Sexuell grenzverletzende Kinder und Jugendliche


Bachelor Thesis, 2013

89 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

0 Einleitung

1 Sexuell grenzverletzende Kinder und Jugendliche – eine grundlegende Betrachtung
1.1 Altersgerechte Sexualität oder grenzverletzendes Verhalten?
1.1.1 Die (normale) sexuelle Entwicklung im Kindesalter und deren Übergänge zu auffälligem Sexualverhalten
1.1.2 Die Identitäts- und sexuelle Entwicklung im Jugendalter

2 Zur Häufigkeit sexuell grenzverletzenden Verhaltens durch Kinder und Jugendliche
2.1 Das Hellfeld
2.2 Das Dunkelfeld

3 Warum verhalten sich einige Kinder und Jugendliche sexuell grenzverletzend? - eine ätiologische Betrachtung
3.1 Bindungstheoretische Grundlagen sexuell grenzverletzenden Verhaltens von Kindern und Jugendlichen
3.2 Vom Opfer zum Täter – Mythos oder Realität?
3.3 Charakteristika sexuell grenzverletzender Kinder und Jugendlicher
3.4 Sexualdelinquenzfördernde- und (weitere) Risikofaktoren

4 Zum Umgang mit sexuell grenzverletzenden Kindern und Jugendlichen in der Sozialen Arbeit unter Beachtung des strafrechtlichen Kontextes

5 Fazit

Anlagenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

0 Einleitung

Die weitverbreitete Annahme, dass sexuell-motivierte Gewalt nur von Erwachsenen verübt wird, existiert schon lange nicht mehr. In den letzten Jahren rücken immer mehr sexuell grenzverletzende Kinder und vor allem Jugendliche in das Zentrum der Aufmerksamkeit. Es stellt sich die Frage, was unter sexuellen Grenzverletzungen überhaupt zu verstehen ist, wenn sie von Kindern oder Jugendlichen begangen werden. Woran erkennt man sie? Ab wann kann man davon sprechen? Welches sexualisierte Verhalten ist noch als altersadäquat zu betrachten? Existiert ein zentrales Beurteilungskriterium? Die hier vorliegende Arbeit wird sich neben der Beantwortung dieser Fragen mit der Frage beschäftigen, wie häufig Kinder und Jugendliche sexuelle Grenzverletzungen begehen und vor allem warum. Da im Umgang mit sexuell grenzverletzenden Kindern und Jugendlichen andere gesetzliche Regelungen zugrunde liegen, als bei erwachsenen Sexualstraftätern, soll auf der Grundlage dieser Regelungen ein erster Blick auf die hieraus resultierenden Zugänge zur Sozialen Arbeit gerichtet werden.

1 Sexuell grenzverletzende Kinder und Jugendliche – eine grundlegende Betrachtung

Um eine erste Vorstellung davon zu bekommen, was unter sexuellen Grenzverletzungen durch Kinder und Jugendliche zu verstehen ist, ist ein Blick in den 13. Abschnitt des Strafgesetzbu- ches der Bundesrepublik Deutschland sehr hilfreich. Dieser Abschnitt thematisiert alle sog. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (s. Anlage 1). Er thematisiert Delikte bei denen es zu einem Körperkontakt zwischen dem Täter und dem Opfer kommt, und solche bei denen dieser Körperkontakt ausbleibt. Unterteilen lassen sich diese Straftaten ebenso in sexu- elle Gewaltdelikte, sexuelle Missbrauchsdelikte und in sexuelle Belästigungsdelikte. Zu den sexuellen Gewaltdelikten zählen die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung (mit und ohne Todesfolge). Zu den sexuellen Missbrauchsdelikten zählen u.a. der sexuelle Missbrauch von Kindern, von Schutzbefohlenen, von Widerstandsunfähigen oder Jugendlichen. Exhibitionisti- sche Handlungen und die Erregung öffentlichen Ärgernisses zählen hingegen zu den sexuellen Belästigungsdelikten. Nicht klar in diese Kategorisierung einzugruppieren ist hinge- gen die Verbreitung, der Erwerb und Besitz kinder- und/oder jugendpornographischer Schriften, welcher/es ebenfalls zu den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zählt. Wenn von sexuell grenzverletzendem Verhalten durch Kinder und Jugendliche gesprochen wird, spricht man oftmals 'nur' von der Begehung dieser, im 13. Abschnitt des StGB veranker- ten, Straftaten. Sich auf diese Straftaten zu beschränken, ist bei einem umfassenden Defini- tionsversuch sexueller Grenzverletzungen jedoch nicht ausreichend. Vielmehr beinhaltet der Begriff auch Verhaltensweisen, welche der 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches nicht themati-

siert. So spricht man auch von sexuellen Grenzverletzungen, wenn bspw. voyeuristische Handlungen vorgenommen, obszöne Anrufe getätigt, verbale sexuelle Attacken vollzogen, so- wie Personen verfolgt und bedroht werden (vgl. Rudolf-Jilg 2012, 2). Diese Handlungen, bei denen es zu keinem direkten Körperkontakt zwischen Täter[1] und Opfer kommt, sind zum Einen zwar dennoch strafrechtlich relevant und weitestgehend sexuell-orientiert, zum Anderen ist hier jedoch die „Motivationslage nicht primär sexuell bedingt“ (BFSFJ 2005, 3). Selbsterklärend ist hier der Begriff der 'sexuellen Handlung', welcher im § 184g StGB defi- niert wird. Gemäß diesem Paragraphen zählen zu den sexuellen Handlungen nur solche „die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind“ (§ 184g StGB). Im strafrechtlichen Sinne sind manche grenzverletzenden Verhaltensweisen also keine Sexualdelikte. So kann bspw. das obszöne 'Anmachen' eine Beleidigung sein, jedoch keine Sexual(straf)tat (vgl. Ostendorf 2009, 20). In der Gesamtbetrachtung umfasst der Begriff des sexuell grenzverletzenden Verhaltens also eine enorme Bandbreite an (strafrechtlich relevan- ten) sexuell-orientierten Handlungen und wurde somit (bewusst) sehr weit gefasst (vgl. BFSFJ 2005, 3).

In vereinzelter Fachliteratur wird zwischen sexuellen Grenzverletzungen und sexuellen Über- griffen in zweierlei Hinsicht unterschieden: Grenzverletzungen sind jene Handlungen, bei denen im Vorfeld keine Planung vorausging und sind unbeabsichtigt; sexuelle Übergriffe werden vom Täter im Vorfeld geplant und sind beabsichtigt – so vereinzelte Annahmen. Sexu- elle Grenzverletzungen wiederum schließen sexuell-motivierte Handlungen mit und ohne Körperkontakt zwischen Täter und Opfer ein; sexuelle Übergriffe hingegen nur Handlungen, bei denen es zu einem Körperkontakt kommt. Des Weiteren wird vereinzelt noch in sexualde- linquentes Verhalten unterschieden, welches ausschließlich die Begehung einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung meint und somit bspw. voyeuristische Handlungen ausschließt. So die 'Theorie' zum Begriffsverständnis. In der Überzahl einschlägiger Literatur erfolgt je- doch keine klare Trennung, da die Meinungen zu den Bedeutungen dieser Begrifflichkeiten weit auseinandergehen. In der Fachterminologie erfolgt sehr häufig eine synonyme Verwen- dung der Begriffe zueinander. So wird bspw. von sexuell auffälligem oder sexuell deviantem Verhalten gesprochen, wenn eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen wurde; so wird bspw. von sexuellen Übergriffen gesprochen, wenn exhibitionistische Hand- lungen vorgenommen werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wie jedoch eingangs schon ersichtlich wurde, wird in dieser Arbeit der Begriff des sexuell grenzverletzenden Verhaltens als Oberkategorie betrachtet. Wenn von sexuellen Grenzver- letzungen (ob primär sexuell-motiviert oder nicht) gesprochen wird, sind also hiermit ebenso sexuelle Übergriffe gemeint. Ferner wird den sexuellen Handlungen, bei denen einzelne Tat-

bestände des Strafgesetzbuches erfüllt werden, primäre Beachtung[2] geschenkt. Kennzeichnend für alle sexuellen Grenzverletzungen ist ein gemeinsamer Faktor: das stets vorhandene Machtgefälle zwischen dem Täter und dem Opfer (vgl. BFSFJ 2005, 3). An- haltspunkte für solch ein bestehendes Machtgefälle können bspw. Altersunterschiede, Ge- schlecht, körperliche Überlegenheiten und/oder Intelligenz sein. Aber auch die Beliebtheit bzw. Position in der Gruppe der Gleichaltrigen, bestehende Abhängigkeiten (z.B. durch Er- pressung und Bestechung) und der soziale Status können Anhaltspunkte für bestehende Machtgefälle sein (vgl. LI (Hrsg.) 2010, 5). So lässt sich eine weitgehendst in der Praxis durchgesetzte Definition von sexuellen Grenzverletzungen, vielmehr sexuellen Übergriffen, festhalten: „Ein sexueller Übergriff unter Kindern[3] liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den Beteiligten übergriffigen und betroffenen Kindern ausgenutzt, indem z.B. durch Ver- sprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird. Die zen- tralen Merkmale von sexueller Übergriffigkeit sind demnach Unfreiwilligkeit und Machtge- fälle“ (König 2011, 6 f.).

Für eine Präzisierung des Begriffes der sexuellen Grenzüberschreitungen durch Kinder und Jugendliche, bei denen ein körperlicher Kontakt zwischen Täter und Opfer erfolgt, sind die bisherig beschriebenen Aspekte jedoch nicht ausreichend – es gilt eine weitere Kategori- sierung hinsichtlich der vorherigen Planung zu beachten, welche ausschlaggebend für eine ge- nauere Beurteilung der einzelnen Grenzverletzung ist: Sexuelle Grenzverletzungen können ohne vorherige Planung und ohne negative Absichten und voller 'Enthusiasmus' geschehen (1. Kategorie); die Übergriffe können in einer Situation beginnen, in welcher sich beide beteilig- ten Kinder/Jugendliche zunächst wohlfühlen, ein Beteiligter dann beginnt Handlungen vorzu- nehmen, welche der Andere jedoch nicht möchte (2. Kategorie); die Übergriffe können nach einer entsprechenden vorherigen Planung und mithilfe von Druck darauf abzielen, ein unter- legenes Kind oder einen unterlegenen Jugendlichen zu sexuellen Handlungen zu bewegen, um sich selbst überlegen oder mächtig zu fühlen (3. Kategorie) oder ein Kind/Jugendlicher begeht mittels Bedrohung oder Gewalt sexuelle Übergriffe, um eigene psychische, physische und/oder sexuelle Gewalterfahrungen zu verarbeiten (4. Kategorie) (vgl. König 2011, 7).

Der oben genannten Sichtweise, dass man nur von sexuellen Grenzverletzungen sprechen kann, wenn diese im Vorfeld nicht geplant werden, steht eine weitere Sichtweise gegenüber, welche am verbreitetsten in einschlägiger Literatur ist. Es wird davon ausgegangen, dass

sexuelle Grenzverletzungen durch Kinder und Jugendliche in aller Regel nicht zufällig und in den seltensten Fällen spontan geschehen (s. Kategorie 1). Insbesondere bei sexuellen Über- griffen wird davon ausgegangen, dass diese im Voraus und Nachhinein sehr detailliert geplant werden (s. Anlage 2).

Aber nicht nur eine ergänzende Kategorisierung kann als ausreichend für eine Einschätzung der einzelnen sexuellen Grenzüberschreitung betrachtet werden. So gilt es im Rahmen einer genauen Analyse der 'Tat', insbesondere der Schwere der Tat und die damit verbundene Not- wendigkeit des Einschreitens, einige Faktoren in jedem Fall zu beachten. Vor allem bei sexuell-orientierten Handlungen zwischen Kindern sollten keine voreiligen Schlüsse gezogen werden. Es gehört dazu, dass Kinder neben dem eigenen Körper auch den anderer Kinder er- kunden möchten – aber dazu später. Ausgehend davon, dass eine Grenzüberschreitung vor- liegt, können für eine Schweregradeinschätzung folgende Faktoren hilfreich sein:

Der bisherig benannte Altersunterschied ist entscheidend. Je größer dieser bei den beiden be- teiligten Kindern/Jugendlichen ist, desto unangemessener ist die Handlung. So gehen bspw. Romer und Berner (1998) davon aus, dass „bei sexuellen Handlungen zwischen Kindern unter 14 Jahren ab einem Altersunterschied von fünf Jahren immer eine sexuelle Aggression ange- nommen werden muss, auch wenn keine Gewaltanwendung dokumentiert ist, da mit einem deutlich jüngeren Kind kein Einvernehmen im Sinne informierter Zustimmung hergestellt werden kann“ (Romer & Berner 1998, zit. n. Hoffmann/Romer 2010, 121). Ebenso die be- nannten Arten der sexuellen Grenzüberschreitungen lassen die Schwere der Handlung einschätzen. Obwohl bspw. das Vorführung pornographischer Schriften genauso folgeschwer sein kann, sind sexuelle-motivierte Übergriffe als schwerwiegender zu beurteilen. Ausschlag- gebend ist die Beziehung zwischen dem Täter und dem Opfer. In der einschlägigen Literatur wird von zwei Extrembereichen bezüglich des gewählten Opfers gesprochen, welche auf ein besonders unangemessenes Verhalten hindeuten. Zum Einen wird von einem hohen Schwere- grad ausgegangen, wenn das Opfer ein Mitglied der eigenen Kernfamilie ist. Zum Anderen ist die Wahl eines völlig unbekannten Opfers als besonders schwerwiegend zu betrachten. Je weniger im Vorfeld der sexuellen Grenzverletzung ein Beziehungsgeflecht besteht, desto un- angemessener ist die Grenzüberschreitung zu bewerten. Ebenso verhält es sich mit der Häufigkeit der sexuellen Grenzverletzung – handelt es sich um einen einmaligen Vorfall oder um mehrfache Vorfälle? Aber auch Dauer und Intensität der sexuellen Aktivität (während der Grenzüberschreitung) sind entscheidend bei der Schweregradeinschätzung. Gleich verhält es sich mit spezifischen Tatbegehungsmerkmalen. So ist zum Einen ein hohes Ausmaß der Tatplanung, wie bspw. das Mitführen von Fesselungswerkzeugen oder die Täterverkleidung, Hinweis für einen hohen Schweregrad. Zum Anderen kann die gewählte Annäherungsstrategie an das Opfer ein Hinweis für die Schwere der Tat sein (vgl. Hoffmann/Romer 2010, 121).

Ebenso die Phantasien des Täters im Vorfeld der sexuellen Grenzüberschreitung spielen eine Rolle, sowie die Frage danach, ob ein Übergriff mit Gewalt verbunden ist oder auch ob es zu einem Verabreichen von Substanzen, welche widerstandsunfähig machen, kommt bzw. gekommen ist (vgl. Rudolf-Jilg 2012, 3).

1.1 Altersgerechte Sexualität oder grenzverletzendes Verhalten?

Bei der Frage danach, ab wann von sexuell grenzverletzendem Verhalten durch Kinder und Jugendliche die Rede ist, ist es sinnvoll den Blick darauf zu richten, was 'normal' ist. Man kann natürlich nicht von dem 'Normalen' sprechen – 'normal' ist ein relativer und dehnbarer Begriff. In Anbetracht der Thematik der sexuellen Grenzverletzungen durch Kinder und Jugendliche kann jedoch eine Abgrenzung zum 'Normalen', vielmehr zu nicht-sexuell grenz- verletzenden Verhaltensweisen hergestellt werden. Daher soll in den beiden Folgeabschnitten die sexuelle Entwicklung im Kindes- und Jugendalter bzw. die Identitätsentwicklung im Jugendalter, sowie deren Übergänge und Anzeichen zu auffälligem Sexualverhalten thematisiert werden.

1.1.1 Die (normale) sexuelle Entwicklung im Kindesalter und deren Übergänge zu auffälligem Sexualverhalten

Dass die (sexuelle) Entwicklung eines jeden Kindes unterschiedlich verläuft und somit auch nicht von einem stets gleichem Entwicklungsverlauf im Kindesalter gesprochen werden kann, ist bekannt. Vor allem im Bereich der sexuellen Entwicklung kann von keinen altersadäquaten sexuellen Verhaltensweisen in bestimmten Alterskategorien gesprochen werden – jedoch von einem Entwicklungsverlauf (s. Anlage 3), welcher für viele Kinder zutrifft (vgl. Volbert 2010, 50). Um einige Beispiele zu benennen: (Viele) Kinder bis zu 2 Jahren genießen ihre Nacktheit oder Berühren die Genitalien anderer. Auch im Alter von 3 – 5 Jahren genießen sie die Nackt- heit, ziehen sich in der Gegenwart anderer aus, zeigen die eigenen Genitalien und beginnen mit der Exploration der eigenen Genitalien, sowie der anderer. Im Alter von 6 – 12 Jahren ent- wickeln (viele) Kinder ein Gefühl von Verlegenheit und Scham, eine gewisse Vorstellung von sozialen Regeln und Normen, weshalb kindliche sexuelle Spiele (bspw. 'Doktorspiele'[4] ) letzt- endlich vor Erwachsenen geheim gehalten werden. Einige Kinder entwickeln in dieser Zeit ebenso Phantasien und Träume über Sexualität (vgl. Gordon/Schroeder 1995).

Gekennzeichnet ist die kindliche Sexualität[5] in allen Entwicklungsphasen durch einige

Aspekte: Die kindliche Sexualität „ist motiviert durch Neugierde, […] gekennzeichnet durch Erkundungsverhalten, […] drückt sich spielerisch und ganzheitlich (weniger genital fixiert) aus, […] zeigt sich in spontanem, unbefangenem Äußern von Bedürfnissen und genussvollem Erleben aller Sinneswahrnehmungen“ (LI (Hrsg.) 2010, 5). Altersadäquat und dem Normbereich zuzuordnen sind also jene (sexuelle) Verhaltensweisen, welche geprägt sind durch „Offenheit, Verspieltheit, Neugierde, Naivität, Einvernehmlichkeit und auch durch Scham“ (LVWA S. A. (Hrsg.), 4).

Es stellt sich nun die Frage, ab welchem Punkt ein kindliches sexuelles Verhalten als pro- blematisch zu betrachten ist. Zur Beantwortung dieser Frage können einige erste zugängliche Gesichtspunkte benannt werden. In den folgenden Ausführungen wird auf die von Johnson & Friend (1995) beschriebenen problematischen sexuellen Verhaltensweisen von Kindern einge- gangen: Als problematisch zu werten ist ein sexuelles Verhalten immer dann, wenn es sich auf andere Kinder bezieht, die nicht dem Alter und Entwicklungsstand des (ausführenden) Kindes entsprechen und zu denen ansonsten keine Beziehung besteht. Ebenso kritisch zu werten sind Kinder, deren sexuelle Interessen andere Interessen über einen längeren Zeitraum dominieren. Aber auch eine Steigerung des sexuellen Verhaltens bezüglich Intensität, Häufigkeit oder Aggressivität ist bedenklich. Wenn das sexuelle Verhalten mit verbaler oder physischer Aggression verbunden ist, trotz wiederholter Aufforderung der Unterlassung dennoch fortge- setzt wird, in der Öffentlichkeit, trotz mehrmaliger Erklärung der Unangebrachtheit, erfolgt oder sich signifikant von den Verhaltensweisen Gleichaltriger mit demselben sozialen und kulturellen Hintergrund unterscheidet, kann die Grenze des altersadäquaten Verhaltens bereits überschritten sein. Ebenso wenn das sexuelle Verhalten von anderen Kindern als unangenehm empfunden wird oder sich das Kind in sexueller Hinsicht so an Erwachsene wendet, dass diese das ebenfalls als unangenehm empfinden, ist von auffälligem Sexualverhalten die Rede (vgl. Johnson/Friend 1995, 56 ff.). Dieser beschriebene 'Zugang' macht deutlich, dass ein problematisches sexuelles Verhalten von Kindern nicht mit der Ausführung sexueller Ver- haltensweisen zu verwechseln ist. Es ist völlig normal, wenn sich Kinder mit Sexualität beschäftigen – sollte dies jedoch über längere Zeit in hohem Maße andere Interessen dominieren, sich bezüglich sexueller Verhaltensweisen auf deutlich jüngere und sonst nicht in Beziehung stehende Kinder fixiert wird, kann von einer Auffälligkeit und Unangemessenheit ausgegangen werden. Daher ist es wichtig, klar zwischen normalem sexuellen Verhalten und problematischen Verhaltensweisen zu differenzieren, um nicht in (nahezu) jede sexuell-moti- vierte Handlung eine Grenzüberschreitung zu interpretieren. Ungeachtet dessen jedoch, bieten die in Anlage 4 beispielhaft aufgeführten Verhaltensweisen bei Kindern, bei entsprechendem

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Irrglaube, dass man nur dann von Sexualität sprechen kann, wenn es zum Koitus kommt. Sexualität ist „eine Art Lebensenergie, die sich im Körper entwickelt und auch schon bei Säuglingen und Kindern wirksam wird“ (von Ditfurth/Schälin 2008, 36).

Vorhandensein eines Machtgefälles, (s. Gl.pkt. 1.1) einen Grund zur Annahme des Vorliegens einer Grenzüberschreitung bzw. problematischen Sexualverhaltens. So ist es bspw. fraglich, wenn ein Kind ein anderes heimlich beobachtet, so ist es kritisch zu bewerten, wenn ein Kind die Genitalien anderer gewaltsam zeigt, und so ist es vor allem alarmierend, wenn es zu sexu- ellen Spielen mit (deutlich) Jüngeren kommt (vgl. LVWA S. A. (Hrsg.), 5). Ein Aspekt sei an dieser Stelle jedoch angemerkt: „Das Praktizieren von vaginalem, oralem oder analem Geschlechtsverkehr schadet den beteiligten Kindern immer – egal, ob sie es vordergründig freiwillig tun oder nicht“ (ZBM/ÄKSAM/DKSB (Hrsg.) 2007b, 7).

1.1.2 Die Identitäts- und sexuelle Entwicklung im Jugendalter

Um hinter die Fassade eines grenzverletzenden Jugendlichen blicken zu können, ist es uner- lässlich einen Blick auf die Veränderungen in der Jugendphase und das hier zentrale Thema der Sexualität zu richten. Ein Blick auf die Identitätsentwicklung und die hiermit verbundenen Entwicklungsaufgaben[6] in den einzelnen Phasen des Jugendalters, kann ein 'anfängliches Ver- stehen' entsprechenden Verhaltens erleichtern. Auch hier gilt natürlich, dass jeder Jugendliche ein individuelles Entwicklungstempo zeigt, welches auch nicht immer geradlinig verläuft (vgl. ZBM/ÄKSAM/DKSB (Hrsg.) 2007a, 2). Die folgenden Erläuterungen zur Identitätsent- wicklung im Jugendalter (nicht abschließend) stützen sich primär auf die Ausführungen von Grob & Jaschinski (2003):

Im frühen Jugendalter, also im Alter von 11 – 14 Jahren, beschäftigen sich die Mädchen und Jungen vor allem mit Themen wie der eigenen körperlichen Veränderungen. Sie stellen sich zudem die Frage, ob diese auch altersgerecht verlaufen. Eine große Rolle spielt zudem der ei- gene (soziale) Status bei gleichaltrigen Mädchen und/oder Jungen. Als zentrale Entwicklungs- aufgabe gilt es die zahlreichen körperlichen Veränderungen in die eigene Identität zu integrieren, weshalb es diese zu akzeptieren gilt. Große Einflüsse auf die Identitätsentwick- lung haben in dieser Phase die eigene Familie, der mediale Konsum und insbesondere die Kontakte zu Gleichaltrigen. Im mittleren Jugendalter, im Alter von 15 – 17, beschäftigen sich die Jugendlichen insbesondere mit der eigenen Wirkung auf bzw. die eigene Attraktivität für das andere Geschlecht. Die Beziehungen zu Gleichaltrigen intensivieren sich, ebenso wie das Erleben von Intimität. Zur Identitätsentwicklung tragen die Beziehungen zu Gleichaltrigen bei, da diese dabei helfen die eigene Person aus der Perspektive einer anderen Person wahrzu- nehmen. Neben der Familie, Schule und außerschulischen Einrichtungen sind insbesondere die Gleichaltrigen wichtige Einflussfaktoren in dieser Phase. Die jungen Erwachsenen, also

die 18 – 22-Jährigen, hingegen machen sich Gedanken über die Bedeutung längerfristiger Be- ziehungen und über die Intimität. So besteht die wesentliche Aufgabe auch in der Suche nach einem angemessenen Ausdruck von Sexualität. Für die Stabilisierung der eigenen Identität gelten daher intime und langfristige Beziehungen als Voraussetzung (vgl. Grob/Jaschinski 2003, 48 ff.).

Havighurst (1972) fasste die Entwicklungsaufgaben des Jugendalters wie folgt zusammen: Es gilt neuartige und reifere Beziehungen zu Gleichaltrigen beiderlei Geschlechts einzugehen, eine männliche oder weibliche Geschlechterrolle zu erreichen, den eigenen Körper zu akzep- tieren und sinnvoll einzusetzen, eine Unabhängigkeit von den Eltern und anderen Erwachsenen zu erreichen, sich auf die Ehe, eine Familie und eine berufliche Laufbahn vorzu- bereiten, ein Wertesystem als Richtschnur für das Verhalten zu erwerben, eine Wertan- schauung zu entwickeln und ein sozial verantwortliches Handeln anzustreben und zu erreichen (Havighurst 1972, zit. n. vgl. Langfeldt/Nothdurft 2007, 74). Die 'Realisierung' dieser Entwicklungsaufgaben sollte im 'Normbereich' erfolgen, womit vor allem der Bereich der Sexualität und die 'Ausgestaltung' romantischer Beziehungen gemeint ist. Als 'normal' zu bezeichnen wäre bspw. das Erleben von Sexualität in Übereinstimmung mit dem Partner oder der Partnerin – also ohne Zwang und Gewalt. Oder anders formuliert, sollte jeder Jugendliche zum Einen selbst entscheiden, ob, wann, wie und mit wem die eigene Sexualität geteilt werden soll (vgl. Heiliger 2006, 13). Zum Anderen sollten Jugendliche „nicht […] daran denken, andere Wesen sexuell herabzusetzen oder sie zum Sex mit ihnen zwingen“ (ebd.). Hier wäre folglich wieder die Überschreitung der 'normalen' Grenze und somit ein grenzver- letzendes Verhalten gegeben – sprich jede Form sexuellen Verhaltens im Rahmen des Vor- handenseins eines Machtgefälles (s. Gl.pkt. 1.1) zwischen potentiellem Täter und Opfer. Es ist nicht unbekannt, dass vor allem im Jugendalter eine Zunahme von delinquenten Verhaltens- weisen beobachtet werden kann. Es ist davon auszugehen, dass diese Delinquenz „häufig im Dienste des Verfolgens von Entwicklungsaufgaben, etwa wenn man delinquentes Verhalten zeigt, um Ansehen bei Gleichaltrigen zu gewinnen“ (Pinquart 2008, 4) steht. Zu bedenken ist natürlich auch, dass die Selbstfindungs- und Ablöseprozesse sehr krisenbehaftet und mit starken Konflikten mit den Eltern und anderen Autoritäten verbunden sind (vgl. BFSFJ 2005, 5). „In dieser Entwicklungsphase sind Grenzüberschreitungen, ein austesten von Grenzen in allen möglichen Lebensbereichen, üblich und auch notwendig. Ohne sie kann keine Konturierung stattfinden“ (ebd.).

Die Theorie Eriksons (1982) erlaubt einen erweiterten Blick auf die Komplexität der Entwick- lungsphase des Jugendalters. Er beschrieb insgesamt acht Phasen der psychosozialen Entwicklung und erklärt so auch, wie problembehaftet einzelne Phasen verlaufen können; er bezeichnete die Entwicklungsaufgaben Havighurst´s als Krisen. So sprach er u.a. davon, dass

es in der Jugendzeit zu einer sogenannten Identitätsdiffusion kommen kann – verglichen mit der Vielzahl an Entwicklungsaufgaben bspw. bei Havighurst auch nicht unvorstellbar. Jugend- liche müssen sich die Frage stellen, wer sie eigentlich sind; sie sind auf der Suche nach ihrer (neuen) Identität. Es gilt sich in der Phase „tiefgreifender biologischer, psychischer und sozialer Veränderungen“ (Langfeldt/Nothdurft 2007, 92) zurechtzufinden, sowie diese Ver- änderungen in die personale Identität zu integrieren. Es kommt schließlich zur sogenannten Identitätsdiffusion, wenn diese Integration bzw. die Einordnung in die reale Welt misslingt (vgl. ebd.). Diese Jugendlichen „verstecken sich vielleicht hinter Intoleranz oder Aggressivität oder sie fliehen in Sucht oder Suizid“ (ebd.) - so kann auch insbesondere hierin eine Ursache sexuell grenzverletzenden Verhaltens gefunden werden, dazu aber später.

2 Zur Häufigkeit sexuell grenzverletzenden Verhaltens durch Kinder und Jugendliche

2.1 Das Hellfeld

Einen Einblick in das Hellfeld der jährlich begangenen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbe- stimmung[7] durch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bietet die vom Bundeskriminal- amt jährlich veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (s. Anlage 5[8] ). In dieser Statistik werden zwar alle Fälle, welche jährlich der Polizei bekannt werden, erfasst, allerdings erfolgt hier keine Altersunterteilung der Täter. Um über das Alter derjenigen, die die Taten begangen haben sollen, etwas zu erfahren, ist es notwendig eine Stufe weiter zu gehen – zu den erfass- ten sog. Tatverdächtigen[9]. Demnach waren im Jahr 2011 von den insgesamt 33.556 ermittel- ten Tatverdächtigen im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 3,6% (rund 1208) im Kindesalter (unter 14 Jahre alt) und 11,7% (rund 3926) im Jugendalter (14 bis unter 18 Jahre alt). 7,8% (rund 2617) aller Tatverdächtigen im Jahr 2011 waren im Alter von 18 bis unter 21 Jahren, sprich heranwachsend. Bei den unter 14-jährigen Tatverdächtigen wurde am Häufigsten der sexuelle Missbrauch von Kindern gem. §§ 176 , 176a und 176b StGB registriert. Gleich verhält es sich bei den jugendlichen Verdächtigen. Bei den heran- wachsenden Tatverdächtigen hingegen wurden am Häufigsten Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen gem. §§ 177 Abs. 2, 3, 4 und 178 StGB registriert.

Mit einem beispielhaften Blick auf die Jahre 2008 – 2010[10] (s. Anlage 5) lassen sich kaum

signifikant hohe Veränderungen zum Jahr 2011 erkennen. Es ist weder ein deutlicher jähr- licher Anstieg der erfassten Tatverdächtigen zu beobachten, noch sind rückläufige Tendenzen festzuhalten. Ob dies jedoch sehr aussagekräftig ist, ist fraglich, da letzten Endes lediglich die Tatverdächtigen und nicht die Anzahl aller tatsächlichen Täter erfasst wird bzw. werden kann. Ungeachtet dessen jedoch, schwanken in den letzten vier Jahren die absoluten Zahlen der unter 14jährigen Tatverdächtigen (im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbe- stimmung) zwischen rund 1210 und 1350. Bei den 14 – unter 18-Jährigen schwanken die absoluten Zahlen zwischen rund 3850 und 4240; bei den Heranwachsenden zwischen rund 2530 und 2940. Vergleicht man diese Zahlen der registrierten Tatverdächtigen mit denen im Jahr 1990 (s. Anlage 5), ist jedoch ein enormer Anstieg in allen drei Alterskategorien zu ver- zeichnen. So waren 1990 unter den insgesamt erfassten 18.119 Tatverdächtigen 2,1% (rund

380) Kinder, 7,3% (rund 1322) Jugendliche und 7,2% (rund 1304) Heranwachsende. Demnach kann in erster Hinsicht festgehalten werden, dass sich die Anzahl der Tatverdäch- tigen im Kindes- und Jugendalter seit dem Jahr 1990 mehr als verdreifacht hat; bei den Heran- wachsenden haben sich die Zahlen mehr als verdoppelt.

Aber auch hier stellt sich die Frage, ob dies als aussagekräftig betrachtet werden kann und ob diese Zahlen tatsächlich mit den heutigen verglichen werden, und so auf eine wahrheitsge- mäße Veränderung hindeuten können. Die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik geben zwar einen ungefähren Einblick in die Häufigkeit der begangenen Sexualdelikte, aber dennoch kann man diese statistischen Werte nicht unkommentiert lassen. Kann man bspw. wirklich davon ausgehen, dass sich die Anzahl der begangenen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung durch unter 14 – 21-Jährige in den letzten rund 20 Jahren verdoppelt bzw. verdreifacht hat? Diese Frage wird man wohl möglich nie beantworten können, aber ein Blick auf die Aufklärungsarbeit der Polizei und die generelle Anzeigebereitschaft kann ein erster Schritt sein. In den letzten Jahren konnte immer wieder eine Steigerung der Aufklärungsquote verzeichnet werden. Ein Vergleich mit dem Jahr 1990 ist nicht einfach, da die Auf- schlüsselung der Polizei im Jahre 1990 noch eine andere war, bspw. der Besitz oder die Verschaffung von Kinderpornographie nicht mit aufgeführt wurde, heute jedoch zur Auf- klärungsquote hinzugezählt wird. Daher ein beispielhafter Blick auf die Aufklärung des sexuellen Missbrauchs von Kindern: Im Jahre 1990 wurden insgesamt (alle Alterskategorien der Täter, also auch erwachsene Täter) 60,4% dieser Fälle aufgeklärt; im Jahr 2011 waren es 85,1%, was eine Steigerung von rund 25% bedeutet. Dementsprechend konnten 2011 auch mehr Tatverdächtige ermittelt werden, was eine erste Begründung der Zunahme der Tatverdächtigenzahlen sein kann – und so nicht zwangsläufig für eine allgemeine Steigerung

sexuelle Missbrauch von Kindern gem. §§ 176 , 176a und 176b StGB registriert. Ebenso wieder bei den her - anwachsenden Tatverdächtigen wurden am Häufigsten Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen gem. §§ 177 Abs. 2, 3, 4 und 178 StGB registriert.

der begangenen Sexualdelikte steht. Ein weiterer zu beachtender Aspekt ist die eben angesprochene Anzeigebereitschaft, welche Vermutungen zufolge in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Ein spezieller Grund „für eine gestiegene Anzeigebereitschaft bei Sexualdelikten ist die größere Sensibilität gegenüber dieser Kriminalitätsform, ist das größere Wissen um das Opferleid. Die gesellschaftliche Mitverantwortung hat das frühere häufige Wegschauen, Nichtwahrhabenwollen, zwar nicht verdrängt, aber das Wegschauen wird weniger“ (Ostendorf 2009, 11). So hat sich bspw. im Zeitraum 1998 – 2005 im Rahmen einer Schülerbefragung eine Verdopplung der Anzeigequote herausgestellt (vgl. Ostendorf 2010, 90). Demnach lässt sich festhalten, dass auf der einen Seite gegenwärtig zwar mehr tatverdächtige Kinder, Jugendliche und Heranwachsende erfasst werden als vor 20 Jahren, aufgrund gestiegener Anzeigebereitschaft und Aufklärungsquoten auf der anderen Seite je- doch immer mehr Täter aus dem Dunkelfeld (s. Gl.pkt. 2.1.2) ermittelt werden. So handelt es sich in der Tat zwar um realistische Tatverdächtigenzahlen – bei den Tatverdächtigen- steigerungsquoten jedoch um ein statistisches Artefakt (vgl. Ostendorf 2009, 11).

Die polizeilichen Tatverdächtigenzahlen selbst müssten hinsichtlich der Verurteiltenzahlen zu- dem korrigiert werden. Aufgrund der Beweismittelsicherung setzt die Polizei bei ihren Ermitt- lungen den Tatverdacht sehr hoch an. Wie aus der Grafik in Anlage 6 ersichtlich wird, wurden im Jahr 2007 (in den alten Bundesländern mit Gesamtberlin) gerade einmal 21,7% aller, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern tatverdächtigen, Jugendlichen verurteilt. So ist generell von einem nachträglichen enormen sogenannten 'Täterschwund' auszugehen (vgl. Ostendorf 2010, 88 f.).

Fraglich ist ebenso, ob und in welchem Ausmaß das sogenannte 'Tabu des § 176 StGB' in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst wird. Juristisch betrachtet verbietet dieser Paragraph den sexuellen Kontakt zwischen bspw. einem 13jährigen Mädchen und einem 14jährigen Jungen – wobei das Vorliegen einer Einvernehmlichkeit irrelevant ist. Sollten diesbezüglich bekanntgewordene Fälle statistisch erfasst werden, sind die Tatverdächtigenzahlen noch kon- troverser zu betrachten. Um dieses strafrechtliche Dilemma kurz zu erläutern: Die möglichen juristischen Konsequenzen der Inhalte des § 176 StGB sind teilweise sehr umstritten. Mit diesen Inhalten „soll die Sexualentwicklung des Kindes geschützt werden, die Entwicklung zu sexueller Selbstständigkeit soll ohne Fremdeinflüsse ablaufen“ (Ostendorf 2010, 90). Gemäß diesem Paragraphen ist u.a.11 das Vornehmen jeglicher sexueller Handlung an einer unter 14- jährigen Person strafbar und untersagt. Im Grunde genommen ist dies natürlich auch richtig so und absolut unumstritten, sollte diese sexuelle Handlung gegen den Willen des Kindes vorge- nommen werden. Schwierig wird es jedoch an der Stelle, wenn der sexuelle Kontakt im

Einvernehmen beider Beteiligter geschieht. Gemeint sind hier natürlich nicht Konstellationen wie ein [11] jähriges Mädchen und ein 40jähriger Mann, um es übertrieben auszudrücken. Man stelle sich jedoch vor, dass ein 13jähriges Mädchen und ein 13jähriger Junge in einer (intimen) Beziehung zueinanderstehen stehen, wie auch immer man dies bewerten mag. Ge- setzlich gesehen ist dies natürlich gem. § 176 StGB untersagt; keiner der beiden würde sich in so einem Fall jedoch strafbar machen, da hier noch die Strafunmündigkeit gegeben ist. Nun feiert jedoch einer der beiden seinen 14. Geburtstag – eine Person ist unter 14 und eine genau

14. Ab diesem Punkt untersagt der Gesetzgeber jeglichen weiteren intimen Kontakt, welcher bereits bei einem intensiven Kuss beginnt. „Auch freiwilliger, von Seiten des Kindes ge- wünschter oder gar animierter sexueller Kontakt ist verboten“ (ebd.). Wie es noch benannt werden wird, stellt sich bei 14 – unter 18-Jährigen stets die Frage, ob diese im Sinne des § 3 JGG bereits strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, was es im Einzelfall zu prüfen gilt. Es ist aber davon auszugehen, dass den meisten Jugendlichen bzw. ab 14Jährigen derartige Auswirkungen des § 176 StGB nicht bekannt oder zumindest nicht bewusst sind – diese daher in einem derartigen Fall strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sollte die zweite Person ein paar Monate später selbst 14 Jahre alt werden, ist die Beziehung zwischen beiden wieder erlaubt.

2.2 Das Dunkelfeld

Wie man der Grafik in Anlage 7 entnehmen kann, stellt das in der Polizeilichen Kriminal- statistik erfasste Hellfeld jedoch nur einen kleinen Teil aller tatsächlich verübten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung dar, kann aber dennoch einen annähernden Bezug zur realen Situation herstellen. Bekanntermaßen ist von einer hohen Dunkelziffer (absolutes und relatives Dunkelfeld), also nicht erfassten Straftaten, auszugehen. Daher versucht die sog. Dunkelfeldforschung dieses Dunkelfeld zu erhellen. So werden häufig Befragungen[12] durch- geführt, wodurch einige Straftaten bzw. Fälle erfasst werden können (relatives Dunkelfeld; ausgenommen bereits polizeilich erfasster Fälle); manche Straftaten werden jedoch nie bekannt und bleiben im Verborgenen (absolutes Dunkelfeld). Aber auch die Dunkelfeldbe- fragungen sind von einigen Schwierigkeiten gekennzeichnet. Beispielsweise definiert nicht jeder Befragter Sexualdelikte gleich – vor allem Kinder im Grundschulalter, welche häufig davon ausgehen, dass ein Missbrauch zwangsläufig mit körperlicher oder tödlicher Gewalt verbunden ist (vgl. Elz 2010, 73). Eine weitere Schwierigkeit ist die Tatsache, dass zur Erfassung des gesamten relativen Dunkelfeldes im Grunde Jeder befragt werden bzw. zumindest eine sehr große Stichprobe gewählt werden müsste, um aussagekräftige Ergebnisse erzielen zu können. Schwierig zu werten ist zudem die Tatsache, dass vor allem bei Sexual- delikten, welche von Befragten erlebt, begangen oder beobachtet wurden, geschwiegen wird oder sich nicht daran erinnert werden möchte (vgl. ebd.).

Wenn man Erkenntnisse aus dem Bereich der sexuellen Grenzverletzungen durch Kinder und Jugendliche (und durch Heranwachsende) erhalten möchte, ist man vor allem auf SchülerInnenbefragungen angewiesen. Bisherige Befragungen kamen zu folgenden Ergebnis- sen (aus mehreren Studien[13] zusammengezogen): im Bezug der verbalen sexuellen Gewalt sind bereits bei Kindern im Grundschulalter hohe Quoten zu verzeichnen, welche hinsichtlich beobachteter Fälle bis hin zu 40% reichen (vgl. ebd., 74). „Tätliche sexuelle Belästigungen (meist „Begrapschen“ genannt) werden demgegenüber etwa halb so häufig wahrgenommen, erlebt, verübt“ (ebd.). Auch diese Übergriffe sind schon in den Grundschulklassen zu beobachten, tendenziell jedoch eher Jugendlichen zuzuordnen, wobei die Täterquote der männlichen Jugendlichen etwa bei 4% bis 8% liegt. Knapp 2% der männlichen Befragten räumten in verschiedenen Studien ein, bereits sexuelle Handlungen mit Nötigungsmitteln ver- übt zu haben, wobei die Täter hier eher Heranwachsende sind. Eine Vielzahl dieser Täter belässt es jedoch nicht bei einem sexuellen Übergriff, wird stattdessen wiederholt in dieser Weise auffällig (vgl. ebd.). „Mädchen berichten häufiger von Opfererfahrungen, Jungen hin- gegen öfter von Tätererfahrungen. Allerdings ist die umgekehrte Konstellation zumindest dann nicht zu vernachlässigen, wenn keine körperliche Gewalt angewandt wird. Hinzu kommt eine nicht unerhebliche Zahl von Fällen, in denen Täter und Opfer männlich sind“ (ebd.).

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung führte im Jahr 2010 eine Repräsentativbe- fragung bei 14 – 17-Jährigen zum Thema 'Jugendsexualität' durch. Befragt wurden hier auch sexuelle Gewalterfahrungen. Insgesamt gaben 13% der Mädchen deutscher Staatsangehörig- keit und 19% der Mädchen m. M. an, bereits sexuelle Gewalt erfahren zu haben. Bei den Jungen mit deutscher Staatsangehörigkeit waren es 1% und bei Jungen m. M. 3%. An- schließend wurden (nur) die weiblichen sexuell erfahrenen Opfer nach dem Täterkreis be- fragt. Es wurde jedoch keine Altersunterteilung der Täter vorgenommen, stattdessen nach der Beziehung zum Täter gefragt. So gaben 11% der Mädchen deutscher Staatsangehörigkeit an, sexuelle Gewalt durch den Exfreund oder den Freund (in fester Partnerschaft) erfahren zu haben (Mädchen m. M.: 9%). 6% der Mädchen mit deutscher Staatsbürgerschaft gaben an, sexuelle Gewalt durch einen Freund, einen Mitschüler oder einen Arbeitskollegen erlebt zu

haben (Mädchen m. M.: 8%); ebenso 6% durch eine neue Bekanntschaft (Mädchen m. M.: 11%) und 3% durch einen unbekannten Jungen oder Mann (Mädchen m. M.: 2%). An- schließend wurden die Mädchen nach der Art der erlebten sexuellen Gewalt gefragt, sowie in sexuell erfahrene und sexuell unerfahrene Mädchen unterteilt. So kam es bei den sexuell er- fahrenen Mädchen deutscher Staatsbürgerschaft zu folgenden Formen der erlebten sexuellen Gewalt: 29% Zärtlichkeiten (Küssen/Petting) (Mädchen m. M.: 20%), 24% Koitus (Mädchen

m. M.: 25%), 9% andere sexuelle Handlungen (Mädchen m. M.: 10%), 50% keine sexuellen Handlungen, da bspw. abgewehrt (Mädchen m. M.: 55%). Bei den sexuell unerfahrenen Mädchen deutscher Staatsbürgerschaft kam es zu folgenden Ergebnissen: 42% Zärtlichkeiten (Küssen/Petting) (Mädchen m. M.: 39%), 0% Koitus (Mädchen m. M.: 0%), 6% andere sexu- elle Handlungen (Mädchen m. M.: 2%), 47% keine sexuellen Handlungen, da bspw. abge- wehrt (Mädchen m. M.: 61%) (vgl. BzgA (Hrsg.) 2010, 195 ff.).

Aufgrund dieser Ergebnisse lässt sich zum Einen zwar wieder bestätigen, dass überwiegend Mädchen Opfer sexueller Gewalt werden, zum Anderen jedoch können die gesamten Ergeb- nisse bezüglich ihrer Aussagekraft infrage gestellt werden. Es wäre zu klären, inwiefern 'sexuelle Gewalt' im Vorfeld definiert wurde – anhand der Ergebnisse lässt sich jedoch ver- muten, dass keine klaren Differenzierungen vorgenommen wurden. Für das hier zu behandelnde Thema wäre weiterhin das Alter und Geschlecht der Täter interessant gewesen.

3 Warum verhalten sich einige Kinder und Jugendliche sexuell grenzverletzend? - eine ätiologische Betrachtung

Sexuelle Grenzverletzungen haben für den Täter mindestens eine, meist aber auch mehrere Funktionen[14]. Diese können bspw. darin bestehen Macht zu demonstrieren, Aufmerksamkeit zu erregen, Rache auszuüben, Angst und Hilflosigkeit bei anderen auszulösen, Besitzan- sprüche durchzusetzen oder auf unhaltbar empfundene Umstände aufmerksam zu machen. Sexuelle Grenzverletzungen können jedoch auch die Funktion besitzen, eigene Erregungszu- stände oder auch innere Leere auszugleichen, Phantasien auszuleben, die eigene Neugier und sexuelle Triebe zu befriedigen oder Grenzen auszutesten. Durch sexuell grenzverletzendes Verhalten können jedoch auch eigene Traumata verarbeitet, Persönlichkeitsdefizite ausgeglichen, narzisstische Kränkungen abgebaut oder eigene erlebte sexualisierte Gewalt reinszeniert werden (vgl. LVWA S. A. (Hrsg.), 12).

Die genannten Funktionen geben einen ersten Einblick in die mögliche Motivlage von sexuell grenzverletzenden Kindern und Jugendlichen. Angefangen bei einer Machtdemonstration über

Triebbefriedigung bis hin zur Reinszenierung eigener Missbrauchserfahrungen, kann sich diese sehr unterschiedlich gestalten. Würde man eine sexuelle Grenzüberschreitung nur mit diesen und weiteren genannten Zielen und Motivlagen begründen, dann wäre dies als ein ab- schließendes Urteil jedoch nicht vertretbar. Es ist nicht ausreichend zu sagen, dass bspw. schlichtweg Macht demonstriert werden möchte – man muss noch ein Stückchen weiter gehen und hinter die Fassade schauen. Also stellt sich bspw. die Frage warum ein Kind oder Jugend- licher es für 'notwendig erachtet', eine Machtposition durch eine sexuelle Grenzverletzung einzunehmen. Es ist jedoch nicht möglich sexuelle Grenzverletzungen mit einem einseitigen Erklärungsmodell zu begründen. Es spielt nicht nur ein Faktor, eine Gegebenheit, eine Rolle – stattdessen eine Vielzahl verschiedener Faktoren. Ebenso wenig kann man davon ausgehen, dass es den einen Faktor gibt, der in jedem Falle zu einem sexuell grenzverletzenden Ver- halten führen wird bzw. bei jedem sexuell grenzverletzenden Kind oder Jugendlichen vor- handen ist, sprich im kausalen Zusammenhang zu sexuellen Grenzverletzungen steht.

Häufig werden instabile Herkunftsfamilien oder eigene Missbrauchs- und Gewalterfahrungen als Ursache sexualdelinquentem Verhaltens gesehen. Als ein neuer Ansatzpunkt wird aber auch zunehmend häufiger die Bindungstheorie als Erklärungsmodell für die Entwicklung sexuell grenzverletzenden Verhaltens herangezogen. Ebenso nicht selten wird ein Vergleich zwischen sexuell auffälligen Kindern/Jugendlichen und erwachsenen Sexualstraftätern, sowie zwischen sexuell auffälligen Kindern/Jugendlichen und sexuell unauffälligen Kindern/ Jugendlichen vorgenommen, um nähere Erkenntnisse über die Persönlichkeitsstrukturen sexuell grenzverletzender Kinder und Jugendlicher zu erlangen.

Das in Anlage 8 aufgeführte Modell der sexuellen Delinquenzentwicklung macht die Komplexität anzunehmender sexualdelinquenzfördernder Faktoren deutlich. Da es nicht mög- lich ist, einen umfassenden Blick auf alle ursächliche Gegebenheiten zu richten, soll sich in den folgenden Abschnitten[15] insbesondere auf Erkenntnisse aus ausgewählten einschlägigen Studien[16], sowie auf weit verbreitete Annahmen, beschränkt werden.

3.1 Bindungstheoretische Grundlagen sexuell grenzverletzenden Verhaltens von Kindern und Jugendlichen

Freud sah in der frühen Eltern-Kind-Beziehung den Prototyp aller späteren Liebesbe- ziehungen. Ähnlich betonte auch Bowlby die Bedeutung von Bindungserfahrungen für die spätere Fähigkeit enge Bindungen einzugehen. Untersuchungen zufolge stehen sexuelle Probleme im Jugendalter in Verbindung mit negativen Bindungserfahrungen. Aber auch um- gekehrt lässt sich eine wesentliche Erkenntnis festhalten: positive Bindungserfahrungen wirken als eine Art Puffer und bewahren Jugendliche bspw. vor der Einwilligung in uner- wünschte Sexualkontakte (vgl. Wendt 2011, 63). Um sich an dieser Stelle jedoch auf einen wesentlichen Aspekt der Bindungsforschung[17] zu beschränken, ein Satz Bowlby´s (1969):

„Obwohl die zwei Verhaltenssysteme (Bindung und Sexualität) voneinander getrennt sind, be- steht auch Grund anzunehmen, dass sie miteinander in Kontakt kommen und sich gegenseitig in ihrer Entwicklung beeinflussen“ (Bowlby 1969, 219, zit. n. Berner 2010, 19).

Turner (1991) untersuchte vierjährige Kinder und kam zu dem Ergebnis, dass unsicher gebundene vierjährige Jungen im Vergleich zu sicher gebundenen Jungen aggressiver sind, sowie mehr auf Durchsetzen und Kontrollieren bedacht sind. Weiterhin kam man zu dem Er- gebnis, dass vierjährige unsicher gebundene Mädchen mehr dependentes Verhalten zeigen, sowie eine größere Bereitschaft zum Mitmachen, selbst wenn dies mit Nachteilen und einem hohen Maß von Unlust verbunden ist (Turner 1991, zit. n. vgl. Berner 2010, 19). Zudem stellte sich in anderen Studien heraus, dass unsicher gebundene Kinder Sexualität vermeiden können oder aber diese zwanghaft überbewerten oder gar süchtig nach Verliebtheit werden. Vergleichsweise hierzu entwickeln sicher gebundene Kinder am ehesten ein sexuelles Be- gehren im Zusammenhang mit einem Intimitätsbedürfnis (vgl. Berner 2010, 15).

Feeney und Noller (2004) untersuchten sicher und unsicher gebundene Jugendliche im Hin- blick auf deren Sexualität. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass im Vergleich zu unsicher gebun- denen Adoleszenten bei sicher gebundenen Adoleszenten von einem deutlich größeren Ver- trauen in sich selbst als sexuelle Wesen ausgegangen werden kann. Dies wiederum führt zu einer höheren Wertschätzung der intimen Natur sexueller Beziehungen und lässt Jugendliche in der Regel früher intensive und positive Erfahrungen in romantischen Liebesbeziehungen machen. Hingegen dessen führt Vermeidung als Bindungsstil bei Adoleszenten zu größerer Billigung von Gelegenheitssex und Sexualität ohne Intimität. Ein unsicher ambivalenter Bindungstyp bei Jugendlichen hingegen ist mit einer geringeren Fähigkeit des Aushandeln sexueller Bedürfnisse mit dem Partner verbunden (Feeney & Noller 2004, zit. n. vgl. Berner

2010, 19 f.). „Das kann dazu führen, dass bei sich ergebenden Gelegenheiten, sexuell- erotische Erfahrungen zu machen, deutlich weniger Tendenz besteht, sich selbst zu schützen, und damit auch deutlich weniger Bereitschaft, riskantes Sexualverhalten aufzugeben, was dann bedeuten würde, weniger Angst zu haben günstige Gelegenheiten zu verpassen, oder die jeweilige Bezugsperson so zu frustrieren, dass man verlassen wird“ (ebd.).

Um der Thematik nun aber einen Schritt näher zu kommen, sehen u.a. Marshall und Marshall (2000) „einen klaren Zusammenhang zwischen sexuell auffälligem Verhalten und der Bindung zu den Eltern. Sie nehmen weiter an, dass eine unsichere Bindung zu den primären Bezugspersonen bei Jungen zu geringerem Selbstbewusstsein, mangelnder sozialer Kompe- tenz vor allen gegenüber Mädchen, Angst vor Nähe, Vertrauenslosigkeit in interpersonellen Beziehungen, sozialer Isolation und Gefühlen der inneren Vereinsamung führt. Sie haben die Fähigkeit verloren, sich für ihre eigenen Bedürfnisse angemessen einzusetzen und versuchen, den so entstandenen chronischen Mangel an Zuwendung, Liebe und körperlicher Sexualität durch ein sexuell deviantes Verhalten zu überwinden“ (Marshall & Marshall 2000, zit. n. Fangerau/Matthes 2009, 40 f.). Anders formuliert kann eine unsichere Bindung also insbe- sondere zu Defiziten des Selbstbewusstseins, mangelnder Empathie, Angst vor Nähe und defizitärem Kontaktverhalten führen – es erfolgt ein Ausgleich durch sexuell grenzver- letzendes Verhalten.

Um aus einer anderen Perspektive zu schauen, der von grenzverletzenden Kindern und Jugendlichen, konnte in mehreren Studien belegt werden, dass ein Großteil derer bereits sehr früh im Leben eine Störung in ihrem Bindungsverhalten erlebt hat (vgl. BFSFJ 2005, 6). Fast durchgängig konnten auffällige Bindungsmuster und Beziehungsstörungen in der Kindheit festgestellt werden, woraus ein hoher Anteil an unsicher gebundenen Personen entsteht. Zu- rückzuführen ist dies auf instabile Herkunftsfamilien, welche sich u.a. oftmals durch ein Klima der Gewalt und Vernachlässigung auszeichnen. Ein hoher Anteil der Täter hat in der Kindheit den Verlust einer Bindungsperson durch Krankheit, Scheidung oder Tod erfahren (vgl. Bange 2010, 40). Häufig findet sich zudem „eine ambivalente, nicht aufgelöste Bindung an die als dominant oder vernachlässigend erlebte Mutter. Der Vater wird oft als abwesend bzw. die Entwicklung der Kinder nicht fördernd beschrieben. Aus dem Fehlen eines positiven väterlichen Vorbilds resultiert daher nicht selten eine mangelnde Identifikation mit einem guten väterlichen Objekt, das als stabile innere Repräsentanz hätte verankert werden können“ (BFSFJ 2005, 6). Klosinski (1985) berichtete bei einer Mehrzahl seiner Probanden über eine (zu) enge, dennoch äußerst ambivalente, Mutterbeziehung, welche charakteristisch für Sexualtäter sei. In späteren Untersuchungen konnten diese Befunde jedoch nur noch teilweise bestätigt werden (Klosinski 1985, zit. n. vgl. Günter 2010, 70 f.). Schließlich charakterisierte Romer (2002) die 'Geschichte' sexuell auffälliger Kinder in drei Bereiche: in eine Störung der

Mutter-Kind-Bindung, in teilweise schwerwiegende Partnerschaftskonflikte der Eltern und in das Fehlen einer positiven Vaterfigur (Romer 2002, 274, zit. n. vgl. Heiliger 2005, 385).

Nicht selten kann und konnte festgestellt werden, dass sexuell grenzverletzende Kinder und Jugendliche mehrfach ihre feste Bezugsperson in der Kindheit gewechselt haben bzw. wech- seln mussten – sicherlich auch aus dem Grund, dass nachweislich ein Großteil über längere Zeit in staatlichen Institutionen gelebt hat (vgl. Elz 2008, 8). So gaben Gass und Klosinski (1988) an, dass 30% ihrer Probanden (jugendliche Sexualtäter) u.a. auch von anderen Ver- wandten oder in Pflegefamilien bzw. staatlichen Einrichtungen erzogen wurden (Gass & Klosinski 1988, zit. n. vgl. Fangerau/Matthes 2009, 40). Des Weiteren berichteten Bullens und van Wijk (2002), „dass kindliche und jugendliche Sexualtäter selten zufrieden stellende Sozialkontakte und kaum soziale Beziehungen oder Bindungen zu Gleichaltrigen haben. Häufig sind sie emotional einsam oder isoliert“ (Bullens & an Wijk 2002, zit. n. ebd.). Vor allem aber auch im Bereich der psychosexuellen Entwicklung konnte mehrfach bestätigt werden, dass junge Täter kaum sexuelle Erfahrungen mit Gleichaltrigen haben – dies zudem verbunden mit einem geringen Wissen über Sexualität (Beckett 2002, zit. n. vgl. Fangerau/Matthes 2009, 40). Günter (2005) spricht davon, dass „eine geringe Integration in die Peergroup, eine psychosoziale Entwicklungsretardierung und eine verminderte Kontakt- fähigkeit“ (Günter 2005, zit. n. Günter et. al. 2010, 343) relativ deutlich bei sexuell grenzver- letzenden Jugendlichen zu beobachten ist. Vizard et. al. (2007) untersuchten sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche (im Alter von 5-21 Jahren; Durchschnittsalter: 13,9) hin- sichtlich des Beginns der sexuellen Übergriffe und dem Vorliegen einer Persönlichkeits- und Verhaltensstörung (s. Gl.pkt. 3.3) – anschließend schauten sie bei jedem nach dessen Bindungserfahrung (s. Anlage 9). In den Ergebnissen wird deutlich, dass Kinder/Jugendliche mit unsicheren Bindungserfahrungen wesentlich früher mit der ersten sexuellen Grenzüber- schreitung beginnen. Von denjenigen, die mit unter/gleich 10 Jahren mit dem sexuell grenz- verletzenden Verhalten begannen, erfuhren 68% eine unsichere Bindung; bei denjenigen, die ab dem 11. Geburtstag mit diesem Verhalten begannen waren es 33% (Vizard et. al. 2007, zit.

n. vgl. Deegener 2010, 172).

Abschließend zu dieser Thematik soll ein Blick auf einen Teil der Studie (s. Anlage 10) von Fangerau und Matthes (2009) gerichtet werden. Sie verglichen u.a. die Bindungsstile zwischen jeweils 37 sexuell auffälligen und sexuell unauffälligen (männlichen) Kindern/Jugendlichen[18] (im Alter von 12 – 18 Jahren), welche sich selbst in ein Bindungs- modell einordnen sollten. Wie man der Tabelle in Anlage 10 entnehmen kann, konnten auch in

dieser Studie deutliche Unterschiede in den Bindungstypen zwischen beiden Gruppen festge- stellt werden. So ordneten sich 27 der insgesamt 37 sexuell Unauffälligen, also rund 73%, dem sicheren Bindungstyp zu. Bei den sexuell Auffälligen waren es nur 6 von insgesamt 37, also gerade einmal rund 16%. Keiner der sexuell Unauffälligen ordnete sich dem unsicher- desorganisierten Bindungsstil zu; bei den sexuell Auffälligen waren es 8, also rund 22%. Mit 16 von insgesamt 37 (43%) sexuell Auffälligen ordnete sich ein deutlich erhöhter Teil dem unsicher-vermeidenden Bindungstyp zu (vgl. Fangerau/Matthes 2009, 48 f.).

An dieser Stelle soll nun noch einmal kurz auf den oben erwähnten häufig beobachteten Verlust einer Bindungsperson, eines Elternteils bei sexuell auffälligen Kindern und Jugend- lichen, sowie deren häufig beobachteten Aufenthalte in staatlichen Institutionen, eingegangen werden, wonach ebenfalls in der Studie Fangerau´s und Matthes´s gefragt wurde (s. Anlage 11). Von den insgesamt 37 sexuell Auffälligen gaben 16 (sexuell Unauffällige: 0 von 37) an, bereits einen Heimaufenthalt hinter sich haben. 26 (sexuelle Unauffällige: 14 von 37) von ihnen gaben an, dass die Eltern nicht zusammen leben und 8 (sexuell Unauffällige: 0 von 37) gaben an, dass die Eltern nie zusammengelebt haben (vgl. ebd., 47).

Allein anhand der hier aufgeführten Studie, auch wenn es sich um eine einigermaßen kleine Stichprobe handelt, lässt sich das Fazit ziehen, dass (sehr häufig) ein Zusammenhang zwischen sexuell auffälligem Verhalten und der Bindung zu den Eltern hergestellt werden kann – ebenso wie es Marshall und Marshall bereits thematisierten.

3.2 Vom Opfer zum Täter – Mythos oder Realität?

„Opfererfahrungen und die Entwicklung von sexuell übergriffigem Verhalten bei ein und der- selben Person werden oft miteinander in Zusammenhang gebracht. Verschiedene Quellen gehen davon aus, dass etwa die Hälfte der Kinder und Jugendlichen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, später sexuell übergriffig werden“ (LVWA S. A. (Hrsg.), 12). Um solche Schlussfolgerungen ziehen zu können, bedarf es jedoch einiger Überlegungen. Betrachtet man einzelne Studien der vergangenen Jahre, die einen kausalen Zusammenhang zwischen eigenen erlebten sexuellen Missbrauchserfahrungen und der späteren Sexualdelinquenz belegen, wird schnell erkennbar, dass teilweise notwendige Differenzierungen und andere Faktoren nicht beachtet wurden. Meist wird der eigene erlebte sexuelle Missbrauch als einziger Faktor be- trachtet – es wird bspw. nicht auf das damit verbundene Männerbild (bei männlichen Tätern) oder die Wirkung gewisser Schutzmechanismen eingegangen. Ebenso stellt sich die Frage der Blickrichtung. Wird von einem/einer TäterIn gesprochen, welche/r früher selbst Opfer war? Oder wird von einem Opfer gesprochen, welches später zum/zur TäterIn wird? Eigens beur- teilt liegt hier ein entscheidender Unterschied vor. Bezugnehmend auf die zweite Frage eine Anmerkung aus statistischer Sicht: So gut wie allen existierenden Befragungen zufolge,

[...]


[1] Im Folgenden wird sich auf die männliche Schreibweise beschränkt. Zudem werden die Begriffe 'Täter' und 'Opfer' anstelle von 'grenzverletzendem' und betroffenem' Kind/Jugendlichen ihre Verwendung finden.

[2] Es wird jedoch nicht um Sexualmorde gehen, da sich hier einige Teile der ätiologischen Betrachtung und des sozialpädagogischen Umgangs gravierend ändern.

[3] Die dargestellte Definition gilt ebenso für Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre), wobei insbesondere reifungs - bedingte körperliche, emotionale und kognitive Unterschiede zu Kindern berücksichtigt werden müssen (vgl. König 2011, 8).

[4] Im Rahmen von 'Doktorspielen' berühren und beschauen sich Kinder (nahezu gleichaltrig) gegenseitig – dies geschieht stets auf freiwilliger Basis und unter Beachtung/Respektierung der Grenzen des jeweiligen 'Spiel - partners'. Verstanden werden können diese Spiele als „Ausdrucksformen präpubertärer kindlicher Sexualität“ (Hoffmann/Romer 2010, 120).

[5] Die kindliche Sexualität ist nicht mit der Sexualität Erwachsener zu verwechseln. Es ist ein weitverbreiteter

[6] „Eine Entwicklungsaufgabe ist eine Aufgabe, die in oder zumindest ungefähr zu einem bestimmten Lebens- abschnitt des Individuums entsteht, deren erfolgreiche Bewältigung zu dessen Glück und Erfolg bei späteren Aufgaben führt, während ein Misslingen zu Unglücklichsein, zu Missbilligung durch die Gesellschaft und zu Schwierigkeiten mit späteren Aufgaben führt“ (Havighurst 1956, zit. n. Göppel 2005, 72).

[7] Von allen Straftaten, die der Polizei jährlich bekannt werden, sind gerade einmal 1% Sexualstraftaten.

[8] Alle nachfolgenden Prozent- und Absolutangaben berufen sich auf jene in der Polizeilichen Kriminalstatistik; ersichtlich aus Anlage 5.

[9] „Hierbei handelt es sich um jene Personen, die nach Ansicht der Polizei aufgrund ihrer Ermittlungen ausreichend verdächtig sind, einen oder auch mehrere der Fälle begangen zu haben“ (Elz 2010, 75). Erwartungsgemäß ist eine generelle Differenz zwischen den Zahlen der erfassten Fällen und den Tatver- dächtigen zu beobachten, da Polizei und Staatsanwaltschaft nicht immer zu jeder Straftat einen Tatverdächtigen ermitteln können. Weiterhin sagt die Statistik nichts darüber aus, ob die Tatverdächtigen letztendlich auch verurteilt wurden oder noch werden (vgl. ebd.).

[10] Auch in den Jahren 2008 – 2010 wurde bei den unter 14-Jährigen und den Jugendlichen am Häufigsten der

[11] Untersagt und verboten ist ebenso das Vornehmen sexueller Handlungen vor den Augen des Kindes, der por - nographische Einfluss auf ein Kind, sowie die Animierung des Kindes dazu, eigene sexuelle Handlungen vorzunehmen.

[12] „Die Dunkelfeldforschung arbeitet mit Befragungen, und zwar von potentiellen Opfern, TäterInnen oder ZeugInnen von Straftaten. Den ProbandInnen stellt sie im Grundsatz die Frage: „Wurden Sie (in dem Zeit - raum X) Opfer oder ZeugeIn einer Straftat Y?“ Oder: „Haben Sie (in dem Zeitraum X) eine Straftat Y begangen?“ Sofern dies bejaht wird, ist weiter zu prüfen, ob das Delikt der Polizei angezeigt bzw. ander - weitig bekannt wurde, denn dann wäre es nicht Teil des Dunkelfeldes“ (Elz 2010, 72).

[13] In den meisten vorliegenden gewaltbezogenen Studien wurde nur sehr selten ausdrücklich nach sexueller Ge- walt gefragt bzw. darauf hingewiesen, dass die sexuelle Gewalt auch zu den Gewalttaten zählt, was zur Folge hat, dass aufgrund der mangelnden Kenntnis der Schüler über die Definition des Gewaltbegriffes, sexuelle Übergriffe nicht mit benannt wurden und werden. Sollte jedoch spezifisch auf sexuelle Übergriffe hinge- wiesen werden, ist eine Vergleichbarkeit dieser Studien kaum möglich, da jede ihre eigene Definition von sexueller Gewalt verwendet (vgl. Heiliger 2006, 8).

[14] „Häufig wird vom Täter bei Konfrontation ein Grund für seine Tat benannt, der ihn als hilfloses Opfer von Umständen erscheinen lässt. Die eigentliche Zielsetzung der Tat wird meistens (wissentlich oder unwissent- lich) verschwiegen, was ihm die Option offen lässt, ein heimliches Alibi für weitere sexuelle Übergriffe und ein positives Selbstbild zu behalten“ (LVWA S. A. (Hrsg.), 12).

[15] Um es an dieser Stelle zu erwähnen, ist im Bezug sexuell grenzverletzenden Verhaltens die Ziehung einer klaren Grenze zwischen Kindern und Jugendlichen hinsichtlich ätiologischer Faktoren, teilweise nicht mög- lich. Zudem werden in der einschlägigen Literatur häufig nur sexuell grenzverletzende Jugendliche themati - siert, was sich in den folgenden Abschnitten widerspiegeln wird. Weiterhin sind klare Differenzierungen einzelner ätiologischer Faktoren nicht (immer) möglich, da ein jedes sexuell grenzverletzendes Verhalten aus mehrdimensionaler Sicht betrachtet werden muss.

[16] Es ist darauf hinzuweisen, dass in einigen Studien leider bedeutende Aspekte außer Acht gelassen werden, was eine umfassende Analyse erschwert. So wird häufig nicht auf das Alter der Opfer, die Täter-Opfer-Be- ziehung oder die Art des Deliktes eingegangen. Bekanntermaßen sind aber gerade diese Aspekte von hoher Bedeutsamkeit für eine weitere Beurteilung.

[17] Ohne näher auf die Bindungsforschung einzugehen, sollen jedoch kurz zwei Grundmuster der Bindungstypen benannt sein: Sicher gebunden und unsicher gebunden. Die unsicher gebunden Typen unterscheiden sich in drei Untergruppen: in unsicher-vermeidend, unsicher-ambivalent und unsicher-desorganisiert. Es ist u.a. da- von auszugehen, dass (im Erwachsenenalter) als autonom anzusehende Personen, im Kindesalter eine sichere Bindung erfahren haben und im Laufe ihres Lebens negative Erfahrungen gut verarbeiten können.

[18] Die Untersuchungsgruppe (die sexuell Auffälligen) bestand aus 11 männlichen Inhaftierten und 26 Jungen, die eine ambulante Therapie absolvierten. Die Kontrollgruppe (die sexuell Unauffälligen) bestand aus 36 Schülern verschiedener Schulen wie Sonder-, Haupt-, Realschule und Gymnasium, die anhand von Alter, Schulbildung und Staatsangehörigkeit mit der Untersuchungsgruppe gepaart wurden (vgl. Fangerau/Matthes 2009, 41).

Excerpt out of 89 pages

Details

Title
Sexuell grenzverletzende Kinder und Jugendliche
College
University of Applied Sciences Mittweida  (Fakultät Soziale Arbeit)
Grade
1,0
Author
Year
2013
Pages
89
Catalog Number
V210599
ISBN (eBook)
9783656383048
ISBN (Book)
9783656383840
File size
768 KB
Language
German
Keywords
sexuell, grenzverletzende, kinder, jugendliche, sexualstraftäter, soziale arbeit, charakteristika, ätiologie, häufigkeit, hellfeld, dunkelfeld, grenzverletzung, persönlichkeit, bindung, opfer-täter-mythos, rechtlicher umgang
Quote paper
Claudia Mueller (Author), 2013, Sexuell grenzverletzende Kinder und Jugendliche, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/210599

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