Tarifäre und nicht-tarifäre Handelshemmnisse im GATT


Trabajo de Seminario, 2003

14 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Bedeutung von Handelshemmnissen für die Wirtschaft
2.1 Tarifäre Handelshemmnisse
2.2 Nicht-tarifäre Handelshemmnisse (NTH)

3 Fallbeispiel eines Zollkonflikts: Der Streit um die US-Stahlzölle März 2002 – Dezember 2003

4 Fazit / Ausblick

Literaturverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1947 setzte sich das allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (engl. GATT= General Agreements on Tariffs and Trade) zum Ziel, den Lebensstandard, den Beschäftigunsgrad und das Realeinkommen auf internationaler Ebene zu erhöhen. Die wichtigsten Werkzeuge stellten hierbei die Steigerung der nationalen Produktion sowie intensivierter Güteraustausch dar. Hierbei entwickelte sich das als Alternative gestartete GATT[1] von einem Handelsabkommen zu einer 146 Länder umspannenden Handelsorganisation mit intergouvernementalem Charakter, d.h. ohne supranationale Entscheidungsbefugnis.

Die Begründung des Strebens nach internationalem Freihandel liegt in den Effizienzgewinnen aller am Tauschprozess beteiligten Parteien[2]. Dieser globale „Win-win“-Gedanke tritt jedoch allzu oft mit nationalen oder lobbyistischen Interessen in Konflikt. Um diese Interessen durchzusetzen, werden staatliche Maßnahmen tarifärer und nicht-tarifärer Art implementiert, um die eigene Wohlfahrt überproportional zu steigern bzw. zu erhalten.[3]

Diese Arbeit hat zum Ziel, im Groben aufzuzeigen, was tarifäre und nicht-tarifäre Handelshemmnisse ausmacht, ihre Bedeutung innerhalb des GATT zu skizzieren und inwiefern sie heute die Landschaft des internationalen Handels mitprägen.

2 Die Bedeutung von Handelshemmnissen für die Wirtschaft

2.1 Tarifäre Handelshemmnisse

Allgemeines

Die Erhebung von Zöllen ist tarifärer Protektionismus. Der Definition nach sind Zölle

„staatliche Abgaben, die erhoben werden, wenn Waren die Grenzen des Staats- bzw. Zollgebiets überschreiten, d.h. exportiert, importiert oder durchgeschleust werden:“[4]

Mit der Erhebung des Zolls gehen im Allgemeinen drei Ziele einher:

- Herstellung besserer Tauschverhältnisse für das eigene Land
- Schutz von inländischen Produktionszweigen vor Importkonkurrenz
- Verminderung des Preisdrucks auf das inländische Produktionsfaktorenangebot (z.B. Arbeit)[5]

Man kann in verschiedene Arten von Zöllen unterscheiden: Finanzzölle dienen dabei dem Staat als Finanzierungsinstrument, Instrumentenzölle können zur internen Problemüberwälzung oder Sicherung innerstaatlicher Arbeit etabliert werden, systemkonservierende Zölle haben die Autarkie eines Staates zum Ziel, während die am häufigsten vorkommenden Schutzzölle eine Verbesserung der „terms of trade“ anstreben oder eine Umverteilung zugunsten bestimmter an der Produktion beteiligter Gruppen herbeiführen soll (politisch durch Vertretung einer Lobbyisten-freundlichen Position; wirtschaftlich per Durchsetzung des „infant industry“-Arguments; dazu im Punkt 3 mehr).[6] Die Bemessungsgrundlage des Zolls kann entweder mengenbezogen (Spezifischer Zoll bzw. Stückzoll genannt), wertbezogen (sog. Wertzoll) oder eine Mischform sein (Gleitender bzw. Mischzoll), welche heutzutage am häufigsten Verwendung findet.[7]

Verhältnis von Zöllen zu den Prinzipien des GATT

Grundsätzlich muss gesagt sein, dass das GATT ein sehr komplexes Regelwerk bildet. Die Prinzipien des GATT kommen jedoch klar zum Ausdruck. Sie lassen sich wie folgt gliedern:

- Verbot der Diskriminierung per
- Meistbegünstigungsprinzip (Art. I)
- Gegenseitigkeit von Zugeständnissen

Diese werden nicht näher erläutert, da eine Abhandlung den Rahmen der Arbeit sprengen würde. Diese Prinzipien dienen dazu, allen Mitgliedern gleiche Chancen im Wettbewerb einzuräumen. Um inferioren Mitgliedern Chancengleichheit auf den Märkten einzuräumen, bedient sich das GATT auch des „Werkzeugs“ Zoll, um das Meistbegünstigungsprinzip zu durchbrechen. So genießen Fertigprodukte und Halbfabrikate aus Entwicklungsländern allgemeine Zollvergünstigungen. Dies macht der 1965 eingeführte Teil IV („Handel und Entwicklung“) des GATT möglich.[8] Desweiteren können die Mitgliedsstaaten mithilfe einer Zweidrittelmehrheit bestimmten Ländern Sondergenehmigungen, z.B. in Form von Zollpräferenzen gewähren. Dies ermöglicht die sog. „waiver clause“ (Art. XXV: 5). Diese 1979 installierte Vorzugsbehandlung kann für einen Wettbewerbsvorteil auf Seiten der Entwicklungsländer sorgen. Die anderen beiden Prinzipien zielen auf die Liberalisierung der Märkte und den Abbau von Handelsschranken. Es sind

- Der Abbau von Zöllen
- Das Verbot nicht-tarifärer Handelshemmnisse

Selbsterklärend stehen hier die Handelshemmnisse im Fokus. Die beiden Ziele beruhen auf dem Tariffs-only-Prinzip, das besagt, dass sich die Mitglieder bei ihren Schutzmassnahmen auf Zölle beschränken sollen. NTH sollen ausgeschlossen werden. Diese werden im besonderen abgelehnt, weil sie aufgrund ihrer Komplexität wesentlich schwerer zu berechnen und kontrollieren sind als Zölle und zollgleiche Abgaben.

Entwicklung/ Bedeutung der Zölle im Welthandel

Das Senken von Zöllen war (und ist) zentrale Aufgabe des GATT bzw. der WTO. Der Erfolg in diesem Bereich ist offensichtlich. So hat das Abkommen (und in der Folge die WTO) in den Verhandlungsrunden zwischen 1947-1994 eine Verminderung der Zölle bei der Gütereinfuhr von durchschnittlich 40% (1947) auf unter 5% (1994) erreicht.[9] In der sog. Kennedy-Runde (1964-67 in Genf) vereinbarten die Mitglieder eine allgemeine lineare Zollsenkung. Seither ist die Bekämpfung nicht-tarifärer Handelshemmnisse in den Vordergrund gerückt (ab der Tokio-Runde 1973-76 in Genf).[10]

[...]


[1] Das GATT war nach der gescheiterten Ratifikation der Havanna-Charta (1947) installiert worden

[2] Vgl. Theorem der komparativen Kostenvorteile nach Ricardo (1815)

[3] Vgl. Ströbele/ Wacker (1995), S. 57

[4] Vgl. Thielmann (2001), S. 24 f

[5] ebd.

[6] Vgl. Ströbele/ Wacker (1995), S.45 f

[7] Vgl. Thielmann (2001), S. 24 f

[8] Vgl. Herdegen (2003), S. 137

[9] Vgl. „Rückschlag für Weltwirtschaft“, Handelsblatt Nr. 178 vom 16.09.03 sowie Fischer Weltalmanach 2004, S.1030

[10] Fischer Weltalmanach 2004 (2003), S.1030 sowie Glastetter (1998), S. 324 f

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Tarifäre und nicht-tarifäre Handelshemmnisse im GATT
Universidad
University of Applied Sciences Essen  (Fachbereich Wirtschaftsrecht)
Curso
Internationales Wirtschaftsrecht
Calificación
2,3
Autor
Año
2003
Páginas
14
No. de catálogo
V20904
ISBN (Ebook)
9783638246620
Tamaño de fichero
495 KB
Idioma
Alemán
Notas
Für alle, die einen KURZEN Überblick über das Problem des Handelshemmnisses in der WTO bekommen möchten...ein interessantes (weil aktuelles), aber auch ein unendlich diskutierbares Thema!
Palabras clave
Tarifäre, Handelshemmnisse, GATT, Internationales, Wirtschaftsrecht
Citar trabajo
Ingo Klein (Autor), 2003, Tarifäre und nicht-tarifäre Handelshemmnisse im GATT, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20904

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Tarifäre und nicht-tarifäre Handelshemmnisse im GATT



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona