Am 1. Januar 1992 ging der Mitteldeutsche Rundfunk erstmalig auf Sendung. Der Sender wurde Mitte 1991 als gemeinsame Rundfunkanstalt der Bundesländer Sachsen, Sachsen - Anhalt und Thüringen gegründet. Als Hauptsitz des MDR wurde die Messestadt Leipzig ausgewählt, damit knüpfte der Sender an seine mitteldeutschen Wurzeln von 1924 an. Zu dieser Zeit war Leipzig Standort der Mitteldeutschen Rundfunk AG (Mirag).1
Mit der Neugründung des MDR kam der Sender wieder nach Leipzig. Nicht nur Leipzig ist Medienstandort des MDR, sondern auch Halle, denn dort ist die Hö rfunkzentrale des Mitteldeutschen Rundfunks. Weiterhin wurden in den drei Hauptstädten der drei Bundesländer die Landesfunkhäuser gebaut. Direkt im Landesfunkhaus Erfurt ist der Kinderkanal (KiKa) angesiedelt. Beim KiKa, dem Gemeinschaftsprojekt der ARD und des ZDF hat der MDR die Federführung.
Der Mitteldeutsche Rundfunk gehört als fünftgrößte Programmanstalt zur der „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“ (ARD). Nach Zusammenbruch des NS- Regimes und der Neuordnung Deutschlands wurde auch die gesamte Medienlandschaft neu aufgebaut und organisiert.
Teils unter Aufsicht der Besatzungsmächte wurden in den Besatzungszonen Rundfunkanstalten in den Jahren 1948 - 1949 aufgebaut. Die ARD wurde 1950 mit sechs Anstalten gegründet, die föderalistisch strukturiert waren. Heute hat die ARD 10 Landesrundfunkanstalten (Bayerische Rundfunk, Hessische Rundfunk, Mitteldeutsche Rundfunk, Norddeutsche Rundfunk, Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg, Radio Bremen, Saarländische Rundfunk, Sender Freies Berlin, Südwestrundfunk und der Westdeutsche Rundfunk) sowie die Anstalt des Bundesrechts Deutsche Welle als Mitglieder.2 Am Beispiel des Mitteldeutschen Rundfunks möchte ich den Aufbau, den Auftrag, die Finanzierung und die Kontrolle einer Landesrundfunkanstalt darstellen.
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1 Gersdorf, H., 5. Rundfunkrecht-Inhaltsübersicht. 10.04.1999. 15.08.2002 09:53. <http://www.unirostock.
de/fakult/jurfak/Gersdorf/medienrecht/Vorlesungsskript%20RFR/rundfunk.zip>, S. 6.
2 Pleitgen, F., ABC der ARD, Baden – Baden, 2000, S. 11.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Entwicklung des öffentlich – rechtlichen Rundfunks nach dem zweiten Weltkrieg
3 Aufbau einer öffentlich – rechtlichen Rundfunkanstalt
3.1. Der Rundfunkrat – Öffentliche Kontrolle
3.2. Der Verwaltungsrat
3.3. Der Intendant
4 Programm- und Kulturauftrag des öffentlich – rechtlichen Rundfunks
5 Finanzierung des öffentlich – rechtlichen Rundfunks
6 Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die organisatorische Struktur, den gesetzlichen Auftrag, die Kontrollmechanismen sowie die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, wobei der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) als zentrales Fallbeispiel dient. Die Forschungsfrage fokussiert sich darauf, wie das duale Rundfunksystem im Kontext von Medienauftrag und wirtschaftlichem Druck erfolgreich bestehen kann.
- Historische Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seit 1945
- Aufbau und Kontrollfunktionen der Organe (Rundfunkrat, Verwaltungsrat, Intendant)
- Definition und Umsetzung des Programm- und Kulturauftrags
- Finanzierungsmodelle durch Rundfunkgebühren und Werbeeinnahmen
- Zukunftsfähigkeit und strukturelle Herausforderungen der ARD-Anstalten
Auszug aus dem Buch
3.1. Der Rundfunkrat – Öffentliche Kontrolle
Der Rundfunkrat ist “Sachwalter des Interesses der Allgemeinheit” und “höchstes Organ der Anstalt”. Er ist ein Kollegialorgan und setzt sich neben den Vertretern des Staates (“Staatsbank”) aus den Repräsentanten der gesellschaftlichen Gruppen und Kräfte (“Verbände-”, “Kultur-” und “Bürgerbank”) zusammen. Die Mitglieder des Rundfunkrates vertreten das Interesse der Allgemeinheit und nicht das Interesse der Organisation. Von 24 Mitgliedern beim ORB bis 74 Mitgliedern beim SWR variieren die Zahlen je nach Rundfunkanstalt und Regierung, denn die Anzahl der in den Landtag gewählten Abgeordneten einer Partei entscheiden, ob und wie viele Mitglieder in den Rundfunkrat entsandt werden.
Gesellschaftlich relevante Gruppen können sich bei den gesetzgebenden Körperschaften ihres jeweiligen Landes um einen Sitz im Rundfunkrat bewerben und diese entscheidet, ob diese Gruppe einen Sitz im Rundfunkrat erhält.
Durch den pluralistischen Aufbau des Rundfunkrates soll sichergestellt werden, dass die gesamte Vielfalt der bestehenden Meinung im Rundfunk zur Geltung kommt.
Im Art. 19 Absatz 1 des MDR-StV sind die gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen aufgelistet, die auf jeden Fall im Rundfunkrat vertreten sein müssen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Gründung und den Medienstandort des MDR ein und skizziert die Fragestellung bezüglich der Organisation und Kontrolle von Landesrundfunkanstalten.
2 Die Entwicklung des öffentlich – rechtlichen Rundfunks nach dem zweiten Weltkrieg: Dieses Kapitel behandelt die Entstehung der Rundfunkanstalten in den Besatzungszonen und die rechtliche Etablierung des dualen Rundfunksystems durch Staatsverträge.
3 Aufbau einer öffentlich – rechtlichen Rundfunkanstalt: Das Kapitel beschreibt die drei zentralen Organe der Anstalt sowie deren gegenseitige Kontrollmechanismen zur Machtbegrenzung.
3.1. Der Rundfunkrat – Öffentliche Kontrolle: Hier wird die Rolle des Rundfunkrats als Repräsentant gesellschaftlicher Gruppen und als höchstes Kontrollorgan der Rundfunkanstalt erläutert.
3.2. Der Verwaltungsrat: Dieses Kapitel erläutert die Aufgaben des Verwaltungsrats bei der Überwachung der Geschäftsführung und der finanziellen Planung der Rundfunkanstalt.
3.3. Der Intendant: Der Fokus liegt hier auf der Führungsrolle des Intendanten, seiner Verantwortung für Programmgestaltung und Geschäftsführung sowie seiner rechtlichen Vertretung der Anstalt.
4 Programm- und Kulturauftrag des öffentlich – rechtlichen Rundfunks: Das Kapitel analysiert den verfassungsrechtlichen Auftrag der Grundversorgung und die Problematik meritorischer Güter im privaten Wettbewerb.
5 Finanzierung des öffentlich – rechtlichen Rundfunks: Die Ausführungen beleuchten die verschiedenen Finanzierungsquellen, insbesondere die Gebührenfinanzierung und die Rolle der KEF bei der Bedarfsermittlung.
6 Zusammenfassung: Abschließend werden die Herausforderungen der Finanzierung, die Notwendigkeit der Qualitätssicherung sowie die Zukunftsfragen der föderalen Struktur thematisiert.
Schlüsselwörter
Mitteldeutscher Rundfunk, MDR, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, ARD, Rundfunkrat, Verwaltungsrat, Intendant, Grundversorgung, Rundfunkgebühren, Rundfunkstaatsvertrag, Medienauftrag, Kulturauftrag, duales Rundfunksystem, KEF, Medienpolitik
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Organisation, den Auftrag, die Kontrolle und die Finanzierung am Beispiel des Mitteldeutschen Rundfunks, um die Funktionsweise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zu beleuchten.
Welche zentralen Themenfelder werden in der Publikation behandelt?
Die zentralen Themen umfassen die historische Entwicklung des Rundfunks, den internen Aufbau der Anstalten, die kulturelle Verantwortung sowie die ökonomischen Aspekte der Gebührenfinanzierung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, die Komplexität einer Landesrundfunkanstalt darzustellen und kritisch zu hinterfragen, wie der gesetzliche Programmauftrag in einem zunehmend kommerziellen Umfeld erfüllt werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische und medienökonomische Analyse, gestützt durch Staatsverträge, Gesetzestexte sowie vorhandene Fachliteratur und Strategiepapiere.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Gremienstruktur, eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Kultur- und Programmauftrag sowie eine umfassende Analyse der Finanzierungsmodelle und der Gebührenerhebung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?
Wesentliche Begriffe sind Rundfunkstaatsvertrag, Grundversorgung, meritorische Güter, Rundfunkrat und Gebührenfinanzierung.
Welche Rolle spielt der Intendant konkret im MDR?
Der Intendant fungiert als die oberste Führungskraft, die für den Betrieb und die Programmgestaltung verantwortlich ist und die Anstalt sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vertritt.
Was sind die Hauptkritikpunkte an der aktuellen Rundfunkfinanzierung?
Kritisiert werden insbesondere der zunehmende Quotendruck, der zu einer Kommerzialisierung führt, sowie die Schwierigkeit für kleinere Anstalten, technische Neuerungen im milliardenschweren Medienmarkt ohne Gebührenerhöhungen zu finanzieren.
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- Karin Aldinger (Author), 2002, Organisation, Auftrag, öffentliche Kontrolle und Finanzierung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt am Beispiel des Mitteldeutschen Rundfunks, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20890