Die Wirkung des Bundes der Landwirte auf die politische Ordnung im Kaiserreich von 1893 bis 1914


Term Paper, 2012

22 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


1 Einleitung

In der Forschung finden sich unterschiedliche Charakterisierungen für die agrarische Interessenvertretung «Bund der Landwirte» (BdL) im Kaiserreich: u.a. (1) „Interessenverband neuen Typs“[1], (2) „große Wahlmaschine“ [2], (3) Quelle von „Verformungen der politischen Kultur“[3] und (4) „Zentrale Rolle für die politische Entwicklung im wilhelminischen Reich“[4]. In der Hausarbeit wird die Wirkung des BdL auf die politische Ordnung im Kaiserreich von 1893 bis 1914 innerhalb der gegebenen Rahmenbedingungen untersucht. U.a. werden die Gründungsgeschichte, die Organisation, seine Ideologie und Programmatik, die Mitgliederstruktur, die Hilfsmittel und die Vorgehensweise bei seinen Aktivitäten beleuchtet. Anschließend wird betrachtet, wie und mit welchem Erfolg der BdL auf Wähler und Öffentlichkeit, Parteien und andere politische Interessengruppen, Parlamentarier sowie Parlament, Kanzler und Monarch, d.h. auf die Elemente des politischen Systems, eingewirkt hat. Ein Fazit fasst zusammen, inwieweit das Vorgefundene die anfangs genannten

Charakterisierungen (1) - (4) bestätigt.

2 Politische Ordnung im Kaiserreich und ihre Rahmenbedingungen

Der Begriff Politische Ordnung beschreibt Herrschaftssysteme unter funktionalen und normativen Aspekten oder steht für die Gestaltung von Herrschaft.[5] Die politische Ordnung eines Staates prägt sich aus im Politischen System, der

„Gesamtheit jener staatlichen und außerstaatlichen Einrichtungen und Akteure, Regeln und Verfahren, die innerhalb eines [...] abgegrenzten Handlungsrahmens an fortlaufenden Prozessen der Formulierung und Lösung politischer Probleme sowie der Herstellung und Durchsetzung allgemein verbindlicher politischer Entscheidungen beteiligt sind“[6],

einschließlich „vorstaatliche[r] Akteure, wie v.a. Interessenverbände [...]“[7].

Das Deutsche Kaiserreich, ein Bundesstaat aus 22 Einzelstaaten und 3 Freien Reichsstädten, war eine konstitutionelle Monarchie. Etwa 2/3 der Einwohner lebten in Preußen. Die Mitgliedsstaaten behielten eigene Zuständigkeiten wie Landesverfassung und Wahlrecht, Verwaltung, Justiz, Bildung und Kultur. Die Außenpolitik und das Militär lagen allein in der Verantwortung des Kaisers, er hatte den Oberbefehl über das Heer ohne Kontrolle durch Parlament oder Regierung. Der Kaiser ernannte den Reichskanzler, die politische Schlüsselposition. Der Kanzler war nur dem Monarchen verantwortlich, und kaiserliche Exekutivakte bedurften zur Rechtskraft seiner Gegenzeichnung. Mit kaiserlicher Zustimmung ernannte und entließ er die Reichsminister. Dem Parlament gegenüber waren Kanzler und Minister nicht verantwortlich.

Organe des Reichs gemäß Verfassung von 1871 waren Kaiser, Reichstag, Bundesrat und Reichskanzler. Oberstes Organ war der Bundesrat, der die Reichsgewalt in innen- und außenpolitischen Teilbereichen innehatte, und mit dem Kaiser zusammen den Reichstag auflösen konnte. Reichsangelegenheiten waren Wirtschafts- und Außenhandelspolitik, Soziales und Verkehr. Reichstag und Bundesrat zusammen hatten das Budgetrecht und erließen die Reichsgesetze, die der Kaiser ohne Vetorecht auszufertigen und zu verkünden hatte. Im Bundesrat hatte Preußen eine Sperrminorität gegen Verfassungsänderungen und durch die Personalunion des Preußischen Königs mit dem Deutschen Kaiser und der Dreifachrolle[8] des Reichkanzlers als solchem, Preußischer Ministerpräsident und Vorsitzendem des Bundesrates eine herausragenden politischen Einfluss. Den Reichstag wählte das Volk in allgemeiner, gleicher und direkter Wahl. Das Dreiklassenwahlrecht in Preußen, das bis zum 1. Weltkrieg fortbestand, war mit dem Festhalten an einmal getroffenen Wahlkreiseinteilungen ein Widerspruch zum sich verändernden Gesellschaftsaufbau und benachteiligte die liberalen und sozialistischen Parteien. Die tragenden Schichten der Gesellschaft waren Adel und Großgrundbesitzer, die auch die Spitzenpositionen in Beamtenschaft und Militär innehatten.[9]

Das Kaiserreich war Beamten- und Obrigkeitstaat, eine Mischung aus Absolutismus und Parlamentarismus, die Verfassung hatte Schwächen («Kanzlerdiktatur»), die monarchische Regierung ließ der Volksvertretung nur geringe Mitsprachemöglichkeit.[10] Nach BAUMGART war „der Weg der deutschen Innenpolitik zwischen 1890 und 1914 [...] mit Bausteinen für ein parlamentarisches System gepflastert“[11]

Die Verfassung erwähnte politische Parteien nicht, sie fielen unter das Vereinsrecht. Im Kaiserreich gab es von Beginn an fünf Parteiengruppierungen: (1) die Deutschkonservative Partei, die die Interessen ostelbischer, adeliger, protestantischer Großgrundbesitzer vertrat und die Freikonservative Partei adeliger Großgrundbesitzer und Schwerindustrieller, (2) die Nationalliberale Partei des Bildungs- und Besitzbürgertums, (3) das Zentrum, die Partei der Katholiken aller Richtungen, (4) die Linksliberale oder Freisinnspartei, die für Teile des Bürgerums und des Mittelstandes stand und (5) die Sozialdemokraten, die hauptsächlich für die Interessen protestantischer Arbeiter eintraten.[12]

Schon vor 1871 vertraten außerparlamentarische Organisationen in Form von Verbänden spezifische - zunächst überwiegend landwirtschaftliche - Gruppeninteressen, im Gegensatz zu Parteien strebten sie keine Regierungsverantwortung an. Die zunehmende Industrialisierung ließ die Zahl der Verbände des Handels und der Industrie erheblich wachsen. Sie wirkten vor allem durch persönlichen Verbindungen mit Parteien und Parlamenten.[13]

3 Gründungsgeschichte des Bundes der Landwirte (BdL)

Die Bismarcks Schutzzollpolitik folgende Caprivische Freihandelspolitik hatte die Zollschutzbarrieren der zunehmend nicht mehr konkurrenzfähigen deutschen Landwirtschaft abgebaut . Erheblicher Preisverfall agrarischer Produkte führte zu einer Protestbewegung der Bauern. 1893 hieß es in einem Presseaufruf eines Gutspächters „Wir müssen aufhören zu klagen, wir müssen schreien, daß es das ganze Land hört [...] nur dadurch, daß wir rücksichtslose und ungeschminkte Interessenpolitik treiben, kann vielleicht die Existenz der heutigen Landwirte [...] gerettet werden.“[14]. Ob es sich bei der Gründung des BdL im Februar 1893 um eine „Junkerverschwörung“[15] handelte, sei dahingestellt. Dokumentiert ist, dass ein Gründungsausschuss von 25 Agrariern, darunter 20 Rittergutsbesitzer und davon 12 adelig , zusammen mit führenden konservativen Politikern im Februar 1893 den Bund der Landwirte [16] gründete. Dieser konstituierte sich als staatserhaltender und königstreuer Verein, der die wahren konservativen Werte vertrat, aber mit dem Ziel der Beeinflussung von Gesetzgebung und Wahlen in radikaler Opposition zur Regierung stand. Regierungspolitik und Agrarierinteressen waren mit Caprivi auseinander gelaufen; die Agrarier mussten sich also selbst helfen, sie glaubten sich sonst verloren. Dennoch fehlte eine Depesche an den Kaiser mit einem Treuegelöbnis in der von patriotischer Stimmung getragenen Versammlung nicht.[17] Gerade diese Organisation in radikalem Gegensatz zur Regierung machte nach PUHLE den BdL zu einem Typ von pressure group , den es so vorher nicht gab, der die Öffentlichkeit als Plattform nutzte, um Parlamentarier und Parlamentswahlen zu beeinflussen.[18]

Der BdL sah sich selbst als eine „parteilose, auf christlich-monarchischem Boden stehende, wirtschaftspolitische Vereinigung“[19] zur Vertretung agrarischer Interessen.

4 Ideologie und Programm des BdL

Für PUHLE sind die übergeordnete Ideologie des BdL und sein in konkreten wirtschaftspolitischen Forderungen ausgeprägtes Programm kaum voneinander zu trennen, wobei die Ideologie stimulierend für die Forderungen gewesen sei.[20] Für NIPPERDEY hat sich die Ideologie erst um die programmatischen „Kernforderungen“[21] des BdL herum zur Erläuterung und Begründung in Richtung der Mitglieder und in Richtung der gedachten Zielgruppe entwickelt.[22]

4.1 Ideologie und innere Agitation

Die Ideologie des BdL hatte einen einfachen Ansatz: die Landwirtschaft (und damit das Vaterland) war in Not, und kleine Landwirte sollten sich mit allen anderen Agrariern (die Hofgröße spielte dabei keine Rolle) und dem Mittelstand (kleinen Handwerkern und Gewerbetreibenden) als in einem Boot sitzend fühlen. Zur Rettung der Landwirtschaft, d.h. des Vaterlands, war es notwendig, die aus Sicht des BdL größten Gefährdungen zu bekämpfen: „Kapitalismus, Liberalismus, Urbanisierung und Sozialdemokratie sowie das «internationale Judentum»“[23].[24]

[...]


[1] WEHLER 2008:1061.

[2] NIPPERDEY 1992:586.

[3] STEGMANN 1983:200.

[4] PUHLE 1975:10.

[5] Vgl. SCHUBERT/KLEIN 2006:234; vgl. NOETZEL 1999:8, der Ordnung und Herrschaft gleichsetzt.

[6] HOLTMANN 2000:546; „Politische Ordnung [ist] weiter gefasst als der Begriff politisches System“ (Ebda. 522).

[7] Ebda. 547.

[8] Mit Ausnahme Caprivis waren alle Reichkanzler während ihrer gesamten Amtszeit auch Preußischer Ministerpräsident.

[9] Zum Einfluss Preußens vgl. KÜHNE 2010:26.

[10] Vgl. BAUMGART 1972:116f und REULECKE 2006:305.

[11] BAUMGART 1972:114.

[12] Vgl. FESSER 2000:8f und vgl. KÜHNE 2010:21f.

[13] Vgl. BAUMGART 1972:169.

[14] V. KIESENWETTER 1918:21/Anlg. 1; 1911 heißt es im Agrarischen Handbuch: „[es]brach sich im Lande mit geradezu elementarer Gewalt die Überzeugung Bahn, daß die bisherige Organisation der Interessenvertretung der Landwirtschaft völlig unzulänglich sei“ (AH 268).

[15] „Allein die Vorbereitungen lassen erkennen[...], daß es sich bei diesem Vorhaben um eine echte Junkerverschwörung handelte; bei diesem Komplott war auch nicht ein einziger Bauer vertreten“(DAVID 1967:30); auch PUHLE betont, dass die Gründung des Bundes „ausschließlich auf die Initiative ostelbischer Großgrundbesitzer oder –pächter zurückging“ (PUHLE 1975:38).

[16] Im Folgenden als BdL oder Bund bezeichnet.

[17] Vgl. PUHLE 1975:34; vgl. auch v.KIESENWETTER 1918:24.

[18] Vgl. PUHLE 1975:36.

[19] AH 264.

[20] Vgl.PUHLE 1975:72f.

[21] Diese Kernforderungen sind die „drei ‚großen Mittel’: Staatliches Getreidehandelsmonopol für ausländisches Getreide mit garantierten Mindestpreisen (Antrag Kanitz), eine Börsenreform durch die Abschaffung des Getreideterminhandels und der Produktbörsen, die Einführung der ‘Doppelwährung‘ [...] [und die] ‘kleinen Mittel‘, z.B. Verschärfung von Seuchenkontrollen bei Fleisch- und Viehimport oder Verbot der Gelbfärbung von Margarine [...]“ (NIPPERDEY 1992:585).

[22] Vgl. NIPPERDEY 1992:585.

[23] BERGHAHN 2001:341.

[24] Vgl. ebda. 341; vgl. auch KBdL 9-11.

Excerpt out of 22 pages

Details

Title
Die Wirkung des Bundes der Landwirte auf die politische Ordnung im Kaiserreich von 1893 bis 1914
College
University of Hagen  (Fakultät für Kultur und Sozialwissenschaften)
Course
Modul 5G - Politische Gestaltung: Revolution, Staat und Verfassung Kurs 04109: Vom Geheimbund zur Massenpartei. Entwicklung und Organisation der politisch-weltanschaulichen Richtungen Europas 1770-193
Grade
1,7
Author
Year
2012
Pages
22
Catalog Number
V207866
ISBN (eBook)
9783656351030
ISBN (Book)
9783656352075
File size
578 KB
Language
German
Keywords
wirkung, bundes, landwirte, ordnung, kaiserreich
Quote paper
Frank A. Hoffmann (Author), 2012, Die Wirkung des Bundes der Landwirte auf die politische Ordnung im Kaiserreich von 1893 bis 1914 , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/207866

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