Innere Sicherheit im Kontext moderner Kommunikationsmedien

Die persönliche Freiheit und staatliches Handeln


Dossier / Travail, 2012

26 Pages


Extrait


Gliederung

1 Einleitung

2 Begriffsdefinitionen
2.1 Sicherheit
2.2 Freiheit
2.3 Moderne Kommunikationsmedien

3 Macht des Staats und Sicherheit als seineAufgabe

4 Eingriffe in die persönliche Freiheit
4.1 Die Vorratsdatenspeicherung
4.2 Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der Staatstrojaner

5 Einschätzung und Wirksamkeit der staatlichen Eingriffe

6 Weitere Rechtsbezüge

7 Fazit

8 Bibliografie

1 Einleitung

Mit dem Handy telefonieren, Emails schreiben, schnell den Kontostand online checken, den Flug im Web buchen, eine Adresse googlen, im Supermarkt mal eben den Preis des Produkts bei einem anderen Anbieter vergleichen - wir nutzen tagtäglich mehrmals und in vielfältiger Variation die modernen Kommunikationsmedien unserer Zeit.

Die Kommunikationstechnik hat in den letzen einhundert Jahren einen immensen Sprung vollzogen und entwickelt sich mit exponentieller Geschwindigkeit voran. Waren vor zwanzig Jahren mobile Telefonanschlüsse noch rar bis exotisch, so ist es heute eigentlich selbst- verständlich, Handynummern als grundlegende Kommunikationsadressen zu tauschen. Es ist nicht zwingend wichtig, die genaue Adresse eines Kontakts zu besitzen, im Zweifelsfall ist die Person über das Handy viel eher zu erreichen. Ähnlich verhält es sich mit den Kontakt- möglichkeiten, die durch das Internet vorangetrieben wurden und immer noch werden: Kom- muniziert wird zu einem Großteil per Email, über soziale Netzwerke wie Facebook oder mit- tels Internettelefonie (VoIP)1 z.B. via Skype. Natürlich darf man hierbei die klassischen Me- dien zur Kommunikation wie den Brief und das Festnetztelefon nicht vergessen.

Bei allen diesen Vorgängen hinterlässt der Nutzer oder die Nutzerin Spuren, die man (am e- hesten) mit Fußabdrücken vergleichen kann. Einige von diesen sind für bestimmte Institutio- nen (z.B. die Telekommunikationsanbieter) wichtig und werden zu Abrechnungszwecken ge- nutzt. Mittlerweile werden einige Leistungen auch fast ausschließlich über das Internet getä- tigt. So ist die Onlineabwicklung u.a. für Bankgeschäfte, Festnetztelefon-, Handy- und Inter- netverträge sowie für diverse andere Verträge (z.B. KFZ-Versicherung) fast schon obligato- risch. Zudem werden diese online abgeschlossene und online geführten Geschäfte in sehr vie- len Fällen zu günstigeren Konditionen angeboten, als in ihrer klassischen Form z.B. über ei- nen Versicherungsvertreter.

Auch der Privatcomputer ist ein wichtiger Teil des heutigen gesellschaftlichen Lebens, wird er doch nicht ausschließlich als Zugang zu Internet genutzt, sondern stellt quasi eine virtuelle Auslagerung des eigenen Lebens - ja fast ein zweites Gehirn der jeweiligen Person - dar. Hier werden eine Vielzahl personenbezogener Daten auf der Festplatte des Computers gespeichert, beispielsweise in Form von Textdokumenten, Emails und Fotos.

Da in vielen Bereichen des heutigen Lebens moderne Kommunikationsmittel eingesetzt wer- den, ist es unweigerlich so, dass man mit ihnen in Kontakt kommt - und in irgendeiner Art und Weise die eigenen Spuren hinterlässt.

Auch der Staat ist von dieser neuen, veränderten Lage und den gewandelten Bedingungen be- troffen. So will er seine Aufgaben - zu denen u.a. die Herstellung Innerer Sicherheit zählt - erfüllen und muss seine Arbeitsweisen abändern und anpassen, um diesem Auftrag gerecht zu werden. Im Hinblick auf moderne Kommunikationsmedien wurden in den letzten Monaten und Jahren diverse neue Wege beschritten. Zu nennen sind hier beispielsweise Gesetze und Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung, zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung sowie die zur Funkzellenüberwachung bzw. Funkzellenauswertung. Aktuell stellen die modernen Kommunikationsmedien einen neuen Raum dar, für den noch keine umfassenden Regelungen und Erfahrungen existieren.

Die Frage zur Vereinbarkeit und Balance von Freiheit einerseits und Sicherheit andererseits in ihrem Spannungsfeld ist nicht neu. Man kann sie sogar als „klassische Frage“ betrachten, da seit der Gründung von Staaten „[…] das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit immer wieder neu bestimmt werden muss, da sich das Gefahrenpotenzial infolge technischer und sozialer Veränderungen stetig verändert“2. Zentral gestaltet sich hier immer wieder die Definition der Staatsaufgaben und der staatlichen Handlungsspielräume. Demzufolge ist es unter den neuen Aspekten und Entwicklungen im Bereich der modernen Kommunikationsmedien wichtig, dass jenes Verhältnis in diesem brisanten Bereich reguliert und ausbalanciert wird. Es gilt also, diese „klassische Frage“ wieder aufzugreifen.

Der Staat verletzt die Freiheit für die Schaffung innerer Sicherheit im Bereich der modernen Kommunikationsmittel in starkem Maße; der dabei erzielte Gewinn an innerer Sicherheit steht zu den verwendeten Mitteln in keinem Verhältnis.

Diese Problematik soll in der folgenden Arbeit beleuchtet und analysiert werden. Hierzu sol- len zunächst die zentralen Begriffe „Sicherheit“, „Freiheit“ sowie „moderne Kommunikati- onsmedien“ definiert werden. Es schließt sich eine Betrachtung von Macht und Aufgaben des Staats an. Hiernach werden aktuelle Formen des Eingriffs in die persönliche Freiheit themati- siert. Dazu sollen exemplarisch die Vorratsdatenspeicherung sowie die Quellen-Telekommu- nikationsüberwachung (umgangssprachlich oft auch als „Staatstrojaner“ bezeichnet) betrachtet werden. Anschließend ist die Wirksamkeit dieser Staatseingriffe zu hinterfragen. Hiernach sollen einige weitere Rechtsbezüge in den Fokus gerückt werden, die die persönliche Freiheit betreffen. Den Abschluss bildet ein Fazit.

2 Begriffsdefinitionen

Hier gilt es nun die zentralen Begriffe „Sicherheit“, „Freiheit“ sowie „moderne Kommunika- tionsmedien“ zu definieren und ihre inhaltliche Bedeutung innerhalb dieser Arbeit zu klären.

2.1 Sicherheit

Der Begriff der Sicherheit ist aus sozialwissenschaftlicher Perspektive kaum präzise zu definieren, seine Bedeutung lässt sich lediglich eingrenzen. Fest steht jedoch, dass „Sicherheit […] ein Grundbedürfnis des Menschen und ein klassisches Kollektivgut“3 ist.

Stephan Böckenförde definiert Sicherheit als „[…] das weitgehende Unberührtsein von Ge- fährdung und der Erhalt der physischen und psychischen Unversehrtheit in einer das Überle- ben ermöglichenden Umwelt […]“4. Es handelt sich dabei um ein von der Gemeinschaft be- dientes bzw. von ihr befriedigtes individuelles Grundbedürfnis des Menschen. Ferner ist da- mit gemeint, dass sich ein Individuum weitgehend frei von Gefahren für seine Existenz inner- halb eines Gemeinwesens entfalten kann, wobei es autonom und souverän dabei ist. Zudem ist die Sicherheit des Einzelnen oder der Einzelnen direkt von der Sicherheit der Gemein- schaft abhängig.5 Kommt es in der Gemeinschaft zur Unsicherheit, so wirkt sich das auch auf die einzelne Person negativ aus.

Für Gert-Joachim Glaeßner bezeichnet der Begriff der Sicherheit als soziale Gewissheiten, die unterstellt werden. Somit geht er davon aus, dass es sich hierbei eher um ein soziales Kon- strukt als um eine konkrete beschreib- und herstellbare Größe handelt. Mit Sicherheit werden die Vermeidung von Risiken, Verlässlichkeit, Gewissheit sowie die Abwesenheit von bzw. der Schutz vor Gefahren assoziiert.6

„Sicherheit ist die Abwesenheit von Risiken.“7 Diese Definition von Christph Gusy fällt we- sentlich kürzer aus und beschreibt Sicherheit lediglich im Kerngedanken ohne umfassend weitere Ebenen der Begrifflichkeit zu beleuchten. Gusy bringt stattdessen das Sicherheitsge- fühl mit ins Spiel und weist somit Parallelen zu Glaeßner und dessen „sozialen Gewissheiten“ in seiner Begriffsbestimmung auf. „ ,Das‘ Sicherheitsgefühl besteht aus einer höchst differen- zierten Summe von Sicherheitsgefühlen. Deren Schutz ist schon juristisch kaum definier-, ge- schweige denn leistbar. […] Wo sich der eine legitimerweise geschützt fühlt, fühlt sich der andere illegitim überwacht.“8 Auch hier wird die Problematik einer präzisen Begriffsklärung deutlich. Essentiell ist das Spannungsverhältnis und die Abhängigkeit von Freiheit und Si- cherheit zueinander: „Freiheit braucht Sicherheit, Sicherheit braucht aber auch Freiheit“9.

Gerhart Baum reduziert Sicherheit radikal auf eine - wenn auch wichtige - Bedingung für Freiheit10, vernachlässigt aber deren Wechselwirkung.

Alleine diese kleine Gegenüberstellung diverser Definitionen von „Sicherheit“ zeigt, dass ei- ne allumfassende und immer gültige Klärung diese Begriffs nicht existiert. Für diese Arbeit soll am ehesten auf die Präzisierung von Böckenförde Bezug genommen werden, wenngleich diese um Gusys Gedanken der gegenseitigen Abhängigkeit von Freiheit und Sicherheit er- gänzt werden soll. Damit wird gleichfalls Baums Sichtweise mit einbezogen, jedoch dahinge- hend abgeändert, als dass Sicherheit nicht nur einseitig als Bedingung wirkt, sondern selbst auch durch Freiheit beeinflusst und ggf. verändert wird. Zudem sind zwei Dimensionen zu beachten: einerseits die Sicherheit durch den Staat und andererseits die Sicherheit vor dem Staat.

2.2 Freiheit

Wie bereits erwähnt, bedingen und benötigen sich Freiheit und Sicherheit gegenseitig.11 „Freiheit bedarf der Sicherheit. Freiheit ist stets Freiheit von etwas.“12 Man muss sie verteidi- gen, beispielsweise indem man sich vor Gefahren schützt, fremder Einmischung Grenzen setzt und Übergriffen trotzt. Die persönliche Freiheit ist in jeder Gesellschaft durch die (mög- lichen) Übergriffe Anderer gefährdet. Somit ist auch die Freiheit vor anderen von Belang. Da- durch, dass man sich vor diesen Übergriffen schützt oder geschützt wird, erlangt man einen Raum der Sicherheit, in dem man sich relativ frei bewegen kann. Folglich bedeutet Freiheit aber auch Begrenzung. Um selbst Freiheit innerhalb einer Gemeinschaft zu erlangen, begren- zen alle ihr zugehörigen Individuen ihre persönliche Freiheit in gewissem Maße, erhalten da- durch Sicherheit vor noch größeren freiheitseinschränkenden Übergriffen der anderen und gelangen letztlich zu ihrer eigenen (begrenzten) Freiheit. Somit endet die Freiheit des Einen an der Stelle, an der die eines Anderen beginnt.13 Hierbei darf nicht vergessen werden, dass der Staat eine Doppelfunktion erfüllt: Er schafft Freiheit, darf diese aber auch einschränken.

„Die Freiheit einer politischen Ordnung bemisst sich zuerst an der Stärke der Barrieren, die den einzelnen vor den Maßnahmen der Obrigkeit, den Übergriffen der Nachbarn und den Attacken der Feinde schützen. […] Freiheit erzeugt Unsicherheit. Eine Freiheit, die nicht missbraucht werden kann, ist keine. Freiheit schließt nicht die Pflicht ein, Gutes zu tun. […] Untaten sind nicht das Ergebnis der Freiheit, sie sind ihr Beweis.“14

Freiheit kann auch dahingehend definiert werden, als dass damit „[…] a) die ,Freiheit von et- was‘, d.h. die traditionelle, im europäischen Denken zentrale Forderung nach Unabhängigkeit und Abwesenheit von Zwang und Unterdrückung, und b) die ,Freiheit für etwas‘ “15 gemeint ist.

In den Grundrechten wird die Freiheit gleich als zweites Grundgesetz direkt nach der Würde des Menschen festgehalten: „(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persön- lichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“16

Ebenso werden freiheitsbeschränkende Maßnahmen ganz allgemein auch durch das Grundgesetz ermöglicht, sofern spezifische Gesetze das Weitere regeln: „(1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. […]“17

2.3 Moderne Kommunikationsmedien

Die Informations- und Kommunikationstechnologien haben sich geändert. Mit der Einführung des Personalcomputers in den 1980er Jahren ist die individuelle Computernutzung rapide exponentiell angestiegen. Neben dem Computer ist auch das Handy als wesentliches Kommunikationsmedium zum alltäglich benutzten Mittel geworden. Heutzutage kann man mit den meisten Handys nicht nur telefonieren und Kurzmitteilungen (SMS) versenden, sondern sie sind auch in der Lage, auf Inhalte des Internets zuzugreifen und agieren daher wie ein Computer im Hosentaschenformat. Ebenso bietet der Elektronikmarkt für alle Bedürfnisse und Lebenslagen eine vielfältige Auswahl und Anzahl von PC-Modellen an.

Die modernen Kommunikationsmedien funktionieren anders und binden ihre Nutzer und Nut- zerinnen in anderer Art und Weise ein, als es bei der bisherigen Kommunikation per Post oder analogem Telefon der Fall war und ist. Gleichzeitig entwickelt sich das Internet als weltum- spannendes und verbindenden Datennetz zum globalen Medium. Hierüber wird mittlerweile eine Vielzahl der Kommunikation abgewickelt, von der Email über Internettelefonate und On- line-Einkäufen bis hin zum Online-Bankgeschäft. Das Internet fungiert als wichtiger Kanal für den schnellen, relativ unkomplizierten und relativ unmittelbaren Austausch untereinander.

Demzufolge soll mit „moderne Kommunikationsmedien“ hier jegliche Art von Geräten be- zeichnet werden, bei der die Kommunikation zwischen Personen bzw. Organisationen über das Internet oder ähnliche Netze (z.B. das Handynetz) via Computer, computerähnlichen Ge- räten (z.B. Smartphone, Tablet-PC) oder Handy abgewickelt wird.

[...]


1 VoIP - Voice over IP

2 Rux, Johannes: Wie viel muss der Rechtsstaat wissen? Datenerhebung im Kernbereich des Persönlichkeits- rechts, in: Huster, Stefan / Rudolph, Karsten (Hrsg.), Vom Rechtsstaat zum Präventionsstaat, Suhrkamp Verlag 2008, S. 216.

3 Glaeßner, Gert-Joachim: Sicherheit und Freiheit, Aus Politik und Zeitgeschichte B 10-11/2002, S. 3.

4 Böckenförde, Stephan: Die Veränderung des Sicherheitsverständnisses, in: Böckenförde, Stephan / Gareis, Sven Bernhard (Hrsg.), Deutsche Sicherheitspolitik. Herausforderungen, Akteure und Prozesse, Verlag Barbara Budrich 2009, S. 12.

5 Vgl. Ebd.

6 Vgl. Glaeßner: Sicherheit und Freiheit, S. 3 f.

7 Gusy, Christoph: Deröffentliche Raum - Ein Raum der Freiheit, der (Un-)Sicherheit und des Rechts, Juristen Zeitung 5/2009, S. 219.

8 Ebd., S. 221.

9 Ebd., S. 222.

10 Vgl. Baum, Gerhart: Im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit, in: Arnauld, Andreas von / Staack, Michael (Hrsg.), Sicherheit versus Freiheit?, Berliner Wissenschafts-Verlag 2009, S. 32.

11 Vgl. zum Spannungsverhältnis auch Schwarz, Kyrill-A.: Die Dogmatik der Grundrechte - Schutz und Abwehr im freiheitssichernden Staat, in: Blaschke, Ulrich et al. (Hrsg.), Sicherheit statt Frieden? Staatliche Handlungsspielräume in extremen Gefährdungslagen, Duncker & Humblot 2005, S. 32 ff.

12 Sofsky, Wolfgang: Das Prinzip Sicherheit. Frankfurt am Main: S. Fischer Verlag 2005, S. 147.

13 Vgl. Ebd., S. 147 ff.

14 Ebd., S. 148 f.

15 Schubert, Klaus / Klein, Martina: Das Politiklexikon, 4. erweiterte und aktualisierte Auflage. Bonn: Dietz 2006, S. 113.

16 GG Art. 2

17 GG Art. 104 Abs. 1

Fin de l'extrait de 26 pages

Résumé des informations

Titre
Innere Sicherheit im Kontext moderner Kommunikationsmedien
Sous-titre
Die persönliche Freiheit und staatliches Handeln
Université
University of Leipzig
Auteur
Année
2012
Pages
26
N° de catalogue
V206764
ISBN (ebook)
9783656341161
ISBN (Livre)
9783656342175
Taille d'un fichier
488 KB
Langue
allemand
Mots clés
Innere Sicherheit, Sicherheit, Staat, Moderne Medien, Kommunikation, Trojaner, Bundetrojaner, Abhörung, Vorratsdatenspeicherung, TKÜ, Quellentelekommunikationsüberwachung, Macht
Citation du texte
Benny Schmidt (Auteur), 2012, Innere Sicherheit im Kontext moderner Kommunikationsmedien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206764

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