Ethisch-philosophische Betrachtungen der Todesstrafe


Exposé / Rédaction (Scolaire), 2012

13 Pages, Note: 1


Extrait


Inhaltsverzeichnis

2 Einleitung

3 – 4 Todesstrafe im globalen Kontext

5 Verschiedene Rechtssysteme und die Rolle der Todesstrafe in ihnen

6 – 11 Argumentationen zur Todesstrafe

12 Fazit

13 Quellen

Einleitung

Die Todesstrafe – ein äußerst kontroverses Thema, welches vielfach emotionale Reaktionen hervorruft. Dabei spielen sowohl die Situationen der Opfer von Straftaten als auch von Straftätern eine Rolle und sind häufig der Auslöser für Grundsatzdiskussionen. Um ein solch komplexes Thema zumindest in Teilen zu untersuchen, ist es notwendig, einige grundsätzliche Fragen zu stellen, die nicht nur die Todesstrafe als solche tangieren, sondern vielmehr weit über die reine Strafe heraus gehen und Problemstellungen unserer Gesellschaft enthalten.

Wozu dient die Strafe? Was sind die Rechte von Straftätern? Wer entscheidet wie gestraft wird? Wie funktioniert Bestrafung? Welche Interessen müssen balanciert werden? Wer entscheidet über das Strafmaß?

Diese Fragen, die sich hauptsächlich mit weltanschaulichen Aspekten und Wertvorstellungen, aber auch in Teilen mit Mechanismen rationalen menschlichen Handelns verbinden lassen, sind der Leitfaden, an welchem sich jede Argumentation orientieren muss, um eine hinreichende Betrachtung zu gewährleisten. Individuell muss jedoch, um eine umfassende Einschätzung zu erlauben, eine Einordnung in kulturelle Kontexte erfolgen, um eine dialektische Vorgehensweise zu ermöglichen.

Im Folgenden soll zunächst ein Abschnitt folgen, der sich mit (globalen) Fakten zur Todesstrafe auseinandersetzt und dabei differenziert nach lokalen Rechtssysteme, kulturell-moralischen Hintergründe, sowie Methoden zusammenfasst, die Methoden werden in diesem Zusammenhang nicht weiter betrachtet.

Nach diesem vorbereitenden Abschnitt wird die Betrachtung der Todesstrafe aus der Position verschiedener Ansätze heraus erfolgen, dabei betrachtet werden sollen ein Utilitaristischer Ansatz mit anschließendem Verhaltensökonomischen Ansatz mit Bezug zu den Ansätzen von Gary S. Becker, eine Position im Sinne des Kant’schen kategorischen Imperativs, Aristoteles‘ Tugendethik sowie eine persönliche Position Peter Singers und meine persönliche Sicht.

Todesstrafe im globalen Kontext

Daten

Folgende Daten zur Todesstrafe entstammen den Beständen von Amnesty International und sind insofern nicht als absolute Wahrheit, sondern vielmehr als Richtgrößen zu sehen. Es gibt keine zentralen, exakten Statistiken zur Todesstrafe weltweit, da massive politische und kulturelle Barrieren keine klaren Aussagen zu den individuellen Zahlen zulassen. Außerdem ist die Position von Amnesty International stark linear und insofern sind die Daten nur bedingt als Argumentationsgrundlage geeignet, da es sich teilweise um Schätzungen handelt und die Daten sich auf das Jahr 2010 beziehen, da Daten für 2011 noch nicht veröffentlicht wurden.

- 96 Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft.
- 9 Staaten sehen die Todesstrafe nur noch für außergewöhnliche Straftaten wie etwa Kriegsverbrechen oder Vergehen nach Militärrecht vor.
- 34 Staaten haben die Todesstrafe in der Praxis, aber nicht im Gesetz abgeschafft.
- 58 Staaten halten weiterhin an der Todesstrafe fest.
- 2010 mindestens 527 Hinrichtungen in 23 Ländern (exkl. VR China)
- 2010 mehr als 2000 Todesurteile ausgesprochen

Länder, die die Todesstrafe nur noch im Ausnahmerecht (z.B. Kriegsrecht) erlauben

Bolivien, Brasilien, Chile, El Salvador, Fiji, Israel, Kasachstan, Peru, Tunesien

Länder, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben (Jeweilige Hintergründe bei Einzelnen):

Algerien, Benin, Brunei, Burkina Faso, Eritrea, Gambia, Ghana, Grenada, Kamerun, Republik Kongo, Laos, Liberia, Madagaskar, Malediven, Mali, Marokko, Malawi, Mauretanien, Nauru, Niger, Papua-Neuginea, Sambia, Sri Lanka, Süd-Sudan, Suriname, Swasiland, Tadschikistan, Tansania, Tonga, Zentralafrikanische Republik, Ägypten, Äquatorialguinea, Äthiopien, Afghanistan, Antigua und Barbuda, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belize, Botsuana, Dominica, Guatemala, Guinea, Guyana, Jamika, Jemen, Jordanien, Komoren, Demokratische Republik Kongo, Kuwait, Lesotho, Libanon, Libyen, Nigeria, Oman, Pakistan, Palästinensische Autonomiegebiete, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Sudan, Syrien, Thailand, Trinidad und Tobago, Tschad, Uganda, VAE, Vietnam, Weißrussland

Hinrichtungsmethoden

Heute übliche Hinrichtungsmethoden sind vor allem der Elektrische Stuhl, die Enthauptung, das Erhängen, die Erschießung, die Steinigung sowie die Gaskammer und die Giftspritze.

Globales Verfahren mit der Todesstrafe an ausgewählten Beispielen

China

In der Volksrepublik China werden keine Zahlen über die Hinrichtungen von Straftätern veröffentlicht. Amnesty International schätzt, dass in China jedes Jahr mehrere tausend Hinrichtungen vollzogen werden. In China erfolgt die Hinrichtung durch Erschießung oder eine Giftspritze. Verbrechen, auf die die Todesstrafe verhängt werden kann sind z.B. Behinderung militärischer Operationen, Bestechung, Desertation bzw. Fahnenflucht, Diebstahl von Benzin, Mord, Plünderung archäologischer Ruinen und Gräber, schwerer Körperverletzung, schwerer Gemüsediebstahls, Vergewaltigungen, Zerstörung von Staudämmen, Steuerbetrug, Umsturzversuche oder Zuhälterei. Obwohl China diese Liste von Kapitalverbrechen in den letzten Jahren verändert hat, als dass viele Verbrechen nicht mehr mit der Todesstrafe geahndet werden können, ist die Volksrepublik das Land, in dem weltweit die meisten Menschen hingerichtet werden, was jedoch durch die Bevölkerungszahl z.T. relativiert werden muss (siehe Singapur). Vor allem auch Drogendelikte können in China zur Todesstrafe führen, was auch mit der historischen Situation in Verbindung steht, insofern als dass die Opiumkriege bzw. der Opiumhandel in China nach wie vor im kollektiven Gedächtnis verankert sind.

Saudi-Arabien

Da Saudi-Arabien die Scharia verfassungsmäßig festgeschrieben hat, werden hier Urteile wegen religiöser Verbrechen ausgesprochen, so z.B. Gotteslästerung, Koranschändung oder dem Abfall vom Islam, da diese gleichzeitig auch als Angriff auf die staatliche Ordnung gelten. Diese Verbrechen werden jedoch nur bei Männern mit dem Tode bestraft, während für Frauen eine lebenslange Haftstrafe vorgesehen ist. Außerdem kann die Todesstrafe bei Mord, Ehebruch, Homosexualität, Vergewaltigung oder Prostitution, aber auch bei Drogenhandel, schweren Raubüberfällen sowie Konsum und Handel mit Alkohol verhängt werden. In Saudi-Arabien wird als Hinrichtungsmethode die Enthauptung angewendet, diese erfolgt mit dem Schwert. Die Todesstrafe kann abgewendet werden, wenn sich alle (männlichen) Mitglieder der Opferfamilie dazu entscheiden, dem Täter zu vegeben. Laut Amnesty International wurden 2010 mehr als 27 Menschen in Saudi-Arabien hingerichtet.

Singapur

In Singapur wurden zwischen 1990 und 2005 laut offiziellen Zahlen etwa 420 Menschen hingerichtet. Als Hinrichtungsmethode wird hier das Erhängen angewendet. Der Stadtstaat vollstreckt im Verhältnis zur Einwohnerzahl die meisten Todesurteile. Die Todesstrafe ist in Singapur bei einigen Verbrechen zwingend vorgeschrieben. Dazu zählen Mord, Mordauftrag, illegaler Schusswaffengebrauch, Landesverrat und Drogenhandel. Bereits der Besitz geringer Mengen illegaler Drogen kann zur Todesstrafe führen, zumal hier nicht wie z.B. in den USA ein Ermessensspielraum für den Richter bleibt. Auch ausländische Staatsbürger wurden in Singapur bereits wegen Drogenbesitzes hingerichtet. Bei Drogendelikten gilt in Singapur die umgekehrte Beweislast.

USA

Die Vereinigten Staaten richteten 2010 46 Menschen hin. Je nach Bundesstaat gelten individuelle verschiedene Regelungen in Bezug auf die Todesstrafe, in einigen Bundesstaaten ist die Todesstrafe abgeschafft. Generell können folgende Hinrichtungsmethoden in den USA zur Anwendung kommen: Die Giftspritze, der elektrische Stuhl, die Gaskammer, das Erhängen, sowie die Erschießung. Die vorherrschende Methode ist die tödliche Injektion, wobei auch der elektrische Stuhl durchaus noch eingesetzt wird. In den USA bzw. einigen Bundesstaaten kann die Todesstrafe allgemein nur dann angewendet werden, wenn es sich bei dem Straftatbestand um einen Mord ersten Gerades unter erschwerenden Bedingungen, wie z.B. ein Mord mit mehreren Opfern, Auftragsmord oder einen besonders grausamen Mord, handelt. Verglichen mit anderen Staaten und gemessen an ihrer Einwohnerzahl wird die Todesstrafe in den USA relativ selten verhängt, die Todesstrafe wird in den USA häufig unter dem Aspekt der Abschreckung gerechtfertigt.

[...]

Fin de l'extrait de 13 pages

Résumé des informations

Titre
Ethisch-philosophische Betrachtungen der Todesstrafe
Note
1
Auteur
Année
2012
Pages
13
N° de catalogue
V208269
ISBN (ebook)
9783656368762
ISBN (Livre)
9783656369110
Taille d'un fichier
597 KB
Langue
allemand
Mots clés
ethisch-philosophische, betrachtungen, todesstrafe
Citation du texte
Patrice Philippe Toussaint (Auteur), 2012, Ethisch-philosophische Betrachtungen der Todesstrafe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/208269

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