Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III


Term Paper, 2011

16 Pages, Grade: 2,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Arbeitsmarktpolitik

3. Die Arbeitsförderung
3.1 Die Ziele der Arbeitsförderung>
3.2 Die Leistungen der Arbeitsförderung>

4. Allgemeine Informationen zur aktiven Arbeitsförderung
4.1 Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
4.2 Der Vorrang der aktiven Arbeitsförderung

5. Beratung
5.1 Die Berufsberatung
5.2 Die Arbeitsmarktberatung

6. Abschließende Worte

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Auf der Suche nach einem Hausarbeitsthema dachte ich gemäß dem Seminar „Rechtliche Rahmenbedingungen der Erwachsenen- und Weiterbildung“ über erwachsene Menschen nach, bezogen auf das Stichwort Weiterbildung. Meine Überlegungen führten mich zur beruflichen Weiterbildung und so kam ich auf den Aspekt der Arbeit.

Es ist Fakt, dass die Arbeit eine primäre Stellung im menschlichen Dasein einnimmt und dass die Arbeit den Menschen sozusagen ausmacht. Ohne Arbeit kein Mensch. Deshalb besteht die Wichtigkeit, den Beschäftigungsstand und damit auch die Beschäftigungsfähigkeit in unserer Gesellschaft aufrecht zu erhalten. Es stellte sich mir die Frage, ob es eigentlich rechtliche Rahmenbedingungen dafür gibt und falls ja, welche. Auf der Suche nach einer Antwort stieß ich auf das SGB III mit dem Arbeitsförderungsgesetz.

Da dieses Thema gut zum besuchten Seminar passte, befand ich es für angebracht, mich damit auseinanderzusetzen.

Im Verlauf dieser Arbeit sollen die Methoden der aktiven Arbeitsförderung gemäß SGB III dargestellt werden, im Kapitel 2 soll zunächst ein Überblick über die Arbeitsmarktpolitik im Allgemeinen gegeben werden. Dabei wird auf das 3. Kapitel übergeleitet, welches sich zunächst allgemein mit der Arbeitsförderung beschäftigt, um dann in den Unterpunkten 3.1 bzw. 3.2 auf die Ziele bzw. Leistungen der selbigen einzugehen.

Anschließend wird ab dem nächsten Überpunkt in Kapitel 4 dem Thema der Arbeit entsprechend speziell auf die aktive Arbeitsförderung eingegangen, zunächst werden allgemeine Informationen dazu gegeben, um dann in Punkt 4.1 auf die Leistungen und in 4.2 auf den Vorrang der aktiven Arbeitsförderung einzugehen.

Als letzter großer Überpunkt wird in Kapitel 5 die Beratung als eine zentrale Leistung der aktiven Arbeitsförderung aufgeführt; dieses Kapitel wird desweiteren untergliedert in die Berufsberatung (Punkt 5.1) und die Arbeitsmarktberatung (5.2).

Dabei wird- wie bereits angesprochen- gemäß dem Thema dieser Arbeit immer der Bezug zum Sozialgesetzbuch III mit den darin enthaltenen Regelungen hergestellt.

2. Die Arbeitsmarktpolitik

Ein Mittel, um auf die beständige Arbeitslosigkeit zu antworten und ihr entgegenzuwirken, besteht in der Arbeitsmarktpolitik (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, o.J.). Diese beinhaltet alle Maßnahmen, die angewandt werden, um das Gleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt aufrechtzuerhalten bzw. wieder herzustellen. In erster Linie wird der Blick hier, wie oben schon beschrieben, auf Arbeitslose geworfen (vgl. Gabler Verlag- Gabler Wirtschaftslexikon, o.J.).

Die primäre Verantwortung für die gesamte Handhabung der Arbeitsmarktpolitik trägt der Staat und steckt somit auch die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen hierfür ab (vgl. Bäcker, Naegele, Neubauer u.a. 2008, S. 534).

Die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik resultiert aus Beitragszahlungen von sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zur Arbeitslosenversicherung, daneben werden Gelder aus allgemeinen Steuermitteln zur Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik verwendet (vgl. ebd.).

Die Quintessenz der Arbeitsmarktpolitik bildet die Arbeitsförderung, die maßgebliche gesetzliche Basis der Arbeitsmarktpolitik findet sich also im Sozialgesetzbuch III wieder, welches die Regelungen zur Arbeitsförderung enthält und die Bundesagentur für Arbeit als zuständige Institution darstellt (vgl. ebd.).

Der Aspekt der Arbeitsförderung wird nun im folgenden Verlauf dieser Arbeit genauer untersucht.

3. Die Arbeitsförderung

Unter Arbeitsförderung lässt „sich die gezielte Einflussnahme auf das Arbeitsangebot zum Zwecke effektiverer Nutzung des Arbeitskräftepotentials verstehen“ (Bauer 1992, S. 142).

Im Jahre 1969 wurde das bisherige „Gesetz über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG)“ von 1927 vom „Arbeitsförderungsgesetz (AFG)“ abgelöst. Der Aspekt der Arbeitsvermittlung wurde somit durch die Berufsberatung und die Ausbildungsstellenvermittlung erweitert, der Fokus wurde also auf eine vorsorgliche und aktiv gestaltende Arbeitsförderung gelegt (vgl. ebd., S. 145.) „Die Hoffnungen, längerfristige Arbeitslosigkeit im Vorfeld vermeiden zu können und durch eine kluge und vorausschauende Verbindung von Arbeitsmarkt-, Beschäftigungs-, Wirtschafts- und Bildungspolitik Vollbeschäftigung sichern zu können, haben die Überlegungen […] geleitet“ (Kronauer 2010, S. 66). Diese Erwartungen haben sich allerdings nicht erfüllt (vgl. ebd. S. 67) und so trat am 1. Januar 1998 das Sozialgesetzbuch III, kurz SGB III in Kraft; die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wurde damit im SGB III geregelt (vgl. Handbuch der AVuAB, o. J.).

Mit der Einführung des Job- AQTIV- Gesetzes (Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren und Vermitteln) am 01.01.2002 - welches auch „Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ genannt wird – sollte die Praxis des SGB III noch präventiver werden. Der Langzeitarbeitslosigkeit sollte vorgebeugt werden, indem Arbeitssuchende so schnell wie möglich in Berufe vermittelt werden. Eine weitere Absicht bestand darin, Arbeitslose zu aktivieren, um eine Wiedereingliederung in das Berufsleben zu erleichtern, z.B. mit training on the job (vgl. Riedmüller, Kull 2007, S. 90). „Die Verabschiedung des Job- AQTIV- Gesetzes führte [deshalb, d. Verf.] zu der bis dahin umfassendsten Reform des Sozialgesetzbuches III […]“ (ebd.).

Im SGB III wird also zwischen Maßnahmen, die „sich auf den Bereich Beschäftigung und Arbeitsmarkt, auf Leistungen zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen, sowie auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit bzw. Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers beziehen“ (Boeckh, Huster, Benz 2004, S. 203f.) unterschieden.

3.1 Die Ziele der Arbeitsförderung

In der heutigen Gesellschaft ist die Wirtschaft von ständigem Wachstum und Fortschritt geprägt, deshalb ist es notwendig, die Arbeitskräfte an diese Veränderungen anzupassen. Dies soll möglichst komplikationslos geschehen, sodass keine Verluste durch Widerstände entstehen. Hierfür übernimmt die Arbeitsförderung die Verantwortung, indem sie sich darum bemüht, ein Fundament bei den Arbeitskräften zu schaffen, sodass diese mit neuen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen umzugehen lernen (vgl. Bauer 1992, S. 142).

Die konkreten Ziele werden in SGB III §1 beschrieben und bestehen darin, dem Aufkommen von Arbeitslosigkeit entgegenzuarbeiten bzw. den Zeitraum von Arbeitslosigkeit zu verringern. Außerdem wird ein hoher Beschäftigungsstand angestrebt. Ein Mittel hierfür besteht darin, eine Balance von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herbeizuführen, d.h. dass zum Beispiel freie Ausbildungsstellen schnell besetzt werden. Desweiteren wird versucht, die beruflichen Leistungsfähigkeiten der Menschen bzw. die Struktur der Beschäftigung im Allgemeinen zu optimieren (vgl. Bäcker, Naegele, Neubauer u.a. 2008, S. 542). Außerdem wird die Gleichrangigkeit von Frau und Mann als Grundsatz der Arbeitsförderung beabsichtigt (vgl. SGB III §1 Abs. 2 Punkt 4). Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass bei der Realisierung der Arbeitsförderung den von der Bundesregierung gesetzten Zielen der Finanz-, Sozial- und Wirtschaftspolitik nicht widersprochen werden darf (vgl. SGB III §1 Abs.1 Satz 5). Diese Ziele bestehen u.a. darin, mehr Arbeitsplätze zu schaffen und die soziale Gerechtigkeit zu bewahren (vgl. Bundesministerium der Finanzen 2011).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Arbeitsförderung darauf abzielt, allen sozialen Gruppen die Möglichkeit auf eine Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle zu ermöglichen, hierbei sollen die Beschäftigungsverhältnisse möglichst einer Richtlinie folgen (vgl. Bauer 1992, S. 142).

Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass die Arbeitsförderung allein kein Wundermittel dafür ist, um Vollbeschäftigung zu erreichen. Vielmehr bedarf es dem Zusammenspiel von mehreren Faktoren, so wären z.B. Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt nötig, wie eine Ausdehnung der betrieblichen Öffnungszeiten oder tarifliche Änderungen (vgl. Eichenhofer 2007, S. 251). Denn wie in §1 des SGB III deutlich wird, soll die Arbeitsförderung „den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt [lediglich, d. Verf.] unterstützen“.

3.2 Die Leistungen der Arbeitsförderung

Um die o.g. Ziele zu erreichen, dienen verschiedene Methoden, welche von der Bundesagentur für Arbeit verwaltet, angeboten und durchgeführt werden (vgl. Boeckh, Huster, Benz 2004, S. 204). In §3 des SGB III werden diese Leistungen in solche für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und für Träger von Arbeitsförderungsmaßnahmen eingeteilt.

Arbeitnehmern werden neben der Berufsberatung sowie Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung desweiteren Maßnahmen angeboten, welche motivieren und so zur beruflichen Eingliederung verhelfen sollen. Daneben gibt es viele weitere, wie Arbeitslosengeld bzw. Teilarbeitslosengeld sowie finanzielle Unterstützungen zum Start einer selbstständigen Tätigkeit. Auch werden geldliche Beteiligungen an einer beruflichen Ausbildung oder an Vorkehrungen, die auf einen Beruf vorbereiten sollen genauso wie eine Übernahme von Weiterbildungskosten als Leistungen der Arbeitsförderung angeboten. Desweiteren kommen Aspekte wie Kurzarbeitergeld, Wintergeld und Insolvenzgeld bei Zahlungsunvermögen des Arbeitgebers hinzu.

Leistungen gegenüber den Arbeitgebern bestehen in der Arbeitsmarktberatung sowie Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung, d.h. dass die Bundesagentur für Arbeit z.B. Ausbildungssuchende an Firmen vermittelt. Stellt ein Betrieb z.B. Menschen ein, die in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtig sind (z.B. Behinderte bzw. Schwerbehinderte), so stehen Zuschüsse zur Lohnbezahlung für diese Mitarbeiter zur Verfügung. Dasselbe gilt für Arbeitgeber, welche die berufliche Weiterbildung der Mitarbeiter begünstigen. Auch gehören Rückzahlungen von Zusteuerungen zur Sozialversicherung für Empfänger von Saison- Kurzarbeitergeld zu den Leistungen der Arbeitsförderung.

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Excerpt out of 16 pages

Details

Title
Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III
College
University of Augsburg
Grade
2,0
Author
Year
2011
Pages
16
Catalog Number
V209973
ISBN (eBook)
9783656378525
ISBN (Book)
9783656379027
File size
515 KB
Language
German
Keywords
leistungen, arbeitsförderung
Quote paper
Julia Trebes (Author), 2011, Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209973

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