Aktuelle Entwicklungen in der Pflegebranche

Welche Herausforderungen ergeben sich für die berufliche Bildung in den Pflegeberufen?


Seminararbeit, 2012

26 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1 Berufe in der Pflege
2.1.1 Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
2.1.2 Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in
2.1.3 Gesundheits- und Pflegeassistent/in
2.1.4 Betreuungsassistent und Alltagsbegleiter
2.2 Theoretische Konzeptionen
2.2.1 Fachkräftemangel
2.2.2 Demographischer Wandel
2.3 Herausforderungen in den Pflegeberufen
2.3.1 Demographie
2.3.2 Fachkräfte
2.3.3 Finanzierung
2.3.4 Qualifizierung

3. Schluss

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Synopse: Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflegehelfer.

Abb. 2: Bevölkerungsentwicklung in Deutschland bis 2050

Abb. 3: Fachkräfteengpässe in Gesundheits- und Pflegeberufen

1. Einleitung

„Das Abitur als Königsweg zur Qualitätsverbesserung zu sehen, ist ein Fehler.“ (Mascher 2012 zit. n. FOCUS Online 2012)

Dieses Zitat der Präsidentin des größten deutschen Sozialverbandes VdK, Ulrike Mascher bezieht sich auf einen Reformvorschlag der EU-Kommission über eine Neufassung der EU- Berufsanerkennungsrichtlinie. Dieser sieht vor, dass für die Ausbildung zu bestimmten Pflegeberufen, wie beispielsweise Gesundheits- und Krankenpfleger/innen oder Hebammen bzw. Entbindungspfleger eine Anhebung der Zugangsberechtigung auf zwölf Schuljahre erfolgen soll. Diese kontrovers diskutierte Forderung trifft das deutsche Pflegeberufsbildungssystem zu einem Zeitpunkt der Veränderungen. Entwicklungen hin zu einem weiten Feld an unterschiedlichen Pflegeberufen, Auswirkungen des demographischen Wandels und die Frage nach einem drohenden bzw. schon existenten Fachkräftemangel lösen in Deutschland Bestrebungen für eine Novellierung des Pflegeberufegesetzes aus.

Die vorliegende Arbeit thematisiert die Herausforderungen für die berufliche Bildung in den Pflegeberufen. Sie soll vor dem Hintergrund der ständig propagierten, aber selten differenziert betrachteten Schlagwörter des Fachkräftemangels und demographischen Wandels einen Überblick über das deutsche Pflegeberufsbildungssystem gewähren. Dabei wird ein Verständnis für das heterogene Feld der Pflegebranche entwickelt, sich theoretisch an die Problematik eines Mangels an Fachkräften und einer Alterung der deutschen Bevölkerung angenähert sowie die Herausforderungen, denen sich die die berufliche Bildung in den Pflegeberufen zukünftig stellen muss, erörtert.

Zunächst werden die Berufe des/der Gesundheits- und Krankenpfleger/in“ bzw.

„Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, des/der Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in, des/der Gesundheits- und Pflegeassistenten/in sowie der angelernte Beruf der Betreuungskraft bzw. des/der Betreuungsassistenten/in oder des/der Alltagsbegleiter/in1 skizziert. In einem weiteren Schritt wird sich den Begriffen Fachkräftemangel und demographischer Wandel angenähert. Im Anschluss daran werden Herausforderungen für die Pflegebranche erarbeitet und Konsequenzen daraus abgeleitet, welche sich für die berufliche Bildung in den Gesundheitsberufen ergeben, unter besonderer Berücksichtigung der thematischen Schwerpunkte des Konzeptes für die Schaffung eines neuen Pflegeberufegesetzes . Abschließend wird im Schlussteil die Leitfrage nach der Notwendigkeit von Veränderungen in den Pflegeberufen nochmals aufgegriffen und geprüft, ob sie im Hauptteil beantwortet wurde. Zudem werden die Forschungsergebnisse zusammengefasst und eine Bewertung dieser vorgenommen.

2. Hauptteil

2.1 Berufe in der Pflege

Unter den Sammelbegriffen „Gesundheitsfachberufe“ (BIBB 2009, S. 242) bzw. „nicht ärztliche Heilberufe“ (Art. 74, Abs. 1 Nr., 19 GG zit. n. Kälble 2009, S. 42) lassen sich in dem Berufsfeld „Pflege und Geburtshilfe“ unter anderem die Berufe des/der Gesundheits- und Krankenpfleger/in, des/der Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder der Hebamme bzw. des Entbindungspflegehelfers subsummieren. Eine Zuordnung von Berufsbezeichnungen, wie beispielsweise des/der Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in, des/der Gesundheits- und Pflegeassistenten/in oder des/der Betreuungsassistenten/in bzw. des/der Alltagsbegleiterin finden weder in der Datenbank für Fachberufe im Gesundheitswesen der Bundesärztekammer, noch in der Aufführung anerkannter Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für Berufsbildung Erwähnung.

Vor einer Skizzierung der ambivalenten Begriffe Fachkräftemangel bzw. -bedarf und demographischer Wandel wird im Folgenden das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege - Krankenpflegegesetz (KrPflG) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) abgehandelt. Im Anschluss daran wird eine Auswahl eben jener Berufe, die nicht bzw. nur weitläufig zu den Gesundheitsfachberufen gezählt werden und ein exemplarisches Qualifizierungsmodell für un- bzw. angelernte Pflegekräfte vorgestellt.2

2.1.1 Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in

Das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG) trat in der jetzigen Fassung am 01. Januar 2004 in Kraft. Seit dem 01. April 2012 ist die letzte Änderung des KrPflG gültig, welche die „bessere[n] Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt [und] eine qualifikationsnahe Beschäftigung“ (§ 1 BQFG) berücksichtigen soll. Das KrPflG setzt dabei verschiedene Richtlinien der EU um. Es behandelt unter anderem Regelungen zu Berufsbezeichnung, Ausbildungsziel, Ausbildungsinhalten, Prüfungen, Zugangsvoraussetzungen und Zuständigkeiten.

Die offiziellen Berufsbezeichnungen „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“ bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“ dürfen nur von Personen getragen werden, welche das Ausbildungsziel im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) erreicht haben. Es handelt sich damit um eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Die Ausbildung soll unter anderem dazu befähigen Pflegebedarfe zu erheben und festzustellen, die Pflege zu planen, organisieren, durchzuführen und zu dokumentieren bzw. evaluieren sowie deren Qualität zu Sichern und Entwickeln. Außerdem sind pflegebedürftige Menschen sowie deren Bezugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit zu beraten, anzuleiten und zu unterstützen. Neben der Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen von Arzt bzw. Ärztin, zählen die eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Handlungen und Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie, Rehabilitation bzw. in Krisen- und Katastrophensituationen zu den Ausbildungszielen. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen sollen zudem interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenarbeiten und dabei multidisziplinäre bzw. berufsübergreifende Lösungen von Gesundheitsproblemen entwickeln. (Vgl. § 3 KrPflG)

Die Ausbildung dauert in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform maximal fünf Jahre. Sie setzt sich aus theoretischem und praktischen Unterricht in staatlich anerkannten Schulen an Krankenhäusern oder jenen, die mit Krankenhäusern verbunden sind sowie praktischer Ausbildung in Krankenhäuser, ambulanten Pflegeeinrichtungen, stationären Pflegeeinrichtungen oder Rehabilitationseinrichtungen zusammen. Die KrPflAPrV gibt für den theoretischen und praktischen Unterricht einen Mindeststundenansatz von 2100 Stunden vor, die praktische Ausbildung umfasst zusätzliche 2500 Stunden. Im Rahmen einer abschließenden staatlichen Prüfung, die an der durchführenden Schule abzulegen ist, muss ein schriftlicher, mündlicher und praktischer Teil absolviert werden. (Vgl. Abschn. 1 KrPflAPrV)

Die Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Neben der gesundheitlichen Eignung zu Ausübung des Berufs gilt folgende Regelung in Bezug auf Abschlüsse und Qualifikationen: Zur Ausbildung berechtigt zum einen ein Realschulabschluss respektive gleichwertige abgeschlossene Schulbildung bzw. ein erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung.

Zum anderen können Bewerber/innen zugelassen werden, die einen Hauptschulabschluss respektive eine gleichwertige Schulbildung mit den Zusätzen einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder mit einer Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in bzw. einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflege- oder Altenpflegehilfe vorweisen. (Vgl. § 5 KrPflG)3

Die Zuständigkeit für die Vergabe von Ausübungs- und Dienstleistungserlaubnissen, der Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen sowie der Anrechnung von Fehlzeiten auf die Ausbildungsdauer liegt seit der Neufassung des KrPflG in der Verantwortung der zuständigen Behörden der Bundesländer (vgl. § 20 KrPflG). Außerdem findet das Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die im KrPflG geregelten Berufe keine Anwendung (vgl. § 22 KrPflG).

2.1.2 Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in

Nachdem unter Anwendung des KrPflG und der KrPflAPrV der Beruf des/der Gesundheitsund Krankenpfleger/in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in vorgestellt wurde, finden im Folgenden weitere Berufe der Pflegebranche Beachtung, unter der Berücksichtigung von Faktoren wie Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsdauer und Tätigkeitsfeldern bzw. Einsatzfeldern.

Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt die Tätigkeit des/der Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in mit der Unterstützung von examinierten4 Pflegefachkräften bei der Versorgung und Pflege von Patienten. Dabei wirken sie bei Therapiemaßnahmen mit und werden im Bereich Hygiene eingesetzt. Einsatzorte können Krankenhäuser, Fachpraxen, Gesundheitszentren, Altenwohn bzw. -pflegeheime, ambulante soziale Dienste, Einrichtungen der Kurzzeitpflege sowie in Behindertenwohnheimen sein.

Die ausschließlich schulische Ausbildung ist landesrechtlich geregelt, dauert in den meisten Fällen ein Jahr und findet an Schulen des Gesundheitswesens bzw. anderen Bildungseinrichtungen statt. Die Bezeichnung des Abschlusses divergiert je nach Bundesland. (Vgl. Bundesagentur für Arbeit 2012).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Synopse: Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflegehelfer (vgl. Klie/Guerra 2006, S. 15)

Das Gesetz über den Beruf des/der Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in im Land Brandenburg - Brandenburgisches Krankenpflegehilfegesetz (BbgKPHG)5 wird im Folgenden herangezogen, um exemplarisch Ausbildungsziel, Dauer und Struktur der Ausbildung sowie Zugangsvoraussetzungen darzustellen. Die Ausbildung „soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die für die Pflege und Versorgung von Patientinnen und Patienten unter Anleitung und Verantwortung von Pflegefachkräften erforderlich sind“ (BbgKPHG 2004). Sie endet mit einer staatlichen Prüfung, die nach frühestens einem Jahr, in Teilzeitform nach maximal drei Jahren abzulegen ist. Der theoretische und praktische Unterricht an staatlich anerkannten Schulen an Krankenhäusern oder an staatlich anerkannten Schulen, die mit Krankenhäusern verbunden sind umfasst mindestens 600 Stunden. Die praktische Ausbildung „an einem Krankenhaus oder mehreren Krankenhäusern und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie weiteren an der Ausbildung beteiligten, geeigneten Einrichtungen, insbesondere stationären Pflegeeinrichtungen oder Rehabilitationseinrichtungen“ (ebd.) erstreckt sich auf mindestens 1000 Stunden. Für die Ausbildung kann jeder zugelassen werden, der in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes geeignet ist und den Hauptschulabschluss bzw. eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat.

[...]


1 Betreuungsassistent/in und Alltagsbegleiter/in stellen dabei Synonyme dar (vgl. Kap. 2.1.4)

2 Auf eine umfassende Darstellung aller Pflegeberufe wird im Rahmen dieser Arbeit verzichtet. Die Auswahl könnte beispielsweise um die Berufe in der Altenpflege erweitert werden. (Vgl. u. a. Bundesärztekammer 2004)

3 Die Bestimmungen dieses Abschnittes werden im Kapitel 2.3 nochmals aufgegriffen und in die Diskussion über die Aufwertung von Pflegeberufen hinsichtlich der Qualifikationsvoraussetzungen einbezogen.

4 Examiniert meint in diesem Zusammenhang staatlich geprüft und bezieht sich auf gemäß KrPflG ausgebildetes Personal. 7

5 Ähnliche Gesetze gibt es in den Ländern Badem-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt (vgl. Engl 2011; Klie/Guerra 2006, S. 45)

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Aktuelle Entwicklungen in der Pflegebranche
Untertitel
Welche Herausforderungen ergeben sich für die berufliche Bildung in den Pflegeberufen?
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg  (Lehrstuhl für Berufs- und Arbeitspädagogik)
Veranstaltung
Arbeits-, Gesellschafts- und Subjektentwicklung: Fachkräfte und Fachkräftemangel – im Spannungsfeld betrieblicher Weiterbildung
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
26
Katalognummer
V207778
ISBN (eBook)
9783656350262
ISBN (Buch)
9783656350965
Dateigröße
862 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Pflegeberufe, Pflegebranche, Fachkräftemangel, Demographie, Qualifizierung, Abitur für Pflegeberufe
Arbeit zitieren
Daniel Zäck (Autor:in), 2012, Aktuelle Entwicklungen in der Pflegebranche, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/207778

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