Im Zusammenhang mit einem Antrag für Finanzhilfen bei der EU und dem IWF verabschiedete das griechische Parlament am 6. Mai 2010 das Gesetz 3845/2010 zur Umsetzung des „Mechanismus zur Unterstützung der griechischen Wirtschaft von den Mitgliedstaaten der Eurozone und dem Internationalen Währungsfond“. Dieses sah für vom Finanzminister unterzeichnete Kreditbedingungen eine Ratifikation vor. Einige Tage danach wurde durch das Gesetz 3847/2010 diese Bestimmung geändert, so dass Vereinbarungen über Kreditbedingungen lediglich zur „Diskussion und Information“ dem Parlament vorgelegt werden sollten. Im Anschluss entfachte eine Debatte um die Verfassungskompatibilität dieses Gesetzes, weil nach Art. 36 Abs. 2 für Verträge mit internationalen Organisationen und Vereinigungen, welche die Griechen persönlich belasten,
eigentlich eine Ratifikation vorsehen würde.
Am 07. Mai 2010 stimmten der deutsche Bundestag und der Bundesrat im Rahmen der Finanzhilfen für Griechenland über das „Währungsunion Finanzstabilitätsgesetz“ ab. Dadurch wird das Finanzministerium ermächtigt, Gewährleistungen bis zu 22,4 Milliarden Euro für Kredite an Griechenland zu übernehmen, um die Finanzsicherheit der Währungsunion sicherzustellen. Auch dieses Gesetz war äußerst umstritten. Eine Gruppe Professoren hatte versucht – noch bevor der Bundesrat abgestimmt hatte – durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung das Inkrafttreten des Gesetzes zu verhindern. Sie waren der Ansicht, ihre Grundrechte aus Art. 38 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG seien durch das Gesetz verletzt. Der Antrag wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
Diese Prozesse zeigen, wie nationale Parlamente während der Schuldenkrise agieren und sich den Grenzen der nach der Verfassung gesetzten Möglichkeiten nähern. Es lohnt sich daher, insbesondere die griechische Voulí näher zu betrachten, denn Griechenland ist einer der Hauptakteure der Krise und die politikwissenschaftliche Erforschung der hellenischen Republik ist zudem noch nicht sehr fortgeschritten. Um diese Beobachtungen besser einordnen zu können, wird die Voulí mit dem deutschen Bundestag verglichen. Ziel der Arbeit ist es, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Welche Gemeinsamkeiten haben das deutsche und das griechische Parlament
verfassungsrechtlich und in welchen Bereichen unterscheiden sie sich signifikant?
2. Wie partizipieren die beiden Parlamente an der EU-Politik?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Methode
1.2 Hypothesen und Vorgehensweise
2. Repräsentation des Volkes durch das Parlament
2.1 Das Wahlsystem
2.2 Parteien
2.3 Die Abgeordneten
3. Das Parlament und die Regierung
3.1 Regierungsbestellung
3.2 Parlamentarische Kontrolle
3.3 Gesetzgebung
4. Verhältnis des Parlaments zur EU
4.1 Verfassungsrechtliche Regelungen
4.2 EU-Ausschuss
5. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem deutschen Bundestag und dem griechischen Parlament (Voulí) sowie deren jeweilige Partizipation an der EU-Politik, um das Funktionieren parlamentarischer Mechanismen in Krisenzeiten zu beleuchten.
- Vergleich der Wahlsysteme und Parteienlandschaften
- Analyse der Regierungsbestellung und parlamentarischen Kontrolle
- Untersuchung der Gesetzgebungsverfahren in beiden Staaten
- Evaluation der parlamentarischen Einbindung in europäische Entscheidungsprozesse
- Überprüfung der Wirksamkeit nationaler EU-Ausschüsse
Auszug aus dem Buch
2.1 Das Wahlsystem
„Die Wahl übersetzt die Idee der „Volksvertretung“ in die politische Wirklichkeit“ (Marschall 2005: 58). Regelmäßig durchgeführte Wahlen haben zwei substanzielle Repräsentationselemente zur Folge: die Responsivität, das bedeutet die Repräsentanten nehmen die Interessen der Vertretenen wahr und bringen sie in den politischen Prozess ein, und die Verantwortlichkeit, die Repräsentanten sind den Vertretenen Rechenschaft schuldig und bei Nichterfüllung ihrer Aufgabe droht ihnen die Abwahl oder keine Wiederwahl (Ebd. 58f.).
In Griechenland sind unmittelbare, allgemeine und geheime Wahlen verfassungsrechtlich zwingend, ein bestimmtes Wahlsystem wird aber nicht vorgeschrieben. Dieses wird durch ein Gesetz geregelt, das allerdings die Wahlberechtigung nicht einschränken darf (Art. 51 III griechische Verfassung, im Folgenden GV). Der Regierungspartei wird dadurch ein taktischer Spielraum eröffnet, um das Wahlsystem zu ihren Gunsten zu modifizieren. Seit dem Ende der Militärjunta wurde es bereits fünfmal geändert (Egner 2009: 126). Durch die Verfassungsänderung 2001 wurde eine Reform des Wahlgesetzes insofern erschwert, dass ein neues Wahlgesetz erst ab der übernächsten Wahl gelten kann (Art. 54 I GV). Das griechische Wahlsystem wird als verstärkte Verhältniswahl bezeichnet mit einer 3%-Sperrklausel, bei der die stärkste Partei einen Bonus von 40 Sitzen erhält (Art. 99 I, III Präsidialerlass 96/2007). Dieser spezifisch griechische Wahlmodus wurde von den autoritären Nachkriegsregierungen eingeführt, um große Parteien gegenüber kleinen zu stärken und die kommunistische Partei auszugrenzen (Zervakis 2006: 202f.).
Das System erwies sich als erfolgreich um arbeitsfähige Einparteien-Mehrheiten herzustellen, weshalb es auch – nur gering verändert – nach 1974 beibehalten wurde. Problematisch ist dieses System allerdings, wenn die Wahlen sehr knapp ausgehen, wie beispielsweise im Jahr 2000. Damals lagen die beiden Parteien mit den meisten Stimmen gerade einmal 1% auseinander (PASOK: 43,8%; ND: 42,7%), trotzdem erhielt die PASOK 158 Sitze und die ND lediglich 125 (Zervakis 2006: 195). Eine Repräsentation im Sinne von Weber, durch dass das Handeln der Parlamentarier von den Bürgern als legitim und verbindlich angesehen wird, verringert sich dadurch. Allerdings weisen alle Wahlsysteme regelmäßig eine Spannung zwischen angemessener Repräsentation und arbeitsfähigen Regierungsmehrheiten auf (Nohlen 2010: 243f.).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Hier werden die Problemstellung, der Anlass für den Vergleich zwischen dem griechischen Parlament und dem Bundestag sowie die Forschungsfragen der Arbeit dargelegt.
2. Repräsentation des Volkes durch das Parlament: Dieses Kapitel analysiert die Grundlagen der parlamentarischen Repräsentation durch den Vergleich der Wahlsysteme, Parteienstrukturen und der Rolle der Abgeordneten in beiden Ländern.
3. Das Parlament und die Regierung: Die Untersuchung konzentriert sich auf die institutionellen Mechanismen der Regierungsbildung, die Kontrollrechte des Parlaments gegenüber der Exekutive sowie die Gesetzgebungsprozesse.
4. Verhältnis des Parlaments zur EU: Dieses Kapitel vergleicht die verfassungsrechtliche Einbettung der europäischen Integration sowie die institutionelle Wirksamkeit der jeweiligen Europa-Ausschüsse beider Parlamente.
5. Zusammenfassung: Die Ergebnisse der Analyse werden hier synthetisiert, die ursprünglichen Hypothesen evaluiert und der deutliche Unterschied zwischen Verfassungsnorm und politischer Praxis hervorgehoben.
Schlüsselwörter
Parlamentarismus, Deutschland, Griechenland, Rechtsvergleichung, Repräsentation, Wahlsystem, Parteienstaat, Regierungsbestellung, Parlamentarische Kontrolle, Gesetzgebung, Europäische Union, EU-Ausschuss, Patronage, Klientelismus, Demokratiedefizit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit vergleicht das deutsche und griechische Parlament, um ihre verfassungsrechtliche Struktur und deren Auswirkungen auf die politische Praxis zu untersuchen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Repräsentation durch Wahlsysteme und Parteien, der Interaktion zwischen Parlament und Regierung sowie der parlamentarischen Einbindung in EU-Prozesse.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Es wird analysiert, welche verfassungsrechtlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede bestehen und wie effektiv die Parlamente an der EU-Politik partizipieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine problembezogene Rechtsvergleichung, ergänzt durch politikwissenschaftliche Analyseansätze im Sinne eines Mikrovergleichs.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Wahlsystems, die Analyse der Parteien und Abgeordneten, die Prüfung von Regierungskontrolle und Gesetzgebung sowie die EU-Ausschussarbeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den zentralen Begriffen zählen Parlamentarismus, Rechtsvergleichung, Klientelismus, Regierungsbestellung und europäische Integration.
Warum wird im Vergleich zu Griechenland auf die föderale Struktur Deutschlands verzichtet?
Die Ausblendung des Bundesrates dient der Vereinfachung des Vergleichs, da Griechenland als Einheitsstaat keine zweite Kammer besitzt.
Welche Rolle spielt das "negative Stimmgewicht" in Deutschland im Vergleich zu Griechenland?
Es wird als Beispiel für Schwierigkeiten im deutschen Wahlsystem angeführt, während in Griechenland der 40-Sitze-Bonus für die stärkste Partei als zentraler Modus kritisiert wird.
Wie unterscheidet sich die Rolle der Opposition in beiden Ländern?
In Deutschland verfügt die Opposition über breitere Kontrollmöglichkeiten wie die abstrakte Normenkontrolle, während die Opposition in Griechenland oft als bedrohlich für die nationale Einheit wahrgenommen wird.
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- Anna-Katharina Dhungel (Autor), 2012, Die Parlamente von Deutschland und Griechenland im Vergleich, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206957