Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 07.07.2010 den Grundsatz der Tarifeinheit neu entschieden . Dabei geht es nicht um eine kleine Änderung der Ansicht des BAG, sondern um einen neuen Grundsatz dem das BAG nun folgt. Was das BAG bis zu diesem Urteil in vielen Entscheidungen vertreten hat und wie es nun zum Thema Tarifeinheit steht werde ich in dieser Seminararbeit genauer erläutern. Das neue Urteil besänftigt die Gemüter die jahrelang nichts von der Rechtsprechung der Tarifeinheit hielten und bringt anderseits nun neue Kritiker hervor, welche die jetzige Rechtsprechung scharf kritisieren und für nicht gut befinden. Aber dazu werde ich in den einzelnen Abschnitten jeweils näher drauf eingehen. Hierzu werde ich viele Ansichten ansprechen um ein differenziertes Bild dieses Grundsatzes zu schaffen. Da ich schon einige Jahre Mitglied einer Gewerkschaft bin, und mir auch mein eigenes Bild zum aktuellen Urteil gebildet habe werde ich im Ergebnis meine eigene Sichtweise erläutern. Letztendlich muss die Frage geklärt werden, wie nun die Betroffenen mit dem neuen Urteil umgehen und welche Herausforderungen nun entstehen. Denn dieses Urteil bringt den sogenannten Spartengewerkschaften, also jene die nicht im DGB organsiert sind neue Kraft und bedeutet auch für die Arbeitswelt, dass es neue Herausforderungen gibt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Konkurrenz von Tarifverträgen
I. Tarifkonkurrenz
II. Tarifpluralität
C. Bisherige Rechtsprechungen des BAG zur Tarifeinheit
D. Aktuelle Rechtsprechung durch das BAG
I. Herausforderungen für Gewerkschaften
1. Spartengewerkschaften
2. DGB-Gewerkschaften
II. Herausforderungen für Arbeitnehmer
III. Herausforderungen für Arbeitgeber
E. Zukunftsaussichten
I. Blick auf europäische Ebene
II. Was bedeutet das in Zukunft für das Arbeitsleben
F. Ergebnis
G. Literaturverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet der Grundsatz der Tarifeinheit?
Der Grundsatz besagt „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“. Er soll verhindern, dass in einem Unternehmen verschiedene Tarifverträge für dieselben Tätigkeitsbereiche gelten.
Warum gab das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Tarifeinheit 2010 auf?
Das BAG entschied am 07.07.2010, dass die Koalitionsfreiheit schwerer wiegt als die Tarifeinheit, wodurch nun mehrere Tarifverträge nebeneinander in einem Betrieb existieren können (Tarifpluralität).
Was ist der Unterschied zwischen Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität?
Tarifkonkurrenz liegt vor, wenn mehrere Verträge auf einen Arbeitnehmer anwendbar sind. Tarifpluralität bedeutet, dass verschiedene Verträge für verschiedene Arbeitnehmergruppen im selben Betrieb gelten.
Welche Folgen hat das Urteil für Spartengewerkschaften?
Spartengewerkschaften (z.B. für Piloten oder Lokführer) erhielten dadurch mehr Macht, da sie nun eigenständige Verträge unabhängig von den großen DGB-Gewerkschaften aushandeln können.
Wie reagieren Arbeitgeber auf die Aufgabe der Tarifeinheit?
Arbeitgeber kritisieren die Entscheidung oft, da sie eine Zersplitterung der Tariflandschaft und eine Erschwerung der Betriebsabläufe sowie häufigere Streiks befürchten.
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- Marco Fritz (Author), 2012, Die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit durch das Bundesarbeitsgericht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/210252