Aufgabe 1:
Erläutern Sie Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Rechtsverordnungen
und Satzungen; geben Sie Beispiele.
Aufgabe 2:
N. wohnt neben einem von der Gemeinde eingerichteten und unterhaltenen
Bolzplatz. Da er sich durch den ständigen Lärm spielender Kinder gestört fühlt,
möchte er die Gemeinde auf „Betriebseinstellung“ verklagen. Handelt es sich hier um
eine öffentlich rechtliche oder um eine privatrechtliche Streitigkeit? Wofür ist diese
Fragestellung relevant?
Inhaltsverzeichnis
- Gemeinsamkeiten von Rechtsverordnungen und Satzungen
- 1.1 Rechtsverordnungen
- 1.2 Satzungen
- 2 Öffentliches Recht / Privatrecht
- 2.1 Relevanz der Differenzierung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit untersucht die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Rechtsverordnungen und Satzungen im öffentlichen Recht. Sie analysiert die jeweiligen Rechtsquellen, die Ermächtigungsgrundlagen und die Rolle der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung. Zusätzlich wird die Relevanz der Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht im Kontext eines konkreten Fallbeispiels beleuchtet.
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Rechtsverordnungen und Satzungen
- Die Rolle der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung
- Ermächtigungsgrundlagen für Rechtsverordnungen und Satzungen
- Der Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Recht
- Rechtsschutzmöglichkeiten im öffentlichen Recht
Zusammenfassung der Kapitel
Gemeinsamkeiten von Rechtsverordnungen und Satzungen: Dieses Kapitel untersucht die Gemeinsamkeiten von Rechtsverordnungen und Satzungen. Beide gehören zum geschriebenen Recht und sind materielle Gesetze, d.h. allgemein verbindliche Rechtsnormen. Sie sind exekutives Recht, erlassen von unterschiedlichen Stellen der Exekutive in verschiedenen Verfahren, im Gegensatz zum gesetzgebenden Verfahren der Verfassung. Der Unterschied liegt in der Zugehörigkeit zur unmittelbaren (Rechtsverordnungen) oder mittelbaren (Satzungen) Staatsverwaltung, was ihre jeweiligen Ermächtigungs- und Erlassverfahren beeinflusst.
1.1 Rechtsverordnungen: Dieses Kapitel konzentriert sich auf Rechtsverordnungen als Recht der unmittelbaren Staatsverwaltung, definiert im Art. 86 GG. Es beschreibt die Träger der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung, sowie deren juristische Personen. Rechtsverordnungen benötigen eine Grundlage in einem förmlichen Gesetz (Verordnungsermächtigung), die nach Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt sein muss. Der Gesetzgeber delegiert damit die Ausgestaltung von Grundentscheidungen an die Exekutive. Das Kapitel erläutert den Konkretisierungszusammenhang zwischen förmlichem Gesetz und Rechtsverordnung anhand des Beispiels §135 GBO. Die Möglichkeit der abstrakten Regelung einer Vielzahl von Fällen durch Rechtsverordnungen wird ebenfalls hervorgehoben, zusammen mit den Grenzen der Delegation von Rechtsetzungsbefugnis nach der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts.
1.2 Satzungen: Dieses Kapitel behandelt Satzungen als abstrakt-generelle Regelungen, erlassen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Regelung eigener Angelegenheiten aufgrund gesetzlicher Regelung. Im Gegensatz zu Rechtsverordnungen gehören sie zum Recht der mittelbaren Staatsverwaltung und sind Ausdruck von Selbstverwaltung. Die Selbstständigkeit der Träger der mittelbaren Staatsverwaltung spiegelt sich in deren Rechtsfähigkeit wider, weshalb Satzungsrecht auch als autonomes Recht bezeichnet wird. Im Gegensatz zu Rechtsverordnungen fehlt eine vergleichbare Vorschrift zu Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, was dem Satzungsgeber mehr Gestaltungsfreiheit ermöglicht aufgrund der eigenständigen demokratischen Legitimation des sätzungsgebenden Organs. Das Kapitel nennt kommunale Satzungen (Bebauungspläne, Gebührensatzungen, Benutzungssatzungen) als Beispiele und bezeichnet diese auch als "Ortsrecht".
2 Öffentliches Recht / Privatrecht: Dieses Kapitel beleuchtet die Relevanz der Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht, insbesondere im Hinblick auf die Handlungsform der Behörde und den Rechtsschutz. Im Bereich der Eingriffs- und Ordnungsverwaltung nutzt die Verwaltung den Verwaltungsakt, während bei der Leistungsverwaltung ein Wahlrecht zwischen öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form besteht. Der vorgestellte Fall von Bürger N., der die Gemeinde wegen Lärmbelästigung verklagen möchte, verdeutlicht die Bedeutung der Abgrenzung für die Bestimmung des relevanten Rechtsschutzes (öffentlich-rechtlich oder zivilrechtlich).
Schlüsselwörter
Rechtsverordnung, Satzung, Öffentliches Recht, Privatrecht, unmittelbare Staatsverwaltung, mittelbare Staatsverwaltung, Verordnungsermächtigung, Selbstverwaltung, autonomes Recht, Rechtsschutz, Verwaltungsakt, Grundgesetz (GG), Grundbuchordnung (GBO).
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Hausarbeit: Rechtsverordnungen und Satzungen
Was ist der Gegenstand dieser Hausarbeit?
Die Hausarbeit untersucht die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Rechtsverordnungen und Satzungen im öffentlichen Recht. Sie analysiert die Rechtsquellen, Ermächtigungsgrundlagen und die Rolle der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung. Ein Fallbeispiel beleuchtet die Relevanz der Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht.
Welche Themen werden in der Hausarbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende Schwerpunktthemen: Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Rechtsverordnungen und Satzungen; die Rolle der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung; Ermächtigungsgrundlagen für Rechtsverordnungen und Satzungen; die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht; und Rechtsschutzmöglichkeiten im öffentlichen Recht.
Was sind die Gemeinsamkeiten von Rechtsverordnungen und Satzungen?
Rechtsverordnungen und Satzungen gehören beide zum geschriebenen Recht und sind materielle Gesetze, d.h. allgemein verbindliche Rechtsnormen. Sie sind exekutives Recht, erlassen von unterschiedlichen Stellen der Exekutive. Der Unterschied liegt in der Zugehörigkeit zur unmittelbaren (Rechtsverordnungen) oder mittelbaren (Satzungen) Staatsverwaltung.
Was ist der Unterschied zwischen Rechtsverordnungen und Satzungen?
Rechtsverordnungen gehören zum Recht der unmittelbaren Staatsverwaltung und benötigen eine Grundlage in einem förmlichen Gesetz (Verordnungsermächtigung). Satzungen hingegen sind abstrakt-generelle Regelungen, erlassen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Regelung eigener Angelegenheiten. Sie gehören zum Recht der mittelbaren Staatsverwaltung und sind Ausdruck von Selbstverwaltung.
Welche Rolle spielen die unmittelbare und mittelbare Staatsverwaltung?
Die unmittelbare Staatsverwaltung erlässt Rechtsverordnungen, während die mittelbare Staatsverwaltung Satzungen erlässt. Dieser Unterschied beeinflusst die Ermächtigungs- und Erlassverfahren. Die unmittelbare Staatsverwaltung wird durch Art. 86 GG definiert, während die mittelbare Staatsverwaltung durch die Selbstverwaltung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts gekennzeichnet ist.
Wie werden Rechtsverordnungen erlassen?
Rechtsverordnungen benötigen eine Grundlage in einem förmlichen Gesetz (Verordnungsermächtigung), die nach Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt sein muss. Der Gesetzgeber delegiert die Ausgestaltung von Grundentscheidungen an die Exekutive. Die Grenzen der Delegation sind durch die Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts bestimmt.
Wie werden Satzungen erlassen?
Satzungen werden von juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Regelung eigener Angelegenheiten erlassen. Im Gegensatz zu Rechtsverordnungen fehlt eine vergleichbare Vorschrift zu Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, was dem Satzungsgeber mehr Gestaltungsfreiheit ermöglicht. Beispiele sind kommunale Satzungen wie Bebauungspläne oder Gebührensatzungen.
Welche Bedeutung hat die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht?
Die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht ist relevant für die Handlungsform der Behörde und den Rechtsschutz. In der Eingriffs- und Ordnungsverwaltung verwendet die Verwaltung den Verwaltungsakt, während bei der Leistungsverwaltung ein Wahlrecht zwischen öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form besteht. Dies beeinflusst die Möglichkeiten des Rechtsschutzes (öffentlich-rechtlich oder zivilrechtlich).
Was ist der Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Recht im Kontext des Fallbeispiels?
Das Fallbeispiel von Bürger N., der die Gemeinde wegen Lärmbelästigung verklagen möchte, verdeutlicht, dass die Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Recht entscheidend für die Bestimmung des relevanten Rechtsschutzes ist (öffentlich-rechtlich oder zivilrechtlich).
Welche Schlüsselwörter sind für das Verständnis der Hausarbeit relevant?
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind: Rechtsverordnung, Satzung, Öffentliches Recht, Privatrecht, unmittelbare Staatsverwaltung, mittelbare Staatsverwaltung, Verordnungsermächtigung, Selbstverwaltung, autonomes Recht, Rechtsschutz, Verwaltungsakt, Grundgesetz (GG), Grundbuchordnung (GBO).
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- Dipl.-Verw. (FH)/ Dipl.-Verw.-Betriebsw. (VWA) Sonja Destino (Autor:in), 2012, Öffentliches Recht - Rechtsverordnung und Satzung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209012