die politischen, wirtschaftlichen, bildungsrelevanten und gesellschaftlichen Gegebenheiten Deutschlands aufzeigt.

Bontrup und Pulte betonen in ihrem Werk, dass das deutsche Modell der dualen Berufsausbildung im europäischen Vergleich einmalig sei. Neben zentraleuropäischen Ländern wie der Schweiz und Österreich wird das duale System in ähnlicher Form auch in Dänemark, Irland und in Luxemburg eingesetzt, wo aber der Staat über mehr Einfluss- und Interventionsmaßnahmen als hierzulande verfügt.[5]

Warum ist es wichtig, sich mit dem dualen Berufsausbildungssystem auseinander zu setzen?

A. Laszlo unterstreicht in seinen Ausführungen, dass die „Berufsausbildung […] ein wesentlicher, in einem rohstoffarmen Land wie Deutschland […] wichtiger Standortfaktor […]“[6] sei und somit einen enormen Beitrag zu dessen Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit beitrage.

Die Berufsausbildung in Deutschland wurde bereits in einer nahezu unüberschaubaren Menge an Fachliteratur thematisiert. Hierbei sind insbesondere die zahlreichen Arbeiten von Wolf-Dietrich Greinert und besonders von Karlwilhelm Stratmann zu nennen.

Die Aktualität der Thematik zeigt sich darin, dass die, seit nun knapp über zwanzig Jahren in der Politik und den Medien geführten öffentlichen Auseinandersetzungen um die Probleme, Reformbedürftigkeit sowie über die Zukunftsfähigkeit des dualen Systems an Intensität zugenommen haben.[7]

Einerseits wird das duale System der Berufsausbildung als ein „organisatorisches Optimum der Berufsaubildung“[8] angesehen, was besonders durch seine Praxisnähe, geringe Belastung des stattlichen Haushaltes, hohe Erfassungsquote, sowie dem relativ geringen Bürokratisierungsgrad auszeichnet.[9]

Andererseits wird z.B. bemängelt, dass die Integrationsfähigkeit des dualen Systems abhanden gekommen sei, dass es quasi nicht mehr das leistet was es leisten soll, d.h. einerseits deckt es nicht mehr den benötigten Bedarf an Ausbildungsplätzen und schafft es somit nicht, die für die Wirtschaft benötigten Fachkräfte bereitzustellen und andererseits wenden sich die traditionellen Bewerbergruppen, welche hauptsächlich aus den unteren Bildungsniveaus bestehen, vom dualen System ab oder werden von höher - qualifizierten Bewerbern zunehmend verdrängt.[10] Als weitere Probleme werden die Koordination der beiden Lernorte, schlechte Durchlässigkeit, sowie die unterschiedliche regional und betrieblich-bedingte Ausbildungsqualität genannt.[11]

Andere Autoren wie z.B. Rita Meyer sprechen gar von einer Bedrohung der deutschen Berufsausbildung, speziell von einer Zerstörung des Berufsprinzips[12] durch den, durch Europäisierung und Globalisierung geforderten und nun auch eingeführten Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR/EQF) bzw. den damit verbundenen nationalen Qualifikationsrahmen DQR (deutscher Qualifikationsrahmen).[13]

Tatsache ist, dass derzeit das deutsche duale System der Berufsausbildung in eine „Konjunktur- und Strukturkrise“[14] hineingeraten ist.

Darüber, was die möglichen aktuellen Probleme, Krisensymptome und Reformvorschläge des dualen Systems sind oder wie dessen Zukunft aussehen könnte soll in dieser Arbeit aber nicht diskutiert oder spekuliert werden, da diesbezüglich eine Vielzahl an unterschiedlichen Expertisen vorliegen, welche von Auflösungserscheinungen bzw. vom Untergang der dualen Berufsausbildung[15] bis zum Fortbestehen durch seine Elastizität und Anpassungsfähigkeit[16] existiert.

Vielmehr soll ein Versuch unternommen werden, eine historische Analyse über die Entwicklungen, Veränderungen sowie Wandlungsprozesse der dualen Berufsausbildung in der Bundesrepublik Deutschland nachzuzeichnen. Dabei soll insbesondere das Verhältnis der beiden Lernorte des dualen Systems, Betrieb und Berufsschule in den jeweiligen Epochen kritisch beleuchtet werden.

Hierbei wird anders, als wie von Wolf-Dietrich Greinert praktizierte Dreiteilung der Genese der dualen Berufsausbildung (1.Gründungsphase (1870-1920); 2.Konsolidierungsphase (1920-1970) und 3.Ausbauphase des dualen Systems (ab 1970) versucht, eine präzisere Differenzierung der einzelnen Phasen vorzunehmen.

Die duale Berufsausbildung in Deutschland beruht auf einer sehr langen Tradition. Während die „Wurzeln der dualen Berufsausbildung in den Betrieben bis ins mittelalterliche Handwerk und die Kontorausbildung der beginnenden Neuzeit zurückreichen, so können die religiösen und gewerblichen Sonntagsschulen des 17. und 18. Jahrhunderts, aus denen sich im 19. Jahrhundert allgemeine und gewerbliche (berufliche) Fortbildungsschulen entwickelten, als Vorläufer der heutigen Berufsschulen […] angesehen werden.“[17]

Sicherlich wäre es interessant, eine mögliche Antwort darauf zu finden warum und vor allem wie das duale System der Berufsausbildung all die zeitlich- und gesellschaftlichbedingten Veränderungen und Anforderungen in seiner über einhundert Jahre alten Tradition überdauern konnte und nicht bereits ihren Untergang fand. Aber genau diese Frage soll nicht Gegenstand der Betrachtung dieser Arbeit sein.

Die entscheidende und somit zentrale Frage ist, ob die betriebliche Dominanz in diesem Ausbildungsverbund sich erst seit den letzten dreißig Jahren herausgebildet hat oder ob bereits frühere historische Anzeichen für diese Tendenz gegeben hat.

1.2 Aufbau und methodisches Vorgehen

Der zu analysierende Zeitraum, welcher einerseits einen Überblick über die unterschiedlichen Phasen der Genese der dualen Berufsaubildung wiedergeben soll beschränkt sich auf die Zeit des Kaiserreichs, über die Weimarer Republik bis zur Zeit des Nationalsozialismus. Jede der drei Phasen wird in einem Dreiklang aus sozialhistorischen Kontext, einer Analyse der betrieblichen Berufsaubildung und einer Untersuchung der berufsschulischen Ausbildung betrachtet, welche anschließend kritisch bewertet und zusammengefasst werden. Um eine Verständnisbasis zu schaffen, wird zunächst in einem einleitenden Kapitel der Versuch einer Definition des Begriffes „duales Systems“ unternommen, um die charakteristischen Besonderheiten der Struktur- und Organisationsmerkmale des dualen Systems hervorzuheben und anschließend wird die duale Berufsausbildung in den drei Epochen nacheinander untersucht.

1.3 Begriffsbestimmung und charakteristische Merkmale des dualen Berufsausbildungssystems

Um eine historische Analyse der Genese des dualen Berufsausbildungssystems nachvollziehen zu können, muss zunächst die Frage beantwortet werden: „Was verbirgt sich hinter dem Begriff „duales System“?

Trotz der langen Tradition der dualen Berufsausbildung ist der Begriff „duales System“ vergleichsweise sehr jung. Erstmalig wurde er in dem vom Deutschen Ausschuss für Erziehungs- und Bildungswesen im Jahre 1964 herausgegebenen „Gutachten über das berufliche Ausbildungs- und Schulwesen“ benutzt.[18]

Das duale System ist „ein vom allgemeinen Bildungssystem weitgehend isolierter -privater - Qualifikations - Sektor mit einem eigenständigen Ausbildungsrecht.“[19] Dieses Modell steht für eine Ausbildung „für einen anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO), in der die betriebliche Ausbildung durch einen Unterricht in der Teilzeitberufsschule begleitet wird. Dominant in dieser Dualität ist in der Regel der betrieblich-praktische Teil, in dem die Ausbildung nach bundeseinheitlichen systematisierten und definierten Qualifikationsprofilen (Berufsbildern) durchgeführt wird.“[20]

Die Mehrzahl an Definitionsansätzen hat einen Lernortbezug, d.h. die Berufsausbildung findet „dual“ an zwei unterschiedlichen, voneinander getrennten Lernorten, dem erwerbswirtschaftlichen Betrieb und der staatlichen Berufsschule statt.[21] Während Betriebe primär für die praktische Ausbildung verantwortlich sind, sind die Berufsschulen hauptsächlich für den fachtheoretischen und allgemein-bildenden Unterricht zuständig.[22] Als wichtigste Ziele der dualen Berufsausbildung können einerseits die beruflichen Nachwuchsqualifizierung und andererseits die Sozialisation der Jugendlichen charakterisiert werden.[23]

Während Rolf Arnold und Joachim Münch das Zusammenwirken privater Betriebe einerseits und öffentlicher Berufsschulen andererseits als das Hauptmerkmal der dualen Berufsausbildung hervorheben,[24] verweist Wolf-Dietrich Greinert ausdrücklich darauf, dass „nicht die Anzahl der Lernorte, sondern eine duale Organisationsstruktur bestehend aus einem nach privatwirtschaftlichen, d.h. nach Marktregeln funktionierenden Ausbildungssektor und einem staatlich gesetzten Berufsbildungsrecht, das den Markt steuert“[25] das charakteristische Merkmal dualer Berufsausbildung ist.

Somit hat der Begriff „dual“ eine Doppelbedeutung, einerseits beschreibt er die Ausbildung an zwei verschiedenen Lernorten, womit er für eine institutionelle Trennung der beiden Lernorte steht und andererseits die verfassungsrechtliche Situation in Deutschland, wonach der Bund für die Berufsausbildung in den Betrieben und die Länder für die Berufsschulen zuständig sind.[26]

Kritisiert wird am Begriff „duales System“, dass es für eine Gleichwertigkeit bzw. gleichberechtigtes Zusammenwirken beider Lernorte stehen würde, die aber praktisch nicht gegeben ist, wodurch der Begriff missinterpretiert werden könnte.[27] So steht zum einen der Berufsschule nur ein vergleichsweise geringer Zeitansatz für die Ausbildung zur Verfügung und zum anderen haben die Berufsschulzeugnisse kaum Relevanz für den Ausbildungsabschluss.[28] Münch beklagt auch, dass dieser Terminus „nur den verfassungsrechtlichen Aspekt, nämlich die Dualität der Kompetenzen einerseits des Bundes für die betriebliche Berufsausbildung und andererseits der Länder für die Berufsschule [trifft]. In lernorttheoretischer und berufspädagogischer Sicht erweist sich das duale System nicht als ein duales, sondern als ein plurales System.“[29]

Trotz des gemeinsamen Interesses, der beruflichen Nachwuchsqualifizierung bestehen zwischen den beiden Lernorten enorme strukturelle und inhaltliche Unterschiede. Der Betrieb ist in diesem „kooperativen“ System gewollt der dominante Partner.[30]

Durch ihre begleitende Funktion spricht Wittwer und Pilnei von einem „Übergewicht des betrieblichen Teils der Berufsausbildung“[31], weshalb der Berufsschule als Teilzeitschule heute eher der Status eines „Juniorpartner“ [32] oder eines „Annex betrieblicher Entscheidungsprozesse“[33] als eines gleichberechtigten Partners in einem dualen Ausbildungsverbund zuerkannt wird.

Während das BBiG sowie die HwO, die rechtliche Grundlage für die größtenteils privatwirtschaftlichen Betriebe bilden, obliegen die Berufsschulen den Schulgesetzten der jeweiligen Bundesländer. Dementsprechend gestaltet sich auch die Finanzierung der beiden Lernorte, so dass die Betriebe den größten Teil ihre Ausbildungskosten selbst tragen, wohingegen die Berufsschulen aus den öffentlichen Haushalten finanziert werden.

Ein weiterer nicht zu verachtender Aspekt bei der Betrachtung der beiden Lernorte ist die „Doppelrolle“[34] der im dualen Berufsaubildungssystem ausgebildeten Jugendlichen oder wie Dams es bezeichnet trägt der junge Auszubildende im dualen System eine Dualität in sich. Einerseits haben die Jugendlichen im Betrieb, durch den Ausbildungsvertrag den Status des Auszubildenden, Erwerbstätigen, der ihnen rechtlichen Schutz und Beistand durch die Gewerkschaften garantiert und andererseits sind sie in der begleitenden Berufsschule „Schüler“.[35]

Die anschließende Grafik soll zusammenfassend einen Überblick über die wichtigsten Strukturmerkmale der dualen Berufsausbildung in Deutschland wiedergeben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1 Eigene Grafik: Das Haus der dualen Berufsausbildung

In den nächsten Kapiteln wird es nun die Aufgabe sein, durch eine exakte Analyse der jeweiligen Epochen herauszufinden, wodurch zum Einen die duale Berufsaubildung bzw. ihre Vorläufer geprägt waren, was ihre charakteristischen Merkmale waren und zum Anderen wie sich das Verhältnis der beiden Lernorte zu einander gestaltet hat.

2. Die Vorläufer einer dualen Berufsausbildung im Kaiserreich

2.1 Sozial - historischer Kontext

Mit der Reichseinigung von 1871 wurde vielleicht eine der, falls nicht die ereignisreichste Ära der deutschen Geschichte eingeleitet, welche zahlreiche kulturelle, wirtschaftliche und bildungspolitische Veränderungen mit sich brachte.

Von der sich global ausdehnenden Industrialisierung, deren Anfänge bereits im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts einsetzten und zahlreiche revolutionäre Neuerungen durch eine Vielzahl neuer technischer Erfindungen, wie z.B. der Dampfmaschine, Spindelmaschine oder neuer technischer Verfahren wie sie z.B. der Einsatz von Hochöfen in der Eisenerzeugung oder die Erfindung von Walzwerken in der Eisenverarbeitung mit sich brachte, wurde um 1850 auch Deutschland erfasst.[36]

Das Wort „Industrialisierung“ könnte als das Synonym für Modernisierung, Veränderung, gesellschaftliche Umstrukturierung, Dynamik aber auch als die, mit ihr verbundenen soziale Folgen verwendet werden.

Im Zeichen der Industrialisierung war das neu gegründete Kaiserreich, ein junges, aufstrebendes Reich. Gekennzeichnet durch schnelles Wirtschaftswachstum, technische Neuerungen, Verbesserung der medizinischen Versorgung, welche zu einem rapiden Bevölkerungswachstum führte, brachte es neben neuen Wohlstand bedingt durch höhere Gehälter, zudem eine bessere Lebensqualität und auch neue Chancen des sozialen Aufstiegs. Die Einführung neuer Produktionsverfahren machte eine „systematische fachliche Qualifizierung“[37] unumgänglich.

Aus dem ehemaligen Agrarstaat wurde eine Industriemacht, d. h. die Industrie gewann die vorherrschende Rolle innerhalb der deutschen Wirtschaft.

Das Individuum hatte nun die Option, sich durch Bildung höher zu qualifizieren und so die eigene gesellschaftliche Stellung zu verbessern.[38] Dadurch kam es zu sozialen Klassenverschiebungen und einer Herausbildung einer neuen Gesellschaftsordnung. Der Adel und das „Bildungsbürgertum“ hatten nach wie vor ihre Stellung in der kaiserlichen Gesellschaft, verloren aber durch die sich neu etablierten und rasend wachsenden sozialen Schichten zunehmend an Bedeutung und Einfluss. Durch den Wirtschaftsaufschwung begünstigt, profitierten vor allem das „Wirtschaftsbürgertum“ und das „Kleinbürgertum“, welches sich größtenteils aus Handwerkern, Selbstständigen im Handel, Gewerbe und Dienstleistungssektor zusammensetze und den „neuen Mittelstand“ des neuen gesellschaftlich umstrukturierten Bürgertums bildete.[39]

Neben den industriellen und gesellschaftlichen Wandlungen erlebte auch der Bildungssektor einen kräftigen Wachstumsschub, wobei das elementare, mittlere und vor allem das höhere Schulwesen expandierte.[40] Die dominante Schulart blieb bis 1914 mit knapp 90 % der Schulpflichtigen, die Volksschule. Die Schulklassen waren im Vergleich zu heute verhältnismäßig groß, so dass eine Klassenstärke von 80 Schülern keine Ausnahme war.[41]

Da die verschiedenen Laufbahnen an Bildungsabschlüsse gekoppelt waren, drängte der neue Mittelstand zunehmend auf das Gymnasium und die Universitäten, was zu einer Expansion der höheren Schulen führte. Neben dem traditionellen humanistischen Gymnasium, konnte das Abitur nun auch an den neu entstandenen Realgymnasien oder den Oberrealschulen erworben werden, um sich so seine Chance auf einen möglichen sozialen Aufstieg zu wahren.[42]

Ungeachtet der genannten positiven Begleiterscheinungen, die der industrielle Fortschritt mit sich brachte, verlief nicht alles reibungsfrei im Kaiserreich, denn bereits nur zwei Jahre nach der Reichseinigung folgte die Ernüchterung mit der 1973 ausgelösten Gründerkrise. Ausgelöst durch Spekulationen an den Börsen, sowie durch starken Rückgang der Weltmarktpreise, hervorgerufen durch eine enorme Überproduktion, kam es zu Massenentlassungen, welche oft zu Armut und Verelendung der Arbeiterschaft führten.

Trotz dessen, dass seit 1880 das Wirtschaftswachstum zwar langsam aber dennoch kontinuierlich stieg, wird die Periode zwischen 1873-1896 aufgrund mehrerer wirtschaftlicher Krisen auch als die Zeit der „Großen Depression“ bezeichnet.[43] Wehler verweist ausführlich darauf hin, dass die Periode zwischen 1873 und 1895 eine „Wechselspanne“[44] darstellt, da keine durchgehende Krise bzw. Stagnation vorlag. Infolge der sich nach 1895/96 schnell ausbreitenden industriellen Welle kam es unter anderem dazu, dass Teile des traditionellen Handwerks wie z.B. Schneider oder Schuhmacher von der Großindustrie nahezu völlig verdrängt wurden, so dass die meisten bisherigen Manufakturen zur industriellen Produktionsweise übergehen mussten.[45] Waren 1875 noch 60,23% der gewerblichen Arbeiter im Kleinhandwerk tätig, schrumpfte ihre Zahl 1895 auf 39,87%.[46] Wolf-Dietrich Greinert spricht in diesem Zusammenhang vom „Niedergang des Handwerks.“[47]

Die Arbeitsbedingungen waren besonders in den ersten Jahren der Reichgründung, trotz zaghafter Versuche diese zu verbessern schlecht, so dass Wochenarbeitsstunden von bis zu 90 Stunden keine Seltenheit waren. Dennoch wurde zwischen 1871 und 1914 das wöchentliche Arbeitspensum von durchschnittlich 72 Wochenarbeitsstunden auf durchschnittlich bis zu 55 Arbeitsstunden gesenkt.[48]

Aufgrund des bereits 1839 erlassenen Gesetzes sollten Kinder unter neun Jahren vor Fabrikarbeit geschützt werden und Jugendliche zwischen dem neunten und fünfzehnten Lebensjahr sollten maximal zehn Stunden (mit einer 1,5 Stunden Pause) täglich arbeiten, sowie in der Zeit zwischen 21 und 5 Uhr nicht mehr zur Nachtarbeit eingezogen werden. Da aber die notwendigen Kontrollinstanzen fehlten, hielt sich nur eine Minorität der Arbeitgeber an diese Vorgaben.[49]

„Die Arbeiterschaft hatte sich seit Beginn der 1860er Jahre in einer „Emanzipationsbewegung“[50] organisiert, […]. Diese Bewegung wurde zu einer gewichtigen, von der Koalition von Adel und Bürgertum gefürchteten Kraft.“[51] Infolge der kontinuierlich voranschreitenden Industrialisierung begann die Arbeiterbewegung sich zur Durchsetzung und Wahrung eigener Interessen zu organisieren.[52] Erste Ansätze von Arbeitnehmervertretung gab es „erst nach 1868, (als) es zur Gründung verschiedener Gewerkschaften kam“,[53] welche aber nach einem kräftigen Aufschwung der ersten Jahre aufgrund interner Unstimmigkeiten und der ablehnenden staatlichen Haltung ihnen gegenüber zunächst an Bedeutung und Einfluss einbüßten. Zwischen 1890 und 1913 nahmen die Auseinandersetzungen um die Arbeitsbedingungen in Form von Unterbrechung der Arbeit oder durch organisierte Streiks zu, was Ullrich als ein Zeichen des rauen sozialpolitischen Klimas im Kaiserreich charakterisiert.[54]

Infolge der erheblichen industriellen Nachfrage nach billigen Arbeitskräften[55] und des enormen Anstieges der Anzahl der Großbetriebe[56], siedelte auf der Suche nach Arbeit ein beachtlicher Teil der Landbevölkerung in die Städte, so dass sich im Kaiserreich die ersten Großstädte herausbilden konnten. In diesen industriellen Ballungszentren etablierten sich neben dem neuen bürgerlichen Mittelstand auch eine neue soziale Unterschicht, das so genannte Proletariat.

Der Industrieproletarier konnte nur die eigene Arbeitskraft zum Verkauf anbieten, womit er jederzeit auswechselbar war und somit sich stets in Abhängigkeit zum Arbeitnehmer befand, so dass das Leben des einfachen Arbeiters meistens ein nackter Kampf ums Überleben darstellte. „Meistens nur angelernt oder ungelernt, übernahm der Lohnarbeiter Handlangerbzw. Hilfsarbeiten und leistete schwere körperliche Arbeit.“[57] Im Vergleich zu den männlichen Arbeitern wurde Frauenerwerbsarbeit trotz gleicher Belastung schlechter entlohnt und fand kaum gesellschaftliche Anerkennung.[58]

Berg beschreibt das Leben des Industrieproletariers in den so genannten Mietskasernen und Hinterhöfen der Großstädte als beengt, feucht und kalt, so dass die Wohnqualität bedingt durch das relativ geringe Einkommen und die stetig steigenden Wohnungskosten kontinuierlich sank.[59]

Die soziale Frage, d.h. die Gestaltung des Lebens derjenigen, die zum Arbeiten in die Städte kamen, war laut Henning bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges das zentrale Problem des Kaiserreichs.[60]

Obwohl zur Zeit der Reichgründung keine ernsthafte Bedrohung für die preußische Regierung von der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung ausging, wollte Bismarck mit der Verabschiedung der Sozialistengesetze[61], die besitzende Klasse vor einer möglichen gesellschaftlichen Umwalzung bewahren und die bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse stabilisieren.

Gleichzeitig verabschiede er angesichts der gespannten Lage der Arbeiter bezüglich der unzumutbaren Arbeitsbedingungen mehrere sozialpolitischen Maßnahmen, wie die 1883 gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherung, Unfallversicherung (1884), sowie die Einführung der Alters- und Invaliditätsversicherung (1889).[62]

Ullrich verdeutlicht, dass „die Reformen auf sozialpolitischem Gebiet die Arbeiter gegen die Lockerung der Sozialdemokratie immunisieren (sollten)[…]. Zugleich hoffte Bismarck, dem monarchischen Staat auf diesem Wege langfristig Loyalität auch in der ständig wachsenden Klasse der Industriearbeiterschaft zu sichern“[63], so dass die staatliche Sozialpolitik von Bismarck „nicht das Instrument zur Humanisierung der industriellen Arbeitswelt […], sondern als Mittel seiner konservativen Stabilisierungspolitik (zu charakterisieren sei).“[64]

Georg und Kunze untermauern, dass die staatliche Sozialpolitik hauptsächlich der „Gewinnung der Loyalität der Arbeiter und ihrer Integration in den autoritären Staat“[65] dienen sollte.

Um die sich rasant ausbreitende Arbeiterbewegung besser lenken und kontrollieren zu können, setzten sich besonders die bürgerlichen Vereine, welche den eigenen sozialen Stand als gefährdet ansahen, für eine gezielte Arbeiterpolitik ein. Karl Bücher, einer der bedeutendsten Wirtschaftwissenschaftler seiner Zeit empfahl „die arbeitende Klasse möglichst allgemein an den Güter der Kultur, an den geistigen Errungenschaften der Gegenwart teilhaben (zu) lassen“[66], um so die Gegensätze zwischen der „arbeitenden Klasse“ und der „gebildeten und besitzenden Klasse“ zu vermindern.[67]

Zusammenfassend kann die Zeit des Kaiserreichs als eine sehr dynamische Epoche bezeichnet werden, wobei besonders die Zeit nach der „Großen Depression“ durch bedeutende sozial-politische Wandlungsprozesse wie z.B. der Übergang zur Massenproduktion, die Herausbildung und das starke anwachsen des Industrieproletariats und die damit verbundene Arbeiterbewegung, welcher den „alten Mittelstand“ zusammengesetzt aus Handwerkern, Kleinhändler sowie Kleinbauern gegenüberstand oder einer zuvor nie da gewesenen politischen Aktivität der Bevölkerung charakterisiert werden.

2.2 Die Betriebliche Berufsausbildung

2.2.1 Rechtliche Grundlagen und charakteristische Merkmale

Die Betrachtung der betrieblichen Berufsausbildung, des Lehrlingswesen im Kaiserreich muss bereits vor der Reicheinigung 1871 ansetzen und zwar mir der Gewerbeordnung (GO) für den Norddeutschen Bund. Der Grund, warum die Gewerbeordnungen genauer betrachten werden sollten ist, dass diese ein analytisch gut verwendbares Bild über die jeweiligen Umstände der Berufserziehung im 19 Jahrhundert sowie über die an den Lehrherrn als auch an den Lehrling gestellten Aufgaben und Pflichten, reproduzieren. Sie sind eine Art stumme Zeitzeugen, die einen Einblick in die, zu dieser Zeit geltenden Ausbildungsanforderungen wiedergeben.

Die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund wird einerseits für zahlreiche Ausbildungsmissstände wie „ das Sinken der Ausbildungsqualität, für die zahlreichen Kontraktabbrüche der Lehrlinge und für die verbreitete „Lehrlingszüchterei“ des Handwerks […] verantwortlich gemacht“[68] und andererseits wurde erst durch sie, sowie mit der Einführung des Handelsgesetzbuches von 1897 im kaufmännischen Bereich eine erste allgemeinverbindliche gesetzliche Grundlage für die betriebliche Lehrlingsausbildung geschaffen.[69]

Die am 21. Juni 1869 erlassene GO für den Norddeutschen Bund beinhaltet 10 Titel (Kapitel) und insgesamt 156 Paragraphen. Der erste Titel „allgemeine Bestimmungen“ bildet das Fundament, auf dem das gesamte Gesetz beruht und besagt, dass jedermann jedes Gewerbe betreiben kann, was die „Freiheit des Gewerbes“ an oberste Stelle stellt. Der Grundsatz der Gewerbefreiheit stellt aber keine Neuerung dar, da dieser bereits in fast allen deutschen Staaten implementiert war, jedoch von den Einzelstaaten unterschiedlich geregelt wurde.[70]

Titel VII (§§ 115-126), welcher sich mit den Gesellen, Gewerbegehülfen, Lehrlingen sowie den Fabrikarbeitern beschäftigt gibt einen besonders guten Eindruck darüber, welchen Status den Lehrlingen und den Lehrherrn innerhalb des Lehrverhältnisses zugestanden wurde.

Nach § 115 ist „als Lehrling […] jeder zu betrachten, welcher bei einem Lehrherrn zur Erlernung eines Gewerbes in Arbeit tritt, ohne Unterschied, ob die Erlernung gegen Lehrgeld oder unentgeltliche Hülfsleistungen stattfindet, oder ob für die Arbeit Lohn gezahlt wird.“[71]

Das Lehrlingsverhältnis zwischen dem Lehrherrn und dem Lehrling war so gestaltet, dass laut § 118 der Lehrherr „angelegt sein musste, den Lehrling durch Beschäftigung und Anweisung zum tüchtigen Gesellen auszubilden. […] Der Lehrherr muss bemüht sein, den Lehrling zur Arbeitsamkeit und zu guten Sitten anzuhalten und vor Lastern und Ausschweifungen zu bewahren.“[72] Anders als es heute der Fall ist war der Lehrherr aber nicht nur für die reine berufliche Ausbildung des Gesellen zuständig, sondern er konnte, falls es ihm als notwendig erschien auch gesetzlich abgesicherte „Erziehungsgewalt“ anwenden. So besagte § 119, dass „der Lehrling […] der väterlichen Zucht des Lehrherrn unterworfen und in Abwesenheit des Lehrherrn auch von dem denselben vertretenden Gesellen oder Gehülfen zur Folgsamkeit verpflichtet (war).“[73]

Der § 120 stellt insofern eine Besonderheit dar, dass er eine erste Grundlage für eine gesetzliche Reglung des Fortbildungsschulbesuches darstellt. Hiernach waren „die Gewerbeunternehmer […] verpflichtet, ihren Arbeitern unter 18 Jahren, welche eine von der Gemeindebehörde oder vom Staate als Fortbildungsschule anerkannte Unterrichtsanstalt besuchen, hierzu die erforderlichenfalls von der zuständigen Behörde festzusetzende Zeit zu gewähren.“[74]

Um die Lehrlinge vor Gewaltmissbrauch des Lehrherrn zu schützen wurde im § 121 festgelegt, dass der Lehrling das Lehrverhältnis wider Willen des Lehrherrn aufheben konnte, wenn dieser „das Recht der väterlichen Zucht missbraucht.“[75] Darüber aber, welche Strafe der Lehrherr bei Gewaltmissbrauch zu erwarten hatte wird in der GO von 1869 nichts angedeutet, womit der Lehrling dem Lehrherrn als seinem „väterlichen Ersatz“ mit all seiner Macht ausgesetzt war.

Aufgrund dessen, dass die Verantwortung für das Lehrlingswesen allein bei den Meistern und Fabrikanten lag, sieht Greinert diesbezüglich eine Parallelität zum heutigen „korporatistischen Verfassungselement.“[76]

Laut dem Ortsstatut (§ 142) „können Geselle, Gehülfen und Lehrlinge, sofern sie das achtzehnte Lebensjahr nicht überschritten haben, […], zum Besuche einer Fortbildungsschule des Ortes, Arbeits- und Lehrherrn oder zur Gewährung der für diesen Besuch erforderlichen Zeit verpflichtet werden.“[77] Dieser Paragraph könnte als ein erstes Anzeichen für die heute geltende Berufsschulpflicht verstanden werden. Bei genauer Betrachtung des Wortlautes fällt jedoch auf, dass die Betonung auf dem Wort „ können “ liegt, womit es hierbei, wie es Münch formuliert, um eine Art „Kann-Vorschrift“[78] und keine einheitlich vorgeschriebene Fortbildungsschul-Besuchpflicht handelt.

Stratmann verweist in seinen Ausführungen darauf, dass vor allem die Lehrvertragsfrage, welche später für viele Probleme verantwortlich gemacht wurde und die Tatsache, dass den Fabriklehrlingen kein Lehrziel zugewiesen war, in der GO von 1869 nicht eindeutig geklärt wurde.[79] Zusätzlich betont Greinert, dass besonders konservative Handwerksvertreter mit der Aufhebung des Verbots der Einstellung vertragsbrüchiger Lehrlinge nicht einverstanden waren.[80]

Mit der Reichsgründung 1871 wurde die GO des Norddeutschen Bundes nach und nach für das gesamte Kaiserreich rechtlich wirksam.[81] Einige Handwerker kritisierten die GO da in dieser die Regelung der Ausbildung nicht eindeutig festgeschrieben war und weil diese die Willkür des Lehrherrn fördern würde, wodurch erneute Diskussionen um das Gewerberecht ausbrachen.[82]

Im Jahre 1875 präsentierte der Verein für Sozialpolitik auf seiner Generalversammlung die von ihm gesammelten 16 Gutachten über die „Reform des Lehrlingswesens“. Der deutsche Wirtschaftwissenschaftler Lujo Brentano formulierte in seinem Befund: „Es rentiert sich […] für tüchtige Meister nicht mehr, Lehrlinge anzunehmen, und diejenigen, die noch Lehrlinge annehmen, denken nicht mehr daran, sie zu lehren. Sie beschäftigen vielmehr den Lehrling währende der ganzen Lehrzeit mit ein und derselben Arbeit, und ziehen so alsbald aus seiner Arbeit nutzen, indem sie den Lohn eines angelernten Arbeiters […] sparen. […]Ein solcher Lehrling bleibt dann notwendig sein Leben lang ein halber und missvergnügter Mensch.“[83]

Als einen unumgänglichen Schritt sieht Brentano somit die „Beseitigung (des) Lehrlingswesen als Unterrichtsmittel, die Verkürzung der Lehrzeit, soweit sie als Unterrichtszeit dient, und ihre Ersetzung durch Unterricht in gewerblichen Schulen“[84] an. Seiner Ansicht nach würde die „Ersetzung eines Teiles der Lehrzeit durch Unterricht in technischen Schulen […] ein Gegengewicht bieten gegen solche durchaus einseitige, keine technische und menschliche Erziehung gewährende Beschäftigung unsrer vierzehn- bis achtzehnjährigen jungen Leute. […] (bringen). Jeder Lehrling aber müsste gesetzlich verpflichtet werden, während seiner Lehrzeit eine bestimmte Anzahl Unterrichtsstunden in einer solchen gewerblichen Schule zu besuchen. […] Bei einem so combinirten Lehrsysteme würde der Lehrling also auch wirklich etwas lernen.“[85]

Die Überlegungen und Forderungen nach einer Reform der Lehrlingsausbildung Brentanos oder die von Karl Bücher, eines weiteren bedeutenden Mitgliedes des Vereins für Sozialpolitik fanden 1875 zunächst kein Gehör.

Zwei Jahre später wurden erneut, diesmal auf Beschluss des Bundesrates vorgenommenen Untersuchungserhebungen das Enqu ê te[86], die aufgrund zahlreicher „Klagen über den Zustand des Lehrlings- und Gesellenwesens im Handwerk und über die Beziehung des Arbeiters und Arbeitgebers in der Großindustrie“, [87] die zum wiederholtem Male die Missstände der Lehrlingsausbildung anprangerten, bekannt gegeben.

So wurde im Einzelnen z.B. der regional abhängige Lehrvertrag, welcher nach wie vor nicht in allen Teilen des Reiches schriftlich festgelegt wurde, kritisiert. Hierfür wurde die Empfehlung herausgegeben, erst eine Probezeit einzuführen, die sowohl den Meistern, als auch den Lehrlingen die Gelegenheit bieten sollte, die Lehrverhältnisse zu prüfen bzw. zu überdenken. Ebenso wurde auch der unregelmäßige Besuch der Fortbildungsschulen bemängelt, der meist auf die Abneigung der Lehrlinge gegenüber der Schule zurückgeführt wurde, statt auf das Verhalten des Arbeitgebers. Diesbezüglich sprach man sich für einen gesetzlichen Schulzwang aus und zur Verpflichtung der Gemeinden, die dafür notwendigen Institutionen zu schaffen.[88]

Besonders gravierend waren aber die regionalen Disparitäten, wobei besonders die deutschen Ostgebiete sich durch Festhalten an „alten Produktionsweisen […], durch eine übermäßige Betonung des Stausunterschiedes zwischen Lehrlingen und Gesellen sowie einer strikten Ablehnung legitimer Berufsinteressen der Jugendlichen“[89] hervor hoben, so dass in der Zeit um 1875 kein geordnetes Lehrlingswesen in Deutschland bestand.[90] Ein Jahr später schrieb der deutsche Ingenieur und Direktor der Berliner Gewerbeakademie Franz Reuleaux in seinen Berichten von der Weltausstellung in Philadelphia (1876), dass die deutschen Produkte als „billig und schlecht“ bewertet wurden, was dazuführte, dass diese Wortgruppe häufig im Zusammenhang mit der Ausbildungsfrage verwendet wurde.[91] Die ersten klaren Kennzeichen für eine Entstehung eines betrieblich-schulischen Ausbildungssystems sehen Georg und Kunze in den Jahren 1877/78, als Karl Bücher 1877 seine Publikation „Die gewerbliche Bildungsfrage und der industrielle Rückgang“, in der er die Orientierung der Arbeiterausbildung an der „Berufs“-Idee vertrat veröffentlichte und als im darauf folgendem Jahr der preußische Wirtschaftsminister Bestimmungen zur Arbeiterausbildung in den Lehrwerkstätten der stattlichen Eisenbahnverwaltung erließ.[92] Aufgrund dessen dass Karl Bücher einer der ersten Impulsgeber einer neuen Berufserziehung war, sollen im Folgenden seine Ideen und Überlegungen einer genaueren Untersuchung unterzogen werden.

In seinem 1877 publizierten Reformprogramm zum Lehrlingswesen stellte der Nationalökonom Karl Bücher bei der Lösung der gewerblichen Bildungsfrage zwei grundlegende Forderungen. Wobei er zunächst eine im Vergleich zur Volksschule höhere Allgemeinbildung für Gewerbetreibende verlangte und zweitens wollte er, eine aufgrund der Tatsache, dass die Bildung der Handwerker und Arbeiter den zeitlichen Anforderungen nicht mehr genügte, neue „Form der gewerblichen Ausbildung […], welche ohne Preisgebung der produktiven Zwecke den Unterricht zur Hauptsache macht und damit eine genügende Fachbildung ermöglicht.“[93] Für ihn war die Lehrlingsfrage in erster Linie eine pädagogische Frage und sollte nicht von der Industrie beantwortet werden. Er fragte sich, was getan werden musste und konnte, um aus dem Lehrling einen „tüchtigen, möglichst selbstständigen Staatsbürger“ [94] zu machen.

In seinen Ausführungen übt er weiterhin Kritik daran, dass die Lehrlinge aufgrund des stark angestiegenen Konkurrenzkampfes in der Produktionsverarbeitung zu wenig Zeit für eine gründliche, ordentliche und qualitativ-hochwertige Ausbildung haben, was insgesamt negative Auswirkungen auf die globale, industrielle Leistungsfähigkeit des gesamten Kaiserreichs zufolge hat. Als einen der größten Mängel charakterisierte Bücher die Ausnutzung des Lehrlings durch die sie ausbildenden Meister, welche sie stets als kostengünstige Arbeitskraft und nicht als einen wissbegierigen und lernwilligen Menschen behandeln würden.[95]

Den Volksschulen, die im Kaiserreich die dominierende Schulform bildeten stellte Bücher ein erschränkend schlechtes Zeugnis aus. Er bemängelte unter anderem, dass ihr Lehrpersonal zu schlecht ausgebildet sei, bei der Wissensvermittlung kein systematisches Vorgehen zu erkennen sei und sie nicht in der Lage seien, die Knaben ausreichend auf das spätere Leben und somit auch für spätere Berufsausbildung vorzubereiten.[96]

Um eine bessere Berufsausbildung gewährleisten zu können forderte er, dass die Ausbildung der Lehrlinge nicht mehr in den Werkstätten vollzogen werden sollte, sondern, dass hierfür spezielle Institutionen geschaffen werden müssen. Deshalb bestand er auf die Errichtung von Lehrwerkstätten, in denen die Lehrlinge[97] im letzten halben Jahr der Ausbildung sich unter professioneller Anleitung praktisch betätigen sollten. Um einer Ausbeutung entgegenzuwirken, wollte Bücher, dass die Lehrlinge als „jugendliche Arbeiter“, denen auch ein gewisser Lohn zustand, betrachtet werden sollten. Zum Teil sollte ihr „Sold“ den Schulbesuch decken und der restliche Lohn sollte ihnen nach der Beendigung der Ausbildung ausgezahlt werden, um so eine Motivationssteigerung und mehr Verantwortungsbewusstsein bei den Lehrlingen zu erreichen. Damit die stark in Kritik geratene Lehrlingsausbildung wieder erfolgreich funktionieren konnte sah Bücher die Notwendigkeit einer Reformierung des Lehrlingswesens vor.

Die wichtigsten Aspekte zielten auf die:

- „ Einrichtung besonderer obrigkeitlicher Organe, welche, zusammengesetzt aus Vertretern der Staatsgewalt, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, das Lehrlingswesen regeln und beaufsichtigen, und Streitigkeiten in Bezug auf die Verhältnisse der Lehrlinge entscheiden“[98]

- Einführung einer gesetzlichen Probezeit (etwa ein Monat) vor Inkrafttreten des Lehrvertrages, damit beide Parteien das Lehrverhältnis überdenken konnten
- Verpflichtung zur Verschriftlichung des Lehrvertrages
- Einführung von Strafen bei widerrechtlichem Lehrvertragsbruch
- Schaffung geeigneter Schulen für eine ordentliche Unterrichtung der Lehrlinge
- Gesetzlich vorgeschriebenes Lehrzeugnis (Lehrbrief)[99]

Einen Großteil der aus den Untersuchungsergebnissen der „Enquête“ über die Verhältnisse der Lehrlinge, Gesellen und Fabrikarbeiter, entnommenen Defizite des Lehrlingswesens wurde der liberal gehaltenen GO von 1869 zugeschrieben, weshalb besonders die von Existenzängsten gepeinigten Handwerker und Kleinhändler des „alten Mittelstands“ auf deren Reform hin drängten. Seit etwa 1973 setzte eine antiliberale „Mittelstandsbewegung“ ein, die unter anderem die Einführung von Gewerbe- oder Handwerkskammern sowie von gewerblichen Schiedsgerichten forderte. Im Jahre 1878 erlebte diese, einen Aufschwung als auf der Allgemeinen Deutschen Handwerksversammlung die anwesenden Handwerksvertreter sich für „obligatorische Zwangsinnungen“ und den „Großen Befähigungsnachweis“, d.h. dass die Leitung einer Handwerksunternehmung an einen Meistertitel gebunden sein sollte, aussprachen.[100]

Auf die Versuche des Allgemeinen Deutschen Handwerksbundes die konservativen, handwerklichen Forderungen durchzusetzen, reagiert die Regierung zunächst mit ablehnender Haltung, da man in ihnen eine Gefahr für die wirtschaftliche Entwicklung sah. Was aber war der Grund dafür, dass die Mittelstandbewegung mit ihren, nicht mehr zeitgemäßen, Forderungen dennoch politisch unterstützt wurde?

Greinert verweist darauf, dass nach 1978 sowohl die Deutsch-Konservative Partei, als auch die starke Zentrumspartei auf der Suche nach neuer Wählerschaft von den liberalen Wirtschaftsgrundsätzen abwichen, so dass die, im Reichstag bestandene Reichstagsmehrheit aus Konservativen, Zentrum, sowie ab 1896 auch aus den Nationalliberalen sich für eine Privilegierung des Handwerks einsetzten.[101] So überrascht deshalb nicht, dass es in der schnell aufgekommenen Reformdiskussion zu mehreren, von der Mittelstandbewegung angetriebenen Novellierungsversuchen der GO von 1869 kam.

Die Novelle von 1878 verpflichtete den Lehrmeister dazu, den Lehrling über den Zweck, Reihenfolge, sowie über die Inhalte der Ausbildung zu informieren. Die väterliche Zucht wurde aber weiterhin beibehalten. Eine Neuerung ergibt sich im Vergleich zu der GO von 1869 zum Einen daraus, dass die 78-er Fassung auf eine Definition des Begriffes „Lehrling“ verzichtet. Zum anderen wurde nun, die unter Anderem von Karl Bücher geforderte Probezeit von vier Wochen eingeführt, wobei sowohl der Lehrherr als auch der Lehrling innerhalb diesen Zeitraumes den Lehrvertrag überdenken konnten. Die Verschriftlichung des Lehrvertrages wurde dadurch gefördert, dass eine monetäre Entschädigung bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung nur dann geltend gemacht werden konnte, wenn der Lehrvertrag in schriftlicher Form vorlag. Außerdem war der Lehrmeister dazu verpflichtet worden, dem Lehrling nach beendetem Lehrverhältnis ein Lehrzeugnis auszuhändigen.[102] Ein weiterer im Bezug aufs Arbeitsrecht bedeutender Aspekt der 78-Novelle war, dass sie ein „absolutes Verbot der Beschäftigung von Kindern unter 12 Jahren in den Fabriken und die Einführung der obligatorischen Fabrikinspektion“,[103] welche die Einhaltung des Verbotes überprüfen sollten, beinhaltete.

Die gesetzlichen Änderungen zeigen, dass die Regierung den Forderungen und Vorstellungen sowohl des Vereines für Sozialpolitik als auch des Allgemeinen Deutschen Handwerkerbundes nachkam.

Der Vollständigkeit halber muss darauf hingewiesen werden, dass in den Jahren 1881und 1887 weitere Novellierungsansätze folgten. So befürwortete die GO von 1881 die Innungsbildung[104] und sah „ die Pflege des Gemeingeistes sowie die Aufrechterhaltung und Stärkung der Standesehre unter den Innungsmitgliedern“[105] als die primäre Innungsaufgabe an. Aufgrund dessen dass diese Novellen keine nennenswerten Änderungen enthielten, soll in dieser Arbeit nicht näher auf sie eingegangen werden.

Wie bereits zuvor angedeutet, repräsentieren für Georg und Kunze neben der von Karl Bücher 1877 publizierten Arbeit über „Die gewerbliche Bildungsfrage und der industrielle Rückgang“ auch die im darauf folgendem Jahr vom preußischen Wirtschaftsminister erlassenen Bestimmungen zur Arbeiterausbildung in den Lehrwerkstätten der staatlichen Eisenbahnverwaltung, erste Anzeichen einer Herausbildung eines betrieblich-schulischen Berufsausbildungssystems.

Da wo noch handwerklich qualifizierte Arbeitskräfte tätig waren, wurde nun Präzisionsarbeit verlangt, was eine Neuordnung der betrieblichen Ausbildung notwendig machte, so dass eine Trennung von Qualifikation und Produktion eingeführt werden musste.[106]

Infolge der positiven Erfahrungen der Königlichen Eisenbahndirektion zu Wiesbaden mit ihrer Lehrwerkstattausbildung ordnete der preußische Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten am 21. Dezember 1878 einen Erlass zur „Ausbildung von Handwerks- Lehrlingen in den Werkstätten der Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden Privat- Eisenbahnen“ an. Mit Hilfe der Lehrwerkstätten sollte, die geistige und moralische Erziehung der Lehrlinge gefördert werden.[107] In ihnen sollte die „eigentliche handwerkliche Vorbildung der Lehrlinge […] von den großen Werkstätten abgegrenzt“[108] durchgeführt werden.

Im Einzelnen sah der Erlass z.B. vor, dass die Lehrlinge für die Aufnahme einer Ausbildung zwischen 14 und 16 Jahren alt sein mussten (Absatz 4) und dass Überstunden, Sonntags- und Nachtarbeit rechtswidrig sei. Weiterhin sollte neben der praktischen Ausbildung auch eine schulische Weiterbildung, welche zwei Mal wöchentlich und an Sonntagen stattfindet, erfolgen. (Absatz 8).[109]

„Der Schulunterricht soll dem praktischen Fortschreiten der Lehrlinge angepasst sein. Sie sollen sich während der Lehrzeit nicht mit Dingen beschäftigen, die außerhalb des Bereiches des Handwerkes liegen. […] Es wird […] beim Unterricht weniger auf Vielseitigkeit als auf Gründlichkeit der Kenntnisse“[110] geachtet. Der zusätzliche Schulunterricht sollte somit nicht der Allgemeinbildung der Lehrlinge dienen, sondern vordergründlich ihnen helfen die Funktionsweise einiger Werkzeuge und Maschinen sowie die Eigenschaften der zu verarbeitenden Materialien besser verstehen zu können. Außerdem sollte der Lehrling durch den schulischen Unterricht in der Lage sein, einfache technische Skizzen und Pläne selbstständig anfertigen zu können (Absatz 11).[111]

Dieser Absatz verdeutlicht, dass einerseits die Notwendigkeit für eine zusätzliche schulische Qualifizierung der Lehrlinge durch die fortschreitende Technisierung gesehen wurde und andererseits, dass der schulischen Bildung lediglich eine, wie es auch heute der Fall ist, begleitende Ergänzungsrolle zugestanden wurde.

Laut Greinert war die Novelle von 1897, das so genannte „ Handwerkerschutzgesetz “ [112] im Bezug auf die Neuorganisation des Handwerks „das wichtigste Gesetz des Kaiserreichs“[113] oder wie es Blankertz formuliert der „Ursprung des dualen Systems“[114], mit dessen Hilfe es dem Handwerk gelang „sein traditionelles Ausbildungssystem weitgehend zu restituieren.“[115] Bei genauer Betrachtung der Novelle wird sofort deutlich, dass dem Handwerk eine übergeordnete Stellung zuerkannt wurde.

Hoffmann verweist ausdrücklich darauf, dass die Novelle „dem Handwerk eine […] recht weitgehende berufsständische Regelung brachte.“[116] So erlaubte das Gesetz den Innungen, unter anderem Gesellen- und Meisterprüfungen durchzuführen (§ 81b, 2) sowie entscheidungsbefugte Schiedsgerichte bei Streitigkeiten der Innungsmitglieder und ihrer Gesellen, Gehülfen und Arbeiter an Stelle der sonst zuständigen Behörden ein zusetzten (§ 81b, 4).[117]

Mit § 100 sollten die gemeinsamen gewerblichen Interessen der Handwerker gewahrt werden, wonach „innerhalb eines bestimmten Bezirkes sämtliche Gewerbetreibende, welche das gleiche Handwerk oder verwandte Handwerk ausüben, einer neu zu errichtenden Innung (Zwangsinnung) anzugehören haben,“[118] womit man sich einerseits zur Durchsetzung der eigenen handwerklichen Zielvorstellung besser organisieren wollte und andererseits den liberalen Vorstellungen der GO von 1869 entgegen wirken wollte.

Der § 103e. legte „die nähere Regelung des Lehrlingswesens, die Durchführung der für das Lehrlingswesen geltenden Vorschriften, die Bildung von Prüfungsausschüssen zur Abnahme der Gesellenprüfung“ in den Verantwortungsbereich der Handwerkskammern, wobei die Innungen den von den Handwerkskammern erlassenen Anordnungen Folge zu leisten hatten (§ 103f.).[119] Die grundlegende Neuerung zeichnet sich darin ab, dass mit den Handwerkskammern nun eine übergeordnete Institution geschaffen wurde, welche für die Überwachung und Reglung des gesamten Lehrlingswesens zuständig war. Eine weitere wichtige Neuerung bildeten die §§ 126-132, welche die Lehrlingsverhältnisse detailliert neu ordneten. Diese unterteilten sich in „ Allgemeine Bestimmungen “ (§§ 126-128) sowie in „ Besondere Bestimmungen für das Handwerk “ (§§ 129-132). Durch § 126a. konnte die Befugnis zum Halten und Anleiten von Lehrlingen, Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden bei wiederholten Pflichtverletzungen von der Verwaltungsbehörde entzogen werden.[120]

Die Pflichten des Lehrherrn waren im § 127 genau definiert. Danach war der Lehrherr unter Anderem dazu verpflichtet den Lehrling einerseits über den Zweck der Ausbildung aufzuklären, und ihm andererseits zum „Besuche der Fortbildungs- oder Fachschule anzuhalten und den Schulbesuch zu überwachen.“[121] Dieser Paragraph, insbesondere die Passage bezüglich des Fortbildungsschulbesuches wird für das nächste Kapitel ebenfalls von Bedeutung sein.

Nach wie vor gab es keine Neuerung betreffend der Disziplinierung, wonach durch den § 127a. der Lehrling weiterhin der väterlichen Zucht des Lehrherrn unterstand.[122] Hoffmann macht darauf aufmerksam, dass die 1897-er Novelle „erste Vorschriften über die Höchstzahl der auszubildenden Lehrlinge als Kampfmaßnahmen gegen die „Lehrlingszüchterei“[123] beinhaltete. Hiernach konnte die Verwaltungsbehörde beim Feststellen einer übermäßig großen Zahl an Lehrlingen, den Lehrherrn zur Reduzierung dieser verpflichten (§ 128.). Jedoch geht aus der GO nicht hervor, wie das Verhältnis von Lehrlingen zu Lehrherrn genau gestaltet werden sollte, d.h. wie viele Lehrlinge ein Lehrherr maximal ausbilden durfte.

Dass das Handwerk in der GO von 1897 eine besondere Stellung inne hatte, zeigt sich allein dadurch, dass die §§ 129 bis 132 einzig das handwerkliche Lehrlingswesen regeln sollten. Wonach laut §129 nur Lehrherrn, die mindestens 24 Jahre alt waren und eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Ausbildung nachweislich genossen hatten oder zumindest fünf Jahre selbstständig im Handwerk tätig waren, ausbilden durften.[124] Die Lehrzeit für eine handwerkliche Berufsausbildung sollte drei, maximal vier Jahre dauern, wobei die Handwerkskammern die Lehrzeit in Einzelfällen verkürzen konnten (§ 130a). Nach Abschluss der Lehrzeit musste, der Lehrling sich einer Abschlussprüfung unterziehen, wobei er den Nachweis erbringen musste, dass er „die in seinem Gewerbe gebräuchlichen Handgriffe und Fertigkeiten mit genügender Sicherheit ausübt […].“[125] Diese wurde in Zusammenarbeit von der höheren Verwaltungsbehörde und den Handwerkskammern entworfen und ausgerichtet. (§ 131b)[126]

Hartwig Blankertz fasste die Handwerkernovelle als „Ausdruck der Hoffnung, im Mittelstand einen Bundesgenossen gegen die Sozialdemokratie und für die Erhaltung von „Thron und Altar“ zu stärken“[127] zusammen.

Resümierend betrachtet, sicherte die GO von 1897 dem Handwerk, obwohl dies nicht den Vorstellungen und Interessen der hochindustriellen Gesellschaft entsprach, aus staatpolitischen Gründen das Ausbildungs- und Prüfungsmonopol. Somit war jeder, der als Industrielehrling eine Lehrabschlussprüfung absolvieren wollte, dazu verpflichtet, diese zu den Bedingungen des Handwerks zu tun.[128] Hartwig Blankertz fasst die Handwerkernovelle als „Ausdruck der Hoffnung, im Mittelstand einen Bundesgenossen gegen die Sozialdemokratie und für die Erhaltung von „Thron und Altar“ zu stärken“ zusammen.

Eine weitere wichtige Novelle folgte 1908, wobei hier der § 129, welcher bereits in der 1897-er Fassung die Anforderungen an den Lehrherrn bestimmte, geändert wurde. Mit dem Inkrafttreten der GO musste der Lehrherr eines Handwerksbetriebes, wo es noch zuvor von keiner Relevanz war, zur Ausbildung von Lehrlingen im Besitz des Meistertitels sein,[129] weshalb man diese Novelle als den „kleinen Befähigungsnachweis“ bezeichnete.[130] Schindler betonte ausdrücklich in seiner Publikation, dass die Rechtslage dieser Novelle „wenig befriedigend ist […], weil durch die Meisterprüfung zwar der Nachweis der beruflichen Befähigung des künftigen Lehrmeisters erbracht wird, aber keinerlei Nachweis darüber gefordert wird, ob der Betrieb sich zur Ausbildung von Lehrlingen eignet.“[131]

[...]


[1] Vgl. Bildung in Deutschland http://www.bildungsbericht.de/daten2008/bb_2008.pdf (aufgerufen am 13.12.2009 um 10 Uhr 32) S.96.

[2] Laszlo, A (1997): Entwicklung der Berufsausbildung in Deutschland. S.35.

[3] Baumert, J. (et al.)(Hrsg) (2008): Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland. S.545.

[4] Ebenda.

[5] Bontrup, H.-J./Pulte, P.(Hrsg.) (2001): Handbuch Ausbildung - Berufsausbildung im dualen System. S.72.

[6] Laszlo, A (1997): Entwicklung der Berufsausbildung in Deutschland. S.5.

[7] Greinert, W.-D.(1998): Das deutsche System der Berufsausbildung. S.12.

[8] Kaier, F.-J./Pätzold, G.(Hrsg.) (1999): Wörterbuch Berufs- und Wirtschaftpädagogik. S.182.

[9] Ebenda.

[10] Vgl. Greinert, W.-D.(1998): Das deutsche System der Berufsausbildung. S.30.

[11] Schoenefeld, Eberhard(1986): Das duale System der beruflichen Bildung. S.25.

[12] Das Berufsprinzip ist neben Dualitätsprinzip und dem Konsensprinzip eine der drei tragenden Säulen der dualen Berufsausbildung. „Dieses sichert durch eine mehrjährige Berufsausbildung in breit angelegten bundeseinheitlichen Ausbildungsberufen die Möglichkeit, eine Vielzahl von konkreten beruflichen Tätigkeiten wahrzunehmen.“ Quelle: Kutscha, G.: Berufsbildungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland http://www.uni-due.de/imperia/md/content/berufspaedagogik/berufsbildungspolitik_ver10-01-2007.pdf:(S.46- 52).

[13] Vgl. Meyer, Rita: Qualifikationsentwicklung und -forschung für die berufliche Bildung: http://www.bwpat.de/ausgabe11/meyer_bwpat11.shtml (aufgerufen am 10.12.2009 um 14 Uhr 42)

[14] Greinert, W.-D.(1998): Das deutsche System der Berufsausbildung. S.30.

[15] Vgl. Geissler, Karlheiz-A.(1991): Das duale System der industriellen Berufsausbildung hat keine Zukunft. In: Leviathan, Heft 1. S.68-77.

[16] Vgl. Lempert, W. (1995): Das Märchen vom unaufhaltsamen Niedergang des „dualen Systems“. In: Zeitschrift für Berufs- und Wirtschaftpädagogik. 91.Band. Heft 3. S. 225-230.

[17] Arnold, R/ Münch, J (1996): Fragen und Antworten zum Dualen System der deutschen Berufsausbildung. S3.

[18] Vgl. Stender, J. (2006): Berufsbildung in der Bundesrepublik Deutschland. S.107.

[19] Greinert, W.-D.(1998): Das deutsche System der Berufsausbildung. S.23.

[20] Baumert, J. (et al.)(Hrsg) (2008): Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland. S.543.

[21] Fuchs-Brüninghoff, E./ Gröner, H. (2004): Lexikon der Berufsausbildung. S.136.

[22] Vgl. Baumert, J. (et al.)(Hrsg) (2008): Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland. S.547.

[23] Vgl. Georg, W./ Mattern, C. (1997): Organisation, Planung und Recht des Bildungswesens II. S.11.

[24] Arnold, R/ Münch, J (1996): Fragen und Antworten zum Dualen System der deutschen Berufsausbildung. S.1. 5

[25] Greinert, W.-D. (1998): Das deutsche System der Berufsausbildung. S.23.

[26] Arnold, R/ Münch, J (1996): Fragen und Antworten zum Dualen System der deutschen Berufsausbildung. S.1.

[27] Vgl. Lempert, W./ Franzke, R. (1976): Die Berufserziehung. S.41.

[28] Vgl. Stender, J. (2006): Berufsbildung in der Bundesrepublik Deutschland. S.108.

[29] Münch, J.(1994): Das Berufsbildungssystem in der Bundesrepublik Deutschland. S.41.Hierzu auch Kutscha, G.(1992): Das Duale System der Berufsausbildung in der Bundesrepublik Deutschland - ein auslaufendes Modell?. In: Die berufsbildende Schule. S. 148.

[30] Vgl. Greinert, W.-D.( 2003): Das Berufsprinzip als Orientierungsmuster in den europäischen Modellen der Erwerbsqualifizierung. In: Berufsbildung ohne Beruf? Band 34. S.17.

[31] Pilnei, M./Wittwer, W. (1986): Die ungleichen Partner. S.81.

[32] Baumert, J. (et al.)(Hrsg) (2008): Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland. S.546.

[33] Nickolaus, R. (1998): Der Auftrag der Berufsschule im „dualen System“. In Sommer, K.-H. (Hrsg.)(1998): Didaktisch-organisatorische Gestaltung vorberuflicher und beruflicher Bildung. S.291.

[34] Frackmann, M. (et al.) (1983): Das duale System der Berufsaubildung. In: Zeitschrift „Arbeiten+Lernen - Die Arbeitslehre“. 5.Jahrgang, Heft 27. Mai/Juni 1983.

[35] Vgl. Dams, T. (1973): Berufliche Bildung - Reform in der Sackgasse. Hierzu auch Stender, J. (2006): Berufsbildung in der Bundesrepublik Deutschland. S. 107-117.

[36] Vgl. Henning, F.W.(1989): Die Industrialisierung in Deutschland 1800-1914. S.111 ff.

[37] Georg, W./ Kunze, A.(1981): Sozialgeschichte der Berufserziehung. S.51.

[38] Vgl. Groppe, C.: Einführung in die Epoche des deutschen Kaiserreichs, S. 1 ff.

[39] Vgl. Ullrich, V.: Die nervöse Großmacht 1871-1918. S.285-292.

[40] Vgl. Abel, H. (1963): Das Berufsproblem im gewerblichen Ausbildungs- und Schulwesen Deutschlands. S.31.

[41] Vgl. Hoffmann, E. (1962): Zur Geschichte der Berufsbildung in Deutschland. S.24.

[42] Vgl. ebenda 343 ff.

[43] Vgl. Rosenberg, H. zitiert nach Ullrich, V.: Die nervöse Großmacht 1871-1918. S.43. hierzu auch ausführlich Wehler, H.-U.(2006): Deutsche Gesellschaftsgeschichte 1849-1914. S.552-567)

[44] Wehler, H.-U.(2006): Deutsche Gesellschaftsgeschichte 1849-1914. S.579.

[45] Vgl. Henning, F.W.(1989): Die Industrialisierung in Deutschland 1800-1914. S.128.

[46] Vgl. Greinert, W.-D. (1998): Das deutsche System der Berufsausbildung. S.38.

[47] Greinert, W.-D. (2007): Erwerbsqualifizierung jenseits des Industrialismus. S.38 f.

[48] Vgl. Ullrich, V.: Die nervöse Großmacht 1871-1918. S.302.

[49] Vgl. ebenda S. 195 ff.

[50] Büchter, K./ Kipp, M. (2009): Berufsbildung in der Zeit der Reformpädagogik - 1890-1933. S.8. (Quelle: http://www.bwpat.de/profil2/buechter_kipp_profil2.pdf)

[51] Georg, W./ Kunze, A.(1981): Sozialgeschichte der Berufserziehung. S.49.

[52] Schlüter, A./ Stratmann, K.-W.(1985): Quellen und Dokumente zur betrieblichen Berufsbildung. S.22.

[53] Henning, F.W.(1989): Die Industrialisierung in Deutschland 1800-1914. S.203.

[54] Vgl. Ullrich, V.: Die nervöse Großmacht 1871-1918. S.303.

[55] Bei Großunternehmen wie z.B. Siemens stieg die Anzahl der Arbeiter zwischen 1890-1912 von 2.540 auf 44.378 (Quelle: Ullrich, V.: Die nervöse Großmacht 1871-1918. S.294.)

[56] Zahl der Großbetriebe (über 50 Arbeiter) stieg von ca. 9.500 (1882) auf 29.000 (1907) (Quelle: Georg, W./ Kunze, A.(1981): Sozialgeschichte der Berufserziehung. S.61.)

[57] Ebenda.

[58] Vgl. Ullrich, V.: Die nervöse Großmacht 1871-1918. S.298.

[59] Vgl. Berg, C. (1991): Familie, Kindheit, Jugend. In: Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte. S.106.

[60] Vgl. Henning, F.W.(1989): Die Industrialisierung in Deutschland 1800-1914. S.205.

[61] Hierzu ausführlich Wehler, H.-U.(2006): Deutsche Gesellschaftsgeschichte 1849-1914. S.902-907.

[62] Ebenda S.272 f.

[63] Ullrich, V.: Die nervöse Großmacht 1871-1918. S.71 f.

[64] Ebenda S.72.

[65] Georg, W./ Kunze, A.(1981): Sozialgeschichte der Berufserziehung. S.56.

[66] Bücher zitiert nach Georg, W./ Kunze, A. (1981): Sozialgeschichte der Berufserziehung. S.49.

[67] Vgl. Georg, W./ Kunze, A.(1981): Sozialgeschichte der Berufserziehung. S.49.

[68] Vgl. Greinert, W.-D. (1998): Das deutsche System der Berufsausbildung. S.38. Hierzu auch Stratmann, K.W.:(1991): Berufsausbildung. In. Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte. S.371.

[69] Vgl. Bontrup, H.-J./Pulte, P.(Hrsg.) (2001): Handbuch Ausbildung - Berufsausbildung im dualen System. S.69.

[70] Vgl. Greinert, W.-D.(2007): Erwerbsqualifizierung jenseits des Industrialismus. S.45.

[71] Gewerbe-Ordnung für den Norddeutschen Bund vom 21.Juni 1869. S.150. Hierzu auch Schlüter, A./ Stratmann, K.-W.(1985): Quellen und Dokumente zur betrieblichen Berufsbildung. S.143-155.

[72] Ebenda.

[73] Ebenda.

[74] Essig, O. (1921): Die Berufsschule als Glied der Produktionsschule. S.21.

[75] Ebenda.

[76] Vgl. Greinert, W.-D. (2007): Erwerbsqualifizierung jenseits des Industrialismus. S.46.

[77] Gewerbe-Ordnung für den Norddeutschen Bund vom 21.Juni 1869. S.137 f.

[78] Münch, J. (1994): Das Berufsbildungssystem in der Bundesrepublik Deutschland. S.30.

[79] Stratmann, K.-W. (1991): Berufsausbildung. In. Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte. S.372.

[80] Vgl. Greinert, W.-D. (2007): Erwerbsqualifizierung jenseits des Industrialismus. S.39.

[81] Vgl. Greinert, W.D. (1998): Das deutsche System der Berufsbildung. S.36.

[82] Vgl. Schlüter, A./ Stratmann, K.-W.(1985): Quellen und Dokumente zur betrieblichen Berufsbildung. S.25.

[83] Brentano zitiert nach Stratmann, K.-W. (et al.) (2003): Die gewerbliche Lehrlingserziehung in Deutschland. S.269.

[84] Brentano zitiert nach Schlüter, A./ Stratmann, K.-W. (1985): Die betriebliche Berufsbildung 1869-1918. S.94. Hierzu auch Pätzold, G (et al.)(2007): Gesellschaftliche Modernisierung und gewerbliche Lehrlingserziehung. S.64-68.

[85] Ebenda.

[86] Eine vom Bundesrat eingesetzte Untersuchungskommission, welche die Verhältnisse der Lehrlinge, Gesellen und Fabrikanten analysieren sollte.

[87] Vgl. Schlüter, A./ Stratmann, K.-W.(1985): Quellen und Dokumente zur betrieblichen Berufsbildung. S.39.

[88] Vgl. Ebenda. S.42 f.

[89] Greinert, W.-D. (2007): Erwerbsqualifizierung jenseits des Industrialismus. S.40.

[90] Vgl. Rinneberg zitiert nach Greinert, W.-D. (2007): Erwerbsqualifizierung jenseits des Industrialismus. S. S.41.

[91] Vgl. Jost, W. (1982): Gewerbliche Schule und politische Macht. S.249.

[92] Vgl. Georg, W./ Kunze, A.(1981): Sozialgeschichte der Berufserziehung. S.52.

[93] Karl Bücher zitiert nach Schlüter, A./ Stratmann, K.-W.(1985): Quellen und Dokumente zur betrieblichen Berufsbildung. Dokument 11. S.105.

[94] Pätzold, G. (et al.)(2007): Gesellschaftliche Modernisierung und gewerbliche Lehrlingserziehung. S.58 f.

[95] Vgl. Behrendt, W.(1970): Arbeiterziehung in Fortbildungsschulen (1870 bis 1900). In: Monumenta Paedagogica. S.232..

[96] Pätzold, G. (et al.)(2007): Gesellschaftliche Modernisierung und gewerbliche Lehrlingserziehung. S.61 f.

[97] Die Lehrlingsausbildung der Jungen zur Zeit des deutschen Kaiserreichs begann im Alter von ca. 14 Jahren mit der Beendigung der Volksschule.

[98] Pätzold, G. (et al.)(2007): Gesellschaftliche Modernisierung und gewerbliche Lehrlingserziehung. S. S.63.

[99] Ebenda. S.64.

[100] Vgl. Greinert, W.-D. (2007): Erwerbsqualifizierung jenseits des Industrialismus. S.41 f.

[101] Vgl. Greinert, W.-D. (2007): Erwerbsqualifizierung jenseits des Industrialismus. S.43 f.

[102] Vgl. Hoffmann, E. (1962): Zur Geschichte der Berufsbildung in Deutschland. S.10 f.

[103] Ebenda S.26.

[104] Eine „Innung“ ist die fachliche Organisationsform des Handwerks auf lokaler bzw. regionaler Ebene (meist für einen Landkreis). In ihr schließen sich selbstständige Handwerker desgleichen oder ähnlicher Handwerke zusammen, um ihre gemeinsamen Interessen zu fördern. (Quelle: Definition „Innung“: http://woerterbuch.babylon.com/innung/ (aufgerufen am 03.01.2010 um 12 Uhr 14) [105] Stratmann, K.-W.(1991): Betriebliche Berufsbildung. S.373. In: Berg, C. (1991): Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte. Band IV. S. 373.

[106] Vgl. Georg, W./ Kunze, A.(1981): Sozialgeschichte der Berufserziehung. S.59.

[107] Schlüter, A./ Stratmann, K.-W.(1985): Quellen und Dokumente zur betrieblichen Berufsbildung. Dokument 31: „Gesetzt, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom 26.Juni 1897“. S.215.

[107] Vgl. ebenda S.268.

[108] Ebenda.

[109] Vgl. ebenda S.270.

[110] Ebenda S.271.

[111] Ebenda.

[112] In mancher Literatur auch als die Handwerkernovelle bezeichnet

[113] Greinert, W.-D. (2007): Erwerbsqualifizierung jenseits des Industrialismus. S.44.

[114] Blankertz, H. (1969): Bildung im Zeitalter der großen Industrie. S.119.

[115] Greinert, W.-D. (2007): Erwerbsqualifizierung jenseits des Industrialismus. S.44..

[116] Hoffmann, E. (1962): Zur Geschichte der Berufsbildung in Deutschland. S.11.

[117] Vgl. Schlüter, A./ Stratmann, K.-W.(1985): Quellen und Dokumente zur betrieblichen Berufsbildung. Dokument 31: „Gesetzt, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom 26.Juni 1897“. S.211.

[118] Ebenda S.215.

[119] Ebenda S.219.

[120] Vgl. Schlüter, A./ Stratmann, K.-W.(1985): Quellen und Dokumente zur betrieblichen Berufsbildung. Dokument 31: „Gesetzt, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom 26.Juni 1897“. S.222.

[121] Ebenda S.222.

[122] Vgl. ebenda.

[123] Hoffmann, E. (1962): Zur Geschichte der Berufsbildung in Deutschland. S.11.

[124] Vgl. Schlüter, A./ Stratmann, K.-W.(1985): Quellen und Dokumente zur betrieblichen Berufsbildung. Dokument 31: „Gesetzt, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom 26.Juni 1897“. S.225.

[125] Ebenda S.227.

[126] Ebenda.

[127] Blankertz, H. (1969): Bildung im Zeitalter der großen Industrie. S.127.

[128] Vgl. Büchter, K./ Kipp, M. (2009): Berufsbildung in der Zeit der Reformpädagogik - 1890-1933. S.8. (Quelle: http://www.bwpat.de/profil2/buechter_kipp_profil2.pdf)

[129] Vgl. Schlüter, A./ Stratmann, K.-W.(1985): Quellen und Dokumente zur betrieblichen Berufsbildung. Dokument 31: „Gesetzt, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom 26.Juni 1897“. S.261.

[130] Vgl. Hoffmann, E. (1962): Zur Geschichte der Berufsbildung in Deutschland. S.31.

[131] Pätzold, G. (1980): Die betriebliche Berufsausbildung. S.260.

Final del extracto de 122 páginas

Detalles

Título
Das duale System der Berufsausbildung und seine Vorläufer - Eine historisch-systematische Analyse der Entwicklung in Deutschland von 1869 bis 1945
Universidad
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg
Calificación
1,3
Autor
Año
2010
Páginas
122
No. de catálogo
V205575
ISBN (Ebook)
9783656322108
ISBN (Libro)
9783656327073
Tamaño de fichero
2586 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
duale Berufsausbilung
Citar trabajo
Andrej Trifonov (Autor), 2010, Das duale System der Berufsausbildung und seine Vorläufer - Eine historisch-systematische Analyse der Entwicklung in Deutschland von 1869 bis 1945, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/205575

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