Der Übergang von Basel II zu Basel III. Neue Kapitalanforderungen für Banken


Thèse de Bachelor, 2012

60 Pages, Note: 1,5


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkurzungsverzeichnis

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung: Hoffnungstrager Basel III
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Aufbau der Arbeit

2. Grundlagen
2.1 Historie und Basel I
2.2 Umsetzung Basel II
2.3 Umsetzung von Basel II
2.4 Die drei Saulen von Basel II
2.4.1. Erste Saule - Mindesteigenkapitalausstattung
2.4.2 Die zweite Saule - Aufsichtsrechtliches Uberprufungsverfahren
2.4.3 Die dritte Saule - Offenlegungspflichten/ Marktdisziplin
2.5 Kapitalanforderungen von Basel II
2.5.1 Kernkapital (TIER 1)
2.5.1.1 Bilanzielles Eigenkapital
2.5.1.2 Okonomische Eigenmittel
2.5.1.3 Hartes Kernkapital (Common Equity Tier I)
2.5.1.4 Weiches Kernkapital (Additional Tier I)
2.5.2 Erganzungskapital (Tier II)
2.5.3 Drittrangmittel (Tier III)
2.5.4 Uberblick
2.6 Defizite und Kritik

3. Basel III
3.1 Kapitalanforderungen von Basel III
3.1.1 Kernkapital
3.1.1.1 Hartes Kernkapital (Common Equity Tier I)
3.1.1.2 Weiches Kernkapital (Additional Tier I)
3.1.2 Erganzungskapital
3.1.3 Erganzende Kapitalpuffer
3.1.3.1 Kapitalerhaltungspuffer
3.1.3.2 Antizyklischer Puffer
3.1.4 Verschuldungsquote (Leverage Ratio)
3.1.5 Liquiditatsquoten
3.1.5.1 Liquidity Coverage Ratio (LCR)
3.1.5.2 Net Stable Funding Ratio (NSFR)
3.2 Uberblick und Ubergangsregelungen
3.3 Kritische Betrachtung der Eigenkapitalnormen

4. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkurzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

1 Risikogewichtung unter Basel I

2 Eigenkapitalunterlegung unter Basel I

3 Beispielsrechnung unter Basel I

4 drei Saulen Konzept: Basel II

5 Eigenkapitalunterlegung unter Basel II

6 Berechnungsansatze des Kreditrisikos

7 Marktrisiko Darstellung

8 Operationales Risiko Darstellung

9 Eigenkapitalquote Basel II

10 Daraus besteht das Kernkapital

11 Zusammensetzung Bilanzielles Eigenkapital

12 Zusammensetzung Okonomische Eigenmittel

13 Zusammensetzung Haftendes Eigenkapital

14 Zusammensetzung Regulatorisches Eigenkapital

15 Eigenkapitalanforderungen von Basel II

16 Reformbereiche von BASEL III

17 Mindestanforderungen des Kernkapitals nach Basel III

18 Hartes Kernkapital von Aktiengesellschaften nach Basel III

19 Eigenmittelaufstellung nach Basel III

20 Kapitalerhaltungspuffer und Ausschuttungsbeschrankungen nach Basel III

21 Neue Mindestanforderungen und zusatzliche Kapitalpuffer nach Basel III

22 Die Berechnung der Leverage Ratio

23 Die Berechnung der Liquidity Coverage Ratio

24 Die Berechnung der Net Stable Funding Ratio

25 Uberblick uber die Basel III Anforderungen

26 Umfrage der Ernst & Young Global Limited uber die Einfuhrung von Basel III

1. Einleitung: Hoffnungstrager Basel III

1.1 Problemstellung

Im Fruhjahr 2007 zeichnete sich in den USA eine Wirtschaftskrise, hervorgerufen durch die US-Immobilienblase ab. In den folgenden Monaten entstand eine der grofiten Wirtschaftskrisen, die durch zahlreiche notleidende Kreditinstitute, Versicherungen, Fonds und Unternehmen hervorgerufen worden war. Der Hohepunkt war die Subprimekrise im September 2008, als die Investmentbank ,,Lehman Brothers Inc.“ ihre Insolvenz anmelden musste.1 Durch Hilfszahlungen seitens der Staaten wurde das Finanzsystem stabilisiert, um weitreichendere Folgen abzuwenden. Staatsbeteiligungen an grofien Kreditinstituten waren notwendig, um die sogenannten „too big to fail“ oder systemrelevanten Banken zu retten.2 Dadurch stieg die Staatsverschuldung einzelner Staaten enorm an. Die Folgen sind noch heute in Form der enormen Staatsverschuldungen zu spuren. Lander wie Griechenland, Spanien, Portugal oder Irland mussten durch international Hilfen gerettet werden. Um einer Wiederholung der Ereignisse entgegenzuwirken beschlossen, beschlossen die G-20 Staaten unter anderem eine weitreichende Eigenkapitalunterlegung fur die Kreditinstitute, die als ,,Basel III“ in der Offentlichkeit bekannt wurde.

1.2 Zielsetzung

Das Ziel dieser Arbeit ist es, dem Leser einen Uberblick uber die Basel II sowie die ab 2013 in Kraft tretende Basel III Regelungen zu geben. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen dieser Ausarbeitung untersucht werden, ob die Einfuhrung von Basel III die Stabilitat auf den Finanzmarkten wiederherstellt oder eine neue Kreditklemme auf den Finanzmarkten auslost. Daruber hinaus soll der Leser einen Einblick in die Eigenkapitalunterlegung der internationalen Kreditinstitute erhalten, um die zentrale Frage beantworten zu konnen: „Sind die Kreditinstitute durch eine starke Regulierung, wie sie Basel III bietet, endlich stabil? Oder werden in der Zukunft weitere Krisen hervorgerufen die, die durch Subprimekrise die Finanzmarkte erschuttern?“

1.3 Aufbau der Arbeit

Zunachst werden in der Bachelorarbeit die Grundlagen behandelt, welche fur die spateren Kapitel relevant sind. AnschlieBend werden die zum GroBteil aktuell noch gultigen Basel II Regelungen prasentiert. Der Fokus liegt dabei auf den sogenannten drei Saulen von Basel II, die das Grundkonzept von Basel II sowie Basel III bilden. AbschlieBend erfolgen eine kritische Wurdigung des Basel-II Pakets sowie die Darlegung der Notwendigkeit eines dritten Basler Regelwerks.

Im dritten Kapitel werden die Basel III-Anderungen im Bezug zu Basel II vorgestellt. AnschlieBend wird ein Uberblick uber die Regelungen, der auch auf die Ubergangsregelungen Bezug nimmt, geschaffen. Darauf folgt eine kritische Wurdigung, welche die eingefuhrten Regelungen detailliert bewertet. Den Schlusspunkt dieser Bachelorarbeit bildet das Fazit, in dem nochmals die zentrale Frage aufgegriffen und ein kleiner Ausblick gewagt wird.

2. Grundlagen

Durch die Insolvenz der Herstatt-Bank sowie durch weitere Insolvenzen in den USA und Japan, erfolgte eine Einigung bezuglich gemeinsamer bankaufsichtsrechtlicher Regelungen zwischen den GlO-Staaten. Diese aufsichtsrechtlichen Regelungen fuhrten erst zu Basel I, anschlieBend zu Basel II und sollen ab 2013 zu Basel III erweitert werden. Der Basler Ausschuss ist ein reines Beratungsgremium und besitzt keine gesetzgebende Kompetenz. Jedoch werden diese Vorschlage von den groBen Industriestaaten aufgenommen und in G-10 bzw. G-20 Treffen besprochen. AnschlieBend mussen uber die Einfuhrung der Regelungen, die einzelnen G-20 Mitgliedsstaaten entscheiden. Ziel dieser Regelungen ist es vor allem, das Eigenkapital der Banken zu starken und die Erfullung folgender klassischen Funktionen sicherzustellen:

- Kompensierung von Verlusten aus laufenden Geschaften,
- Befriedigung von Glaubigeranspruchen im Fall der Insolvenz,
- Begrenzung des Risikos von Verlusten aus bestimmten Geschaften.3

Vor allem durch die fortschreitende Erfahrungsbasis auf dem Gebiet der Kreditsicherung/ Eigenkapitalunterlegung sowie der ,,too big to fail-Problematik“ wurden die Aufgaben als nicht mehr ausreichend erfullt angesehen, worauf hin sich die G20-Staaten auf weitere Anderungen der Bankregulierungen einigten.4 Deshalb kam es zu der Weiterentwicklung der Basel-Richtlinien im Jahre 2009. Diese werden im dritten Abschnitt der Bachelorarbeit im Abschnitt „Basel 111“ naher erlautert. Zur besseren Verstandigung der neuen Regelungen werden die wichtigsten Punkte von Basel I und Basel II im Folgenden kurz behandelt.

2.1 Historie und Basel I

Die Bank fur den Internationalen Zahlungsausgleich (im folgenden BIZ genannt)5 mit Hauptsitz in Basel ist eine Internationale Organisation, die 1930 von den Zentralbanken der Lander Belgien, Deutschland, Frankreich, Grofibritannien, Italien, Japan, Schweiz sowie den USA als Kapitalgesellschaft gegrundet wurde.6 Die Aufgabe der BIZ besteht einerseits darin, die Zusammenarbeit der Zentralbanken zu fordern, andererseits neue Moglichkeiten fur internationale Finanzgeschafte zu schaffen. Die BIZ fungiert als Treuhander oder Agent bei den ihr ubertragenen internationalen Zahlungsgeschaften. Diese internationalen Zahlungsabwicklungen sind mit den beteiligten Parteien (Zentralbanken) vertraglich geregelt. Daruber hinaus fungiert die BIZ als Zentrum fur Wahrungs- und Wirtschaftsforschung. Dabei bietet sie den beteiligten Parteien ein Forschungs- und Diskussionsforum fur aktuelle Wahrungs- und Finanzmarktfragen. Im Rahmen dieser Aufgabe sammelt und veroffentlicht die BIZ umfangreiche statistische Untersuchungen und diverse Empfehlungen, mit dem Ziel, das internationale Finanzsystem zu starken.7

Im Jahre 1975 wurde der Basler Ausschuss fur Bankenaufsicht von den zehn fuhrenden Industrielandern8 als Reaktion auf die Insolvenzen diverser Banken gegrundet. Der Ausschuss ist ein reines Beratungsgremium und besitzt somit keine gesetzgebende Kompetenz. Dies hatte zur Folge, dass die Empfehlungen des Ausschusses in nationale Gesetze bzw. Richtlinien in den jeweiligen Staaten noch umgesetzt werden mussten.9

Wegen weiterer Insolvenzen von Kreditinstituten Anfang der 80er Jahre in Japan und den USA konzentrierte sich der Basler Ausschuss auf die Eigenkapitalausstattung der Banken. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Banken ein sehr niedriges Niveau an Eigenkapital, obwohl dieses zur Verlustabdeckung und Gewahrleistung der Liquiditat ein unverzichtbares Mittel ist.10 In Folge dessen gehen die Anfange von Basel I auf das Jahr 1988 zuruck, in dem das Konsultationspapier ,fiank fur Internationalen Zahlungsausgleich (1987)“ erschienen ist. Durch die vier Jahre spater in Kraft getretene Regelung ging der Begriff ,,Basel I“ in die Geschichte ein. Das Ziel von Basel I war es, die Bonitat und Stabilitat des internationalen Bankensystems zu starken. Die Regulierung machte es notwendig, teils stark wachsenden und bis dato deregulierten Banken unter national- und international Aufsicht zu stellen, um weitere Krisen zu verhindern. Im Detail waren die Hauptziele von Basel I die allgemeingultige Mindestkapitalunterlegung von 8% der risikogewichteten Aktiva.11 Die als Aktiva ausgewiesenen Forderungen der Schuldner werden dabei vier bis funf Risikoklassen zugeordnet. Fur diese Risikoklassen gibt es jeweils eigene Prozentsatze, die mit der Mindesteigenkapitalausstattung von 8 Prozent multipliziert werden, um die Eigenkapitalunterlegung der verschiedenen Kredite zu bestimmen. In der folgenden Darstellung wird ein Beispiel der Gewichtung der Aktiva aufgezeigt.12

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 Risikogewichtung unter Basel I Quelle: eigene Erstellung, in Anlehnung an Sell

Die Berechnung der notwendigen Mindestkapitalunterlegung ergibt sich aus dem Produkt eines Gewichtungsfaktors, der die jeweilige Risikoklasse einer Anlage reprasentiert, und der Summe der Vermogensgegenstande, wie Kreditforderungen und eigene Investitionen. In Abbildung 2 ist die Berechnung dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2 Eigenkapitalunterlegung unter Basel I Quelle: eigene Erstellung, in Anlehnung an Zinn

Zum besseren Verstandnis der Mindesteigenkapitalausstattung von Basel I wird die Berechnung im Folgenden an einem einfachen Beispiel erlautert. Die fiktive Bank „Nordhausen International Bank“ verleiht funf Millionen Euro an eine bestimmte Anzahl von Kreditnehmern, dem Schuldner oder auch Debitor. Dabei wird in dem Beispiel berechnet, wie viel Eigenkapital die Bank nach Basel I mindestens zur Sicherung bereithalten muss.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3 Beispielsrechnung unter Basel I Quelle: eigene Erstellung

Eine detailliertere Einteilung der EK-unterlegung wird bei der Vorstellung von Basel II wieder aufgenommen und naher besprochen, da die Grundzuge von Basel I bis heute ihre Gultigkeit besitzen. Eine solche Herangehensweise zur Erreichung eines stabilen Finanzsystems galt bis in die 1990er Jahre als ausreichend und wird sogar heute noch in mehr als 100 Landern als internationaler Standard angesehen.13

2.2 Umsetzung Basel II

Die Berechnung von Basel I hatte einige Schwachen und wurde international von Experten und Marktteilnehmern stark kritisiert. Die Einteilung der Schuldner in nur vier Risikoklassen war sehr oberflachlich und konnte die Bonitat eines „guten“ Schuldners von dem eines „schlechten“ Schuldners nicht differenziert genug abgrenzen. Dadurch ergaben sich Preisverzerrungen am Kapitalmarkt und so fielen bei Unternehmen, unabhangig der Bonitat, grundsatzlich acht Prozent Eigenkapitalunterlegung an. Ein weiterer Kritikpunkt war, dass allein die Mindestkapitaldecke der Banken entscheidend sei und nur diese die Risiken eingrenze. Am Ende ist die Mindestkapitalunterlegung von 8 Prozent nichts anderes, als eine Quersubventionierung von Krediten. Daruber hinaus ergaben sich mit der Zeit weitere Nachteile aus Basel I. So ermoglichten die sehr pauschalen und wenig differenzierenden Regelungen von Basel I die Ausnutzung bestimmter aufsichtsrechtlicher Schwachstellen zur Verbesserung der eigenen Position, wodurch es einigen Banken gelang, in bestimmten Geschaften hohere Risiken einzugehen, wahrend zeitgleich die Menge an zu unterlegendem Eigenkapital unverandert blieb. Im Gegenzug wurden Banken, die das Risiko reduzierten, nicht ausreichend quantitativ in den Eigenkapitalanforderungen berucksichtigt.14 Diese und weitere Schwachen in der Konzeption von Basel I fuhrten dazu, dass eine Erweiterung des Regelwerks notwendig wurde.

2.3 Umsetzung von Basel II

Im Jahre 1999 wurden erneut die Verhandlungen durch den Basler Ausschuss aufgenommen, welche schliefilich in dem aufbauenden Regelwerk Basel II erstmals Ende Juni 1999 in dem Konsultationspapier zur Neugestaltung der Eigenkapitalvereinbarung veroffentlicht wurde.15 Zwei weitere Konsultationspapiere erschienen im Januar 2001 sowie im April 2003. Sie wurden anschliefiend im Juni 2004 als Basel II-Framework ,, Basler Ausschuss fur Bankenaufsicht‘ als endgultige Fassung der neuen Eigenkapital-Vereinbarung der Weltoffentlichkeit vorgestellt. Durch die EU Richtlinie 2006/48/EG16 und 2006/49/EG17, welche gemeinsam als Capital Requirements Directive (CRD) bezeichnet werden, wurden alle 27. EU-Staaten verpflichtet, die Vorgaben von Basel II in nationales Recht umzusetzen. Die erforderliche, wenn auch verpflichtende nationale Umsetzung in Deutschland geschah durch die Anpassung des Kreditwesengesetzes sowie die Neueinfuhrung der Solvabilitatsverordnung18 am 17. November 2006. Die Regelungen traten zum 01.01.2007 in Kraft und wurden von den internationalen Finanzzentren, mit Ausnahme der USA, angewendet.19 In den USA war die Einfuhrung von Basel II schrittweise ab 2008 geplant, wurde doch durch die anhaltenden Auswirkungen der Subprime Krise bereits mehrmals verschoben.20

2.4 Die drei Saulen von Basel II

Basel II beabsichtigt wie Basel I eine Forderung der Sicherheit und Soliditat des Finanzsystems. Die Motive von Basel II sind die Beseitigung der Schwachen aus Basel I. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen starker am tatsachlichen Risiko einer Bank auszurichten. Das okonomische Risiko, neue Entwicklungen an den Finanzmarkten sowie das Risikomanagement der Finanzinstitute soll Basel II starker berucksichtigen.21 Weitere Ziele von Basel II sind die Schaffung von Grundprinzipien fur eine qualitative Bankenaufsicht sowie Offenlegungspflichten zur Starkung der Markdisziplin. Zur Umsetzung der o.g. Ziele bzw. Grundprinzipien basiert Basel II auf drei Saulen, welche in Abbildung 4 dargestellt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4 drei Saulen Konzept: Basel II

Quelle: eigene Erstellung, in Anlehnung an Heim (2006)

2.4.1. Erste Saule - Mindesteigenkapitalausstattung

Die erste Saule beschreibt die Mindeststandards sowohl quantitativer als auch qualitativer Art fur die Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute zur Abdeckung der Kreditrisiken und der operativen Risiken. Ziel ist die genauere und angemessenere Berucksichtigung der Risiken zur Bemessung der notwendigen Eigenkapitalausstattung.

Dazu werden folgende drei Risiken herangezogen:22

I. Kreditrisiko: Basel II stellt die Ermittlung eines bonitatsabhangigen Risikogewichts fur ein Geschaft in den Mittelpunkt der Kreditrisikoquantifizierung. Die Ermittlung des Risikogewichts erfolgt durch eine der drei nachstehenden Methoden:23

a. Standardansatz: Durch ein externes Rating von einer der Ratingagenturen24 wird die Ausfallwahrscheinlichkeit vorgegeben.25
b. IRB-Basisansatz26: Durch ein internes Rating wird die Ausfallwahrscheinlichkeit von dem Kreditinstitut geschatzt27. Die Berechnung erfolgt anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD)28, des erwarteten Verlustes bei Ausfall der Forderung (LGD)29 sowie der erwarteten Hohe der ausstehenden Forderung zum Zeitpunkt des Ausfalles (EAD).30 Dabei sind alle Variablen von dem Ausschuss festgesetzt, mit Ausnahme der Ausfallwahrscheinlichkeit. Diese wird intern von der Bank bestimmt.31

c. IRB fortgeschrittener Ansatz: Er wird wie beim IRB-Basisansatz anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) des erwarteten Verlustes beim Ausfall der Forderung (LGD), der ausstehenden Forderung zum Zeitpunkt des Ausfalles (EAD) sowie mit der zusatzlichen Berucksichtigung der Restlaufzeit (M)32 berechnet.33 Die Variablen werden dabei von dem Kreditinstitut ermittelt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5 Eigenkapitalunterlegung unter Basel II

Quelle: eigene Erstellung, in Anlehnung an Ubelhor (2004)

Auf die Berechnung der jeweiligen Mindestkapitalunterlegung wird verzichtet, da es den Rahmen dieser Arbeit sprengen wurde. Zum besseren Verstandnis sind die wesentlichen Merkmale der o.g. Ansatze in der Abbildung 6 dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 6 Berechnungsansatze des Kreditrisikos

Quelle: eigene Erstellung, in Anlehnung an Bundesbank (2001)

II. Marktrisiko: Als Marktrisiko werden vor allem unvorhergesehene und das erwartete Ergebnis der Bank negativ beeinflussende Anderungen der Preise auf den Markten bezeichnet. Typische Risiken stellen die Zinsanderungsrisiken, Wechselkursrisiken, Rohstoffrisiken sowie alle anderen Anderungen von Preisen des Geldmarktes dar. Durch das Tagesgeschaft sind die Banken standigen Preisrisiken ausgesetzt und mussen diese, nach dem sie identifiziert wurden, quantifizieren und steuern.34 Diese systematische Risikoart muss bereits seit Basel I mit Eigenkapital unterlegt werden. Doch seit der Finanzmarktkrise 2007/2008 wurde klar, dass die Unterlegung des Marktrisikos unter Basel II nicht ausreichend war.35 Vor allem das falsch bewertete Marktrisiko von Krediten, das reale Ausfallrisiko war viel hoher als das, was die Berechnungen der Banken ergaben. Die uberteuerten Kredite konnten nicht zuruckgezahlt werden und so wurden entsprechende Instrumente im Zuge von Basel III implementiert, auf die im spateren Verlauf der Arbeit naher eingegangen wird.36 Die Abbildung 7 zeigt noch einmal die drei Risikoarten des Marktrisikos auf.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 7 Marktrisiko Darstellung

Quelle: eigene Erstellung, in Anlehnung an Nguyen (2008)

III. Operationelles Risiko: Das operative Risiko ist laut Definition ,,die Gefahr von unmittelbaren oder mittelbaren Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten.37 “ Laut dem Basler Ausschuss gibt es vier Haupttreiber des operationellen Risikos: die Mitarbeiter, Prozesse, Systeme sowie externe Ereignisse. Zur Quantifizierung der operationellen Risiken stehen verschiedene Ansatze wie der Basisindikator-Ansatz, der Standardansatz und der fortgeschrittene Bemessungsansatz zur Verfugung.38 Auf die Berechnung des operationalen Risikos wird in der Ausarbeitung verzichtet. Fur eine detaillierte Darstellung und Berechnung dieser Varianten sei auf Hofmann, G. (2002), Basel II und MaK: Vorgaben, bankinterne Verfahren, Bewertungen verwiesen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 8 Operationales Risiko Darstellung

Quelle: eigene Erstellung, in Anlehnung an Nguyen (2008)

2.4.2 Die zweite Saule - Aufsichtsrechtliches Uberprufungsverfahren

Das bankaufsichtliche Uberprufungsverfahren wurde fur Basel II uberarbeitet und geht als wesentlicher Bestandteil (zweite Saule) von Basel II in das Regelwerk mit ein. Ziel ist eine starker qualitativ ausgerichtete Bankenaufsicht im Hinblick auf eine Uberprufung der komplexer gewordenen Bewertung fur die Eigenkapitalunterlegung aus Saule-I.39 Der bankaufsichtliche Uberprufungsprozess wird in vier Bereiche unterteilt:

1. Interne Aufsicht: Standige Verbesserung der bankeninternen Verfahren zur Beurteilung der angemessenen Kapitalausstattung im Verhaltnis zum eingegangenen Risiko. Es wird ein Aufbau einer Strategie fur den Erhalt des Eigenkapitalniveaus angestrebt.40
2. Externe Aufsicht: Dabei sollen alle externen Faktoren berucksichtig werden, unter anderem der Einfluss von Konjunkturschwankungen.
3. Dialog zwischen Banken und Aufsichtsbehorden: Durch die starkere Eigenverantwortung bei der Bewertung, Steuerung und Uberwachung der Risiken ist der Dialog zwischen den Instanzen unabdingbar.
4. Matinahmen: Die Aufsichtsbehorden konnen jederzeit MaBnahmen ergreifen, wenn sie es fur erforderlich halten. Unter anderem kann die Bankaufsicht die Kreditinstitute zwingen, eine hohere Risikobewertung durchzufuhren oder diese starker zu uberwachen.

Mit den Kompetenzen aus den Bestimmungen der zweiten Saule kann die Bankenaufsicht flexibel auf veranderte Rahmenbedingungen reagieren. Im Falle einer Wirtschaftskrise konnten die Regelungen aufgeweicht werden, um eine prozyklische Wirkung abzumildern. Im Gegensatz dazu konnte die Aufsichtsbehorde bei Unterschreitung der Mindesteigenkapitalanforderungen aus Saule I entsprechende Zuschlage von den Banken fordern.41

2.4.3 Die dritte Saule - Offenlegungspflichten/ Marktdisziplin

Die Forderung nach einer starkeren Marktransparenz rundet das Drei-Saulen-Konzept von Basel II ab. Um eine Transparenz auf dem Markt zu schaffen, sind die Banken durch die erweiterten Offenlegungsvorschriften dazu aufgefordert, Informationen uber ihre Geschafte, ihre Risikostrategie und die Eigenkapitalstruktur anderen zuganglich zu machen. Durch diese Offenlegungsvorschriften soil eine Form der Marktdisziplin entstehen. Die Offenlegung umfasst die folgenden Bereiche:

- Anwendungsbereich der neuen Eigenkapitalvorschriften
- Eigenkapitalstruktur
- Risikopositionen und Risikobewertung (Kreditrisiko, Marktrisiko, usw.)
- Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung.42

Die erweiterten Offenlegungsvorschriften schaffen Vertrauen am Markt. Durch diese konnten die Marktteilnehmer ihre Entscheidungen fur Geldanlagen oder Kredite entsprechend ihrer Risikofreudigkeit anpassen. Um die Interessen der Marktteilnehmer und der Banken zu berucksichtigen, werden nur solche Informationen veroffentlicht, die fur eine Bewertung und Entscheidungsfindung relevant sind.43

2.5 Kapitalanforderungen von Basel II

Die Berechnung der erneuerten Eigenkapitalunterlegung erfolgte nun durch die in Abbildung 8 dargestellte Formel. Die Risiken fliefien, im Gegensatz zu Basel I, nicht gleichmafiig in die Berechnung der Eigenkapitalquote ein, sondern werden anhand der folgenden Formel berucksichtigt:44

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 9 Eigenkapitalquote Basel II

Quelle: eigene Erstellung, in Anlehnung an Bundesbank

Im Abschnitt 2.4.1 wurden die Bestandteile der Ausfallrisiken/Moglichkeiten (Nenner) erlautert. Die genaue Zusammensetzung des Eigenkapitals (Zahler) des Kapitalkoeffizienten istjedoch ebenso wichtig. Die essenzielle Frage ist hierbei, woraus die Eigenmittel bestehen, welche Mindestanforderungen zu beachten sind sowie wie sich die drei regulatorischen Komponenten aus Kem,- Erganzungs- und Drittrandkapital zusammensetzen.45 Die Kapitalanforderungen von Basel II sind in drei Kapitalklassen, den sogenannten „Tier“, gegliedert. Dabei wird das Eigenkapital zwischen Tier I bis Tier III unterschieden. 46 Die ausfuhrliche Betrachtung der Eigenmittel wird nun im folgenden Abschnitt genauer vorgestellt. Dabei sind die Kennzahlen und Grundbegriffe noch weitestgehend unter Basel III gultig, weshalb sie zum besseren Verstandnis bereits an dieser Stelle erlautert werden.

2.5.1 Kernkapital (TIER 1)

Der zentrale Bestandteil der Eigenmittel zur Absicherung erwarteter und unerwarteter Verluste ist das sogenannte Kernkapital. Nach § 10 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes muss jedes Kreditinstitut angemessene Eigenmittel aufweisen, um Verpflichtungen gegenuber den Glaubigern erfullen zu konnen. Das Kernkapital kann in einen bilanziellen und okonomischen Teil untergliedert werden.47 Die Einzelteile bilden die Summe des Kernkapitals, welches zur Absicherung der Verluste dienen soll. Dabei wird das Kernkapital nochmals in hartes Kernkapital48 und weiches Kernkapital49 unterteilt. Zur Ubersicht uber die Bestandteile des Kernkapitals dient Abbildung 10. Fur jede Kapitalart existieren jedoch bestimmte Charakteristika und Mindestanforderungen, die im spateren Verlauf der Arbeit kurz dargestellt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 10 Daraus besteht das Kernkapital Quelle: eigene Erstellung

[...]


1 Vgl. Schulte-Mattler, H. / Manns, T. (2011), S. 175

2 Vgl. Abendblatt, vom 15.05.2012

3 Vgl. Deutsche Bundesbank (2011) , S.7

4 Siehe Basel III

5 engl. Bank for International Settlement (BIS)

6 Vgl. Sell, A. (2003), S.154

7 Vgl. Wagner, H. (2009), S.118-120

8 Deutschland, Frankreich, GroBbritannien, Italien, Japan, Kanada, BENELUX, Schweden, Schweiz sowie USA

9 Vgl. Zinn, C. (2004), S.1-2

10 Vgl. Ubelhor, M. / Warns, C. (2004),S. 185-187

11 Vgl. Ubelhor, M. / Warns, C. (2004),S. 186

12 Vgl. Zinn, C. (2004), S. 4-5

13 Vgl. Lüders u.a. (2011), S. 8-21

14 Vgl. Ubelhor, M. / Warns, C. (2004),S. 185-189

15 Vgl. Deutsche Bundesbank (2001), S. 16

16 Bankenrichtlinie

17 Kapitaladaquanzrichtlinie

18 Vgl. SolvV vom 14.12.2006

19 Vgl. Puthe, T. (2009) S.25-27

20 Vgl. Feiler, L. /Raschhofer, M. (2009), S.358

21 Vgl. Heim, G. (2006), S.26-38

22 Vgl. Bundesbank: http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Bankenaufsicht/Basel2/basel2.html

23 Vgl. Bundesbank (2006), S.80

24 Vgl. Moody's, S&P und Fitch

25 Vgl. Schmeisser, W. (2010) S.230-232

26 Internal Ratings Based Approach

27 Vgl. Schmeisser, W. (2010) S.230-232

28 Probability of Default (PD)

29 Exposure At Default (EAD)

30 Loss Given Default (LGD)

31 Vgl. Ubelhor, M. / Warns, C. (2004), S. 185-189

32 Maturity (M)

33 Vgl. Schmeisser, W. (2010) S.232

34 Vgl. Mencke, S. (2010), S.47-48

35 Vgl. von Metzler, L. (2004), S.98-99

36 wird naher im Punkt 3.2 Basel III - Kapitalanforderungen behandelt

37 Basler Ausschuss fur Bankenaufsicht, (2003), S.2

38 Vgl. Ubelhor, M. / Warns, C. (2004), S. 189 ff.

39 Vgl. Ubelhor, M. / Warns, C. (2004), S.199-200

40 auch Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) genannt

41 Vgl. Ubelhor, M. / Warns, C. (2004), S.199-200

42 Vgl. Gottswinter, C. (2010), S.21-22

43 Vgl. Ubelhor, M. / Warns, C. (2004), S.200-201

44 Vgl.Bundesbank: http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Bankenaufsicht/Basel2/Mindestkapit alanforderungen/mindestkapitalanforderungen.html

45 Vgl. Ubelhor, M. / Warns, C. (2004), S. 189 ff.

46 Vgl. Gottswinter, C. (2010), S.21-22

47 Vgl. Bundesbank, (2012),

48 Siehe 2.4.1.3 Hartes Kernkapital

49 Siehe 2.4.1.4 Weiches Kernkapital

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Résumé des informations

Titre
Der Übergang von Basel II zu Basel III. Neue Kapitalanforderungen für Banken
Université
University of Applied Sciences Nordhausen
Note
1,5
Auteur
Année
2012
Pages
60
N° de catalogue
V206153
ISBN (ebook)
9783656618027
ISBN (Livre)
9783656618010
Taille d'un fichier
1041 KB
Langue
allemand
Mots clés
übergang, basel, neue, kapitalanforderungen, banken
Citation du texte
Eugen Fuhrmann (Auteur), 2012, Der Übergang von Basel II zu Basel III. Neue Kapitalanforderungen für Banken, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206153

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