Vorliegende Arbeit liefert einen Abriss über den Gegenstand "Versicherungen im Reiseverkehr". Sie widmet sich hierbei folgenden thematische Bereichen: Die Reisekrankenversicherung, Der Selbstbehalt für ambulante und stationäre Heilbehandlungen im Ausland, Gültigkeitsbereich der Reise-Krankenversicherung, Komponente des Alters der zu versichernden Person, Die Reisegepäckversicherung, Versicherungsgültigkeit bei Reisegepäck im abgestellten Pkw, Erstattungswert für abhanden gekommene Sachen der Gepäckversicherung, Die Reiseunfallversicherung, Gültigkeitsbereich der Reiseunfallversicherung, Die Reiserücktrittsversicherung, Selbstbehalt, Auslösung des Versicherungsfalls, Der Verwandtschaftsgrad ,Lebenspartner′ sowie Nachweispflicht bei Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung.
Inhaltsverzeichnis
1. Die Reisekrankenversicherung
1.1 Der Selbstbehalt für ambulante und stationäre Heilbehandlungen im Ausland
1.2 Gültigkeitsbereich der Reise-Krankenversicherung
1.3 Komponente des Alters der zu versichernden Person
2. Die Reisegepäckversicherung
2.1 Versicherungsgültigkeit bei Reisegepäck im abgestellten Pkw
2.2 Erstattungswert für abhanden gekommene Sachen der Gepäckversicherung
3. Die Reiseunfallversicherung
3.1 Gültigkeitsbereich der Reiseunfallversicherung
4. Die Reiserücktrittsversicherung
4.1 Selbstbehalt
4.2 Auslösung des Versicherungsfalls
4.2.1 Der Verwandtschaftsgrad ‚Lebenspartner’
4.3 Nachweispflicht bei Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung
Zielsetzung und Themenbereiche
Die vorliegende Arbeit dient als ergänzende Ausarbeitung zur Allgemeinen Tourismuslehre und beleuchtet zentrale Aspekte von Reiseversicherungen. Das Ziel ist es, die Funktionsweisen, Einschränkungen und versicherungsrechtlichen Bedingungen verschiedener Versicherungsarten im touristischen Kontext zu analysieren.
- Leistungsumfang und Selbstbehalt bei Reisekrankenversicherungen.
- Versicherungsschutz und Gültigkeitsbedingungen bei Reisegepäck im Pkw.
- Regelungen und Ausschlüsse bei der Reiseunfallversicherung.
- Versicherungsrechtliche Definitionen und Nachweispflichten bei der Reiserücktrittsversicherung.
Auszug aus dem Buch
1.2 Der Selbstbehalt für ambulante und stationäre Heilbehandlungen im Ausland
Der Selbstbehalt wird überwiegend durch einen feststehenden Betrag in DM meist je Versicherungsfall bestimmt, unabhängig vom Reisepreis oder Höhe zum Tragen kommender Erstattungskosten.
[Die einzige Reise-Versicherungsart, bei der der Reisepreis eine Rolle spielt, und wo der Selbstbehalt in Relation zu diesem steht, ist die RRV, wobei dieser die Höhe der Prämie in einem Relationsverhältnis bestimmt. Der Selbstbehalt beträgt hier am Beispiel der Europäischen Versicherung generell 50,- DM je Person/Mietobjekt; bei Krankheit 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 50,- DM je Person/Mietobjekt.]
Die gesetzlichen Krankenkassen, die nicht mehr verpflichtet sind, alle im Ausland entstehenden Kosten für Behandlungen zu übernehmen, kommen bei Fernreisen für generell gar keine Kosten auf (Rettungsflüge sind von vornherein ausgeschlossen); grundsätzlich zu beachten ist die Existenz oder Nichtexistenz eines Sozialversicherungsabkommens mit dem Staat des Reiseziels, welches über die Anerkennung von Auslandskrankenscheinen entscheidet.
Die Übernahme von Kosten steht also im Ganzen in Frage; von einem festgelegten Selbstbehalt kann aufgrund der maximalen Übernahme von im Einzelfall zu betrachtenden und klärenden Teilbeträge nicht gesprochen werden.
Bei der Reise-Krankenversicherung besteht eine ihrer Leistungen im Ersatz der Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen im Ausland (weltweit) wegen akut eintretender Krankheit oder Unfallfolgen; der Selbstbehalt liegt hier allerdings bei 100;- DM je Versicherungsfall.
[bis maximal 90 Tage, ausgeschlossen Heilbehandlungen als Grund für den Reiseantritt/generell notwendige unverzichtbare, bei Reiseantritt bekannte Heilbehandlungen/Zahnbehandlungen (außer schmerzstillende akute Maßnahmen/Provisorien)/Anschaffung, Reparatur von Hilfsmitteln, Prothesen]
Zusammenfassung der Kapitel
1. Die Reisekrankenversicherung: Dieses Kapitel erläutert die Kostenübernahme bei medizinischen Behandlungen im Ausland sowie die Bedeutung von Selbstbehalten und altersbedingten Prämienanpassungen.
2. Die Reisegepäckversicherung: Hier wird der Versicherungsschutz bei Diebstahl aus dem Pkw sowie die Berechnung des Erstattungswertes basierend auf dem Zeitwert detailliert dargestellt.
3. Die Reiseunfallversicherung: Das Kapitel definiert den räumlichen und zeitlichen Gültigkeitsbereich des Unfallschutzes während einer Reise unter Berücksichtigung spezifischer Ausschlusskriterien.
4. Die Reiserücktrittsversicherung: Diese Sektion behandelt die Bedingungen für den Versicherungsfall, die Definition von Angehörigen inklusive des Lebenspartners sowie die notwendige Nachweispflicht bei Schadenseintritt.
Schlüsselwörter
Reiseversicherung, Reisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiseunfallversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Selbstbehalt, Versicherungsfall, Schadensersatz, Zeitwert, Angehörige, Versicherungsschutz, Sozialversicherungsabkommen, Krankheitskosten, Stornokosten, Reiseverkehr.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet eine Übersicht über verschiedene Versicherungsmodelle im Tourismusbereich und beleuchtet deren praktische Anwendung und rechtliche Rahmenbedingungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Kranken-, Gepäck-, Unfall- und Rücktrittsversicherung im Reisekontext.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Erläuterung der Konditionen und spezifischen Klauseln, die für Reisende bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen relevant sind.
Welche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine deskriptive Darstellung versicherungstechnischer Bedingungen, gestützt auf Informationsmaterial von Reiseversicherungsanbietern.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die vier genannten Versicherungsarten und analysiert dort jeweils Gültigkeitsbereiche, Selbstbehalte und Definitionen von Versicherungsfällen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Reiseversicherung, Selbstbehalt, Versicherungsfall, Zeitwert, Reiserücktritt und Versicherungsschutz sind die prägenden Begriffe.
Wie ist der Versicherungsschutz bei Diebstahl aus dem Auto geregelt?
Die Versicherung greift nur unter spezifischen zeitlichen Voraussetzungen (Abstellzeit zwischen 06:00 und 20:00 Uhr) und bei kurzen Fahrtunterbrechungen bis zu maximal zwei Stunden.
Kann ein Lebenspartner den Versicherungsfall bei einer Reiserücktrittsversicherung auslösen?
Ja, der Lebenspartner wird unter die Definition „Personen aus dem unmittelbaren Lebensumfeld“ gefasst und kann somit einen versicherten Rücktrittsgrund darstellen.
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- Saskia Katharina Krost (Author), 2001, Kurze Beleuchtung der Versicherungen im Reiseverkehr bei Auswahl einiger Aspekte als Ergänzung zur Allgemeinen Tourismuslehre, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2067