Definition des Begriffes „Religion“. Der relational-strukturelle Religionsbegriff bei Hans-Joachim Höhn


Dossier / Travail, 2007

19 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Definition und Bedeutungswandel des Begriffs „Religion“ von der Antike bis ins 20.Jahrhundert

2. Der Religionsbegriff in der Moderne
2.1. Der funktionale und der substanzielle Definitionsansatz
2.2. Verzicht auf eine Definition als Ausweg?
2.3. Der relational-strukturelle Religionsbegriff bei Hans-Joachim Höhn auf der Basis einer existentialpragmatischen Rekonstruktion menschlichen Daseins
2.4. Definition von Religion und religiöser Vernunft bei Thomas Rentsch
2.5. Das Strukturmodell von Religiosität bei Ulrich Oevermann
2.6. Vergleichende Kommentierung der drei Definitionsansätze

3. Fazit

Literaturverzeichnis

0. Einleitung

Was ist Religion?

Auf eine gewisse Weise bildet diese Frage die Grundlage jeder Religionsphilosophie, da durch die Beantwortung dieser Frage das religionsphilosophische Forschungsgebiet erst umrissen werden kann. Seit der Antike unterliegt der Religionsbegriff einem ständigen Wandel und es hat vielfältige Versuche gegeben, ihn zu definieren beziehungsweise seinen Inhalt zu beschreiben.

Heute, in einer Zeit, die Jürgen Habermas als „postsäkular“ diagnostiziert, gibt es eine breite soziologische Diskussion über eine Wiederkehr der Religion, nachdem in der Phase der Säkularisierung in der 2. Hälfte des vorigen Jahrhunderts allerorten ihr Verschwinden vorausgesagt wurde. Auch um in dieser Diskussion fundiert Stellung nehmen zu können, bedarf es einer Klärung der Frage, was Religion eigentlich ist.

Im Folgenden werde ich kurz die geschichtliche Entwicklung des Religionsbegriffs bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts skizzieren, um dann die aktuelle Diskussion um den Religionsbegriff aufzugreifen und konkret drei strukturelle Definitionsversuche zu beleuchten.

1. Definition und Bedeutungswandel des Begriffs „Religion“ von der Antike bis ins 20.Jahrhundert

Der Begriff „Religion“ wird etymologisch vom lateinischen Begriff „religio“ abgeleitet. Woher dieser Begriff kommt ist unklar, es gibt verschiedene Meinungen. So leitet ihn Cicero von „relegere“, „wiederlesen“ oder „sorgfältig betrachten“ ab, Lactanz dagegen leitet ihn ab von „religare“, „binden“.[1]A.H. Bergmann unterbreitete 1984 einen dritten Vorschlag, „religio“ von „res“ und „ligare“ abzuleiten.[2]

Unabhängig von der etymologischen Herleitung geht Erich Feil davon aus, dass „sorgfältige Beachtungen“ die ursprüngliche Auffassung des Begriffs wiedergibt.[3]Zunächst wurde der Begriff auch profan, zum Beispiel im Bereich der Rechtssprechung (religio iudicis) genutzt. Im sakralen Bereich bezog er sich auf die sorgfältige Beachtung der den Göttern geschuldeten Vollzüge wie Gebet, Opfer et cetera.

Der Religionsbegriff erfährt nach Feil im 18. Jahrhundert einen grundlegenden Wandel, der aber nach Friederike Nüssel bereits von Augustin durch die Formulierung eines Zusammenhanges zwischen Gotteserkenntnis und Gottesverehrung vorbereitet wurde.[4]Religion wird, unter anderem durch F.D.E. Schleiermacher, als „Gefühl“ für die Transzendenz, das Unendliche, das Heiligste, Gott, begriffen, wobei Schleiermacher „Gefühl“ als „unvermitteltes Selbstbewusstsein“ bzw. als „unmittelbares Existenzialverhältnis“ definiert.[5]So ist für Schleiermacher Religion das Existenzialverhältnis der „schlechthinnigen Abhängigkeit“ und „schlechthin abhängig“ sein bedeutet für ihn dasselbe wie „in Beziehung mit Gott“ stehen.[6]Für die neue Konzeption des Religionsbegriffs im 18. Jahrhundert waren auch die Überlegungen Immanuel Kants prägend, der bei einer stärkeren Dominanz der Vernunft gegenüber dem Gefühl „,Religion’ als Erkenntnis aller unserer Pflichten…als göttlicher Gebote“ bezeichnet.[7]Somit wird Religion als eine existenzielle Gegebenheit betrachtet, die von Natur aus zu jedem menschlichen Leben gehört.

In der weiteren Entwicklung wurde der Begriff „Religion“ als „Sammelbegriff“ genutzt für alles, was zu einer bestimmten Ausprägung dieses Existenzialverhältnisses gehört, zum Beispiel die christliche Religion, und zugleich als „Oberbegriff“ für seine verschiedenen Ausprägungen, wie etwa Christentum, Judentum oder auch Naturreligionen.[8]

2. Der Religionsbegriff in der Moderne

Nach Feil ist das oben beschriebene neuzeitliche Verständnis von Religion „als anthropologischer Konstante“ in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts an ein Ende gekommen.[9]Der wissenschaftliche und technische Fortschritt des 20. Jahrhunderts und der Versuch einer weitgehenden Rationalisierung und Entmythologisierung menschlichen Lebens relativieren religiöse Erfahrungen und Traditionen und stellen ihre Bedeutung für die Lebenswirklichkeit der Menschen zunehmend in Frage. Manche Soziologen leiten aus der Beobachtung dieser Entwicklung das Säkularisierungstheorem ab, das das Ende aller Religion voraussagt.

Diese Annahme bestätigt sich jedoch nicht. Die Rationalisierungsprozesse sind an ihre Grenzen gekommen. Allein durch die Vernunft ist der Mensch nicht in der Lage, eine funktionierende Sozialordnung zu gestalten. Offensichtlich gibt es Bedingungen der menschlichen Existenz, die nicht der autonomen Vernunft unterliegen, eine Erkenntnis, die im zunehmenden Säkularisierungsprozess der Moderne immer mehr Menschen zum Teil auch schmerzlich bewusst wird. „Es gibt offenkundig technisch Unableitbares, ökonomisch Unverrechenbares und politisch Unverfügbares“, dessen Fehlen ein gelingendes Leben letztlich unmöglich macht.[10]Diese Erfahrung führt dazu, dass religiöse Weltdeutungen im weitesten Sinne wieder neu an Bedeutung gewinnen. Welche Art von Religiosität dabei zu Grunde liegt und welche Rolle sie spielt, muss genauer untersucht werden. Handelt es sich tatsächlich um eine „Renaissance der Religion“ oder vielmehr nur „um die vorübergehende Wiederkehr eines Bedürfnisses nach Religion“, wie Hans-Joachim Höhn argwöhnt.[11]Feil urteilt eindeutig, die so genannten „neuen Religionen“ könne man „allenfalls aus Gewohnheit“ als „Religionen“ bezeichnen.[12]Um der Klarheit willen plädiert er dafür, im Zusammenhang mit dem Christentum, auf den Begriff Religion ganz zu verzichten und stattdessen den „Glauben“ in den Blick zu nehmen.[13]

Zwar beobachtet auch Höhn in der postsäkularen Gesellschaft vielfältige Phänomene einer Instrumentalisierung des Religiösen sowie einer „Dispersion“ des Religiösen, einer „Brechung und Zerlegung religiöser Gehalte beim Auftreffen auf säkulare Felder, ihre Vermischung mit anderen Mustern der Weltdeutung und -gestaltung“ und auch er stellt die Frage, ob die Religion lediglich hinsichtlich ihrer „ästhetischen und therapeutischen Nebenwirkungen fortlebt“ oder ob sie als Religion eine Rolle spielt.[14]Jedoch plädiert er dafür, zur Beantwortung dieser Frage Kriterien mit Hilfe einer möglichst scharfen Definition des Begriffes Religion zu schaffen.

2.1. Der funktionale und der substanzielle Definitionsansatz

Zwei gängige Ansätze zur Definition des Begriffs „Religion“ sind der funktionale Ansatz und der substanzielle Ansatz.

Der funktionale Ansatz, bei Wilfried Löffler als funktionalistische Definition bezeichnet, nimmt die Funktion der religiösen Vollzüge als Kriterium für eine Begriffsdefinition in den Blick.[15]Solch eine Funktion kann zum Beispiel Hilfe bei der Bewältigung einer schweren Krisensituation sein, wie etwa Krankheit oder Todeserfahrung, oder das Erzielen einer stabilisierenden, beruhigenden, Ängste mindernden Wirkung, die den Lebensalltag bewältigen hilft. Ulrich Oevermann spricht in diesem Zusammenhang davon, dass der religiöse Vollzug „durch den Rekurs auf die Kategorie des Bedürfnisses“ definiert wird.[16]Religiöse Vollzüge sind demnach nötig, um bestimmte, jedem Menschen unterstellte Bedürfnisse, etwa nach Sinngebung, zu befriedigen.

Der substanzielle Ansatz, Löffler spricht auch vom essentialistischen Ansatz, während Oevermann in diesem Zusammenhang den Begriff „Erlebnisansatz“ benutzt, versucht, Religion über ihre Substanz beziehungsweise ihr Wesen zu definieren, indem er zum Beispiel den spezifischen Gegenstand des religiösen Vollzuges, das „Heilige“, das „Göttliche“, oder spezifische Merkmale des religiösen Vollzuges, wie etwa Opfer oder Gebet, beschreibt.

Diese beiden gängigen Ansätze führen letztlich nicht zum Ziel einer trennscharfen Definition:

- Der funktionale Ansatz bedeutet insofern eine Engführung, als dass all jene religiösen Handlungen aus dieser Definition herausfallen, welche nicht funktional sind, sondern nur „ad maiorem dei gloriam“[17]getan werden.

[...]


[1]Kasper, W. u.a. (Hg.), Lexikon für Theologie und Kirche, Bd.9, Dritte, völlig neu bearbeitete Auflage, Freiburg u.a. 2000, 1034.

[2]Bergmann, A.H., Untersuchungen zur Geschichte und Vorgeschichte der lateinischen Vokabel re(l)ligon, Univ. Mag. Diss., Marburg 1984, zitiert nach Feil, E., Zur Bestimmungs- und Abgrenzungsproblematik von „Religion“, in: Ders., Streitfall „Religion“. Diskussion zur Bestimmung und Abgrenzung des Religionsbegriffs, Münster 2000, 18.

[3]Feil, E., Zur Bestimmungs- und Abgrenzungsproblematik von „Religion“, 18.

[4]Nüssel, F., Ende oder Wiederkehr der Religion? Zur theologischen Funktion des Religionsbegriffs, in: Feil, E., Streitfall „Religion“, 98.

[5]Schleiermacher, F.D.E., Der christliche Glaube nach den Grundsätzen der evangelischen Kirche im Zusammenhange dargestellt (Redeker, M. (Hg.)), Berlin/ New York 1999, 16; Schleiermacher, F.D.E., „An Lücke“ in: Friedrich Schleiermachers sämtliche Werke, Berlin1835 ff, zitiert nach Schleiermacher, F.D.E., Der christliche Glaube, 21.

[6]Schleiermacher, F.D.E., Der christliche Glaube, 23.

[7]Feil, E., Zur Bestimmungs- und Abstimmungsproblematik von „Religion“, 23.

[8]Ebd.

[9]Ebd., 5.

[10]Höhn, H.-J., Postsäkular, Paderborn 2007, 18.

[11]Höhn, H.-J., Postreligiös oder postsäkular? Wo heute religiöse Bedürfnisse aufleben, in: Renaissance der Religion. Mode oder Megathema, Herder Korrespondenz Spezial, Freiburg/Basel/Wien 2006, 6.

[12]Feil, E., Zur Bestimmungs- und Abstimmungsproblematik von „Religion“, 25.

[13]Ebd., 26.

[14]Höhn, H.-J., Postsäkular, 34; Ebd., 51.

[15]Löffler, W., Einführung in die Religionsphilosophie, Darmstadt 2006, 13.

[16]Oevermann, U., Strukturmodell von Religiosität, in: Gabriel, K. (Hg.), Religiöse Individualisierung oder Säkularisierung, Gütersloh 1996, 30.

[17]Höhn, H.-J., Postsäkular, 61.

Fin de l'extrait de 19 pages

Résumé des informations

Titre
Definition des Begriffes „Religion“. Der relational-strukturelle Religionsbegriff bei Hans-Joachim Höhn
Université
University of Cologne  (Institut für Katholische Theologie)
Cours
Grundkurs Religionsphilosophie
Note
1,0
Auteur
Année
2007
Pages
19
N° de catalogue
V210089
ISBN (ebook)
9783656382379
ISBN (Livre)
9783656382638
Taille d'un fichier
470 KB
Langue
allemand
Mots clés
religion, annäherung, definition, begriffes, berücksichtigung, religionsbegriffes, hans-joachim, höhn
Citation du texte
David Felsch (Auteur), 2007, Definition des Begriffes „Religion“. Der relational-strukturelle Religionsbegriff bei Hans-Joachim Höhn, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/210089

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Definition des Begriffes „Religion“. Der relational-strukturelle Religionsbegriff bei Hans-Joachim Höhn



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur