Die Wertrelevanz von Jahresabschlussinformationen zu Finanzinstrumenten: Wie relevant ist die Fair-Value-Bewertung?


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2012

30 Pages, Note: 1,0


Extrait


I Inhaltsverzeichnis

II Abkürzungsverzeichnis

III Abbildungsverzeichnis

IV Anhangverzeichnis

1 Einleitung

2 Konzeptionelle Grundlagen der Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS
2.1 Grundsätze der Fair-Value-Rechnungslegung
2.2 Bewertung von Finanzinstrumenten

3 Wertrelevanz von Finanzinstrumenten
3.1 Konzept der Wertrelevanz
3.2 Ergebnisse ausgewählter Wertrelevanz-Studien
3.2.1 Fair Values vs. Anschaffungskosten
3.2.2 Anhangangaben (Disclosure vs. Recognition)
3.2.3 Fair-Value-Hierarchien
3.2.4 Anhangangaben von Derivaten

4 Thesenförmige Zusammenfassung

V Literaturverzeichnis

VI Anhang

II Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

III Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Folgebewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 39

IV Anhangverzeichnis

Anhang 1: Hierarchie-Level der Fair-Value-Bewertung

Anhang 2: Grundstruktur von Forderungsverbriefungen

Anhang 3: Entscheidungsbaum zur Ausbuchung von Finanzinstrumenten

1 Einleitung

Die vorliegende Arbeit widmet sich der Fragestellung, wie wertrelevant die Jahresabschlussinformationen zu Finanz- instrumenten sind, d.h. inwieweit die Werte der Rech- nungslegung den Börsenwert (Marktwert des Eigenkapitals) erklären können. Besonders in Bezug auf die Bewertung von Finanzinstrumenten spielt die Fair-Value-Bewertung eine wichtige Rolle. Gerade an aktiven Märkten gehandelte Fi- nanzinstrumente unterliegen Wertschwankungen, die bei ei- ner Fair-Value-Bewertung sofort ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) berücksichtigt werden. Diese prozyklische Wirkung war insbesondere während der Finanzkrise zu beobachten. Bei nicht beobachtbaren Märk- ten werden Fair Values anhand von vergleichbaren Vermö- genswerten oder Bewertungsmodellen geschätzt. Diese Ar- beit versucht zu klären, wie entscheidungsnützlich die Fair Values von Finanzinstrumenten für Investoren sind.

Hierfür werden in einem ersten Teil die konzeptionellen Grundlagen und Begriffsdefinitionen zur Einordnung des Themas zu gegeben. Zunächst erfolgt ein Überblick über die Bewertung von Finanzinstrumenten. Bevor einzelne Stu- dien zu Wertrelevanz-Untersuchungen von Finanzinstrumen- ten vorgestellt werden, ist es wichtig, das wissenschaft- liche Konzept der Wertrelevanz-Forschung kurz zu erläu- tern. Die Ergebnisse ausgewählter Studien werden an- schließend anhand verschiedener Kriterien dargestellt: Zunächst ist die Frage zu klären, wie wertrelevant Fair Values im Vergleich zu historischen Anschaffungskosten sind. Desweiteren ist zu untersuchen, ob es einen Unter- schied hinsichtlich der Wertrelevanz zwischen Bilanzan- satz und Anhangangabe sowie zwischen den einzelnen Fair- Value-Leveln gibt. Abschließend werden die Anhangangaben von derivativen Finanzinstrumenten betrachtet.

2 Konzeptionelle Grundlagen der Bewertung von Fi- nanzinstrumenten nach IFRS

2.1 Grundsätze der Fair-Value-Rechnungslegung

Um zunächst einen Überblick über die Grundsätze der IFRS- Rechnungslegung zu geben, ist festzuhalten, dass Rech- nungslegung den primären Zweck erfüllt, die Informations- asymmetrien zwischen den Investoren, d.h. Eigenkapitalge- bern und dem Management eines Unternehmens zu reduzie- ren.1 Hierzu kommt der Rechnungslegung eine Informations- funktion zu.2 Im IASB-Framework ist in diesem Zusammen- hang die Rede von „Decision-usefulness“, d.h. die Ent- scheidungsnützlichkeit für potentielle Investoren um wirtschaftliche Entscheidungen treffen zu können.3 Rechnungslegungsinformationen sind entscheidungsnützlich, wenn sie relevant sind und ein den tatsächlichen Verhält- nissen entsprechendes Bild widerspiegeln.4 Die „Steward- ship-Funktion“ (sog. Rechenschaftsfunktion) ist dem IASB zufolge implizit in der Entscheidungsnützlichkeit inbe- griffen.5 In einem Common-Law-System, wie z.B. den USA, kann der Kapitalmarkt als zentraler Einflussfaktor für die Ausgestaltung des Rechnungslegungssystems angesehen werden. Für Investoren sind gegenwarts- bzw. zukunftsori- entierte Bewertungen, d.h. zum beizulegenden Zeitwert, von größerem Interesse als historische oder fortgeführte Anschaffungskosten. Die Relevanz von Jahresabschlussin- formationen ist ein fundamentales Qualitätskriterium im IASB-Framework.6 Die Bewertung von Finanzinstrumenten ist ein komplexes und seit der Finanzkrise auch ein äußerst umstrittenes Thema.7 In einigen wissenschaftlichen Auf- sätzen ist die Rede von der Fair-Value-Bilanzierung als „Brandbeschleuniger“, der während der Krise für eine starke Volatilität der Finanzmärkte gesorgt habe.8 Jedoch gibt es auch gegenteilige Meinungen.9 Um diese Aussagen einordnen und beurteilen zu können, ist es notwendig grundsätzliche Begriffe und Bewertungsregelungen von Finanzinstrumenten zu erläutern.

2.2 Bewertung von Finanzinstrumenten

Zur Regelung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS gibt es vier relevante Standards: Mit Ansatz und Bewertung befasst sich IAS 39, der 2008 vor dem Hintergrund der Finanzkrise grundlegend überarbeitet wurde10. Während IAS 32 die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital regelt, behandelt IFRS 7 den Ausweis. Derzeit noch in der Entwicklungsphase befindet sich IFRS 9.11

Nach IAS 32 ist ein Finanzinstrument „ ein Vertrag, der bei einer Vertragspartei einen finanziellen Verm ö genswert und bei der anderen eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument entstehen lässt “.12 Als finan- zielle Vermögenswerte werden u.a. flüssige Mittel, Eigen- kapitaltitel anderer Unternehmen, sowie ein vertragliches Recht auf Erhalt von flüssigen Mitteln oder Eigenkapital eines anderen Unternehmens bezeichnet, genauso wie das Recht, finanzielle Vermögenswerte zu vorteilhaften Kondi- tionen zu tauschen.13 Außerdem kann ein finanzieller Ver- mögenswert ein Vertrag sein, der in eigenen Eigenkapital- instrumenten des Unternehmens beglichen wird und entweder ein nicht derivatives oder ein derivatives Finanzinstru- ment ist.14 Dementsprechend ist unter einer finanziellen Verbindlichkeit eine vertragliche Verpflichtung zu ver- stehen, der zufolge flüssige Mittel oder finanzielle Ver- mögenswerte an ein anderes Unternehmen abzugeben sind, oder zu potentiell nachteiligen Bedingungen ausgetauscht werden, bzw. in den eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens erfüllt werden, wobei es sich entweder um ein nicht derivatives oder ein derivatives Finanzinstru- ment handeln kann.15 Aufgrund der Differenzierung von Fremd- und Eigenkapital sind finanzielle Verbindlichkei- ten und Eigenkapitalinstrumente abzugrenzen. Ein Eigenka- pitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualan- spruch am Reinvermögen begründet, wie z.B. Stammaktien.16 Entscheidend ist, ob am Bilanzstichtag eine vertragliche oder gesetzliche Auszahlungsverpflichtung vorliegt.17 De- rivate sind abhängig von der Wertveränderung eines Basis- objekts, z.B. eines Zinssatzes oder Währungskurses.18

Die Grundregel für den Erstansatz von Finanzinstrumenten ist nach IAS 39/IFRS 9 die Bewertung zum Fair Value.19 Dieser ist der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, unabhängigen und vertragswilligen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht werden könnte.20 Wesentlich für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist, ob ein aktiver Markt21 vorliegt. Ist dies der Fall, entspricht der Fair Value den aktuellen oder letzten verfügbaren Preisen des aktiven Marktes (mark-to-market accoun- ting).22 Liegt hingegen kein aktiver Markt (mark-to-model accounting) vor, werden zunächst Vergleichspreise oder Bewertungsverfahren23 herangezogen.24 Ist der Fair Value nicht verlässlich zu ermitteln, erfolgt die Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten.25 Der Erstansatz er- folgt gem. IAS 39.44 zum Fair Value, wenn ein Unternehmen Partei eines Vertrags wird, der zu einem Finanzinstrument führt.26 Für jede Kategorie ist festzulegen, ob der An- satz zum Handels- oder zum Erfüllungstag erfolgt.27

Für die Folgebewertung ist es notwendig, die Klassifika- tion von Finanzinstrumenten zu erläutern. IAS 39 und IFRS 9 folgen dem „mixed-model-approach“28, d.h. beide Standards verfolgen verschiedene Konzepte, jedoch ist deren Klassifizierung zu unterscheiden. IAS 39 differenziert vier Kategorien von Finanzinstrumente:29

Ausleihungen und Forderungen

Bis zur Endfälligkeit gehaltene Vermögenswerte

Finanzinstrumente, die GuV-wirksam zum Fair Value folgebewertet werden Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Desweiteren gibt es die finanziellen Verbindlichkeiten, die keiner der o.g. Kategorien zuzuordnen sind, sofern sie nicht zum Handelsbestand gehören oder freiwillig zum Fair Value bewertet werden.30 Sowohl die Finanzinstrumen- te des Handelsbestands, als auch freiwillig zum Fair Va- lue bilanzierte Vermögenswerte (Fair-Value-Option)31, so- wie zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente sind mit dem beizulegenden Zeitwert folgezubewerten.32 Bei einer GuV-wirksamen Bewertung spiegeln sich die Wertschwankun- gen sofort über Erträge bzw. Aufwendungen in dem Ergebnis wider.33 Bei der GuV-neutralen Bewertung erfolgt die Ver- buchung über das sonstige Ergebnis, wodurch positive oder negative Eigenkapitalpositionen entstehen, die erst bei Verlassen der Bilanz GuV-wirksam verbucht werden (sog. „Recycling“).34 Die folgende Abbildung stellt die wesent- lichen Bewertungsvorschriften nach IAS 39 dar:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Folgebewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 39

Die Klassifikation nach IFRS 9 vereinfacht die Kategori- sierung: Finanzinstrumente werden danach kategorisiert, ob sie zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum bei- zulegenden Zeitwert bilanziert werden.35 Während bestimmte Bedingungen vorliegen müssen, um der ersten Kategorie anzugehören, findet in allen anderen Fällen die Bewertung zum Fair Value Anwendung, welche i.d.R. GuV-wirksam und nur in Ausnahmefällen GuV-neutral ist.36 Auch nach IFRS 9 gibt es eine Fair-Value-Option. Neben der Folgebewertung ist für alle Finanzinstrumente, die GuV-neutral zum Fair Value bewertet werden, ein Werthaltigkeitstest zum Bilanzstichtag durchzuführen.37

Bezüglich der Ausbuchung von Finanzinstrumente nach IAS 39 gilt der „Risk and Reward Approach“, wonach ent- scheidend ist, ob das Unternehmen wesentliche Chancen und Risiken behält oder überträgt.38 Trifft beides nicht zu, so besteht ein „Continuing Involvement“ und es erfolgt ein sog. „Control-Test“. Hinsichtlich der Ausbuchung von Finanzinstrumenten kommt den ABS-Transaktionen39, d.h. den Forderungsverbriefungen, eine besondere Bedeutung zu. Der „Control-Test“ stellt für die verbrieften forderungen fest, ob die Verfügungsmacht beim Originator oder beim Special Purpose Vehicle (SPV) liegt.40 Im Zusammenhang mit der Finanzkrise wird die Verbriefung der Immobilien- kreditforderungen aufgrund der Intransparenz mit als ein Auslöser betrachtet, da die verbrieften Forderungen in den Bilanzen der Unternehmen nicht mehr ersichtlich waren und die SPVs nicht konsolidiert werden mussten.41

[...]


1 Vgl. Torabian (2010), S. 39ff.

2 Vgl. Bieg et al. (2009), S. 10.

3 Vgl. Kuhn (2007), S. 30ff.

4 Vgl. PwC (2008), S. 131. Anders als in der HGB-Rechnungslegung haben Jahresabschlussinformationen nach IFRS keine Ausschüttungsbemessungsfunktion für Dividenden- oder Steuerzahlungen.

5 Vgl. IAS 1.7 (IASB (2010)), Pellens et al. (2011), S. 121 u. Kuhn (2007), S. 31.

6 Vgl. Kampmann (2011), S. 63f.

7 Vgl. Pfaff/Kukule (2006), S. 542.

8 Vgl. z.B. Bieg et al. (2008), S. 2551.

9 Vgl. z.B. Wagenhofer (2008), S. 186ff.

10 Vgl. Pellens et al. (2011), S. 554.

11 Vgl. hierzu ausführlich Kholmy (2011), S. 79ff. u. Märkl/Schaber (2010), S. 65ff.

12 Vgl. IAS 32.11 (IASB (2010)), auch Kuhn (2007), S. 97ff.

13 Vgl. IAS 32.11 (IASB (2010)), Schmidt et al. (2007), S. 5., Pellens (2011), S. 556.

14 Vgl. Kuhn (2007), S. 99.

15 Vgl. Schmidt et al. (2007), S. 5.

16 Vgl. IAS 32.11 (IASB (2010)), ausführlich Deloitte (2008), S. 100f.

17 Vgl. IAS 32.16 (IASB (2010)); Diese Regelungen kann dazu führen, dass dt. Personengesellschaften u.U. kein Eigenkapital ausweisen können, da die Gesellschafter theoretisch jederzeit die Gesellschaft kündigen könnten. (vgl. hierzu Schmidt et al. (2007), S. 166ff.).

18 Vgl. Pellens et al. (2011), S. 557, IAS 39.9.

19 Vgl. IAS 39.43, IFRS 9.5.1.1 (IASB (2010)).

20 Vgl. Schmidt et al. (2007), S. 21.

21 Von einem aktiven Markt ist die Rede, wenn Preise regelmäßig ermittelt werden, z.B. an einer Börse oder von einem Händler.

22 Vgl. IAS 39.AG71/IFRS 9.B5.4.1ff. (IASB (2010)); zum Mark-to- Market Accounting u. Schwierigkeiten bei der FV-Bewertung: King (2010), S. 7ff.

23 wie z.B. das Discounted-Cashflow-Verfahren o. Optionspreismodelle.

24 Vgl. Pellens et al. (2011), S. 561f. Anhang 1: FV-Hierarchie.

25 Vgl. Schmidt et al. (2007), S. 2f.

26 Vgl. IAS 39.14 bzw. IFRS 9.3.1.1 (IASB (2010)).

27 Vgl. IAS 39.AG53, IFRS 9.B3.1.3. (IASB (2010)).

28 Vgl. hierzu ausführlich Fiechter (2009), S. 14ff.

29 Vgl. IAS 39.9 (IASB (2010)), Yat Chui Chan (2010), S. 259.

30 Vgl. Pellens et al. (2011), S. 564.

31 Vgl. zur FV-Option detailliert Fiechter (2009), S. 29ff.

32 Vgl. Pellens et al. (2011), S. 565.

33 Vgl. Schmidt et al. (2007), S. 25.

34 Vgl. Pellens et al. (2011), S. 564.

35 Vgl. IFRS 9, Pellens et al. (2011), S. 576f.

36 Vgl. Pellens et al. (2011), S. 576.

37 Vgl. IAS 39.64 u. IAS 39.59 (IASB (2010)) für Beispiele, die eine Wertminderung begründen können.

38 Vgl. Bieg (2010), S. 615f., IAS 39.20/IFRS 9.3.2.6 (IASB (2010)), auch bei geteilten Chancen u. Risiken.

39 Asset-Backed-Securities (ABS) sind finanzielle Vermögenswerte, die Zahlungsansprüche gegen eine Zweckgesellschaft (SPV) begründen. Das SPV wurde nur zur Abwicklung der ABS-Transaktion gegründet; vgl. An- hang 2 u. Bühler/Schlingloff (2001), S. 107ff., Feld (2007),S. 11ff.

40 Vgl. hierzu ausführlich Bühler/Schlingloff (2011), S. 118ff.

41 SPVs mussten bis dato nicht konsolidiert werden. Mit dem Ziel von mehr Transparenz u. einer verbesserten Risikodarstellung von ABS- Transaktionen wurden Ausbuchungsregelungen u. Konsolidierungsvor- schriften für SPVs mit dem ED/Derecognition u. dem ED 10 geändert. Vgl. Berger/Kaczmarska (2009) u. Hellwig (2008), S. 10ff.

Fin de l'extrait de 30 pages

Résumé des informations

Titre
Die Wertrelevanz von Jahresabschlussinformationen zu Finanzinstrumenten: Wie relevant ist die Fair-Value-Bewertung?
Université
Justus-Liebig-University Giessen  (Professur für Internationales Management, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung)
Cours
Seminar „Fair-Value-Bilanzierung und Finanzkrise“
Note
1,0
Auteur
Année
2012
Pages
30
N° de catalogue
V206397
ISBN (ebook)
9783656335382
ISBN (Livre)
9783656336709
Taille d'un fichier
953 KB
Langue
allemand
Mots clés
wertrelevanz, jahresabschlussinformationen, finanzinstrumenten, fair-value-bewertung
Citation du texte
Annika Theis (Auteur), 2012, Die Wertrelevanz von Jahresabschlussinformationen zu Finanzinstrumenten: Wie relevant ist die Fair-Value-Bewertung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206397

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Die Wertrelevanz von Jahresabschlussinformationen zu Finanzinstrumenten: Wie relevant ist die Fair-Value-Bewertung?



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur