Europäisierung im europäischen Fussball? Regulierungspolitische Aspekte der EU und die aktuelle Streitfrage zur geplanten "6+5-Regel" der FIFA


Master's Thesis, 2009

52 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. ZielundAufbauder Masterarbeit

3. Theoretischer Rahmen: globale Theorien und Theorien mittlerer Reichweite
3.1. Neo-Funktionalistischer Ansatz
3.2. Europäisierungsforschungallgemein
3.3. Europäisierung auf nicht-staatlicher Ebene: Kriterien zur Übertragung des Konzepts aufden europäischen Fußball

4. Die EU-Regulierungspolitik im europäischen Fußball
4.1. Die Entwicklung der EU-Regulierungspolitik und die Rolle der Kommission
4.2. Die Reform des internationalen Transfersystems
4.3. Die Debatte um die Vermarktungsrechte
4.4. Von der G-14 zur European Club Association (ECA) - neue Akteure auf europäischer Fußballebene
4.5. Von Konfrontation zu Kooperation: Das Verhältnis zwischen der UEFAundderKommission

5. Das Fallbeispiel: Die Debatte um die geplante „6+5-Regeľ.
5.1. HistorischerBezugspunkt:DasBosman-Urteil 1995
5.2. Die Auswirkungen des Bosman-Urteils aufden europäischen Fußball
5.3. lnhaltder„6+5-Regel"
5.4. JuristischeRechtfertigungsgründeder„6+5-Reger.
5.5. Form undCharakterderlnteressenvermittlung

6. Analyse und Zusammenfassung: Europäisierung im europäischen Fußball?.
6.1. Zusammenfassung Teil I: Aspekte der EU-Regulierungspolitik im Fußball
6.2. Zusammenfassung des Fallbeispiels: supplementäre Erkenntnisse zur Beantwortung der Fragestellung
6.3. Fazit

7. Literatur- und Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

l. Einleitung

Am 26. Februar 2009 gab die FIFA (Fédération Internationale de Football Association) in Kooperation mit dem Institute for European Affairs (INEA) eine Pressekonferenz in Brüssel, auf welcher die Ergebnisse einer Studie über die grundlegende Vereinbarkeit der geplanten „6+5- Regel" mit dem Europarecht präsentiert wurden. Das von fünf führenden europäischen Juristen erarbeitete Rechtsgutachten ergab, dass die vorgesehene Regelung europarechtskonform ist (INEA-media-release 2009). Damit wurde einer mittlerweile mehrjährigen Auseinandersetzung zwischen der Europäischen Union (EU) und der FIFA neuer Auftrieb verliehen.1

Der Weltfußballverband FIFA plant mit der Beschränkung der Anzahl der nicht für die Nationalmannschaft des jeweiligen Verbandes spielberechtigten Profispieler eine fundamentale Reform des weltweiten Fußballs. Die „6+5-Regel" sieht vor, dass zukünftig maximal fünf „nicht-heimische"2 Spieler zu Beginn eines Spieles (ganz gleich ob auf nationaler oder internationaler Ebene) in jeder Profimannschaft aufgestellt sein dürfen. Das Vorhaben wurde bereits mit einer Resolution auf dem FIFA-Kongress am 30.05.2008 in Sydney verabschiedet und damit dem FIFA-Präsident Joseph Blatter der Auftrag erteilt, die mit der Regel verbundenen sportlichen Ziele zu verwirklichen (Hoppe/Frohn 2008: 251).3

Der Anteil der ausländischen Spieler in den europäischen Top-Ligen (England, Spanien, Italien und Deutschland) liegt in der Spitze bei über 59 % (INEA-Rechtsgutachten 2009a: 47). Wiederum die Hälfte dieser ausländischen Spieler sind außereuropäische Spieler. Ziel der FIFA ist es nicht etwa eine protektionistische Ausländer- bzw. Asylpolitik in Europa zu betreiben, sondern mittels einer Beschränkung dem offenkundig verzerrten und rein kapital-orientierten Fußballwettbewerb entgegenzusteuern.

Mit dem Bosman-Urteil aus dem Jahr 1995 hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Fußballspielern im Sinne der „Arbeitnehmerfreizügigkeit" (Art. 39 EGV) die Möglichkeit gegeben sein müsste, sich frei nach neuen Arbeitgebern umzuschauen, ohne dabei in diskriminierender Weise durch Beschränkung nationaler Sportverbände beeinträchtigt zu werden (Europäischer Gerichtshof 1995). Das Urteil hatte für den europäischen Fußball weitreichende und in dieser Form nicht zu erwartende Folgen. Die veränderte Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs, welche sich gegenwärtig in finanziellen Konzentrationsprozessen bei europäischen Top-Clubs widerspiegelt, sowie ein bisweilen an Menschenhandel angrenzender Spieler- und Transfermarkt sind nur zwei Aspekte, welche in diesem Zusammenhang zu nennen sind.4

Darüber hinaus will die FIFA mit der „6+5-Regel" auch kulturellen und gesellschaftspolitischen Komponenten des Fußballs Rechnung tragen. Der Fußball ist in Europa standesgemäß von großer traditioneller und öffentlicher Bedeutung und steht in enger Beziehung zu Städten, Gemeinden und Bürgern. Fußballclubs sind Identifikationsfaktoren für ganze Regionen. In ihrer Vielfalt prägen sie die kulturellen Eigenheiten Europas und werden durch die Internationalisierung sportlicher Wettbewerbe (Champions-League und UEFA- Cup/Europa-League) nicht zuletzt dem europäischen Grundprinzip „Einheit in Vielfalt" gerecht. Die FIFA will diese kulturelle Vielfalt wieder stärker in den Vordergrund heben. Ihrer Ansicht nach folgt sie damit auch einem Leitgedanken der Europäischen Union, welcher mit dem Grundsatz der Achtung nationaler Identitäten einen Beitrag zur Wahrung der Kulturvielfalt in Europa leisten will (Art. 6 Abs.3 EUV).

Problematisch wird der Fall an der Schnittstelle zum europäischen Gemeinschaftsrecht. Die geplante Regel, so die Europäische Kommission (im folgenden Kommission), würde gegen europäisches Recht verstoßen (Sportbild-online: 2008). In Brüssel ist man der Auffassung, dass durch eine Beschränkung der nicht verbandsnationalmannschaftsspielberechtigten Spieler abermals das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit verletzt werde. Das FIFA-Vorhaben impliziere dabei eine unmittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und sei deshalb gemeinschaftsrechtswidrig (Sportgericht: 2008).

Zusätzlich brisant wird der Fall durch die unklar definierte Bedeutung des Sports auf europäischer Gemeinschaftsebene. Auch Art. 151 EGV und Art. 165 AEUV betonen lediglich die Eigengesetzlichkeiten des Sports, wodurch die eindeutige Zuständigkeit europäischer Entscheidungsträger weiterhin fragwürdig sein dürfte. EU-Interventionen und politische Regulierungsversuche im Sportsektor waren in den letzten Jahrzehnten insgesamt nicht selten umstritten.

2. Ziel und Aufbau der Masterarbeit

An die oben beschriebene Problematik knüpft die vorliegende Masterarbeit nun in folgender Weise an: Die Streitfrage zur „6+5-Regel" soll vor dem Hintergrund theoretischer Erklärungskonzepte im Kontext eines größeren politikwissenschaftlichen Rahmens verortet werden. Dazu soll ein Forschungsfeld der neueren politikwissenschaftlichen Theorieforschung herangezogen werden. Es handelt sich hierbei um die noch recht junge Europäisierungsforschung.

Die Europäisierungsforschung ist eine „Theorie mittlerer Reichweite", welche dazu dient, im Rahmen verschiedener Großtheorien, kleinräumigere Abläufe zu beobachten, zu interpretieren und zu strukturieren (Esser 2002: 129). Die grundlegende Frage, welche sich für die vorliegende Arbeit stellt, bezieht sich auf mögliche „Europäisierungsprozesse" im europäischen Vereinsfußball. Es soll untersucht werden, inwieweit sich der europäische Fußball tendenziell in einem Europäisierungsprozess befindet und wenn ja, woran sich dieser messen lässt. Dabei muss zunächst geklärt werden, ob sich Fußballorganisationen als private Akteure überhaupt eignen, mit Ansätzen dieses Forschungsfeldes verglichen zu werden. Der Bereich Sport als ein „außerstaatliches" Politikfeld, welches nicht im unmittelbaren Aktionsradius supranationaler EU-Policies steht, muss hierzu an der Vergleichbarkeit mit konkreten Untersuchungskriterien des Forschungskonzepts („Top-down"- bzw. „Bottom-up"- Prozesse, Stärkegrad des Europäisierungsdrucks, Verhaltensweisen und Reaktionen der Akteure) gemessen werden. Insofern dies gegeben ist, kann der europäische Profifußball (speziell die Verbände FIFA und UEFA) anschließend nach „Europäisierungsprozessen" untersucht werden.5 Es werden diesbezüglich unter Gliederungspunkt 3.3. konkrete Kriterien ermittelt, welche als Messfaktoren für den Nachweis dienen sollen.

Es kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass das vorliegende Fallbeispiel um die Debatte zur „6+5-Regel" nicht ausreicht, um fundierte und generalisierende Aussagen bezüglich eines „europäisierten" Fußballs zu treffen. Der Fall per se liefert zwar interessante Einblicke in das Verhältnis zwischen FIFA und EU, kann aber nicht automatisch zur vollständigen Beantwortung der zentralen Fragestellung beitragen. Aufgrund dessen ist es notwendig, den Blick zusätzlich auf allgemeine und längerfristige Veränderungen im Fußball zu richten. Der empirische Teil wird sich deshalb zunächst der allgemeinen Fußball- Regulierungspolitik der EU im Zeitraum der letzten Jahrzehnte widmen. Mit der Beschreibung spezifischer Entwicklungen lassen sich erste Erkenntnisse für die Ausgangsfrage gewinnen. Von zentraler Bedeutung sind hier beispielsweise die stetigen Interaktionen zwischen der Kommission und den beiden internationalen Fußballverbänden FIFA und UEFA (Union of European Football Associations) bzw. die institutionellen Transformationsprozesse innerhalb der Fußballorganisationstruktur infolge des EU-Impacts.

Die spezifische Fallanalyse zur geplanten „6+5-Regel" wird sich anschließend mit der Kernproblematik des aktuellen Streitgegenstandes befassen. Dabei müssen die unterschiedlichen Positionen und Argumentationen der EU und der FIFA nachskizziert werden, um nicht nur den bestehenden Grundkonflikt zu verdeutlichen, sondern auch Erkenntnisse über das Verhältnis der Zusammenarbeit zwischen dem Weltfußballverband und europäischen Entscheidungsträgern zu liefern. Eine eindeutige Beantwortung der Frage („mit dem Europarecht vereinbar oder nicht") kann und soll mit der Analyse nicht angestrebt werden. Einerseits bleibt eine endgültige Bewertung dem Europäischen Gerichtshof (bei gegebener Zuständigkeit) Vorbehalten, andererseits sollen keine unzureichend fundierten Vermutungen angestellt werden, solange dem Fall kein konkretes Rechtsverfahren zu Grunde liegt. Für die Beantwortung der zentralen Frage (Europäisierungsprozesse im europäischen Fußball) sind in erster Linie jene Aspekte von Bedeutung, welche einen empirischen Mehrwert für die Untersuchung haben. Hierbei spielt einerseits der größere politische und rechtliche Kontext des Fallbeispiels eine wichtige Rolle, da er die Dimension der Interaktionsebene zwischen beiden Parteien verdeutlicht. Darüber hinaus sind aber auch Form und Charakter der Interessenvermittlung zwischen den beteiligten Akteuren von Bedeutung. Wie werden die Positionen, Ziele und Haltungen der Akteure vermittelt und welche allgemeinen Schlüsse lassen sich daraus ziehen? Eine Untersuchung des „Lobbying-Charakters" der FIFA ist insofern sinnvoll, da spezifische Verhaltensmuster durchaus Rückschlüsse auf den Europäisierungsgrad von Akteuren erlauben. Formen der Interessenvermittlung können also einen indirekten Indikator für Anpassungsprozesse an europäische Entscheidungsebenen darstellen und somit für unsere „Europäisierungsfrage" von Bedeutung sein. Hierbei müssen jedoch Eingrenzungen getroffen werden. Es kann nicht das Ziel sein, dass gesamte Spektrum der Lobbyismus­Forschung mit der vorliegenden Arbeit abzudecken. Die Analyse muss deshalb konkret auf die zentrale Fragestellung zugeschnitten werden.6

Im Schlussteil werden die Ergebnisse beider empirischer Teile zusammengetragen. Damit soll die Frage nach einer „Europäisierung" des europäischen Profifußballs - gemessen an den ausgewählten Untersuchungskriterien - beantwortet werden.

3. Theoretischer Rahmen: globale Theorien und Theorien mittlerer Reichweite

Der Ansatz für eine theoretische Verortung der vorliegenden Untersuchung liegt an der Schnittstelle der Interaktionen zwischen der EU und dem Sport begründet. Die sich mehrenden Berührungspunkte zwischen EU-Politiken und dem Sportsektor wurden dabei durch sich gegenseitig beinflussende Entwicklungen der letzten Jahrzehnte gefördert. Durch (1.) die Kommerzialisierung des europäischen Profifußballs und dessen Annahme einer wirtschaftlichen Grundcharakteristika wurden (2.) immer mehr Bereiche des europäischen (Wirtschafts-)Rechts tangiert, welche beschleunigt durch eine konsequente Rechtsfortbildung des EuGH7, zu dauerhaften Auseinandersetzungen beider Seiten führte. Vor diesem Hintergrund gilt es im Folgenden, den theoretischen Rahmen der Arbeit abzustecken. Es ist zu klären, warum die Europäisierungsforschung als offenes integrationstheoretisches Konzept geeignet ist, auf das vorliegende Thema übertragen zu werden. Anschließend folgt die methodologische Eingrenzung auf verschiedene Untersuchungskriterien, welche zur Beantwortung der zentralen Fragestellung herangezogen werden sollen.

3.1. Neo-Funktionalistischer Ansatz

Das beschriebene Verhältnis zwischen der EU und europäischen Sportverbänden muss generell im Rahmen der europäischen Integrationsforschung verortet werden. Bezogen auf das Verhalten supranationaler Institutionen und Akteure ist für den Untersuchungsgegenstand dabei einerseits die klassische Großtheorie des Neo-Funktionalismus von Bedeutung.8 Der Neo-Funktionalismus geht in erster Linie vom Paradigma supranationaler Integration aus (Lemke 2008: 181). Er erklärt, dass supranationalen Institutionen mit Staatsqualität eine Initiativfunktion für das Vorantreiben der Integration zukommt. Die Theorie basiert dabei auf einer reinen Prozessbeschreibung, welche versucht die europäische Integration vor dem Hintergrund der Beziehungen zwischen Ökonomie und Politik nach theoretischen Modellmustern zu beschreiben (Lemke 2008: 182).

Projiziert man die Theorie des Neo-Funktionalismus auf das vorliegende Thema, lassen sich folgende Allgemeinaussagen treffen: Zwar besitzen die supranationalen EU-Institutionen formal keine Kompetenzen im Bereich Sport, aber durch den systematischen Souveränitätsverzicht der Mitgliedsstaaten im Zuge des wachsenden „Vergemeinschaftungsprozesses", entwickeln sich gewisse Eigendynamiken, welche zwangsläufig zu sogenannten „spill-over" Effekten führen (Lemke 2008: 181). Die Regulierungspolitik der EU im Bereich Sport kann in diesen Kontext gestellt werden. Mit der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes im Jahr 1993 war einerseits die vollständige Entfaltung der vier Grundfreiheiten (freier Personen-, Kapital-, Waren- und Dienstleistungsverkehr) verbunden. Andererseits wurde mit der Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft von einer Wirtschaftsunion zu einer Politischen Union der europäische Integrationsprozess insgesamt auf eine neue Stufe gehoben. Die dadurch gestärkten Initiativfunktionen supranationaler Institutionen förderten das „Übertreten" auf „außenstehende", in unserem Fall noch nicht-gemeinschaftlich geregelte Politikfelder, welche von diversen Integrationseffekten berührt wurden (Auth 2008: 81). Hier ist demnach ein theoretischer Erklärungsansatz zu finden, warum sich die Brüsseler Institutionen (Kommission, EuGH) seit Mitte der 90er Jahre zunehmend mit dem professionellen Leistungssport befassen. Aufgrund der Kommerzialisierung des Sports wurden wirtschaftspolitische und grundrechtliche Aspekte des europäischen Gemeinschaftsrechts (vor allem Wettbewerbsrecht, Grundfreiheiten) tangiert, welche das Handeln der zunehmend legitimierten EU-Institutionen in diesem Bereich möglich machten. Die Gründung der Europäischen Union sowie die tendenzielle Ausdehnung ihres Kompetenzbereichs schufen vor allem für die Kommission neue Möglichkeiten, regulativ auf verschiedene Politikbereiche (einschließlich dem Sport) Einfluss zu nehmen.

Der neo-funktionalistische Ansatz soll im Folgenden jedoch nicht weiter als zentraler theoretischer Rahmen berücksichtigt werden, da er perspektivisch vor allem auf die Agitationsebene supranationaler Organe und Institutionen fokussiert. Was für die vorliegende Arbeit in erster Linie von Bedeutung ist, sind vielmehr die Umkehr- bzw. Rückwirkungseffekte des europäischen Integrationsprozesses auf den europäischen Fußball als „außerstaatlichen" Akteursbereich.

3.2. Europäisierungsforschung allgemein

Neben dem klassischen Integrationskonzept des Neofunktionalismus soll im Zusammenhang mit dem Thema die umgekehrte Perspektive ins Zentrum der Analyse gestellt werden. Im Gegensatz zum Neo-Funktionalismus, welcher den Blick vornehmlich auf die supranationalen Institutionen richtet, können auch Rückwirkungseffekte des Integrationsprozesses auf einzelstaatlicher und privater Ebene beschrieben werden. Diese Perspektivverschiebung erfordert es, nach anderen Erklärungskonzepten zu suchen. Für das vorliegende Thema bietet sich dabei der Forschungsstrang der „Europäisierungsforschung" an. Er stellt ein insgesamt sehr flexibles und facettenreiches Konzept dar (Knill 2008: 153). Zwar ist die Europäisierungsforschung keine umfassende Theorie zur Beschreibung des europäischen Integrationsprozesses, sie liefert aber eine Vielzahl sehr interessanter, zum Teil auch konkurrierender Erklärungsansätze, welche sich zur theoretischen Beschreibung des vorliegenden Themas eignen (Olsen 2002: 921). Die Verwendung dieses Forschungsansatzes bedarf hier einiger Erläuterungen.

Europäisierung meint im Allgemeinen eine Form des „Europa-Werdens". Es handelt sich in erster Linie um die Analyse von Veränderung verschiedener Strukturen, Prozesse und Anschauungen (Polity, Politics, Policy) auf nationaler Ebene. Der Begriff rückte im Zuge des dynamisierten Integrationsprozesses in Folge der Veränderungen durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA) und dem Maastrichter Vertrag zunehmend in den Fokus politikwissenschaftlicher Untersuchungen: ,,The growth of the EU-policy-compentences, such as trough treaty reforms in the Single European Act (SEA) or the Maastricht Treaty, may (...) be seen as a key dimension of Europeanisation" (Bulmer/Burch 2001: 76).

Zu Beginn beschränkte sich das Forschungsfeld auf die einseitige Untersuchung nationalstaatlicher Veränderungsprozesse in Folge des Anpassungsdrucks an verschiedene europäische Integrationsstufen (Kohler-Koch 1999). Im Zentrum stand dabei beispielsweise die Frage, wie, wo, warum und in welchem Ausmaß europäisches Regieren Einfluss auf Machtverschiebungen unter nationalstaatlichen Akteuren hervorruft.9 Diese „Top-down"- Perspektive beschreibt vereinfacht das „Ursache-Wirkung-Prinzip" im Verhältnis der EU zu ihren Mitgliedsstaaten: "[Europeanization is] an incremental process reorienting the direction and shape of politics to the degree that EC political and economic dynamics become part of the organisational logic of national logic of national politics and policy-making" (Ladrech 1994: 69).

Der einseitige Betrachtungsansatz wurde in der Folgezeit um zusätzliche Konzeptionsansätze erweitert. Unter anderem erkannten Hix und Goetz (2000: 9ff.), dass die Europäische Integration als eine Variable für „Europäisierung" in dem Sinne gelten kann, als dass durch nationale Initiativen auch politische Inhalte und Prozesse sowie institutionelle Strukturen auf europäischer Ebene verändert werden, welche anschließend wieder auf die einzelstaatliche Ebene zurückfallen. Demnach handelt es sich um ein interaktives Verhältnis zwischen „Bottom-up"- und „Top-down"-Prozessen und zwangsläufig um ein Wechselverhältnis zwischen Europäischer Integration und verschiedenen Europäisierungsprozessen: "To dissect Europeanisation as reception and projection highlights our view of the relationship between the EU and member-government institutions as iterative and interactive" (Bulmer/Burch 2001: 78). Dieser "two-way-process" machte deutlich, dass EU- Staaten mehr als nur passive Empfänger europäischer Veränderungen sind und vielseitige Interdependenzen zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten existieren (Börzel 2002:193).

Vor dem Hintergrund stetiger Konzeptionserweiterungen entwickelte sich die „Europäisierung" über die Jahre zu einem universellen Begriff, welcher heute unterschiedlichste Möglichkeiten zur Kategorisierung und Systematisierung offeriert: "it [Europeanization] is sometimes used narrowly to refer to implementation of EU legislation or more broadly to capture policy transfer and learning within the EU. It is sometimes used to identify the shift of national policy paradigms and instruments to the EU level. (Other)... times it is used in a narrower way to refer to its effects at the domestic level... or in a more expansive way to include affects on discourse and identities as well as structures and policies at the domestic level" (Dyson, K. 2002: 2). Die begriffsbezogene Komplexität der „Europäisierung" wird mitunter auch als „conceptual stretching" bezeichnet (Howell 2004: 4).

Um die Vielseitigkeit der Untersuchungsansätze noch deutlicher zu machen, hier einige Beispiele: Es entwickelten sich deskriptive Ansätze, welche „Europäisierung" losgelöst von der EU als einzig relevante Organisationsform definierten. Diesem Ansatz liegt eine grundlegende Entfesselung des Begriffs von der „EU-isation" zugrunde und bezieht sich auf die Einbeziehung anderer europäischer Organisationsformen (z.B. dem Europarat) (Vink 2003; Wallace 2000: 370). In diesem Kontext sind auch Untersuchungen zu nennen, welche sich auf das „transnationale Level" konzentrieren, sprich beispielsweise auf den horizontalen „Policy- Transfer" (Austausch von Erfahrungen, gegenseitiges Lernen) unter den Mitgliedsstaaten (Howell 2004: 5).

Im Rahmen der vergleichenden Politik kam es vermehrt zu Studien über einzelne Mitgliedsstaaten und deren institutionellen Veränderungsprozessen im Zuge der europäischen Integration (Börzel/Risse 2006: 483). Hierbei spielten vor allem Analysen bezüglich der jeweiligen „Passfähigkeit" bzw. dem Anpassungsgrad („goodnes of fit" oder „misfit")10 einzelner EU-Mitgliedstaaten an europäische Entscheidungsprozesse eine Rolle (Olsen 2002: 933; Börzel/Risse 2006: 483). Letztendlich konnten hier aber keine homogenen bzw. konvergenten Entwicklungen unter den Mitgliedsstaaten festgestellt werden. Es existiert kurz gesagt kein institutionelles „europäisiertes" Modell oder ein spezielles staatliches Design auf einzelstaatlicher Ebene, welches „Europäisierung" eindeutig erklärt (Radaelli/Pasquier 2007: 39; Risse/Cowles/Caporaso 2001: 18). Auch das macht deutlich, wie komplex und vielseitig der Begriff definiert werden kann.

Die zahlreichen methodologischen Ansätze fördern letztendlich den Missstand, dass das Konzept der Europäisierungsforschung nicht zufriedenstellend in eine konkrete Theorie verpackt werden kann. Spezifische Messfaktoren zur Beschreibung von Europäisierungseffekten garantieren keine universelle Begriffsdefinition. Das „conceptual stretching" stellt also scheinbar ein Grundproblem dieses Forschungsfeldes dar. Umgekehrt gedacht, kann man dieses Problem jedoch auch positiv akzentuieren. Gerade die Vielzahl der heute zur Verfügung stehenden empirischen und vergleichenden Studien kann langfristig dazu beitragen, die „Schwächen" der Europäisierungsforschung zu beheben. Europäisierung ist somit auch heute noch vor allem eine empirische Frage (Haverland 2007: 64).

Für die vorliegende Arbeit scheint in diesem Zusammenhang klar geworden zu sein, dass die unterschiedlichen konzeptionellen Ansätze der Europäisierungsforschung größere Spielräume für eine methodische Analyse bieten. Als eine „Theorie mittlerer Reichweite", welche Abläufe innerhalb der durch Großtheorien erforschten Bereiche spezifischer beobachten und interpretieren kann, scheint die Europäisierungsforschung in der Lage, konkret an unsere Ausgangsfrage angepasst zu werden (Esser 2002: 129). Im Folgenden soll nun aufgezeigt werden, inwieweit die Untersuchung der vorliegenden Arbeit auf das theoretische Konzept übertragen werden kann.

3.3. Europäisierung auf nicht-staatlicher Ebene: Kriterien zur Übertragung des Konzepts aufden europäischen Fußball

Das Problem des „conceptual stretching" dient als Argument dafür, potentielle Konzeptionslücken durch empirische Fallbeispiele („case-studies") zu schließen und somit langfristig der grundlegenden Systematisierung des Forschungsbereichs beizutragen (Radaelli 2000: 4). Die politische Regulierung der EU berührt heute bereits in vielerlei Hinsicht gesellschaftliche Sphären außerhalb ihres Kompetenzbereichs (z.B.: Soziales, Kultur). Sie übt dabei in gewisser Weise auch Druck auf vermeintlich politikfreie Bereiche wie den Sport aus (Meier 2005: 188). Der Sport und speziell der Fußball stellt dabei eine nicht-staatliche Akteursebene dar, welche von großer sozio-kultureller Bedeutung ist. Sie finden sich unmittelbar im Lebensalltag und dem Bewusstsein europäischer Bürger wieder (Brand/Niemann 2007: 184). Gerade diese gesellschaftspolitische Dimension macht den Sport als Untersuchungsgegenstand in diesem Kontext interessant. Im Zusammenhang mit der Europäisierungsforschung rechtfertigt allein die Tatsache, dass mit der Bosman- Rechtssprechung im Jahr 1995 eine fundamentale Systemtransformation des europäischen Fußballs eingeleitet wurde, eine genauere Untersuchung des Themas.

Das Europäisierungskonzept soll im Folgenden von der staatlichen auf eine private Akteursebene übertragen werden. Dafür werden die Grundindikatoren für Europäisierung - „Top-Down"- und „Bottom-up"-Prozesse - auf private Akteure und Strukturen im Fußball (vor allem die internationalen Verbandsorganisationen) projiziert. Vorsätzlich soll dabei kein exakter begrifflicher Definitionsrahmen für „Europäisierung" abgesteckt werden, um einen möglichst großen Spielraum für die Untersuchung zu garantieren. Es muss für die Analyse jedoch konkret geklärt werden, welche Kriterien zur Messung von „Europäisierung" auf den relevanten Bereich übertragen werden sollen. Aufgrund der Kürze der Arbeit soll sich das Sortiment auf drei große Untersuchungskriterien beschränken:

I. ..Top-down-Perspektive": Die Frage nach der Stärke des Reform- bzw.

Anpassungsdrucks auf den Fußball

Die Untersuchung wird sich auf den rechtlichen Anpassungsdruck europäischer Fußballorganisationen an EU-Bestimmungen beziehen, welcher sich in erster Linie aus den Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts ergibt.

„Bottom-up-Perspektive": Die Frage nach einem sich abzeichnenden Bewusstseinswandel und möglicherweise verändertem Verhalten europäischer Fußballverbände gegenüber der EU (Akzeptanz/Ablehnung, proaktives/reaktives Verhalten, Kooperation/Konfrontation)

Auch wenn kognitive Entwicklungsprozesse relativ schwer messbare Faktoren für „Europäisierungsprozesse" darstellen, so können sie zumindest Ausdruck dessen sein, inwiefern sich politische Inhalte, politische Prozesse und institutionelle Strukturen „europäisieren". Hierbei spielen im Rahmen der Fallanalyse auch Form und Charakter der Interessenvermittlung eine Rolle.

III. Die Frage nach institutionellen Veränderungen innerhalb der Fußballorganisationsstruktur als Folge des EU-Impacts Gibt es rückwirkend Strukturveränderungen bzw. Machtverschiebungen unter den privaten Akteuren als Folge zunehmender EU-Interventionen? Hierbei geht es auch darum, inwieweit sich Veränderungen hinsichtlich der Kompatibilität zwischen alten Elementen und neuen „EU-induzierten" Elementen ("goodness of fit"/"misfit") im Profifußball ergeben haben.

Die zu untersuchenden Akteure sind im vorliegenden Fall private und transnationale Akteure im weiteren Sinne. Die Sportverbände (FIFA, UEFA, nationale Verbände) weisen dabei eine eigenständige pyramidenartige Organisationsstruktur auf (Oehninger 2001:2).n Begründet durch individuelle Zielstellungen und Positionen vertreten sie gegenüber der EU aber nicht 1 Die Fußballorganisationsstruktur ist pyramidenförmig. Siehe hierzu Gliederungspunkt 6.1 Zusammenfassung des Teil I: Aspekte der allgemeinen EU-Regulierungspolitik im Fußball.

[...]


1 Bereits im FIFA-Tätigkeitsbericht 2007 war die Einführung der sogenannten „6+5-Regel" (trotz juristischer Bedenken) thematisiert worden (Vgl. FIFA-Homepage 2009a).

2 Ohne Unterscheidung zwischen „EU-Ausländern" und „Nicht-EU-Ausländen".

3 Geplant ist die systematische Einführung in den Spielzeiten 2010-2011 bis 2012-2013.

4 Siehe hierzu Gliederungspunkt 5.2. Die Auswirkungen des Bosman-Urteils auf den europäischen Fußball.

5 Entsprechende Vorüberlegungen hierzu befinden sich unter Gliederungspunkt 3. Theoretischer Rahmen: Globale Theorien und Theorien mittlerer Reichweite.

6 Näheres siehe hierzu unter Gliederungspunkt 3.3. Europäisierung auf nicht-staatlicher Ebene: Kriterien zur Übertragung des Konzepts auf den europäischen Fußball

7 Siehe hierzu die Fälle: Walrave und Koch, 12. Dezember 1974, RS. 36/74; Dona, 14. Juli 1976, RS. 13/76; Bosman, 15. Dezember 1995, RS. C-415/93 etc. (Vgl. Pechstein 2005). Eine Übersicht ist zu finden auf der Homepage der Kommission (Vgl. Europäische Kommission 2007).

8 Der funktionalistische Theorieansatz wurde bereits Ende der 50er Jahre entwickelt (Vgl. hierzu: Haas 1968).

9 Dabei wird ein weiteres offenes Konzept der jüngeren Integrationsforschung berührt-der Multi-Level- Governance Ansatz. Er soll im Rahmen der Untersuchung nicht weiter vertieft werden, da er vor allem das

Zusammenspiel verschiedener Akteure im Rahmen des europäischen Mehrebenensystems untersucht und weniger die Rückwirkungseffekte auf nationalstaatliche bzw. private Akteursebene (Vgl. Knodt/Hüttmann 2006: 229-234).

10 „Goodnes of fit" und „misfit" beschreiben die Passfähigkeit nationalstaatlicher Strukturen bzgl. des erzeugten Europäisierungsdrucks seitens der EU. Je besser sich staatliche Strukturen an EU-Entscheidungsprozesse anpassen, desto geringer ist Druck zur Adaption und Anpassung innerstaatlicher Strukturen. Existiert hingegen ein „misfit" (Anpassungsdefizit), impliziert dies einen größeren Veränderungsdruck.

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Details

Title
Europäisierung im europäischen Fussball? Regulierungspolitische Aspekte der EU und die aktuelle Streitfrage zur geplanten "6+5-Regel" der FIFA
College
University of Tubingen
Grade
1,7
Author
Year
2009
Pages
52
Catalog Number
V210323
ISBN (eBook)
9783656382256
ISBN (Book)
9783656383420
File size
744 KB
Language
German
Notes
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob es Europäisierungsprozesse im europäischen Profifußball gibt. Trotz der EuGH-Entscheidung im Fall Bosman 1995 setzt die FIFA nach wie vor auf Selbstregulierung im Bereich der „Arbeitnehmerfreizügigkeit” und wollte 2009 eine Regel einführen, welche die Anzahl der nicht für die Nationalmannschaft des jeweiligen Verbandes spielberechtigten Profispieler begrenzt („6+5-Regel“). Das führte unmittelbar zur Konfrontation mit der Europäischen Kommission. Die Arbeit ist ein Beitrag zur Europäisierungsforschung (junge politikwissenschaftliche Teildisziplin).
Keywords
Arbeitnehmerfreizügigkeit, Europäischer Gerichtshof, FIFA, Bosman, 6+5-Regel, Europäisierung
Quote paper
Michel Achenbach (Author), 2009, Europäisierung im europäischen Fussball? Regulierungspolitische Aspekte der EU und die aktuelle Streitfrage zur geplanten "6+5-Regel" der FIFA, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/210323

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