In Zeiten der Schuldenberatung durch RTL kommen auch juristische Laien mit Begriffen wie Privatinsolvenz, Restschuldbefreiung oder Wohlverhaltensphase in Kontakt. Ebenso zeigen sich die Folgen der Wirtschaftskrise in Geschäftsaufgaben und Betriebsschließungen in unmittelbarer Umgebung der meisten Bürger dieses Landes. Dadurch können sich manche Bürger ein Bild davon machen, wie ein Insolvenzverfahren in kleinem Rahmen abzuwickeln ist. Es beginnt mit der Aufstellung der Verbindlichkeiten sowie der Vermögensgegenstände, wird gefolgt von eventuellen Verwertungen und der Befriedigung der Gläubiger, soweit Vermögen vorhanden ist. Dass ein Insolvenzverwalter für diese Tätigkeit ein Salär erhält, stellt für den Großteil der Bürger kein Problem dar. Wie verhält es sich jedoch, wenn ein Traditionsunternehmen wie die Karstadt-Quelle AG Insolvenzantrag stellt und einige tausend Existenzen bedroht sind?
Das öffentliche Interesse war im Jahr 2010 ebenso groß wie die öffentliche Antipathie für die Großkanzlei Görg. Durch die wenigen Stellungnahmen des Insolvenzverwalters konnte diese Meinung bis heute kaum beeinflusst werden. Sofern Informationen an die Öffentlichkeit oder die Mitarbeiter des Karstadtkonzerns gelangten, trugen sie selten zur Steigerung des Ansehens der Kanzlei bei.
15 Millionen Euro erhielt der Insolvenzverwalter für den Verkauf der Karstadttochter Thomas Cook (vgl. O.V. 2009). Wie hoch die Gesamtvergütung des Insolvenzverwalters Klaus Hubert Görg für die Abwicklung der Karstadtinsolvenz ausfallen wird, dürfte wohl ein Geheimnis bleiben. Medienberichten zur Folge könnte sich der Gesamtbetrag auf 27 Millionen Euro belaufen (vgl. O.V. 2010).
Branchenkenner wissen um die Tätigkeiten des Insolvenzverwalters und sehen hinter Beträgen wie 15 Millionen primär Kosten für Juristen und Angestellte, welche diese Transaktionen erst ermöglicht haben. Die Frage, in wie fern eine Vergütung von vielen Millionen Euro gerechtfertigt ist, wenn letztendlich kein Arbeitsplatz erhalten bleibt, würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Ziel der Untersuchung soll sein, einen Überblick darüber zu geben, aus welchen Berechnungsgrundlagen sich die Vergütung eines Insolvenzverwalters zusammensetzt.
Zu Beginn der vorliegenden Arbeit sollen zunächst einige grundlegende Informationen über das Insolvenzrecht vermittelt werden. Der Schwerpunkt dabei liegt bei Begriffen wie Insolvenzmasse, Ab- und Aussonderungen oder dem der Faustregeltabelle. [...]
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Grundlagen des Insolvenzrechts
3 Grundlagen der Verwaltervergütung
3.1 Rechtliche Grundlagen
3.1.1 Angemessene Vergütung
3.1.2 Vergütung bei ungenügender Leistung
3.1.3 Vergütungsschuldner
3.2 Unterstützungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters
3.2.1 Einsatz besonderer Sachkunde gemäß § 4 InsO
3.2.2 Einsatz von Hilfskräften
3.2.3 Folgen der Delegation
4 Berechnungsgrundlage
4.1 Insolvenzmasse gemäß § 1 Abs. 1 InsVV
4.1.1 Hinzurechnungen
4.1.2 Abzüge
4.1.3 Besondere Vermögenswerte gemäß § 1 Abs. 2 InsVV
4.2 Zeitpunkt zur Sollmassebestimmung
4.3 Vorzeitige Beendigung des Verfahrens
5 Berechnung der tatsächlichen Vergütung
5.1 Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV
5.1.1 Begriff
5.1.2 Quantitative und qualitative Kriterien
5.2 Vergütungserhöhende Tatbestände
5.2.1 Anfechtungsansprüche
5.2.2 Arbeitsverhältnisse
5.2.3 Aus- und Absonderungsrechte
5.2.4 Betriebsfortführung
5.2.5 Verfahrensdauer
5.2.6 Immobilienverwaltung
5.2.7 Weitere Zuschlagstatbestände
5.3 Vergütungsmindernde Tatbestände
5.3.1 Vorarbeiten durch vorläufigen Insolvenzverwalter
5.3.2 Unterdurchschnittliches Verfahren
5.3.3 Hohe Insolvenzmasse bei geringer Arbeitsbelastung
5.4 Die Verwendung von Faustregeltabellen
6 Die Mindestvergütung des Verwalters
6.1 Überblick
6.2 Berechnung der Mindestvergütung im Regelverfahren
7 Auslagenersatz
7.1 Angemessene Auslagen gemäß § 4 InsVV
7.2 Beispiele für erstattungsfähige Auslagen
8 Vergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren
8.1 Definition des Treuhänderbegriffs
8.2 Grundlagen der Treuhändervergütung
8.3 Berechnung der Regelvergütung
8.4 Vergütung im Zeitraum der Wohlverhaltensphase
9 Besonderheiten der Vergütungsfestsetzung
9.1 Vergütungsfestsetzungsantrag
9.2 Vorschussentnahme
10 Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die komplexen Berechnungsgrundlagen und die systemische Vergütung von Insolvenzverwaltern in Deutschland. Ziel ist es, die Angemessenheit hoher Vergütungsbeträge anhand der gesetzlichen Regelungen des Insolvenzrechts und der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) kritisch zu beleuchten und ein Verständnis für die Faktoren zu schaffen, die den Arbeitsaufwand eines Verwalters beeinflussen.
- Rechtliche Grundlagen der Verwalter- und Treuhändervergütung
- Berechnung der Insolvenzmasse und Identifikation von Zu- und Abschlägen
- Analyse praxisnaher Erhöhungstatbestände wie Unternehmensfortführung und Immobilienverwaltung
- Unterschiede zwischen Regelinsolvenz- und Verbraucherinsolvenzverfahren
- Herausforderungen bei massearmen Verfahren und der Rolle der Mindestvergütung
Auszug aus dem Buch
3.2.1 Einsatz besonderer Sachkunde gemäß § 4 InsO
Obwohl im Normalfall der Beruf des Insolvenzverwalters von Juristen ausgeübt wird, stellt die juristische Befähigung keine Voraussetzung dar, um vom zuständigen Gericht als Insolvenzverwalter bestellt zu werden. Somit muss Nichtjuristen die Möglichkeit gegeben werden auf Dritte zurückzugreifen, welche die benötigte berufliche Qualifikation besitzen (vgl. Keller 2010: Rz. 91). Gemäß § 4 Abs. 1 S. 3 InsVV wird die Delegation einzelner Tätigkeiten und der Ausgleich der dadurch entstandenen Kosten aus der Insolvenzmasse erlaubt.
Problematisch könnte es werden, wenn der Verwalter Aufgaben an Personen oder Unternehmen weitergibt, mit denen er selbst gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Ein solches Rechtsgeschäft könnte gegen das Verbot des Insichgeschäfts aus § 181 BGB verstoßen. Der Bundesgerichtshof verneinte dies mit der Begründung, dass der Verwalter, wenn er bestimmte Tätigkeiten delegiert, diese nicht als Posten der Sondervergütung ansetzen kann und somit auch keine Sonderzulagen nach § 5 InsVV erhält (vgl. BGH, Urt. v. 24.01.1991, Az. IX ZR 250/89, ZIP 1991, 324). Es spielt demnach keine Rolle, ob er die Tätigkeit selbst wahrnimmt und die Sonderzuschüsse anrechnet oder die Aufgabe delegiert und damit keine weiteren Zahlungen in Rechnung stellen darf. Somit kann festgehalten werden, dass es dem Insolvenzverwalter gestattet ist, für den Einsatz besonderer Sachkunde auf die Tätigkeiten Dritter zurückzugreifen, auch wenn diese Dritten in einem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis zu ihm stehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet das öffentliche Interesse an Insolvenzvergütungen und definiert das Ziel der Arbeit, die Berechnungsgrundlagen der Verwaltervergütung zu untersuchen.
2 Grundlagen des Insolvenzrechts: Dieses Kapitel definiert wichtige Fachbegriffe wie Insolvenzmasse, Aussonderung, Absonderung und die Faustregeltabelle für das Verständnis des Vergütungsrechts.
3 Grundlagen der Verwaltervergütung: Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine angemessene Entlohnung sowie die Möglichkeiten der Delegation von Aufgaben an Dritte oder Hilfskräfte erörtert.
4 Berechnungsgrundlage: Fokus liegt auf der Bestimmung der bereinigten Insolvenzmasse als Basis für die Vergütungsberechnung, inklusive Hinzurechnungen und Abzügen.
5 Berechnung der tatsächlichen Vergütung: Dieses Kapitel behandelt die Regelvergütung sowie diverse Zu- und Abschlagstatbestände, die den tatsächlichen Arbeitsaufwand widerspiegeln.
6 Die Mindestvergütung des Verwalters: Das Kapitel erläutert die Berechnung der Mindestvergütung in Fällen, in denen die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um eine angemessene Entlohnung zu decken.
7 Auslagenersatz: Es erfolgt eine Abgrenzung zwischen allgemeinen Geschäftskosten, die mit der Vergütung abgegolten sind, und erstattungsfähigen Auslagen nach § 4 InsVV.
8 Vergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren: Die spezifischen Rollen des Treuhänders und die Besonderheiten der Vergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren sowie der Wohlverhaltensphase stehen hier im Mittelpunkt.
9 Besonderheiten der Vergütungsfestsetzung: Das Kapitel widmet sich dem formalen Antrag auf Vergütungsfestsetzung und den Regeln zur Entnahme von Vorschüssen.
10 Schlussbetrachtung: Das Resümee wertet die Erkenntnisse zur Vergütungspraxis aus und reflektiert die Gerechtigkeit hoher Vergütungssummen in Großverfahren.
Schlüsselwörter
Insolvenzverwalter, Verwaltervergütung, Insolvenzrecht, Insolvenzmasse, InsVV, Regelvergütung, Mindestvergütung, Treuhänder, Verbraucherinsolvenz, Auslagenersatz, Insolvenzanfechtung, Betriebsfortführung, Vorschussentnahme, Gebührenfestsetzung, Vergütungszuschläge.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Strukturen und Mechanismen der Vergütung von Insolvenzverwaltern in Deutschland unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Felder umfassen die rechtlichen Grundlagen der Vergütung, die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen, die Systematik der Zu- und Abschläge sowie Besonderheiten bei Verbraucherinsolvenzen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist ein umfassender Überblick über die Zusammensetzung der Verwaltervergütung und die Klärung der Frage, wie sich Vergütungssummen, insbesondere in Großverfahren, rechtfertigen lassen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten juristischen Literaturanalyse sowie der Auswertung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und anderer Gerichte.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die Berechnungsgrundlagen, die Systematik der Regelvergütung, die Kriterien für Erhöhungs- und Minderungsfaktoren sowie der Auslagenersatz detailliert erörtert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Insolvenzmasse, InsVV, Vergütungszuschläge, Treuhändervergütung und das Spannungsfeld zwischen Tätigkeitshonorar und Arbeitsbelastung.
Warum gibt es die Faustregeltabellen?
Da der Gesetzgeber keine starren Prozentwerte für Zu- und Abschläge festgelegt hat, dienen diese Tabellen der Orientierung, um vergleichbare Fälle einheitlicher zu behandeln.
Was unterscheidet das Verbraucherinsolvenzverfahren bei der Vergütung?
Im Verbraucherinsolvenzverfahren agiert der Treuhänder; hier sind die Aufgaben und die Vergütung durch spezielle Regelungen an das meist geringere Vermögen und die Gegebenheiten der Wohlverhaltensphase angepasst.
Kann ein Verwalter auch dann Geld erhalten, wenn keine Masse vorhanden ist?
Ja, durch die Regelungen zur Mindestvergütung und die Möglichkeit der Kostenstundung durch die Staatskasse ist sichergestellt, dass der Verwalter auch in massearmen Verfahren eine Entlohnung erhält.
Darf ein Verwalter Aufgaben einfach delegieren?
Grundsätzlich ist das Amt höchstpersönlich auszuüben. Jedoch ist die Delegation an Dritte zulässig, wenn besondere Sachkunde erforderlich ist oder Hilfskräfte Zuarbeiten leisten, wobei dies Auswirkungen auf die Vergütung haben kann.
- Quote paper
- Michael Buckow (Author), 2012, Vergütung des Insolvenzverwalters, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/208503