Extracto
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort
2. Begriffe und Definitionen
2.1. Definition Maut
2.2. Begriffserklärung Maut
2.3. Ziele der Mauterhebung
3. Mautsystem in Deutschland
3.1. Grundlegende Sachverhalte
3.2. Aufbau und Funktionsweise des Systems
3.3. Zahlungsmodalitäten
4. Mautsystem in Österreich
4.1. Grundlegende Sachverhalte
4.2. Aufbau und Funktionsweise des Systems
4.3. Zahlungsmodalitäten
5. Mautsystem in Frankreich
5.1. Grundlegende Sachverhalte
5.2. Zahlungsmodalitäten
6. Mautsystem in der Schweiz
6.1. Grundlegende Sachverhalte
6.2. Aufbau und Funktionsweise des Systems
6.3. Zahlungsmodalitäten
7. Fazit
8. Literaturverzeichnis
1. Vorwort
Momentan gibt es 47 souveräne Staaten, von deren Territorium zumindest ein Teil auf europäischem Gebiet liegt. 32 dieser Länder erheben in den unterschiedlichsten Formen eine Maut. Von der Bemautung bestimmter Bauwerke (Tunnel und Brücken), über einzelne Gebiete (City-Maut z.B in London), bis hin zum gesamten Straßennetz ist alles vertreten. Genauso unterschiedlich wie die Festlegung der Strecken erfolgt, sind auch die Verfahren die zur Mauterhebung verwendet werden. Der Großteil aller Staaten lässt sich die Benutzung der abgabepflichtigen Strecken über Vignetten oder streckenbezogene Mautstationen bezahlen. Bei diesen Methoden kann ein technisches System zur Zahlungsvereinfachung verwendet werden, dies ist jedoch nicht zwingend notwendig. So ist z.B. die Begleichung der Maut (in bar oder per Kreditkarte) an Mautstationen möglich und auch üblich. In den Ländern Deutschland, Österreich, Frankreich, Schweiz, Lichtenstein, Tschechien und der Slowakei erfolgt die Mauterhebung für schwere Nutzfahrzeuge / Fahrzeugkombinationen nicht über Vignetten oder Mautstationen, sondern über ein automatisches, fahrstreckenabhängiges Verfahren. Dabei sind nicht alle Verfahren dieser Länder gleich. In den nachfolgenden Punkten möchte ich zunächst auf einige Begriffe eingehen um dann anhand der Mautsysteme in Deutschland, Österreich, Frankreich und der Schweiz Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen. Auf die Erläuterung der Systeme in Lichtenstein, Tschechien und der Slowakei wird verzichtet, da sie im Aufbau und der Durchführung den Systemen in der Schweiz und Österreich stark ähneln. Abschließend folgt das Fazit mit dem daraus resultierendem Vergleich.
2. Begriffe und Definitionen
2.1. Definition Maut
„Maut ist ein aus dem gotischen mota (Zoll) abgeleiteter Begriff für Zoll (Abgabe) im Sinne eines Wegzolls.“1
2.2. Begriffserklärung Maut
Der Begriff Maut beschreibt eine Gebühr zur Nutzung öffentlicher oder privater Bauwerke wie Straßen, Brücken und Tunnel. Geschichtlich gesehen taucht der Begriff Maut / der Wegzoll (der sog. Obolus) erstmals in der griechischen Mythologie auf.
Später im Mittelalter wurde Wegzoll vor allem an strategisch wichtigen Punkten wie Brücken oder Stadttoren erhoben, jedoch auch an vielbenutzten Straßen. Die Einführung kam zu Stande, als die Finanzierung von Straßen zunehmend auf Schwierigkeiten stieß. Mit der Erhebung der Maut sollten alle Nutzer ihren finanziellen Teil zur Aufrechterhaltung des Straßennetzes und den damit verbunden Bauwerken beitragen. Durch den enormen technischen Fortschritt kann heutzutage eine viel genauere und verursachergerechte Mauterhebung vorgenommen werden als damals. Abrechnungsgrundlage kann ein definierter Zeitraum oder eine zurückgelegte Strecke sein. Die Höhe der Maut kann von vielen verschiedenen Eigenschaften des Fahrzeuges abhängig sein. In den meisten Fällen erfolgt die Bewertung nach Größe, Länge bzw. dem Gewicht des Fahrzeuges aber auch andere Einflussfaktoren wie Achszahl, Schadstoffklasse oder Nutzungszeit können eine Rolle spielen.
Die daraus resultierenden Einnahmen kommen dem Staat als Straßenbenutzungsgebühr zu Gute.
2.3. Ziele der Mauterhebung
Eine gute Infrastruktur ist wichtig, um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben. Der Ausbau des Straßennetzes ist jedoch mit erheblichen Kosten verbunden, die durch die öffentlichen Haushalte nicht getragen werden können. Infolgedessen haben sich viele europäische Staaten für die Einführung einer verursachergerechten Anlastung der Wegekosten ausgesprochen. Dies hat besonders für Transitländer (Deutschland) einen enormen Vorteil, die Einbeziehung der ausländischen Frachtführer. Die Gelder sollen für den Neu - und Ausbau der Straßeninfrastruktur und zur Begleichung der Betriebskosten der Verkehrswege verwendet werden. Wie bereits erwähnt, ist die LKW-Maut von verschieden Kriterien abhängig. So fließen z.B. Achszahl und Schadstoffklasse in die Bemautung mit ein. Durch die gestaffelten Mautsätze sollen die Spediteure / Fuhrunternehmen dazu angereizt werden, in schadstoffärmere und dementsprechend umweltfreundlichere Technik zu investieren. Mit der Einführung der Straßennutzungsgebühr ergeben sich Vorteile für die konkurrierenden Verkehrsträger Bahn und Binnenschiff. Da auf gewissen Strecken eine mögliche Verlagerung von der Straße auf die Schiene oder Binnengewässer erfolgt. Dies hat eine Entlastung der Umwelt und der Straßenverkehrswege zur Folge.
3.Mautsystem in Deutschland
3.1. Grundlegende Sachverhalte
Die Mauterhebung in Deutschland erfolgt seit dem 1.Januar 2005 über ein hoch entwickeltes technisches System. Mautpflichtig sind alle schweren Nutzfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt und die ausschließlich für den Gütertransport bestimmt sind. Alle die auf deutschen Bundesautobahnen (und einigen stark frequentierten Bundesstraßen) Güterverkehr betreiben, sind gesetzlich verpflichtet für die zurückgelegte Strecke Maut zu bezahlen. Die Höhe der Nutzungsgebühr richtet sich nach Achszahl des Nutzfahrzeuges, der Emissionsklasse und der zurückgelegten mautpflichtigen Strecke.
Nach § 1 Absatz 1 und 2 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge sind einige Fahrzeugkombinationen von der Maut befreit. Darunter fallen folgende Fahrzeuge:
- Kraftomnibusse
- Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und
Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderen Notdiensten und auch Fahrzeuge vom Bund
- Fahrzeuge, die von gemeinnützigen Organisationen für den Transport von Hilfsgütern eingesetzt werden
- Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst genutzt werden wie z.B. Straßenreinigung und Winterdienst
- Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden
- Fahrzeuge, die nicht ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind.
Eine Mautbefreiung kommt nur dann zum tragen, wenn die Fahrzeuge den oben angeführten Zweck erfüllen und dementsprechend gekennzeichnet sind.
Auf bestimmten Abschnitten von Bundesautobahnen fällt keine Maut an. Dazu zählen unter anderem die A6 von der deutsch-französischen Grenze bis zur Anschlussstelle Saarbrücken- Fechingen in beiden Fahrtrichtungen und die A5 von der deutsch-schweizerischen Grenze und der deutsch-französischen Grenze bis zur Anschlussstelle Müllheim/Neuenburg auch in beiden Richtungen. Allerdings gibt es einige mautpflichtige Bundesstraßen, die da wären: B75 zwischen der A7 und der A253, die B4 nördlich der A23 bis Bad Bramstedt und die B9 zwischen der Grenze zu Frankreich und der Anschlussstelle Kandel-Süd der A65. Der Anlass für die Bemautung der Bundesstraßen liegt darin, dass man den Mautausweichverkehr mindern bzw. die Sicherheit des Verkehrs garantieren möchte. Aus diesem Grund ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung befugt, durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates die Mautpflicht auf genau definierte Bundesstraßenabschnitte auszuweiten. Natürlich stützt sich die Einführung der LKW-Maut auf rechtliche Grundlagen: „Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen“2 vom 12. April 2002, kurz Autobahnmautgesetz (ABMG 2002). Alle wichtigen Sachverhalte wie z.B. Mautentrichtung, Mauterstattung, Kontrolle, Bußgelder und Anwendungsvorschriften sind in diesem Gesetz geregelt. Die Höhe der Maut ist in einer eigenen Verordnung der „Verordnung zur Festsetzung der Höhe der Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge“3 vom 24. Juni 2003 (MautHV 2003), definiert. Weitere genauere Einzelheiten zu Erhebung und Entrichtung der Maut sind in der „Verordnung zur Erhebung, zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung und zur Erstattung der Maut“4 (LKW-MautV 2003), ebenfalls vom 24. Juni 2003, festgesetzt. Die Ausdehnung der LKW-Maut auf Bundesstraßen ist in der „Verordnung zur Ausdehnung der Mautpflicht auf bestimmte Abschnitte von Bundesstraßen“5 verankert.
3.2. Aufbau und Funktionsweise des Systems
Die Realisation der LKW Maut in Deutschland erfolgt über ein manuelles oder automatisches Abrechnungsverfahren. Zur Entwicklung, Errichtung und Durchführung dieses Systems hat das Bundesamt für Güterverkehr das private Unternehmen Toll Collect GmbH (bestehend aus der Deutschen Telekom AG 45%, der Daimler AG 45% und der französische Cofiroute SA 10%) beauftragt. Dabei bildet die Toll-Collect-Zentrale die Basis für Erfassung, Steuerung und Überwachung aller relevanten Daten. Das Herzstück des automatischen Abrechnungsverfahrens ist die On Board Unit (OBU). Will man an diesem Verfahren teilnehmen, ist der Einbau der OBU in den LKW sowie die Registrierung des Transportunternehmens und seiner mautpflichtigen Fahrzeuge bei der Frima Toll-Collect unerlässlich. Das Gerät an sich wird von Toll Collect kostenlos zur Verfügung gestellt und bleibt, auch nach Einbau in das Fahrzeug, Eigentum der Toll Collect Gmbh. Der Unternehmer hat die Kosten für Ein- und Ausbau zu tragen. Diese belaufen sich auf € 200,00 - € 300,00. Mit der On Board Unit wird unter anderem durch das GPS-Modul (Global Positioning System) die mautpflichtige Strecke ermittelt. Mit Hilfe des GPS (GPS/GSM- Technik) wird der LKW lokalisiert und durch Vergleich mit im OBU gespeicherten Daten, kann die Mautpflicht errechnet werden. Die fällige Nutzungsgebühr wird in der On Board Unit ermittelt und gespeichert, bis der Wert ein bestimmtes Limit erreicht hat. Danach erfolgt die Übertragung per verschlüsselter SMS zu dem von Toll-Collect gesteuerten Rechenzentrum, von wo aus die Zustellung der einzelnen Mautrechnungen erfolgt. Desweiteren besitzt die OBU eine DSRC-Schnittstelle (Dedicated Short Range Communication), die es ihr ermöglicht, mit den Kontrollbrücken, die speziell zur Kontrolle der Maut auf den Autobahnen errichtet wurden, oder den Kontrollfahrzeugen der BAG zu kommunizieren. Durch diesen Datenaustausch wird die Entrichtung der Maut überprüft. Doch wie erkennt eine Kontrollbrücke ob es sich um ein mautpflichtiges Fahrzeug handelt? Wenn sich ein Fahrzeug, egal welcher Art, der Brücke nähert, schießt diese ein Frontalfoto des Fahrzeuges. Bei der Durchfahrt wird ein 3D Profil erstellt anhand dessen der Computer erkennen kann, ob es sich um ein abgabenpflichtiges Fahrzeug handelt oder nicht. Alle Daten von nicht abgabepflichtigen Fahrzeugen werden sofort gelöscht. Handelt es sich um einen LKW mit OBU werden dessen Daten wie z.B. Achszahl, gespeichertes Kennzeichen und Emissionsklasse an die Kontrollbrücke übertragen. Diese gleicht die empfangenen Daten mit den Vorgaben ab. Durch automatische Nummernschilderkennung wird von dem Foto des LKW das Kfz-Kennzeichen ausgelesen und mit dem empfangenen Kennzeichen verglichen. Danach wird überprüft, ob für das Fahrzeug im zentralen Buchungscomputer eine aktuelle Mautzahlung vorliegt. Bei Abweichungen werden die Daten gespeichert und zur manuellen Nachkontrolle an Toll-Collect geschickt. Handelt es sich um einen LKW ohne On Board Unit wird lediglich überprüft, ob für dieses Fahrzeug eine aktuelle Mautzahlung vorliegt.
Bei manuellen Abrechnungsverfahren besteht die Möglichkeit, die Maut im Voraus im Internet oder an einem von rund 3500 Mautterminals zu bezahlen. Dabei werden die Daten bereits vor Beginn der Fahrt angegeben und das Fahrzeug wird im zentralen Rechenzentrum registriert. Zur Bestätigung der vorgenommen Mautzahlung erhält der Fahrer eine Buchungsnummer, die er auf Verlangen bei einer Kontrolle vorzeigen muss. In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt diese Kontrolle entweder durch die oben beschriebenen Kontrollbrücken oder durch die Mitarbeiter des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG). Die prinzipielle Funktionsweise des Mautsystems ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
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1 http://de.wikipedia.org/wiki/Mautsystem#Mautsysteme_in_Europa
2 http://www.gesetze-im-internet.de/abmg/index.html
3 http://www.gesetze-im-internet.de/mauthv/BJNR100100003.html
4 http://www.gesetze-im-internet.de/lkw-mautv/BJNR100300003.html
5 http://www.gesetze-im-internet.de/mautstrausdehnv/index.html
- Citar trabajo
- MSc International Business Management with Logistics Thomas Bauer (Autor), 2010, Maut-Systeme in Europa im Vergleich, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/205715
Así es como funciona
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