Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG), welches seit Inkrafttreten am 01.10.1957 ausschließlich Anpassungen an andere Gesetzesänderungen erfahren hat, wurde durch das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (Patentrechtsmodernisierungsgesetz) vom 28.05.2009 erstmals signifikant modifiziert. Intention des Gesetzgebers für die Gesetzesnovelle war hierbei eine weitere Vereinfachung und eine damit einhergehende Entbürokratisierung sowie die Modernisierung des Patentgesetzes. Da die Arbeitnehmererfindungen mit ca. 80 Prozent den Schwerpunkt aller Erfindungen darstellen, ergeben sich dadurch auch elementare Veränderungen für das ArbnErfG.
Die Rechtszugehörigkeit des Arbeitnehmererfinderrechts ist umstritten und deshalb schwierig zu bestimmen. Klar ist aber, dass das ArbnErfG zwischen dem Patent- und Arbeitsrecht angesiedelt ist. Im Arbeitsrecht wird das Recht am Arbeitsergebnis grundsätzlich dem Arbeitgeber zugeordnet. Dieser Grundsatz ist darauf zurückzuführen, dass der Unternehmer das Risiko für das Entstehen eines Arbeitsergebnisses und zusätzlich den Aufwand durch die Anstellung und Entlohnung des Arbeitnehmers trägt. Daher erscheint es auch folgerichtig, dem Arbeitgeber dafür den Wert des Arbeitsergebnisses zuzustehen. Dieser arbeitsrechtliche Grundsatz kollidiert jedoch im Patentrecht mit dem sog. Schöpferprinzip. Das ArbnErfG versucht den konkurrierenden Zielen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und der damit einhergehenden Konfliktsituation Rechnung zu tragen und einen adäquaten Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen zu finden.
Im ersten Teil der Arbeit wird zunächst das Arbeitnehmererfindungsgesetz beschrieben. Ein Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der Vorstellung der veränderten Regelungen. Einen weiteren wichtigen Platz in dieser Arbeit nimmt die Erörterung etwaiger Unzulänglichkeiten bzw. Streitfragen des neuen Rechts ein. Abschließend wird ein Fazit aus den gewonnenen Erkenntnissen gezogen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz
- 2.1 Anwendungsbereich
- 2.2 Prinzipien des Arbeitnehmererfindergesetzes
- 2.3 Differenzierung der Erfindungen
- 2.4 Meldepflicht vs. Anbietungspflicht
- 2.5 Konsequenzen der Inanspruchnahme
- 3. Inhalt der Neuregelungen
- 3.1 Gesetzliche Inanspruchnahmefiktion (§ 6 II ArbnErfG)
- 3.2 Substitution der Schriftform durch die Textform
- 3.3 Insolvenzrechtliche Sondervorschriften (§ 27 ArbnErfG)
- 3.4 Streichung der beschränkten Inanspruchnahme (§ 7 II ArbnErfG a.F.)
- 3.5 Wegfall des Erfinderberaters (§ 21 ArbnErfG a.F.)
- 4. Unzulänglichkeiten und Streitfragen der Reform
- 4.1 Gesetzliche Inanspruchnahmefiktion
- 4.2 Fristdauer bei der Inanspruchnahme von Diensterfindungen
- 4.3 Ermittlung der Erfindervergütung
- 5. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit analysiert die Änderungen im Arbeitnehmererfinderrecht, die durch das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (Patentrechtsmodernisierungsgesetz) vom 28.05.2009 eingeführt wurden. Die Zielsetzung ist es, die wichtigsten Neuerungen im ArbnErfG zu beleuchten und die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Praxis zu untersuchen.
- Die Auswirkungen der gesetzlichen Inanspruchnahmefiktion
- Die neue Bedeutung der Textform im Arbeitnehmererfinderrecht
- Die Reform des Verfahrens bei der Ermittlung der Erfindervergütung
- Die Streichung des Erfinderberaters im ArbnErfG
- Die Bedeutung der Arbeitnehmererfindungen im Kontext des deutschen Patentrechts
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik des Arbeitnehmererfinderrechts ein und beleuchtet die Historie des ArbnErfG sowie die Intentionen des Gesetzgebers für die jüngste Reform. Im zweiten Kapitel wird das ArbnErfG in seinen grundlegenden Prinzipien und Anwendungsbereichen erläutert. Die dritte Sektion befasst sich mit den konkreten Neuerungen im ArbnErfG, insbesondere der gesetzlichen Inanspruchnahmefiktion, der Substitution der Schriftform durch die Textform sowie den insolvenzrechtlichen Sondervorschriften. Das vierte Kapitel analysiert Unzulänglichkeiten und Streitfragen der Reform, insbesondere im Hinblick auf die Fristdauer bei der Inanspruchnahme von Diensterfindungen und die Ermittlung der Erfindervergütung.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmererfindungsgesetz, Patentrechtsmodernisierungsgesetz, Inanspruchnahmefiktion, Textform, Erfindervergütung, Diensterfindung, Streitfragen, Reform, Unzulänglichkeiten.
- Citar trabajo
- Volker Kiesel (Autor), 2010, Neue Spielregeln im Arbeitnehmererfinderrecht , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/207132