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Befugnisse und Zusammensetzung eines europäischen Betriebsrates

Title: Befugnisse und Zusammensetzung eines europäischen Betriebsrates

Term Paper , 2011 , 19 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Tobias Weitzel (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law
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Die immer weiter voranschreitende Internationalisierung des Kapitals und der Unternehmen bedingt eine gleichzeitige Internationalisierung des Schutzes der Arbeitnehmer, da die Arbeitnehmerschutzrechte an den nationalen Grenzen ihre Schranken finden. Liegt z. B. die Konzernspitze in Italien und wird hier über die Stilllegung eines Betriebes in Deutschland entschieden, so wird die Arbeitnehmervertretung i. d. R. erst eingeschaltet, wenn hierüber entschieden wurde und es um die Folgeverhandlungen (Interessenausgleich, Sozialplan) geht. Zur eigentlichen Entscheidung können die Arbeitnehmervertreter ihre Sicht nicht beitragen.

Um diesem Problem entgegen zu wirken hat die Europäische Kommission die Richtlinie 94/45/EG (nachfolgend: EBR-Richtlinie 1994) erlassen. Hierdurch wurde erstmals eine Institution des kollektiven Arbeitsrechts auf Gemeinschaftsebene geschaffen. Mit der Richtlinie 2009/38/EG (nachfolgend: EBR-Richtlinie 2009) und deren Umsetzung im Juni 2011 wurde das EBRG überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen werden in dieser Seminararbeit beim jeweiligen Thema besonders erwähnt.

In Kapitel 2. wird der EBR definiert, die Entstehungsgeschichte sowie die wesentlichen Inhalte der EBR-Richtlinie erläutert. In Kapitel 3. erfolgt eine Darstellung des Geltungsbereiches des EBRG sowie den BVG, der als Verhandlungspartner auf dem Weg zu einem Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung fungiert. Die verschiedenen Ausgestaltungen der in § 1 Abs. 1 geforderten grenzübergreifenden Unterrichtung und Anhörung werden in Kapitel 4. dargestellt. Die Zusammensetzung eines EBR kraft Gesetz wird in Kapitel 5. dargelegt. Kapitel 6. setzt sich mit den Befugnissen (Rechte und Aufgaben) des EBR kraft Gesetzes auseinander. In Kapitel 7. erfolgt ein Fazit.

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Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG

2. HINTERGRUND

2.1. DEFINITION

2.2. ENTSTEHUNGSGESCHICHTE

2.3. WESENTLICHE INHALTE DER RICHTLINIE UND DES EBRG

3. DER WEG ZUR GRENZÜBERSCHREITENDEN UNTERRICHTUNG UND ANHÖRUNG

3.1. GELTUNGSBEREICH

3.2. DAS BESONDERE VERHANDLUNGSGREMIUM (BVG)

4. AUSGESTALTUNG DER GRENZÜBERSCHREITENDEN UNTERRICHTUNG UND ANHÖRUNG

4.1. EUROPÄISCHER BETRIEBSRAT KRAFT VEREINBARUNG (§ 18)

4.2. VERFAHREN ZUR UNTERRICHTUNG UND ANHÖRUNG (§ 19)

4.3. DER EUROPÄISCHE BETRIEBSRAT KRAFT GESETZ (§ 21)

5. ZUSAMMENSETZUNG DES EBR KRAFT GESETZ

5.1. REGELUNG BIS 17.06.2011.

5.2. REGELUNG AB 18.06.2011

5.2.1 Wahl und Bestellung

5.2.2 Zusätzlicher Vertreter

5.2.3 Dauer der Mitgliedschaft

5.2.4 Kündigungsschutz

5.2.5 Neubesetzung

5.2.6 Ausschuss

6. DIE BEFUGNISSE DES EUROPÄISCHEN BETRIEBSRATES

6.1. RECHTE DES EBR

6.1.1 Jährliche Unterrichtung und Anhörung

6.1.2 Besondere Unterrichtung und Anhörung

6.1.3 Fortbildungen

6.1.4 Einschränkungen der Rechte

6.2. AUFGABEN DES EBR

6.2.1 Unterrichtung der nationalen Arbeitnehmervertreter

6.2.2 Neuverhandlung

7. FAZIT

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Befugnisse und die Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrates (EBR) unter besonderer Berücksichtigung des Gesetzes über Europäische Betriebsräte (EBRG). Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen der grenzüberschreitenden Unterrichtung und Anhörung in multinationalen Unternehmen zu beleuchten und die Rolle des EBR als Informationsgremium im Vergleich zum deutschen Mitbestimmungsorgan abzugrenzen.

  • Rechtliche Grundlagen der grenzüberschreitenden Unterrichtung und Anhörung
  • Die Rolle des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG)
  • Differenzierung zwischen EBR kraft Vereinbarung und EBR kraft Gesetz
  • Struktur und Neubesetzung des EBR im Kontext europäischer Richtlinien
  • Umfang der Informations- und Konsultationsrechte

Auszug aus dem Buch

Anhörung

Unter Anhörung nach Abs. 5 versteht man die Einrichtung eines Dialogs und den Meinungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern. Dies bedeutet nicht, dass es hier bei Streitfragen zu einer Einigung kommen muss. Jedoch bedeutet es mehr als das bloße Zuhören – hier ist vielmehr ein kommunikativer Prozess gemeint. Denn ein Dialog und Meinungsaustausch setzt einen Austausch von Argumenten und Gegenargumenten voraus sowie die Absicht, die Gründe des Anderen zu hören und zu bedenken. Anstatt des Wortes Anhörung wäre wohl die Bezeichnung „Beratung“ hier besser gewesen. Die Art und Weise der Unterrichtung sowie der Zeitpunkt ist mit dem Wortlaut der Regelung der Unterrichtung identisch.

Der neu eingefügte § 1 Abs. 7 sieht eine spätestens gleichzeitige Informierung des EBR mit den nationalen Arbeitnehmervertretern vor. Dies soll der bisherigen Praxis entgegen wirken, bei der der EBR häufig erst nach dem Einleiten der nationalen Beteiligungsverfahren beteiligt wurde.

Zusammenfassung der Kapitel

1. EINLEITUNG: Einführung in die Problematik der grenzüberschreitenden Arbeitnehmervertretung und Vorstellung der relevanten EU-Richtlinien.

2. HINTERGRUND: Definition des EBR sowie Erläuterung seiner historischen Entwicklung und der wesentlichen gesetzlichen Inhalte.

3. DER WEG ZUR GRENZÜBERSCHREITENDEN UNTERRICHTUNG UND ANHÖRUNG: Darstellung der Voraussetzungen des Geltungsbereichs und der Rolle des Besonderen Verhandlungsgremiums.

4. AUSGESTALTUNG DER GRENZÜBERSCHREITENDEN UNTERRICHTUNG UND ANHÖRUNG: Untersuchung der Möglichkeiten zur Bildung eines EBR durch Vereinbarung oder kraft Gesetz.

5. ZUSAMMENSETZUNG DES EBR KRAFT GESETZ: Analyse der Verteilungsschlüssel und der organisatorischen Anforderungen an das Gremium.

6. DIE BEFUGNISSE DES EUROPÄISCHEN BETRIEBSRATES: Detaillierte Betrachtung der Rechte, Pflichten und Aufgaben des EBR gegenüber der zentralen Leitung.

7. FAZIT: Zusammenfassende Bewertung der Rolle des EBR als Informationsmittler ohne eigenständige Mitbestimmungsbefugnisse.

Schlüsselwörter

Europäischer Betriebsrat, EBR, EBRG, grenzüberschreitende Unterrichtung, Anhörung, Besonderes Verhandlungsgremium, BVG, Mitbestimmung, Arbeitnehmervertretung, Unternehmensgruppe, zentrale Leitung, Richtlinie 2009/38/EG, Informationsrechte, Betriebsänderung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die rechtliche Ausgestaltung und die Befugnisse des Europäischen Betriebsrates, insbesondere wie dieser in internationalen Unternehmen zur Informationssicherung der Arbeitnehmer beiträgt.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zentral sind die gesetzlichen Regelungen zur Bildung eines EBR, die Unterscheidung zwischen vertraglichen und gesetzlichen Modellen sowie die Rechte zur Unterrichtung und Anhörung bei grenzüberschreitenden Entscheidungen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es, die Funktionsweise des EBR als Interessenvertretung auf Gemeinschaftsebene darzustellen und seine Abgrenzung zum deutschen Mitbestimmungsmodell zu verdeutlichen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger EU-Richtlinien, des nationalen EBR-Gesetzes (EBRG) sowie der entsprechenden arbeitsrechtlichen Fachkommentierung und Rechtsprechung.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Geltungsbereichs, die Prozesse der Gremienbildung, die spezifischen Anforderungen an die Zusammensetzung des EBR sowie die Ausgestaltung der Informations- und Anhörungsrechte.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den Kernbegriffen zählen Europäischer Betriebsrat, EBRG, grenzüberschreitende Unterrichtung, Anhörung, zentrales Management und Arbeitnehmerschutzrechte.

Welche Rolle spielt das "Besondere Verhandlungsgremium" bei der EBR-Bildung?

Das BVG fungiert als essenzieller Verhandlungspartner der zentralen Leitung, um eine betriebsspezifische Vereinbarung über die grenzüberschreitende Mitwirkung zu erzielen.

Warum wird der EBR in der Literatur oft als "Wirtschaftsausschuss" bezeichnet?

Diese Bezeichnung rührt daher, dass der EBR im Gegensatz zu einem deutschen Betriebsrat keine echten Mitbestimmungsrechte hat, sondern primär als Informations- und Konsultationsgremium agiert.

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Details

Title
Befugnisse und Zusammensetzung eines europäischen Betriebsrates
College
University of Applied Sciences Berlin
Course
Beschäftigung mit Auslandsbezug
Grade
1,7
Author
Tobias Weitzel (Author)
Publication Year
2011
Pages
19
Catalog Number
V205974
ISBN (eBook)
9783656332633
ISBN (Book)
9783656332961
Language
German
Tags
Europaeischer Betriebsrat EU Betriebsrat EU Mitbestimmung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Tobias Weitzel (Author), 2011, Befugnisse und Zusammensetzung eines europäischen Betriebsrates, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/205974
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