Die Länder sind seit jeher bemüht, ihren Einfluss auf die Politik des Bundes zu erhalten. Diese Form des Machterhalts beziehungsweise der Machtstärkung gilt auch und in besonderer Weise für Fragen der Beteiligung an der Europapolitik des Bundes.
Im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen deshalb die Kompetenzen der Bundesländer im Rahmen der Europapolitik der Bundesrepublik im Zeitraum zwischen den innerdeutschen Verhandlungen zum Vertrag von Maastricht in den Jahren 1992/93 und den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Föderalismusreform I. In beiden Verhandlungsprozessen standen die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Länder an der Europapolitik der Bundesrepublik im Fokus.
Analyseleitend für die vorliegende Untersuchung ist die Frage, inwieweit die verschiedenen Modifikationen des Art. 23 GG seit 1992 für die Bundesländer tatsächlich zu einer Erweiterung der Mitbestimmungsrechte an der Europapolitik der Bundesrepublik beigetragen haben.
Dabei wird von der These ausgegangen, dass es sich bei dem Einfluss, den die Bundesländer auf die Europapolitik der Bundesrepublik seit 1992 gewonnen haben, nicht um einen beständigen Zuwachs handelt. Vielmehr handelt es sich um ein beständiges Auf und Ab der Möglichkeiten der Einflussnahme, Kompetenzen und Rechte. So kam es im Zuge der Föderalismusreform I zu Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, die mit Blick auf die Mitbestimmungsrechte der Länder zumindest ambivalent zu bewerten sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Europäische Union
3. Die Mitwirkungsrechte der deutschen Bundesländer vor 1992
4. Der Vertrag von Maastricht
4.1. Die innerdeutschen Verhandlungen zum Ratifizierungsverfahren des Vertrages von Maastricht
4.2. Mitwirkung der Bundesländer gemäß Art. 23 GG. a.F.
4.3. Zwischenfazit
5. Föderalismusreform I
5.1. Änderungen des Art. 23 GG im Zuge der Föderalismusreform
5.2. Einfachgesetzliche Folgeregelungen des Art. 23 GG n.F.
5.3. Zwischenfazit
6. Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Entwicklung der Mitwirkungsrechte der deutschen Bundesländer an der Europapolitik des Bundes im Zeitraum zwischen den Verhandlungen zum Vertrag von Maastricht Anfang der 1990er Jahre und der Föderalismusreform I im Jahr 2006. Dabei wird die zentrale Forschungsfrage verfolgt, inwieweit die verschiedenen verfassungsrechtlichen Modifikationen tatsächlich zu einer Erweiterung der Einflussmöglichkeiten der Länder beigetragen haben.
- Historische Entwicklung der Mitwirkungsrechte vor 1992
- Die Rolle der Bundesländer bei der Ratifizierung des Maastrichter Vertrages
- Analyse des Art. 23 GG als Instrument der Beteiligung
- Einfluss der Föderalismusreform I auf die Länderkompetenzen
- Spannungsfeld zwischen Bundesstaatsprinzip und EU-Integration
Auszug aus dem Buch
4.1. Die innerdeutschen Verhandlungen zum Ratifizierungsverfahren des Vertrages von Maastricht
Durch die umfangreichen Änderungen und Erweiterungen des Vertrages von Maastricht und dem weitreichenden Einfluss der GASP und ZJIP auf die nationalen Gefüge in Deutschland musste das Grundgesetz angepasst werden. Diesen Sachverhalt konnten sich die Länder zu Nutzen machen. Grundgesetzänderungen müssen sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Die Länder waren also in der attraktiven Position eines Vetospielers.
Die Gemeinsame Verfassungskommission (GVK), welche im Jahr 1992 gegründet wurde und paritätisch aus Bundestags- und Bundesratsmitgliedern bestand, wurde mit dem Entwurf der Verfassungsänderung betraut. Es stand schnell fest, dass Art. 28 GG sowie Art. 88 GG im Vorfeld des Maastrichter Vertrags geändert werden mussten. Da sich die in Kapitel 2 dargestellten Rechte der Länder bzw. des Bundestags nicht im politischen Alltag bewährt und, zumindest aus Sicht der Länder, als nicht ausreichend erwiesen hatten, sprach die GVK am 26. Juni 1992 die Empfehlung aus, neben der Änderung von Art. 28 und 88 GG, auch Art. 23 neu zu formulieren. Schließlich sah der Vertrag von Maastricht eine erweiterte Kompetenzübertragung vor, welche die originären Gesetzgebungsrechte der Länder auszuhöhlen drohte. Der Bereich Europapolitik, vormals der Außenpolitik zugehörig, tangierte also mehr und mehr die Innenpolitik der Bundesrepublik Deutschland.
Art. 23 GG sollte die Rechte von Ländern und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union stärken und somit die Gesetzgebungsverluste durch die europäische Integration kompensieren. Die Länder stellten von vornerein klar, dass die Zustimmung zum Maastrichter Vertrag im Bundestag nur dann erfolge, wenn die föderale Grundordnung im Grundgesetz fortentwickelt würde, und ein Einfluss der Bundesländer auf die Europapolitik der Bundesrepublik im Grundgesetz festgeschrieben würde.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in das föderale System Deutschlands im Kontext der europäischen Integration ein und definiert das Forschungsziel der Arbeit.
2. Die Europäische Union: Dieses Kapitel gibt einen historischen Überblick über die Gründung und Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften bis hin zum Vertrag von Maastricht.
3. Die Mitwirkungsrechte der deutschen Bundesländer vor 1992: Der Text beleuchtet die informellen und rechtlichen Möglichkeiten der Einflussnahme der Länder auf die Europapolitik vor der Einführung des neuen Europaartikels.
4. Der Vertrag von Maastricht: Das Kapitel analysiert die Bedeutung des Maastrichter Vertrages und die daraus resultierende Notwendigkeit, das Grundgesetz anzupassen.
4.1. Die innerdeutschen Verhandlungen zum Ratifizierungsverfahren des Vertrages von Maastricht: Hier werden die Verhandlungen zur Verfassungsänderung und die Rolle der Länder als Vetospieler detailliert beschrieben.
4.2. Mitwirkung der Bundesländer gemäß Art. 23 GG. a.F.: Dieses Kapitel erläutert die neu geschaffenen Mitwirkungsrechte für Länder und Bundesrat nach Inkrafttreten des Art. 23 GG.
4.3. Zwischenfazit: Eine erste Bilanz der Beteiligungsrechte zieht dieses Zwischenfazit.
5. Föderalismusreform I: Dieses Kapitel beschreibt die Hintergründe und Ziele der Reform des föderalen Systems, insbesondere zur Entflechtung von Zuständigkeiten.
5.1. Änderungen des Art. 23 GG im Zuge der Föderalismusreform: Hier wird analysiert, wie sich die Neufassung des Europaartikels auf die Mitwirkungsrechte der Länder auswirkte.
5.2. Einfachgesetzliche Folgeregelungen des Art. 23 GG n.F.: Dieses Kapitel behandelt die Anpassungen im Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU.
5.3. Zwischenfazit: Dieses Kapitel bewertet die Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Mitwirkungsrechte als zweischneidiges Schwert.
6. Fazit und Ausblick: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Einschätzung über den Erfolg und die Zukunft der Länderbeteiligung in Europa.
Schlüsselwörter
Bundesländer, Europapolitik, Grundgesetz, Art. 23 GG, Bundesrat, Föderalismusreform, Mitwirkungsrechte, Gesetzgebungskompetenzen, Europäische Union, Vertrag von Maastricht, Kompetenzübertragung, Beteiligungsföderalismus, politische Willensbildung, Vetospieler, Integration.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Entwicklung der Mitsprachemöglichkeiten der deutschen Bundesländer bei der Gestaltung der Europapolitik durch den Bund im Zeitraum von 1992 bis 2006.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die Entwicklung des Europaartikels 23 GG, die Rolle der Länder bei der Ratifizierung europäischer Verträge und die Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Länderinteressen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage dieser Arbeit?
Die Arbeit untersucht, ob die Modifikationen des Art. 23 GG seit 1992 tatsächlich zu einer substanziellen Erweiterung der Mitbestimmungsrechte der Bundesländer an der Europapolitik geführt haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine politikwissenschaftlich-juristische Analyse, die auf der Auswertung von Primärquellen (Gesetzestexte, BT-Drucksachen) und wissenschaftlicher Sekundärliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Analyse der Mitsprache vor 1992, die detaillierte Betrachtung des Vertrags von Maastricht und die anschließende kritische Auseinandersetzung mit der Föderalismusreform I.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Föderalismus, Art. 23 GG, Bundesrat, Kompetenzübertragung und Beteiligungsrechte.
Welche Rolle spielte der Vertrag von Maastricht für die Rechte der Länder?
Der Vertrag von Maastricht bot den Ländern die Chance, als Vetospieler bei der notwendigen Verfassungsänderung aufzutreten und somit die Einführung des (neuen) Art. 23 GG zur Stärkung ihrer Mitwirkungsrechte zu erzwingen.
Wie bewertet der Autor die Folgen der Föderalismusreform?
Der Autor bezeichnet die Änderungen als "zweischneidiges Schwert", da einerseits Kompetenzen konkretisiert wurden, andererseits der Aufgabenbereich der Länderbeteiligung nach Art. 23 Abs. 6 GG eingeschränkt wurde.
- Arbeit zitieren
- Philipp Sternad (Autor:in), 2012, Die Mitwirkungsrechte der deutschen Bundesländer an der Europapolitik des Bundes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/205634