Der Impairment Test mach IAS 36, konzeptionelle Grundlagen und empirischer Befund anhand deutscher börsennotierter Unternehmen


Diploma Thesis, 2012

80 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

TABELLENVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

SYMBOLVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG
1.1 ZIELSETZUNG UND AUFBAU DER ARBEIT
1.2 HISTORIE, ZIELSETZUNG UND ANWENDUNGSBEREICH DES IFRS 3
1.3 EIGENSCHAFTEN DES GOODWILLS

2. DIE ANWENDUNG DER ERWERBSMETHODE UND DER KAUFPREISALLOKATION
2.1 FESTLEGUNG DES ERWERBERS
2.2 BESTIMMUNG DES ERWERBSZEITPUNKTS
2.3 AUFDECKUNG UND VERTEILUNG DER ANSCHAFFUNGSKOSTEN
2.4 GOODWILLERMITTLUNG
2.4.1 Identifizierung der erworbenen Verm ö genswerte und ü bernommen Schulden
2.4.2 Bewertung der erworbenen Verm ö genswerte und ü bernommenen Schulden
2.4.3 Bewertung von materiellen Verm ö genswerten
2.4.4 Bewertung von immateriellen Verm ö genswerten
2.4.5 Bewertung von Marken
2.4.6 Bewertung von Finanzinstrumenten
2.4.7 Bewertung von Schulden
2.5 DIE ERSTBILANZIERUNG DES GOODWILLS: DAS GOODWILL-WAHLRECHT
2.6 KRITISCHE WÜRDIGUNG DES FULL-GOODWILL-WAHLRECHTS
2.7 BESONDERHEITEN DES UNTERNEHMENSERWERBES
2.7.1 Reverse Aquisition
2.7.2 Sukzessiver Unternehmenserwerb
2.7.3 Behandlung des Goodwills bei der Entkonsolidierung
2.7.4 Der Goodwill in Verbindung mit Gemeinschaftsunternehmen und Equity-Bilanzierung

3. DIE FOLGEBILANZIERUNG DES GOODWILLS
3.1 DIE FESTSTELLUNG DES WERTBERICHTIGUNGSBEDARFS
3.1.1 Die Berechnung des Nettover ä u ß erungswerts
3.1.2 Die Berechnung des Nutzungswerts
3.1.3 Die Sch ä tzung der Mittelzufl ü sse f ü r die Detailplanungsphase
3.1.4 Die Sch ä tzung der Mittelzufl ü sse f ü r die Fortschreibungsphase
3.1.5 Die Bestimmung des Diskontierungszinssatzes
3.1.6 Strukturierung der Zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und Goodwill Allokation
3.2 BLIANZIELLE ERFASSUNG DES GOODWILLS-IMPAIRMENTS
3.3 KRITISCHE WÜRDIGUNG DER FOLGEBEWERTUNG DES GOODWILLS

4. EMPIRISCHE ANALYSE DES GOODWILLS UND DER GOODWILL-IMPAIRMENTS
4.1 VORGEHENSWEISE UND ZIELSETZUNG
4.1.1 Goodwill -Bestandsanalyse
4.1.2 Goodwill -Impairment Analyse
4.2 DIE WERTRELEVANZ VON RECHNUNGSLEGUNGSINFORMATIONEN
4.2.1 Bisherige Forschung: Das Ohlson Modell (1995)
II
4.2.2 Kritik des Ohlson Modells
4.2.3 Das Feltham-Ohlson Modell (1995)
4.3 KRITISCHE WÜRDIGUNG DER WERTRELEVANZFORSCHUNG
4.4 WERTRELEVANZANALYSE DEUTSCHER BÖRSENNOTIERTER UNTERNEHMEN
4.4.1 Hypothesenbildung
4.4.2 Methodik und Erwartungen
4.4.3 Ergebnisse des Wertrelevanztests
4.4.4 W ü rdigung der Untersuchungsergebnisse
4.5 THESENFÖRMIGE ZUSAMMENFASSUNG, EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSBLICK

LITERATURVERZEICHNIS

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: IFRS Wahlrecht zur Goodwillermittlung nach IFRS 3.32 17 Abbildung 2: Absolute kumulierte Goodwill Beträge der DAX und MDAX notierten Unternehmen

Abbildung 3: Absolute kumulierte Goodwill-Beträge der SDAX und TecDAX notierten Unternehmen

Abbildung 4: Durchschnittliche relative Goodwill Bestände

Abbildung 5: Durchschnittliche Verhältnisse der Goodwill/Eigenkapital Relation

Abbildung 6: Mittelwerte der Aktienkurse deutscher Unternhemen im Betrachtungszeitraum

Abbildung 7: Durchschnittliche relative Goodwill Impairments

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Aufteilung der untersuchten Unternehmen nach Börsenindizes

Tabelle 2: Anzahl der Goodwill-Impairment ausweisenden Unternehmen im Betrachtungszeitraum

Tabelle 3: Kumulierte absolute ausgewiesene Goodwill-Impairments ausgewählter deutscher börsennotierter Unternehmen in Mio. Euro

Tabelle 4:Durchschnittliche Belastung der Jahresergebnisse durch Goodwillabschreibung.

Tabelle 5: Deskriptive Statistiken

Tabelle 6: Pearson Korrelationsmatrix

Tabelle 7: Korrelation des MVAL zu GWIMP nach Notierung

Tabelle 8: Regressionsergebnisse Gesamt

Tabelle 9: Regressionsergebnisse nach Notierung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Im Zuge der Globalisierung steigt die Bedeutung einer entsprechend gesteigerten internationalen Ausrichtung der Konzerne und der im Rahmen eines Unternehmensverbundes entstehenden Synergien, um die Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Um diese Synergien zu realisieren und auch um den Einstieg in neue Märkte zu ermöglichen bieten strategische Übernahmen einen häufig eingesetzten Ansatz.1 Durch dieses Mittel erhoffen sich die Konzerne nicht nur in neuen Märkten Fuß zu fassen und Produktionskosten zu senken, sondern vor allem an wichtiges Know-how zu gelangen. Im Verlauf dieser Übernahmen entstehen wiederholt außerordentlich hohe derivative Geschäfts- und Firmenwerte (Goodwills), welche den Anlass für diese Arbeit geben.2 Der derivative Goodwill hat aus mehreren Gründen eine hohe Stellung in der Rechnungslegung erhalten. Zum einen entstehen mittels der einschlägigen Bilanzierungsregeln zahlreiche bilanzpolitische Spielräume, zum anderen hat der erhebliche Umfang des Goodwills in den Konzernbilanzen ihm eine besondere Bedeutung verliehen.

Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 bezüglich der Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards sind kapitalmarktorientierte Unternehmen dazu verpflichtet, Konzernabschlüsse nach den International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) zu erstellen und veröffentlichen.3 Der Wechsel von einem Konzernabschluss nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) zu einem nach den IFRS bringt entscheidende Umgestaltungen in der bilanziellen Behandlung des derivativen Goodwills mit sich. Insbesondere in Bezug auf die Folgebewertung des Goodwills besteht ein grundlegender Unterschied zwischen den IFRS und der Bilanzierung nach HGB, sowohl vor und nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG).4 Nach den IFRS wird der Goodwill nicht planmäßig abgeschrieben wie es nach den Regelungen im HGB der Fall ist, sondern wird mindesten einmal jährlich auf seine Werthaltigkeit geprüft und lediglich im Falle einer Wertminderung abgeschrieben (der sog. Impairment-only-approach). Die im Rahmen dieser Arbeit durchgeführten Untersuchungen von deutschen börsennotierten Unternehmen verdeutlichen das Ausmaß der abgeschriebenen Goodwill Beträge.

In Bezug auf die Bilanzierung und Folgebewertung des Goodwills kommt dem Konzernabschluss eine zentrale Informationsfunktion zu. Um einen potenziellen Investor entscheidungsnützlich zu informieren, müssen die im Konzernabschluss vermittelten Informationen relevant sowie zuverlässig sein. Relevant sind Informationen, die durch ihre prognostizierende Eigenschaft geeignet sind eine Investitionsentscheidung zu beeinflussen. Die Zuverlässigkeit ist bezogen auf die Genauigkeit der Informationen.5 Ziel der empirischen Kapitalmarktforschung in diesem Zusammenhang ist es den effektiven Nutzenbeitrag von Rechnungslegungsinformationen zu ermitteln.6 Diverse Studien der letzten Jahrzehnte erforschten die empirische Verbindung zwischen Aktienkursen und Rechnungslegungsinformationen von Unternehmen. Ziel dieser war es zu quantifizieren, inwiefern Jahresabschlussinformationen den Marktwert eines Unternehmens erklären können. Die Wertrelevanzforschung bezeichnet die empirische Analyse eines Zusammenhangs zwischen der Finanzberichterstattung und dem Marktwert eines Unternehmens. Angesichts der umfangreichen Bilanzierung des derivativen Goodwills in deutschen Unternehmen ist eine Prüfung der Wertrelevanz dieser Positionen angebracht.7 Da bislang zahlreiche Studien die Wertrelevanz der Aktivierung von immateriellen Vermögenswerten verdeutlichen, beschäftigt sich diese Arbeit mit der Wertrelevanz der entsprechenden Folgebewertung. Speziell soll diese Arbeit einen Beitrag zur Erforschung der Auswirkung von außerplanmäßigen Abschreibungen des Goodwills auf den Marktwert leisten.

1.1 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

Ziel dieser Arbeit ist es, die Bilanzierung des Goodwills im Konzernabschluss ausführlich darzustellen und die relevanten Vorschriften mit Bezug auf Entscheidungsrelevanz und Zuverlässigkeit kritisch zu würdigen. Kernpunkte der Darstellung und Analyse bilden die Zugangs- und Fortbilanzierung des derivativen Goodwills sowie die zuständigen Vorschriften des IFRS 3 und IAS 36. Auf die speziellen Fälle des sukzessiven Erwerbs und der Handhabung des Goodwills im Rahmen der Entkonsolidierung, wird zunächst auch eingegangen, jedoch nur in einem geringeren Umfang. Anhand einer empirischen Untersuchung von im DAX, MDAX und SDAX notierten Unternehmen wird der Umfang des Goodwills in der Praxis untersucht. Darauffolgend wird die Wertrelevanz der bilanzierten Goodwill-Impairments in deutschen Konzernabschlüssen nach IFRS untersucht.

Der Aufbau dieser Arbeit wurde mit der Zielsetzung gewählt, in möglichst kompakter und zweckmäßiger Form die zentralen Bestandteile der Goodwill- Bilanzierung nach den IFRS vorzustellen. Durchlaufend soll neben der Behandlung von theoretischen Erklärungen der Bezug zur Bilanzierungspraxis gewahrt werden. Im ersten Kapitel dieser Arbeit werden Hintergrund und Konzeption des IFRS 3 behandelt. Die technische Durchführung der Kaufpreisallokation (purchase price allocation) sowie die Erstbilanzierung des derivativen Goodwills bilden den Schwerpunkt des zweiten Kapitels. Ebenfalls wird die Bilanzierung der Eventualität erläutert, dass die Anschaffungskosten geringer sind als der beizulegende Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte abzüglich der Schulden (sog. Badwill). Zusätzlich werden Spezialfälle, wie die Bilanzierung eines derivativen Goodwills im Rahmen eines sukzessiven Unternehmenserwerbs und die Folgen einer Entkonsolidierung für einen bereits vorhandenen Goodwill behandelt. Im dritten Kapitel wird die Folgebilanzierung des Goodwills dargestellt. Im Abschluss des Kapitels wird unter Berücksichtigung der diversen empirischen sowie theoretischen Untersuchungen der Impairment- only-approach kritisch gewürdigt.

Im vierten Kapitel erfolgt die empirische Untersuchung der Goodwill- Bilanzierung und des Goodwill-Impairments anhand der Untersuchung von 138 börsennotierten Unternehmen. Es erfolgt eine Feststellung des Goodwill-Bestands sowie des Umfangs der Goodwill-Impairments in dem Zeitraum 2008 bis 2011. Nach einer Beurteilung möglicher bilanzpolitischer Zusammenhänge erfolgt eine Untersuchung der Wertrelevanz ausgewählter veröffentlichter Rechnungslegungsgrößen. Anschließend werden die Ergebnisse interpretiert und die Wertrelevanz des ausgewiesenen Goodwill-Impairments beurteilt.

1.2 Historie, Zielsetzung und Anwendungsbereich des IFRS 3

Mit der Einführung des IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ am 31. März 2004 wurde der bisher für Unternehmenszusammenschlüsse anzuwendende IAS 22 ersetzt. Wesentlichste Änderung gegenüber den bisherigen Regelungen entstand in dem Ende der planmäßigen Abschreibung des Goodwills. Der IASB (International Accounting Standards Board) schloss sich mit diesem Richtungswechsel dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB (Financial Accounting Standards Board) an, der schon im Jahre 2001 mit der Einführung der SFAS 141 und SFAS 142 (Statement of Financial Accounting Standards) den Wechsel zum Impairment-only approach vorgenommen hatte. Der am 1. Januar 2009 eingeführte IFRS 3 (2008) ersetzte den bisher gültigen IFRS 3 (2004) als Ergebnis eines gemeinsamen Projektes des IASB mit dem amerikanischen FASB. Die Zusammenarbeit erfolgte im Rahmen der angestrebten Konvergenz zwischen den IFRS und US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles).8

Zielsetzung des IFRS 3 ist die Bereitstellung von Prinzipien zur Abbildung von Unternehmenserwerben im Konzernabschluss vor den Hintergründen der Relevanz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit der Informationen.9 IFRS 3 bezieht sich grundsätzlich auf Unternehmenszusammenschlüsse, welche laut dem Standard vorliegen wenn die von einem Unternehmen erworbenen Vermögenswerte und übernommen Schulden einen Geschäftsbetrieb darstellen.10 Darüber hinaus bestehen weitere Formen von Unternehmenszusammenschlüssen, bei denen kein klassisches Mutter- Tochterverhältnis vorliegt, die aber trotzdem den Regelungen des IFRS 3 unterliegen. Ausdrücklich ausgenommen von dem Regelungsbereich des Standards sind allerdings Joint Ventures.11 Die Veröffentlichung des IFRS 3 (2004) brachte die Abschaffung der Interessenzusammenführungsmethode zum Vorteil der Erwerbsmethode mit sich, sowie eine Bewegung des IASB zum Fair- Value-Accounting, folglich zu einer markt-und zeitwertorientierten Bilanzierungsphilosophie. Auch der überarbeitete IFRS 3 (2008) sieht lediglich eine Anwendung der Erwerbsmethode vor.12

1.3 Eigenschaften des Goodwills

Ein Geschäfts- oder Firmenwert lässt sich entsprechend seiner Herkunft in die Kategorie eines originären oder derivativen Goodwills einordnen. Ein originärer (selbstgeschaffener) Goodwill entsteht durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Unternehmensbestandteile und darf nicht aktiviert werden, ein derivativer (erworbener) Goodwill entsteht dagegen in Folge eines Unternehmenszusammenschlusses und ist konkreten Bilanzierungs- und Bewertungsregelungen unterworfen.13 Von einer ökonomischen Betrachtungsweise aus entspricht der Goodwill dem Mehrwert eines Unternehmens über den einzelnen Substanzwerten des Unternehmens hinaus. Dieser Mehrwert lässt sich durch folgende Komponenten erklären: Going-Concern-Goodwill Synergie-Goodwill

Beim Going-Concern-Goodwill handelt es sich um den originären Goodwill des erworbenen Unternehmens. Dieser entspricht dem Mehrwert der dadurch entsteht, dass das erworbene Unternehmen als ein Verbund von wirtschaftlichen Einheiten agiert, nicht als Gruppe von individuellen, unabhängigen wirtschaftlichen Einheiten. Der Going-Concern-Goodwill kann also aufgefasst werden als Differenz zwischen dem Fair Value des Nettovermögens und dem Unternehmensgesamtwert (beispielsweise berechnet über die Börsenmarktkapitalisierung).14 Der Synergie-Goodwill hat seinen Ursprung in der Verknüpfung der beiden Unternehmen und entspricht dem Mehrwert der aus dem Zusammenschluss entstehenden Synergien. Im Grunde entsprechen beide Komponenten Erwartungen über einzutreffende Synergieeffekte, welche durch interne sowie externe wertsteigernde Verknüpfungen entstehen.15

2. Die Anwendung der Erwerbsmethode und der Kaufpreisallokation

Gemäß IFRS 3.4 ist jeder Unternehmenszusammenschluss anhand der Erwerbsmethode zu bilanzieren. Diese Methode ist laut dem IASB angemessen da sie dem Bilanzierungsmodell entspricht das im Allgemeinen für die Bilanzierung von Transaktionen angewandt wird, bei denen Vermögenswerte erworben werden und Schulden übernommen werden.16 Diese erfordert nach IFRS 3.5 eine Durchführung der folgenden Schritte:

Die Identifizierung der erwerbenden Partei. Die Bestimmung des Erwerbszeitpunktes. Der Ansatz und die Bewertung der erworbenen identifizierten Vermögenswerte, der übernommenen Schulden und Eventualschulden sowie ggf. von Minderheitsanteilen an dem erworbenen Unternehmen. Die Erfassung und Bilanzierung eines derivativen Goodwills.

2.1 Festlegung des Erwerbers

Da sich der Goodwill als Residualgröße aus der Höhe des Kaufpreises und den Zeitwerten der übernommenen Vermögenswerte, Schulden und bedingten Verpflichtungen ergibt, ist zunächst die Bestimmung des Kaufpreises und der übernommenen Positionen notwendig. Hieraus leitet sich auch die Notwendigkeit ab den Erwerber zu bestimmen. Auch weil die Erwerbsmethode aus der Perspektive des Erwerbers vorgenommen wird, ist dessen Identifizierung erforderlich.17

Diejenige Partei, welche sich aus dem Unternehmenszusammenschluss als beherrschende Fraktion entfaltet und die wirtschaftliche Kontrolle über den Konzern hält, gilt als Erwerber. IRFS 3.7 i.V.m. IAS 27.4 definiert Beherrschung als die Möglichkeit die finanzielle und operative Politik eines Unternehmens zu kontrollieren. Ein Beherrschungsverhältnis kann immer dann vermutet werden, wenn ein Unternehmen eine Stimmrechtsmehrheit an dem erworbenen Unternehmen besitzt. Weiterhin kann ein Beherrschungsverhältnis entstehen aus vertraglichen Einigungen mit anderen Anteilseignern, Beherrschungsverträgen oder der Möglichkeit Mehrheiten in Leitungsgremien benennen zu können.18 Obwohl in den meisten Situationen die Identität des Erwerbers recht eindeutig ist, kann es bei Zusammenschlüssen mit Anteilsaustausch zu Problemen bei der Bestimmung des Erwerbers kommen. Hinweise zur Bestimmung des Erwerbers bieten IFRS 3 B13-B17. Wendet ein Transaktionspartner liquide Mittel oder andere Vermögenswerte auf, während das andere Unternehmen nur Aktien ausgibt, so handelt es bei ersterem vermutlich um den Erwerber. Ebenfalls handelt es sich bei dem Unternehmen um den Erwerber, das die Möglichkeit hat die Besetzung des Managements des Konzerns festzulegen. Bei Anwendung der Erwerbsmethode wird der wirtschaftlichen Betrachtungsweise Vorrang gegenüber den formalrechtlichen Gegebenheiten gewährt. Aus diesem Grund kann im Falle eines sogenannten umgekehrten Unternehmenserwerbs das formalrechtlich erworbene Unternehmen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise faktisch der Erwerber sein. Dementsprechend ist in Bezug auf die Ermittlung des Goodwills stets den wirtschaftlichen Tatsachen Beachtung zu schenken.19

2.2 Bestimmung des Erwerbszeitpunkts

Gemäß IFRS 3.8 ist der Erwerbszeitpunkt jener, an dem die tatsächliche Beherrschung des erworbenen Unternehmens auf den Erwerber übertragen wird. Die erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden zu dem Fair Value an diesem Zeitpunkt bewertet.20 Somit wird die Bedeutung des Erwerbszeitpunktes auch für die Höhe des derivativen Firmenwertes deutlich. Nach IFRS 3.9 muss die für den Unternehmenszusammenschluss maßgebliche Transaktion nicht abgeschlossen sein, bevor die Beherrschungsmöglichkeit auf den Erwerber übergehen kann. Nur in dem Fall, das der Erwerb in einem Schritt erfolgt, kann die Bestimmung der Anschaffungskosten auf denselben Zeitpunkt wie die Bestimmung der Fair Values des erworben Vermögens gelegt werden. In der Praxis bestehen zusätzlich oft kartellrechtliche und gesellschaftsrechtliche Genehmigungsvorbehalte als Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit des Erwerbs.21

2.3 Aufdeckung und Verteilung der Anschaffungskosten

Gemäß IFRS 3.37 setzen sich die Anschaffungskosten zusammen aus den bezahlten Barmitteln sowie ggf. dem Fair Value der übertragenen Vermögenswerte, den übernommenen Schulden und den vom Erwerber

ausgegebenen Eigenkapitalinstrumenten. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten, wie z.B. Anwalts- und Beratungshonorare werden seit dem neusten Stand des IFRS 3 nicht mehr als Bestandteil des Kaufpreises für das erworbene Unternehmen behandelt, sondern sind als aufwand der Periode zu erfassen.22

Je nach Art der erbrachten Gegenleistung kann die Berechnung der Anschaffungskosten verschiedene komplexe Gestaltungen annehmen. In der einfachsten Konstellation ergeben sich die Anschaffungskosten aus den Zahlungsmitteln und/oder Zahlungsmitteläquivalenten, welche mit ihren Nominalwerten anzusetzen sind. Im Falle eines Erwerbs durch Hingabe von nichtmonetären Vermögenswerten oder die Übernahme von Schulden sind deren Fair Values für die Berechnung der Anschaffungskosten maßgeblich.23 Ähnlich ist im Fall des Erwerbs durch Ausgabe börsennotierter Eigenkapitalinstrumente der Börsenkurs zum Erwerbszeitpunkt als Bewertungsgrundlage für den Fair Value dieser Wertpapiere heranzuziehen. Auf die Verfahren der Unternehmensbewertung ist nur im Falle von berechtigten Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Kapitalmarkts als Wertindikator zurückzugreifen.24

Die vertraglichen Vereinbarungen eines Unternehmenszusammenschlusses können unter bestimmten Voraussetzungen nachträgliche Kaufpreisanpassungen beinhalten („earn-out“ Klauseln).25 Diese bestehen im Regelfall aus in einem vertraglich bestimmten Zeitraum nicht erreichten Erfolgszielen oder Kurszielen. In diesem Fall müssen die Anschaffungskosten angepasst werden. Sollten die notwendigen Anpassungen bereits im Erwerbszeitpunkt als wahrscheinlich eingestuft werden und ihre Höhe verlässlich abschätzbar sein, sind diese Korrekturen schon beim Erwerb in die Ermittlung der Anschaffungskosten einzubeziehen, in Höhe ihres Fair Values.26 Ergibt sich ex-post ein Ereignis durch das eine zusätzliche Kaufpreiszahlung begründet wird, muss eine Anpassung in Höhe des entsprechenden Betrages vorgenommen werden.27 Die Anschaffungskosten sind nach ihrer Ermittlung auf die identifizierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zu verteilen.

2.4 Goodwillermittlung

Im Rahmen der Kaufpreisallokation erfolgt eine Gegenüberstellung der Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem Fair Value der Vermögenswerte abzüglich der Schulden, von der die Differenz als Goodwill zu betrachten ist.28

Hierzu werden alle Vermögenswerte und Schulden zunächst identifiziert.

2.4.1 Identifizierung der erworbenen Vermögenswerte und übernommen Schulden

Als erster Schritt der Kaufpreisallokation werden alle denkbar werthaltigen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden identifiziert und auf Erfüllung der jeweils relevanten Ansatzkriterien geprüft.29 Eine Beurteilung des Ansatzes erfolgt nach den allgemeinen Kriterien des IFRS Framework. Demzufolge ist ein Vermögenswert oder eine Schuld anzusetzen sofern Identifizierbarkeit gegeben ist, ein wirtschaftlicher Nutzenzufluss bzw. Nutzenabfluss wahrscheinlich und eine verlässliche Messbarkeit der jeweiligen Fair Values sowie Mittelabflüsse möglich ist.30 Die Identifizierbarkeit bei materiellen Vermögenswerten bereitet in der Regel keine großen Schwierigkeiten, allerdings ist die Abgrenzung von immateriellen Vermögenswerten zu dem Goodwill deutlich anspruchsvoller.31 IFRS 3.46 verweist auf IAS 38 und spezifiziert die Definitionsmerkmale für immaterielle Vermögenswerte. Folgend liegt ein immaterieller Vermögenswert vor, wenn er auf einem vertraglichen oder gesetzlichen Recht basiert und als separierbar zu betrachten ist. Das Kriteriums der Separierbarkeit zu erfüllen bedeutet die Möglichkeit, den Vermögenswert einzeln oder gebündelt zu veräußern, zu vermieten, zu lizensieren oder anderweitig zu übertragen.32 Dieses Kriterium bezieht sich demzufolge auf die selbständige Verwertbarkeit, welche nicht mehr vorliegt, sofern eine Übertragung des immateriellen Vermögenswerts nur bündig mit einem Goodwill erfolgen kann. Allgemein verboten ist nach IAS 38 die Aktivierung von originären Geschäfts- oder Firmenwerten, selbst geschaffene Markennamen sowie Ausgaben für Weiterbildungen.33 Immaterielle Vermögenswerte sind entweder einer Forschungs- oder einer Entwicklungsphase zuzuordnen. Eine Aktivierung ist nur von denjenigen immateriellen Vermögenswerten zulässig, die der Entwicklungsphase zugeordnet sind.34

Hintergrund dieser Regelung ist die Tatsache das Vermögenswerte, welche sich noch in der Forschungsphase befinden, nicht zwingend einen verlässlich quantifizierbaren Nutzen stiften können.35 Zusätzlich zu Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind auch Eventualschulden bei der Allokation der Anschaffungskosten miteinzubeziehen, ebenfalls unter der Bedingung der verlässlichen Bewertung.36

IFRS 3.22 definiert (mit Verweis auf IAS 37) eine Eventualschuld als eine mögliche Verpflichtung, dessen Gültigkeit von dem Eintreten oder Nichteintreten eins oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse erst noch bewirkt werden muss.37 Im Falle eines Unternehmenserwerbs hat der Bilanzersteller abweichend von IAS 37 eine Eventualverbindlichkeit selbst bei geringer Wahrscheinlichkeit eines Nutzenabflusses anzusetzen.38 Hintergrund ist, dass Eventualschulden sich oft auf den Kaufpreis auswirken können und ihr Ansatz folglich für eine angemessene Bewertung gerechtfertigt ist. Nach IFRS 3.23 dürfen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden, die sich erst aus den Handlungen und Vorhaben des Erwerbs ergeben, nicht in die Kaufpreisallokation miteinbezogen werden.

2.4.2 Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden

Im folgenden Schritt der Kaufpreisallokation sind die festgestellten und ansatzfähigen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden neu zu bewerten. Ausschlaggebend ist hier nach IFRS 3.18 der beizulegende Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Zur Bewertung der individuellen Vermögenswerte und Schulden stehen drei grundsätzliche Verfahren zur Verfügung: Das marktwertorientierte Verfahren (market approach), das kapitalwertorientierte Verfahren (income approach) und das kostenorientierte Verfahren (cost approach).39

Vorrang hat die marktwertorientierte Methode. Ausgangspunkt ist die Ermittlung von Marktpreisen auf einem aktiven Markt, in Abwesenheit dieser sind ähnliche Transaktionen innerhalb des letzten Jahres heranzuziehen. Ein aktiver Markt liegt vor wenn es zu jeder Zeit vertragswillige Käufer und Verkäufer gefunden werden können, die gehandelten Produkte homogen sind, und die Preise für die Öffentlichkeit ersichtlich sind.40 Ist dies nicht möglich darf erst dann auf die Kapitalwertmethode zurückgegriffen werden. Grundannahme dieser ist die Berechenbarkeit des gesuchten Fair Values aus den diskontierten Cashflows, die der Vermögenswert generiert;

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Es wird somit der Barwert zukünftiger Zahlungsströme aus dem zu bewertenden Objekt als Bewertungsmaß verwendet.41 Führen diese beiden Verfahren nicht zu einem verlässlichen Ergebnis, kommt die kostenorientierte Bewertung zur Anwendung, welche sich auf die Wiederbeschaffungskosten eines Bewertungsobjektes beruft. Die Wiederbeschaffungskosten entsprechen den Kosten die zur Herstellung eines Vermögenswertes mit identischem Nutzen anfallen würden. Diese Bewertungsmethode hat aber nur den Charakter eines Hilfsverfahrens, da sie die aus einem Vermögenswert erwarteten künftigen Mittelzuflüsse nicht berücksichtigt.42

2.4.3 Bewertung von materiellen Vermögenswerten

Das Sachanlagevermögen ist zu geschätzten Marktwerten anzusetzen, bei besonders geringer Marktgängigkeit sind der income approach und cost approach zulässig.43 Für die Bewertung des Immobilienvermögens eines Unternehmens, welches sich aus bebauten und unbebauten Grundstücken sowie den sich darauf befindenden Anlagen zusammensetzt, kommen ebenfalls marktpreisorientierte, barwertorientierte und kostenorientierte Verfahren in Frage. Es sollte allerdings berücksichtigt werden, dass - obgleich Grundstücke regelmäßig eine unbegrenzte Nutzungsdauer haben,- die Nutzungsdauer der sich darauf befindenden Anlagen eingeschränkt ist und diese bei der Anwendung von DCF-Verfahren miteinbezogen werden muss.44 Für die Bewertung von Fertigerzeugnissen und Waren ist der jeweilige Verkaufspreis abzüglich Verkaufskosten und einer belegbaren Gewinnspanne maßgeblich. Für unfertige Erzeugnisse sind letzterem zusätzlich die Kosten der Fertigung hinzuzufügen. Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe sind zu ihrem Verkaufspreis, alternativ auch zu Wiederbeschaffungskosten anzusetzen.45

2.4.4 Bewertung von immateriellen Vermögenswerten

Nach IAS 38.24 sind grundsätzlich alle einzeln erworbenen immateriellen Vermögenswerte zu ihren Anschaffungskosten zu bewerten. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte sind allerdings im Zeitpunkt des Erwerbs mit ihrem Fair Value zu bewerten.46 Sollte ein aktiver Markt im Sinne des IAS 38.8 vorliegen, ist der zum Zeitpunkt der Akquisition geltende Marktpreis maßgeblich. Sollte kein aktueller Marktpreis verfügbar sein, kann sich der Bilanzersteller am Preis des letzten vergleichbaren Geschäftsvorfalls orientieren. Da oft für die immateriellen Vermögenswerte keine aktiven Märkte existieren, wird der Marktpreis regelmäßig über kapitalwertorientierte Verfahren berechnet.47

2.4.5 Bewertung von Marken

Eine Marke ist definiert als ein mit einem Produkt verbundenen Identifizierungsmerkmal, durch welches sich dieses Produkt von anderen ähnlichen Produkten unterscheidet. Der Wert dieses Erkennungszeichens entsteht aus den mit ihm einhergehenden positiven Assoziationen bei den Kunden.48 Da erfolgreiche Marken höhere Absatzpreise ermöglichen, sind sie als wichtige immaterielle Vermögenswerte zu betrachten. Zur Bewertung von Marken werden in der Praxis häufig drei Methoden angewandt: die Lizenzpreisanalogie, die Mehrgewinnmethode und die Residualwertmethode.49

Bei der Methode der Lizenzpreisanalogie werden die Cashflows eines immateriellen Vermögenswertes mit Hilfe von eingesparten Lizenzkosten berechnet. Es wird geprüft, welche hypothetischen Aufwendungen dem Unternehmen zukommen würden, wenn es den immateriellen Vermögenswert nicht besitzen würde, sondern diesen von einem externen Dritten erwerben müsste.50

Die Mehrgewinnmethode verwendet eine Gegenüberstellung der zukünftig erwarteten Cashflows des gesamten Unternehmens einschließlich des zu bewertenden immateriellen Vermögenswertes mit den Cashflows eines hypothetischen Unternehmens ohne diesen Vermögenswert. Aus der Differenz ergeben sich die auf den bewertungsrelevanten Vermögenswert zurückzuführenden Cashflows.51

Die Residualwertmethode wird gerade dann eingesetzt, wenn keine Lizenzraten für den Vermögenswert ersichtlich und Mehrgewinne nicht zurechenbar sind, welches bei Kundenbeziehungen oft der Fall ist. Zur Ermittlung des Wertes der Marke wird von der Fiktion ausgegangen, dass das Unternehmen nur diesen einen Vermögenswert besitzt und alle anderen zur Ausübung der Geschäftstätigkeit notwendigen Vermögenswerte von fremden Dritten geleast werden. Der zu bewertende Cashflow ist dann aus der Differenz der zurechenbaren Umsätze und den fiktiven Leasingzahlungen zu ermitteln.52

2.4.6 Bewertung von Finanzinstrumenten

Die Bewertung der Finanzinstrumente des erworbenen Unternehmens ist angesichts deren Umfangs in der Praxis von grundlegender Bedeutung. Beispielsweise hielt der im Rahmen dieser Arbeit untersuchte Volkswagen- Konzern zum Abschlussstichtag 2011 Wertpapiere i.H.v. 6,1 Milliarden Euro.53 Grundsätzlich sind Finanzinstrumente zu unterteilen in börsennotierte und nicht börsennotierte. Börsennotierte Finanzinstrumente des erworbenen Unternehmens sind zu ihrem Börsenkurs zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen.54 Wenn keine Börsennotierung vorliegt ist das Finanzinstrument zur bestmöglichen Schätzung zu bewerten. Die Kalkulation hat unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie dem Kurs-Gewinn-Verhältnis der Anlage, Dividendenrenditen und Wachstumsraten zu erfolgen.55

2.4.7 Bewertung von Schulden

Zur Verteilung der Anschaffungskosten sind zusätzlich zu den materiellen und immateriellen Vermögenswerten die Schulden und Eventualschulden zu ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbsstichtag anzusetzen.56 Der Fair Value einer Schuld entspricht dem Barwert der zur Tilgung der Schuld notwendigen Zahlungen. Zur Bestimmung des Barwertes sind die zum Erwerbszeitpunkt relevanten Marktzinsen zugrunde zu legen.57 Spezielle Probleme gibt es bei der Bewertung von Eventualschulden. Verglichen mit Verbindlichkeiten und Rückstellungen bestehen hier nämlich regelmäßig neben niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeiten auch beträchtliche Bewertungsungewissheiten. Eine Eventualschuld ist prinzipiell mit dem Betrag zu erfassen, den ein fremder Dritter verlangen würde um sie zu übernehmen. Mangels eines solchen Marktes ist der Fair Value der Eventualschuld durch Schätzungen zu bestimmen.58

2.5 Die Erstbilanzierung des Goodwills: das Goodwill-Wahlrecht

Durch die erneute Bewertung der Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden entsteht ein zu Zeitwerten gemessenes Nettovermögen. Bei einer Gegenüberstellung des auf den Erwerber entfallenden Anteils dieses Reinvermögens mit den Anschaffungskosten der Beteiligung, entspricht ein positiver Unterschiedsbetrag dem Goodwill.59 Nach IFRS 3.32 ist ein im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworbener Geschäfts- oder Firmenwert als immaterieller Vermögenswert zu aktivieren. Anhang A des IFRS 3 kategorisiert den Goodwill als Zahlung, die der Erwerber in einem Unternehmenserwerb leistet in Erwartung künftigen Nutzens aus Vermögenswerten, welche nicht individuell identifiziert und aktiviert werden, da die im Goodwill einbegriffenen immateriellen wertschöpfenden Einheiten nur in Mitarbeit der anderen Vermögenswerten Cashflows erzeugen können. Mit dem überarbeiteten IFRS 3 (2008) besteht ein Wahlrecht bezüglich der Bestimmung des Goodwills bei Vorhandensein von nicht beherrschenden Anteilen im erworbenen Unternehmen. Der Bilanzierende hat demnach die Wahl, die Minderheitenanteile entweder zum jeweiligen Anteil des identifizierten Reinvermögens (partial- Goodwill-Methode) oder zum beizulegenden Zeitwert (full-Goodwill-Methode) zu erfassen.

Die Ausübung des Wahlrechts verpflichtet den Bilanzierenden allerdings nicht dazu, den gewählten Ansatz in folgenden Akquisitionen beizubehalten. Das Wahlrecht bleibt stets erhalten.60 Die Methode der beteiligungsproportionalen Goodwill-Ermittlung (partial-Goodwill-approach) verlangt, die nichtbeherrschenden Anteile nicht zum Fair Value, sondern mit ihrem Anteil am Zeitwert des Nettovermögens zu bewerten. Demnach wird nur der auf den Erwerber entfallende Goodwill abgebildet, der Goodwill-Anteil der Minderheitsgesellschafter bleibt jedoch unberücksichtigt. Diese Methode stimmt mit den nach dem HGB geltenden Regelungen zur Erfassung von Minderheitsgesellschaftern bei Unternehmenszusammenschlüssen überein.61

Die full-Goodwill-Methode bietet die zweite Möglichkeit zur Bewertung der Minderheitenanteile. Nach dieser Methode können die nicht beherrschenden Anteile am neubewerteten erworbenen Nettovermögen und am Goodwill zu ihrem Fair Value bewertet werden.62 Die Differenz zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligung zuzüglich des Fair Values der Minderheitenanteile und dem neubewerteten Nettovermögen entspricht dem Goodwill. Nach dieser Vorgehensweise wird nicht nur der Konzernanteil am Goodwill, sondern auch der Minderheitenanteil des Goodwills ausgewiesen.63

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: IFRS Wahlrecht zur Goodwillermittlung nach IFRS 3.32

(Quelle: eigene Darstellung nach Lüdenbach (2010) S.361ff. )

Wird die full-Goodwill-Methode verwendet, steht der Bilanzersteller vor der Frage, wie der Fair Value der Minderheitenanteile festzustellen ist. Dieser kann auf Grundlage der aktiven Marktkurse der nicht vom Erwerber gehaltenen

[...]


1 Vgl. Lucks/Meckl (2002), S. 5ff.

2 Vgl. Bischoff (2011), S. 133.

3 Vgl. EG Verordnung 1606/2002.

4 Vgl. Bieg/Hossfeld/Kußmaul/Waschbusch (2009), S. 507. 1

5 Vgl. Wagenhöfer/Ewert (2003), S. 120.

6 Vgl. Barth/ Beaver/Landsmann (2001), S. 80.

7 Vgl. Goodwill-Bestandsanalyse dieser Arbeit in Kapitel 4.1.1. 2

8 Vgl. IFRS Foundation (2011), B 245.

9 Vgl. IFRS 3.1.

10 Vgl. IFRS 3.3.

11 Vgl. IFRS 3.2.

12 Vgl. IFRS 3.4.

13 Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2011), S. 767. 5

14 Vgl. Tanski (2006), S. 98.

15 Vgl. Gödde (2010), S. 32.

16 Vgl. IFRS 3 BC 24.

17 Vgl. Ballwieser (2009), S. 110.

18 Vgl. Ballwieser (2009), S. 111.

19 Vgl. Lüdenbach (2010), S. 353.

20 Vgl. IFRS 3.18.

21 Vgl. Lüdenbach (2010), S. 355.

22 Vgl. IFRS 3.53.

23 Vgl. IFRS 3.38.

24 Vgl. Lüdenbach/Hoffmann (2012), Unternehmenszusammenschlüsse Rz. 100.

25 Vgl. Lüdenbach (2010), S. 359.

26 Vgl. Lüdenbach/Hoffmann (2012), Unternehmenszusammenschlüsse Rz. 62.

27 Vgl. IFRS 3.48.

28 Vgl. IFRS 3.32.

29 Vgl. IFRS 3.10-14.

30 Vgl. Lüdenbach (2010), S.51.

31 Vgl. IFRS 3 BC 158.

32 Vgl. IAS 38.12.

33 Vgl. IAS 38.48, IAS 38.63, IAS 38.69 (b).

34 Vgl. IAS 38.54.

35 Vgl. IAS 38.55.

36 Vgl. IFRS 3.23.

37 Vgl. auch IAS 37.10 - Definition einer Eventualschuld.

38 Vgl. IFRS 3.23.

39 Vgl. Buschhüter/Striegel (2011), S. 913.

40 Vgl. IAS 38.8.

41 Vereinfachte Darstellung nach Heuser/Theile (2012), S. 399 ff.

42 Vgl. Ballwieser (2009), S. 180.

43 Vgl. Lüdenbach (2012), Unternehmenszusammenschlüsse, Rz. 100.

44 Vgl. Bohl/Riese/Schlüter (2009), S. 1211.

45 Vgl. Heuser/Theile (2012), S. 909.

46 Vgl. IFRS 3.18.

47 Vgl. Lüdenbach (2012) Unternehmenszusammenschlüsse, Rz. 108. 13

48 Vgl. Möller/Piwinger (2009), S. 119.

49 Vgl. Möller/Piwinger (2009), S. 118.

50 Vgl. Haller/Reinke (2009), S. 36.

51 Vgl. Haller/Reinke (2009), S. 37.

52 Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2011), S. 914 f..

53 Vgl. Volkswagen Geschäftsbericht (2011), S. 180.

54 Vgl. Lüdenbach (2010), S. 357.

55 Vgl. Bohl/Riese/Schlüter (2009), S. 1221.

56 Vgl. IFRS 3.18.

57 Vgl. Lüdenbach (2012), Unternehmenszusammenschlüsse, Rz. 105. 15

58 Vgl. Bohl/Riese/Schlüter (2009), S. 1225.

59 Vgl. IFRS 3.32.

60 Vgl. IFRS 3.19.

61 Vgl. Zwirner (2010), S. 411.

62 Vgl. Bieg/Hossfeld/Kußmaul/Wachbusch (2009), S. 499.

63 Vgl. Lüdenbach (2010), S. 361ff..

Excerpt out of 80 pages

Details

Title
Der Impairment Test mach IAS 36, konzeptionelle Grundlagen und empirischer Befund anhand deutscher börsennotierter Unternehmen
College
University of Cologne
Grade
1,7
Author
Year
2012
Pages
80
Catalog Number
V208890
ISBN (eBook)
9783656363613
File size
802 KB
Language
German
Keywords
impairment, test, grundlagen, befund, unternehmen
Quote paper
Christian Massmann (Author), 2012, Der Impairment Test mach IAS 36, konzeptionelle Grundlagen und empirischer Befund anhand deutscher börsennotierter Unternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/208890

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