Korruption: Definition, Ursache und Lösungsmöglichkeiten


Dossier / Travail, 2011

23 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Gender-Klausel

1. Einleitung

2. Definition

3. Rechtliche Bewertung

4. Folgen von Korruption

5. Akteure und Ursachen von Korruption

6. Möglichkeiten zur Korruptionsbekämpfung
6.1. Korruptionsbekämpfung durch weitere Repressionen
6.2. Korruptionsbekämpfung durch Prävention
6.2.1. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
6.2.2. Geschäftsgrundsätze für die Bekämpfung von Korruption von Transparency International
6.2.3. Leitfaden zur Korruptionsprävention des VDMAs

7. Fazit

Literaturverzeichnis (in alphabetischer Reihenfolge)
1. Bücher
2. Pressemitteilungen, Präsentationen, Studienarbeiten, Broschüren, Zeitungsartikel
3. Literatur aus dem Internet

Gender-Klausel

Aus Gründen der Textökonomie werden in der vorliegenden Arbeit weibliche Formen nicht explizit angeführt. An dieser Stelle wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich alle personenbezogenen Formulierungen grundsätzlich gleichermaßen auf Frauen und Männer beziehen.

1. Einleitung

Lange Zeit galt in Deutschland Korruption als ein Problem der Entwicklungsländer, da man hierzulande nur selten mit Bestechungen oder Schmiergeldern in Berührung kommt. Dahingegen ist es in Entwicklungsländern, wie beispielsweise Tansania ein „weit verbreitetes Phänomen [...], vor allem im alltäglichen Umgang mit staatlichen Institutionen wie Polizei, Rechtssystem und dem Gesundheitswesen.“[1] In einer repräsentativen Umfrage beurteilten deshalb 75 Prozent der Tansanier Korruption als weit verbreitet. Deshalb erreichte Tansania im Jahr 2010 beim jährlich erscheinenden „Corruption Perceptions Index“ (CPI) von „Transparency International“ nur einen Wert von 2,7 und belegte somit Rang 116 von 178 erfassten Ländern.[2]

Im Vergleich zu einem Entwicklungsland wie Tansania ist die Korruptionsproblematik in Deutschland nicht so weit verbreitet, allerdings gibt es auch in der Bundesrepublik Korruptionsfälle. Dies zeigte auch der oben erwähnte „Corruption Perceptions Index“ (CPI) von „Transparency International“, denn dieser listet Deutschland auf Platzt 15, mit einer Punktzahl von 7,9. Zwar ist die Bundesrepublik demnach unter anderem besser als Großbritannien (7,6) und die USA (7,1), aus dem Index ergibt sich aber auch ein großer Rückstand auf Länder wie Hongkong (8,4), Island (8,5) oder dem führenden Trio Singapur, Neu Seeland und Dänemark (jeweils 9,3). Diese Werte sind ein Versuch, die Korruption in der Welt zu messen und vergleichbar zu machen. Allerding konzentriert sich der CPI nur auf[3] die Korruption im öffentlichen Sektor, das heißt auf Beamte, Staatsbedienstete und Politiker , er beinhaltet somit nicht die Korruption in einem Unternehmen oder zwischen zwei verschiedenen Unternehmen. Dies ist ein Problem der allgemeinen Korruptionsforschung, denn sie „konzentriert sich bisher überwiegend auf die politische und öffentlichen Korruption, während private Korruption [...] vernachlässigt wurde“ (vgl. Rabl in APuZ, Band 3-4, 2009, Seite 26). Der CPI beinhaltet weiterhin lediglich die wahrgenommene Korruption, deshalb lässt sich mit diesem Index „die tatsächliche Belastung eines Landes mit Korruption ebenso wenig realistisch abbilden wie mit der polizeilichen Kriminalstatistik [...], weil bei der Korruption ein enorm hohes Dunkelfeld zu vermuten ist. Höchstens einige Prozent der tatsächlich begangenen Korruptionsstrafen werden wohl bekannt und deren Entdeckung wird vor allem von funktionierenden Kontrollstrukturen geprägt [...]. Industriestaaten, die im eigenen Land möglicherweise eine geringe Betroffenheit von Korruption aufweisen, agieren weltweit und nutzen Korruption als Geschäftspolitik“ (vgl. Bannenberg, 2008, Seite 81-82).

Da in Deutschland lange Zeit das Korruptionsproblem im öffentlichen Sektor nicht besonders hoch eingestuft und die privatwirtschaftliche Korruption nicht gemessen wurde, war das Thema Korruption in Deutschland kaum öffentlich existent. Erst seit der Enthüllung verschiedener Korruptionsfalle, beispielsweise des Schmiergeldskandals der Firma Siemens, ist Korruption auch in Deutschland ein offen diskutiertes, unternehmerisches Problem welches Lösungsansätze bedarf. Der Wirtschaftskriminalist und Fachmann für Korruption und Wirtschaftskriminalität, Uwe Dolata, beschrieb die momentane Korruptionsproblematik in Deutschland wie folgt: „Mittlerweile ist Korruption in aller Munde und auch in Deutschland bei aktuellen gesellschaftlichen Diskussionen zu einem dominanten Thema geworden. Dass allein in Deutschland der öffentlichen Hand pro Jahr Schäden in Höhe von mehreren Milliarden Euro durch Wirtschaftsstraftaten entstehen, dürfte den wenigsten bekannt sein“ (vgl. Dolata, 2007, S. 3). Frau Dr. Tanja Rabl, Mitarbeiterin der Universität Bayreuth mit dem Schwerpunkt Korruption in der Privatwirtschaft, schrieb im Jahr 2009 zusammenfassend: „ Vorfälle wie bei BMW, Daimler, Opel, VW, Infineon, Siemens, IKEA oder Rewe zeigen, dass Korruption in Deutschland - vor allem auch in der Privatwirtschaft - kein Ausnahmefall mehr ist. Aufgrund der umfangreichen Schäden für Wirtschaft und Gesellschaft haben Praxis und Wissenschaft die Ernsthaftigkeit des Korruptionsproblems mittlerweile erkannt. Eine effektive Prävention und Bekämpfung von Korruption setzt jedoch fundiertes Wissen um den korrupten Akteur voraus.“ (WIK, Band 2, 2009, Seite 24).

In dieser Arbeit sollen die Akteure der Korruption, sowie der Begriff Korruption an sich genauer beschrieben, definiert und rechtlich bewertet werden. Auch sollen die Ursachen von Korruption erläutert und im letzten Teil Lösungsmöglichkeiten für Unternehmen aufgezeigt werden, mit deren Hilfe die Gefahr der Korruption innerhalb des Unternehmens eingeschränkt werden kann.

2. Definition

Der Begriff Korruption stammt aus dem lateinischen Wort „corrumpere“[4] ab und bedeutete im ursprünglichen Sinne bestechen, missbrauchen, verderben oder vernichten.[5] Neben der Assoziierung mit den Begriffen Bestechlichkeit, Käuflichkeit, Verderbtheit und Sittenverfall wird der Begriff häufig auch mit „Bestechung“ verbunden (vgl. Stierle, 2008, Seite 18). Eine korrupte Verhaltensweise beschreibt somit „den Missbrauch einer Machtstellung, etwa in Politik, Verwaltung oder Wirtschaft, um sich oder auch einem Dritten einen materiellen oder auch ideellen Vorteil zu verschaffen. Pointiert kann man auch von einem regelwidrigen Austausch von Vorteilen sprechen “ (vgl. Noltensmeier, 2009, Seite 39).

3. Rechtliche Bewertung

Im deutschen Strafgesetz ist der Begriff „Korruption“ kein juristischer Fachbegriff, denn er kommt im deutschen Strafgesetzbuch nicht explizit vor (vgl. Stierle, 2008, Seite 19). Er ist vielmehr ein Sammelbegriff der Kriminalistik und Kriminologie, unter dem die verschiedenen strafrechtlichen Verhaltensweisen der Korruption zusammengefasst werden (vgl. Noltensmeier, 2009, Seite 38). Im deutschen Strafgesetz wird durch unterschiedliche Paragraphen die Korruption in die Bereiche Straftaten im Amt, Straftaten gegen den Wettbewerb und Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen unterschieden (vgl. § 5 Abs. 1 iVm. § 4 Abs. 3 Nr. 1 KorruptionsbG). Die sogenannten politischen Delikte beziehen sich hierbei auf die Wählerbestechung (§ 108b StGB) und die Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB). Die Amtsdelikte auf die Vorteilsnahme,

Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung und besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 331-335 StGB) (vgl. Stierle, 2008, Seite 19). Diese beiden Deliktsformen schützen „das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterbarkeit, sprich der Unkäuflichkeit, des öffentlichen Dienstes“ (vgl. Noltensmeier, 2009, Seite 40).

Im Bereich des Wettbewerbs, also im Bereich wirtschaftlicher, nicht öffentlicher Unternehmen, werden Korruptionsdelikte in §§ 298, 299, 300 StGB festgelegt (vgl. § 5 Abs. 1 iVm. § 4 Abs. 3 Nr. 1 KorruptionsbG). Demnach sind wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298), Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299), sowie besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 300) verboten und werden mit einer Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe geahndet. Hierbei liegt die Höchstgrenze der Freiheitsstrafe bei Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr bei drei Jahren, in besonders schweren Fällen sowie wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen bei fünf Jahren.

Diese Gesetze dienen „vorrangig dem Schutz der Lauterbarkeit des Wettbewerbs und den Individualinteressen der Mitbewerber sowie nach herrschender Meinung denen des Geschäftsherrn“ (vgl. Noltensmeier, 2009, Seite 40).

Im Jahr 2009 wurde in das deutsche Strafrecht die lange geforderte „Kronzeugenregelung“ aufgenommen. Während in einigen Ländern die Kronzeugenregelung schon lange gesetzlich verankert war und zu großen Erfolgen geführt hat, beispielsweise die Zerschlagung des Terrorismus in Italien (vgl. Heesen, 2003, Seite 52), gab es in Deutschland bis zum 1. September 2009 keine festgelegte Regelung für Kronzeugen. Der Gesetzgeber hat mit § 46 StGB iVm. § 100a II StOP eine „Kronzeugenregelung“ geschaffen, durch die schwere Korruptionsdelikte mithilfe von Strafmilderungen bzw. dem gänzlichen Absehen von Strafe aufgedeckt werden sollen (vgl. Hesse, 2011, Seite 8). Dadurch soll auch die hohe Dunkelziffer an Korruptionsdelikte in der Bundesrepublik gesenkt werden.

4. Folgen von Korruption

„Heutzutage wirkt Korruption für viele Manager nicht negativ; Sie sehen bei Bestechungen keinen Geschädigten. In Wirklichkeit ist Korrpution eines der häufigsten Delikte der Wirtschaftkriminalität “ (vgl. Pozdnyakov, 2009, Seite 21) mit weitreichenden Folgen für die Gesellschaft und Wirtschaft. Der österreichische Ökonom und Korruptionsfachmann, Friedrich Schneider, von der Universität Linz berechnete, dass Korruption die deutsche Wirtschaft im Jahr 2008 rund 295 Milliarden Euro kostete.[6] Andere „Schätzungen gehen davon aus, dass die weltweiten Kosten von Korruption in etwa fünf Prozent des Bruttosozialprodukt der weltweiten Ökonomie betragen “ (vgl. Anita Schneider, 2007, Seite 32). Weitere volkswirtschaftliche Kosten entstehen ebenfalls dadurch, dass sich nicht der beste Anbieter oder Produkt am Markt durchsetzt, sondern das Unternehmen, welches am meisten Bestechungsgelder zahlen konnte.[7] Bereits im Jahr 2002 beschrieb Johann Graf Labsdorff, ein deutscher Volkswirt, dieses volkswirtschaftliche Problem wie folgt: „Projekte, welche hohe Bestechungszahlungen versprechen, werden bevorzugt gegenüber solchen, welche der Öffentlichkeit zu Gute kommen. Es sind nicht mehr die qualifizierten Unternehmer, die einen Auftrag erhalten, und es sind nicht mehr die befähigten Bewerber, die einen Arbeitsplatz erhalten. Stattdessen kommen diejenigen zum Zuge, welche die höchsten Bestechungsgelder bezahlen oder die besten Verbindungen besitzen“ (vgl. Lambsdorff, 2002, Seite 546). Auch der Steuerzahler wird durch Korruption belastet, beispielsweise wenn ein Unternehmen, welches einen Bauauftrag vom Staat aufgrund einer Bestechungsgeldzahlung erhalten hat, dieses Bestechungsgeld vorher in die Auftragskosten einrechnete. Hierbei würde der Staat das gezahlte Bestechungsgeld finanzieren und somit der Steuerzahler unnötig belastet werden.

Neben diesen genannten Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Volkswirtschaft wird aber auch das Unternehmen an sich durch Korruption geschädigt. Die Korruption kann einem Unternehmen zwar ein kurzfristiges Erfolgserlebnis bringen, beispielsweise durch eine Auftragserteilung, allerdings birgt sie auf lange Sicht weitreichende Probleme. So entstehen zum Beispiel durch die Einpreisung von Bestechungsgeldern überhöhte und instabile Preise, sowie möglicherweise durch mindere Qualität verursachte Folgeschäden und höhere Kosten. Diese höheren Kosten verringern die Investitions- und Wachstumsmöglichkeiten des Unternehmens und belastet die öffentlichen Haushalte. Durch die Korruption entzieht sich ein Unternehmen zudem dem Innovationsdruck des Wettbewerbs und verringert damit langfristig seine Wettbewerbsfähigkeit. Des Weiteren führen Geldstrafen, Schadenersatzforderungen, Anwalts- und Gerichtskosten bei einer möglichen Aufdeckung zu weiteren, beträchtlichen Kosten. Nicht zuletzt erleiden alle an korrupten Handlungen Beteiligten bei ihrer Aufdeckung einen beträchtlichen Vertrauensverlust bei den Kunden, Anteilseignern, Investoren, Geschäftspartnern und in der Öffentlichkeit.[8]

5. Akteure und Ursachen von Korruption

Trotz der unter Punkt 4 genannten Folgen für die Gesellschaft, die Volkswirtschaft und das Unternehmen, ist Korruption eine weitverbreitete Wirtschaftsstraftat. Um die Ursachen von Korruption in einem Unternehmen oder im öffentlichen Dienst erklären zu können, muss man die Akteure von korrupten Verhalten kennen, beispielsweise durch das Grundmodel des Prinzipal-Agenten-Klienten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dieses geht davon aus, dass bei jedem wirtschaftlichen Vorgang, also auch bei Korruptionsdelikten, mindestens ein Prinzipal und ein Klient vorhanden ist, meist wird der Prinzipal durch einen Agenten

Der Prinzipal leitet in diesem Modell ein öffentliches oder privates Unternehmen, und beschäftigt Mitarbeiter (Agenten), welchen er für die Verwirklichung seiner Geschäftsziele Aufgaben und Entscheidungs- oder Handlungsmöglichkeiten überträgt. Der Agent schließt also im Auftrag des Prinzipals mit dem Klienten einen Vertrag und erbringt eine gewisse Güter- oder Dienstleistung, der Prinzipal empfängt dafür die entsprechende Gegenleistung

(vgl. Stierle, 2008, Seite 125) (vgl. Grafik). Bis zu diesem Punkt handelt es sich um eine rechtmäßige und unternehmensethisch unbedenkliche Wirtschaftsbeziehung.

Ein korruptes Verhalten wäre es beispielsweise dann, wenn zwischen den Agenten und dem Klienten ein geheim gehaltener, rechtlich unwirksamer Korruptionsvertrag besteht, in dem beide gegen geltendes Recht verstoßen und zwischen ihnen Vorteile ausgetauscht werden. Hierbei agiert der Agent als Vorteilsgeber und der Klient als Vorteilsnehmer. „Es wird davon ausgegangen, dass alle drei Akteure durch diesen korrupten Vorgang profitieren und versuchen, ihren individuellen Nutzen zu maximieren “ (vgl. Stierle, 2008, Seite 125). Eines der Hauptursachen für Korruption ist somit das Streben den individuellen Nutzen zu maximieren. Dies entspricht ebenfalls der unter Punkt 2 beschriebenen Definition, wonach Korruption begangen wird, „um sich oder auch einem Dritten einen materiellen oder auch ideellen Vorteil zu verschaffen “ (vgl. Noltensmeier, 2009, Seite 39).

Diese individuellen Vorteile könnten auf der Seite des Klienten beispielsweise materielle, wie etwa der Abbau von Schulden oder immaterielle, zum Beispiel mögliche Karrierevorteile aufgrund eines erfolgreichen Geschäftsabschlusses sein. Auch eine subjektiv empfundene Unterbezahlung oder ausbleibende Beförderungen könnten organisationsbezogene Motive für eine Korruptionsoffenheit des Klienten sein.

Auf der Seite des Agenten und des Prinzipals könnten die individuellen Vorteile durch eine Korruption ebenfalls materiellem oder immateriellen Ursprungs sein, wobei eine mögliche Gewinnsicherung oder Wettbewerbsvorteile ein materielles Motiv, die Umgehung von behördlichen Auflagen ein immaterielles Motiv wären. Weitere Motive könnten auch die Verbesserung des Informationsstandes oder die Beschleunigung von Verfahren sein. Beim Agenten wäre ein möglicher individueller Vorteil die besseren Aufstiegschancen nach einem erfolgreichen Auftragsabschluss.[9]

Neben den persönlichen Vorteilen können weitere Ursachen auch in der Organisation des Unternehmens liegen, beispielsweise indem dort die Korruption als „Kavaliersdelikt“ gesehen wird oder nicht ausreichend bzw. mangelhaft kontrolliert wird. Das Wegschauen bei einem Korruptionsverdacht oder die Missachtung des Vier-Augen-Prinzips könnten die Korruptionsoffenheit in einem Unternehmen ebenfalls erhöhen.

[...]


[1] Vgl. http://www.sid-bonn.de/documents/Budgethilfe_Spitzer.pdf

[2] Vgl. http://www.transparency.de/Tabellarisches-Ranking.1745.0.html

[3] Vgl. http://www.transparency.de/Haeufig-gestellte-Fragen-und-A.1747.0.html

[4] Vgl. http://www.duden.de/rechtschreibung/Korruption

[5] Vgl. http://albertmartin.de/latein/?q=corrumpere&con=0

[6] Vgl. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftswissen/wirtschaftsforscher-korruption-ist-wie-

morphium-1536792.html

[7] Vgl. Fußnote 8

[8] Vgl. http://www.transparency.de/Schaeden-durch-Korruption.1186.0.html

[9] Vgl. http://www.sachsen-anhalt.de/index.phpPicb29830

Fin de l'extrait de 23 pages

Résumé des informations

Titre
Korruption: Definition, Ursache und Lösungsmöglichkeiten
Université
University of Applied Sciences Offenburg
Note
2,0
Auteur
Année
2011
Pages
23
N° de catalogue
V206251
ISBN (ebook)
9783656332558
ISBN (Livre)
9783656332763
Taille d'un fichier
716 KB
Langue
allemand
Mots clés
Unternehmensethik, Korruption
Citation du texte
B.A. Manuel Sedlak (Auteur), 2011, Korruption: Definition, Ursache und Lösungsmöglichkeiten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206251

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