Strukturen in der Distribution des deutschen Gesundheitsmarkts


Diplomarbeit, 2009

162 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Grundlagen der Untersuchung
1.1 Einleitung
1.2 Ziel und Methodik
1.3 Ausgangssituation
1.4 Definition Gesundheitsmarkt
1.5 Definition Gesundheitsprodukte
1.5.1 Arzneimittel
1.5.1.1 Verschreibungspflichtige Arzneimittel
1.5.1.2 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
1.5.1.3 Freiverkäufliche Arzneimittel
1.5.2 Nahrungsergänzungsmittel
1.5.3 Functional Food und diätetische Lebensmittel
1.5.4 Hilfsmittel
1.6 Definition der unterschiedlichen Marktteilnehmer
1.6.1 Marktteilnehmer des Einzelhandels
1.6.1.1 Apotheken
1.6.1.2 Versandapotheken
1.6.1.3 Mass Market
1.6.1.4 Sanitätshäuser
1.6.2 Marktteilnehmer des Großhandels
1.6.2.1 Pharmagroßhändler
1.7 Gesetzliche Rahmenbedingungen
1.7.1 Gesundheitsmodernisierungsgesetz
1.7.2 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
1.8 Strukturelle Treiber zukünftiger Entwicklungen

2 Der deutsche Gesundheitsmarkt
2.1 Marktstruktur, -volumen und -entwicklung
2.1.1 Erster Gesundheitsmarkt
2.1.1.1 Gesundheitswaren
2.1.1.2 Arzneimittelmarkt
2.1.2 Zweiter Gesundheitsmarkt

3 Marktrelevante Unternehmen
3.1 Offizin-Apotheken
3.2 Versandapotheken
3.2.1 Sanicare
3.2.2 DocMorris
3.2.3 Europa Apotheek Venlo
3.3 Pharmagroßhändler
3.3.1 Phoenix
3.3.2 Gehe
3.3.3 Anzag
3.3.4 Sanacorp
3.4 Reformhäuser
3.5 Drogerien
3.5.1 Schlecker
3.5.2 dm-Drogeriemarkt
3.5.3 Rossmann
3.5.4 Müller
3.6 Lebensmitteleinzelhändler
3.6.1 Metro Group
3.6.2 Edeka Gruppe
3.6.3 Rewe Group
3.6.4 Aldi Süd und Aldi Nord
3.6.5 Schwarz-Gruppe
3.6.6 Alnatura
3.7 Sanitätshäuser

4 Handelsstrukturen
4.1 Offizin-Apotheken
4.1.1 Aktuelle Handelsstrukturen
4.1.1.1 Marktstruktur
4.1.1.2 Umsatzstruktur
4.1.1.3 Verbrauch und Preisentwicklung der GKV
4.1.1.4 Rabattverträge, Arzneimittelhöchstbeträge und Generika
4.1.2 Zukünftige Handelsstrukturen
4.1.2.1 Risiken
4.1.2.2 Potenziale
4.1.2.3 Markt- und Umsatzsentwicklung
4.1.2.4 Kooperationen
4.2 Versandapotheken
4.2.1 Aktuelle Handelsstrukturen
4.2.1.1 Umsatzstruktur
4.2.2 Zukünftige Handelsstrukturen
4.2.2.1 Risiken
4.2.2.2 Potenziale
4.2.2.3 Umsatzsentwicklung
4.3 Pharmagroßhändler
4.3.1 Aktuelle Handelsstrukturen
4.3.1.1 Marktstruktur
4.3.1.2 Umsatzstruktur
4.3.1.3 Direktvertrieb
4.3.1.4 Effizienz der Versorgung
4.3.1.5 Parallelimporte
4.3.2 Zukünftige Handelsstrukturen
4.3.2.1 Risiken
4.3.2.2 Potenziale
4.3.2.3 Markt- und Umsatzentwicklung
4.4 Reformhäuser
4.4.1 Aktuelle Handelsstrukturen
4.4.1.1 Markt- und Umsatzstruktur
4.4.2 Zukünftige Handelsstrukturen
4.4.2.1 Risiken
4.4.2.2 Potenziale
4.4.2.3 Markt- und Umsatzentwicklung
4.5 Drogerien
4.5.1 Aktuelle Handelsstrukturen
4.5.1.1 Umsatzstruktur der Gesundheitsmittel
4.5.1.2 Pharmapunkte
4.5.2 Zukünftige Handelsstrukturen
4.5.2.1 Risiken
4.5.2.2 Potenziale
4.5.2.3 Umsatzentwicklung der Gesundheitsmittel
4.5.2.4 Pharmapunkte
4.6 Lebensmitteleinzelhändler
4.6.1 Aktuelle Handelsstrukturen
4.6.1.1 Sortimentsbreite
4.6.1.2 Umsatzstrukturen der Gesundheitsmittel
4.6.1.3 Functional Food
4.6.2 Zukünftige Handelsstrukturen
4.6.2.1 Umsatzentwicklungen der Gesundheitsmittel
4.6.2.2 Handelskonzepte
4.6.2.3 Functional Food
4.7 Sanitätshäuser
4.7.1 Aktuelle Handelsstrukturen
4.7.1.1 Markt- und Umsatzstruktur
4.7.2 Zukünftige Handelsstrukturen
4.7.2.1 Risiken
4.7.2.2 Potenziale
4.7.2.3 Markt- und Umsatzentwicklung

5 Schlussfolgerungen
5.1 Erster Gesundheitsmarkt
5.1.1 Gesundheitswaren
5.1.2 Arzneimittelmarkt
5.2 Zweiter Gesundheitsmarkt
5.3 Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Altersaufbau der Bevölkerung im Jahr 2030

Abbildung 2: Kostenentwicklung ausgewählter Krankheitsbilder bis zum Jahr 2020

Abbildung 3: Ausgabenträger der Gesundheitswirtschaft

Abbildung 4: Ausgaben ausgewählter Einrichtungen bis zum Jahr 2007

Abbildung 5: Ausgaben für Gesundheitswaren bis zum Jahr 2007

Abbildung 6: Umsatz ausgewählter Einzelhandelsbranchen im Jahr 2007

Abbildung 7: Arzneimittelmärkte im internationalen Vergleich

Abbildung 8: Gesundheitsmittel im Handel bis zum Jahr 2008

Abbildung 9: Ausgabenentwicklung im zweiten Gesundheitsmarkt

Abbildung 10: Umsatzentwicklung DocMorris bis zum Jahr 2008

Abbildung 11: Umsatzentwicklung Phoenix bis zum Jahr 2008

Abbildung 12: Umsatzentwicklung Gehe bis zum Jahr 2008

Abbildung 13: Umsatzentwicklung Anzag bis 2008

Abbildung 14: Umsatzentwicklung Sanacorp bis zum Jahr 2008

Abbildung 15: Entwicklung des Marktanteils Schlecker bis zum Jahr 2008

Abbildung 16: Umsatzentwicklung dm bis zum Jahr 2008

Abbildung 17: Umsatzentwicklung Rossmann bis zum Jahr 2008

Abbildung 18: Umsatzentwicklung Müller bis zum Jahr 2008

Abbildung 19: Umsatzentwicklung Metro Group bis zum Jahr 2008

Abbildung 20: Umsatzentwicklung Edeka Gruppe bis zum Jahr 2008

Abbildung 21: Umsatzentwicklung Rewe Group bis zum Jahr 2007

Abbildung 22: Umsatzentwicklung Aldi bis zum Jahr 2008

Abbildung 23: Umsatzentwicklung Schwarz Gruppe bis zum Jahr 2008

Abbildung 24: Umsatzentwicklung Alnatura bis zum Jahr 2008

Abbildung 25: Entwicklung der Apothekenzahl bis zum Jahr 2007

Abbildung 26: Kooperationen im Apothekenmarkt im Jahr 2007

Abbildung 27: Umsatzentwicklung der Apotheken bis zum Jahr 2007

Abbildung 28: Treiber der Apothekeneinnahmen im Jahr 2007

Abbildung 29: Umsatzstruktur der Apotheken im Jahr 2007

Abbildung 30: Entwicklung des GKV-Preisniveaus bis zum Jahr 2007

Abbildung 31: Fünf Kräfte der Offizin

Abbildung 32: Filialisierung des Apothekenmarktes bis zum Jahr 2020

Abbildung 33: Umsatzstruktur der Apotheken bis zum Jahr 2020

Abbildung 34: Marktanteile der Top OTC-Produktgruppen im Jahr 2007

Abbildung 35: Umsatzstruktur der Versandapotheken bis zum Jahr 2020

Abbildung 36: Marktanteile der Pharmagroßhändler im Jahr 2007

Abbildung 37: Halbierung der Handelsspanne als Folge des GMG

Abbildung 38: Umsatz des Pharmagroßhandels bis zum Jahr 2008

Abbildung 39: Umsatz durch Direktgeschäfte bis zum Jahr 2007

Abbildung 40: Umsatzstruktur Pharmagroßhandel bis zum Jahr 2020

Abbildung 41: Umsatzstruktur Reformhäuser bis zum Jahr 2020

Abbildung 42: Umsatzentwicklung Gesundheitsmittel Drogeriemärkte bis zum

Jahr 2008

Abbildung 43: Absatzanteil Handelsmarken im Mass Market im Jahr 2007

Abbildung 44: Umsatzsentwicklung Gesundheitsmittel Drogeriemärkte bis zum

Jahr 2020

Abbildung 45: Sortimentsbreite der Lebensmitteleinzelhändler bis zum Jahr 2008

Abbildung 46: Gesamtumsatz Gesundheitsmittel LEH bis zum Jahr 2008

Abbildung 47: Umsatz ausgewählter Functional Food Produkte im Jahr 2007

Abbildung 48: Gesamtumsatz Gesundheitsmittel LEH bis zum Jahr 2020

Abbildung 49: Umsatzentwicklung Functional Food bis zum Jahr 2020

Abbildung 50: Altersstruktur der Inanspruchnehmer von Hilfsmittelleistungen

Abbildung 51: Entwicklung gesamter Gesundheitsausgaben bis zum Jahr 2020

Abbildung 52: Entwicklung Ausgabenarten bis zum Jahr 2020

Abbildung 53: Ausgaben für Gesundheitswaren bis zum Jahr 2020

Abbildung 54: Gesundheitsmittel im Handel bis zum Jahr 2020

Abbildung 55: Ausgabenentwicklung zweiter Gesundheitsmarkt bis zum Jahr 2020

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Gesetzliche Anforderungen an Apotheken

Tabelle 2: Auswirkungen des GMG auf die Arznei- und Hilfsmitteldistribution

Tabelle 3: Auswirkung des GKV-WSG auf die Arznei- und Hilfsmitteldistribution

Tabelle 4: Einnahmen aus pflanzlichen Arzneimitteln im Jahr 2007

Tabelle 5: Markt- und Umsatzstruktur des Apothekenmarktes bis zum Jahr 2020

Tabelle 6: Direktvertriebsanteil abhängig vom Abgabepreis

Tabelle 7: Marktstruktur Reformhausbranche bis 2007

Tabelle 8: Umsatzstruktur Gesundheitsmittel LEH bis zum Jahr 2020

Tabelle 9: Branchenstruktur Sanitätsfachhandel bis zum Jahr 2006

Tabelle 10: Ausgabenentwicklung der größten GKV-Kostenpositionen in den

Jahren 2006/2007

Tabelle 11: Branchenstruktur Orthopädieschuhmacher bis zum Jahr 2007

Tabelle 12: Branchenstruktur Sanitätsfachhandel bis zum Jahr 2020

Tabelle 13: Zukünftige Branchenstruktur Orthopädieschuhmacher bis zum Jahr 2020

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Grundlagen der Untersuchung

1.1 Einleitung

„Neun Zehntel unseres Glücks beruhen allein auf Gesundheit. Mit ihr wird alles eine Quelle des Genusses.“

Arthur Schopenhauer

Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Gesundheit, auch im letzten Lebensabschnitt, ist zum Maßstab der Lebensqualität und marktfähigen Konsumgut geworden.

Seit etwa zwanzig Jahren befindet sich der Gesundheitsmarkt im Wandel. An- haltspunkte hierfür gibt es zur Genüge. Zum einen das schier unüberschaubare Angebot an Medikamenten, Nahrungsergänzungsmitteln oder auch Wellness- und Fitnessangeboten. Zum anderen wird im Fernsehen und in den Zeitschrif- ten fortwährend über Gesundheitsthemen aller Art diskutiert. Die Bevölkerung hat ein immer größer werdendes Interesse an Medizin, Fitness und Wohlbefin- den. Wellness hat sich zu einem festen Begriff im deutschen Sprachgebrauch etabliert. Es gibt ständig neue Innovationen, die die stetig wachsende Nachfra- ge bedienen.

Dabei ändert sich der Gesundheitsmarkt in Deutschland rasant und zwar für alle Marktteilnehmer: Pharmaindustrie, Ärzte, Apotheker, Handelsunternehmen und schließlich auch den Verbraucher. Während das medizinisch-technische Fortschrittsparadigma immer mehr ins Wanken gerät, rücken kulturelle Wert- vorstellungen immer mehr in den Vordergrund. Dies ist Neuland für alle Beteilig- ten. Statt Fakten gilt es Tendenzen zu ermitteln und die Wünsche der Verbrau- cher systematisch miteinzubeziehen. Wenn Kunden zu selbstbewussten Markt- teilnehmern werden und eine Skepsis gegenüber neuen Versprechungen der Gesundheitsindustrie aufbauen, kommt der Vertrauensbildung eine immer ge- wichtigere Rolle zu.

Die Gesundheitswirtschaft hat schon heute Entwicklungspotenzial und wird der Motor für ein zukünftiges Wirtschaftswachstum sein.

1.2 Ziel und Methodik

Ziel dieser Arbeit ist es die derzeitigen Handelsstrukturen im Gesundheitsmarkt darzustellen und den Blick für zukünftige Distributionsstrukturen zu schärfen. Gegenstand sind hierbei die größten Teilmärkte des Gesundheitshandels: der Arzneimittelmarkt und der Hilfsmittelmarkt.

Dabei basiert die Untersuchung auf Ergebnissen einschlägiger Fachliteratur sowie Studien und wird durch Unternehmensmeinungen gestützt. Es sollen Antworten auf die folgenden Fragen gewonnen werden:

Auf welchen Teilmärkten werden Arzneimittel und Hilfsmittel gehandelt? Wie haben sich die Märkte jeweils entwickelt?

Welche Risiken und Potenziale sind bestimmend für zukünftige Marktentwicklungen?

Welche Konzepte sind zukunftsrelevant?

Mit der Beantwortung dieser Fragen sollen zukünftige Markt- und Umsatzstrukturen des Lebensmitteleinzelhandels, des Drogeriemarktes, der Reformhausbranche, des stationären- und Versandapothekenmarktes sowie des Pharmagroßhandelsmarktes abgebildet werden.

1.3 Ausgangssituation

Die europäische Arzneimitteldistribution befindet sich im Umbruch. „Konzerne in den Starlöchern“ hieß dazu ein Titel im Ärzteblatt.1 Gemeint war dabei der mög- liche Markteintritt großer Handelskonzerne in den bisher geschützten Apothe- kermarkt. Anstoß hierfür war unter anderem die Klage der regionalen Apothe- kenkammer des Saarlandes gewesen, die mit der Eröffnung der DocMorris- Filiale in Saarbrücken eine Verletzung des Fremdbesitzverbots anmahnten. DocMorris sah sich wiederum durch sein Recht zur Niederlassungsfreiheit in- nerhalb der EU bestätigt. Eine Zeit lang galt eine Aufhebung des Fremdbesitz- verbots als sicher. Gegner des Fremdbesitzverbots erkannten im Urteil des Eu- ropäischen Gerichtshofs zum Optikermarkt in Griechenland einen Präzedenz- fall. Dort konnten in der Vergangenheit lediglich ausgebildete Optiker ein Optikergeschäft führen. Nicht-Optiker oder gar Konzernen war dieser Wirt- schaftszweig verwehrt geblieben. Der Europäische Gerichtshof entschied je- doch, dass diese Verordnung gegen das allgemeine, freie Niederlassungsrecht der EU verstoßen hat.2 Die restriktiven Bestimmungen wurden gekippt. Eine ähnliche Entscheidung wurde für den deutschen und italienischen Markt erwar- tet.

Diesen Erwartungen dürfte am 16. Dezember 2008 durch den Schlussantrag des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, Yves Bot, der Wind aus den Segeln genommen worden sein. Bot konnte in der unbestreitbaren Beeinträch- tigung der Niederlassungsfreiheit nämlich keinen Verstoß gegen das Gemein- schaftsrecht erkennen, weil er sie „durch das Ziel des Gesundheitsschutzes des Bevölkerung für gerechtfertigt hält“.3 Der Schlussantrag gilt als Handlungsemp- fehlung für das Gericht, nicht als bindendes Urteil. Allerdings schließen sich die Richter in neun von zehn Fällen dem Plädoyer des Generalanwalts an. Die Chancen für eine Liberalisierung des Apothekermarktes stehen schlecht. Doch auch ohne eine Lockerung des Fremdbesitzverbots werden schon heute in den verschiedensten Wirtschaftszweigen zahlreiche Gesundheitsprodukte angebo- ten.

1.4 Definition Gesundheitsmarkt

Märkte werden gemeinhin als Orte des Aufeinandertreffens von Angebot und Nachfrage definiert. Gesundheitsmärkte sind Märkte mit einer spezifischen Struktur von Gütern: „Das für Gesundheitsmärkte kennzeichnende Merkmal der Güter ist ihr Konsum zum Zwecke der Verbesserung oder des Erhalts eines angestrebten Gesundheitszustandes.“4 Der Gesundheitsmarkt ist dementspre- chend ein Ort, an dem Angebot und Nachfrage nach Gütern und Leistungen aufeinandertreffen, die der Verbesserung oder dem Erhalt des angestrebten Gesundheitszustandes dienen.5 Der Gesundheitsmarkt in Deutschland lässt sich in zwei Untergliederungen teilen. Der erste Gesundheitsmarkt wird stark durch den Gesetzgeber reglementiert und durch Krankenkassen reguliert.6 Auf diesem Markt agieren typischerweise Personen und Betriebe, deren Kernge- schäft schon lange der Handel mit Arzneimitteln, Hilfsmitteln oder medizinische Dienstleistungen darstellt.

Der zweite Gesundheitsmarkt ist dereguliert. Hierzu gehört der Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln, aber auch die Produktion und Distribution von Functional Food7, Mitgliedschaften in Fitnessstudios, Bio-Lebensmittel und der Gesundheitstourismus.8 Der zweite Gesundheitsmarkt beherbergt viele kleine, mittelständische Anbieter, von denen keiner signifikante Marktanteile besitzt. Markteintrittsbarrieren sind hier kaum bis gar nicht vorhanden.9

1.5 Definition Gesundheitsprodukte

Gesundheitswaren sind physische, medizinische Leistungen. Hierzu zählen Hilfsmittel, Arzneimittel und der sogenannte sonstige medizinische Bedarf. Da Zahnersatz auch zum Teil orthopädische Leistungen verlangt, sind diese ebenfalls den Gesundheitswaren zuzuordnen.10

1.5.1 Arzneimittel

Die Definition von Arzneimitteln findet sich in Artikel 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG wieder, die zuletzt durch die Richtlinie 2004/27/EG vom

31. März 2004 abgeändert wurde: Arzneimittel sind a) „Alle Stoffe oder Stoffzu- sammensetzungen, die als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhü- tung menschlicher Krankheiten bestimmt sind“ und b) „alle Stoffe oder Stoffzu- sammensetzungen, die im oder am menschlichen Körper verwendet oder einem Menschen verabreicht werden können, um entweder die menschlichen physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen.“

Davon zu unterscheiden sind Fertigarzneimittel. Gem. § 4 Abs. 1 Arzneimittel- gesetz (AMG) sind Fertigarzneimittel „Arzneimittel, die im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Ver- kehr gebracht werden oder andere zur Abgabe an Verbraucher bestimmte Arz- neimittel, bei deren Zubereitung in sonstiger Weise ein industrielles Verfahren zur Anwendung kommt oder die, ausgenommen in Apotheken, gewerblich her- gestellt werden.“ Sogenannte Rezept- und Defekturarzneimittel werden dage- gen in Apotheken hergestellt.

1.5.1.1 Verschreibungspflichtige Arzneimittel

Arzneimittel, die bestimmte Arzneistoffegemäß Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) enthalten, dürfen allgemein gem. § 48 AMG nur auf ärztliche Verordnung ausgegeben und ausschließlich durch Apotheken verkauft werden.11 Sinn der Verschreibungspflicht ist der Schutz des Patienten vor unmäßigen Nebenwirkungen durch die Arzneimitteleinnahme. Jedes ausgeschriebene Rezept kann nur einmal eingelöst werden.

1.5.1.2 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

Abschnitt F der Arzneimittelrichtlinie legt alle apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel fest. Die einfache Apothekenpflicht regelt § 43 Arzneimittelgesetz (AMG). Freiverkäufliche und apothekenpflichtige, re- zeptfreie Arzneimittel, aber auch Nicht-Arzneimittel (u. a. medizinische Hilfsmit- tel und Kosmetik) der Apotheken und des Mass Marktes12 bilden zusammen das OTC-Segment (aus dem Engl. „over the counter“).13 Dies legt § 48 AMG fest. Medikamente werden als nicht verschreibungspflichtig eingestuft, wenn sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht gesundheitsgefährdend sind und auch ohne ärztliche Obhut angewandt werden können. Voraussetzung für den Verkauf ist, dass das zuständige Personal über genügend Fachkenntnis ver- fügt.14

OTC-Produkte können apothekenpflichtig oder gänzlich freiverkäuflich sein. Dies reglementiert wiederum § 43 AMG i. V. m. §§ 44 und 45 AMG. Für OTC- Produkte besteht, im Gegensatz zu rezeptpflichtigen Medikamenten, keine Preisbindung, d. h. alle Anbieter verfügen über die Möglichkeit ihre Preise frei zu gestalten.15

1.5.1.3 Freiverkäufliche Arzneimittel

Nach §§ 44 und 45 Abs. 1 AMG sind Arzneimittel für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben, wenn sie „von dem pharmazeutischen Unternehmer ausschließlich zu anderen Zwecken als zur Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden zu dienen bestimmt sind.“ Weitere Ausnahmen werden in § 44 Abs. 2 festgelegt. So sind natürliche Heilwasser sowie deren Salze, auch als Tabletten und Pastillen, frei- verkäuflich. Hinzu kommen Pflanzen, Pflaster sowie Desinfektionsmittel.

1.5.2 Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel sind gemäß Artikel 2 der Verordnung EG Nr. 178/2002 den Lebensmitteln zuzuordnen. Danach sind Lebensmittel alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, dass sie in verarbeitetem oder teilweise verarbeitetem Zustand vom Menschen aufgenommen werden.

Für Nahrungsergänzungsmittel gelten gesonderte Verordnungen, die im Zuge der Europäischen Nahrungsergänzungsmittelrichtlinie (EG Nr. 46/2002) entstanden sind. Gem. § 1 NemV sind Nahrungsergänzungsmittel

1. ein Lebensmittel, das dazu bestimmt ist die allgemeine Ernährung zu er- gänzen,
2. ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungs- spezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammenset- zung darstellt und
3. in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tablet- ten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darrei- chungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemes- senen kleinen Mengen, in den Verkehr gebracht wird.16

§ 1 Abs. 2 NemV erläutert, dass Nährstoffe im Sinne dieser Verordnung Vitami- ne, Mineralien und Spurenelemente sind. Welche Präparate in Deutschland genau zugelassen sind, kann aus Anlage 1 und 2 NemV entnommen werden.17

Die Grenzen zwischen Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel sind fließend. Nahrungsergänzungen dürfen nicht wie Arzneimittel aufgemacht und mit Heilungsversprechen beworben werden. Zur Abgrenzung gibt es deswegen allgemeingültige Kriterien: Die stoffliche Zusammensetzung, die Zweckbestimmung, die Auffassung der pharmazeutischen Wissenschaft, die Aufmachung des Produktes sowie beigefügte Gebrauchshinweise.18

Falsche Heilungsversprechen sind seit der Verordnung EG Nr.1924/2006 (Health-Claims-Verordnung), mit Wirkung zum Jahr 2007, nicht mehr möglich. Hiernach sind nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben von Lebens- wie auch Nahrungsergänzungsmitteln nur noch erlaubt, wenn sie durch die Verordnung ausdrücklich zugelassen sind und den von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entwickelten Nährwertprofilen entsprechen. Es gilt das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt, in dem alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.19

1.5.3 Functional Food und diätetische Lebensmittel

Functional Food taucht bisher in keiner Rechtsnorm gesondert auf und fällt deswegen unter das allgemeine Lebensmittelrecht. Es gibt keine allgemeingül- tige Definition der notwendigen Eigenschaften. Die Grenzen zu konventionellen Lebensmitteln sind fließend: Im Allgemeinen sind es Nahrungsmittel, denen zusätzliche Nährstoffe wie Vitamine oder Mineralien zugesetzt werden. Functional Food wirbt mit positiven Gesundheitseffekten. Zu dieser Lebensmit- telgruppe werden häufig Probiotika20, Präbiotika21, A-C-E-Getränke oder Brot- sorten, denen spezielle Fette und Ballaststoffe zugefügt wurden, gezählt.22

Die Verordnung über diätetische Lebensmittel (DiätV) regelt Zusammenset- zung, Herstellung und Kennzeichnung diätetischer Lebensmittel. Diätetische Lebensmittel sind gem. § 1 DiätV Erzeugnisse, die einem besonderen Ernäh- rungszweck dienen. Sie sorgen für die Zufuhr bestimmter Nährstoffe und tragen dabei besonderen Umständen wie Krankheiten, Mangelerscheinungen oder der Schwangerschaft Rechnung. Der Nutzen dieser Lebensmittel muss wissen- schaftlich nachgewiesen sein. Diätetische Lebensmittel müssen sich des Weite- ren in Beschaffenheit und Zusammensetzung deutlich von vergleichbaren Le- bensmitteln unterscheiden.23 § 21 DiätV hält allgemeine Pflichtangaben zur De- klaration von speziellen Hinweisen fest.24

Zur Gruppe diätetischer Lebensmittel gehören u. a. Diabetikerlebensmittel, Diätfette, Sportlernahrung, laktose- oder glutenfreie25 Lebensmittel.

1.5.4 Hilfsmittel

Zu den Waren der Gesundheitswirtschaft zählen ebenfalls Hilfsmittel, die zum Zweck der Rehabilitation verkauft werden. Was genau unter Hilfsmitteln zu verstehen ist, wird in § 31 SGB IX umfassend festgelegt.26

Gem. § 33 Abs. 1 SGB V haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln, „um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen (…).“ Auf welche Hilfsmittel der Versicherte dabei Anspruch hat, wird in § 139 SGB V festgelegt. Diese Verordnung ist wichtig für Versicherte, aber auch für die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) selbst. Ein entsprechendes Hilfsmittelverzeichnis wird vom GKV-Spitzenverband festgelegt.

Zu den Vertragsleistungen gehören hiernach u. a. Sehhilfen, Hörhilfen, Prothesen, Rollstühle, Gehhilfen, Einlagen und Sitzhilfen. Alle Hilfsmittel, die nicht in diesem Katalog vorhanden sind, werden nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie gehören zum sogenannten Freiverkauf.

1.6 Definition der unterschiedlichen Marktteilnehmer

Die wichtigsten Produkte des Gesundheitshandels werden über feste Distributi- onskanäle vertrieben: Apotheken- und rezeptpflichtige Arzneimittel dürfen nur in Apotheken verkauft werden, medizinische Hilfsmittel werden bei Sanitätsfach- händlern sowie Apotheken angeboten, freiverkäufliche Medikamente werden über Drogerien, Apotheken, Reformhäuser und Lebensmitteleinzelhändler ver- trieben, genauso wie diätetische Lebensmittel. Lebensmittel mit Gesundheits- claim (Functional Food) erhalten Verbraucher vorwiegend im Lebensmittelein- zelhandel. Nahrungsergänzungsmittel, wie Vitamine und Mineralien, sind in je- dem dieser Geschäfte erhältlich. Der pharmazeutische Großhandel rundet das Handelsgefüge des Arzneimittelmarktes als wichtiger Distributionspartner ab.

1.6.1 Marktteilnehmer des Einzelhandels

1.6.1.1 Apotheken

Apotheken sind inhabergeführte Fachgeschäfte, in denen jede Art von Arznei- mitteln ausgegeben, geprüft und teilweise auch selbst hergestellt wird. „Der Apotheker ist die letzte Kontrollinstanz für das Arzneimittel auf dem Weg vom Arzneimittelhersteller bis zur Anwendung beim Patienten. Damit kommt ihm eine entscheidende Funktion sowohl für die Sicherheit des Arzneimittels als auch für seine Anwendung zu.“27 Sie sind zentrale Institutionen auf dem deut- schen Gesundheitsmarkt und unterliegen besonderen gesetzlichen Anforderun- gen.

Tabelle 1: Gesetzliche Anforderungen an Apotheken

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Kreimer, T., 2008, S. 9.

Nach § 1 ApoG obliegt den Apotheken die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. § 2 ApoG beschreibt die Voraussetzungen für eine Erlaubnis für die Ausgabe von Arzneien. Das Mehrbesitzverbot (§ 1 Abs. 2 ApoG) schließt die Bildung von Apothekenketten aus. Jedem Apotheker steht es jedoch frei, neben der Hauptapotheke bis zu drei Filialapotheken zu betreiben.

Besonders aktuell und konfliktbeladen ist § 2 Abs. 1 Nr. 3 ApoG. Hiernach be- darf es einer Approbation als Apotheker, um Arzneimittel vertreiben zu dürfen (Fremdbesitzverbot). Diese Gesetzesvorschrift schließt alle Nicht-Apotheker aus.

Apotheken haben nach § 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) Vorschriften zur Einrichtung ihrer Betriebsräume zu beachten und sind nach § 25 ApBetrO dazu verpflichtet, ein Vollsortiment an Medikamenten und ein Nebensortiment medizinischer Produkte und Hilfsmittel zu halten.

Weiterhin sieht § 10 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) Werbung für ver- schreibungspflichtige Arzneimittel nur für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und „Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben“ vor. Für freiverkäufliche und apothekenpflichtige, rezeptfreie Arzneien darf hingegen geworben werden.

1.6.1.2 Versandapotheken

Versandapotheken sind stationäre Apotheken, mit der Erlaubnis des Medikamentenversands. Der Gesetzgeber hat den Versandhandel der Apotheken in Deutschland dabei an eine Reihe von Auflagen geknüpft.28

So ist für den Arzneimittelversand eine behördliche Erlaubnis einzuholen, die jederzeit widerrufen werden kann. Es muss das vollständige apothekenpflichti- ge Sortiment geboten werden, die Lieferung muss innerhalb von zwei Arbeits- tagen nach Bestelleingang versendet werden und schließlich ist eine deutsch- sprachige Beratung einzurichten, die mit gängigen Kommunikationsmitteln, also Telefon, Post, Fax und E-Mail erreichbar zu sein hat.29

1.6.1.3 Mass Market

Der Gesundheitsmarkt im Handel außerhalb der Apotheken wird als Mass Market bezeichnet. Hierzu gehören Lebensmitteleinzelhändler, Reformhäuser und Drogeriemärkte.

Der Lebensmitteleinzelhandel beschäftigt sich überwiegend mit dem Vertrieb von Lebensmitteln an Endverbraucher. Neben den klassischen Lebensmitteln bieten sie unter anderem auch Gesundheitsmittel an. Hierzu gehören neben freiverkäuflichen Arzneimitteln auch Nahrungsergänzungen, diätetische Lebensmittel sowie Functional Food. Im Non-Food-Bereich werden aktionsweise auch medizinische Hilfsmittel wie Einlagen und Desinfektionsmittel verkauft. Medizinische Produkte wie Pflaster gehören dagegen dauerhaft zum Angebot, selbst bei Discountern. Welche Arzneimittel freiverkäuflich sind, ist im Einzelfall zu prüfen und ergibt sich aus den §§ 44, 45 und 46 AMG.

Reformhäuser sind inhabergeführte Fachgeschäfte, deren Grundidee es ist, Nahrungsmittel anzubieten, die so naturbelassen wie möglich sind. Ihre Produk- te werden auf einer Verkaufsfläche von ca. 250 qm angeboten. Typische Kun- den eines Reformhauses suchen alternative Produkte, wie zum Beispiel pflanz- liche Brotaufstriche und Fleischalternativen, Soßen ohne Konservierungsstoffe oder auch natürliche Heilmittel, diätetische Lebensmittel, Nahrungsergän- zungsmittel.

Bio-Supermärkte sind eine junge Vertriebsform, die auf den Verkauf von Bio- Lebensmitteln spezialisiert sind. Im Gegensatz zu Reformhäusern werden auf 500 bis 1000 qm Ladenfläche ausschließlich Bio-Produkte geführt. Bio- Supermärkte besitzen ein Bio-Vollsortiment. Die Auswahl an freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie diätetischen und funktionellen Lebensmitteln ist jedoch sehr viel geringer als bei Reformhäusern.30

Drogeriemärkte werden in Deutschland als Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften geführt. Sie bieten im Wesentlichen vier Warengruppen an:

1. Heilmittel: Darunter fallen nichtapothekenpflichtige, rezeptfreie Arzneimit- tel. Diese Arzneien sind in der Regel auf pflanzlicher Basis hergestellt.
2. Haut- und Körperpflegeprodukte, Kosmetika und Parfüms.
3. Naturkost, diätetische und funktionelle Lebensmittel, vegetarische Kost und Tierfutter.
4. Putz- und Pflegemittel für Garten und Haushalt.

1.6.1.4 Sanitätshäuser

Sanitätshäuser sind private, meist inhabergeführte Unternehmen, die durch Kassenzulassungen31 Rezepte abrechnen können. Um eine Kassenzulassung zu erhalten, muss der Betrieb nach ISO 9001 bzw. 13485 zertifiziert sein. Die Versorgung der Sanitätshäuser basiert auf drei Fundamenten:

1. Der Beschaffung von Rohmaterialien für die Medizinindustrie,
2. der handwerklichen Herstellung medizinischer Güter und
3. der orthopädisch-technischen Beratung von Kunden.32

Der Sanitätsfachhandel besteht in Deutschland überwiegend aus Betrieben des Orthopädiehandwerks oder aber aus reinen Handelsbetrieben, die keine handwerklichen Dienstleistungen anbieten.

Die Leistungen lassen sich in sechs grundsätzliche Kategorien einteilen: orthopädische Hilfsmittel: z. B. Prothesen, Einlagen, Bandagen, Rehabilitationsmittel: z. B. Rollstühle, Betten, Sanitärhilfen, Home-Care: z. B. Anti-Dekubituskissen,33 Stoma,34 Kompressionsmittel, Medizinische Artikel: z. B. Blutdruckmessgeräte, Blutzuckermessgeräte, nicht-medizinische Artikel: z. B. Wäsche, Komfortschuhe, Nahrungser- gänzungen und orthopädische Schuhe.35

Zu der Sanitätsfachhandelsbranche zählen ebenfalls Orthopädie-Schuhmacher. Diese drängen über Sortimentsausweitungen immer mehr in den Sanitäts- markt.36

1.6.2 Marktteilnehmer des Großhandels

1.6.2.1 Pharmagroßhändler

Die Definition pharmazeutischer Großhändler findet sich in § 4 Nr. 22 AMG wieder. Hiernach liegt die Tätigkeit des Großhandels in der Beschaffung, der Lagerung und der Abgabe von Arzneimitteln an Verbraucher, die nicht Privat- haushalte sind sowie Wiederverkäufer oder Weiterverarbeiter.37 Ausgenommen sind des Weiteren Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Krankenhäuser. Für die Inbe- triebnahme wird gem. § 52a AMG eine Genehmigung der zuständigen Länder- behörden benötigt. Führt ein Pharmagroßhändler alle nachgefragten Arzneimit- tel, apothekenübliche Produkte und Artikel aus dem Ergänzungssortiment, be- zeichnet man diese als vollversorgend.38 Abnehmer sind vornehmlich Offizin- Apotheken.39

Die Großhandelsspanne wird in § 2 AMPreisV festgelegt: Bei Fertigarzneien beginnt der maximal zulässige Handelszuschlag mit 15 Prozent bei einem Abgabepreis von höchstens 3 Euro. Je höher der Abgabepreis, desto niedriger der zulässige Zuschlag. So können von 26,93 Euro bis 1.200 Euro sechs Prozent des Herstellerabgabepreises aufgeschlagen werden. Über diese Preisgrenze hinaus ist der Handelszuschlag auf höchstens 75 Euro begrenzt.

1.7 Gesetzliche Rahmenbedingungen

In der jüngsten Vergangenheit induzierten das Gesundheitsmodernisierungsgesetz und das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz gravierende strukturelle Änderungen der Gesundheitsmärkte.

1.7.1 Gesundheitsmodernisierungsgesetz

Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) bildete mit Inkrafttreten im Jahr 2004 die rechtliche Basis für die nachfolgenden Reformen des Gesundheitswesens in Deutschland. Die für die vorliegende Arbeit wichtigsten relevanten Änderungen werden nachfolgend erwähnt:

Die Regelung für Arzneimittelzuzahlungen wurde geändert. Nicht die Größe der Verpackung, sondern der Abgabepreis wird maßgebend für Zuzahlungen (10 % des Arzneimittelpreises), die der Patient der Krankenkasse leisten muss (§ 61 SGB V). Diese Zuzahlung muss mindestens fünf Euro und darf höchstens zehn Euro betragen.40

Hinzu kommt, dass gesetzliche Krankenkassen nach § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB V in der Regel die Kosten rezeptfreier Arzneimittel nicht mehr übernehmen. Aus- nahmen hat der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in der „Kleinen Positivliste“ § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V festgesetzt. Dort sind 44 Wirkstoffgruppen enthalten, die zur Behandlung schwerwiegender Krankheiten von Krankenkassen übernommen werden müssen.41 Naturheilmittel werden generell nicht mehr erstattet.42

Die neue Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) schreibt eine andere Vergü- tung verschreibungspflichtiger Arzneimittel für Apotheken vor. Diese beträgt gem. § 3 AMPreisV für verschreibungspflichtige Fertigarzneien drei Prozent plus pauschale 8,10 Euro. § 3 Abs. 4 und 5 AMPreisV legen dabei Höchstzu- schläge fest. Preispolitische Spielräume werden den Apotheken durch den Wegfall der Preisbindung für OTC-Arzneimittel geboten, da diese nun frei kalku- lierbar sind.

Nach § 130 Abs. 1 SGB V sind Apotheken verpflichtet den Krankenkassen für rezeptpflichtige Fertigarzneien pauschal zwei Euro zu erstatten (Zwangsrabat- te). Rezeptfreie Arzneimittel werden mit fünf Prozent des Abgabepreises rabat- tiert.43

Ebenfalls geändert hat sich die Aut-idem-Regelung.44 Gem. § 129 SGB V müssen Apotheker dem Kunden die drei preisgünstigsten Wirkstoffe zur Auswahl stellen. Solange der verschreibende Arzt den Ersatz eines wirkstoffgleichen Medikaments nicht ausschließt, ist zu prüfen, ob die Krankenkasse des Kunden Rabattverträge mit Pharmaherstellern dieser Arznei abgeschlossen hat. Ist dies der Fall, so muss das vereinbarte Medikament auch zwingend ausgehändigt werden (§ 129 Abs. 1 Nr. 1b SGB V).

Wesentliche strukturelle Änderungen ruft auch die Erlaubnis zum Versandhandel von Arzneimitteln hervor. Jede Präsenzapotheke kann, vorausgesetzt sie hat die nötige Erlaubnis erhalten, Arzneimittel versenden.45

Überdies wurde das Mehrbesitzverbot gelockert. Zuvor war es Apothekern nicht erlaubt, mehr als eine Apotheke zu führen. Ab dem Jahr 2004 kann jeder Apothekenbetreiber bis zu drei weitere Apotheken führen.46

Dabei wirkt die Reform auch auf das Hilfsmittelsegment. So beauftragte der Gesetzgeber die Festlegung einheitlicher Festbeträge durch die Spitzenverbän- de der Krankenkassen, da die Hilfsmittelpreise zuvor starke regionale Preisun- terschiede aufwiesen. Die Festbeträge sind Höchstbeträge, die für Hilfsmittel genommen werden dürfen. Werden höhere Preise verlangt, muss der Patient alles darüber hinaus gehende durch Zuzahlungen begleichen. Dieser Mehrbe- trag wird nicht durch die Krankenkasse übernommen (§ 33 Abs. 1 SGB V). Hierdurch werden Sanitätshäuser gezwungen, sich mit ihrer Marge in einem gesetzlich vertretbaren Rahmen zu bewegen. Festbeträge werden nicht für je- des Produkt einzeln festgelegt, sondern Produkte werden in funktionell gleichar- tige Festbetrags-Gruppen eingeteilt.

Tabelle 2: Auswirkungen des GMG auf die Arznei- und Hilfsmitteldistribution

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung.

1.7.2 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

Das Gesetz zur Stärkung gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV-WSG) trat im April 2007 in Kraft. Mit dem GKV-WSG sollen die Mittel zur Gesundheitsversorgung effizienter eingesetzt und die Qualität der Versorgung insgesamt verbessert werden.47 Aus dem GKV-WSG ergeben sich für die Versorger der Gesundheitswirtschaft wesentliche Änderungen:

Wiederum sind Apotheken stark betroffen. So wurde nach § 35b Abs. 1 SGB V eine Kosten-Nutzen-Bewertung zur Bestimmung von Erstattungshöchstbeträ- gen für Arzneimittel eingeführt. Diese wurde vom Institut für Qualität und Wirt- schaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zuvor lediglich auf den Nutzen des Medikaments beschränkt. Innovative Arzneimittel, die vorher von der Festset- zung von Höchstbeträgen ausgenommen wurden, werden nun ebenfalls nach Kosten-Nutzen-Kriterien bewertet. Auf Basis dieser Bewertung können die Spit- zenverbände der Krankenkassen Höchstpreise für diese Arzneien festlegen.48

§ 73d SGB V führt ferner ein Zweitmeinungsverfahren bei Spezialverordnungen mit hohen Jahreskosten ein. Ärzte dürfen solche „Spezialmedikamente“ nur in Abstimmung mit einem vom Landesverband der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigung ausgewählten Arzt verordnen.49

Das GKV-WSG hat die Aut-idem-Regelung aus dem Jahr 2004 verschärft. Apo- theken müssen von nun an wirkstoffgleiche rabattierte Arzneimittel ausgeben (§ 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V). Sonst ist mit einer Retaxierung zu rechnen. Die neue Gesetzgebung fördert Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern noch intensiver. So können Patienten nach § 31 Abs. 3 SGB V bei rabattierten Arzneien von Zuzahlungen befreit werden. Rabattierte Medikamente führen des Weiteren nicht mehr zu Bonus-Malus-Zahlungen.50 Dies schafft Anreize für Ärzte vermehrt rabattierte Medikamente zu verordnen.

Das GKV-WSG hat für die Branche der Rehabilitationshilfsmittel tiefgreifende Änderungen zu Folge. Hatten Versicherte zuvor noch einen vollen Anspruch auf die Hilfsmittelversorgung, so führt eine Neuregelung in § 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V i. V. m. § 31 Abs. 3 SGB IX zu Änderungen. Versicherte, deren Leistungsinanspruchnahme das „notwendige Maß“ überschreitet, müssen für die Folge- und Mehrkosten selbst aufkommen.51

Grundsätzlich können Versicherte nur noch durch Vertragspartner ihrer Krankenkasse versorgt werden (§ 33 Abs. 6 SGB V). Vertragspartner werden neuerdings mittels vorgeschriebener Ausschreibungen festgelegt (§ 127 SGB V). Will eine Krankenkasse beispielweise die Produktgruppe „Medizinische Verbrauchsartikel“52 ausschreiben, so muss dies über gesetzliche vorgeschriebene Ausschreibungsmedien wie dem Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen. Die Bekanntmachung erfolgt in elektronischer Form.

Die Barmer Ersatzkasse (BARMER) gibt zum Beispiel an, Hilfsmittel produkt- spezifisch zu bewerten. Dabei erfolge der „Zuschlag bei einer Ausschreibung (…) nicht alleine der Preis.“ Wert legt die Barmer nach eigenen Angaben be- sonders auf eine qualitativ hochwertige Versorgung: Neben dem Preis spielt insbesondere die Qualifikation des Leistungsanbieters die entscheidende Rolle. Der Ausschreibungsgewinner erhält für das Los, für das er den Zuschlag be- kommen hat, das Recht, während der Laufzeit des Vertrages alle Versicherten der Krankenkasse mit Wohnsitz im räumlichen Geltungsbereich dieses Loses zu versorgen.53

Tabelle 3: Auswirkung des GKV-WSG auf die Arznei- und Hilfsmitteldistribution

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung.

1.8 Strukturelle Treiber zukünftiger Entwicklungen

Maßgeblich für zukünftige Potenziale im Gesundheitsmarkt sind im Wesentlichen drei grundlegende strukturelle Faktoren:

Zunächst die demographische Entwicklung: Die deutsche Bevölkerung wird bis zum Jahr 2030 von heute 82,6 auf 81,1 Millionen Menschen zurückgehen und bis zum Jahr 2050 auf knapp 75 Millionen sinken.

Die Altersstruktur erfährt dabei eine signifikante Wandlung. Die Zahl der unter 20-Jährigen schrumpft bis zum Jahr 2030 deutlich von 16,6 Millionen auf 13,8 Millionen Personen. Gleichzeitig wird es immer mehr ältere Menschen über 65 Jahre geben. Es wird für diese ein Zuwachs von 38 Prozent erwartet (von gegenwärtig 15,8 Mio. auf 21,8 Mio.).54

Besonders deutlich fällt die Zunahme der über 80-Jährigen aus, da sich die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre ab dem Jahr 2030 in diese Gruppe einfügen werden.55

Mit steigendem Lebensalter werden durchschnittlich häufiger Gesundheitsleis- tungen in Anspruch genommen. So haben die unter 15-Jährigen (1.260 €) und 15- bis 29-Jährigen (1.190 €) den geringsten Pro-Kopf-Verbrauch. Personen bis

44 Jahre liegen mit 2.870 Euro pro Kopf im Durchschnitt der Bevölkerung. Bei der Gruppe der 65- bis 84-Jährigen sind die Pro-Kopf-Gesundheitsausgaben bereits gut zweimal so hoch (6.090 €), bei den über 84-Jährigen sogar fünfmal so hoch (14.370 € pro Kopf). Insgesamt entfallen 47 Prozent der gesamten Krankheitskosten auf die Bevölkerung über 65 Jahren.56

Abbildung 1: Altersaufbau der Bevölkerung im Jahr 2030

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2007a, S. 23.

Dieser Zusammenhang manifestiert sich in der zunehmenden Prävalenz alters- bedingter Krankheiten, wie beispielweise Diabetes, Demenz, Schlaganfällen oder Herzleiden. So steigt die Häufigkeit von Diabetes ab 60 Jahren auf bis zu 20 Prozent an.57 Bis zum Jahr 2020 wird die Zahl der Fälle um knapp ein Viertel zunehmen (4,6 Mio.).58 Schlaganfälle treten zu 85 Prozent bei über 60-Jährigen auf. Bis zum Jahr 2020 wird deren Zahl von 160.000 (Jahr 2000) auf 225.000 Fälle ansteigen.59 Herzleiden werden aufgrund des geänderten Altersaufbaus von 3,2 Millionen Fällen im Jahr 2000 auf 4,3 Millionen Fälle im Jahr 2020 an- steigen.60 Auch für kostenintensive onkologische Erkrankungen ist eine stei- gende Prävalenz zu erwarten. Diese werden bis zum Jahr 2020 um fast ein Drittel auf 530.000 Fälle ansteigen.61

Abbildung 2: Kostenentwicklung ausgewählter Krankheitsbilder bis zum Jahr 2020

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung, Daten entnommen aus Beske, F. et al., 2007, S. 53-64.

Ferner besteht ein Zusammenhang zwischen dem Alter und der Wahrscheinlichkeit, eine schwere Behinderung zu erleiden: Drei Viertel aller Schwerbehinderten in Deutschland sind älter als 55 Jahre.62 Dies wirkt sich insbesondere auf den Hilfsmittelmarkt aus.

Als weiterer Faktor schlagen sich technische und pharmazeutische Innovationen medizinischer Produkte umsatzsteigernd auf den Arzneimittelmarkt nieder. Aktuelle Forschungsfelder sind hierbei insbesondere die Biotechnologie63, Systembiologie64 und neue Erkenntnisse aus der Humangenetik.65

Schließlich entwickelt sich ein immer stärkeres Gesundheitsbedürfnis der Be- völkerung. Der Erhalt körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit wird auch bis ins hohe Alter immer wesentlicher. Nach den Ergebnissen der Studie Typologie der Wünsche 2008 (TdW) und Focus Communication Networks 11 sind über 50 Prozent der Menschen bereit, mehr Initiative für ihre Gesundheit zu ergreifen.66

2 Der deutsche Gesundheitsmarkt

2.1 Marktstruktur, -volumen und -entwicklung

2.1.1 Erster Gesundheitsmarkt

Die Gesundheitswirtschaft ist heute einer der größten Teilmärkte in Deutschland. 4,3 Millionen Menschen sind dort beschäftigt und generieren im Jahr 2007 einen Umsatz von 253 Milliarden Euro.67 Dies sind 10,4 Prozent des gesamten Bruttoinlandsproduktes der Bundesrepublik.

Größter Ausgabenträger sind Gesetzliche Krankenkassen, deren Ausgaben in auf 145 Milliarden Euro (57 % des Gesamtmarktes) beziffert sind. Private Haushalte sind zweitgrößte Ausgabenträger mit 34 Milliarden Euro. 23 Milliar- den Euro der Gesamtausgaben entfallen auf private Krankenversicherungen.68

Abbildung 3: Ausgabenträger der Gesundheitswirtschaft

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung, Daten entnommen aus Statistisches Bundesamt, 2009a.

Einrichtungen der stationären (92 Mrd. €) und ambulanten (124 Mrd. €) Versor- gung (zusammen 216 Mrd. €) sind traditionell die größten Leistungspositionen der Gesundheitswirtschaft. Fast die Hälfte aller Ausgaben (49 %) wird für ambu- lante Leistungen aufgebracht. Sie steigen im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Prozent an. Arzt- und Zahnarztpraxen schlagen dabei im ambulanten Bereich im Jahr 2007 mit zusammen 55 Milliarden Euro und Apotheken mit 36 Milliar- den Euro zu Buche. Ausgaben im stationären Bereich werden für das Jahr 2007 auf rund 92 Milliarden Euro beziffert, was einem Mehraufwand von 1,7 Prozent gegenüber dem Jahr 2006 entspricht. Krankenhäuser (64 Mrd. €), stationäre Pflegeeinrichtungen (19 Mrd. €) und Rehabilitationseinrichtungen sind dort mit 7,7 Milliarden Euro die Leistungsträger.69

Abbildung 4: Ausgaben ausgewählter Einrichtungen bis zum Jahr 2007

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung, Daten entnommen aus Statistisches Bundesamt, 2009a.

Die gesamten Gesundheitsausgaben steigen von 187 Milliarden Euro (1995) auf 228 Milliarden Euro im Jahr 2002 und rund 253 Milliarden Euro im Jahr 2007. Von 2002 bis 2007 ist damit ein jährlicher Anstieg der Ausgaben von 2,1 Prozent zu verzeichnen.

2.1.1.1 Gesundheitswaren

Etwas mehr als ein Viertel der Gesamtausgaben entfallen im Jahr 2007 auf Gesundheitswaren.. Zu den Gesundheitswaren gehören Arzneimittel, Hilfsmittel sowie sonstige Medizinprodukte70 aber auch Zahnersatzleistungen. Im Zeitverlauf zeigt sich die Wichtigkeit dieser Leistungsposition. Denn die Ausgaben für Gesundheitswaren steigen in der jüngsten Vergangenheit stark an (2,6 % p. a. im Zeitraum 2002 bis 2007).

Arzneimittel (41,7 Mrd. €) und Hilfsmittel (11,3 Mrd. €) sind dabei die bedeu- tendsten Güter. Für Zahnersatzleistungen wurden im Jahr 2007 5,7 Milliarden Euro und für den sonstigen medizinischen Bedarf 10,5 Milliarden Euro ausge- geben.71

Abbildung 5: Ausgaben für Gesundheitswaren bis zum Jahr 2007

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung, Daten entnommen aus Statistisches Bundesamt, 2009a.

Arzneimittelausgaben zeigen im Zeitfenster der Jahre 2002 bis 2007 ein Aus- gabenwachstum von durchschnittlich 3,1 Prozent pro Jahr. Hilfsmittelausgaben steigen um durchschnittlich 0,9 Prozent p. a., während Zahnersatzleistungen im selben Zeitraum ein Ausgabenwachstum von 0,5 Prozent p. a. verzeichnen.

Ursache für das schwache Wachstum sind geänderte Zuschussregelungen der Krankenkassen, nach denen im günstigsten Fall 65 Prozent der durchschnittlichen Regelversorgungskosten übernommen werden.72

Ausgaben für sonstige medizinische Produkte steigen von 8,7 Milliarden Euro (2002) auf 10,5 Milliarden Euro (3,7 % p. a. bis 2007) an.

2.1.1.2 Arzneimittelmarkt

Der Arzneimittelmarkt stellt einen Spezialfall im Wirtschaftsgefüge Deutschlands dar. Er unterliegt nicht den im Handel üblichen Markmechanismen, denn der maßgebliche Teil aller verkauften Produkte wird von externen Marktteilnehmern (Ärzten) verschrieben. Kunden können damit, zumindest bei rezeptpflichtigen Medikamenten, ihre Produkte nicht frei wählen.73

Abbildung 6: Umsatz ausgewählter Einzelhandelsbranchen im Jahr 2007

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Kreimer, T.., 2008, S. 8.

Im Vergleich mit anderen Branchen des Einzelhandels wird der Arzneimittelmarkt bezüglich des Umsatzes nur durch den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) und die Textilbranche übertroffen. Der Apothekenmarkt setzt mehr um als die Drogeriebranche und der Unterhaltungselektronikhandel zusammen.

Abbildung 7: Arzneimittelmärkte im internationalen Vergleich

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung, eigene Berechnung, Daten entnommen aus VFA, 2008, S. 42. *(Kreisgröße repräsentiert den Arzneimittelgesamtumsatz)

Der deutsche Pharmamarkt ist auch im internationalen Kontext wichtig. Er ist der drittgrößte Arzneimittelmarkt weltweit und wird im Marktanteilsvergleich lediglich von den USA und Japan überragt.

In den Jahren 2001 bis 2007 stieg der Arzneimittelumsatz in Deutschland um rund 20 Prozent. Im selben Zeitabschnitt konnten insbesondere der amerikanische (+54 %) und spanische (+60 %) Markt deutlich mehr zulegen.74

Der Gesundheitsmittelmarkt im Handel75 setzte im Jahr 2008 37,8 Milliarden Euro mit rezeptpflichtigen und nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln um. Der OTC-Markt machte mit 7,3 Milliarden Euro dabei knapp 20 Prozent des Ge- samt-Umsatzes aus. Den Großteil davon erzielten die Apotheken (6,5 Mrd. €). Die übrige Milliarde teilten sich Drogeriemärkte und Lebensmittelhändler.76

Dabei zeigt der Markt vom Jahr 2006 auf 2007 überdurchschnittliche Wachs- tumsraten (+7,5 %). Das Wachstum setzt sich nicht ganz so stark fort (+2 % in 2007/2008), befindet sich allerdings immer noch deutlich über dem des Einzel- handels (+1 % p. a.). Das OTC-Segment (ohne Hilfsmittel) wird zuletzt schwä- cher. Während vom Jahr 2006 auf 2007 noch Umsatzsteigerungen von +1,5 Prozent der Fall waren, sind es im Jahresvergleich 2007 und 2008 -2,8 Prozent (oder von 7,5 Mrd. € im Jahr 2007 auf 7,3 Mrd. € im Jahr 2008).77

Abbildung 8: Gesundheitsmittel im Handel bis zum Jahr 2008

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung, Daten entnommen aus Nielsen, 2009, S. 13.

2.1.2 Zweiter Gesundheitsmarkt

Neben dem traditionellen ersten Gesundheitsmarkt existiert noch der sogenannte „Zweite Gesundheitsmarkt.“ Dieser umfasst ein Volumen von geschätzten 64 Milliarden Euro. Derzeit geben Erwachsene im Schnitt 900 Euro im Jahr zusätzlich für Gesundheits- und Wellnessprodukte, alternative Medizin, Gesundheitsprävention, Wellness, Gesundheitstourismus, Functional Food sowie Fitness und Vorsorgeuntersuchungen aus.78

Im Jahr 2007 umfasste das Volumen 60 und im Jahr 2008 64 Milliarden Euro. Damit zeigt sich auf dem zweiten Gesundheitsmarkt ein Wachstum von 6,7 Prozent. Hierbei wird zwischen vom Statistischen Bundesamt erfassten Leis- tungen - hierzu gehören OTC-Produkte und individuelle Gesundheitsleistungen (iGeL)79 - und zusätzlichen Ausgabebereichen unterschieden. Zusätzliche Aus- gabenbereiche – Bio-Lebensmittel (+13,4 % p. a.), Fitness- und Wellnessangebote (+5,8 % p. a.), Gesundheitstourismus (+7 %) sowie funktio- nelle Lebensmittel (+7 % p.a.) - sind die Wachstumstreiber.

Abbildung 9: Ausgabenentwicklung im zweiten Gesundheitsmarkt80

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Kartte, J.; Neumann, K., 2008, S. 4.

Die Grenze zwischen erstem und zweitem Gesundheitsmarkt verschwimmt dabei immer mehr. Denn auch Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken bieten diverse Leistungen auf dem zweiten Gesundheitsmarkt an. Krankenkassen subventionieren Gesundheitsreisen oder den Konsum gesundheitsfördernder Lebensmittel (z. B. cholesterinsenkende Margarine).81

3 Marktrelevante Unternehmen

3.1 Offizin-Apotheken

Offizin-Apotheken oder auch Präsenzapotheken sind von Rechtswegen her immer inhabergeführte Einzelunternehmen. Die Auflockerung des Mehrbesitz- verbots erlaubt es leidglich Apothekern, bis zu drei Nebenfilialen zu führen.82 Zu unterscheiden sind Filialapotheken und Apothekenkooperationen. In Koope- rationen bleiben Apotheker weiterhin Freiberufler, werden jedoch durch ein ge- meinsames Marketing unterstützt. Die größte Kooperation ist der Marketing Verein Deutscher Apotheken (MVDA) mit 3.400 Mitgliedern.83 Neben Marketingkooperationen gibt es außerdem Kooperationen, die einen gemeinsamen Außenauftritt voraussetzen (Verbundkooperationen). Hier ist „Linda“ mit 1.450 Mitgliedern der Marktführer.84

Ein neues Geschäftsmodell im Apothekenmarkt sind Franchisesysteme. „Avie“ (ca. 50 Partnerapotheken im Jahr 2006)85 und DocMorris (ca. 150 Partnerapo- theken)86 zusammen mit „easyApotheken“ (30 Apotheken)87 sind dabei markt- führend.

Jedes System hat individuelle Schwerpunkte. So steht bei „Avie“ das Category Management im Mittelpunkt der Dienstleistung. Ferner fokussiert das Unter- nehmen sich auf Neugründungen, während Übernahmen uninteressant sind.88 DocMorris baut hingegen bevorzugt bestehende Apotheken neu auf. Das Kooperationssystem „easy Apotheken“ ist der Discounter unter den Apo- theken. Angestrebt werden durchweg Preise, die 10 bis 50 Prozent unter den Preisempfehlungen des Herstellers liegen. „Bis zu 70 oder 80 Prozent“ soll der Umsatzanteil rezeptfreier Medikamente dadurch ausmachen.89 Branchenüblich sind im Schnitt 15 Prozent. Diese Einsparung wird durch reduzierte Prozess- kosten, vor allem die Trennung von Kassen- und Beratungsbereich, ermöglicht. Das Unternehmen plant für das Jahr 2009 eine Gesamtzahl von 60 bis 80 Apo- theken.90 „Discount-Apotheken“ lassen sich meist auf Geschäftsflächen von 250 bis 500 qm nieder, in unmittelbarer Nähe zu Einkaufszentren.91

3.2 Versandapotheken

3.2.1 Sanicare

Die Sanicare-Versandapotheke erzielt im Wirtschaftjahr 2007/2008 Umsätze von 176 Millionen Euro und besitzt einen Kundenstamm von 915.000 Perso- nen.92 Sie ist damit die größte in Deutschland ansässige Versandapotheke. Das Wachstum hält an, denn Sanicare verbuchte ein Umsatzwachstum von +40,8 Prozent (125 Mio. € in den Jahren 2005/2006).93 Der Eigentümer Johannes Mönter ist gleichzeitig der Betreiber des Gesundheitszentrums in Bad Laer und gründete mit „apotheke.biz“ eine weitere Versandapotheke. Diese ging kürzlich eine Marketingkooperation mit dem Versandhaus Quelle ein.94 Sanicare wirbt für ausgewählte Artikel mit einem Sparpotenzial von 50 Prozent.

3.2.2 DocMorris

Die DocMorris N. V. hat ihren Sitz zwar in den Niederlanden, ist jedoch gerade für Deutschland äußerst marktrelevant. Das Unternehmen setzt im Jahr 2008 etwa 220 Millionen Euro um. Das Unternehmen kann in den Jahren 2004 bis 2008 seinen Umsatz um 14 Prozent p. a. steigern.

Abbildung 10: Umsatzentwicklung DocMorris bis zum Jahr 2008

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung, DocMorris VDR, Unternehmensangaben.

[...]


1 Vgl. Rabatta, S., 2008, S. A-485.

2 Vgl. EuGH, Urteil vom 4.12.2008, C-151/07.

3 Vgl. Bot, Y., 2008, S. I-10.

4 Noweski, M., 2008, S. 15.

5 Vgl. Noweski, M., 2008, S.15.

6 Vgl. Roland Berger Strategy Consultans, 2007a.

7 Nahrungsmittel mit gesundheitsfördernder Wirkung.

8 Aufgrund der Komplexität des zweiten Gesundheitsmarktes, werden daraus lediglich freiver- käufliche Arzneimittel und Functional Food behandelt.

9 Vgl. Roland Berger Strategy Consultants, 2007a.

10 Vgl. Statistisches Bundesamt, 2009a.

11 Vgl. § 17 ApBetrO i. V. m. § 43 AMG.

12 Mass Markt bezeichnet alle Händler von Arzneimitteln und medizinischen Produkten, außer Apotheken.

13 Vgl. Ortwein, I., 1998, S. 149.

14 Vgl. § 17 Abs. 1 ApBetrO i. V. m. § 50 AMG.

15 Vgl. § 1 AMPreisV i. V. m. §78 AMG.

16 Vgl. Hahn, A.; 2006, S. 42-43.

17 Hierzu gehören sämtliche Vitamine, Co-Vitamine und Mineralstoffe wie Vitamin C, Vitamin A, Biotin oder Calcium und Magnesium.

18 Vgl. Hahn, A., 2006, S. 77.

19 Vgl. Epping, M.; Greifeneder, S., 2006, S. 31.

20 Probiotika sind lebende Mikroorganismen, die eine positive Wirkung auf die Darmflora haben sollen. Weit verbreitet sind heutzutage Milchsäurebakterien.

21 Präbiotika bestehen zumeist aus Kohlenhydraten und nähren bereits vorhandene Bakterien- kulturen im Darm.

22 Vgl. Hahn, A., 2006, S. 83-84.

23 Vgl. Hahn, A., 2006, S. 55.

24 Vgl. Hahn, A., 2006, S. 65.

25 Gluten ist ein Eiweißmolekül, das in den meisten Getreidesorten vorkommt und bei erblich vorbelasteten Menschen zu Schäden des Dünndarms führen kann.

26 Vgl. Liebold, D., 2008, S. 52.

27 ABDA, 2008, S. 19.

28 Hierzu im Einzelnen § 11a und § 11 b sowie § 21 ApoG, § 4 und § 17 ApBetrO, § 1 und § 8 HWG i. V. m. § 43, § 73, § 95 und § 97 AMG.

29 Vgl. Wilke, K., 2004, S. 122.

30 Vgl. Kennerknecht, R. et al., 2007, S. 9-10.

31 Kassenzulassung bezeichnet die Erlaubnis über die Kassenärztliche Vereinigung zulasten gesetzlicher Krankenversicherungen abzurechnen.

32 Vgl. Hempel, B., 2007, S. 167.

33 Dekubitus ist eine Gewebeschädigung, die durch einen hohen, langanhaltenden Druck ent- steht.

34 Stoma ist ein operativ gelegter Ausgang, beispielsweise des Darms.

35 Vgl. Hempel, B., 2007, S. 166.

36 Vgl. ifo; BVR, 2006, S. 1.

37 Vgl. IfH, 2006, S. 37.

38 Im Folgenden stehen die Begriffe „pharmazeutischer Großhandel“ und „Pharmagroßhandel“ für vollversorgende Unternehmen, die Mitglied im Bundesverband pharmazeutischen Groß- handels (PHAGRO) sind.

39 Offizin-Apotheken besitzen einen Verkaufsraum sowie ein angeschlossenes Labor. Sie grenzen sich dadurch von reinen Versandapotheken ab.

40 Vgl. Orlowski, U.; Wasem, J., 2003, S. 63.

41 Eine ausführliche OTC-Liste ist auf der Internetpräsenz des Gemeinsamen Bundesaus- schusses http://www.g-ba.de einzusehen. Zugriff am 05..02.2009.

42 Vgl. Orlowski, U.; Wasem, J., 2003, S. 117.

43 Vgl. Orlowski, U.; Wasem, J., 2003, S. 125.

44 Aut idem (lat.) = oder Gleiches.

45 Vgl. § 11a ApoG i. V. m. § 43 Abs. 1 Satz 1 ApoG und § 2 ApoG.

46 Vgl. § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 4 und 5 ApoG.

47 Vgl. Bungenstock, J., 2007, S. 679.

48 Vgl. Bungenstock, J., 2007, S. 681.

49 Vgl. Bungenstock, J., 2007, S. 681.

50 Bonus-Malus-Zahlungen sind Strafzahlungen für Ärzte, sobald diese die vorgeschriebenen Therapiekosten für eine bestimmte Krankheit überschreiten. Im Gegenzug gibt es Boni bei Unterschreitungen.

51 Vgl. Liebold, D., 2008, S. 53.

52 Hierzu gehören u. a. Bandagen, Kompressen, Pflaster, Verbände und Operationshandschu- he.

53 Vgl. http:www.barmer.de. Zugriff am 20.2.2009.

54 Vgl. Statistisches Bundesamt, 2007a, S. 23.

55 Vgl. Berkermann, U. et al., 2007, S. 7.

56 Vgl. Statistisches Bundesamt, 2008a, S. 258-260.

57 Vgl. RKI, 2005, S. 11.

58 Vgl. Beske, F. et al., 2007, S. 62.

59 Vgl. Beske, F. et al., 2007, S. 55.

60 Vgl. Beske, F. et al., 2007, S. 54.

61 Vgl. Beske, F. et al., 2007, S. 59.

62 Vgl. Statistisches Bundesamt, 2009b, S. 5.

63 Erkenntnisse der Biochemie und Mikrobiologie werden auf Produktionsverfahren angewandt.

64 Versuch biologische Organismen in Gesamtheit zu verstehen.

65 Vgl. Berkermann, U. et al., 2007, S. 7.

66 Vgl. Kliegel, I., 2007, S. 2.

67 Vgl. Statistisches Bundesamt, 2009a.

68 Vgl. Statistisches Bundesamt, 2009a.

69 Vgl. Statistisches Bundesamt, 2009a.

70 Der sonstige medizinische Bedarf umfasst Implantate, Blutprodukte, ärztliches Verbrauchs- material, Narkose- und OP-Bedarf sowie Labor- und Dialysebedarf.

71 Vgl. Statistisches Bundesamt, 2009a.

72 Vgl. § 56 Abs. 2 Satz 11 SGB V.

73 Vgl. Kreimer, T., 2008, S.8.

74 Vgl. VFA, 2008, S. 42.

75 Dieser schließt in der Berechnung Nielsens Apotheken, Drogerien, Lebensmitteleinzelhänd- ler und Aldi ein.

76 Vgl. Nielsen, 2009, S. 13.

77 Vgl. Nielsen, 2009, S. 13.

78 Vgl. Kartte, J.; Neumann, K., 2008, S. 4.

79 Gesundheitsleistungen zur Vorsorge, die nicht von den GKVen übernommen werden. Hierzu gehören bspw. bestimmte Leistungen von Heilpraktikern.

80 Vgl. Kartte, J.; Neumann, K., 2008, S. 4.

81 Vgl. Kartte, J.; Neumann, K., 2008, S. 7.

82 Vgl. § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 4 und Abs. 5 ApoG.

83 Vgl. MVDA, 2009.

84 Vgl. MVDA, 2009.

85 Vgl. Karl, T., 2006, S. 8.

86 Vgl. Schramm, D., persönliche Mitteilung, 2.2.2009.

87 Vgl. Kneschke, N., persönliche Mitteilung, 25.2.2009.

88 Vgl. Karl, T., 2006, S. 8.

89 Vgl. Grossmann, U., 2007a, S. 36-37.

90 Vgl. Kneschke, N., persönliche Mitteilung, 25.2.2009.

91 Vgl. Perlitz, U., 2008, S. 9-10.

92 Vgl. Deutsche Apotheker Zeitung, 2008, S. 38.

93 Vgl. Brundiek, S., persönliche Mitteilung, 10.2.2009.

94 Vgl. apotheke adhoc, 2009.

Ende der Leseprobe aus 162 Seiten

Details

Titel
Strukturen in der Distribution des deutschen Gesundheitsmarkts
Hochschule
Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin
Veranstaltung
Handelsbetriebslehre
Note
1,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
162
Katalognummer
V208541
ISBN (eBook)
9783656359258
ISBN (Buch)
9783656359746
Dateigröße
17509 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
strukturen, distribution, gesundheitsmarkts
Arbeit zitieren
Marius Sienel (Autor:in), 2009, Strukturen in der Distribution des deutschen Gesundheitsmarkts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/208541

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