Die Arbeitnehmerfreizügigkeit des §45 AEUV ist ein in der Öffentlichkeit viel diskutiertes Thema, vor allem in Verbindung mit der Osterweiterung der EU. Daraus resultierten unter anderem die Zugangsbeschränkungen dieser Freizügigkeit in einem „2+3+2“- Stufen Modell. Einerseits sagen etwa Eichendorfer und Abig, dass „diese Regelung zum Schutz der von hoher Arbeitslosigkeit heimgesuchten bisherigen Mitgliedsstaaten, namentlich der Arbeitsmärkte der an die beigetretenen Staaten angrenzenden Staaten erging. […] Die Zugangsbeschränkung dient also auch der Erhaltung eines auf den Arbeitsmärkten der bisherigen Mitgliedsstaaten ausgehandelten Lohnniveaus, das durch Abhaltung von in ihren Heimatstaaten niedriger entlohnten Arbeitnehmern vor der Auszehrung bewahrt werden soll.“ Andererseits sind Heinen und Pegels der Meinung, dass „je später die Arbeitskräftemobilität zugelassen wird, desto weniger sind die für die Bewältigung der demografischen Probleme und des Fachkräftemangels in Deutschland dringend benötigten Arbeitnehmer verfügbar.“ Das verdeutlicht, wie weit die Standpunkte zur Freizügigkeit und der Osterweiterung auseinander liegen können. Gleichzeitig werfen diese zwei Zitate die Frage auf, welche Wirkungen die Zugangsbeschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit tatsächlich auf Deutschland haben.
Im ersten Teil der Arbeit soll ein rechtlicher Überblick zum §45 AEUV und der Arbeitnehmerfreizügigkeit geschaffen werden. Im Besonderen für Personen ohne rechtliche Vorkenntnisse. In diesem Zusammenhang sollen grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen der Freizügigkeit zum Einstieg geklärt werden. Wer ist Anspruchsberechtigt, welche Aufenthaltsbestimmungen und Beschränkungen gibt es? Im zweiten Teil soll es um die Zugangsbeschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und das „2+3+2“- Modell gehen. Aber auch um die Befürchtungen und die damit im Zusammenhang stehenden Gründe zu der Verlängerung der Beschränkungen sollen mit Hilfe einer beispielhaften Stellungnahme des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aufgezeigt werden. Diesem stehen im Großen und Ganzen der Beitrag von Heinen und Pegels sowie ein Bericht der Europäischen Kommission entgegen, was die Zahlen von Schätzungen, Befragungen und der Agentur für Arbeit unterstützen könnten. Im Fazit soll ein Resümee zur Thematik gezogenen und die oben genannte Frage zu beantworten versucht werden.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Freizügigkeit der Arbeitnehmer gemäß § 45 AEUV
1.1 Für wen ist die Freizügigkeit wirksam? - Unionsbürger
1.2 Arbeitnehmer
2 Das Recht auf Aufenthalt und Verbleib
2.1 Bei Berufstätigkeit des Unionsbürgers
2.2 Wenn der Unionsbürger auf Stellensuche oder arbeitslos ist
2.3 Wenn der Unionsbürger in das Rentenalter eintritt
3 Familienangehörige
3.1 Begünstigte Angehörige
3.2 Rechte der Angehörigen
3.2.1 Aufenthalt
3.2.2 Beschäftigung und Ausbildung
4 Beschränkungen des §45 AEUV
5 Die Zugangsbeschränkung der Freizügigkeit
5.1 Die Übergangsregelungen- Das „2-3-2“ - Modell
5.2 Befürchtungen Deutschlands und Gründe der Verlängerung der Zugangsbeschränkungen
5.3 Bericht Europäische Kommission 2008 u. a. Studien
5.4 Die Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Deutschland
5.4.1 Schätzungen
5.4.2 Die Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit seit Mai 2011
Fazit
Literaturverzeichnis
- Quote paper
- Lydia Respondeck (Author), 2012, Arbeitnehmerfreizügigkeit §45 AEUV und Osterweiterung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206431
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