Arbeitszeit- und Arbeitsvolumenrechnung


Hausarbeit, 2010

60 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung (Vorwort)

2. Grundlagen (Abgrenzung des Zeitbegriffs und seine Bedeutung/Position)
2.1. Arbeitszeit (AZ)

3. Die Arbeitszeitrechnung (AZR)
3.1 Direkte AZR
3.2 Indirekte AZR

4. Arbeitsvolumen (AV)-tatsächlich geleistete AZ

5. Arbeitszeit und Arbeitsvolumen in der VGR

6. Die AZR nach Geschlecht und Altersgruppen

7. Die Entwicklung der Arbeitszeit in Deutschland/aktueller Stand

8. Nachwor

Literaturverzeichnis

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Verzeichnis der Abbildungen, hier: des Anhangs

Abb. 1: Arbeitstage pro Jahr (2008, 2009, 2010)

Abb. 2: Wesentliche Merkmale der Arbeitszeitbefragung und deren Auswirkung auf die Wochenarbeitszeit

Abb. 3: Tatsächliche mittlere Wochenarbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach verschiedenen Datenquellen (Deutschland, 1999*)

Abb. 4: Tatsächliche mittlere Wochenarbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach verschiedenen Datenquellen (Deutschland, 1999*)

Abb. 5: Kumulierte Verteilung der tatsächlichen bzw. gewöhnlichen Arbeitszeit auf der Basis des ELFS, des EWCS und des SOEP 1999*

Abb. 6: Komponenten der Arbeitszeitrechnung

Abb. 7: Wirtschaftsbereiche

Abb. 8: Krankenstandsquoten nach Wirtschaftsabteilungen in der Bundesrepublik Deutschland (West), 1998

Abb. 9: Krankenstandquoten getrennt nach Geschlecht in der Bundesrepublik Deutschland (West), 1960-98

Abb. 10: Bestandteile der VGR

Abb. 11: Frauen- und Männeranteile an Beschäftigung und Arbeitsvolumen nach Altersgruppen (1991 und 2004), in Prozent

Abb. 12: Frauen- und Männeranteile an Beschäftigung und Arbeitsvolumen nach Altersgruppen (1991 und 2004), in Prozent

Abb. 13: Arbeitsvolumen der beschäftigten nach Geschlecht und Altersgruppen (2004)

Abb. 14: Beschäftigtenstruktur 2004 nach Geschlecht und Altersgruppen

Abb. 15: Entwicklung von Beschäftigung, Arbeitszeit und Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen insgesamt

Abb. 16: Entwicklung von Beschäftigung, Arbeitszeit und Arbeitsvolumen der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer

Abb.17: Durchschnittliche Jahresarbeitszeit nach Geschlecht 1991-2004

Abb. 18: Teilzeitquoten nach Geschlecht und Altersgruppen (1991 und 2004)

Abb. 19: Anteil der geringfügig Beschäftigten an allen Teilzeitbeschäftigten nach Geschlecht und Altersgruppen (1991 und 2004)

Abb. 20: Entwicklung der Teilzeitquoten in Deutschland

Abb. 21: Frauenanteile an Beschäftigung und Arbeitsvolumen (1991-2004)

Abb. 22: Entwicklung der durchschnittlichen Arbeitszeit 1970-2007

Abb. 23: Durchschnittliche Jahresarbeitszeit der beschäftigten Arbeitnehmer 1970-2007

Abb. 24: Anteil der „regulären“ Teilzeit (ohne Mini-Jobs) und Frauenanteil an den Beschäftigten nach Wirtschaftszweigen

Abb. 25: Entwicklung der Teilzeitbeschäftigung 1991 bis 2004

Abb. 26: Entwicklung der Arbeitszeit in Deutschland

Abb. 27: Durchschnittliche Arbeitszeit und ihre Komponenten für Deutschland

Abb. 28 : Verfahren zur Projektion der Arbeitsmarktbilanz

1. Einleitung (Vorwort)

Im Rahmen der vorliegenden Arbeit werden die Arbeitszeit- und die Arbeitsvolumenrechnung verdeutlicht. Dabei werden sich die darin enthaltenen Erläuterungen vor allem auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland fokussieren. Zudem wird das Rechenwerk des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) als Messinstrument verwendet, es nimmt im Bereich dieser Arbeit eine zentrale Position ein. „Mit der Arbeitszeitrechnung des IAB liegen seit dem Jahr 1970 konsistente Zeitreihen der Entwicklung der Arbeitszeit und ihrer Komponenten vor. Seit 1997 wurde sie in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) des Statistischen Bundesamtes (StaBA) integriert. Die in der deutschen Gesamtwirtschaft durchschnittlich geleistete Arbeitszeit wird ausgehend von ihren Komponenten ermittelt“[2]. So werde ich versuchen vor allem die zur Erfassung der Arbeitszeit notwendigen Elemente umfangreich zu umfassen. Diese tragen nämlich dazu bei das gesamtwirtschaftliche (bzw. sektorale) Arbeitsvolumen (das im darauffolgenden Schritt erläutert wird) möglichst genau darzustellen und sind hierfür von entscheidender Bedeutung. Zu Beginn dieser Arbeit erfolgt eine Abgrenzung des Zeitbegriffes. Die nachfolgenden Abschnitte gelten dem Hauptthema - der Berechnung der Arbeitszeit. Die Herleitung der Arbeitszeitrechnung erfolgt hier sowohl auf dem typischen indirekten Weg, als auch mit einem sie ergänzenden – direkten Verfahren. Unmittelbar danach kommt es zur Erklärung der Arbeitsvolumenrechnung sowie des 2002 entstandenen Subsystems der Arbeitszeitrechnung. Daraufhin folgt ein Blick auf den aktuellen Stand der Entwicklung einzelner Komponenten. Von allen Bestandteilen der Rechnung rückt, aufgrund ihres hohen Beitrags zum Gesamtergebnis, vor allem die Komponente der Teilzeit in den Vordergrund der in dieser Arbeit enthaltenen Untersuchungen. Dieser Aufsatz wird um einige wenige Exkurse bereichert. Damit wird versucht das Thema so zu gestalten, dass es in seiner Gänze eine übersichtlich-harmonische Einheit wiedergibt. Alle illustrativen und tabellarischen Darstellungen zum folgenden Text wurden am Ende der Arbeit, im Abbildungsverzeichnis, ergänzend nachgetragen.

2. Grundlagen (Abgrenzung des Zeitbegriffs und seine Bedeutung/Position)

2.1. Arbeitszeit (AZ)

Das zeitökonomische System ist Hauptbestimmungsgröße des Arbeitsangebotes an Arbeitskräften und Arbeitsplätzen. Die AZ weist eine Vielzahl unterschiedlicher Bedeutungen auf. Im vorliegenden Beitrag ist der Begriff der tatsächlichen AZ entscheidend. Da diese durch die tarifliche und gesetzliche AZ im Sinne des §2 ArbZG[3] impliziert wird, erfolgt unten deren explizite Ausformulierung.

- Bedeutung der AZ und ihre Rolle

Die AZ ist eine zentrale Bestimmungs- und Messgröße des erwerbswirtschaftlichen Systems (sie steuert und verteilt das Angebot an Erwerbschancen) sowie des Produktionsprozesses. Ebenso kann sie Strukturveränderungen mildern (z.B. über Kurzarbeit). Von der AZ hat sich der Begriff der Betriebszeit entkoppelt, und stellt ihr Gegenteil auf der Kapitalseite dar. Sie dient der Betriebswirtschaft als wichtige Einflussgröße für die betriebliche Organisation, Gestaltung der verfügbaren Arbeitsplätze (z.B. für die Mehrfachbesetzung). Letztere bleibt jedoch im Rahmen dieser Seminararbeit unberücksichtigt.[4] Weiterhin ist die AZ tarifpolitische Zielgröße, wirtschaftspolitisches Aggregat, Steuerungselement des Arbeitsmarktes und der Beschäftigungspolitik.[5] Sie ist eine der wichtigsten bestimmenden Faktoren sowie Instrumente der Arbeitsmarktpolitik. Um quantitativ die Arbeitskräfte (bzw. die Zahl der Erwerbstätigen und das Arbeitsangebot) steigern zu können, wird sie die Beschäftigungsstruktur qualitativ beeinflussen wollen. Hierzu werden AZ-Vorstellungen modelliert, was zum verbesserten Matching zwischen AT und NE, also zum möglichst hohen Beschäftigungsniveau führen soll.[6]

- Definition gemäß deutscher Arbeitszeitgesetzgebung § 2 ArbZG[7] definiert die AZ als Zeit vom Beginn bis Ende der Arbeit ohne Ruhepausen (Arbeitszeit im strengsten Sinn[8]). Diese ist gekoppelt an: § 3 ArbZG, wonach die werktägliche AZ geregelt wird. Ihre Höchstdauer beträgt 8 Arbeitsstunden (Arbeitszeit im strengen Sinn, die gewöhnlich in Stunden gemessen wird[9]). Erhöhungen sind gem. § 3 S. 2 ArbZG nur unter der Voraussetzung der Einhaltung eines entsprechenden Ausgleichszeitraumes von 6 Kalendermonaten (bzw. 24 Wochen) möglich. Das bedeutet, dass die durchschnittliche AZ (48 Stunden pro Woche[10]) innerhalb eines halben Jahres nicht überschritten werden darf.

- potentielle AZ

Ausgang für die Berechnung der AZ der beschäftigten AN ist die Anzahl der potentiellen Arbeitstage. Regelmäßige bzw. Normalarbeitstage sind Montag bis Freitag, so wird von einer 5-Tage-Woche[11] ausgegangen.[12] Hierdurch wird die Unterscheidung zu den Werktagen[13] deutlich.[14] Potentielle Arbeitstage sind also die Differenz aus den Kalendertagen abzgl. Samstage, Sonn- und Feiertage (die nach Bundesländern unterschiedlich ausfallen). Deswegen wird die Summe der Arbeitstage in Deutschland für das Jahr 2010 bspw. zwischen 253 - 256 liegen.[15]

Vgl. hierzu Abb. 1. (im Abbildungsverzeichnis vorhanden).

Für die (regelmäßige) tägliche, wöchentliche und jährliche AZ[16] existieren in der Bundesrepublik Deutschland formal neben den Gesetzen (ArbZG; s.o.) und betrieblichen Vereinbarungen (z.B. der gleitenden AZ[17]) auch tarifvertragliche Regelungen, welche die Freiheit des Arbeitsangebotes für den Großteil der AN stark einschränken. Da die tarifliche Komponente (Wochen-AZ, Urlaub) eine der bedeutendsten Bestimmungsgrößen der im Kap. 3. 2. erläuterten AZR ist, bedarf es hier eines kurzen Einblickes in den sie prägenden Hintergrund:

- Der normative Teil des Tarifvertrags- Der Inhalt der Rechtsnormen

Der tarifliche Arbeitsvertrag beinhaltet neben sozialen Regelungen und Arbeitsanforderungen auch Vorschriften bezüglich der Arbeitsbedingungen. Dazu gehören erstrangig Bestimmungen über die AZ (es wird deklariert, dass der jeweilige Betriebsrat den Beginn und Ende der täglichen AZ einschließlich der Pausen und Verteilung der Arbeit auf einzelne Wochentage geltend machen kann), ferner auch über die Entlohnung der Überstunden. Die Länge der AZ wird durch Tarifverträge festgelegt, ebenfalls wie die Dauer des bezahlten Jahresurlaubs, Schlichtungsvereinbarungen, etc. Angesichts der überwältigenden rechtlichen und tarifvertraglichen Vorschriften, fällt es dem AN schwer sein AT an AZ individuell zu variieren. Dennoch wird durch Teilzeitarbeit (Halbtagsarbeit; statt einem Arbeitstag wird hier ein halber angeboten) die Möglichkeit geschaffen weniger tägliche AZ anzubieten. Da dieses von einer nicht unerheblichen Anzahl von Personen genutzt wird, erfolgt im späteren Kapitel (vgl. Kap.: 3.2.2.(5)1, Kap.6 und 7.) eine ausführliche Erklärung dessen. Auch können Erwerbstätige, die unter das Gesetz oder Tarifverträge[18] fallen, mehr AZ anbieten. Dabei soll jedoch die regelmäßige AZ die gesetzten Grenzen nicht überschreiten. Auch die Komponente der Mehrarbeit wird später näher dargestellt (siehe: Kap. 3.2.2.(4)1.).[19]

- Exkurs: allgemeine, betriebsbedingte Methoden der Zeitermittlung

Zu den gängigsten Zeitermittlungsmethoden gehören hier neben der Selbstaufschreibung (manuell oder automatisch) auch: Schätzungen, Befragungen, Planzeiten, sowie die tägliche Zeitabrechnung mittels Saldierung auf der Grundlage der Sollarbeitszeit von 8 Stunden, bzw. 480 Minuten (Sollzeiten).[20]

3. Die Arbeitszeitrechnung (AZR)

Das Heranziehen der tatsächlichen AZ macht nur Sinn, wenn man sich vor Augen hält, welch erhebliche Unterschiede zwischen den Wochenarbeitszeiten verschiedener Erhebungen existieren.[21]

Zu Beginn dieses Kapitels erfolgt eine Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Messung.

Grund dafür sind (wie oben schon erwähnt) die Divergenzen in den Ergebnissen der AZR, die oftmals auf die Art der Berechnung zurückzuführen sind.

3.1. Direkte AZR

Etliche Schwierigkeiten des indirekten Ansatzes[22] zur Messung der AZ (vgl.: Kap. 3.2.) haben dazu geführt, dass sich eine weitere (direkte) AZ-Berechnungsmethode entwickelt hat. Im Gegensatz zur Berechnung von Jahres-AZ des IAB auf Basis der Makrodaten (siehe: Kap. 3.2.), werden immer häufiger tatsächliche (bzw. gewöhnliche) AZ mit der Methode der Personenbefragung erhoben bereitzustellen.[23]

Hierbei kann es jedoch zu stark differenten Ergebnissen bei der Erfassung der tatsächlichen AZ kommen. Grund dafür sind die unterschiedlichen Befragungen. Ihre Hauptmerkmale (Formulierung der Frage und ihre Positionierung innerhalb des Fragebogens) sind Ursache der beträchtlichen Abweichungen der Ergebnisse in den Erhebungen von Wochen-AZ (eine sehr große Spannbreite der durchschnittlichen Wochen-AZ entsteht).[24]

Der Unterschied in der Länge der Wochen-AZ kann je nachdem welche Befragung (Analyse) verwendet wird, bis zu drei Stunden betragen.[25] Zentrale Ursache hierfür liegt im oben erwähnten Kontext sowie Formulierung der Befragung.

Es erfolgt eine kurze Analyse:

Um den Einfluss der oben genannten Merkmale auf das Ergebnis festzustellen, werden im Rahmen dieses Kapitels fünf verschiedene Befragungen zur Wochen-AZ in Deutschland miteinander verglichen.[26]

Mögliche Quellen unterschiedlicher Ergebnisse - Der Kontext des Fragebogens

1. Art der Frageformulierung

Diese hat erheblichen Einfluss auf die Antwortreaktion. Durch eine Variation der Begriffe können fundamentale Unterschiede im Ergebnis erzeugt werden.

[...]


[1] Definition, vgl. Blanchard, O.; Illing, G. (2004): Makroökonomie, 4. Auflage. München: Pearson Studium, 2004, S. 855: SOEP „ist eine Umfrage unter Haushalten in Deutschland, die in der jährlichen Befragung Angaben machen zu ihrem Erwerbs- und Einkommensstatus für jeden einzelnen Monat des entsprechenden Jahres. Die Panel-Daten liefern wichtige Informationen, weil die gleichen Haushalte über einen längeren Zeitraum hinweg befragt werden.“

[2] Vgl. Wanger, S. (2008): Jahresarbeitszeit. Das Teilzeitphänomen. In: IAB-Forum 2/08, S. 31 und Wanger, S.; Bach, H.-U. (2005): Arbeitszeit in Deutschland – Entwicklung und aktueller Stand. In: Bundesarbeitsblatt 3-2005, S. 4.

[3] Vgl. Bach, H.-U.; Kohler H.; Reyer L.; Teriet B. (1977): Arbeitszeit und Arbeitsvolumen in der Bundesrepublik Deutschland 1960-1975. In: MittAB 1/77, S. 20.

[4] Vgl. Emmerich K.; Kaiser M.; Karr W. (1990): Ergänzende Herausforderungen an die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im geeinten Deutschland. In: MittAB 4/90, S. 440.

[5] Vgl. Bach, H.-U.; Kohler H.; Reyer L.; Teriet B. (1977): Arbeitszeit und Arbeitsvolumen in der Bundesrepublik Deutschland 1960-1975. In: MittAB 1/77, S. 19.

[6] Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, im Internet abrufbar: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/arbeitsmarktpolitik.html .

[7] Im Internet abrufbar: http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__2.html

[8] Vgl. Brinkmann, G. (1981), Ökonomik der Arbeit, in: Ernst Klett Verlag, Bd. 2. Die Allokation der Arbeit, Stuttgart, S. 112

und Bach, H.-U.; Kohler H.; Reyer L.; Teriet B. (1977), S. 20: „Dies ist zugleich die Zeit, in der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht“.

[9] Vgl. Brinkmann, G. (1981), Bd. 2., S. 112-114.

[10] Im Jahre 1840 betrug die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in Deutschland 83 Stunden (die Woche zählte sechs Arbeitstage). Der Acht-Stunden –Tag und die 48-Stunden-Woche wurde erst 1860 auf der ersten Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) für gewerbliche Betriebe vorgeschrieben. Vgl. hierzu: Brinkmann, G. (1981): Ökonomik der Arbeit. 1. Auflage 1981. Bd. 2. In: Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1981, S. 114-115.

[11] Also der 40-Stunden-Woche. „Der Übergang zur 40-Stunden-Woche war schon Anfang der 70er Jahre für die meisten Arbeitnehmer vollzogen, in den Jahren danach schlössen nur noch einige Nachzügler auf.“ Aus: Reyer L.; Bach, H.-U.; Kohler H.; Teriet B. (1979): Arbeitszeit und Arbeitsmarkt. In: MittAB 3/79, S. 383.

[12] Vgl. Brinkmann, G. (1981), Bd.2, S. 115 und IAB 60

[13] Nach § 3 Abs. 2. BUrlG zählen dazu alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind (also auch Samstage). BurlG, im Internet abzurufen: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/__3.html

[14] Um Fehler in der Arbeitszeitrechnung zu vermeiden, können nur die regelmäßigen Arbeitstage berücksichtigt werden.

[15] Im Internet abrufbar: http://www.schnelle-online.info/Arbeitstage-pro-Jahr.html .

[16] Vgl. Brinkmann, G. (1981): Ökonomik der Arbeit. 1. Auflage 1981. Bd. 2. In: Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1981, S. 279.

[17] Sie ermöglicht einem Betrieb über Beginn und Ende der täglichen AZ zu bestimmen sowie Ruhepausen in den Arbeitstag einzubauen.

[18] Dieser Aufsatz gilt ausschließlich für das Angebot und Nachfrage nach AZ, die sich im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen. Illegale AZ (Schwarzarbeit) wird hier nicht berücksichtigt.

[19] Vgl. Brinkmann, G. (1981): Ökonomik der Arbeit. 1. Auflage 1981. Bd. 1. In: Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1981, S. 254-255 und Brinkmann, G. (1981): Ökonomik der Arbeit. 1. Auflage 1981. Bd. 2. In: Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1981, S. 114-117.

[20] Vgl. REFA (Hrsg.): Methodenlehre des Arbeitsstudiums : Teil 2 Datenermittlung. München: Hanser, 1978, S. 81.

[21] Vgl. Schief S. (2003): Arbeitszeiten in Deutschland – eine Frage der Messung ? In: MittAB 2/2003, S. 195.

[22] Die hier gemeinten Schwierigkeiten liegen vor allem in der Datengrundlage. Dieses hat 2 Gründe. Erstens: eine schlechte Datenlage in manchen Bereichen der Kalkulation. In diesem Fall muss man sich auf Indikatoren oder Schätzungen verlassen (bspw. schätzt man die Zahl der geleisteten Überstunden im produzierenden Gewerbe anhand der vierteljährigen Verdiensterhebungen. Diese Erhebungen erfassen aber nur Arbeiter in Betrieben mit 20 und mehr Beschäftigten. Diese Einschränkung der Schätzung führt folglich zu Verzerrungen). Zweitens stammen die Daten aus einer Vielzahl von Quellen (bspw. aus der Betriebsbefragung des IAB, dem Mikrozensus, dem Statistischen Bundesamt, dem Tarifarchiv des WSI, dem Bundesministerium für Gesundheit, der Bundesanstalt für Arbeit, der Arbeitszeitbefragung des ISO-Instituts Köln). Auch dieses führt zu Verzerrungen, weil unterschiedlich erhobene Daten in einer Rechnung gebündelt werden.

[23] Vgl. Schief (2003), S. 189 und S. 188.

[24] Vgl. Schief (2003), S. 187 und S. 195.

[25] Vgl. Schief (2003), S. 188.

[26] Vgl. Schief (2003), S. 188.

Ende der Leseprobe aus 60 Seiten

Details

Titel
Arbeitszeit- und Arbeitsvolumenrechnung
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg  (VWL-Theorie)
Veranstaltung
Makrotheorie
Note
2,7
Autor
Jahr
2010
Seiten
60
Katalognummer
V208665
ISBN (eBook)
9783656361459
ISBN (Buch)
9783656362272
Dateigröße
1995 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
arbeitszeit-, arbeitsvolumenrechnung
Arbeit zitieren
Agata Kapnik (Autor:in), 2010, Arbeitszeit- und Arbeitsvolumenrechnung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/208665

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