I) Identifikation der Textstellen
1) Paulus libro nono decimo ad edictum und Tryphoninus libro quarto disputationum
Die Stellen D.41.3.15.pr (Paulus libro nono decimo ad edictum) und D.49.15.12.2 (TRYPHONINUS libro quarto disputationum) entstammen den Digesten des Corpus Iuris Civilis (im weiteren durch cic abgekürzt). Das cic ist die Kodifikation des Kaiser Justinian I. (527 – 565 n. Chr.) , welches vor allem durch seinen Justizminister Tribonian angetrieben wurde. Trotz der enormen Stofffülle wurde es in nur fünf Jahren, in der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts fertiggestellt. Die Wiederentdeckung und spätere Rezeption des cic seit Ende des 11.Jahrhunderts ist entscheidend für die Wende im mittelalterlichen Recht. Das cic gliedert sich in die Institutionen, Digesten (auch Pandekten genannt), den Codex und die Novellen. Die Institutionen stellen eine Art systematisches Elementarlehrbuch dar, das auf den Werken des Gaius (von 160) basiert. Die Digesten oder Pandekten enthalten Exzerpe aus den klassischen Juristenschriften (des Ulpian, Papinian und Paulus), aufgeteilt in 50 Bücher nach Kasuistik, Titeln, Fragmenten und Paragrafen. Der Codex ist eine Sammlung kaiserlicher Gesetze des byzantinischen Rechtslebens.1 Die Novellen sind schließlich spätere Konstitutionen Justinians und seiner Nachfolger, die nicht mehr in den Codex eingegangen waren. Das erste vorliegende Fragment entstammt dem 3. Titel des 19. Buches. Der Ausschnitt trägt die Überschrift DE USURPATIONIBUS ET USUCAPIONIBUS (Von den Unterbrechungen der Verjährung und den Ersitzungen). Verfassser dieses Fragments ist Iulius Paulus. Das zweite Fragment entstammt dem 15.Titel des 19. Buches. Die Überschrift dieses zweiten Fragments trägt den Namen DE CAPTIVIS ET DE POSTLIMINIO ET REDEMPTIS AB HOSTIBUS ( Von den Gefangenen, dem Heimkehrrechte, und den von den Feinden Losgekauften.)
Verfasser ist anders als beim ersten Fragment nicht Iulius Paulus, sondern Tryphoninus.
Beide Fragmente behandeln Problematiken, die sich rund um die Ersitzung ergeben. So wird u.a. diskutiert, ob die Ersitzung unterbrochen wird, wenn der Erwerber in Gefangenschaft gerät. Auch wird thematisiert, inwiefern die Ersitzung beeinflusst werde, wenn ein Sklave eines in Gefangenschaft geratenen eine Sache gekauft habe.
Inhaltsverzeichnis
I) Identifikation der Textstellen
1) Paulus libro nono decimo ad edictum und Tryphoninus libro quarto disputationum
2) Iulius Paulus
3) Claudius Tryphoninus
II) Eigentumserwerb im römischen Recht
1. Eigentumsbegriff
2. quiritisches und prätorisches Eigentum
a) quiritisches Eigentum
b) Prätorisches oder bonitarisches Eigentum
3. Erwerb des Eigentums
a) abgeleiteter Erwerb
(1) Mancipatio
(2) in iure cessio
(3) Traditio ex iusta causa
b) orginäre Erwerbsarten
(1) Occupatio
(2) Schatzfund
(3) Fruchterwerb
(4) Sachverbindung
(5) Vermischung, Vermengung
(6) Verarbeitung
III) Ersitzung
1. Wesen und Bedeutung
2. Voraussetzungen der Ersitzung
a) Res habilis (ersitzungsfähige Sache)
b) Iusta causa
c) possessio
d) Bona fides
e) Tempus
3. Longi temporis praescriptio
4. Die nachklassssischen Entwicklungen
IV) Fristprobleme
1) D.41.3.15.pr.
2) D.49.15.12.2
V) Eigentumserwerb mit Zeitablauf und Störungen des Fristverlaufs
1) Ersitzung
a) Wesen und Bedeutung
b) Voraussetzungen der Ersitzung
(1) Der Eigenbesitz
(2) Der gute Glaube
(3) Die Ersitzungszeit
(aa) Hemmung
(bb) Unterbrechung
(cc) Ersitzung bei Rechtsnachfolge
c) Folgen der Ersitzung
2. Ersitzung von Grundstücksrechten
a) Buch- oder Tabularersitzung
b) Kontratabularersitzung
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit analysiert die historischen Grundlagen und die systematische Entwicklung des Eigentumserwerbs im römischen Recht sowie dessen Fortwirkung in moderne Rechtsbegriffe. Ein besonderer Fokus liegt auf der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Ersitzung (usucapio) sowie der Untersuchung spezifischer antiker Rechtsfragmente bei Paulus und Tryphoninus hinsichtlich der Problematik von Fristverläufen und Störungen.
- Historische Analyse klassischer römischer Juristenschriften (Digesten).
- Differenzierung zwischen quiritischem und prätorischem Eigentum.
- Systematik der Erwerbsarten: Abgeleiteter vs. originärer Eigentumserwerb.
- Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Ersitzung im römischen Recht.
- Vergleich zwischen römischem Recht und dem modernen Sachenrecht (BGB).
Auszug aus dem Buch
1) Paulus libro nono decimo ad edictum und Tryphoninus libro quarto disputationum
Die Stellen D.41.3.15.pr (Paulus libro nono decimo ad edictum) und D.49.15.12.2 (TRYPHONINUS libro quarto disputationum) entstammen den Digesten des Corpus Iuris Civilis (im weiteren durch cic abgekürzt). Das cic ist die Kodifikation der Kaiser Justinian I. (527 – 565 n. Chr.) , welches vor allem durch seinen Justizminister Tribonian angetrieben wurde. Trotz der enormen Stofffülle wurde es in nur fünf Jahren, in der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts fertiggestellt. Die Wiederentdeckung und spätere Rezeption des cic seit Ende des 11. Jahrhunderts ist entscheidend für die Wende im mittelalterlichen Recht. Das cic gliedert sich in die Institutionen, Digesten (auch Pandekten genannt), den Codex und die Novellen. Die Institutionen stellen eine Art systematisches Elementarlehrbuch dar, das auf den Werken des Gaius (von 160) basiert. Die Digesten oder Pandekten enthalten Exzerpe aus den klassischen Juristenschriften (des Ulpian, Papinian und Paulus), aufgeteilt in 50 Bücher nach Kasuistik, Titeln, Fragmenten und Paragrafen. Der Codex ist eine Sammlung kaiserlicher Gesetze des byzantinischen Rechtslebens. Die Novellen sind schließlich spätere Konstitutionen Justinians und seiner Nachfolger, die nicht mehr in den Codex eingegangen waren. Das erste vorliegende Fragment entstammt dem 3. Titel des 19. Buches. Der Ausschnitt trägt die Überschrift DE USURPATIONIBUS ET USUCAPIONIBUS (Von den Unterbrechungen der Verjährung und den Ersitzungen). Verfassser dieses Fragments ist Iulius Paulus. Das zweite Fragment entstammt dem 15.Titel des 19. Buches. Die Überschrift dieses zweiten Fragments trägt den Namen DE CAPTIVIS ET DE POSTLIMINIO ET REDEMPTIS AB HOSTIBUS ( Von den Gefangenen, dem Heimkehrrechte, und den von den Feinden Losgekauften.)
Zusammenfassung der Kapitel
I) Identifikation der Textstellen: Dieses Kapitel stellt die ausgewählten Quellen (Paulus und Tryphoninus) in den Kontext der justinianischen Kodifikation und erläutert ihre Herkunft.
II) Eigentumserwerb im römischen Recht: Hier werden die Grundlagen des römischen Eigentumsbegriffs sowie die Unterscheidung zwischen verschiedenen Erwerbsarten, wie der Mancipatio oder der Occupatio, systematisch behandelt.
III) Ersitzung: Dieses Kapitel erörtert die Definition, die historischen Voraussetzungen und die Funktion der usucapio als Mittel zur Rechtsfriedenssicherung.
IV) Fristprobleme: Eine detaillierte Untersuchung der antiken Fallbeispiele D.41.3.15.pr. und D.49.15.12.2 hinsichtlich der Unterbrechung der Ersitzungsfristen.
V) Eigentumserwerb mit Zeitablauf und Störungen des Fristverlaufs: Die abschließende Betrachtung stellt die römischen Lehren den Regelungen des modernen BGB gegenüber.
Schlüsselwörter
Römisches Recht, Eigentumserwerb, Digesten, Ersitzung, usucapio, Paulus, Tryphoninus, Sachenrecht, quiritisches Eigentum, prätorisches Eigentum, Fristverlauf, possessio, bona fides, BGB, Rechtsgeschichte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der historischen und systematischen Untersuchung des Eigentumserwerbs im römischen Recht sowie dessen methodischer Aufarbeitung in den Digesten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Unterscheidung von Erwerbsarten, den Voraussetzungen der Ersitzung und der Analyse antiker juristischer Texte zu Fristproblemen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Entwicklung der Ersitzung im römischen Recht nachzuvollziehen und die rechtliche Argumentation antiker Juristen bei spezifischen Friststörungen aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsgeschichtliche und dogmatische Untersuchung, die auf der Analyse klassischer römischer Rechtstexte (Digesten) und deren Kommentierung basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Eigentumsbegriffs, die Erläuterung der Ersitzungskriterien sowie die kritische Auseinandersetzung mit spezifischen Fragmenten des Paulus und Tryphoninus.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Römisches Recht, usucapio, Eigentumserwerb, Digesten und Rechtsgeschichte charakterisiert.
Welche Rolle spielt die Unterscheidung zwischen quiritischem und prätorischem Eigentum?
Die Unterscheidung ist zentral, da sie die unterschiedliche Schutzbedürftigkeit und die historischen Erwerbsschwierigkeiten verdeutlicht, die letztlich die Entwicklung der Ersitzung mitprägten.
Wie werden Störungen des Fristverlaufs im römischen Recht bewertet?
Störungen werden als Unterbrechung der Ersitzung (usurpatio) bewertet, was in den analysierten Fragmenten anhand von Fällen wie der Gefangennahme des Ersitzers diskutiert wird.
Welcher Bezug wird zum modernen deutschen Recht hergestellt?
Im fünften Kapitel wird der Bogen zum aktuellen Sachenrecht (BGB) geschlagen, um Parallelen und Unterschiede zwischen der historischen usucapio und der modernen Ersitzung aufzuzeigen.
- Citar trabajo
- Antonio Di Mieri (Autor), 2012, Quellenexegese zum römischen Recht - Eigentumserwerb im römischen Recht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206091