Anpassung der Richtlinie 96/53/EG: Ordentliches Gesetzgebungsverfahren und die Rolle des Verkehrsausschusses


Referat (Ausarbeitung), 2012

22 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A. Ziel der Seminararbeit

B. Das institutionelle System der Europäischen Union
1. Das Europäische Parlament
2. Der Rat der Europäischen Union
3. Die Europäische Kommission

C. Das Rechtsetzungsverfahren in der EU
1. Das besondere Gesetzgebungsverfahren
2. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren
a) Erste Lesung
b) Zweite Lesung des Europäischen Parlaments
c) Zweite Lesung des Europäischen Rates
d) Der Vermittlungsausschuss
e) Dritte Lesung

D. Die Rolle des Verkehrsauschusses (TRAN)
1. Zusammensetzung des Verkehrsausschusses
2. Die Arbeit in dem Verkehrsausschuss

E. Fallbeispiel: Bezug auf die Richtlinie 96/53 EG
1. Die Rolle des jüngsten Briefes vom 13.06.2012 des Vizepräsidenten der
Europäischen Kommission Herrn Kallas
2. Auswirkungen auf das ordentliche Gesetzgebungsverfahren
und die Neuinterpretation der Richtlinie 96/53

F. Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Ziel der Seminararbeit

Im Zuge der schnell fortschreitenden Globalisierung wächst die Europäische Union zu einem großen Staatenverbund zusammen. Einige der wichtigsten Ziele der EU sind die Sicherung des Friedens, der Stabilität und des wirtschaftlichen Wachstums.[1] Seit der Schaffung des Binnenmarktes (1993) ist die Europäische Union ein Raum ohne Grenzen; Zölle und Kontrollen in der gesamten EU wurden aufgehoben, dies dient der Förderung und Unterstützung des innergemeinschaftlichen Handels.

Heute zählt die EU mit rund 500 Mio. Einwohnern[2] zu einer der bedeutendsten Welthandelsmächte. Es gibt zahlreiche gemeinsame gesetzliche Vorschriften, die jeder Mitgliedstaat ausführen und wahren muss, deshalb ist es für jeden Bürger wichtig, sich mit dem Konstrukt der Europäischen Union zu befassen, seine Funktionsweisen zu kennen und zu verstehen. Zu den wichtigsten Quellen des Unionsrechts gehören das Primärrecht, welches aus den Gründungsverträgen und zwar dem EUV und AEUV besteht, und das Sekundärrecht, bestehend aus Verordnungen, Richtlinien, Beschlüssen, Empfehlungen und Stellungnahmen.[3] Im Folgenden werden der Erlass und das Inkrafttreten sowie die Änderung einer Richtlinie näher untersucht. Der Grund dafür ist die Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juli 1996, diese regelt die Maße und Gewichte von LKW und untersagt Fahrten mit überlangen und schweren LKW. Seit Anfang 2012 gibt es sehr unterschiedliche Diskussionen über diese Richtlinie. Die Organe der Europäischen Union insbes. das EU-Parlament und die EU-Kommission sind sich darüber nicht einig, ob das „modulare Konzept“ bzw. die überlangen LKW in der gesamten Europäischen Union gem. der Richtlinie 96/53 eingesetzt werden können.

Zur besseren Verständnisweise des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens wird zunächst das institutionelle System der Europäischen Union vorgestellt. Im weiteren Verlauf soll diese Seminararbeit einen Überblick über die wichtigsten Organe, die im europäischen Rechtsetzungsprozess beteiligt sind, das EU-Parlament, den Rat der Europäischen Union und die EU- Kommission, auch als „Hüterin der Verträge“ bezeichnet, geben. Im Hauptteil werden die verschiedenen Rechtssetzungsverfahren der EU, insbes. das ordentliche Gesetzgebungsverfahren sowie die Rolle des Verkehrsausschusses in diesem Verfahren näher erläutert. Im letzten Teil der Seminararbeit wird der Zusammenhang des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens praktisch anhand des Fallbeispiels zur RiLi 96/53/ EG dargestellt und erläutert.

Im Vordergrund dieser Arbeit soll ein Grundriss über das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU, sowie die Rolle der EU-Organe in diesem Prozess stehen und erläutert werden.

B. Das institutionelle System der Europäischen Union

Um zu verstehen, wie das Rechtsetzungsverfahren in der Europäischen Union funktioniert und welche Organe daran beteiligt sind, ist es wichtig, sich zunächst einmal mit dem institutionellen System der EU sowie der Rolle der Organe zu befassen.

Die Europäische Union hat gem. Art. 47 EUV ihre Rechtspersönlichkeit durch den Vertrag von Lissabon erlangt, vor dem Vertrag von Lissabon hatte sie diese nicht. Danach kann die EU als Einheit nach außen auftreten und handeln. In diesem Rahmen kann die EU völkerrechtlich bindende Verträge abschließen und internationalen Organisationen beitreten.[4] Gemäß Art. 13 EUV besitzt die Europäische Union einen institutionellen Rahmen, dieser konkretisiert den Grundsatz der Einheitlichkeit, d.h. die Mitgliedsstaaten sind bereit, durch gemeinsame Organe zu handeln. Die Organe der EU sind in Art. 13 Abs. 1 abschließend aufgezählt (EU-Parlament, EU-Kommission, EU-Rat etc.). Diese dürfen gem. Art. 13 Abs. 2 EUV nur im Rahmen der Verträge (AEUV und EUV) tätig werden, d.h. für das Handeln der einzelnen Organe muss es zunächst eine Handlungsgrundlage entweder im EUV oder im AEUV geben.[5]

1. Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg und einen weiteren Tagungsort in Brüssel sowie in Luxemburg. Alle fünf Jahre wird das EP in unmittelbaren und allgemeinen Wahlen von den Bürgern der Europäischen Union gewählt. Das EP besteht aus den Vertretern der EU-Bürger, weiteren 14 Vizepräsidenten und dem Präsidenten Herrn Martin Schulz, dieser kommt aus Deutschland und hat sein Amt am 17.01.2012 aufgenommen. Gemäß Art. 14 EUV wurde die Zahl der Mitglieder des Parlaments auf 750 Abgeordnete plus dem Präsidenten festgelegt. Die Verteilung der Sitze auf die MS muss gem. Art. 14 Abs. 2 EUV „degressiv proportional“ erfolgen, dadurch werden die kleinen Länder wie z.B. Malta besser gestellt, als es der rechnerisch demographischen Größe entsprechen würde. Vorübergehend hat das EP 754 Abgeordnete, dies kommt dadurch zustande, dass Deutschland seit dem Lissabon-Vertrag einige Sitze abgeben musste. Da die letzten EP-Wahlen jedoch im Jahr 2009 stattgefunden haben und zu diesem Zeitpunkt der alte Vertrag von Nizza galt, wurden 99 deutsche Abgeordnete gewählt, diese Zahl darf auf Beschluss des Europäischen Rates bis zu den neuen Wahlen 2014 beibehalten werden.[6]

Die Abgeordneten des EU-Parlaments werden in sieben unterschiedliche Fraktionen eingeteilt, die Aufteilung erfolgt nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern nach dem politischen Interesse. Damit eine Fraktion überhaupt gegründet werden kann, müssen sich mind. 25 Abgeordnete in derselben Fraktion zusammenfinden.[7]

Zu den Aufgaben des Europäischen Parlaments gehören die Gesetzgebungskompetenz, die Wahl des Kommissionspräsidenten sowie die Festlegung des jährlichen Haushaltsplans für die EU; bei der Festlegung des Haushaltsplans arbeitet das EP zusammen mit dem Ministerrat. Gemäß der Gesetzgebungskompetenz des EU-Parlaments kann dieses die EU-Kommission dazu auffordern, einen neuen Vorschlag für ein Gesetz oder eine Richtlinie zu unterbreiten. Das EU-Parlament entscheidet dann zusammen mit dem Ministerrat in mehreren Lesungen, ob ein Gesetz oder eine Richtlinie erlassen werden können.[8] Des Weiteren besitzt das EU-Parlament ein Kontrollrecht gegenüber der Kommission. Gemäß Art. 17 EUV wird der Präsident der EU-Kommission vom EP gewählt und gem. Art. 17 Abs. 7 EUV muss sich das gesamte Kollegium der Kommission einem Zustimmungsvotum des Parlaments stellen.[9] Durch derartige Kontrollen soll die demokratische Arbeitsweise aller EU-Organe sichergestellt werden.

[...]


[1] Vgl. Europäische Kommission, Fakten über Europäer, 2005, S. 45.

[2] Vgl. Europäische Kommission, Fakten über Europäer, 2005, S. 9.

[3] Vgl. Doerfert, Carsten, 2010, S. 45-50.

[4] Vgl. Kunzmann, Bernd, 2011, S. 12.

[5] Vgl. Arndt u.a., 2010, S. 19.

[6] Vgl. Doerfert, Carsten, 2010, S. 31.

[7] Vgl. Doerfert, Carsten, 2010, S. 32-33.

[8] Vgl. Kunzmann, Bernd, 2011, S. 13.

[9] Vgl. Doerfert, Carsten, 2010, S. 34.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Anpassung der Richtlinie 96/53/EG: Ordentliches Gesetzgebungsverfahren und die Rolle des Verkehrsausschusses
Hochschule
Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen
Veranstaltung
Im Rahmen des Jean Monnet Europarechtszertifikats - Empirische Verkehrsforschung
Note
1,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
22
Katalognummer
V207417
ISBN (eBook)
9783656347613
ISBN (Buch)
9783656348368
Dateigröße
404 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
anpassung, richtlinie, ordentliches, gesetzgebungsverfahren, rolle, verkehrsausschusses
Arbeit zitieren
Lija Grauberger (Autor:in), 2012, Anpassung der Richtlinie 96/53/EG: Ordentliches Gesetzgebungsverfahren und die Rolle des Verkehrsausschusses, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/207417

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