Der Standardentwurf des IASB zur Bilanzierung von Aktienoptionsplänen (ED2 "Share-based Payment") - Eine kritische Analyse


Tesis, 2003

52 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung und Gang der Arbeit

2. Aktienoptionspläne
2.1 Zum Begriff des Aktienoptionsplans
2.2 Ausgestaltungsformen von Aktienoptionsplänen
2.2.1 Reale Aktienoptionspläne
2.2.2 Virtuelle Aktienoptionspläne
2.2.3 Sonstige Formen aktienbezogener Vergütung
2.2.3.1 Bonus Stock Award Plans
2.2.3.2 Phantom Stocks
2.3 Bewertung von Aktienoptionen
2.3.1 Der innere Wert einer Option
2.3.2 Der Zeitwert
2.3.3 Kurzer Abriss ausgewählter Optionswertmodelle
2.3.3.1 Das Diffusionsmodell
2.3.3.2 Das Binomialmodell

3. Darstellung des Standardentwurfs
3.1 Geltungsbereich von ED 2
3.2 Bilanzansatz
3.2.1 Reale Aktienoptionspläne
3.2.2 Virtuelle Aktienoptionspläne
3.2.3 Kombinationsformen
3.3 Bewertung
3.3.1 Reale Aktienoptionspläne
3.3.2 Virtuelle Aktienoptionspläne
3.3.3 Kombinationsformen
3.4 Änderungen der Aktienoptionspläne während der Laufzeit
3.5 Anhangangaben

4. Kritische Betrachtung von ED 2
4.1 Ermittlung des Personalaufwands im Abrechnungszeitraum
4.2 Ansatz- vs. Bewertungsvorschriften
4.3 Höhe des Personalaufwands bei virtuellen Aktienoptionen
4.4 Verrechnung von Arbeitsleistungen bei Planänderungen

5. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1.1: Arbeitgeberoption vom Unternehmen selbst

Abb. 1.2: Arbeitgeberoption vom verbundenen Unternehmen

Abb. 2 : Fünf Schritte zur periodengerechten Aufwandsermittlung

Tabellenverzeichnis

Tab. 1.1: Aufwandsverteilung tatsächliche Fluktuation = erwartete Fluktuation

Tab. 1.2: Aufwandsverteilung tatsächliche Fluktuation < erwartete Fluktuation

Tab. 1.3: Aufwandsverteilung tatsächliche Fluktuation > erwartete Fluktuation

Tab. 2.1: Aufwandsverteilung bei reduziertem LE-Wert

Tab. 2.2: Aufwandsverteilung bei annulliertem LE-Wert

Tab. 2.3: Aufwandsverteilung nach Anwendung der Ansatzvorschriften

1. Einleitung und Gang der Arbeit

Die Bilanzierung von Aktienoptionsplänen, die Mitarbeitern und Führungskräften zum Zweck der Entlohnung gewährt werden, wurde bislang nicht von den im Rahmen der IFRS (international financial reporting standards) verabschiedeten Rechnungslegungsnormen abgedeckt. Nicht zuletzt aus diesem Grund war dieses Thema Gegenstand intensiver Diskussionen zwischen den Experten der internationalen Rechnungslegung.1

Das IASB hat den Regelungsbedarf erkannt und veröffentlichte deshalb am 7. November 2002 seinen exposure draft 2 „ share-based payment “ , 2 den die interessierte Öffentlichkeit bis zum 7. März 2003 kommentieren konnte. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Diskussionsentwurf des IASB kritisch zu hinterfragen und eventuelle, inhaltliche Defizite ausfindig zu machen. Da ED 2 bislang nicht in einen endgültigen Standard überführt wurde, entfällt eine kritische Analyse anhand praktischer Erfahrungen und kann sich lediglich auf theoretische Überlegungen stützen, die von Fallbeispielen untermauert werden sollen. Die Arbeit versucht dabei nicht, Lösungsvorschläge möglicher Problemstellungen zu entwickeln, da zu diesem Zweck ebenso die Vorschläge anderer Standardsetter3 in die Betrachtung mit einfließen müssten.

Bevor jedoch der Standardentwurf kritisch gewürdigt wird, sollen dem Leser im zweiten Kapitel die zum weiteren Verständnis der Ausführungen notwendigen Grundlagen der Aktienoptionspläne vermittelt werden. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die differenzierte Darstellung der vom IASB im Rahmen von ED 2 veröffentlichten Vorschriften, die im dritten Kapitel vorgestellt werden. Ebenso bedeutsam ist das darauf folgende vierte Kapitel, in dem die zuvor beschriebenen Regelungen einer sachlichen Prüfung unterzogen werden. Das fünfte Kapitel fasst die Ergebnisse der vorangegangen Überlegungen kurz zusammen und gibt einen Ausblick auf mögliche Entwicklungen bezüglich der Konvergenzbestrebungen der Standardsetter.

2. Aktienoptionspläne

2.1 Zum Begriff des Aktienoptionsplans

I. A. lassen sich zwei Arten von Aktienoptionen unterscheiden: Zum einen definiert man handelbare und i. d. R. an einem Finanzmarkt notierte Optionen, die dadurch charakterisiert sind, dass der Erwerber für sie einen börsennotierten Preis bezahlt;4 daneben klassifiziert man nicht handelbare und an die Person des Mitarbeiters gebundene Optionen, die dem Mitarbeiter vom Unternehmen selbst eingeräumt werden5 (s. Abb.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten6

Abb. 1.1: Arbeitgeberoption vom Unternehmen selbst

Ferner können solche Optionen auch von einem verbundenen Unternehmen als Entlohnungsform gewährt werden (s. Abb. 1.27 ).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1.2:Arbeitgeberoption vom verbundenen Unternehmen

Sofern der Inhaber seine handelbaren, börsennotierten Optionen bei einem gestiegenen Aktienkurs ausübt, realisiert er Spekulationsgewinne, die der ESt unterliegen, soweit die Option innerhalb einer Frist von zwölf Monaten ausgenutzt wird.8

Demgegenüber stehen Aktienoptionen, die einem Beschäftigten im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses von seinem Arbeitgeber oder einem mit diesem zusammengeschlossenen Unternehmen gewährt werden.9

- Die nachfolgenden Ausarbeitungen beziehen sich ausschließlich auf letztgenannte Arbeitgeberoptionen. -

Durch das Inkrafttreten des sog. KonTraG am 27. April 1998 hat die Vergütung in Form von Aktienoptionen auch in Deutschland eine höhere Aufmerksamkeit erhalten.10

Unter Aktienoptionen seitens des Arbeitgebers sind Bezugsrechte auf Aktien11 zu verstehen (management stock options). Sie bilden verstärkt eine spezielle Form der Vergütung sowohl von Führungskräften12 als auch von „gewöhnlichen“ Mitarbeitern.13 Außerdem eröffnen sie dem Arbeitgeber Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung.14

Aktienoptionen geben dem begünstigten Arbeitnehmer das Recht, eine bestimmte Anzahl von Aktien des Unternehmens bzw. eines verbundenen Unternehmens zu zuvor geregelten Konditionen, insbesondere zu einem vorher festgelegten Basis- oder Bezugspreis (Ausübungspreis)15, zu erwerben.16 Im Zuge dessen wird i. d. R. bei Unternehmen mit Börsennotierung der Kurs bzw. bei nicht börsennotierten AGs der Wert der Beteiligung als im Zeitpunkt der Gewährung als Ausübungspreis festgesetzt. Die tatsächliche Ausübung ist meist erst nach Ablauf einer Sperrfrist möglich.17 Ebenso gebräuchlich ist auch die Vorgabe einer maximalen Ausübungsfrist, die beim Gebrauch der Option eingehalten werden muss. Lässt der begünstigte Arbeitnehmer diese Frist verstreichen, ohne dass er die Option nutzt, verfällt die Option;18 hierbei gibt es keine Pflicht zur Ausübung der Option.19 Im Falle eines steigenden Aktienkurses bzw. einer Wertsteigerung der Aktie nach dem Moment der Einräumung besteht für den Mitarbeiter die Möglichkeit, die Option Gewinn bringend auszunutzen und die Unternehmensanteile zu erwerben.20 Dabei gilt, dass sich der Gewinn des Mitarbeiters mit steigendem Aktienkurs bzw. Wert der Aktie erhöht.21

2.2 Ausgestaltungsformen von Aktienoptionsplänen

Die oben dargestellten „normalen“ Aktienoptionspläne werden von verschiedenen Abwandlungen ergänzt.

2.2.1 Reale Aktienoptionspläne

Üblicherweise sind reale Aktienoptionspläne (restricted stock option plans) Optionspläne, die in der Ausübbarkeit beschränkt sind (vesting of option).22 Zusätzlich dazu berücksichtigen besonders angelsächsische Pläne eine Haltefrist der im Rahmen der Option erworbenen Aktien.23 Demgemäß darf der Arbeitnehmer die Aktie erst nach Ablauf einer weiteren Haltefrist veräußern.

2.2.2 Virtuelle Aktienoptionspläne

Diese Wertsteigerungsrechte (stock appreciation rights, SARs)24 stellen regelmäßig einen finanziellen Vergütungsanreiz dar, ohne dass Aktien ausgegeben werden.25 Vielmehr handelt es sich bei dieser Entlohnungsform um eine Art Bonuszahlung, deren Höhe sich an der Entwicklung des zukünftigen Aktienkurses orientiert.26 Der Arbeitgeber muss in diesem Fall weder eigene Aktien am Kapitalmarkt zurückkaufen, noch junge Aktien27 im Zuge einer bedingten Kapitalerhöhung28 schaffen.29 Somit ziehen SARs weder eine Verwässerung (dilution) des Kapitals nach sich, noch fallen Transaktionskosten bei der Beschaffung der Aktien30 an.

2.2.3 Sonstige Formen aktienbezogener Vergütung

2.2.3.1 Bonus Stock Award Plans

Bei derartigen „Gratisaktien“ erhalten vornehmlich Arbeitnehmer in leitenden Positionen als Gratifikation oder Zusatzleistung bei Erreichung bestimmter Unternehmensziele unentgeltlich eine zuvor festgelegte Anzahl von Arbeitgeberaktien. Bei den sog. restricted bonus stock award plans dagegen werden zwar ebenfalls Arbeitgeberaktien kostenlos an bestimmte Mitarbeiter vergeben, allerdings geschieht dies hier unter Auflagen.

2.2.3.2 Phantom Stocks

Ebenso wie die oben beschriebenen stock appreciation rights versteht man unter Phantom-Optionsplänen ein virtuelles Optionsmodell, das bevorzugt angelsächsische Muttergesellschaften ihren ausländischen Managern offerieren. Auch hier findet zum Zeitpunkt der Ausübung kein tatsächlicher Aktienerwerb durch den berechtigten Arbeitnehmer statt,31 sondern eine Entlohnung des begünstigten Mitarbeiters durch das Unternehmen32 bzw. durch die ausländische Obergesellschaft. Vergütet wird der Betrag, den der Mitarbeiter erzielt hätte, wenn er die Option auf den Bezug der Aktie ausgeübt und die so erworbenen Unternehmensanteile zeitgleich am Kapitalmarkt veräußert hätte.33

2.3 Bewertung von Aktienoptionen

Bei der Bewertung einer Aktienoption sind die Kosten, die ein Käufer zu zahlen hat bzw. die Leistung, die ein Arbeitnehmer zu erbringen hat, zu berücksichtigen. Der Wert der Aktienoption setzt sich hierbei aus dem inneren Wert und dem Zeitwert zusammen.34

2.3.1 Der innere Wert einer Option

Unter dem inneren Wert (intrinsic value) einer Option ist der ökonomische Wert der Option zu verstehen, der eine sofortige Ausübung voraussetzt.35 Demzufolge ist der innere Wert definiert als Differenz zwischen dem Aktienkurs K und dem Bezugspreis P.36 An dieser Stelle ist eine Unterscheidung von Kauf- und Verkaufsoption nötig:37

Bei Vorliegen einer Kaufoption (Call) gilt für den inneren Wert:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Auf die Ermittlung des inneren Wertes einer Verkaufsoption (Put) übertragen, bedeutet dies:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten 38

Liegt der Aktienkurs unterhalb des Bezugspreises, wird davon gesprochen, dass die Kaufoption „aus dem Geld“ (out of the money) ist; Verkaufsoptionen hingegen sind bei umgekehrter Relation von Aktienkurs und Bezugspreis „aus dem Geld“.39

Ist der innere Wert einer Option größer Null (also P < K beim Call bzw. P > K beim Put), so nennt man die Option „im Geld“ (in the money).40

Schließlich wird eine Option als „am Geld“ (at the money) bezeichnet, wenn bei ihr der Kurs der Aktie und der Bezugspreis übereinstimmen.41

Außerdem sei erwähnt, dass der innere Wert die Preisuntergrenze der Option repräsentiert, da ansonsten risikolose Arbitragemöglichkeiten eintreten würden, wenn der innere Wert unterschritten werden würde.42

2.3.2 Der Zeitwert

Die zweite Komponente des Optionswertes ist der Zeitwert (time value). Dieser stellt den Wert dar, den ein Käufer einer Option (in unserem Sachverhalt der Mitarbeiter) für die Möglichkeit zu zahlen bereit ist, dass sich der Preis des Basiswertes während der Restlaufzeit der Option zu seinen Gunsten verändert.43

Der Zeitwert einer Option entspricht dem Betrag, um den der Preis einer Option den inneren Wert dieser Option übersteigt. Besitzt eine Option keinen inneren Wert, so ergibt sich der Optionspreis vollständig aus dem Zeitwert der Option.44 Der Zeitwert wird wesentlich von der Restlaufzeit der Option und der Volatilität des zugrunde liegenden Basiswertes bestimmt: je kürzer der Zeitraum bis zum Verfalltag und je geringer die Volatilität (Je höher die Volatilität für das Basisinstrument ist, desto höher ist bei gleicher Restlaufzeit der Zeitwert für den Optionsschein. Der Käufer des Optionsscheines ist bereit, mehr als den inneren Wert zu bezahlen, da er die Wahrscheinlichkeit sieht, dass der Optionsschein bis zum Verfall einen inneren Wert aufbauen wird.), desto niedriger der Zeitwert der Option,45 da mit abnehmender Restlaufzeit bzw. geringerer Volatilität die Wahrscheinlichkeit einer Preisänderung beim Basiswert sinkt. Der Zeitwert der Option am Verfalltag ist Null.46

Mit dem Begriff der Volatilität wird die Schwankungsbreite von Wertpapierkursen bezeichnet. Sie wird über die Standardabweichnung relativer Kursdifferenzen berechnet.47 Man kann zwischen historischer (Betrachtung der Schwankungen in der Vergangenheit) und impliziter Volatilität, die die erwarteten zukünftigen Schwankungen betrachtet, unterscheiden.48

2.3.3. Kurzer Abriss ausgewählter Optionswertmodelle

Zur Bewertung von Aktienoptionen existiert eine große Auswahl von Modellen,49 die verschiedenen Ansätzen nachgehen. Hier sollen maßgeblich die folgenden beiden Modelle, die jeweils einen präferenzfreien (d. h. von der subjektiven Bewertung des Optionsberechtigten unabhängigen) Ansatz aufweisen, aufgeführt werden, da sie im weiteren Verlauf der Arbeit von Bedeutung sein werden.

Beide Modelle gehen davon aus, dass auf den Kapitalmärkten weder Transaktionskosten noch Steuern existieren.50 Darüber hinaus gibt es ein risikoloses Wertpapier51 und einen konstanten, risikolosen Zinssatz, zu dem Mittel in beliebigem Umfang aufgenommen oder angelegt werden können.52 Ferner ist es jedem Anleger möglich, Anteile des jeweiligen Unternehmens zu kaufen und Leergeschäfte53 zu tätigen.54

2.3.3.1 Das Diffusionsmodell

Das Diffusionsmodell geht zurück auf Fisher Black und Myron Scholes (Black/Scholes-Modell). Auf der Basis der o. g. Prämissen leiteten Black und Scholes 1973 eine Bewertungsformel für Kaufoptionen her. Hinzu kommt, dass ein logarithmisch normalverteilter Verlauf der Aktienkurse und ein zeitkontinuierlicher Handel der Aktien und Optionen vorausgesetzt werden.55 Zudem entfällt keine Dividende auf die Aktie und die Ausübung der Option kann erst am Ende der Laufzeit durchgeführt werden.56

Der sich daraus ergebenden Definition für einen Call entsprechend, stimmt der Wert einer Kaufoption mit dem abgezinsten, erwarteten inneren Wert der Option zum Zeitpunkt der Ausübung überein, sofern der innere Wert positiv ist.57

2.3.3.2 Das Binomialmodell

Entgegen der wesentlichen Annahme des Diffusionsmodells, Aktien und Optionen werden zeitkontinuierlich gehandelt, behaupten Cox, Ross und Rubinstein in ihrem Binomialmodell, die Zeit weise einen diskreten Charakter auf.58 Ebenso zeichnen sich die Aktienkurse durch eine binomiale Verteilung aus (binomial random walk), das bedeutet, dass entweder der Aktienkurs mit einer Wahrscheinlichkeit von p um die bekannte Quote r steigt oder mit einer Wahrscheinlichkeit von 1-p um die bekannte Rate s abnimmt.59

Der Unterschiedsbetrag von Aktienkurs und Barwert des Bezugspreises gibt nun ebenso wie im Diffusionsmodell den Wert einer Kaufoption an.60

[...]


1 Vgl. Pellens/Crasselt (a), 1998, S. 217ff.

2 Der Entwurf sowie eine implementation guidance und die basis for conclusions können unter www.iasc.org.uk heruntergeladen werden.

3 Wie bspw. DSR oder FASB.

4 Vgl. Hehn, 1994, S. 38.

5 Vgl. Pellens/Crasselt (b), 2002, S. 149.

6 In Anlehnung an Zeimes/Thuy, 2003, S. 40.

7 In Anlehnung an Zeimes/Thuy, 2003, S. 40.

8 Vgl. § 2 EStG.

9 Vgl. Lorenz, 1997, S. 161.

10 Zu den Auswirkungen des KonTraG ausführlich Wiedmann, 2001, S. 215ff.

11 Vgl. IASC, 2000, S. 131.

12 Vgl. Pellens/Crasselt/Rockholtz, 1998, S. 3.

13 Vgl. Zeimes/Thuy, 2003, S. 39.

14 Vgl. Schredelseker, 2002, S. 169.

15 Vgl. Kreis, 1994, S. 33.

16 Vgl. Schildbach, 2002, S. 237.

17 Vgl. Engelsing, 2001, S. 17f.

18 Vgl. Terstege, 1995, S. 10.

19 Vgl. Jung, 2002, S. 726.

20 Vgl. Hehn, 1994, S. 26f.

21 Vgl. Pellens/Crasselt (b), 2002, S. 149.

22 Vgl. Pellens/Crasselt/Rockholtz, 1998, S. 12.

23 Vgl. Scheffler, 1999, S. 111.

24 Im Folgenden werden SARs und virtuelle Aktienoptionen synonym gebraucht.

25 Vgl. Engelsing, 2001, S. 97.

26 Vgl. Pellens/Crasselt/Rockholtz, 1998, S. 13.

27 Zum Begriff der jungen Aktien vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, 2000, S. 1675.

28 Zum Begriff der bedingten Kapitalerhöhung s. Kreis, 1994, S. 50.

29 Vgl. Engelsing, 2001, S. 97.

30 Vgl. Kreis, 1994, S.51.

31 Vgl. Kopp, 1996, S. 146.

32 Vgl. Pellens/Crasselt/Rockholtz, 1998, S. 13.

33 Vgl. Engelsing, 2001, S. 97f.

34 Vgl. Bieg/Kussmaul, 2000, S. 340.

35 Vgl. Spremann, 1996, S. 613.

36 Vgl. Hehn, 1994, S. 51.

37 Vgl. Gallati, 2000, S. 86.

38 In Anlehnung an Spremann, 1996, S. 613.

39 Vgl. Kreis, 1994, S, 34.

40 Vgl. von Bernstorff, 1996, S. 22.

41 Vgl. Bieg/Kussmaul, 2000, S.341.

42 Zum Begriff der Arbitragegrenzen vgl. ausführlich Korn/Korn, 2001, S.139ff.

43 Vgl. Gallati, 2000, S. 88.

44 Vgl. Schredelseker, 2002, S. 300ff.

45 Vgl. von Bernstorff, 1996, S. 22.

46 Vgl. Bieg/Kussmaul, 2000, S. 343.

47 Vgl. Schredelseker, 2002, S. 450f.

48 Vgl. Engelsing, 2001, S. 114.

49 Einen Überblick über versch. Optionswertmodelle gibt Terstege, 1995, S. 30ff.

50 Vgl. Hehn, 1994, S. 63.

51 Vgl. Kruschwitz, 2002, S. 281.

52 Vgl. Terstege, 1995, S. 54.

53 Zum Begriff Leergeschäft vgl. beispielhaft Terstege, 1995, S. 93.

54 Vgl. Kelle, 2002, S. 121ff.

55 Vgl. Kruschwitz, 2002, S. 306.

56 Vgl. Hehn, 1994, S. 64.

57 Vgl. Engelsing, 2001, S. 116f.

58 Vgl. Kruschwitz, 2002, S. 289.

59 Vgl. Kelle, 2002, S. 123.

60 Vgl. Korn/Korn, 2001, S. 205ff..

Final del extracto de 52 páginas

Detalles

Título
Der Standardentwurf des IASB zur Bilanzierung von Aktienoptionsplänen (ED2 "Share-based Payment") - Eine kritische Analyse
Universidad
Mangement School Bochum  (IUR Ruhr-Uni Bochum)
Curso
Bilanzierung
Calificación
2,0
Autor
Año
2003
Páginas
52
No. de catálogo
V21002
ISBN (Ebook)
9783638247269
Tamaño de fichero
625 KB
Idioma
Alemán
Notas
Gute Darstellung des Entwurfs.
Palabras clave
Standardentwurf, IASB, Bilanzierung, Aktienoptionsplänen, Share-based, Payment, Eine, Analyse, Bilanzierung
Citar trabajo
Christian Richter (Autor), 2003, Der Standardentwurf des IASB zur Bilanzierung von Aktienoptionsplänen (ED2 "Share-based Payment") - Eine kritische Analyse, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21002

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