Die Rolle des Staates in der Wettbewerbsordnung von Walter Eucken


Hausarbeit, 2009

15 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

I. Einleitung

II. Ordnungspolitische Konzeption Walter Euckens
II.1. Das ideologische und politische Umfeld
II.2. Die Politik der Wettbewerbsordnung
II.2.1. Konstituierende Prinzipien
II.2.2. Regulierende Prinzipien

III. Der Staat als „ordnende Potenz"

IV. Fazit

V. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Euckens Antwort auf die Frage, wie die Wirtschaftsordnung aussehen sollte, findet man in seiner Idee der Wettbewerbsordnung. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, welche Rolle der Staat bei der Realisierung dieser Wettbewerbsordnung bei Eucken einnehmen sollte?

In dieser Arbeit versuche ich die Antwort mit Hilfe seines Werkes „Grundsätze der Wirtschaftspolitik“ zu finden.

Zuerst werden Faktoren betrachtet, die maßgeblich die Theoriebildung Euckens prägten, weiter wird seine Theorie der Wettbewerbsordnung dargestellt. Im Anschluss wird die Bedeutung des Staates in der Wettbewerbsordnung präsentiert. Zum Schluss werden die Ergebnisse zusammengefasst und die Rolle des Staates in der Wettbewerbstheorie von Eucken dargestellt.

II. Ordnungspolitische Konzeption Walter Euckens

II.1. Das ideologische und politische Umfeld

Eine große Bedeutung für die ordnungspolitische Konzeption von Walter Eucken hatte das ideologische und politische Umfeld, insbesondere die Krise der Weimarer Republik und die danach folgende nationalsozialistische Diktatur.

Eucken kritisierte stark die Wirtschaftspolitik, die in den letzten Jahrzehnten geführt wurde, und charakterisierte sie als „Zeitalter der Misserfolge“,[1] weil es dieser Politik nicht gelungen ist, weder „das Problem der ausufernden Macht zu lösen, noch ist es gelungen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft nachhaltig zu sichern.“[2]

Eucken analysiert schon in seinem Aufsatz „Staatliche Strukturwandlungen und die Krisis des Kapitalismus“[3] das politisch ideologische Umfeld in Deutschland seit den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts. Er konstatiert die Entwicklung des Staates zum „Wirtschaftsstaat“. „Die Wirtschaft“ deutet Eucken in diesem Zusammenhang als „ein negativer Sammelbegriff für die Artikulation sozioökonomischer Interessen durch widerstreitende Verbände.“[4] Die Hauptgefahr sah er in der Tätigkeit von Interessengruppen und daher konstatierte er ein Problem der politischen Einflussnahme.[5]

Er übte in seinem Werk „die Grundsätze der Wirtschaftspolitik“ starke Kritik an der „Politik des Laissez-faire“, die bis zum ersten Weltkrieg in Deutschland praktiziert wurde. Bei der „Politik des Laissez-faire“ fehlten der Wirtschaftsordnung die staatlichen Eingriffe. In dieser Zeit „setzten die Staaten sich selbst Staatsordnungen oder Verfassungen, um einen funktionsfähigen Staatsapparat herzustellen. Ebenso schufen sie Rechtsordnungen durch umfassende Kodifikation. […] Aber die Überwachung der Wirtschaftsordnung im Sinne der Gesamtentscheidung wurde nicht als besondere staatliche Aufgabe angesehen. Man war der Überzeugung, dass sich im Rahmen des Rechtes eine zureichende Wirtschaftsordnung von selbst entwickeln würde.“[6] „Die Politik des Laissez-faire“ nach Eucken „überließ sowohl den Kampf um die Spielregeln, um das Rahmenwerk oder die Formen, in denen gewirtschaftet wurde, als auch den alltäglichen Kampf um Menge und Preis den Einzelnen.“[7]

Die wirtschaftlichen Akteure missbrauchten „die Politik des Laissez-faire, indem sie eigene Interessen verfolgten. Sie neigten laut Eucken dazu, den Wettbewerb durch Kartelle und Fusionen zu umgehen. Daher sollte die Wirtschaft keineswegs sich selbst überlassen werden, da es zu Monopolbildungen kommen kann.[8]

Nach Eucken besteht ein großer Fehler der „Politik des Laissez-faire“ darin, dass sie keine „Formen [schafft], in denen Einzelinteresse und Gesamtinteresse aufeinander abgestimmt werden.“[9]

Allerdings war er der Meinung, dass die einzelnen wirtschaftlichen Akteure der Selbstverantwortung nicht entzogen werden dürfen, da diese Tatsache das Gesamtinteresse schädigen kann.[10] Eucken sah in der „Politik des Laissez-faire“ sowohl positive, als auch negative Wirkungen. Daher wird, so Eucken:[11]

„…zu großen Aufgabe der Wirtschaftspolitik, die Kräfte, die aus dem Einzelinteresse entstehen, in solche Bahnen zu lenken, dass hierdurch das Gesamtinteresse gefördert wird, dass also eine sinnvolle Koordination der Einzelinteressen stattfindet.“

Die Periode nach dem Ersten bis zum Zweiten Weltkrieg bezeichnete Eucken als „Politik der Experimente“.[12] Die Politik der Experimente unterscheidet er in zwei Typen. Zu dem ersten Typ gehört der punktuelle Interventionismus der Weimarer Republik, der durch vielfältige Eingriffe des Staates in die Wirtschaft charakterisiert wird. Den punktuellen Interventionismus charakterisiert Eucken folgendermaßen:[13]

„Das eigenartig-zwiespältige Kennzeichen der Umbildung des Staates im 20. Jahrhundert ist die Ausdehnung seiner Macht durch vielfältige Eingriffe in den alltäglichen Wirtschaftsprozess, während er doch zugleich zunehmend in die Hand wirtschaftlicher Machtgruppen gerät, die nicht nur seine Willensgebung maßgebend bestimmen sondern ihm auch wichtige Bereiche seiner früheren Tätigkeit abnehmen“

Zum zweiten Typ gehört „die Politik zentraler Leitung des Wirtschaftsprozesses“ durch den Nationalsozialismus.[14]

Euckens Kritik am punktuellen Interventionismus beinhaltete die Tatsache, dass bei den staatlichen Eingriffen in die Wirtschaft eine Reihe unerwünschter Nebenwirkungen in anderen Bereichen der Wirtschaft entstanden.[15]

Das Problem der zentralen Leitung des Wirtschaftsprozesses sah Eucken in ihrer Unfähigkeit, verschiedene und wechselnde Bedürfnisse der Konsumenten und Unternehmer zu befriedigen.[16] Das Problem der Vereinbahrung der Einzel- und Gesamtinteressen in der Zentralverwaltungswirtschaft erkannte Eucken darin, dass die Führerschicht statt Gesamtinteresse zu erkennen, eher festlegt, was Gesamtinteresse sein soll. Daher stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, dass die Führerschicht entscheiden darf, wie sich das Gesamtinteresse definiert. Ist es richtig, dass die Führerschicht eine unkontrollierte Machtgruppe darstellt und somit „ihr Selbstinteresse, also ihren Machtwillen, rücksichtslos zur Geltung bringt?“[17] Das Einzelinteresse und die Selbstverantwortung werden durch die Zentralverwaltungswirtschaft ausgeschaltet. Das Vorhaben der Zentralverwaltungswirtschaft ist es, das Interesse des Einzelnen zu verdrängen. Darin liegt nach Eucken die gefährliche Schwäche der Zentralverwaltungswirtschaft. Das Gesamtinteresse ist in diesem Fall eindeutig verfehlt. Diese wirtschaftliche Ordnung führt nicht nur zum Verfehlen des Gesamtinteresses, sondern vielmehr zerstört sie ebenfalls andere Ordnungen, vor allem die Ordnung des Rechtes.[18]

[...]


[1] Gerken, S. 11.

[2] Ebd., S. 11.

[3] Walter Eucken(1932): Staatliche Strukturwandlungen und die Krisis des Kapitalismus, in: Ptak, S. 33.

[4] Ptak, S. 35.

[5] Vgl. ebd., S. 34 -36.

[6] Eucken, S. 26-27.

[7] Ebd., S. 27.

[8] Vgl. ebd., S. 31-43.

[9] Eucken, S. 360.

[10] Vgl. ebd., S. 360.

[11] Ebd., S. 360.

[12] Vgl. Eucken, S. 55.

[13] Ebd., S.188.

[14] Vgl. Gerken, S. 12.

[15] Vgl. ebd., S. 12-13.

[16] Vgl. ebd., S. 13-14.

[17] Eucken, S. 362.

[18] Vgl. Eucken, S. 364.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Rolle des Staates in der Wettbewerbsordnung von Walter Eucken
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum
Note
1,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
15
Katalognummer
V210207
ISBN (eBook)
9783656378358
ISBN (Buch)
9783656379195
Dateigröße
467 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
rolle, staates, wettbewerbsordnung, walter, eucken
Arbeit zitieren
Bachelor of Arts S. Fischer (Autor:in), 2009, Die Rolle des Staates in der Wettbewerbsordnung von Walter Eucken, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/210207

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