Die „Beschäftigung mit dem Arbeitskampfrecht lässt gelegentlich an den Versuch denken, sich in einem Urwald zurechtzufinden.“ Schwerpunkt dieser Arbeit ist zwar nicht das Arbeitskampfrecht, dennoch trifft diese Metapher des ehemaligen Bundesarbeitsgerichtspräsidenten Wißmann zu. Denn kaum ein anderes Thema im Arbeitsrecht ist so umstritten und vielseitig diskutiert wie das des Erfordernisses der sozialen Mächtigkeit für den Gewerkschaftsbegriff. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass der Gesetzgeber mit einer Entscheidung im Sinne der marginal überwiegenden Literaturauffassung auf sich warten lässt. Brisanz erlangt die seit einem halbem Jahrhundert bestehende Thematik durch die sich im Umbruch befindende Gewerkschaftslandschaft. Bedingt wird dies einerseits durch die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit bei Tarifpluralität im Jahre 2010. Demnach können in einem Betrieb für ein und dieselbe Regelungsmaterie auf verschiedene Arbeitsverhältnisse verschiedene Tarifverträge Anwendung finden. Die damit verbundene Stärkung kleinerer Spartengewerkschaften begünstigt die Bildung neuer derselben. Die Mitglieder dieser Spartengewerkschaften sehen ihre Interessen in einer für sie zugeschnittenen Vereinigung besser vertreten. Andererseits geht der Trend weg von den „großen“ Gewerkschaften hin zu den „kleinen“. Schließlich tragen die zunehmende Bedeutung von Firmentarifverträgen auch mit kleineren Gewerkschaften und die sinkenden Mitgliederzahlen in Gewerkschaften der Aktualität Rechnung. Ungeachtet der näheren Klärung des Begriffs der sozialen Mächtigkeit ergibt sich schon aus dem Wortlaut, dass diesem Erfordernis für große Gewerkschaften keinerlei Bedeutung und damit praktische Auswirkungen zukam. So mutiert der anfangs noch eher rechtstheoretisch geführte Meinungsstreit zu einem für die Arbeitswelt relevanten Konflikt. Ziel dieser Arbeit ist es, den seit langem vor allem im Bereich des Tarifrechts geführten, und durch die Rechtsprechung vom einheitlichen Gewerkschaftsbegriff auf weitere Bereiche erstreckten Streit im Sinne des Art. 9 III GG aufzulösen. Dabei wird vor allem auch danach gefragt, inwiefern eine soziale Mächtigkeit überhaupt erforderlich ist und was darunter zu verstehen ist. Schließlich werden im Schrifttum vorzufindende, auf den Bereich des Tarifrechts fokussierende alternative Lösungsansätze zur sozialen Mächtigkeit unter dem Gesichtspunkt der Effektivität und Zweckmäßigkeit überprüft.
Inhaltsverzeichnis
A. Eine Gewerkschaftslandschaft im Umbruch
B. Die soziale Mächtigkeit als Voraussetzung für den Koalitionsbegriff
I. Der uneinheitliche Koalitionsbegriff
II. Begriff der sozialen Mächtigkeit
1. Herleitung der Mächtigkeit
2. Erklärung der Mächtigkeit
3. Kriterien für die Mächtigkeit
a) Durchsetzungsfähigkeit und Annahmen gegen diese
b) Organisatorische Leistungsfähigkeit
c) Kritik an der bis dato bestehenden Rechtspraxis
aa) Gewichtung der Kriterien
bb) Bewertung der Kritik nach der Kriteriengewichtung
cc) Mögliches Aufkeimen alter Kritik
4. Funktionen der Mächtigkeit
III. Der einheitliche Gewerkschaftsbegriff
1. Auslegung des Wortlauts
2. Historische Auslegung
IV. Lehre vom relativen/funktionalen Gewerkschaftsbegriff
1. Die soziale Mächtigkeit im Prozessrecht
2. Die soziale Mächtigkeit im Betriebsverfassungsrecht
3. Die soziale Mächtigkeit im Personalvertretungsrecht
4. Die soziale Mächtigkeit im Mitbestimmungsrecht
5. Zwischenergebnis
V. Verfassungsrechtliche Kritik an der sozialen Mächtigkeit
1. Schutzbereich von Art. 9 III GG
a) Persönlicher Schutzbereich
b) Sachlicher Schutzbereich
2. Abgrenzung von Eingriff und Ausgestaltung
3. Eingriff in die kollektive Koalitionsfreiheit
a) Eingriff in die Koalitionsbildungsfreiheit
b) Eingriff in die Koalitionsbetätigungsfreiheit
4. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
a) Die Mächtigkeit im Tarifvertragsrecht
b) Die Mächtigkeit in anderen arbeitsrechtlichen Gesetzen
5. Verstoß gegen die individuelle Koalitionsfreiheit
6. Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz
7. Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
a) Ungleichbehandlung gegenüber mächtigen Arbeitnehmerkoalitionen
b) Ungleichbehandlung gegenüber nichtmächtigem Gegenspieler
c) Ungleichbehandlung junger gegenüber etablierter Koalitionen
8. Verstoß gegen den Koalitionspluralismus
9. Internationale Regelungen zur Koalitionsfreiheit
10. Zwischenergebnis
VI. Alternativkonzepte zur sozialen Mächtigkeit
1. Relative Tariffähigkeit
2. Das Prinzip des freien Spiels der Kräfte
a) Erweiterte Inhaltskontrolle
b) Nachträgliche Missbrauchskontrolle
3. Zwischenergebnis
C. Rechtsvergleichender Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert kritisch das Erfordernis der sozialen Mächtigkeit für den Gewerkschaftsbegriff im deutschen Arbeitsrecht. Ziel ist es, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieses durch die Rechtsprechung entwickelten Kriteriums zu bewerten und zu untersuchen, ob der einheitliche Gewerkschaftsbegriff sowie dessen Verschärfung durch die soziale Mächtigkeit in verschiedenen Rechtsbereichen tragfähig sind oder ob alternative Lösungsansätze, etwa nach französischem Vorbild, einer funktionsspezifischen Betrachtung vorzuziehen wären.
- Entwicklung und Herleitung der sozialen Mächtigkeit durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
- Verfassungsrechtliche Bewertung der Mächtigkeit im Lichte von Art. 9 III GG (Koalitionsfreiheit)
- Differenzierte Untersuchung des Gewerkschaftsbegriffs in verschiedenen Rechtskomplexen (Prozessrecht, Betriebsverfassung, Mitbestimmung)
- Diskussion von Alternativkonzepten zur sozialen Mächtigkeit (z.B. relative Tariffähigkeit, Missbrauchskontrolle)
- Rechtsvergleichende Perspektive unter Einbeziehung des französischen Rechtsmodells
Auszug aus dem Buch
II. Begriff der sozialen Mächtigkeit
Der auch mit Durchsetzungsfähigkeit, Verbandsmacht oder Leistungsfähigkeit synonym umschriebene Begriff der sozialen Mächtigkeit ist nicht einheitlich definiert, sondern ergibt sich vielmehr aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Die Terminologie wird dabei teils synonym, teils unterschiedlich aufgefasst. Insbesondere in der Literatur ist kein klarer Konsens zu entdecken. Dieser sehr zu Verwirrung beitragende Zustand soll durch eine prägnante Darstellung des Begriffs vermieden werden.
Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1964 zur Tariffähigkeit waren Ausgangspunkt für die Entwicklung des Mächtigkeitserfordernisses durch das BAG. Ersteres erklärte, dass der mit der Tarifautonomie zu verfolgende Zweck eines sinnvoll geordneten Arbeitslebens nur durch Tarifverträge erreicht werden kann. Dieser im öffentlichen Interesse liegende Zweck kann deshalb nur den Koalitionen zuteil kommen, die der Aufgabe auch gewachsen sind. Um dies sicherzustellen, müssen an die Tariffähigkeit gewisse Mindestanforderungen geknüpft werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Eine Gewerkschaftslandschaft im Umbruch: Dieses Kapitel erläutert den gesellschaftlichen und rechtlichen Wandel der Gewerkschaftslandschaft und die daraus resultierende Relevanz der Mächtigkeitsdiskussion.
B. Die soziale Mächtigkeit als Voraussetzung für den Koalitionsbegriff: Dieser zentrale Teil untersucht die Herleitung und Definition der sozialen Mächtigkeit, ihre Rolle im Tarifvertragsrecht und die verfassungsrechtliche Kritik an dieser Dogmatik.
C. Rechtsvergleichender Ausblick: Das abschließende Kapitel diskutiert anhand des französischen Vorbilds, wie eine funktionsspezifische Betrachtung den Gewerkschaftsbegriff sachgerechter erfassen könnte.
Schlüsselwörter
Soziale Mächtigkeit, Gewerkschaftsbegriff, Tariffähigkeit, Tarifautonomie, Koalitionsfreiheit, Art. 9 III GG, Durchsetzungsfähigkeit, Organisatorische Leistungsfähigkeit, Betriebsverfassungsrecht, Prozessrecht, Gefälligkeitstarifvertrag, GKH-Beschluss, Koalitionspluralismus, Tarifvertragssystem, Rechtsvergleichung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der dogmatischen Herleitung und der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der sogenannten "sozialen Mächtigkeit" als Voraussetzung für den Gewerkschaftsbegriff im deutschen Arbeitsrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die Entwicklung dieses Begriffs durch das Bundesarbeitsgericht, die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit mit der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 III GG sowie die praktische Anwendung des Begriffs in verschiedenen arbeitsrechtlichen Regelungsbereichen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, zu prüfen, ob das Erfordernis der sozialen Mächtigkeit über das Tarifvertragsrecht hinaus auch in anderen Rechtsgebieten wie dem Betriebsverfassungsrecht gerechtfertigt ist, und alternative Ansätze für eine sachgerechtere Differenzierung zu entwickeln.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit verfolgt eine teleologische Analyse der Rechtsprechung, ergänzt durch eine rechtsvergleichende Untersuchung, um die Dogmatik und Effektivität des aktuellen Gewerkschaftsbegriffs kritisch zu hinterfragen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Gewerkschaftsbegriffs, die Analyse der sozialen Mächtigkeit in verschiedenen Rechtsbereichen sowie die verfassungsrechtliche Prüfung der damit verbundenen Eingriffe in die Koalitionsfreiheit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Soziale Mächtigkeit, Tariffähigkeit, Tarifautonomie, Koalitionsfreiheit, Art. 9 III GG und der einheitliche bzw. funktionale Gewerkschaftsbegriff.
Warum ist der GKH-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts für die Untersuchung von Bedeutung?
Der Beschluss markiert eine wichtige Zäsur in der Rechtsprechung, da er die Kriterien für die soziale Mächtigkeit und deren Gewichtung neu justiert hat, was insbesondere bei der Abgrenzung von jungen zu etablierten Gewerkschaften von hoher praktischer Relevanz ist.
Inwiefern beeinflusst der Begriff der "Gefälligkeitstarifverträge" die Argumentation des Autors?
Der Autor nutzt die Problematik der Schein- und Gefälligkeitstarifverträge als Argument dafür, dass die aktuelle Rechtsprechung zwar nach einem Filter zur Sicherung der Tarifautonomie sucht, dabei aber die verfassungsrechtlichen Grenzen durch Tarifzensur und unzureichende Bestimmtheit teils überschreitet.
- Quote paper
- stud.iur. Boris Nefedow (Author), 2012, Die soziale Mächtigkeit als Voraussetzung für den Koalitionsbegriff einer Gewerkschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209047