Wie legen Pensionskassen ihre Gelder an?

Kritische Analyse der Anlagestrategien der Pensionskassen


Tesis (Bachelor), 2012

41 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen
2.1 Drei-Säulen Prinzip
2.2 Eckdaten und Rahmenbedingungen
2.3 Moderne Portfoliotheorie
2.3.1 Effiziente Portfolios nach Markowitz
2.3.2 Single-Index-Modell

3 Vermögensaufteilung (Asset Allocation)

4 Rendite und Performance

5 Bedeutung der Diversifikation
5.1 Home Bias
5.2 Anlagen beim Arbeitgeber

6 Gesetzliche Einflussfaktoren
6.1 Anlagevorschriften
6.2 Die Rolle des Lohnwachstums und der Inflation
6.3 Die Rolle des Mindestzinssatzes
6.4 Die Rolle des Deckungsgrades

7 Immobilienanlagen
7.1 Struktur
7.2 Anlagemöglichkeiten

8 Internationaler Vergleich
8.1 Vermögensaufteilung
8.2 Renditen
8.3 Kosten
8.4 Zusammenfassung

9 Aktuelle Herausforderungen
9.1 Pensionskassenumfrage der Credit Suisse 2011
9.1.1 Zinsumfeld
9.2 Zinsszenarien
9.2.1 Graduelle Erholung
9.2.2 Japan-Szenario
9.2.3 Zinsschock
9.3 Alternative Perspektive

10 Schlussfolgerungen

11 Zusammenfassung
11.1 Empfehlungen

12 Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

„In einem System dessen Leistungspotenzial zu rund zwei Dritteln auf Kapitalerträgen beruht, stellen kapitalmarktferne Einkommensgarantien ein höchst systemfremdes Element dar.“

(Zimmermann 2002, S. 34)

Die Pensionskassen spielen für alle Arbeitnehmer eine wichtige Rolle, doch nur wenige kennen sich wirklich gut damit aus. Die Komplexität der Thematik und die vielschichtigen gesetzlichen Grundlagen führen dazu, dass die Transparenz darunter leidet und oftmals selbst sogenannte Experten, die einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der Pensionskassen haben, nicht wirklich den Durchblick behalten. Aussenseiter die auf Probleme hinweisen, haben keine Chance und werden umgehend blockiert. Aufgrund der wirtschaftlichen und demografischen Entwicklung und hauptsächlich der Diskussionen über den Mindestzins und Umwandlungssatz, wurde die berufliche Vorsorge zu einem fiebrigen Thema in der Öffentlichkeit.

In dieser Arbeit wird das Thema „Wie legen Pensionskassen ihre Gelder an?“ behandelt, wobei die Anlagestrategien von Pensionskassen kritisch analysiert werden. Der Fokus dieser Arbeit liegt auf Schweizer Pensionskassen.

Begonnen wird mit der Erarbeitung der theoretischen Grundlagen der beruflichen Vorsorge und einer Einführung in die moderne Portfoliotheorie. Daraufhin werden diverse Anlagestrategien dargestellt. Ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit beinhaltet die Einflussfaktoren der Vermögensaufteilung, welche für die Pensionskassen eine zentrale Rolle spielen. Nach der Analyse der Vermögensanlagen und der Anlagestrategien wird die Bedeutung der Immobilienanlagen für die Pensionskassen eruiert und erläutert. Abschliessend werden die Hauptresultate und Erkenntnisse zusammengefasst und Empfehlungen bzw. Reformvorschläge gegeben.

2 Grundlagen

Im kommenden Kapitel wird das Basiswissen erarbeitet, das für das Verständnis der darauffolgenden Kapitel notwenig ist.

2.1 Drei-Säulen Prinzip

Das Vorsorgesystem in der Schweiz ist als Drei-Säulen-Prinzip aufgebaut. Die erste Säule beinhaltet die Alters- und Hinterbliebenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV), welche für die ganze Bevölkerung obligatorisch ist. Sie dient dazu den Existenzbedarf zu decken.

Für diese Arbeit ist jedoch die zweite Säule von zentraler Bedeutung, denn diese beinhaltet die berufliche Vorsorge (BVG). Sie wird durch das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge sowie das Freizügigkeitsgesetz geregelt. Sie ist für alle Arbeitnehmer obligatorisch, die das gesetzlich festgelegte Minimumeinkommen übersteigen. Finanziert wird die berufliche Vorsorge lediglich durch die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, ohne staatliche Mittel. Der Zweck der beruflichen Vorsorge ist die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung. Das Leistungsziel liegt bei einem Minimum von 60 %[1] des letzten BVG-pflichtigen Lohnes.

Die dritte Säule ist die freiwillige Vorsorge. Hierbei geht es um die Deckung des individuellen Wahlbedarfs. Sie wird vom Staat durch Steuerbegünstigungen gefördert. Man hat die Möglichkeit diese in Form eines Bankkontos zu führen oder mit einem Vertrag bei einer Versicherungsgesellschaft. Bei der Selbstvorsorge wird zwischen der gebundenen (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b) unterschieden. Selbstständigerwerbende haben die Möglichkeit diese als Ersatz für eine fehlende berufliche Vorsorge zu nutzen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Der Aufbau des schweizerischen Vorsorgesystems

Quelle: Küng (2009), S. 6

2.2 Eckdaten und Rahmenbedingungen

Die berufliche Vorsorge umfasst in der Schweiz aktuell 2265[2] Vorsorgeeinrichtungen mit insgesamt rund 3,7 Mio.2 aktiv Versicherten. Die Anzahl an Vorsorgeeinrichtungen geht kontinuierlich zurück, weil aufgrund ständig steigender Anforderungen an Pensionskassen diese aufgelöst werden bzw. sich Arbeitgeber an eine grössere Institution anschliessen.

Die berufliche Vorsorge wird nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Hierbei werden die Beiträge der Versicherten am Kapitalmarkt angelegt und für jede einzelne Versicherte separat ausgewiesen. Bei der Pensionierung wird das Altersguthaben als Rente und/oder als Kapitalleistung ausbezahlt. Die erste Säule wird im Gegensatz zur dritten Säule im Umlageverfahren finanziert. Der wesentliche Unterschied zwischen dem Umlageverfahren und dem Kapitaldeckungsverfahren beruht darin, dass beim Kapitaldeckungsverfahren die Ausgaben der laufenden Periode nicht von den Einnahmen dieser Periode abhängen. Die Rendite hängt somit vom Kapitalstock und dessen Verzinsung am Kapitalmarkt ab. Hinzu findet beim Kapitaldeckungsverfahren keine Umverteilung von Jung zu Alt statt wie beim Umlageverfahren.

Bei der beruflichen Vorsorge unterscheidet man zwischen der ausserobligatorischen, obligatorischen und überobligatorischen Vorsorge. Für das Obligatorium legt der Bundesrat einen Mindestzinssatz fest, mit dem die Vorsorgeeinrichtungen das Altersguthaben zu verzinsen haben. Der Bundesrat senkte per 1. Januar 2012 den Mindestzinssatz von 2 % auf 1,5 %[3]. Die überobligatorische Vorsorge ist vom Arbeitgeber abhängig und für den Arbeitnehmer freiwillig. Ein Praxisbeispiel bietet die Novartis AG. Diese hat zwei Vorsorgeträger eingerichtet und vom Leistungs- auf das Beitragsprimat umgestellt. Die Pensionskasse Novartis 1 und 2 decken jeweils einen anderen Lohnbereich ab, wobei die Pensionskasse 2 den überobligatorischen Teil der Vorsorge übernimmt. Durch die Pensionskasse 2 haben die Arbeitnehmer die Möglichkeit, über die Anlagestrategie über einen bestimmten Anteil ihres versicherten Lohnes mitzubestimmen. Dabei wird den Arbeitnehmern eine Auswahl an verschiedenen Anlagestrategien angeboten, wobei jede Strategie unterschiedliche Anlagehorizonte und Risikobereitschaften berücksichtigt.[4] Durch dieses Konzept tragen die Arbeitnehmer eine gewisse Eigenverantwortung und werden so animiert, sich mit der Materie auseinanderzusetzen.

Der Umwandlungssatz ist eine weitere wichtige Komponente der beruflichen Vorsorge. Das ist der Prozentsatz des angesparten Kapitals welcher dem Pensionierten jährlich als Rente ausbezahlt wird. Gemäss der schweizerischen Sozialversicherungsstatistik von 2011 betrug dieser 6,95 %[5] für Männer und 6,9 %5 für Frauen. Durch die erste BVG-Revision wird dieser jedoch sowohl für Männer wie auch für Frauen bis 2014 schrittweise auf 6,8 %5 herabgesetzt.

Vorsorgeeinrichtungen können verschiedene Rechtsformen haben. Die meisten sind in Form einer Stiftung konstituiert. Es existieren jedoch auch Genossenschaften und Einrichtungen des öffentlichen Rechts.

Die oberste Verantwortung trägt der Stiftungsrat. Das Gesetz schreibt vor, dass Vorsorgeeinrichtungen durch paritätische Organe geleitet werden müssen. Dadurch sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich stark vertreten. Hierbei ergeben sich jedoch zwei Probleme. Einerseits darf nur der Arbeitgeber externe Experten delegieren und andererseits wird sich der Arbeitnehmervertreter aus Eigeninteresse kaum mit der Unternehmensleitung anlegen. Der Stiftungsrat wird von einer Kontrollstelle und einem Experten für berufliche Vorsorge unterstützt und überwacht, dessen Anforderungen gesetzlich geregelt sind.

Bei den Vorsorgeeinrichtungen wird ausserdem zwischen Leistungs- und Beitragsprimat unterschieden. Beim Beitragsprimat werden die Beiträge im Voraus festgelegt und die Leistungen ergeben sich aus dem angesparten Kapital. Beim Leistungsprimat werden die Leistungen ebenfalls im Voraus festgelegt, die Beiträge ergeben sich jedoch aus den festgelegten Leistungen. Die meisten Pensionskassen wechseln von einem Leistungsprimat zu einem Beitragsprimat. Von 2007 bis 2010 sank der Anteil der Leistungsprimatkassen am Gesamtbestand von 17,9 % auf 12,8 %.[6] Der Grund dieses Trends ist, dass beim Leistungsprimat eine Umverteilung von Jung zu Alt stattfindet, wenn die Beiträge zu tief festgelegt wurden. Beim Leistungsprimat garantiert die Pensionskasse eine fixe Leistung, wodurch das Investitionsrisiko bzw. das Anlagerisiko von der Pensionskasse selbst getragen werden muss. Das führt schliesslich zur Umverteilung von Jung zu Alt. Beim Beitragsprimat hingegen wird das Anlagerisiko vom Arbeitnehmer getragen, wodurch keine Umverteilung stattfindet.

Weiter wird zwischen einer individuellen und einer kollektiven Finanzierung unterschieden. Bei der kollektiven Finanzierung findet oftmals eine Umverteilung von Jung zu Alt statt.

Zu beachten ist auch, ob gestaffelte Prämien angewendet werden oder ob Einheitsprämien zum Einsatz kommen. Bei Letzteren findet ebenfalls eine Umverteilung von Jung zu Alt statt.

Weiter soll auf die Freizügigkeit hingewiesen werden. Dabei handelt es sich um die Summe der verzinsten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge ohne Risikoprämien. Diese Summe wird bei einem Stellenwechsel bzw. bei einem Wechsel der Pensionskasse nicht zu 100% ausbezahlt. Dadurch werden bei der Pensionskasse sogenannte Mutationsgewinne generiert.

Abschliessend wird noch die Unterdeckung von Pensionskassen thematisiert. Eine Unterdeckung besteht, wenn das Vorsorgevermögen der Pensionskasse am Bilanzstichtag das versicherungstechnische notwendige Vorsorgekapital nicht zu decken vermag.[7] Dafür können mehrere Faktoren eine Rolle spielen, wie beispielsweise eine negative Entwicklung am Kapitalmarkt. In einem solchen Fall hat der Stiftungsrat die Aufsichtsbehörde zu informieren. Das paritätische Organ ist in Zusammenarbeit mit dem Stiftungsrat und dem Experten verpflichtet, Sanierungsmassnahmen zu beschliessen. Die Sanierungsmassnahmen müssen von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Die Aufsichtsbehörde ist in Abhängigkeit des räumlichen Tätigkeitsbereichs der Stiftung eine kantonale Behörde. Die kantonale Behörde untersteht der Oberaufsicht durch das Bundesamt für Sozialversicherung. Sollte eine Vorsorgeeinrichtung zahlungsunfähig werden, dient der Sicherheitsfonds BVG als letztes Auffangnetz. In der folgenden Grafik ist die Entwicklung des Deckungsgrades der Pensionskassen von 2004 bis 2010 zu sehen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Entwicklung des Deckungsgrades der Pensionskassen 2004 bis 2010

Quelle: Swisscanto AG (Mai 2012), S. 23

Einerseits ist der Unterschied zwischen öffentlich-rechtlichen Pensionskassen und privatrechtliche Pensionskassen zu beobachten. Der Unterschied von rund 15 % ist nicht zu vernachlässigen. Andererseits ist der Knick im Jahr 2008 feststellbar. Dieser ist auf die Finanzkrise zurückzuführen. Ende 2009 waren 11,9 %[8] der Vorsorgeeinrichtungen in einer Unterdeckung.

2.3 Moderne Portfoliotheorie

Gemäss Schärer (2011) orientiert sich die moderne Portfoliotheorie am Top-down-Ansatz. Dadurch wird das Portfolio systematisch zusammengestellt. Die Risiken werden klar berücksichtigt und quantifiziert. Dabei werden Rendite und Risiko in eine gegenseitige Beziehung gestellt. Es werden nicht mehr die einzelnen Anlagen isoliert betrachtet, sondern das Gesamtportfolio steht im Vordergrund.

Traditionell verwendete man den Bottom-up-Ansatz, bei dem die Wertbestimmung einzelner Anlagen im Vordergrund stand. Dadurch wurde die Auswirkung des einzelnen Anlageentscheids auf das Gesamtportfolio kaum berücksichtigt, wobei eine unsystematische Formulierung der Anlagestrategie zustande kam. Weiter werden zwei bedeutende Modelle der modernen Portfoliotheorie kurz erläutert.

2.3.1 Effiziente Portfolios nach Markowitz

Gemäss der Theorie von Markowitz (2008) sind alle Portfolios auf der MVF (Minimum Variance Frontier) eindeutig definiert, weil sie nur mit einer Anlagestrategie erreicht werden können. Innerhalb der Kurve trifft das nicht zu, weil innere Portfolios durch beliebig viele Strategien erreicht werden können. Auf der Effizienzgrenze liegen alle effizienten Portfolios. Es existiert kein anderes Portfolio, das bei gleicher Varianz die gleiche oder eine höhere erwartete Rendite besitzt. Alle Portfolios rechts der MVF sind zwar erreichbar, aber nicht effizient. Das Portfolio mit der geringsten Varianz wird Global Minimum Varianz Portfolio (GMVP) genannt. Alle Portfolios mit einer höheren erwarteten Rendite als das GMVP sind effizient und bilden die Effizienzgrenze.

Alle Portfolios auf der Effizienzgrenze lassen sich durch eine Linearkombination zweier Portfolios auf der Effizienzgrenze erzeugen. In Kombination mit einer risikolosen Anlage kann das Tangentialportfolio gebildet werden, welches die Sharpe Ratio maximiert. Die Sharpe Ratio ist eine wichtige Kennzahl zur Bewertung von Geldanlagen. Dabei wird die Rendite in Abhängigkeit des Risikos bewertet. Alle effizienten Portfolios lassen sich durch eine Linearkombination der risikolosen Anlage und des Tangentialportfolios erzeugen. In einem späteren Kapitel werden diese theoretischen Grundlagen im Zusammenhang mit Praxisbeispielen wieder aufgegriffen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Erkenntnisse der modernen Portfoliotheorie

Quelle: Brändle Et al. (Nov. 2009) S. 22

2.3.2 Single-Index-Modell

Das Single-Index-Modell ist ein lineares Modell zur Portfoliooptimierung. Im Vergleich zum Markowitz-Modell ist das Single-Index-Modell massiv vereinfacht. Das Ziel dieses Modell ist es, nur einen Einflussfaktor zu haben. Dieser ist in diesem Fall der Markt. Bei diesem Vorgehen sind diverse restriktive Annahmen zu treffen, auf die hier nicht weiter eingegangen wird. Der grosse Vorteil dieses Modells ist, dass der Rechenaufwand massiv reduziert wird im Vergleich zum Markowitz-Modell.

[...]


[1] Küng (2009), S. 7.

[2] Tanner Et al. (2010), S.9

[3] Bundesamt für Sozialversicherungen (2012), S. 1.

[4] Novartis AG (2011).

[5] Horvath Et al. (2011),S. 126.

[6] Tanner Et al. (2010), S. 10.

[7] Küng (2009).

[8] Horvath Et al. (2011), S. 124.

[...]


Final del extracto de 41 páginas

Detalles

Título
Wie legen Pensionskassen ihre Gelder an?
Subtítulo
Kritische Analyse der Anlagestrategien der Pensionskassen
Universidad
University of Basel
Autor
Año
2012
Páginas
41
No. de catálogo
V206027
ISBN (Ebook)
9783656329428
ISBN (Libro)
9783656331841
Tamaño de fichero
11581 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Sozialpolitik, Pensionskassen, Anlagestrategie, Berufliche Vorsorge, Vorsorge, zweite Säule, drei Säulen Prinzip
Citar trabajo
Francesco Vazzano (Autor), 2012, Wie legen Pensionskassen ihre Gelder an?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206027

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Título: Wie legen Pensionskassen ihre Gelder an?



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