Die GrESt ist in Deutschland zwar als konstante, mit einem Aufkommen von ca. 6,3 Mrd. Euro im Jahr 20112 aber als vergleichsweise unbedeutende Steuer anzusehen. Dennoch stellt sie aus Käufersicht bei der steuerlichen Strukturierung von Immobilienerwerben einen enormen Kostenblock dar, der nicht nur dort, sondern auch bei Unternehmenskäufen einen erheblichen Teil der Transaktionskosten ausmachen kann. Auch in Anbetracht steigender Grunderwerbsteuersätze reicht es daher heute längst nicht mehr aus, nur die ertragsteuerlichen Konsequenzen zu betrachten, vielmehr lässt es diese bereits „in den Hintergrund treten“.
Um die grunderwerbsteuerliche Belastung zu begrenzen, werden als Schwerpunkt
die bisherigen, sich in der Praxis hierfür bewährten Methoden dargestellt. Insbesondere gibt die aktuelle Finanzrechtsprechung, wenngleich höchstrichterlich noch nicht bestätigt, einen Anstoß für neue Überlegungen in diesem Bereich. Geklärt werden soll die Frage, welche Vor- und Nachteile die jeweiligen Varianten mit sich bringen und ob sich durch das Urteil des FG Köln tatsächlich eine neue Gestaltungsmöglichkeit etablieren kann. Bei der Betrachtung steht ein Veräußerungsvorgang zwischen fremden Dritten im Mittelpunkt, sodass Umstrukturierungen im Konzern so wie die Steuervergünstigung des § 6a GrEStG keine Berücksichtigung finden. Die relevanten Erwerbsvorgänge sind zum einen der unmittelbare über einen Asset Deal (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG), vor allem aber der durch das Gesetz fingierte mittelbare Erwerb eines Grundstücks über einen Share Deal (§ 1 Abs. 2a und Abs. 3 GrEStG).
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Grundlagen
2.1 Asset Deal vs. Share Deal
2.2 Grunderwerbsteuerliche Erbwerbsvorgänge
2.3 Anteilsbegriff im Grunderwerbsteuerrecht
2.4 Wirtschaftliche Betrachtungsweise
3 Gestaltungsmöglichkeiten
3.1 Beteiligung an einer grundstücksführenden Personengesellschaft
3.1.1 Grunderwerbsteuerliche Zurechnung von Grundstücken
3.1.2 5,1%-Modell
3.1.3 Optionsvereinbarungen
3.2 Beteiligung an einer grundstücksführenden Kapitalgesellschaft
3.2.1 Grunderwerbsteuerliche Zurechnung von Grundstücken
3.2.2 RETT-Blocker-KG
3.2.3 Halten eigener Anteile
3.2.4 Wechselseitige Beteiligungen
3.2.4.1 Literaturmeinungen
3.2.4.2 Verwaltungsmeinung
3.2.4.3 Aktuelle Rechtsprechung
3.2.4.4 Kritische Würdigung und Ausblick
3.3 Vor- und Nachteile
3.3.1 Alleineigentümer
3.3.2 Bemessungsgrundlage
3.3.3 5,1%-Modell i.V.m. Optionsvereinbarungen
3.3.4 RETT-Blocker-KG
3.3.5 Wechselseitige Beteiligungen
4 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht grunderwerbsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Begrenzung oder Vermeidung der Grunderwerbsteuer bei Immobilienerwerben. Im Fokus steht die Frage, welche Vor- und Nachteile mit verschiedenen Gestaltungsvarianten verbunden sind und inwieweit die aktuelle Finanzrechtsprechung, insbesondere im Hinblick auf das Urteil des FG Köln, neue Spielräume eröffnet.
- Grunderwerbsteuer bei Asset Deals und Share Deals
- Gestaltungsmöglichkeiten durch Personengesellschaften (5,1%-Modell, Optionsvereinbarungen)
- Strukturierungsoptionen bei grundstücksführenden Kapitalgesellschaften (RETT-Blocker-KG, eigene Anteile)
- Analyse wechselseitiger Beteiligungen im Grunderwerbsteuerrecht
- Bewertung der wirtschaftlichen vs. rechtlichen Betrachtungsweise in der Finanzrechtsprechung
Auszug aus dem Buch
3.2.4 Wechselseitige Beteiligungen
Relativ neu und höchstrichterlich bis heute nicht geklärt, ist die Frage der Behandlung wechselseitiger (auch zirkularer oder gegenseitiger) Beteiligungen im Grunderwerbsteuerrecht. Hierbei handelt es sich, zumindest mittelbar, um „eigene Anteile“ im Besitz der Gesellschaft. Die Ausgestaltung eines solchen Beteiligungsverhältnisses kann variieren, der Grundfall ist jedoch immer derselbe. Um das gesetzliche Quantum nicht zu überschreiten, ist ein Gesellschafter an einer grundstücksführenden KapG mit max. 94,9% beteiligt. Diese verfügt wiederrum über eine 100%ige-TochterKapG, welche die übrigen 5,1% der Anteile an ihr hält (sog. wechselseitige Beteiligung).
Werden unmittelbar oder mittelbar mindestens 95% der Anteile an einer grundstücksführenden Gesellschaft übertragen oder in der Hand eines Erwerbers vereinigt, führt dieser Vorgang zur Steuerbarkeit i.R.d. § 1 Abs. 3 GrEStG. Fraglich ist, ob es bei einer Auflösung dieser wechselseitigen Beteiligung oder der Veräußerung der Struktur im Ganzen zur Steuerbarkeit i.R.d. § 1 Abs. 3 GrEStG kommt.
Die grunderwerbsteuerlich relevante Grenze i.H.v. 95% kann bei diesem Grundfall nur dann erreicht werden, wenn die wechselseitige Beteiligung bei der Anteilsberechnung nicht berücksichtigt wird. In der Beurteilung gibt es verschiedene Auffassungen der Literatur, Verwaltung und Rechtsprechung.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung erläutert die Relevanz der Grunderwerbsteuer als Kostenfaktor bei Immobilientransaktionen und definiert die Untersuchungsschwerpunkte hinsichtlich steuerlicher Gestaltungsmodelle.
2 Grundlagen: In diesem Kapitel werden die theoretischen Grundlagen, insbesondere die Unterschiede zwischen Asset Deal und Share Deal sowie die grunderwerbsteuerlichen Tatbestände und der Anteilsbegriff, dargestellt.
3 Gestaltungsmöglichkeiten: Der Hauptteil analysiert spezifische Gestaltungen wie das 5,1%-Modell, Optionsvereinbarungen, die Nutzung von RETT-Blocker-KGs sowie die kontrovers diskutierte Problematik wechselseitiger Beteiligungen.
4 Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass eine steueroptimierte Lösung stets eine Einzelfallbetrachtung erfordert und die weitere Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuwarten bleibt.
Schlüsselwörter
Grunderwerbsteuer, GrEStG, Asset Deal, Share Deal, Anteilsvereinigung, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, 5,1%-Modell, Optionsvereinbarung, RETT-Blocker-KG, wechselseitige Beteiligung, Umstrukturierung, Steuergestaltung, Grunderwerbsteuerliche Zurechnung, Rechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit steuerlichen Gestaltungsüberlegungen zur Reduzierung oder Vermeidung der Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Immobilienbeständen durch Unternehmen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Themen sind die Anwendungsbereiche des Grunderwerbsteuergesetzes bei Unternehmenskäufen, die steuerliche Behandlung verschiedener Gesellschaftsformen und die Risikobewertung bei komplexen Beteiligungsstrukturen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, die Vor- und Nachteile gängiger Gestaltungsmethoden aufzuzeigen und zu klären, ob aktuelle Urteile, wie das des FG Köln, neue Spielräume für eine steueroptimierte Transaktionsgestaltung eröffnen.
Welche wissenschaftliche Methodik wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristisch-ökonomischen Analyse, die auf die aktuelle Finanzrechtsprechung, einschlägige Kommentarliteratur und Verwaltungsanweisungen zurückgreift.
Welche Inhalte dominieren den Hauptteil?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die detaillierte Analyse von Beteiligungsmodellen an grundstücksführenden Gesellschaften, insbesondere auf das 5,1%-Modell und die hochaktuelle Thematik der wechselseitigen Beteiligungen.
Was charakterisiert die wichtigsten Schlüsselwörter der Arbeit?
Die Schlüsselwörter spiegeln die Schnittmenge zwischen steuerlichem Gestaltungsrecht und den spezifischen grunderwerbsteuerlichen Tatbeständen bei Konzernumstrukturierungen wider.
Welche Rolle spielen Optionsvereinbarungen bei der Grunderwerbsteuervermeidung?
Optionsvereinbarungen dienen dazu, den Erwerb verbleibender Anteile über die steuerlich kritische 5,1%-Schwelle zeitlich zu befristen und abzusichern, ohne unmittelbar den grunderwerbsteuerlichen Tatbestand auszulösen.
Was zeichnet eine RETT-Blocker-KG aus?
Eine RETT-Blocker-KG ist eine Struktur, bei der ein kleiner Teil der Anteile an einer grundstücksführenden Gesellschaft über eine Personengesellschaft gehalten wird, um die 95%-Grenze für eine steuerbare Anteilsvereinigung zu unterschreiten.
Warum ist die steuerliche Behandlung wechselseitiger Beteiligungen umstritten?
Die Kontroverse besteht darin, ob wechselseitige Beteiligungen steuerlich wie eigene Anteile behandelt werden sollten – was sie bei der Anteilsberechnung unberücksichtigt ließe – oder ob sie vollumfänglich in die Quotenberechnung einfließen müssen.
- Quote paper
- Gary Rüsch (Author), 2012, Grunderwerbsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bezogen auf die aktuelle Finanzrechtsprechung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/210602