"Der moderne Staat selbst bleibt auf die Anerkennung seiner Bürger angewiesen. Es ist daher Aufgabe des Staates, die religiösen Überzeugungen seiner Bürger seinerseits anzuerkennen und zu schützen."
Die vorliegende Arbeit behandelt das Verhältnis zwischen Staat und Kirche, dabei beleuchtet sie das Staatskirchenrecht Europas und seine Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die Entstehung der Europäischen Union. Dieser Dialog spiegelt sich in vielfachen Verträgen und Konkordaten zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Kirchen wieder. Die hieraus resultierenden Probleme und Lösungsansätze werden daher ebenso thematisiert wie die staatskirchenrechtlichen Systeme der Europäischen Union.
Inhaltsverzeichnis
Die Europäische Union als Partner von Konkordaten und Kirchenverträgen
I. Einführung
II. Wieviel Kirche braucht Europa?
III. Das Staatskirchenrecht Europas und seine Entwicklung
1. Das Grundrecht der Religionsfreiheit
2. Die institutionell-organisatorische Beziehung zwischen Staat und Religionsgemeinschaft
3. Staatskirchenrecht
4. Das Konkordat
IV. Von der Europäischen Gemeinschaft (EG) zur Europäischen Union (EU)
1. Der Europarat
2. Die Europäischen Gemeinschaften
a) Montanunion
b) EWG und Euratom
2.1 Kirche und Religion in der Europäischen Gemeinschaft
2.2 Die Stellung der Kirche innerhalb der EG vor „Maastricht“
2.3 Die Schlussakte von Helsinki
3. Die Europäische Union
3.1 Der „Vertrag von Maastricht“ und die Kirchen
a) Nationale Identität
b) Die Stellung der Kirche in den Mitgliedstaaten der EU
4. Die staatskirchenrechtlichen Systeme der EU
a) Staatskirchen mit besonderen staatlichen Privilegien
b) (Laizistische) Trennungssysteme
c) Kooperationssysteme zwischen Staat und Kirche
5. Der Amsterdamer Vertrag
6. Die Grundrechtscharta der Europäischen Union vom 08.12.2000
6.1 Ausdruck der Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten
7. Dialog Kirchen - EU
V. Aussicht - “Quo vadis, Europa?
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der christlichen Kirchen im Kontext des europäischen Integrationsprozesses und analysiert, wie sich das Verhältnis zwischen der Europäischen Union und den Religionsgemeinschaften historisch und aktuell entwickelt hat, um eine Basis für ein friedliches Miteinander zu identifizieren.
- Historische Entwicklung des Staatskirchenrechts in Europa.
- Transformation von der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Union und deren Bedeutung für die Kirchen.
- Analyse der staatskirchenrechtlichen Systeme in den Mitgliedstaaten der EU.
- Bewertung vertraglicher Instrumente wie des Amsterdamer Vertrags und der Grundrechtscharta.
- Perspektiven für den Dialog zwischen Kirchen und EU-Institutionen.
Auszug aus dem Buch
Die institutionell-organisatorische Beziehung zwischen Staat und Religionsgemeinschaft
Viele Staaten regeln in ihrem Recht ein besonderes institutionelles Näheverhältnis zu bestimmten Religionsgemeinschaften und wirken auch teilweise auf deren Organisation ein. Nicht selten sind einzelne Religionsgesellschaften, die bestimmte Kriterien erfüllen, von diversen Staaten mit Privilegien ausgestattet.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz beispielsweise, aber auch in skandinavischen Ländern (lutherisches Staatskirchentum), in England (anglikanische Staatskirche), in vielen Ländern der Orthodoxie (z. B. Griechenland, Russland) und in einigen islamischen Ländern haben einzelne Religionsgemeinschaften teil am Recht der jeweiligen Staaten. Dies äußert sich in einer Vielzahl möglicher Verbindungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften, so zum Beispiel:
• steuerliche Begünstigungen, zum Beispiel Steuerfreiheit der Religionsgemeinschaften oder steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden an Religionsgemeinschaften
• Recht der Religionsgemeinschaften, mit staatlicher Hilfe Steuern zu erheben (Kirchensteuer)
• „Staatsbeiträge“ = finanzielle Beiträge des Staates an Religionsgemeinschaften allgemein oder an bestimmte Aufgaben von Religionsgemeinschaften (z. B. soziale, pädagogische, kulturelle, denkmalpflegerische Aufgaben)
• Recht zur Wahrnehmung der Seelsorge in staatlichen Anstalten (Krankenhäuser, Heime, Gefängnisse, Militär)
• Religionsunterricht an öffentlichen Schulen
• Theologische Fakultäten an staatlichen Universitäten
• Anerkennung der religiösen Trauung als zivilrechtliche Eheschließung
In der Regel beruht jedoch der staatliche Schutz der Sonn- und Feiertage dagegen nicht auf institutionellen Beziehungen des Staates zu einzelnen Religionsgemeinschaften, sondern stellt vielmehr eine Rücksicht gegenüber dem religiösen Bedürfnis der Bevölkerungsmehrheit dar. Sonn- und Feiertage, die nicht oder kaum als religiös oder soziokulturell eingestuft werden, unterliegen weniger dem Staatsschutz. In der Tat machen vereinzelte Staaten dann auch immer wieder Gebrauch davon, diese Sonn- und Feiertage quasi “preiszugeben” (man denke hier beispielsweise an Ladenöffnungszeiten, Arbeitsschutzgesetze etc.).
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einführung: Die Arbeit gibt einen Überblick über den Wandel Europas nach dem Zweiten Weltkrieg und die Bedeutung der christlichen Identität für den Einigungsprozess.
II. Wieviel Kirche braucht Europa?: Es wird die Rolle der Kirche als Akteurin in der öffentlichen Verantwortung beleuchtet, deren Bedeutung von historischen Daten wie dem Wormser Konkordat bis zur Gegenwart reicht.
III. Das Staatskirchenrecht Europas und seine Entwicklung: Dieses Kapitel definiert die Grundlagen des Staatskirchenrechts und unterscheidet zwischen der individuellen Religionsfreiheit und der institutionellen Beziehung zwischen Staat und Kirche.
IV. Von der Europäischen Gemeinschaft (EG) zur Europäischen Union (EU): Die Entwicklung der europäischen Institutionen wird nachgezeichnet, wobei ein besonderer Fokus auf der Integration der Kircheninteressen in das Gemeinschaftsrecht liegt.
V. Aussicht - “Quo vadis, Europa?: Das Fazit stellt die Notwendigkeit eines partnerschaftlichen Dialogs zwischen der EU und den Kirchen heraus, um ein geeintes Europa auf einem soliden Fundament zu sichern.
Schlüsselwörter
Staatskirchenrecht, Europäische Union, Religionsfreiheit, Konkordat, Europäische Integration, Vertragsstaatskirchenrecht, Grundrechtscharta, Kirchenpolitik, Gemeinschaftsrecht, Identität, Religionsgemeinschaften, Amsterdamer Vertrag, Dialog, Säkularisierung, Rechtsstaatlichkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das rechtliche und politische Verhältnis zwischen der Europäischen Union und den christlichen Kirchen im Rahmen der europäischen Integration.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Entwicklung des Staatskirchenrechts, die Rolle der Kirchen bei der europäischen Einigung sowie der Schutz religiöser Grundrechte durch europäische Verträge.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Möglichkeiten und Grenzen einer Einbindung der Kirchen als gleichwertige Partner in den Prozess der europäischen Integration aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine kirchenrechtswissenschaftliche Analyse, die historische Entwicklungen, aktuelle Verträge und die Rechtsprechung zur Religionsfreiheit auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Genese der EU, verschiedenen staatskirchenrechtlichen Systemen in den Mitgliedstaaten sowie der zunehmenden rechtlichen Berücksichtigung der Kirchen durch Verträge wie Maastricht und Amsterdam.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Begriffe wie Staatskirchenrecht, Religionsfreiheit, Europäische Integration, Korporative Religionsfreiheit und Partnerschaftlichkeit prägen die Untersuchung.
Was unterscheidet das "Staatskirchenrecht" vom "Staats-Kirchen-Vertragsrecht"?
Das Staatskirchenrecht umfasst staatlich einseitig gesetzte Normen, während das Vertragsrecht auf Konsens und partnerschaftlichen Verträgen zwischen staatlichen und kirchlichen Autoritäten basiert.
Warum ist laut Autor ein einheitliches EU-Kirchenrecht schwierig?
Da die Mitgliedstaaten historisch gewachsene, sehr unterschiedliche Modelle der Trennung oder Kooperation von Staat und Kirche pflegen, wäre ein uniformes EU-Kirchenrecht zum Scheitern verurteilt.
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- Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Jürgen Möcke (Author), 2004, Die Europäische Union als Partner von Konkordaten und Kirchenverträgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/207187