Der Überschuldungsstatus und die Rolle kapitalersetzender Darlehen


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2003

35 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Teil A Grundlegung
1 Vorstellung des Themas
2 Gang der Untersuchung

Teil B Der Überschuldungsstatus
1 Der Begriff der Überschuldung
2 Der Überschuldungsstatus
a Die Abgrenzung des Status zur Bilanz
b Adressaten des Überschuldungsstatus
c Anzusetzende Aktiva und Passiva
d Die Fortbestehensprognose als zentrales Bewertungsproblem

Teil C Eigenkapitalersetzende Darlehen
1 Die Qualifikation als eigenkapitalersetzendes Darlehen
a Einleitung
b Kreditunwürdigkeit als Indiz des Eigenkapitalersatzes
c Weitere Umqualifizierungsgründe
d Auseinanderfallen und Stehenlassen
2 Der Rangrücktritt und der Forderungsverzicht mit Besserungsklausel
3 Rechtsfolgen eines kapitalersetzenden Darlehens
a Auf Gesellschaftsebene
b Auf Gesellschafterebene
4 Ausweisung im Überschuldungsstatus bzw. in der regulären Bilanz

Teil D Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Teil A Grundlegung

1 Vorstellung des Themas

Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit der Materie des Überschuldungsstatus sowie dem eigenkapitalersetzenden Darlehen. Beide Themen sind den übergeordneten Problemstellungen der Unternehmenskrise und der Insolvenz zuzuordnen.

Aufgrund des Generalthemas des Seminars „Fallstudie zur mittelständischen GmbH“ werden in dieser Seminararbeit lediglich die für die Rechtsform der GmbH anwendbaren Vorschriften und Sachverhalte dargestellt.

Die Bedeutung des Problemfeldes lässt sich anhand der Zahl der jährlichen Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ermessen, welche seit dem Jahr 1999 (Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung, Anm. d. Verf.) einem jährlichen, durchschnittlichen Zuwachs von ca. 12,4 %[1], jeweils bezogen auf den Vorjahreszeitraum, unterworfen waren.

In Tausend Unternehmen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 Unternehmensinsolvenzen in Dtschl. seit 1999[2]

Der Anteil von GmbHs an der Menge der Unternehmensinsolvenzen betrug durchschnittlich 54,7 %[3].

Zweck dieser Seminararbeit soll es sein, die bestehenden Vorschriften und einschlägigen Regelungen darzustellen sowie mögliche Diskussionsansätze aufzuzeigen.

2 Gang der Untersuchung

Aufgrund der Relevanz der Insolvenz für die vorliegende Arbeit soll zunächst untersucht werden, welche Regelungen und Meinungen in der Literatur bezüglich der Feststellung der Insolvenz bestehen. Die Insolvenz wird in dieser Arbeit am Insolvenzgrund der Überschuldung untersucht, da dieser für die GmbH der relevanteste ist.

Im Folgenden soll dann überprüft werden, welchen Einfluss eigenkapitalersetzende Darlehen auf die Überschuldungsfeststellung haben und wie sie in der Insolvenz zu bilanzieren sind. Abschließend soll ein Ausblick auf Spannungsfelder und zu erwartende Rechtssprechung erfolgen.

Teil B Der Überschuldungsstatus

1 Der Begriff der Überschuldung

Bei dem Tatbestand der Überschuldung handelt es sich bei juristischen Personen und nicht rechtsfähigen Vereinen um einen Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren.[4] Für die GmbH gilt neben dieser allgemeinen Vorschrift im Falle der Überschuldung die in § 64 Abs. 1 GmbHG festgeschriebene Insolvenzantragspflicht.

Eine Überschuldung ist ex definitionem gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 dann gegeben, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.

Es soll an dieser Stelle zunächst der Tatbestand der Überschuldung von dem allgemeinen Insolvenzeröffnungsgrund der Zahlungsunfähigkeit abgegrenzt werden sowie der Sinn dieser Unterscheidung erläutert werden. Bei der Überschuldung handelt es sich um einen der Zahlungsunfähigkeit vor gelagerten Tatbestand. Der Grund, diese Unterscheidung in der neuen InsO zu treffen, ist in der steigenden Insolvenzanfälligkeit von Kapitalgesellschaften zu sehen[5].

Diese Regelung dient vornehmlich dazu, bereits vor einer nicht mehr abwendbaren Liquidation, bei welcher bereits ein Großteil des ohnehin beschränkten Eigenkapitals aufgebraucht ist, das Insolvenzverfahren zu eröffnen und so die Interessen der Gläubiger zu schützen. In der Literatur[6] wird die Überschuldung als der relevanteste Insolvenzgrund der GmbH angesehen.

Im Folgenden soll nun untersucht werden, wie sich die Überschuldung definieren lässt. Gemäß Legaldefinition des § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO liegt eine Überschuldung vor, wenn die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen.

Bei der Überprüfung dieses Sachverhaltes ist das Vermögen jedoch mit Fortführungswerten zu bewerten, sofern die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist[7].

Auf das Bewertungsproblem wird in Abschnitt B.2.d dieser Arbeit genauer eingegangen.

Fraglich ist nun, ob es sich bei der so genannten Fortbestehensprognose um einen bloßen Bewertungsmaßstab oder um ein eigenständiges Tatbestandsmerkmal handelt. Diese Frage ist eine der zentralen Fragen auf dem Gebiet der Überschuldung, da sie direkt auf die Überschuldungsfestestellung einwirkt. Der Rechtsausschuss der Bundesregierung vertritt die Meinung, dass eine positive Fortbestehensprognose nicht den Tatbestand der Überschuldung heile[8], sondern lediglich im Überschuldungsstatus eine Bewertung zu Fortführungswerten erlaube. Eine solche Auffassung kann direkt aus dem Wortlaut des Gesetzes abgeleitet werden, ist in der Literatur jedoch heftig umstritten.

Diese, unterstützt durch den Bundesgerichtshof[9] hingegen bekennt sich zu einem „neuen zweistufigen Überschuldungsbegriff“. Hierbei handelt es sich um eine zweistufige Prüfung der Überschuldung, welche sich in die Prüfung der rechnerischen Überschuldung (exekutorisches Element) und der Prüfung der Fortbestehensprognose (prognostisches Element) differenzieren lässt.

Die Prüfung der Fortbestehensprognose hat nach betriebswirtschaftlich anerkannten Methoden und mit einer generellen Vorsicht getroffen zu werden. Der Zweck dieser Vorsicht sowie der strengen gesetzlichen Regelungen für die Feststellung einer Insolvenz ist im Gläubigerschutz zu sehen. Die rechnerische Überschuldungsprüfung hingegen beinhaltet die Gegenüberstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten.

Ist das Ergebnis der rechnerischen Überschuldungsprüfung ein Vermögensüberschuss oder ist die Fortbestehensprognose positiv, so folgt daraus, dass die Gesellschaft nicht als überschuldet anzusehen ist.

In der Literatur besteht bezüglich der Prüfungsreihenfolge der Überschuldungstatbestände weitgehende Einigkeit[10]. Zunächst ist die Fortbestehensprognose zu prüfen, um bei der anschließenden Prüfung der rechnerischen Überschuldung direkt die richtigen Werte, entweder Fortführungs- oder Zerschlagungswerte, ansetzen zu können. Wird dagegen mit der Prüfung der rechnerischen Überschuldung zu Zerschlagungswerten begonnen, resultiert bei einer positiven Fortbestehensprognose eine erneute rechnerische Überschuldungsprüfung zu Fortführungswerten.

Abschließend ist festzustellen, dass die durch den Rechtsausschuss getroffene Auslegung des § 19 Abs. 2 InsO zumindest betriebswirtschaftlich nicht einwandfrei ist. Eine rechnerische Überschuldungsprüfung, in welcher sämtliche Verbindlichkeiten unabhängig Ihrer Fälligkeit in Ansatz gebracht werden, kann nicht alleine Aussage über eine mögliche Überschuldung geben. Kann die Gesellschaft zumindest mittelfristig[11] ihre fälligen Verbindlichkeiten bedienen, so ist – auch nach gesundem Menschenverstand - keine Überschuldung anzunehmen. Der Gläubigerschutz kann in diesem Sachverhalt ebenso über eine sorgfältige, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen aufgestellte Fortbestehensprognose und Finanzplanung sichergestellt werden.

Der Verfasser schließt sich aus diesem Grunde ausdrücklich dem dargestellten, zweistufigen Überschuldungsbegriff an.

2 Der Überschuldungsstatus

a Die Abgrenzung des Status zur Bilanz

Obwohl die Begriffe Status und Bilanz teilweise synonym benutzt werden[12], sind sie nicht identisch. Zwar handelt es sich bei beiden Rechnungslegungen um Zeitpunktrechnungen[13], zu unterscheiden sind jedoch die relevanten gesetzlichen Grundlagen, die Anknüpfung an das Rechnungswesen der Gesellschaft und der Zweck der Aufstellung.

Während die Bilanz den speziellen Vorschriften des HGB (für die GmbH § 264 ff. i.V.m. § 242 ff. HGB) unterliegt, sind für den Status keine speziellen Vorschriften zu beachten. Der Grund für diesen Unterschied ist in erster Linie in den unterschiedlichen Zielsetzungen von Bilanz bzw. Status zu sehen. Eine Bilanz soll primär objektive Informationen über den Bestand und die Entwicklung von Vermögen und Schulden eines Wirtschaftssubjektes liefern[14].

Zweck der oben genannten Vorschriften des HGB ist es, verschiedene Gesellschaften durch einheitliche Gliederungs- und Bewertungsvorschriften vergleichbar zu machen.

Der Status hingegen soll keine allgemeine Information über die Lage eines Wirtschaftssubjektes, sondern eine Antwort auf eine spezielle betriebswirtschaftliche Fragestellung im Unternehmen liefern[15].

[...]


[1] Eigene Berechnung. Basisdaten v. Statistischen Bundesamt, Anh. 1

[2] Stat. Bundesamt, Tabellen Anh. 2

[3] Eigene Berechnung. Basisdaten v. Statistischem Bundesamt, Anh. 2

[4] § 19 Abs. 1 InsO

[5] Braun, Eberhard: InsO-Kommentar § 19, Rz 2

[6] Schmidt & Uhlenbruck: Die GmbH in Krise, S. 397

[7] § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO

[8] BT-Drucksache 12/7302, S. 157

[9] Entscheidung vom 13.07.1992 – II ZR 269/91

[10] Vergl. Schmidt, K. in Die GmbH in Krise, S. 416 f.; Braun, E. in InsO Kommentar S. 126

[11] Frege/Keller/Riedel HRP, Rz. 374

[12] Vahlens Grosses Wirtschaftslexikon

[13] Federmann, Bilanzierung, S. 30

[14] Vahlens Grosses Wirtschaftslexikon, Stw. „Bilanz“

[15] Verlag Gabler, Wirtschaftslexikon, Stw. „Status“

Fin de l'extrait de 35 pages

Résumé des informations

Titre
Der Überschuldungsstatus und die Rolle kapitalersetzender Darlehen
Université
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg  (Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Investition, Finanzierung und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre)
Cours
ABWL - Praxisfall einer mittelständischen GmbH
Note
2,3
Auteur
Année
2003
Pages
35
N° de catalogue
V20759
ISBN (ebook)
9783638245562
ISBN (Livre)
9783638646857
Taille d'un fichier
592 KB
Langue
allemand
Mots clés
Rolle, Darlehen, ABWL, Praxisfall, GmbH
Citation du texte
Dipl.-Kfm. Philip Eugen Deubner (Auteur), 2003, Der Überschuldungsstatus und die Rolle kapitalersetzender Darlehen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20759

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