Theorie und Praxis der Euthanasie


Term Paper, 2002

32 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Am Sterbebett (Gedicht von Franz Schmatz)

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1 Sterbehilfe und Sterbebegleitung in der Theorie
2.1.1 Kultur des Sterbens
2.1.2 Ars mortem vincendi oder necandi
2.1.3 Töten und Sterbenlassen
2.1.4 Recht auf Leben
2.1.5 Selbstbestimmungsrecht
2.1.6 Tötung auf Verlangen
2.1.7 Mitleidsargument
2.1.8 Europarat
2.2 Sterbebegleitung in der Praxis
2.2.1 Hospiz
2.2.2 Sterben Zuhause
2.2.3 Altenheim und Krankenhaus

3. Schlussbetrachtung

4. Literaturverzeichnis

Am Sterbebett

Ein Häuflein Elend. Ein unheilbarer Fall.

Ein aufgegebener Fall. Eine schlimme Sache.

Oder

Ein Mensch – wie du und ich!

Nur ein Stück weiter!

Ein Mensch wie du und ich.

Nur ohne Anwalt, ohne Sprache, ohne Widerstandskraft.

Ein Mensch - wie du und ich!

Nur hilflos, ausgeliefert, verlassen, isoliert, aufgegeben.

Ein Mensch wie du und ich.

Erfüllt von Sehnsucht, als Mensch behandelt zu werden,

und mit der Bitte, (wenigstens) im Sterben,

Würde, Nähe und Geborgenheit zu erleben.

Ein Mensch wie du und ich.

Nur ein Stück weiter!

- Franz Schmatz -

1. Einleitung

Das Leben selbst ist wohl der älteste und geheimnisvollste Gegenstand der Geschichte. Selbst immer mehr anhäufende Erkenntnisse in den Naturwissenschaften können das Geheimnis von Leben und Tod nicht lüften. Die medizinische Forschung hat zwar alte Lebensbedrohungen ungefährlich gemacht, kann das Leben um einige Tage und Monate verlängern, das Sterben verkürzen und verzögern, aber das Sterben nicht völlig verhindern. Leben und Tod sind eine unzertrennbare Symbiose. Der Tod ist in das Leben mit einprogrammiert.

Bis heute ist der Mensch nicht Herr über den Tod. Er hat nur die Fähigkeit das Leben zu beenden, sich selbst und andere zu töten. Dies konnte der Mensch im Laufe der Geschichte mehrfach unter Beweis stellen, ob im Krieg, als Strafe oder aus Heimtücke.

Daraus ergibt sich folgende ethische Frage: Darf man das Leben eines anderen Menschen verkürzen? Schaut man sich die Geschichte an wird man immer wieder entdecken, das unschuldiges Leben unantastbar ist. Dies war und ist ein Grundsatz, der keiner weiteren Begründung bedarf. Genau wie Vatermord ist dies über Kulturen und Epochen hinweg ein Verbrechen, egal ob in der Antike, im Mittelalter, in der Neuzeit, im afrikanischen oder asiatischen Kulturraum, bei Moslems oder Christen. Jedem Kind war und ist es sonnenklar, das dies nicht richtig ist und man seinen Vater nicht ermordet. Die Menschen haben sich zwar nicht immer daran gehalten, das Leben unschuldiger Menschen zu wahren, aber man war sich bewusst, dass sie nicht richtig gehandelt haben.

Seit den letzen Jahren ergibt sich eine weitere Fragestellung. In der Neuzeit hat der Mensch das Recht auf Selbstbestimmung[1] erlangt. Somit auch die Selbstbestimmung auf den Todeszeitpunkt. Warum sollte jemand ein Leiden bis zum bitteren Ende auf sich nehmen, wenn sein Lebenssinn verloren gegangen ist. Wäre es nicht ein Zeichen der "Nächstenliebe" und "Barmherzigkeit" dem Menschen bei der Selbsttötung behilflich zu sein.

Gerade durch die moderne Medizin und dem Hippokratischen Codex, den Ärzte unterliegen, war bis Anfang diesen Jahrhunderts die Frage beantwortet, ob man leidende Menschen aus Mitleid töten dürfe. Darf man alles machen, was in der heutigen Medizin machbar ist?[2]

Genau hier begegnen sich Medizin und Ethik. Man sucht nach Normen und Grundsätzen, was moralisch noch gut, ethisch recht oder schlecht und daher abzulehnen ist. Allerdings muss man zwischen einer christlichen und einer humanistischen Ethik unterscheiden. Eine humanistische Ethik lässt die Gottesfrage offen, eine chistliiche Ethik stellt den Menschen klar und deutlich vor die Gottes- und Christusfrage. Somit erhält man ganz unterschiedliche Wertvorstellung über den Menschen und seine Würde.

Wenn man sich mit den Themen Sterbehilfe und Sterbegleitung befasst, kommt man auf folgende drei Künste zu sprechen:

Erstens geht es um die Kunst zu entlassen (ars dimittendi). Diese richtet sich an Familie, Verwandte, aber auch an "Profis", wie Ärzte und Ärztinnen, Krankenpflegepersonal des Sterbenden. Es gilt rechtzeitig zu erkennen, "wann es genug ist", ab wann es nur noch Quälerei wäre, das Leben um jeden Preis zu erhalten.

Zweitens geht es aber auch um die Kunst des Sterbens (ars moriendi). Man muss vom Leben loslassen können, sprich Abschied nehmen. Die österreichisch-französische Philosophin und Schriftstellerin Christiane Singer drückte es wie folgt aus: „Wir verhalten uns wie Gäste einer Abendveranstaltung. Man unterhält sich, man isst und trinkt, man tanzt, man genießt bis in den Morgengrauen hinein, aber dann, wenn die Uhr schon längst die Abendstunde geläutet hat, klammern wir uns noch mit den letzten Kräften an die Vorhänge, damit wir nicht vom Gastgeber mit Gewalt herausgetragen werden können. Können wir nicht eine schöne Zeit, die wir hatten, mit Anstand und Würde beenden?“[3]

Eine dritte Kunst wird häufig nicht genannt, doch steht sie über den beiden anderen erwähnten. Die ars vivendi als Kunst, zu leben. Solange der Sterbende noch nicht Tod ist, gehört er immer noch zu den Lebenden, also bis ganz zuletzt. Das Sterben selbst ist eine Aufgabe der Lebenden, denn häufig werden Sterbende so behandelt, als wären sie bereits tot.

Der Begriff der Euthanasie, was aus dem griechischen übersetzt der „sanfte Tod“ heißt, ist lange Zeit ein Tabu-Thema gewesen. In fast allen Kreisen, an denen das Thema Euthanasie im Sinne der Sterbebegleitung diskutiert wird, findet man zahlreiche Pro- und Contraargumente.

An dieser Stelle muss jedoch der Begriff Euthanasie etwas näher beschrieben werden. Euthanasie bedeutet weniger die Ausübung einer Tötung, sondern vielmehr eine gelassene Haltung gegenüber dem Tod.[4]

Im modernen Sinn gibt es den Begriff „Euthanasie“ erst seit Ende des 19. Jahrhunderts im Zusammenhang mit Konstrukten wie „Volkshygiene“ und „Normalität“. Abweichendes und krankhaftes Verhalten sollte als Schädling entlarvt und ausgemerzt werden, also kaum etwas anderes als Mord. Dies war die Vorstufe des nationalsozialistischen Euthanasie. Im Nationalsozialismus ging es vorwiegend um die Vernichtung lebensunwerten Lebens im Dritten Reich. Begründet wurde dies durch rational und humanistische Argumente des Sozialdarwinismus[5]. Dies war der dunkle und belastende Teil der Euthanasiegeschichte.

Heute wird die Euthanasie im Sinne der Sterbehilfe vorwiegend aus zwei Hauptgründen verlangt.

1) In der heutigen Zeit sehen einige Menschen die persönliche Freiheit als das höchste Gut an. Sie wollen über sich selbst und somit auch über ihr Leben autonom verfügen können. Das bezieht die Tötung auf verlangen mit ein. Der Staat hätte die Pflicht, dem Wunsch der Selbsttötung keine Steine in den Weg zu räumen und gegebenenfalls entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen.
2) Der zweite Hauptgrund bezieht sich auf die Hauptsterbeängste. Niemand möchte in irgendeinen anonymen Spitalbett enden, immer mit der Angst vor Schmerzen und dem Alleingelassensein. Gerade für Menschen, die aufgrund einer Krankheit unerträglich leiden müssen oder dieses Schicksal für die Zukunft fürchten, bestehen diese Hauptängste. Selbst als Sterbender möchte man nicht seine persönliche Integrität verlieren und als Objekt medizinischer Untersuchung empfinden. Werden einem die Hauptängste vor dem Sterben genommen, wird wohl auch das Verlangen auf Euthanasie geringer und niemand möchte vorzeitig sterben. Dies haben zahlreiche Studien bewiesen.

Die Diskussionen über Euthanasie sollten ein Alarmzeichen sein, dass die Menschen mit ihrer Zukunft nicht gut umgehen. Wer also keine Sterbehilfe will, muss für optimale Sterbebegleitung sorgen.[6]

In den letzten Jahren nimmt die Diskussion um eine gesetzliche Regelung um Euthanasie unter bestimmten Bedingungen immer mehr zu. Die Niederlande sind der internationale Vorreiter, jüngst folgten einige Bundesstaaten in den USA, Australien, Skandinavien und in der Schweiz.

Häufig wird jedoch davor gewarnt, dass gesetzliche Regelungen einen lawinenartigen Charakter annehmen könnten. Dann wird man mit der Lawine mitgerissen, ob man will oder nicht. Dann hat man keine Chance mehr, sich eine eigene Meinung zu bilden. Euthanasie ist ein gesellschaftliches Problem. Deshalb sollte es auch in jeder einzelnen Gesellschaft genau diskutiert werden. Jedoch liegt die Lösung des Problems nicht nur in den bloßen Antworten, sondern in der Praxis, im Tun. Dies bleibt die große Herausforderung jeder Gesellschaft.

2. Hauptteil

2.1 Sterbehilfe und Sterbebegleitung in der Theorie

2.1.1 Kultur des Sterbens

In fast allen Kulturen gibt es eine Kunst des Sterbens (ars moriendi). Häufig dort, wo Sterben nicht als Abbruch, sondern eher als Aufbruch in etwas Neues bedeutet.

In einigen Weltsystemen, wie z.B. im Orient bis Griechenland, versteht man das Leben und Sterben als einen einzigen kosmischen-mütterlichen Kreislauf. Hier versteht man das Sterben in einen nie endenden Gestaltwandel, indem sich der Mensch im nächsten Leben auch in einem Baum oder Tier wiederfinden kann. In diesen Kulturen versteht man das Sterben als Wiedereinführung in den Lebensstrom der Natur.

Es gibt aber auch gegenläufige Formen der Kunst des Sterbens. Bei den historischen Gautama Buddha versteht man das Sterben als Nicht-Reinkarnation. In der Form des Urbuddhismus, wie in der Lehrrede von Buddha verkündet, versteht man das Leben als Leiden. Das Sterben beschreibt die entgültige Vermeidung des Leidens. Man beschreitet den Übergang ins Nichtmehrsein, ins Nir-Wana ohne Wiederkehr.

Im jüdischen und christlichen Glauben versteht man Sterben als Gewinn. Der Mensch lebt während seines irdischen Daseins in einer von der Sünde geprägten Existenz. Durch ein rechtes Leben kann man mit Gott wieder versöhnt werden. Diese Lebensweise bedeutet auch den Schutz des Menschenlebens und bewart ihn davor, das Leben zu Beginn aber auch am Ende zu verkürzen. Nur dann fällt der Mensch im Sterben nicht aus den Händen Gottes.

Egal welche Kultur man betrachtet, in jeder möchte man den Vorgang des Sterbens mehr abgewinnen, als nur das pure Enden. Das Leben birgt schon so viele Geheimnisse an sich, die sich aber im Laufe der Geschichte mit naturwissenschaftlichen Methoden erklären lassen. Der Tod aber beinhaltet die meisten Rätsel, niemand kann es erklären. Was passiert mit der Seele, dem Teil des Menschen, welcher in vielen Kulturen erst einen Menschen zum Menschen macht?

„Kann eine Kultur als Kultur wirklich umgehen mit der Vorstellung des Nichts hinter dem Sterben?“[7] Nach heutigen Kenntnissen ist biologisch erklärt, das nach dem Tod nur noch eine chemische Verwertung des Körpers passiert. Es reiht sich wieder in die Urelemente der Erde ein. „Von Asche zu Asche, von Staub zu Staub“.

Sterben lässt sich, wenn man empirischen Untersuchungen traut, besser, wenn der Sterbende ein Ziel hinter den hiesigen Zielen kennt: Religiöse Menschen sterben leichter.[8]

2.1.2 Ars mortem vincendi oder necandi

Wenn es um die Diskussion um Euthanasie geht, stehen häufig die Ärzte im Mittelpunkt. Können Ärzte ihren Patienten in der ars moriendi (Kunst zu Sterben) beistehen? Normalerweise erlernen Ärzte zum einen die ars mortem vincendi, die Kunst den Tod zu besiegen, und zum anderen die ars mortem necandi, den Tod zu töten, ihn nicht nur hinauszuschieben, sondern ihn endgültig zu überwinden.

Diese Künste der Ärzte stehen jedoch im Widerspruch mit der ars moriendi, welche letztendlich den Tod als Sieger akzeptiert. So müsste eine neue Kunst geschaffen werden, indem ein völlig neues Arzt – Patienten - Verhältnis aufgebaut wird. Es müsste eine Kunst sein, den Kampf gegen den Tod rechtzeitig aufzugeben, den Tod zu akzeptieren, palliative[9] Hilfen zu gewähren und den Patienten aus dem Kampf um sein Leben zu entlassen.

[...]


[1] Vgl. Grundgesetz Artikel 2 „Allgemeine Freiheitsrechte“

[2] Siehe weiter Abschnitt ars mortem vincendi oder necandi S. 10

[3] Bartenstein, Martin: Wer Sterbehilfe nicht will, muß für optimale Sterbebgleitung sorgen. IN: Bonelli, J./ Prat, E. H. (Hrsg.): Leben-Sterben-Euthanasie. Wien 2000. S.6

[4] Imhof, A.: Ars moriendi. Nicht bekannt.

[5] Die C. R. Darwin Lehre von der natürlichen Auslese (à Selektionstheorie) auf die Entwicklung menschlicher Gesellschaften übertragen. Der S. diente zeitweise als Rechtfertigung für bestehende soziale Ungleichheiten und für rassistische Ideologien

[6] Bartenstein, Martin: Wer Sterbehilfe nicht will, muß für optimale Sterbebgleitung sorgen. IN: Bonelli, J./ Prat, E. H. (Hrsg.): Leben-Sterben-Euthanasie. Wien 2000. S.8

[7] Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz: Ars moriendi. Nachdenken über ein schwieriges Feld. IN: Bonelli, J./ Prat, E. H. (Hrsg.): Leben-Sterben-Euthanasie. Wien 2000. S.26

[8] Die Forschungsergebnisse der letzten Jahre in USA, Kanada und Deutschland zur eindeutig positiven Wechselwirkung zwischen Religiosität und Gesundheit bis hin zum Sterbeverhalten sind (mit Bibliographie der wissenschaftlichen Literatur) zusammengefasst bei: Pompey Heinrich, Religiosität und Leidbewältigung. Ihre Bedeutung für die psycho-soziale Patientenbegleitung, IN: Heilen. Ärzte, Apotheker, Pflegeberufe, Seelsorger im Gespräch 3 – 4. Bonn 1998. S. 28 – 42.

[9] Palliativ = Mittel, das nur die Symptome einer Krankheit, nicht aber deren Ursachen beseitigt

Excerpt out of 32 pages

Details

Title
Theorie und Praxis der Euthanasie
College
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg  (Ethik)
Grade
1,0
Author
Year
2002
Pages
32
Catalog Number
V20960
ISBN (eBook)
9783638246934
ISBN (Book)
9783638848107
File size
831 KB
Language
German
Keywords
Theorie, Praxis, Euthanasie
Quote paper
Volker Vahl (Author), 2002, Theorie und Praxis der Euthanasie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20960

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