Mit Blick auf den bundesdeutschen Arbeitsmarkt sind derzeit Begriffe wie Prekarität, Abstieg und Ausgrenzung in aller Munde. Dieser Meinung sind nicht nur Robert Castel und Klaus Dörre in der Einleitung zu ihrem viel beachteten Sammelband „Prekarität, Abstieg, Ausgrenzung. Die soziale Frage am Beginn des 21. Jahrhunderts“. Es ist offensichtlich common sense unter Wissenschaftler_innen1 und Beobachter_innen des deutschen Arbeitsmarktes, dass sich dieser derzeit in Bewegung befindet und a-typische Beschäftigungsverhältnisse, deren Einkommen manchmal nicht einmal mehr existenzsichernd sind, stark zunehmen. Im Zentrum vieler Analysen stehen Abweichungen vom sogenannten „Normalarbeitsverhältnis“, welches sich in einer Krise befindet. Ich möchte den Begriff des „Normalarbeitsverhältnis“ kritisch hinterfragen, da er zum einen in der Menschheitsgeschichte nur seit kurzer Zeit existiert, immer männlich konnotiert war und auch nur für einen kleinen Teil der Erde als „normal“ bezeichnet werden kann. Ziel dieser Arbeit ist es, sowohl die informalisierte Arbeit im globalen Süden als auch die Lockerungen bei den Arbeitsverhältnissen in Deutschland zu betrachten. Auf der Ebene der global informalisierten Arbeit werde ich Teilbereiche wie „Informalisierung der Arbeit in Indien“ (vgl 4.2) und „Frauen und Informalisierung“ (vgl. 4.3) beispielhaft ausarbeiten. Auf der nationalen Ebene möchte ich die Beispiele „Leiharbeit“ (vgl. 5.2) und „Hausarbeit -Dienstleistungen“ (vgl. 5.3) exemplarisch untersuchen. Abschließend werde ich Gemeinsamkeiten und Unterschiede von informalisierten Arbeitsbedingungen im globalen Süden und atypischer/prekärer Beschäftigung in Deutschland herausarbeiten.
Inhaltsverzeichnis
1 Wie „normal“ ist das „Normalarbeitsverhältnis“?
2 Normalarbeitsverhältnis
2.1 Atypisches- vs. Normalarbeitsverhältnis
2.2 Kritik am Begriff Normalarbeitsverhältnis
3 Informalisierung
3.1 Informalisierung bei Wouters
3.2 Informalisierung der Arbeit
4 Informelle Arbeit
4.1 Ausmaß der informellen Arbeit in sog. Entwicklungsländern
4.2 Beispiel Indien
4.3 Frauen und Informalisierung
5 Atypische Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland
5.1 Ausmaß der atypischen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland
5.2 Leiharbeit
5.3 Hausarbeit -Dienstleistungen
6 Gemeinsamkeiten und Unterschiede der informellen Arbeit in Süd und Nord
7 Ausblick
8 Literatur
1 Wie „normal“ ist das „Normalarbeitsverhältnis“?
Mit Blick auf den bundesdeutschen Arbeitsmarkt sind derzeit Begriffe wie Prekarität, Abstieg und Ausgrenzung in aller Munde. Dieser Meinung sind nicht nur Robert Castel und Klaus Dörre in der Einleitung zu ihrem viel beachteten Sammelband „Prekarität, Abstieg, Ausgrenzung. Die soziale Frage am Beginn des 21. Jahrhunderts“. Es ist offensichtlich common sense unter Wissenschaftler_innen[1] und Beobachter_innen des deutschen Arbeitsmarktes, dass sich dieser derzeit in Bewegung befindet und a-typische Beschäftigungsverhältnisse, deren Einkommen manchmal nicht einmal mehr existenzsichernd sind, stark zunehmen. Im Zentrum vieler Analysen stehen Abweichungen vom sogenannten „Normalarbeitsverhältnis“, welches sich in einer Krise befindet. Ich möchte den Begriff des „Normalarbeitsverhältnis“ kritisch hinterfragen, da er zum einen in der Menschheitsgeschichte nur seit kurzer Zeit existiert, immer männlich konnotiert war und auch nur für einen kleinen Teil der Erde als „normal“ bezeichnet werden kann. Ziel dieser Arbeit ist es, sowohl die informalisierte Arbeit im globalen Süden als auch die Lockerungen bei den Arbeitsverhältnissen in Deutschland zu betrachten. Auf der Ebene der global informalisierten Arbeit werde ich Teilbereiche wie „Informalisierung der Arbeit in Indien“ (vgl 4.2) und „Frauen und Informalisierung“ (vgl. 4.3) beispielhaft ausarbeiten. Auf der nationalen Ebene möchte ich die Beispiele „Leiharbeit“ (vgl. 5.2) und „Hausarbeit-Dienstleistungen“ (vgl. 5.3) exemplarisch untersuchen. Abschließend werde ich Gemeinsamkeiten und Unterschiede von informalisierten Arbeitsbedingungen im globalen Süden und atypischer/prekärer Beschäftigung in Deutschland herausarbeiten.
2 Normalarbeitsverhältnis
2.1 Atypisches- vs. Normalarbeitsverhältnis
In der gewerkschaftsnahen Zeitschrift „Mitbestimmung“ definiert Ulrich Walwei 1999 das Nornalarbeitsverhältnis wie folgt: „Das traditionelle ‚Normalarbeitsverhältnis’ beschreibt eine ganz spezifische Organisation der Arbeit. Es basiert auf einem auf Dauer angelegten Arbeitsvertrag, einem festen, an Vollzeitbeschäftigung orientierten Arbeitszeitmuster, einem tarifvertraglich normierten Lohn oder Gehalt, der Sozialversicherungspflicht sowie der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber. An diesem Leitbild orientieren sich Gesetzgebung, Rechtsprechung und Exekutive nach wie vor weitgehend“ (Walwei, 1999, S.12). Das „Normalarbeitsverhältnis“ wird jedoch nicht nur aus gewerkschaftsnaher Sicht so gesehen. Die Definition des Wörterbuch der Sozialpolitik ist ähnlich: „Unter Normalarbeitsverhältnis versteht man den empirischen Normaltypus unselbstständiger Erwerbsarbeit. Dieser Typus ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet: unbefristete Dauer der Anstellung, Vollzeitbeschäftigung (variiert je nach Gesellschaft), Tagesarbeit, Anstellung bei einem Arbeitgeber, organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers und Unterordnung unter die Weisungsgewalt des Arbeitgebers. Hinzu kommt, dass für die meisten Beschäftigten das Normalverhältnis die einzige existenzielle Basis ist und daher eine starke Abhängigkeit vom Arbeitgeber besteht“ (Wörterbuch der Sozialpolitik, 2012).
Als Gegenteil des Normalarbeitsverhältnisses gilt in Deutschland die atypische Beschäftigung. Das Statistische Bundesamt versteht darunter: „(...) alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse (...), die eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen: Befristung, Teilzeitbeschäftigung mit 20 oder weniger Stunden, Zeitarbeitsverhältnis, geringfügige Beschäftigung“ (Statistisches Bundesamt, 2010). Laut dem Wörterbuch der Sozialpolitik unterscheidet es sich von den typisch genannten Anstellungsverhältnissen, „(...) welche in der Regel eine unbefristete Vollzeitarbeit vermitteln. Die Schlüsselbegriffe sind Prekarität (aus der Sicht der Lohnabhängigen) oder Flexibilität (aus der Sicht der Unternehmer). Der Begriff der atypischen Beschäftigung wird im Allgemeinen mit einem Status in Verbindung gebracht, den der Lohnabhängige nicht gewählt hat: Er hat nur Zugang zu einer Teilzeitstelle (obwohl er Vollzeit arbeiten wollte) oder zu einer befristeten Stelle von kurzer Dauer (anstatt einer unbefristeten) oder zu einer temporären (nicht stabilen) Erwerbstätigkeit. Der höchste Grad an Prekarität/Flexibilität wird mit der Arbeit auf Abruf erreicht (der Unternehmer entscheidet allein über die Ausführung der Arbeit). Gewisse Formen selbständiger Erwerbstätigkeit zählen ebenfalls zu diesem Problemkreis: Auch hier wurde der Status nicht frei gewählt (der Erwerbstätige findet nichts anderes oder versucht, sich der Arbeitslosigkeit zu entziehen), und die wirtschaftliche Unabhängigkeit muss in Frage gestellt werden“ (Wörterbuch der Sozialpolitik, 2012).
Seit Ende des 20. Jahrhunderts nehmen vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage nach "flexiblen" Arbeitsformen kontinuierlich die sogenannten atypischen Arbeitsverhältnisse zu. Weshalb oft von der Krise des „Normalarbeitsverhältnisses“ gesprochen wird. Zunehmend wird in der Diskussion auch von „prekärer“ Beschäftigung gesprochen. Die Definition ähnelt oftmals der atypischen Beschäftigung: „Als prekär kann eine Erwerbsarbeit bezeichnet werden, wenn die Beschäftigten aufgrund ihrer Tätigkeit deutlich unter das Einkommens-, Schutz- und soziale Integrationsniveau sinken, das in der Gegenwartsgesellschaft als Standard definiert wird. Und prekär ist Erwerbsarbeit auch, sofern sie subjektiv mit Sinnverlusten, Anerkennungsdefiziten und Planungsunsicherheit verbunden ist, das gesellschaftliche Normalitätsstandards überschreitet“ (Dörre/Kraemer/Speidel 2004: 380). Eine atypische Beschäftigung kann, aber muss nicht zwangsläufig prekär sein. Eine mögliche Unterscheidung sehen Gewerkschaften darin, ob das Haushaltseinkommen existenzsichernd ist oder nicht. In der Broschüre „Prekäre Beschäftigung in Bayern“ schreibt der Bezirk Bayern des Gewerkschaftsbundes: „So zeichnet sich eine materiell prekäre Beschäftigung und Lebenslage vor allem durch ein Einkommen aus, das nicht existenzsichernd ist. Wobei hier neben dem Beschäftigteneinkommen stärker das Haushaltseinkommen ins Zentrum der Betrachtung rückt, d. h. für Haushalte (Ein- und Mehrpersonenhaushalte) ist die Gesamthöhe aller Einkommen aller Haushaltsmitglieder und die
damit verbundene soziale Absicherung ausschlaggebend“ (DGB Bayern, 2012, S. 16).
2.2 Kritik am Begriff Normalarbeitsverhältnis
Das „Normalarbeitsverhältnis“ hat sich als typisches Arbeitsverhältnis jedoch erst im 20. Jahrhundert nicht zuletzt aufgrund des Engagements der Gewerkschaften und der Arbeiterbewegung herausgebildet. Es lässt sich kritisieren, dass ein Arbeitsverhältnis, welches in der Menschheitsgeschichte nur eine sehr kurzer Zeit existiert, immer männlich konnotiert war und sich tendenziell bereits wieder in der Auflösung befindet, als „normal“ bezeichnet wird. In dem Artikel „Die soziale Frage neu gestellt – Geschlechteranalyse der Prekaisierungs – und Geschlechterforschung“ zeigt Brigitte Aulenbacher, dass sich die Frauen- und Geschlechterforschung seit langem mit der Thematik „Prekarisierung“ auseinandersetzt, das Thema aber im Zentrum der Soziologie erst ankommt, seit das männlich dominierte „Normalarbeitsverhältnis“ erschüttert wird. Den Begriff des „Normalarbeitsverhältnisses“ übernimmt sie dabei jedoch unhinterfragt. Kritisiert werden kann ebenfalls, das der Begriff des „Normalarbeitsverhältnis“ nur aus europäischer Sicht Sinn macht und sich somit als „Eurozentristisch“ gewertet werden kann. “Das "fordistische Normalarbeitsverhältnis" war in historischer und globaler Perspektive stets eine Ausnahmeerscheinung. Es war auf die Länder des Nordens begrenzt und dort auch nur auf einen beschränkten historischen Zeitraum. (...) Aus der Perspektive des Südens, aus der Perspektive von Frauen und MigrantInnen und in zeitlichen Dimensionen, die nicht etwa auf die 1960er Jahre fixiert sind, erscheint Prekarität als der eigentliche kapitalistische Normalzustand“ (Hauer, 2005). In der globalisierungskritischen Forschung wird häufig der Gegensatz formell/informeller Arbeit verwendet. Dieser Begriff ist jedoch nicht als Äquivalent zu atypischer Beschäftigung zu sehen, da atypischer Beschäftigung sehr wohl formelle Arbeit sein kann.
3 Informalisierung
3.1 Informalisierung bei Wouters
Der Begriff der Informalisierung geht auf Cas Wouters zurück Wouters schlägt Informalisierung als Bezeichnung für Lockerungen bei den Verhaltensstandards etwa seit dem 2. Weltkrieg vor. Er beschreibt, „wie in den aufeinanderfolgenden Generationen immer mehr Gefühls- und Verhaltensformen akzeptabler wurden, und faßt(e) diese Veränderung als einen Prozeß der Informalisierung auf.“ (Wouters, 1999, S.9). Wouters belegt dies an mehreren Beispielen. Unter anderem mit der Verbreitung des Duzens auch unter Personen, die einander nicht nahe stehen, und den offener gestatteten Kleidungsregeln. Wouters sieht seine Überlegungen als kritische Ergänzungen zu der Zivilisationstheorie von Norbert Elias. Dessen Grundthese (Fortgang des Zivilisationsprozesses durch vermehrte Selbstkontrolle) widerspricht er nicht, sieht aber die Informalisierung als nicht ausreichend berücksichtigt. Informalisierung, im Sinne von Wouters, ist von verstärkter Selbstkontrolle begleitet oder setze diese voraus. Beispielsweise setzt die Verbreitung des Nacktbadens mehr Zivilisiertheit voraus und ist nicht nur eine Lockerung.
3.2 Informalisierung der Arbeit
Die unterschiedliche Formen der (Selbst-) Beschäftigung oder des Wirtschaftens, welche von der gesetzlich geregelten Normalform und den in der jeweiligen Wirtschaftsordnung vorherrschenden Standards abweichen, werden als informelle Arbeit bezeichnet. Unter den Oberbegriff informelle Arbeit werden je nach Definition so unterschiedliche Erscheinungen wie: Schwarzarbeit, Subsistenzarbeiten, prekäre Arbeit oder auch Reproduktiostätigkeit gebracht. Im Jahre 1993 definierte die International Labour Organization (ILO) den „informellen Sektor“ wie folgt: „[Der informelle Sektor] besteht aus Betrieben, die in der Produktion von Waren und Dienstleistungen mit dem primären Ziel tätig sind, Beschäftigung und Einkommen für die betreffenden Personen zu erzielen. Die Produktionsbetriebe in diesem Sektor arbeiten auf niedriger Organisationsstufe ohne oder fast ohne Trennung zwischen den Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital und in kleinem Rahmen und weisen die charakteristischen Merkmale von Privathaushalten auf, deren Inhaber die notwendigen Mittel auf eigenes Risiko aufbringen müssen. Darüber hinaus sind die Produktionsausgaben oft nicht von den Haushaltsausgaben zu trennen“ (ILO zitiert nach Enquete-Kommission 2002a). Nach der ILO gibt es drei Arten informeller Arbeit, zwischen denen jedoch alle Arten von Übergängen und Kombinationen denkbar sind:
- Besitzer/-innen/Betreiber/-innen von (Mikro- und Klein-)Unternehmen,
- Selbstbeschäftigte mit unbezahlt mitarbeitenden Familienangehörigen,
- abhängig Beschäftigte in informellen Unternehmungen, in Gelegenheitsjobs, Heimarbeit, Hausarbeit (domestic work), in Saison- oder Teilzeitarbeit, unregistrierter Arbeit etc.
Wichtig ist, dass die Eigenarbeit und Reproduktionsarbeit, also die unentgeltliche Arbeit für die Familie nach der ILO-Definition nicht als „informelle Beschäftigung“ angesehen wird. Altvater und Mahnkopf argumentieren mit einer umfassenderen Definition und Beschreibung von Informalität der Arbeit. Ihnen zufolge werden zur informellen Arbeit so unterschiedliche ökonomische Aktivitäten wie die Selbstversorgung in Haushalten und gemeinschaftliche und Selbsthilfeaktivitäten gerechnet. Davon zu unterscheiden ist die autonome Arbeit „auf eigene Rechnung“ (Schattenwirtschaft) sowie schattenwirtschaftliche Aktivitäten größerer Unternehmen, welche beispielsweise Steuern hinterziehen oder Umsätze falsch bzw. nicht verbuchen. Gemeinsam haben diese Aktivitäten, dass sie geltende arbeits- und sozialrechtliche Normen, welche formell gelten, nicht beachten. Nochmal abgegrenzt werden schließlich informelle Tätigkeiten durch illegaler Organisationen oder Personen, welche gegen das Strafrecht verstoßen. Beispielhaft erwähnt sein der Drogen, Waffen-, und Giftmüllhandel sowie Schmuggelei, Hehlerei, Geldwäsche, Bestechung und Menschenhandel (vgl. Altvater und Mahnkopf, 2002). Dieser breiten Definition folgend fasst die Enquete-Kommission folgende Charakteristika von informeller Arbeit zusammen:
„– Bei marktbezogenen informellen Aktivitäten sind die Eintrittsschranken in den informellen Sektor niedriger als im formellen Sektor. Dies liegt vor allem an dem vergleichsweise niedrigen Kapitaleinsatz, einfachen Technologien und niedrigen Einkommen (Souza 1980: 132). Informalität heißt also, dass der Zugang zu Arbeitsplätzen leichter ist als im formellen Sektor
–Informelle Aktivitäten sind weniger als formelle Aktivitäten durch gesellschaftlich legitimierte Regeln, auf die sich jedes Mitglied der Gesellschaft berufen kann, geschützt. Ihnen mangelt es also an Sicherheit in all ihren Aspekten: Informalität heißt also: ein geringer Grad von „menschlicher Sicherheit“ („Human security“) und „wohlfahrtsstaatlichem Schutz“ („Social protection“) und ein hoher Grad an „Verwundbarkeit“ („Vulnerability“)
–Informelle Transaktionen müssen mit „kurzer Reichweite“ ohne den Schutz rechtlich normierter Rahmenbedingungen auskommen. Informalität ist auch mit mangelhafter Buchführung, d.h. mit Intransparenz des Geschäftsgebahrens und mit ungesicherten Eigentumsverhältnissen verbunden. Informalität heißt also: mangelnde Institutionalisierung von Rechten, ein geringer Grad von Transparenz der „gesellschaftlichen Buchführung“, Bevorzugung der Mitglieder von Netzwerken und Diskriminierung derjenigen, die „nicht dazu gehören“
–Informelle Einheiten sind in aller Regel klein. Informalität heißt also für kleine Unternehmen sehr häufig: mangelnde Wettbewerbsfähigkeit und deren Kompensation durch Missachtung sozialer und ökologischer Standards. Große Unternehmen hingegen nutzen informelle Arbeit, um die Kosten zu senken und auf diese Weise die Konkurrenzfähigkeit auf internationalen Märkten zu verbessern
– Informalität kann auch ein niedriges Niveau an gesellschaftlicher Wertschätzung und Anerkennung bedeuten
– Nicht selten werden rechtliche Normen umgangen oder gebrochen. Informalität heißt also: nicht nur eine Grauzone des Übergangs zur Formalität sondern auch ein „Schattenbereich“ des Übergangs zur Illegalität und Kriminalität und Abhängigkeit vom Verhalten der Administration.“ (Enquete-Kommission, 2002a)
[...]
[1] Mit dem Unterstrich wie in Leser_innen wird versucht, Subjektpositionen jenseits von männlich/weiblich sichtbar zu machen. Der Unterstrich macht das Unbenennbare sichtbar. (vgl. Hermann, 2003)
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